Demografischer Wandel und Quartierskonzepte

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WernerSchell
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Demografischer Wandel und Quartierskonzepte

Beitrag von WernerSchell » 13.05.2014, 07:03

+++
Den "Sprechblasen" betreffend "Wertschätzung und Anerkennung" müssen endlich klare
Verbesserungen der Pflege-Rahmenbedingungen folgen. Der Pflegetreff am 13.05.2014
in Neuss-Erfttal - 16.00 Uhr Beginn mit Infoständen - Statements ab 17.00 Uhr - wird dies
verdeutlichen. Der Pflegetreff findet in Neuss-Erfttal, Bedburger Straße 57, statt.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Aktuelle Hinweise im Übrigen unter folgender Adresse
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... hp?t=19125 - Werner Schell
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Pflegenotstand und die Reformerfordernisse

Beitrag von WernerSchell » 16.05.2014, 07:57

Pflegenotstand und die Reformerfordernisse

Das anlässlich des Pflegetreffs am 13.05.2014 Herrn Bundesminister Gröhe übergebene Papier mit den
"Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKO) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014"
ist im Netz unter folgender Adresse verfügbar: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... lungen.php

Bild Bild

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Pflegetreff in Neuss - Pflege-Reformnotwendigkeiten im Fokus

Beitrag von WernerSchell » 19.05.2014, 07:02

Die weiteren Informationen zum Pflegetreff - Pressemitteilungen,
Hinweise zu Filmbeiträgen und Bildmaterial … usw.
siehe unter folgender Adresse in diesem Forum:

http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=20431

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Pflegemissstände - Was ist zu tun ? ... Lösungsansätze

Beitrag von WernerSchell » 21.06.2014, 06:45

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


20.06.2014

Pflegemissstände - Was ist zu tun ? ... Lösungsansätze ...

Es ist allgemein bekannt, dass es vielfältige Mängel im Pflegesystem gibt und viele „Baustellen“ im Rahmen einer Reform angegangen werden müssen. Dazu hat es von hier wiederholt zahlreiche konkrete Vorschläge gegeben. Bei einer Reform sind alle Mangelsituationen, ambulant und stationär, zu bedenken. Angesichts der vielfältigen Bestrebungen, den finanziellen Aufwand in Grenzen zu halten, müssen aber wahrscheinlich Schwerpunkte gesetzt werden. Insoweit sehe ich die Notwendigkeit, die schwerst pflegebedürftigen Menschen vorrangig zu berücksichtigen. Es kann m.E. nicht darum gehen, wie beim Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG), „kleines Geld“ für alle vorzusehen. Das hilft niemandem.

Beim Pflegetreff am 13.05.2014, der sich schwerpunktmäßig mit dem Pflegenotstand befasst hat, wurden entsprechende Anforderungen vorgetragen und dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in Schriftform zur Berücksichtigung bei den anstehenden Gesetzesinitiativen übergeben.

Siehe dazu:
Pflegenotstand - Thema beim Pflegetreff in Neuss am 13.05.2014 - Erfttal im „Ausnah-mezustand“. - Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, übergab dem Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe ein Statement mit „Anforderungen an die von der Großen Koalition (Groko) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014.“
Anschreiben von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 13.05.2014 an den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iefBMG.pdf
Statement vom 13.05.2014 hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf

Bild
Foto: Aufnahme beim Pflegetreff am 13.05.2014
(Werner Schell und Hermann Gröhe)


Bei allen Reformschritten muss die Stärkung der professionellen Pflegekräfte und der Angehörigen, soweit sie in eine umfängliche Pflege eingebunden sind, angemessen Berücksichtigung finden. Natürlich kann man auch fordern, das Pflegesystem zu einer Vollversorgung auszugestalten. Aber das ist nicht finanzierbar - und deshalb plädiere ich für konkrete machbare Reformschritte. Dabei sind die vielfältigen Belastungen für Jung und Alt zu bedenken. Wir müssen nämlich aufpassen, dass wir bei allen guten Vorsätzen nicht in eine „Gerontokratie“ abgleiten!

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - Interessenvertretung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen - hat nicht nur die jetzt leistungsberechtigten Menschen im Blick, sondern muss auch dafür eintreten, das System zukunftsfähig gestaltet zu sehen. Die größeren Probleme kommen noch. Wir werden wahrscheinlich an einer Stärkung der stationären Pflege - eingebunden in von den Kommunen geförderten Quartierskonzepten - nicht vorbei kommen. Dazu gibt es von hier zahlreiche Aktivitäten.

Ich würde mir auch wünschen, dass sich die Menschen zeitgerechter mit dem Lebensrisiko „Pflegebedürftigkeit“ befassen und eine entsprechende Vorsorge gestalten. Leider stelle ich, mit anderen, immer wieder fest, dass das Thema „Pflegebedürftigkeit“ komplett verdrängt wird und erst spät, gelegentlich zu spät, an geeignete Hilfe- und Unterstützungsstrukturen gedacht wird. Dies ist u.a. auch deshalb nicht ganz verständlich, weil die Informations- und Beratungsmöglichkeiten (zumTeil mit Rechtsanspruch ausgestaltet) umfänglich zur Verfügung stehen.

Ich halte im Übrigen immer weniger davon, in Kongressen und sonstigen Fach-veranstaltungen immer neue Gestaltungsmöglichkeiten zu erörtern und in nicht finanzierbare Forderungen einzubinden. Wir müssen das bereits vorhandene Wissen umsetzen. Oft gesagt, aber gleichwohl weiter richtig: Wir haben keine Erkenntnis-, sondern allein Umsetzungsprobleme.

Werner Schell - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Text auch abrufbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 062014.pdf

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk …..

führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).

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Lotsenpunkte - altersgerechte Quartiershilfen ...

Beitrag von WernerSchell » 24.07.2014, 18:35

Aus Forum:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=16662


„L O T S E N P U N K T E“
… ein weiterer Baustein für die alters-gerechten Quartierhilfen rund um die Erftmündung im Neusser Süden

Bild

Nachdem sich mit dem Paul-Schneider-Haus und der neuen Pflegestation auch die Diakonie Neuss-Süd den Akteuren von Pro-Pflege und Bürgerhaus Erfttal für ein altersgerechtes Quartierhilfe-Netzwerk in Erfttal angeschlossen hat, ist mit der Pfarreiengemeinschaft „Rund um die Erftmündung“ (St. Cyriakus, St. Martinus, St. Cornelius und St. Konrad) nun ein weiterer wichtiger Partner hinzugekommen.

Gemeinsam mit Pfarrer Dr. Willi Klinkhammer ist es gelungen, Fördermitteln des Diözesan-Caritasverbandes für eine Personalstelle im Bürgerhaus Erfttal einzurichten, um die Netzwerkaktivitäten auf die Stadtteile rund um die Erftmündung ausdehnen und besser koordinieren zu können.

Das Förderprogramm, um das sich die Pfarreiengemeinschaft „Rund um die Erftmündung“ und das Bürgerhaus Erfttal gemeinsam beworben hatten, nennt sich Lotsenpunkte und richtet sich an Senioren ab dem 75. Lebensjahr in den Stadtteilen Erfttal, Gnadental, Grimlinghausen und Üdesheim.

Das Konzept sieht vor, mittels Hausbesuchen und Leitfaden geführter Gespräche, den Hilfebedarf älterer Menschen zu ermitteln und benötigte Angebote und Leistungen zu organisieren bzw. zu koordinieren.

Künftig finden Menschen, die konkrete Fragen zu Hilfeangeboten, Dienstleistungen, Beratungsstellen oder zu Freizeitaktivitäten für Senioren haben, im Bürgerhaus Erfttal eine Anlaufstelle. Ebenso gilt dies für Unternehmen und Verbände als Anbieter von Hilfeleistungen, die sich als solche anbieten und registrieren lassen möchten.

Hierfür stehen ab sofort Frau Julia Kampmann, Frau Manuela Rodenbeck und Frau Natalia Ermisch des SKM Neuss e.V. zur Verfügung.

WO? Bürgerhaus Erfttal, Bedburgerstr. 61, 41469 Neuss, Tel: 02131- 101776, Sprechzeiten: montags 12.00h - 17.00 h und freitags 09.00 - 12.00 h oder nach Vereinbarung oder per e-mail: buergerhaus-kampmann@web.de
Kontakt & Info: Paul Petersen, Bürgerhaus Erfttal Tel. 02131 – 101776 Fax: 02131-179796
e-mail: buergerhaus-petersen@web.de http://www.buergerhaus-erfttal.de Träger: SKM Neuss e.V.

Quelle: http://www.buergerhaus-erfttal.de/lotsenpunkte.pdf

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Demografischer Wandel und Quartierskonzepte

Beitrag von WernerSchell » 28.07.2014, 07:20

Pflegeversicherung und Quartierskonzepte der Kommunen

Pflege, Betreuung & sonstige Hilfen - optimal gestalten durch Pflegereform und Quartierskonzepte der Kommunen.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat die dringlichsten Reformerfordernisse deutlich aufgezeigt.
Die demografische Entwicklung erfordert eine ganzheitliche Sicht und schnelles Handeln! - Pflege-Reförmchen (wie 2008 und 2012)
helfen leider nicht weiter.

Bild

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Altengerechte Quartiere mit unseren Demenzkranken

Beitrag von WernerSchell » 18.01.2015, 08:00

Altengerechte Quartiere mit unseren Demenzkranken

Zitat der Woche in CAREkonrekt vom 02.01.2015:
"Ich möchte im Alter nicht eingesperrt
in einem eigenen Dorf für Demente leben."

Barbara Steffens (Grüne), Gesundheitsministerin in Nordrhein-Westfalen,
in der "Westdeutsche Allgemeinen Zeitung" (WAZ).

> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... lit=Hameln

Bild

Ergänzend dazu:
Pflegeheim mit offenen Türen > http://www1.wdr.de/fernsehen/wissen/qua ... dh100.html - In dem niederländischen "Dorf" werden nur solche Demenzkranke betreut,
die in die Struktur des Unternehmens passen. Wir haben 2013 im "Nachtcafé", SWR, darüber bereits informiert.

> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... tcaf%C3%A9
Es ist sicherlich nicht "DIE" Lösung. - Es gibt vielfältige Möglichkeiten der Pflege und Betreuung. Aber wir müssen darauf achten, dass dementiell erkrankte Menschen
möglichst nicht ausgesondert werden, sondern in altengerechten Quartieren verbleiben können. Darum müssen wir uns wohl vorrangig kümmern!
Über die Neusser Situation wird übrigens beim Pflegetreff am 14.04.2015 informiert (auch mit Infoständen):

> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=20569

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Planung von Wohn- und Betreuungsangeboten ...

Beitrag von WernerSchell » 24.01.2015, 08:08

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


21.01.2015

Planung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere und behinderte bzw. pflegebedürftige Menschen

Das Alten- und Pflegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW - vom 02.10.2014 (GV. NRW - Ausgabe 2014 Nr. 29 vom 15.10.2014 1) regelt die Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und beschreibt Grundsätze zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen.
Dabei ist das Ziel die Sicherstellung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Unterstützungsstruktur für ältere Menschen und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige durch die Förderung der Entstehung, Entwicklung und Qualität von Dienstleistungen, Beratungsangeboten, Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen. Sämtliche Maßnahmen nach diesem Gesetz sind darauf auszurichten, das Selbstbestimmungsrecht von älteren Menschen und pflegebedürftigen Menschen in jeder Lebensphase zu sichern (§ 1 APG NRW).
Ausgangspunkt für Planungen und die Gestaltung der Angebote sind die Bedarfe älterer Menschen, pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger. Die Angebote sollen orts- beziehungsweise stadtteilbezogen vorgehalten und weiterentwickelt werden und den älteren oder pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ermöglichen, an dem Ort ihrer Wahl wohnen zu können; die besonderen Bedarfe des ländlichen Raums sind zu berücksichtigen (§ 2 APG NRW).
Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach dem APG NRW verpflichtet, eine den örtlichen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen, und beziehen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ein (§ 4 APG NRW). Dabei ist der quartiersnahen Versorgung höchste Priorität zugedacht (§ 5 APG NRW).
Die Planung der Kreise und kreisfreien Städte hat übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen. Die örtlichen Planungsergebnisse sowie die Umsetzung von Maßnahmen sind durch Beschluss der Vertretungskörperschaft festzustellen, beginnend mit dem Stichtag 31.12.2015. Dieser Beschlussfassung muss zwingend eine Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege voraus gehen (§ 7 APG NRW).

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk erklärt aus gegebenem Anlass:

Die den Kreisen und kreisfreien Städten obliegenden Planungsaufgaben nach dem APG NRW sind danach auszurichten, dass den älteren und pflegebedürftigen Menschen möglichst wohnortnahe Angebote zur pflegerischen und sonstigen Versorgung zur Verfügung stehen sollten. Dabei müssen Auswahlmöglichkeiten bestehen.

Wenn es auch richtig erscheint, bei den hier in Rede stehenden Planungen bereits vorhandene Angebote zu berücksichtigen, darf und kann das nicht dazu führen, diesbezügliche Planzahlen als wichtigstes oder gar als alleiniges Entscheidungskriterium heranzuziehen. Würde man diesem Grundsatz folgen, wären die Auswahlmöglichkeiten der älteren und pflegebedürftigen Menschen unverhältnismäßig eingeschränkt und eine selbstbestimmte Entscheidung über die gewünschte bzw. erforderliche (stationäre) Versorgung ausgeschlossen. Im Übrigen wären die Kriterien der marktwirtschaftlichen Ordnung komplett ausgehebelt.

Daher müssen zum Beispiel neben den Bettenzahlen der bereits am Markt befindlichen stationären Pflegeeinrichtungen auch andere Erwägungen eine Rolle spielen. Die auf der Grundlage von Qualitätsprüfungen des MDK vorgestellten Berichte und Pflegenoten sollen gerade ausdrücklich dazu animieren, unter den vorhandenen Angeboten auswählen zu können. Die Pflegenoten sollen – gesetzgeberisch gewollt - bei der Heimauswahl eine maßgebliche Rolle spielen. Eine Regelung dergestalt, dass die Wahlfreiheit durch Verweis auf freie Betten bei einem Träger mit weniger guten Noten eingeschränkt wäre, ist unter keinen Umständen hinnehmbar. 2)

Bei der Heimauswahl sind unter Umständen auch weitergehende Überlegungen von Bedeutung: 3)
Werden ein gutes medizinisches Netzwerk und eine bestmögliche Arzneimittelversorgung garantiert? Gibt es ausreichend absenkbare Betten (u.U. zur Vermeidung von Fixierungen)? Was bietet die Einrichtung zu den folgenden Dienstleistungsbereichen? … Schmerzmanagement, Dekubitusprophylaxe einschließlich Wundversorgung, Inkontinenzversorgung, Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung … Steht insoweit entsprechend geschultes Personal zur Verfügung?
Können durch andere geeignete Maßnahmen freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierung, Psychopharmaka) ausgeschlossen werden (absenkbare Betten - siehe oben)? Gibt es eine funktionierende Palliativpflege mit entsprechend qualifiziertem Personal oder ggf. gute Zusammenarbeit mit einem ambulanten Hospizdienst? Gibt es die Möglichkeit, eine Patientenverfügung durch eine hausärztliche Notfallanordnung zu ergänzen (zur Vermeidung von unnötigen Krankenhausaufenthalten – siehe dazu das Projekt „beizeiten – begleiten“)? Erscheinen die Führungskräfte besonders geeignet und sind sie in der Lage, ihre MitarbeiterInnen trotz schlechter Pflege-Rahmenbedingungen zu motivieren und Ehrenamtler für ergänzende Hilfen einzuwerben? Wird die Einrichtung offen geführt und ist sie ggf. Teil eines altengerechten Quartiers? …

Die Träger sind nach all dem aufgefordert, bestmögliche Dienstleistungen anzubieten und zu gestalten. Dazu gehört auch, vorhandene Zweibettzimmer in Einbettangebote umzuwandeln. „Normale“ Pflegebetten können ggf. auch in Kurzzeitpflegeplätze umgewandelt werden. Auch andere ergänzende Angebotsveränderungen sind vorstellbar: Tages- oder Nachtpflegeplätze. …

Die Entscheidungen der Kreise und kreisfreien Städte für oder gegen eine weitere stationäre Pflegeeinrichtung müssen nach Auffassung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk immer nach den maßgeblichen örtlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Daher ist es auch mit dem APG NRW unvereinbar, allein auf Planzahlen abzustellen. Auch die Regelungen des SGB XI, die auf eine pflegwissenschaftlich gründende Pflege abstellen (vgl. z.B. § 11 SGB XI) wären eingeschränkt.

Es macht daher zum Beispiel wenig Sinn, pflegebedürftige Menschen bzw. ihre Angehörigen einfach auf wohnortfern vorhandene Einrichtungen mit freien Betten verweisen zu wollen. Zu bedenken ist nämlich u.a., dass bei einer Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung immer der möglichst unkomplizierte Kontakt zu Familie, Nachbarschaft oder Freunden ermöglicht werden sollte. Dies sind ja auch Erwägungen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von altengerechten Wohnquartieren wichtig sind.

Die Kreise und kreisfreien Städte dürften unter Berücksichtigung des ausreichend vorliegenden Datenmaterials in der Lage sein, die gebotenen Entscheidungen mit eigenen Dienstkräften vorzubereiten. Soweit aber die Einschätzung einer externen Institution für erforderlich erachtet wird, müsste durch einen entsprechend formulierten Gutachterauftrag sichergestellt werden, dass neben dem Datenmaterial (Zahl der Einrichtungen, Bettenzahlen) auch andere wichtige Faktoren angemessen gewichtet werden. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk steht insoweit auch für eine Mitbeurteilung zur Verfügung.

Werner Schell
Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

1) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... g=0&menu=1
2) Hier soll unberücksichtigt bleiben, dass der bestehende Pflege-TÜV seit Jahren in der Kritik steht und durch eine bessere Regelung abgelöst gehört.
3) Siehe hierzu auch den 4. Pflege-Qualitätsbericht des MDS, vorgelegt am 14.01.2015 >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=20851

+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).

WernerSchell
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Pflegereform muss Pflegenotstand auflösen!

Beitrag von WernerSchell » 15.02.2015, 08:32

Am 14.02.2015 bei Facebook eingestellt:
Bild >>> https://www.facebook.com/werner.schell.7

Pflegereform muss Pflegenotstand auflösen!

Bild >>> Bild

Die aktuelle Diskussion über den zurecht kritisierten Pflege-TÜV versperrt die Sicht auf die eigentliche Reformbaustelle. Darüber berichtet die Ärzte Zeitung in ihrer Ausgabe vom 13.02.2015 (> http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=879 ... ege&n=4039 ). Die mit dem Thema befassten Politiker sollten lt. Ärzte Zeitung nicht der Versuchung erliegen, die Pflegenoten zum Popanz aufzubauen, der für alles, was in der Pflege im Argen liegt, verantwortlich gemacht werden kann. Zum Pflegenotstand hießt es u.a. in der Ärzte Zeitung: "Um Qualität herzustellen, bedarf es Personal, Arbeitszeit und Material. Die ersten beiden Güter sind äußerst knapp. In den Krankenhäusern verändern sich die Personalschlüssel kontinuierlich zuungunsten der Pflege. Das Institut für angewandte Pflegeforschung in Köln sieht die Personalausstattung auf dem Niveau von vor zehn Jahren. Die Zahlen der zu versorgenden Patienten und der Pflegekräfte ins Verhältnis gesetzt, zeichnen ein klares Bild. 1995 versorgte eine Pflegekraft rechnerisch 48,5 Patienten. 2012 waren es bereits 65,3. Unwuchten haben sich auch im Verhältnis zwischen Ärzten und Pflegekräften aufgetan. 1995 kamen auf einen Arzt 3,3 Pflegende, heute sind es 2,1." - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat den Pflegenotstand in Krankenhäusern und Heimen seit Jahren immer wieder angesprochen, u.a. auch auf das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforderung (dip - Prof. Isfort) verwiesen. Prof. Isfort war auch mehrfach bei Pflegetreffs in Neuss und hat eindrucksvoll auf die die Patienten gefährdende Entwicklung aufmerksam gemacht. Am 13.05.2014 wurde dem Bundesgesundheitsminister von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk dazu ein 82 Seiten umfassendes Statement übergeben > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf

Bild > Bild

Bedauerlicherweise wurden die angesprochenen Probleme im Ersten Pflegestärkungsgesetz (noch) nicht aufgegriffen, so dass die pflegerische Unterversorgung weiter fortbesteht. Es wird daher u.a. die Aufgabe des Pflegetreffs am 14.04.2015 sein, insoweit erneut auf den immensen Reformbedarf aufmerksam zu machen. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=20569 UnterstützerInnen sind bei dieser Veranstaltung herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei!
Hinsichtlich der Pflegequalität kann auf § 11 Abs. 1 SGB XI verwiesen werden. Dort heißt es: "Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten." - Damit ist deutlich gemacht, dass das Erste Pflegestärkungsgesetz, dass mit einigen Angeboten den Weg zur "Billig-Pflege" verbreitert bzw. eröffnet, gewichtige Pflegegrundsätze außer Acht lässt! Dies kann und darf nicht hingenommen werden.
Beiträge zum Pflege-TÜV > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=20899 / http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 5&start=15

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