Vortragsveranstaltung am 19.05.2020 wegen "Corona-Pandemie" abgesagt ...

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Vortragsveranstaltung am 19.05.2020 wegen "Corona-Pandemie" abgesagt ...

Beitrag von WernerSchell » 18.03.2020, 07:28

Wegen der "Corona-Pandemie" musste die Vortragsveranstaltung am 19.05.2020 abgesagt werden. Eine Terminneuansetzung in der zweiten Jahreshälfte 2020 ist geplant. Insoweit erfolgen noch nähere Hinweise!

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Patientenautonomie am Lebensende

Vortrag mit Diskussion am 19.05.2020 im Bürgerhaus Neuss-Erfttal, 15.00 – 17.00 Uhr
Veranstaltungsort: Bürgerhaus - Bedburger Straße 61, 41469 Neuss - Der Eintritt ist frei!


-- Der Referent, Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Mitglied der Steuerungsgruppe des Runden Tisches Demenz Neuss
>>> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de / http://www.wernerschell.de

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Der Ankündigungstext:
Patientenautonomie am Lebensende – Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung
Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Immer wieder wird gefordert, auch in der BRD aktive Sterbehilfe per Gesetz zu erlauben. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert. Wie die Rechtslage? Welche Möglichkeiten haben Sie konkret, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen. Fragen über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten! Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1.9.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie am Lebensende bestätigt. Ungeachtet dieser neuen gesetzlichen Vorschriften mangelt es an der notwendigen Klarheit, weil die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten offensichtlich anhaltend unterschiedlich eingeschätzt werden. Der Bundesgerichtshof hat allerdings am 25.06.2010 ein richtungsweisendes Urteil zur Patientenautonomie gefällt. Mit dieser Entscheidung, die die Patientenrechte gestärkt haben, sollte man sich in Grundzügen vertraut machen. Dabei werden auch Erwägungen zu berücksichtigen sein, die sich aus dem Patientenrechtegesetz und den Neuregelungen zur Organspende ergeben.

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Das Thema ist u.a. deshalb wichtig, weil ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.04.2018 zur Haftung wegen einer künstlichen Ernährung eines Patienten für große Irritationen sorgt. Darüber informiere ich unter der Adresse > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=23083 . Was war der Hintergrund der BGH-Entscheidung und was bedeutet das z.B. mit Blick auf das Thema Patientenverfügung? - Das Thema ist ganz aktuell und wichtig. Der Bundesgerichtshof hat auch früher mehrfach zum Thema geurteilt. Dazu gibt es zahlreiche Beiträge im hiesigen Forum. Siehe z.B. unter
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=23096
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=23083
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22984
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22972
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22904
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22701
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22283
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22559
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22507
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=23485


Aktuell aus Forum:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 86#p112486

Das Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 26.02.2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung erwartungsgemäß für verfassungswidrig erklärt. - Siehe Pressemitteilung mit Anmerkungen > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 86#p112486

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Vorsorge, Vollmacht und Betreuungsverfügung ...

Beitrag von WernerSchell » 07.08.2020, 16:48

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 569/2020
Datum: 7.8.2020


Vorsorge, Vollmacht und Betreuungsverfügung:
Betreuungsstelle des Rhein-Kreises Neuss bietet kostenlose Beratung an



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Bildtext: Erwin Beeg, Leiter der Betreuungsstelle (2.v.r.), und seine Mitarbeiter (v.l.) Andreas Lange, Ellen Fecht, Frank Ohme und George Hachisuka.
Foto: Rhein-Kreis Neuss


Rhein-Kreis Neuss. Jeder kann durch Unfall oder eine schwere Krankheit in eine Situation kommen, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst ordnen kann. Daher empfiehlt Erwin Beeg, Leiter der Betreuungsstelle des Rhein-Kreises Neuss, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Zusammen mit seinem Team, zu dem Ellen Fecht, George Hachisuka, Anja Immel, Andreas Lange, Stefanie Lenschen, Frank Ohme und Oliver Schmitz gehören, berät er Interessierte kostenlos zu Fragen rund um Vorsorge, Vollmacht und Betreuungsverfügung. Eine Gebühr in Höhe von 10 Euro wird nur für die Beglaubigung einer Unterschrift erhoben. Erwin Beeg erklärt, was im Notfall wichtig ist.

Wer eine Vorsorgevollmacht ausstellt, bevollmächtigt eine Person seines Vertrauens dazu, im Bedarfsfall zu handeln. Das können alltägliche Dinge wie Bankgeschäfte sein. Voraussetzung ist uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten. Weil auch Familienangehörige, Ehegatten und Kinder nur mit einer schriftlichen Vollmacht rechtlich handeln können, sollte jeder solch eine Vorsorgevollmacht ausfüllen und unterschreiben. Empfehlenswert ist vor dem Ausstellen einer Vollmacht ein Beratungsgespräch in der Betreuungsstelle oder in einem Notariat.

Sinnvoll ist darüber hinaus eine Patientenverfügung. Dies ist eine schriftliche Verfügung über gegebenenfalls zu ergreifende bzw. zu unterlassende lebenserhaltende medizinische Maßnahmen. Sie richtet sich an den behandelnden Arzt im Notfall, und der Arzt ist an diese Patientenverfügung gebunden.

Darüber hinaus ist auch eine Betreuungsverfügung sinnvoll – je nach Lebenssituation und persönlichen Bedürfnissen. Der Verfasser äußert in dieser Verfügung seinen Wunsch, wer vom Betreuungsgericht bestellt werden soll, wenn er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle im Kreisjugendamt sind für die Städte Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch sowie für die Gemeinde Rommerskirchen zuständig. Sie sind selbst auch als rechtliche Betreuer im Einsatz. „Insbesondere in Coronazeiten ist dies eine besondere Herausforderung“, erläutert Erwin Beeg, „durch die Zugangsbeschränkungen in Seniorenheimen und Krankenhäusern ist unsere Arbeit in diesen Monaten nicht einfach.“

Wer einen Beratungstermin im Kreisjugendamt wahrnehmen möchte, meldet sich vorher unter Tel. 02161 6104-5150 an. Informationen zur Betreuungsstelle gibt es im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de/jugend.

Petra Koch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
ZS5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330
Email: Presse@rhein-kreis-neuss.de

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Vormundschafts- und Betreuungsrecht - Reform

Beitrag von WernerSchell » 06.03.2021, 08:26

Zum Thema "Vormundschafts- und Betreuungsrecht" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt, u.a.: > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =2&t=23712
Die Informationen zu diesem Thema werden - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt! - Siehe > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... p?f=3&t=69



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Betreuung - Was Angehörige und Betreute wissen müssen - Buchtipp

Beitrag von WernerSchell » 18.04.2021, 06:17

Buchtipp!

Otto N. Bretzinger (Verbraucherzentrale NRW):

Betreuung
Was Angehörige und Betreute wissen müssen

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Verbraucherzentrale NRW, 1. Auflage 2021
1. Auflage 2021
208 Seiten
14,8 x 21 cm
Broschur
ISBN: 978-3-86336-644-5
14,90 Euro inkl. MwSt.


Ratgeber für Betreuer und Betreute

- Wann ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt werden darf
- Was unter Betreuung zu verstehen ist
- Welche Folgen die Betreuung für den Betreuten oder die Betreute hat
- Wie Betreuer bestellt werden
- Welche Angelegenheiten dem Betreuer oder der Betreuerin vom Gericht übertragen werden können

Betreuung - Fragen zur Praxis beantwortet
1,3 Millionen Menschen stehen in Deutschland unter rechtlicher Betreuung, Tendenz steigend. In den meisten Fällen wird die Betreuung vom Betreuungsgericht ehrenamtlichen Betreuern, insbesondere Familienangehörigen übertragen. Der Ratgeber hilft bei den wesentlichen praktischen Fragen, mit denen sich die Beteiligten – Betreute und Betreuer – tagtäglich im Zusammenhang mit einer rechtlichen Betreuung auseinandersetzen müssen.

Autor des Ratgebers Dr. Otto N. Bretzinger ist Jurist und Journalist, er hat bereits mehrere Ratgeber für die Verbraucherzentrale verfasst, darunter der erfolgreiche Longseller „Richtig vererben und verschenken“ und Titel zu Handwerkerleistungen oder zum richtigen Reklamieren.

Quelle und weitere Informationen >>> https://www.ratgeber-verbraucherzentral ... g-46009131

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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Beitrag von WernerSchell » 16.12.2021, 08:16

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

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Zur Zeit können wegen der Corona-Pandemie keine Vorträge zum Thema angeboten werden. Ich verweise daher auf eine aktuelle Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zum Thema mit Formularangeboten zu: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und persönliche Ergänzungen (C.H.Beck - Stand: 12/2021). … > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=3&t=307 - Sehr informativ ist auch die Buchveröffentlichung von Putz/Steldinger/Unger "Patientenrechte am Ende des Lebens". … > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 266&p=2996 - Die Malteser haben einen Text zur corona-spezifischen Erweiterung einer bereits erstellten Patientenverfügung anlässlich einer Covid-19-Erkrankung vorgelegt: … "Mein Wille für den Fall, dass ich an COVID-19 erkranke" ... abrufbar unter > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... t=36&p=138

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Das neue Betreuungsrech

Beitrag von WernerSchell » 06.09.2022, 11:56

Buchtipp! - Übernahme aus > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=3&t=539

Torsten Joecker (Autor):

Das neue Betreuungsrecht
Einführung – Erläuterungen – Materialien – Schnellübersicht
Inklusive BtRegV!

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Reguvis Verlag, 2. aktualisierte Auflage September 2022
Seiten: 550
Format: 16,5 x 24,4
ISBN: 978-3-8462-1394-0
48,00 € inkl. 7% MwSt.


Das Betreuungsrecht wird grundlegend modernisiert. Ziel ist die bessere Umsetzung des Gebots größtmöglicher Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Alle Akteure des Betreuungswesens müssen sich mit der neuen Rechtslage vertraut machen, um Fehler zu vermeiden. Hier erhalten Sie schnell und zuverlässig das nötige Wissen und Handwerkszeug!
Das Werk bietet Ihnen den Zugang zu den relevanten Informationen zu dieser grundlegenden Reform: Neben einer ausführlichen Einführung enthält das Werk alle neuen Rechtsvorschriften mit praxisorientierten Erläuterungen und Auszügen aus den maßgeblichen Gesetzgebungsmaterialien. Einen schnellen Überblick erhalten Sie durch die Gegenüberstellung „Altes Recht – neues Recht“.
Für diese 2. Auflage wurde das Werk im Hinblick auf weitere Änderungen (durch das sog. "Reparaturgesetz") aktualisiert. Enthalten ist nunmehr auch die neue Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV).


Ihre Vorteile
- Ausführliche Einführung in das neue Recht
- Verständliche Erläuterungen und Praxishinweise
- Rechtssichere und zuverlässige Informationen
- Mit den Materialien des Gesetzgebungsverfahrens
- Schnellübersicht: „Altes Recht – neues Recht“
- Inklusive "Reparaturgesetz" und Betreuerregistrierungsverordnung – BtRegV


Dieses Produkt beinhaltet
- Einführung (Überblick über die wichtigsten Änderungen und ihre Implikationen für die Praxis)
- Alle neuen Rechtsgrundlagen (inkl. BtOg und BtReg)
- Gegenüberstellung „Altes Recht – neues Recht“


Der Autor, RiAG Torsten Joecker, war bis Ende 2019 Referent für Betreuungsrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und hat den Gesetzentwurf mitentwickelt.

Quelle und weitere Informationen > https://shop.reguvis.de/buch/das-neue-b ... /#overview --- Die 1. Auflage des Buches wurde unter > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 2306#p2306 vorgestellt.

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Rechte zu betreuender Menschen bei der Auswahl ihres Be­treuers gestärkt

Beitrag von WernerSchell » 28.02.2024, 08:11

Rechte zu betreuender Menschen bei der Auswahl ihres Be­treuers gestärkt

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 10.01.2024 - XII ZB 217/23 - LG Ravensburg AG Ravensburg - die Rechte zu betreuender Menschen bei der Auswahl ihres Be­treuers gestärkt. Wünscht ein erwachsener Mensch aus freien Stücken einen bestimmten Betreuer und lehnt einen anderen ab, ist dies demnach auch dann zu respektieren, wenn die Fortführung der bestehenden Be­treu­ung objektiv vorteilhaft wäre.

Betreuerauswahl 28022024.PNG
Betreuerauswahl 28022024.PNG (330.86 KiB) 234 mal betrachtet

Die Leitsätze:
a) Die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer widerspricht dem Willen des Betroffenen, wenn dieser sein Einverständnis mit der Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung mit der Bestellung der von ihm gewünschten Person verknüpft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 237/17 - FamRZ 2017, 1612).
b) Beruht die Entscheidung des Betroffenen gegen die Bestellung eines anderen als des von ihm gewünschten Betreuers auf einer freien Willensbildung, muss diese Entscheidung auch dann respektiert werden, wenn die Fortführung der bestehenden Betreuung für den Betroffenen objektiv vorteilhaft wäre. In einem solchen Fall ist trotz der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung ausgeschlossen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 237/17 - FamRZ 2017, 1612).


Der Beschluss des BGH ist unter folgender Adresse nachlesbar > https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... &nr=136592

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Das Deutsches Ärzteblatt berichtete am 27.02.2024:

Bundesgerichtshof stärkt Rechte zu betreuender Menschen

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte zu betreuender Menschen bei der Auswahl ihres Be­treuers gestärkt. Wünscht ein erwachsener Mensch aus freien Stücken einen bestimmten Betreuer und lehnt einen anderen ab, ist dies demnach auch dann zu respektieren, wenn die Fortführung der bestehenden Be­treu­ung objektiv vorteilhaft wäre.
„In einem solchen Fall ist trotz der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreu­ungs­bedarf die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung ausgeschlossen“, heißt es in einem heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss (Az. XII ZB 217/23).
,,, (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e

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