Patientenautonomie am Lebensende - VHS-Vortrag am 03.04.2017

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Patientenautonomie am Lebensende - VHS-Vortrag am 03.04.2017

Beitrag von WernerSchell » 14.03.2017, 17:53

Patientenautonomie am Lebensende
Vortrag mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 03.04.2017, 17.30 – 19.00 Uhr
Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1 (voraussichtlich Raum 127) - Der Eintritt ist frei!

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Der Referent, Werner Schell, ist Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de / http://www.wernerschell.de

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Der Ankündigungstext:
Patientenautonomie am Lebensende –
Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei
schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen.
Immer wieder wird gefordert, auch in der BRD aktive Sterbehilfe
per Gesetz zu erlauben. Die Meinungsvielfalt zu diesem
Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert.
Wie die Rechtslage? Welche Möglichkeiten haben Sie
konkret, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in
geeigneter Weise durch Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung
und Betreuungsverfügung vorzusorgen. Fragen
über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt
mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich)
am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der
Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende?
Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche
Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen
sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten?
Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten?
Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf
und verlangen nach Antworten! Der Gesetzgeber hat mit Wirkung
vom 1.9.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das
Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die
Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie
am Lebensende bestätigt. Ungeachtet dieser neuen gesetzlichen
Vorschriften mangelt es an der notwendigen Klarheit,
weil die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten
offensichtlich anhaltend unterschiedlich eingeschätzt werden.
Der Bundesgerichtshof hat allerdings am 25.06.2010 ein richtungsweisendes
Urteil zur Patientenautonomie gefällt. Mit dieser
Entscheidung, die die Patientenrechte gestärkt haben, sollte
man sich in Grundzügen vertraut machen. Dabei werden auch
Erwägungen zu berücksichtigen sein, die sich aus dem Patientenrechtegesetz
und den Neuregelungen zur Organspende ergeben.
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit „Pro Pflege
– Selbsthilfenetzwerk“ (Neuss), angeboten.

+++
Zum Thema gibt es zahlreiche Buchveröffentlichungen, u.a.:

Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Hrsg.):
Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter
durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

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Weitere Informationen unter -> https://patientenverfuegung.beck.de/ oder
http://www.bestellen.bayern.de/applicat ... ,ALLE:x)=X

Bundesanzeiger Verlag:
DAS GROSSE VORSORGE-HANDBUCH
Vorsorgen mit System

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Weitere Informationen unter -> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=19237

Bundesanzeiger - Verlag:

Richtig vorsorgen!
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung rechtssicher verfassen
Rechtssichere Vorsorgedokumente für Sie und Ihre Angehörigen!

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Weitere Informationen -> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=20018

Siehe auch ->
Formulare / Merkblätter siehe unter ->
http://www.jm.nrw.de/BS/formulare/betreuung/index.php
+++

Vorsorgevollmacht schützt nicht immer vor Betreuung
Beschluss des BGH vom 7. August 2013 - XII ZB 671/12 - LG Saarbrücken - AG Saarbrücken
Quelle: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=19974
Informationen zur zeitgerechten rechtssicheren Gestaltung von vorsorglichen Verfügungen sind wichtig!

+++
Sterbebegleitung - Der Bundestag entschied sich am 06.11.2015 für die Annahme eines fraktionsübergreifend initiierten Gesetzentwurfs - Nr. 18/5373 - > http://dip.bundestag.de/btd/18/053/1805373.pdf -. Ob damit die Diskussionen um Sterbehilfe und (ärztlich) assistierte Selbsttötungen beendet sind, darf bezweifelt werden. Beim Vortrag am 03.04.2017, 17,30 Uhr, in der VHS Neuss mit dem Thema "Patientenautonomie am Lebensende" wird der Bundestagsentscheid angesprochen. - Näheres unter folgender Adresse: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=21179 - Die Bundestagsrede von Hermann Gröhe, BMG und MdB (Neuss), am 06.11.2015 ist abhörbar bei Youtube > https://www.youtube.com/watch?v=OKvZIG8lqqY Zur Beschlussfassung eine Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 06.11.2015 hier > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 966#p88966

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Aktuell!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Beschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - mit den Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen befasst und klargestellt, dass insoweit eindeutige Formulierungen geboten sind. Siehe dazu die Informationen unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21748

+++
In den Vortragsveranstaltungen zur "Patientenautonomie am Lebensende" mache ich regelmäßig auf eine mögliche Organspende aufmerksam.
Die üblichen Texte von Patientenverfügungen sind aber mit solchen Organspendeerklärungen meist nicht vereinbar. Daher muss man im
Zweifel bestimmen, was Vorrang haben soll: Patientenverfügung mit einschränkenden Festlegungen oder Organspendeerklärung.
Insoweit ist mehr Aufklärungsarbeit geboten. Ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt kann Sinn machen.
Werner Schell


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Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


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Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
bindenden Patientenverfügung


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Beschluss vom 8. Februar 2017 - XII ZB 604/15 - erneut mit den Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden Patientenverfügung befasst und in einer Pressemitteilung vom 24.03.2017 aufgezeigt, dass erneut zu prüfen sei, ob ein Abbruch der künstlichen Ernährung dem mutmaßlichen Willen einer Patientin entspricht. Dieser sei anhand konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln, insbesondere anhand früherer mündlicher oder schriftlicher Äußerungen, ethischer oder religiöser Überzeugungen oder sonstiger persönlicher Wertvorstellungen der betroffenen Patientin. Entscheidend sei dabei, wie die Betroffene selbst entschieden hätte, wenn sie noch in der Lage wäre, über sich selbst zu bestimmen. Der BGH hat dabei auf seinen Beschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - verwiesen, der sich mit der erforderlichen Konkretisierung von Patientenentscheidungen befasst. Näheres unter folgender Adresse: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22049 / http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21748
Es wird Gelegenheit bestehen, bei meinem Vortrag am 03.04.2017, 17.30 - 19.00 Uhr, in der Volkshochschule Neuss, Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1, zur Patientenautonomie am Lebensende - Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung … - auf die neuerliche Entscheidung des BGH einzugehen und die Erfordernisse klarer Formulierungen zu verdeutlichen. - Der Eintritt ist frei! Näheres unter folgender Adresse > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=21920


Werner Schell

+++
Ankündigung / Einladung
26. Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit dem Thema:
"Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V)".
Näheres stets aktuell unter folgender Adresse:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=21887
Dateianhänge
Patientenautonomie_VHS_03042017.GIF
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Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen ...

Beitrag von WernerSchell » 26.03.2017, 16:39

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für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
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Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
bindenden Patientenverfügung


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Beschluss vom 8. Februar 2017 - XII ZB 604/15 - erneut mit den Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden Patientenverfügung befasst und in einer Pressemitteilung vom 24.03.2017 aufgezeigt, dass erneut zu prüfen sei, ob ein Abbruch der künstlichen Ernährung dem mutmaßlichen Willen einer Patientin entspricht. Dieser sei anhand konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln, insbesondere anhand früherer mündlicher oder schriftlicher Äußerungen, ethischer oder religiöser Überzeugungen oder sonstiger persönlicher Wertvorstellungen der betroffenen Patientin. Entscheidend sei dabei, wie die Betroffene selbst entschieden hätte, wenn sie noch in der Lage wäre, über sich selbst zu bestimmen. Der BGH hat dabei auf seinen Beschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - verwiesen, der sich mit der erforderlichen Konkretisierung von Patientenentscheidungen befasst. Näheres unter folgender Adresse: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22049 / http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21748
Es wird Gelegenheit bestehen, bei meinem Vortrag am 03.04.2017, 17.30 - 19.00 Uhr, in der Volkshochschule Neuss, Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1, zur Patientenautonomie am Lebensende - Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung … - auf die neuerliche Entscheidung des BGH einzugehen und die Erfordernisse klarer Formulierungen zu verdeutlichen. - Der Eintritt ist frei! Näheres unter folgender Adresse > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=21920


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26. Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit dem Thema:
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Patientenautonomie am Lebensende - VHS-Vortrag am 03.04.2017

Beitrag von WernerSchell » 05.04.2017, 17:35

Die Vortragsveranstaltung in der VHS Neuss zur Patientenautonomie am Lebensende
war gut besucht. Es kamen rd. 60 Personen, so dass weitere Stühle herbei geschafft
werden mussten. Es gab, wie immer, zahlreiche (mitgebrachte) Fragen - und natürlich
Antworten des Referenten. Eine gelungene Veranstaltung.

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