Patientenrechtegesetz - VHS-Vortrag am 23.01.2017

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Patientenrechtegesetz - VHS-Vortrag am 23.01.2017

Beitrag von WernerSchell » 03.01.2017, 08:33

Das neue Patientenrechtegesetz
Patientenrechte: Was Sie auf jeden Fall wissen sollten

Vortrag mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 23.01.2017,
17.30 – 19.00 Uhr, Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1

Der Eintritt ist frei!

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Referent: Werner Schell - Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
http://www.wernerschell.de / http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ (Neuss), angeboten.

Der Ankündigungstext:
Das Patientenrechtegesetz
Das Patientenrechtegesetz bündelt Einzelurteile und Paragrafen aus verschiedenen Gesetzen und Quellen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Damit gibt es verbindliche Grundregeln, welche den Patienten als Verbraucher medizinischer Dienstleistungen eine wichtigere Rolle im Gesundheitssystem zuschreiben. Herausragende Bedeutzung kommt dem auch verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu (Art. 2 Grundgesetz). Darüber soll umfassend informiert werden. Nach Experteneinschätzung bringen die neuen Vorschriften aber auch einige Nachteile, die es zu erörtern gilt. Was muss im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Patientenrechte beachtet werden? Was gilt es bei mutmaßlichen Behandlungsfehlern zu bedenken und wie können eventuell bestehende Ansprüche durchgesetzt werden? Was sollte im Patientenrechtegesetz verbessert werden?

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Buchtipps:

Ratgeber für Patientenrechte
Diese Broschüre wird als barrierefreies pdf angeboten.
PDF downloaden (1.326 KB) > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... ar2016.pdf
Der Ratgeber bietet eine verständliche Darstellung und Erläuterung der Rechte der Patientinnen und Patienten. Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden wichtige Patientenrechte ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Auf dieses Gesetz können Sie sich berufen, wenn Sie Ihre Rechte gegenüber dem Behandelnden, also dem Arzt oder dem Zahnarzt, aber auch gegenüber dem Physiotherapeuten, der Hebamme oder dem Heilpraktiker, einfordern möchten.
Quelle: BMG Publikationen > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... ionen.html

Ihr gutes Recht als Patient
Mit neuem Patientenrechtegesetz

http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=18843

Powerpointpräsentation zum Patientenrechtegesetz
http://www.ratgeber-arzthaftung.de/Prae ... gesetz.pdf
Dateianhänge
Vortrag23012017_Einladung_klein.PNG
Einladung
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WernerSchell
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Patientenrechtegesetz - VHS-Vortrag am 23.01.2017

Beitrag von WernerSchell » 14.01.2017, 10:16

Medikation - Aufklärung und Dokumentation zwingend

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Der Behandelnde ist nach § 630e BGB grundsätzlich verpflichtet, wichtige Vorgänge aufzuzeichnen, also schriftlich zu dokumentieren.
Dazu gehört die Aufklärung, natürlich auch bezüglich einer Medikation
.
"… (2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen,
insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen.
Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen. …" - Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/630f.html
Mangelt es an einer solchen Dokumentation, tritt die Umkehr der Beweislast ein (§ 630 h BGB):
"… (2) Der Behandelnde hat zu beweisen, dass er eine Einwilligung gemäß § 630d eingeholt und entsprechend den Anforderungen des § 630e aufgeklärt hat. Genügt die Aufklärung nicht den Anforderungen des § 630e,
kann der Behandelnde sich darauf berufen, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt hätte. …" - Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/630h.html

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Weitere Informationen:

Arzthaftung - Die ärztlichen Aufklärungspflichten bei der Arzneimitteltherapie
von Prof. Dr. Dr. R. Dettmeyer, Institut für Rechtsmedizin, Gießen E-Mail: Reinhard.Dettmeyer@forens.med.uni-giessen.de
Der ärztliche Heileingriff wird tatbestandlich als Körperverletzungsdelikt angesehen, der eines Rechtfertigungsgrundes bedarf – im Regelfall der rechtfertigenden Einwilligung des Patienten nach vorheriger ordnungsgemäßer Aufklärung.
Dies gilt auch für die Abgabe eines Arzneimittels bzw. einer medikamentösen Therapie, das die häufigste Form einer Therapie darstellt. Zugleich ist die Aufklärung vertragliche Pflicht. Doch welche Aufklärungspflichten treffen den
Chefarzt und sein Team bei der Arzneimitteltherapie? Der nachfolgende Beitrag nennt die wichtigsten Punkte.
Über was muss aufgeklärt werden?
… (weiter lesen unter) … http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk ... id=1290&am

Juristische Risiken der Pharmakotherapie oder Im Zweifel haftet der Arzt
Relevanz der ärztlichen Aufklärung aus rechtlicher Sicht insbesondere bei der Pharmakotherapie

Rechtsanwalt Dr. A. Wienke
Wienke & Becker - Köln

Pharmakotherapeutische Aufklärung
„Handbuch des Arztrechts“
:
„Die Medikation verpflichtet den Arzt dazu, den Kranken über Dosis, Unverträglichkeit und Nebenfolgen ins Bild zu setzen. Die Instruktionspflicht reicht umso weiter, je gefährlicher das Präparat ist.
Verschreibt der Arzt seinem Patienten ein in der Anwendung nicht ungefährliches Arzneimittel, so hat er ihn darüber aufzuklären und durch geeignete Maßnahmen, ggf. Überwachung, die schonende Applikation sicherzustellen.“
„Flüchtige Hinweise auf Begleitdrucksachen entlasten den Arzt nicht. Auf den Beipackzettel darf der Arzt sich nicht verlassen. Vielfach genügt das Lesen des Beipackzettels durch den Patienten nicht, so dass er im Interesse seines
Selbstbestimmungsrechts – nämlich auch etwas Unvernünftiges zu tun – auf ergänzende mündliche Informationen des behandelnden Arztes angewiesen bleibt.“
… (weiter lesen unter ) … https://www.mh-hannover.de/fileadmin/or ... Wienke.pdf

Ärztekammer Berlin informiert - Stand Juni 2015:
Die ärztliche Aufklärungspflicht

Der Wille von Patientinnen und Patienten ist für Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich bindend. Nach dem Behandlungsvertrag sollen Ärztinnen und Ärzte Patientinnen und Patienten als selbstverantwortliche Partnerinnen und Partner
in Respekt vor deren persönlichen Rechten annehmen, um ihnen Rat und Hilfe zu geben. Eine Patientin oder ein Patient kann jedoch das Recht auf Selbstbestimmung nur dann wahr-nehmen, wenn sie oder er von der Ärztin oder dem Arzt
vor der Behandlung umfassend über Diagnose, Therapiemöglichkeiten und mögliche Komplikationen aufgeklärt worden ist.
… (weiter lesen unter) … https://www.aerztekammer-berlin.de/10ar ... flicht.pdf

Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. März 2005 - VI ZR 289/03 -

… Die Beklagte sei verpflichtet gewesen, die Klägerin über die mit der Einnahme des Medikaments verbundenen Nebenwirkungen und Risiken zu informieren. Unter den hier gegebenen Umständen reiche der Warnhinweis in der Packungsbeilage
des Pharmaherstellers nicht aus. In Anbetracht der möglichen schweren Folgen, die sich für die Lebensführung der Klägerin bei Einnahme des Medikaments ergeben konnten und auch später verwirklicht haben, habe auch die Beklagte als das
Medikament verordnende Ärztin darüber aufklären müssen, daß das Medikament in Verbindung mit dem Rauchen das erhebliche Risiko eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls in sich barg. Nur dann hätte die Klägerin ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben
und sich entweder dafür entscheiden können, das Medikament einzunehmen und das Rauchen einzustellen, oder wenn sie sich als Raucherin nicht in der Lage sah, das Rauchen aufzugeben, auf die Einnahme des Medikaments wegen des bestehenden
Risikos zu verzichten.
… (weiter lesen unter) … http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... &linked=pm

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Über die Rechte der Patienten wird regelmäßig in Vorträgen informiert. Die nächste Vortragsveranstaltung
findet am 23.01.2017, 17.30 Uhr, in der Volkshochschule Neuss statt. Der Eintritt ist, wie immer frei.

Sie die weiteren Hinweise in diesem Forum unter folgender Adresse: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=21734

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Patientenrechte - großes Interesse und Fragebedarf

Beitrag von WernerSchell » 24.01.2017, 16:12

Die Vortragsveranstaltung zum Patientenrechtegesetz konnte erfolgreich durchgeführt werden.
Es waren rd. 25 Personen anwesend, zum Teil mit großem Fragebedarf. Es wurden diesbezüglich
Termine für Nachbesprechungen vereinbart. Dies alles zeigt das große Interesse am Thema.
Werner Schell

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Erst der Patient, dann der Profit!

Beitrag von WernerSchell » 28.01.2017, 16:30

Erst der Patient, dann der Profit!
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Erst der Patient ...
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Infoblatt Patientenrechte

Beitrag von WernerSchell » 28.01.2017, 16:32

Infoblatt Patientenrechte
Dateianhänge
Infoblatt_Patientenrechte.pdf
Infoblatt Patientenrechte
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Ärzte erläutern Medikationspläne zu wenig

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2017, 17:22

Ärzte erläutern Medikationspläne zu wenig.
Patienten sollten nachfragen und mitreden!
Fazit muss sein: "Weniger ist oft mehr".

>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=21188

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