Patientenrechtegesetz - VHS-Vortrag am 15.05.2017

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Patientenrechtegesetz - VHS-Vortrag am 15.05.2017

Beitrag von WernerSchell » 11.05.2017, 10:12

Das neue Patientenrechtegesetz
Patientenrechte: Was Sie auf jeden Fall wissen sollten

Vortrag mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 15.05.2017,
17.30 – 19.00 Uhr, Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1

Der Eintritt ist frei!

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Referent: Werner Schell - Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
http://www.wernerschell.de / http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ (Neuss), angeboten.

Der Ankündigungstext:
Das Patientenrechtegesetz
Das Patientenrechtegesetz bündelt Einzelurteile und Paragrafen aus verschiedenen Gesetzen und Quellen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Damit gibt es verbindliche Grundregeln, welche den Patienten als Verbraucher medizinischer Dienstleistungen eine wichtigere Rolle im Gesundheitssystem zuschreiben. Herausragende Bedeutzung kommt dem auch verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu (Art. 2 Grundgesetz). Darüber soll umfassend informiert werden. Nach Experteneinschätzung bringen die neuen Vorschriften aber auch einige Nachteile, die es zu erörtern gilt. Was muss im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Patientenrechte beachtet werden? Was gilt es bei mutmaßlichen Behandlungsfehlern zu bedenken und wie können eventuell bestehende Ansprüche durchgesetzt werden? Was sollte im Patientenrechtegesetz verbessert werden?

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Buchtipps:

Ratgeber für Patientenrechte
Diese Broschüre wird als barrierefreies pdf angeboten.
PDF downloaden (1.326 KB) > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... ar2016.pdf
Der Ratgeber bietet eine verständliche Darstellung und Erläuterung der Rechte der Patientinnen und Patienten. Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden wichtige Patientenrechte ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Auf dieses Gesetz können Sie sich berufen, wenn Sie Ihre Rechte gegenüber dem Behandelnden, also dem Arzt oder dem Zahnarzt, aber auch gegenüber dem Physiotherapeuten, der Hebamme oder dem Heilpraktiker, einfordern möchten.
Quelle: BMG Publikationen > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... ionen.html

Ihr gutes Recht als Patient
Mit neuem Patientenrechtegesetz

http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=18843

Powerpointpräsentation zum Patientenrechtegesetz
http://www.ratgeber-arzthaftung.de/Prae ... gesetz.pdf

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Zur Vortragsveranstaltung wurde folgender Infotext - auch für die Medien - vorgestellt:

Bei der Krankenbehandlung gelten zwischen Patienten und Ärzte klare Rechte und Pflichten

Das Patientenrechtegesetz - Vortrag mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 15.05.2017, 17.30 – 19.00 Uhr, Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1. - Der Eintritt ist frei! - Das Patientenrecht wird einfach und verständlich vom Referenten Werner Schell erläutert und hilft, selbstbestimmt mit den Rechten und Pflichten im komplizierten Sozialleistungssystem – Krankenversicherung, Pflegeversicherung – besser zurecht zu kommen.
Bluthochdruck, Diabetes oder Rückenschmerzen - Operationen ….

• Jeden Tag lassen sich in Deutschland Millionen von Menschen krankheitsbedingt behandeln. Doch die Mehrzahl der Patienten kennt ihre Rechte im Behandlungsgeschehen gar nicht oder nur zum Teil.
• Wie und worüber muss der Therapeut aufklären? Wer entscheidet über die Therapie? Und was gehört in die Patientenakte? Inwieweit bestehen Einsichtsrechte in die Behandlungs- und Pflegedokumentation? ….
• Für beide Seiten –Therapeuten und Patienten – sind mit der medizinischen Behandlung klare Rechte und Pflichten verbunden. Dabei müssen Patienten als gleichberechtigte Partner wahrgenommen werden!

Das Patientenrechtegesetz bündelt Einzelurteile und Paragrafen aus verschiedenen Gesetzen und Quellen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Damit gibt es verbindliche Grundregeln, welche den Patienten als Verbraucher medizinischer Dienstleistungen eine wichtigere Rolle im Gesundheitssystem zuschreiben. Herausragende Bedeutung kommt dem auch verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu (Art. 2 Grundgesetz). Darüber soll umfassend informiert werden. Nach Experteneinschätzung bringen die neuen Vorschriften aber auch einige Nachteile, die es zu erörtern gilt. Was muss im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Patientenrechte beachtet werden? Was gilt es bei mutmaßlichen Behandlungsfehlern zu bedenken und wie können eventuell bestehende Ansprüche durchgesetzt werden? …

Werner Schell

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Patientenrechtegesetz - VHS-Vortrag am 15.05.2017

Beitrag von WernerSchell » 16.05.2017, 07:44

Die Vortragsveranstaltung konnte bei rd. 20 Gästen erfolgreich durchgeführt werden. Es gab zahlreiche Fragen zum Thema Behandlungsfehler. - Werner Schell

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Behandlungsfehler - Trend zu mehr Vorwürfen hält an

Beitrag von WernerSchell » 09.03.2018, 07:33

Am 09.03.2017 bei Facebook gepostet:
Behandlungs- und Pflegefehler passieren jeden Tag. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt eine Zahl von 40.000 - 170.000 Behandlungsfehlern pro Jahr, das Aktionsbündnis Patientensicherheit geht sogar von deutlich höheren Zahlen aus. Der Ratgeber "Ihr Recht bei Ärztepfusch" zeigt auf, wie man erfolgreich bei Behandlungs- und Pflegefehlern vorgehen kann. >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 48#p101548

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Tausende Patienten Opfer von Behandlungsfehlern

Beitrag von WernerSchell » 05.04.2018, 07:08

Tausende Patienten Opfer von Behandlungsfehlern - die aktuelle Statistik der Bundesärztekammer informiert: > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22584 - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf die Erfordernisse, das Patientenrecht in wichtigen Punkten zu reformieren, aufmerksam. U.a. wurde in einem Grundsatzpapier 2011 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082011.pdf - auf zahlreiche Aspekte aufmerksam gemacht, die dringlich einer Reform bedürfen. U.a. wurde eingefordert, ein zentrales Register für Behandlungsfehler einzurichten und Behandlungsfehler bzw. ihre Hintergründe wissenschaftlich zu untersuchen. Dies wurde seinerzeit auch in einem Neusser Pflegetreff in Anwesenheit des damaligen Patientenbeauftragten der Bundesregierung diskutiert. Es hat zwar danach einige Patientenrechts-Reformgesetze gegeben. Aber wichtige Forderungen blieben unberücksichtigt - bis heute. Daher besteht Veranlassung, nochmals auf die bereits vorgelegten Forderungen aufmerksam zu machen.

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Behandlungsfehler - Patienten sollten sich bewusster einbringen

Beitrag von WernerSchell » 05.04.2019, 06:50

Anlässlich der Behandlungsfehlerstatistik 2019 ergibt sich: Patienten sollten sich selbstbewusster in die Gesundheitsversorgung einbringen und angebotene Leistungen (Medikamente, Operationen usw.) hinterfragen. V.a. bei Hüft- und Knieoperationen scheint die Einholung einer Zweit- oder Drittmeinung dringlich! So können Patienten mit dazu beitragen, dass risikobehaftete oder gar entbehrliche Maßnahmen unterbleiben.
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=23145

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Vertragsärzte müssen sich gegen Haftpflichtgefahren versichern

Beitrag von WernerSchell » 02.11.2022, 16:31

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Vertragsärzte sind nach § 95e SGB V verpflichtet, sich ausreichend gegen die sich aus seiner Berufsausübung ergebenden Haftpflichtgefahren zu versichern (Quelle und weitere Infos > https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/95e.html ).
Diese Regelung gewährleistet, dass z.B. bei einem Behandlungsfehlervorwurf dem geschädigten Patienten ein zahlungsfähiger Anspruchsgegner zur Verfügung steht.



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Behandlungsfehlerbegutachtung 2022: Immer wieder die gleichen Fehler

Beitrag von WernerSchell » 18.08.2023, 06:06

Textübernahme aus Forum > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 9864#p9864

Medizinischer Dienst Bund


Behandlungsfehlerbegutachtung 2022: Immer wieder die gleichen Fehler


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13.059 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst im Jahr 2022 erstellt. In jedem 4. Fall wurden ein Fehler und ein Schaden festgestellt; in jedem 5. Fall war der Fehler Ursache für den erlittenen Schaden. Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin vorgestellt hat. Um die Patientensicherheit zu verbessern, sollten schwerwiegende, aber sicher vermeidbare Ereignisse wie Seiten- oder Medikamentenverwechslungen (Never Events) verpflichtend gemeldet werden. „Das ist internationaler Standard in der Patientensicherheit. Es ist aus Patientensicht nicht hinnehmbar, dass Deutschland das nicht umsetzt.“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund.

Im vergangenen Jahr hat der Medizinische Dienst bundesweit 13.059 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In jedem 4. Fall (3.221 Fälle) wurde ein Fehler mit Schaden bestätigt. In jedem 5. Fall (2.696 Fälle) war der Fehler Ursache für den erlittenen Schaden – nur dann haben Patientinnen und Patienten Aussicht auf Schadensersatz. Die Zahl der Gutachten bewegt sich insgesamt auf dem Niveau der Vorjahre. „Die Begutachtungszahlen zeigen nur einen sehr kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens“, erläutert Dr. Gronemeyer. „Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist vielfach belegt, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt: Experten gehen davon aus, dass etwa 1 Prozent der Krankenhausfälle von Behandlungsfehlern betroffen ist. Nur etwa 3 Prozent aller unerwünschten Ereignisse werden nachverfolgt.“

Medikamenten- und Seitenverwechslungen, verbliebenes OP-Material im Patienten

Von großer Bedeutung für Präventionsmaßnahmen sind sogenannte Never Events. Dabei handelt es sich um gut vermeidbare unerwünschte Ereignisse, die zu schwerwiegenden Schäden bei Patientinnen und Patienten führen können: Dazu gehören Patienten- und Seitenverwechslungen, schwerwiegende Medikationsfehler oder unbeabsichtigt zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen. Diese Schadensereignisse tauchen jedes Jahr in der Begutachtungsstatistik der Medizinischen Dienste auf (2022: 165 Fälle; 2021: 130 Fälle), obwohl die Risiken bekannt und geeignete Präventionsmaßnahmen verfügbar wären. Solche Ereignisse zeigen, dass Risiken im Versorgungsprozess bestehen und die Sicherheitsvorkehrungen vor Ort unzureichend sind. Deshalb sind Never Events für das Erkennen, Umsetzen und Bewerten von Sicherheitsmaßnahmen besonders wichtig und werden daher in vielen anderen Ländern bereits für die Prävention erfolgreich genutzt.

„Deutschland sollte dies endlich umsetzen. Die geplante Novellierung des Patientenrechtegesetzes bietet die Chance, eine verpflichtende Nationale Never Event Liste einzuführen und dadurch die Patientensicherheit in der Versorgung zu stärken“, sagt Gronemeyer. „Die Meldung der Schadensereignisse dient ausschließlich der Prävention. Sie sollte für die Einrichtungen sanktionsfrei und pseudonymisiert erfolgen.“

Fehlervorwürfe in vielen Fachgebieten und bei unterschiedlichsten Eingriffen

In der aktuellen Jahresstatistik bezogen sich zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (8.827 Fälle). Ein Drittel bezog sich auf Arztpraxen (4.208 Fälle). „Die meisten Vorwürfe beziehen sich auf operative Eingriffe. Da diese häufig im Krankenhaus erfolgen, werden sie dem stationären Sektor zugeordnet“, erläutert Dr. Christine Adolph, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern.

30,3 Prozent aller Vorwürfe (3.960 Fälle) betrafen die Orthopädie und Unfallchirurgie, 12,2 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.599 Fälle), jeweils knapp 9 Prozent die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1.143 Fälle) sowie die Allgemein- und Viszeralchirurgie (1.133 Fälle). Ebenfalls knapp 8 Prozent entfielen auf die Zahnmedizin (1.006 Fälle) und über 6 Prozent auf die Pflege (834 Fälle). 26 Prozent der Vorwürfe bezogen sich auf 29 weitere Fachgebiete. In der Jahresstatistik 2022 sind 13.059 Verdachtsfälle zu insgesamt 1.019 unterschiedlichen Diagnosen erfasst. Die Vorwürfe betreffen fehlerhafte Behandlungen bei Hüft- und Kniegelenksverschleiß, Knochenbrüchen, Durchblutungsstörungen am Herzen, Gallensteinen oder Zahnerkrankungen.

Die Zahlen der Jahresstatistik sind nicht repräsentativ ─ sie zeigen lediglich die Begutachtungszahlen und -ergebnisse des Medizinischen Dienstes. „Eine Häufung von Vorwürfen in einem Fachgebiet sagt gar nichts über die Fehlerquote oder die Sicherheit in dem jeweiligen Gebiet aus“, erklärt Adolph. „Sie zeigen nur, dass Patientinnen und Patienten reagieren, wenn eine Behandlung nicht ihren Erwartungen entspricht.“ Fehler bei chirurgischen Eingriffen sind für Patienten in der Regel leichter zu erkennen als zum Beispiel Medikationsfehler, weshalb auch eher Fehler bei Operationen vorgeworfen werden als bei anderen Behandlungen.

Zwei Drittel der Schäden sind vorübergehend

Bei knapp zwei Drittel (60,5 Prozent) der begutachteten Fälle waren die Gesundheitsschäden der Patientinnen und Patienten vorübergehend − eine Intervention oder ein Krankenhausaufenthalt waren notwendig. Die Patienten sind jedoch vollständig genesen. Bei über einem Drittel der Betroffenen (35 Prozent) wurde ein Dauerschaden verursacht. Die Medizinischen Dienste unterscheiden zwischen leichten, mittleren und schweren Schäden. Ein leichter Dauerschaden kann eine geringe Bewegungseinschränkung oder eine Narbe sein. Ein mittlerer Dauerschaden kann eine chronische Schmerzsymptomatik, eine erhebliche Bewegungseinschränkung oder die Störung einer Organfunktion sein. Ein schwerer Dauerschaden liegt vor, wenn Geschädigte pflegebedürftig geworden sind oder sie aufgrund eines Fehlers erblinden oder dauerhafte Lähmungen erleiden. In 3 Prozent der Fälle (84) hat ein Fehler zum Versterben geführt oder wesentlich dazu beigetragen.

Hintergrund
Spezielle Teams des Medizinischen Dienstes begutachten Vorwürfe zu Behandlungsfehlern im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen. Die Gutachterinnen und Gutachter gehen dabei der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard und mit aller Sorgfalt abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird geprüft, ob der Schaden, den Versicherte erlitten haben, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann bestehen Schadensersatzansprüche. Auf der Basis des Sachverständigengutachtens können die Betroffenen entscheiden, welche weiteren Schritte sie unternehmen wollen. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Medizinischen Dienstes Bund: www.md-bund.de

Quelle: Pressemitteilung vom 17.08.2023
Pressekontakt:
Michaela Gehms, Pressesprecherin Medizinischer Dienst Bund
Mobil: +49 172 3678007
Email: michaela.gehms@md-bund.de


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Zu dem Bericht des MD Bund hat der AOK Bundesverband am 17.08.2028 die nachfolgende Mitteilung übersandt:

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Behandlungsfehler: Rechtliche Hürden für Betroffene weiterhin zu hoch

(17.08.23) Der AOK-Bundeverband fordert mehr Rechte für Patientinnen und Patienten zum Nachweis von Behandlungsfehlern. "Bisher müssen nicht nur der Behandlungsfehler und der Schaden bewiesen werden, sondern auch der ursächliche Zusammenhang", sagte die Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann anlässlich der Jahresstatistik 2022 zur Begutachtung von Behandlungsfehlern, die der Medizinische Dienst Bund am Donnerstag (17. August) vorgestellt hat. Nur in etwa jedem fünften Fall kamen die Gutachter demnach zu dem Ergebnis, dass der Fehler Ursache des Schadens war. Reimann forderte ein gesetzlich verankertes Recht auf Einsicht in alle notwendigen Unterlagen.

Das Statement im Wortlaut:
https://www.aok-bv.de/positionen/statem ... 26548.html

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Quelle: Pressemitteilung vom 17.08.2023
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok-bv.de


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Zum Thema wurde in den sozialen Medien der nachfolgende Infotext gepostet:


13.059 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst Bund im Jahr 2022 erstellt. In jedem 4. Fall wurden ein Fehler und ein Schaden festgestellt. … Der AOK-Bundeverband fordert mehr Rechte für Patientinnen und Patienten zum Nachweis von Behandlungsfehler. Ein Meldesystem für besonders schwerwiegende Behandlungsfehler erscheint dringend nötig! - Weitere Informationen zum Thema hier ... > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=3&t=842

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