Pflegenotstand: Auflösung muss oberste Priorität haben

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Pflege braucht über 100.000 neue Stellen

Beitrag von WernerSchell » 26.04.2018, 06:16

Mindestens 36.000 Stellen in der Pflege sind derzeit nicht zu besetzen, davon 26.000 Stellen für Pflegefachpersonen, also dreijährig ausgebildetes Pflegepersonal. … Das wurde u.a. über eine Antwort der Bundesregierung im Deutschen Bundestag bekannt. … Dazu der DBfK: „Hinzu kommt, dass die nicht besetzten Stellen auf der Basis viel zu niedriger Stellenpläne berechnet werden. Denn wir brauchen in der Pflege insgesamt mindestens 100.000 Stellen mehr, um gute Versorgungsqualität in der Pflege sicherstellen zu können. In der Summe sprechen wir also von einem Mangel von deutlich über 126.000 Stellen in der professionellen Pflege.“ … Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann der DBfK-Einschätzung nur zustimmen und wird folgrichtig beim Neusser Pflegetreff am 09.5.2018 den seit vielen Jahren bestehenden und sich stets fortentwickelnden Pflegenotstand ansprechen.
Näheres unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 98#p103298

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Erkrankungsgeschehen bei Pflegeberufen besorgniserregend

Beitrag von WernerSchell » 28.04.2018, 06:24

Am 28.04.2018 bei Facebook gepostet:
Erkrankungsgeschehen bei Pflegeberufen besorgniserregend - Gesundheitsförderung ist wichtig für Erhalt der Arbeitskraft! - Darüber wird der Pflegetreff am 09.05.2018 informieren: > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=22589 - Es gibt Angebote für Pflegekräfte - AOK Neuss will reagieren: > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=22591

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Pflegenotstand: Auflösung muss oberste Priorität haben

Beitrag von WernerSchell » 03.05.2018, 06:21

Neuss-Grevenbroicher Zeitung (Rheinische Post) 3. Mai 2018:
Neuss
Masterplan für die Pflege entwickeln

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Um die Zukunft der Pflege geht es beim 28. Pflegetreff in Erfttal. - FOTO: epd - NGZ

Neuss. Beim 28. Pflegetreff steht die Frage im Raum: "Pflegebedürftigkeit - was nun?"

Seit der Bundestagswahl im September wird lebhaft über (weitere) Pflege-Reformschritte diskutiert. Das in Erfttal beheimatete "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk" hatte sich an dieser Debatte beteiligt - und tut es weiter. "Es erscheint erforderlich", so Werner Schell als Sprecher des Netzwerkes, "nicht nur die Mängel aufzuzeigen, sondern auch über konkrete Handlungserfordernisse zu informieren." Dem will der inzwischen 28. Pflegetreff Rechnung tragen, zu dem am Mittwoch, 9. Mai, ab 15 Uhr in das Bürgerzentrum "Kontakt Erfttal" an der Bedburger Straße eingeladen wird.
"Pflegebedürftigkeit - was nun?": Diese Frage stellt Schell der Veranstaltung voran, für die er wieder etliche Gäste auf das Podium einladen konnte. Die ehemalige Bundestagsabgeordnete Regina Schmidt-Zadel, Vorsitzende der Alzheimergesellschaft NRW, wird dort eine Diskussion über Vorsorgeplanungen und Pflegenotstand, Leistungsansprüche und Quartiershilfen moderieren. Als Gesprächspartner haben zugesagt: Tanja Segmüller von der Hochschule für Gesundheit in Bochum, Kreisdirektor Dirk Brügge, Dirk Thielking von der AOK Rheinland/Hamburg und Paul Petersen als Stadtteilmanager des SKM.
Bei der Veranstaltung soll es auch um die aktuelle Pflegeplanung gehen, der Schell auf den Rhein-Kreis bezogen das Prädikat "musterhaft" verleiht, sowie um gesundheitsförderliche Maßnahmen für das Pflegepersonal. Schell: "Es macht Sinn, für die Fortentwicklung des Gesundheits- und Pflegesystems einen Masterplan zu entwickeln beziehungsweise vorzuschlagen, der alle gebotenen Reform-Handlungsschritte beinhaltet. Dazu sollen Ideen gesammelt werden."
Dass Handlungsbedarf besteht, machen aus Sicht des Netzwerkes nicht nur die jüngsten Äußerungen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn deutlich, der die Pflege in Deutschland durch das Anwerben von Pflegekräften aus dem Ausland verbessern will. "Pro Pflege" würde die Prioritäten anders setzen, drängt vorrangig darauf, dass die Pflege-Rahmenbedingungen verbessert werden. Dazu würde zunächst ein Personalbemessungssystem benötigt, das eine auskömmliche Stellenausstattung - Tag und Nacht - und nicht nur in Form einer Mindestbesetzung regelt.
Modellhaft soll auch das System der Quartiershilfen am Beispiel Erfttal dargestellt werden. Sie scheinen geeignet, das Prinzip "ambulant vor stationär" in der Altenpflege erfolgreich anzuwenden. Der Eintritt zum Pflegetreff ist frei.

Quelle: NGZ > http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.7551820

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Kommunale Quartiershilfen - musterhaft in Neuss-Erfttal gestaltet

Beitrag von WernerSchell » 07.05.2018, 06:48

Am 07.05.2018 bei Facebook gepostet:
Kommunale Quartiershilfen, Thema beim Neusser Pflegetreff am 09.05.2018, werden mit ihren Herausforderungen und Chancen in der Buchveröffentlichung (von Zegelin, Segmüller und Bohnet-Joschko) mit dem Titel "Quartiersnahe Unterstützung pflegender Angehöriger" beschrieben. Es gibt strategische Überlegungen und Hinweise zur praktischen Netzwerkarbeit. Der Treff wird - neben der Behandlung des Pflegenotstandes … - die bereits erfolgreich gestarteten Hilfen in Neuss-Erfttal musterhaft vorstellen! Alle, die sich für die kommunale Netzwerkarbeit zu Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär" informieren möchten, sind zum Treff herzlich eingeladen. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=22589 Dr. Tanja Segmüller, Podiumsgast beim Pflegetreff, ist Mitverfasserin der Buchveröffentlichung > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=21977

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GESUNDE ARBEIT FÜR PFLEGEKRÄFTE - BKK FORDERN VERPFLICHTENDE MASSNAHMEN

Beitrag von WernerSchell » 10.05.2018, 06:47

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POSITIONSPAPIER:
GESUNDE ARBEIT FÜR PFLEGEKRÄFTE - BKK FORDERN VERPFLICHTENDE MASSNAHMEN!

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08.05.2018 Download (PDF, 66 KB) In einem heute veröffentlichten Positionspapier fordert der BKK Dachverband die flächendeckende und verpflichtende Einführung von betrieblichem Gesundheitsmanagement für Pflegekräfte in allen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, Altenpflege und Rehabilitation. Immer wieder weisen Untersuchungen auf desolate und gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen in der Pflege hin. Zeitnah müssen daher Maßnahmen ergriffen werden, die es Pflegkräften ermöglichen ihren Beruf so lange wie möglich und gesund auszuüben. Damit können auch für Auszubildende und Berufsrückkehrer neue Perspektiven eröffnet werden.

„Selbstverständlich müssen die in der Pflege Beschäftigten auch angemessen bezahlt werden. Hierzu sieht der Koalitionsvertrag erste Schritte vor. Doch dies ist nur eine Facette – mit Geld allein werden wir dem Pflegekräftemangel nicht begegnen können“, sagt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. „Die Pflegeberufe müssen so attraktiv ausgestaltet werden, dass Pflegekräfte ihre äußerst wichtige Aufgabe möglichst zufrieden ausüben können. Ein systematisch implementiertes betriebliches Gesundheitsmanagement liefert hierzu einen entscheidenden Beitrag – dies ist auch eine Frage der Wertschätzung. Die Konzepte liegen vor und sind wissenschaftlich als wirksam evaluiert. Es gilt diese jetzt zeitnah umzusetzen.“

Dennoch betreiben weniger als die Hälfte der Einrichtungen ein betriebliches Gesundheitsmanagement und dies, obwohl auch für Arbeitgeber, die in die Gesundheit und damit Leistungsfähigkeit ihrer Belegschaften investieren, durch die nachgewiesene Reduzierung von Fehlzeiten wirtschaftliche Vorteile entstehen.

„Mit einem Obstkorb im Pausenraum alleine ist es nicht getan. Die Betriebskrankenkassen fordern neben einer verpflichtenden Implementierung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements, die Initiierung einer bundesweiten Initiative „Gesunde Pflege“ die alle beteiligten und verantwortlichen Akteure an einen Tisch holt, um Lösungen schnell und zielgerichtet umzusetzen. Vertreter der Pflegekräfte dürfen dabei selbstverständlich nicht fehlen. Wir werden die Einrichtungen der Pflege nach Kräften und mit der Kernkompetenz der Betriebskrankenkassen unterstützen“, so Franz Knieps.

Das Positionspapier zum Download:
www.bkk-dachverband.de/politik/positionspapiere/

Quelle: Pressemitteilung vom 08.05.2018
https://www.bkk-dachverband.de/presse/p ... assnahmen/

+++
Siehe auch unter:

Hoher Krankenstand bei Pflegekräften - AOK Neuss will reagieren
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=22591

Modellprojekt zur Prävention für Bewohner und Beschäftigte stationärer Pflegeeinrichtungen
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22577

+++
Die gebotene Prävention und Gesundheitsförderung für das Pflegepersonal war auch Thema beim Neusser Pflegetreff am 09.05.2018!
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=22589

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GESUNDE ARBEIT FÜR PFLEGEKRÄFTE ALTERNATIVLOS

Beitrag von WernerSchell » 10.05.2018, 10:41

GESUNDE ARBEIT FÜR PFLEGEKRÄFTE ALTERNATIVLOS

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Werner Schell beim Neusser Pflegetreff am 09.05.2018
Quelle und weitere Informationen > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=22625

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GESUNDE ARBEIT FÜR PFLEGEKRÄFTE ALTERNATIVLOS

Beitrag von WernerSchell » 11.05.2018, 06:39

Pflegebedürftigkeit - was nun? - Vortrag mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 14.05.2018, 17.30 – 19.00 Uhr. Veranstaltungsort: Volkshochschule Neuss, Romaneum, Brückstr. 1 - Der Eintritt ist frei - Referent: Werner Schell - Es wird auch über die Erörterungen beim Neusser Pflegetreff am 09.05.2018 informiert (z.B. "Gesunde Arbeit für Pflegekräfte alternativlos"). - Weitere Informationen zur Veranstaltung > >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=22449

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Pflegenotstand: Auflösung muss oberste Priorität haben

Beitrag von WernerSchell » 12.05.2018, 06:14

Bei Facebook gepostet:
Zum Tag der Pflegenden am 12.05.2018: Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf die unzureichenden Pflege - Rahmenbedingungen aufmerksam und fordert umfängliche Verbesserungen. Einige Forderungen sind durch die zurückliegenden Reformgesetze aufgegriffen worden, andere Forderungen sind unerfüllt geblieben. So mahnt Pro Pflege … erneut die Schaffung von bundesweit geltenden Personalbemessungssystem an - JETZT! - Ergänzend informieren zahlreiche Beiträge. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=22617

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Pflegeversicherung fährt Milliardendefizit ein - Pflegeversicherten droht Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte -

Beitrag von WernerSchell » 18.05.2018, 06:55

Pflegeversicherten droht Beitragserhöhung … und trotz der hohen Ausgaben mit Milliardendefizit hat sich der Pflegenotstand nicht aufgelöst. Nein, die Versorgungsprobleme der pflegebedürftigen Menschen verstärken sich. ...
>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22564

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Pflegenotstand: Auflösung muss oberste Priorität haben

Beitrag von WernerSchell » 31.05.2018, 10:20

Aus Forum:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 25#p103825

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Neuss, 01.06.2018

Pflegenotstand auflösen und kommunale Quartiershilfen gestalten - entsprechende Maßnahmen müssen in einem „Masterplan Pflege“ gebündelt werden

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf vielfältige Reformerfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem aufmerksam und informiert darüber die Fachöffentlichkeit, aber auch interessierte BürgerInnen. Schwerpunktthemen werden aber auch bei den Neusser Pflegetreffs mit jeweils hochkarätigen Podiumsbesetzungen diskutiert. So z.B. die Themen Pflegenotstand, Pflegemängel, medizinische Versorgung in den Pflegeeinrichtungen, Arzneimittelversorgung der älteren Menschen (Polypharmazie), Patientenrechte, demenzfreundliche Kommunen und Quartiershilfen, freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen), Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Palliativversorgung und Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.

All diese Themen und die daraus abzuleitenden Folgerungen sind ausgerichtet an den vielfach beschriebenen Rechten der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, z.B. im Grundgesetz, in der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ und der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ (siehe insoweit auch Valentin Aichele und Jakob Schneider „Studie – Soziale Menschenrechte älterer Personen in der Pflege“, Deutsches Institut für Menschenrechte 2006, und „Leitfaden – Gefahren für alte Menschen in der Pflege – Kriminalität vorbeugen“, Landespräventionsrat NRW 2006).

Leider sind vielfältige von hier übermittelte Hinweise bezüglich der Handlungserfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem auf Bundes- bzw. Landesebene nicht bzw. nur unvollkommen aufgegriffen worden. Man hat einfach die Probleme ignoriert bzw. vieles schön geredet. Und nun liegt „das Kind ganz tief im Brunnen“ und plötzlich wird erklärt: "Wir haben verstanden" (so Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister).

Solche und ähnlich klingende Statements werden aber vielfach nur als bloße Sprechblasen wahrgenommen, weil die Vereinbarungen der GroKo zur Pflege völlig unzureichend sind und insoweit deutliche Verbesserungen zwingend geboten erscheinen. Es wird vor allem für erforderlich erachtet, sämtliche Maßnahmen, die für eine gute Pflegesituation erforderlich sind, in einem „Masterplan Pflege“ zusammen zu stellen. Verschiedene Einzelmaßnahmen, wie sie zur Zeit diskutiert werden (auch mittels „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“), werden die Probleme im Pflegesystem nicht auflösen können (erste mehr als kritische Stellungnahmen von Pflegeexperten und Sozialverbänden liegen bereits vor).

Zu einer Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen gehört ein umfangreiches Paket von Maßnahmen, die erst in einem sinnvollen Zusammenwirken zielgerichtet hilfreich sein können. Und darüber sollte unter Einbeziehung ausgewiesener Experten gesprochen und befunden werden.

Zu den erforderlichen Reformmaßnahmen gehören zum Beispiel:

Sofortige Verbesserung der Stellenschlüssel in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen durch Schaffung von bundesweit geltenden Personalbemessungssystemen. Solange die Gestaltung solcher Systeme auf sich warten lässt (siehe z.B. § 113c SGB XI), müssen pauschal wirksame Stellenzuschläge verfügt werden. Eine Anhebung der Stellenschlüssel bis zu ca. 20% erscheint – und das wurde bereits 2008 in mehreren Statements ausgeführt - geboten. Daraus ergibt sich, dass die augenblicklich genannten Zahlen (8.000 + 5.000 neue Stellen – Ankündigung vom 23.05.2018) nicht wirklich hilfreich sein können.

Der Ex – Pflegebeauftragte und jetzige Gesundheitsminister von NRW Karl-Josef Laumann hat bereits bei einem Neusser Pflegetreff am 14.04.2015 (in Anwesenheit von Andreas Westerfellhaus, damals Präsident des DPR) erklärt, dass der neue Pflegebegriff nur mit erheblich mehr Pflegepersonal umgesetzt werden könne.

Wie die Finanzierung der erheblich zu verbessernden Stellenschlüssel zu gestalten ist, muss politisch bewertet und entschieden werden. Ggfs. muss an eine Finanzierung aus Steuermitteln gedacht werden, zumal die Haushaltskasse des Bundes gut gefüllt ist.

Wenn es um die Stellenausstattung geht, muss auch bedacht werden, dass mindestens 36.000 Stellen in der Pflege derzeit nicht zu besetzen sind, davon 26.000 Stellen für Pflegefachpersonen, also dreijährig ausgebildetes Pflegepersonal. Dem stehen deutlich weniger arbeitssuchende Fachkräfte gegenüber. Das wurde über eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag mit aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bekannt. Diese Zahlen sind aber nach einer Info des DBfK nur die Spitze des Eisberges, denn die meisten Arbeitgeber melden ihre freien Stellen gar nicht mehr bei der Bundesagentur. Hinzu kommt, so der DBfK weiter, dass die nicht besetzten Stellen auf der Basis viel zu niedriger Stellenpläne berechnet werden. Denn in der Pflege seien insgesamt mindestens 100.000 Stellen mehr erforderlich, um gute Versorgungsqualität in der Pflege sicherstellen zu können. In der Summe müsse also von einem Mangel von deutlich über 126.000 Stellen in der professionellen Pflege gesprochen werden.

Im Zusammenhang mit einer verbesserten Stellenausstattung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nach hiesiger Überzeugung Personaluntergrenzen oder Mindestbesetzungsregelungen nicht wirklich geeignet, den Pflegenotstand aufzulösen. Es müssen Personalbemessungssysteme geschaffen werden, die uneingeschränkt in allen Leistungsbereichen - Tag und Nacht - angemessene Pflegeleistungen ermöglichen. Untergrenzen bzw. Mindestbesetzungsregelungen würden die Problematik nur verschleiern und die Pflegenot nicht wirklich dauerhaft auflösen.

Es ist bei nüchterner Betrachtung klar, dass Pflegekräfte in größerer Zahl kurzfristig nicht zu gewinnen sein werden. Das jahrzehntelange Weghören der politischen Entscheidungsträger bei den Mahnungen bezüglich Pflegenotstand haben eine katastrophale Personalsituation entstehen lassen. Zahlreiche Pflegekräfte sind wegen der hohen Arbeitsbelastung und wegen Krankheit aus dem Beruf „geflüchtet“.

Es wird daher nur allmählich gelingen, die bestehenden Lücken zu schließen. Um die Bereitschaft insoweit aber allen Beteiligten zu verdeutlichen, muss JETZT der Stellenrahmen abgesteckt werden, der unter Berücksichtigung aller Erwägungen eine wirklich gute Pflege und Betreuung erwarten lässt. Nur unter solchen Bedingungen wird ausreichend Pflegepersonal zu gewinnen sein. Mit Trippelschritten und Taktieren ist nicht weiter zu kommen.

Es wäre übrigens interessant zu erfahren, mit welcher konkreten Zielrichtung das nach § 113c SGB XI und 2019 zu erwartende Gutachten in Auftrag gegeben worden ist. Denkbar ist, dass das zu erstellende Gutachten die Bedürfnisse im Gesundheits- und Pflegesystem nur unvollkommen aufgreift und dann Stellenausstattungen diskutiert und gesetzlich festgeschrieben werden, die – wie bisher – an den wirklichen Bedürfnissen vorbei gehen.

Eine Absenkung der Fachkraftquote und Vermehrung der Betreuungsassistenten – an Stelle von Pflegekräften – müssen außer Betracht bleiben. Pflege ist nämlich gemäß § 11 SGB XI nach wissenschaftlichen Standards durchzuführen und erfordert eine entsprechende Qualifizierung.

Es darf im Zusammenhang mit den Personalkosten, die immerhin rd. 70% der Gesamt-Pflegeaufwendungen ausmachen, auch daran gedacht werden sicherzustellen, dass geplante, aber nicht verausgabte Personalkosten, nur für Personalrückstellungen Verwendung finden dürfen. Eingesparte Personalmittel sollten unter keinen Umständen zur Gewinnmaximierung oder andere fragwürdige Querfinanzierungen verfügbar sein. Solche Vorgaben können dazu animieren, die geplanten Personalmittel uneingeschränkt für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

Bezüglich der Erfordernisse, eine Verbesserung der Stellensituation im Pflegebereich zu gestalten, darf es keine Ausflüchte mehr geben. Insoweit gibt es nämlich seit vielen Jahren Hinweise bezüglich notwendiger Reformen (Prof. Simon, Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung, Prof. Sell, einschlägige Buchveröffentlichungen, plausible Erläuterungen der Pflegekräfte sowie eigene Einschätzungen).

Zur Gesamtproblematik des Pflegenotstandes hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk für den Pflegetreff am 13.05.2014 bereits ein umfängliches Statement vorgelegt und dem damals anwesenden Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übergeben (als pdf-Datei abrufbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf ). Daraufhin gab es am 08.07.2014 einen Besprechungstermin im Bundesgesundheitsministerium in Bonn. Letztlich ist als Ergebnis nur der § 113c SGB XI dabei heraus gekommen. Das Statement vom 13.05.2014, das seinerzeit darauf abzielte, eine Pflegereform nach Schwerpunktsetzungen (Pflegepersonal) durchzuführen, kann in seinen Grundzügen weiterhin als zutreffend angesehen werden.

Nur wenn es JETZT gelingt, die Pflege-Rahmenbedingungen deutlich günstiger zu gestalten, wird dies „geflüchtete“ Pflegekräfte animieren können, in ihren Beruf zurückzukehren. Das alleinige Lockmittel „Prämie“ wird nicht greifen. Übrigens ist es verfehlt zu glauben, man könne in nennenswerter Zahl Pflegkräfte aus dem benachbarten Ausland gewinnen. Solange nicht der Pflege-Rahmen deutlich verbessert ist, werden eher bundesdeutsche Pflegekräfte ins Ausland (Schweiz, Niederlande, Schweden usw.) abwandern.

Natürlich ist auch eine Anhebung der Vergütungen für die Pflegekräfte dringlich. Aber insoweit gestalten sich entsprechende Folgerungen schwieriger, weil die Politik für diesen Aufgabenbereich keine direkte Zuständigkeit besitzt. Ich sehe die Kirchen und Wohlfahrtsverbände in einer Vorreiterrolle. Die politischen Entscheidungsträger könnten im Übrigen ihren Einfluss geltend machen.

Für die Arbeitnehmer im Gesundheits- und Pflegebereich sind im Übrigen noch folgende Erwägungen von Bedeutung:

Die Erstattung von Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeigen wird als problematisch bzw. risikoreich eingestuft und unterbleibt daher in den meisten Fällen. Es wird aus Beschäftigtensicht immer wieder auf die angeblich unklare Rechtssituation bei der Erstattung von solchen Anzeigen aufmerksam gemacht. Man meint, die Erstattung solcher Anzeigen erfolge auf unsicherer rechtlicher Grundlage. Solche Auffassungen bestehen offensichtlich auch noch nach dem jüngst bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 14.12.2017. Dazu ergibt sich aber: Die Erstattung von Überlastungsanzeigen ist u.a. nach dem Arbeitsschutzgesetz Rechtspflicht. Darauf habe ich in den zurückliegenden Jahren immer wieder aufmerksam gemacht, u.a. auch in zahlreichen Veröffentlichungen (u.a. Schell, Werner: "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen", Kunz/Schlütersche, 2011). Das Arbeitsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 14.12.2017 lediglich die bestehende Rechtspflicht bestätigt. Nicht wenige Arbeitgeber versuchen gleichwohl, mit Druck (Abmahnung, Kündigung) solche Anzeigen zu verhindern und bemühen dazu sogar die Gerichte. Wenn jetzt gegen die jüngste Göttinger Entscheidung mit Berufung vorgegangen wird, kann man das auch als rechtsmissbräuchlich ansehen. Auf jeden Fall will der Arbeitgeber für die Zeit des Berufungsverfahrens den Druck aufrecht erhalten. Der im Streit befindliche Sachverhalt ist aus meiner Sicht zweifelsfrei so, dass die Arbeitgeberseite zu Unrecht gegen die Pflegekraft vorgeht. Ich sehe nach all dem den Gesetzgeber in der Pflicht, die Nachteile der Arbeitnehmerseite bei der Benennung von Überlastungen und Gefährdungen zu beseitigen und die Anzeigeberechtigung zu stärken. Dazu wären die einschlägigen Vorschriften im BGB bzw. im Arbeitsschutzrecht entsprechend zu gestalten. Von einer solchen Stärkung der Arbeitnehmerrechte profitieren natürlich auch die pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen.

Weitere Themen, die dringend einer Lösung zugeführt werden sollten, sind z.B.:

Verbesserung der Arzneimittelversorgung für die älteren Menschen (Auflösung der Polypharmazie – siehe insoweit das im Internet abrufbare Statement unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf ). Damit einher gehen muss auch eine ausgeweitete Besuchspflicht der Ärzte in den Pflegeeinrichtungen. Eine Ausweitung dieser Besuchspflicht erscheint auch mit Blick auf eine Verbesserung der Schmerztherapie notwendig. Auch die Sturzvermeidung und Wundtherapie muss stärker in den Blick genommen werden. Eine (weitere) Reduzierung der freiheitsentziehenden Maßnahmen, v.a. in den Pflegeeinrichtungen, ist ebenfalls vordringlich.

Bezüglich der Führungskräfte in den Pflegeeinrichtungen (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung und Wohnbereichsleitung) sind offensichtlich höhere Anforderungen geboten. Es erscheint sinnvoll, hinsichtlich der Eignung und Qualifikation die Anstellungsanforderungen anzuheben. Denn „der Fisch stinkt vom Kopf her“. Dort, wo in Pflegeeinrichtungen ausreichend geeignetes bzw. qualifiziertes Führungspersonal angestellt ist, sind die BewohnerInnen-Klagen eher selten.

Flüchtlinge im Zusammenhang mit einem Bleiberecht in der Pflege zu beschäftigen, ist nicht akzeptabel. Dazu ist zu bemerken: Für eine pflegerische Tätigkeit einschließlich Betreuung sind nicht nur Eignung und entsprechende Qualifizierungen nach westeuropäischen Standards erforderlich, sondern auch eine gute Sprachkompetenz. Zugewanderte Personen dürfen nur dann in der Pflege beschäftigt werden, wenn sie dafür wirklich geeignet, qualifiziert und sprachlich kompetent sind.

Dann ist auch endlich ein „Pflege-TÜV“ vorzusehen, der nachvollziehbar die Ergebnisqualität (bei den pflegebedürftigen Menschen) deutlich offen legt. Die jetzige Überprüfungspraxis, die im Wesentlichen auf das Dokumentationsgeschehen abstellt, ist rechtswidrig und eine einzige Verbrauchertäuschung (so die Rechtsprechung dazu). Eigentlich ist dieser Missstand seit Jahren amtlich bekannt und anerkannt, aber eine vernünftige andere Überprüfungsregelung ist nicht wirklich in Sicht.

Bezüglich der Pflegekosten für die ambulante Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist zu sagen, dass eine Anhebung der Leistungsansprüche teilweise gut gestaltet worden ist. Andererseits ist zu bemängeln, dass manche Vorschriften zu kompliziert sind. Ob und inwieweit für die ambulante Versorgung ergänzende Reformen geboten sind, kann unterschiedlich gesehen werden.

Angesichts der notwendigen Schwerpunktsetzung (mehr Pflegepersonal für die Pflegeeinrichtungen) ist auf jeden Fall die Gestaltung von kommunalen Quartiershilfen als Ergänzung zum Pflegesystem nach dem SGB XI als zwingend einzustufen. Solche Hilfen sind nicht nur geeignet, wohnortnah Hilfen für die pflegebedürftigen Menschen bzw. die Angehörigen zu organisieren, sondern auch zu gewährleisten, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ wirkungsvoller praktiziert werden kann (siehe insoweit das für eine Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss am 14.08.2015 gefertigte Statement > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf ). Aber solche kommunale Quartiershilfen werden erhebliche Finanzmittel erfordern. Im Ergebnis wird damit aber an anderer Stelle erheblicher Aufwand eingespart werden können. – Da in der Koalitionsvereinbarung die Stärkung von präventiven Hausbesuchen angesprochen wird, kann übrigens an eine Verbindung von Quartiershilfen mit präventiven Hausbesuchen gedacht werden.

In Neuss-Erfttal, also hier vor Ort, werden, u.a. auch mit Unterstützung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, seit 2012 musterhaft Quartiershilfen mit einem Lotsenpunktprojekt (eine Art präventive Hausbesuche) angeboten und ständig fortentwickelt. Es gibt folgerichtig gute Erfahrungen hinsichtlich der Nützlichkeit von Quartiershilfenarbeit.

Werner Schell - Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht


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„Es ist gefährlich, Recht zu haben,
wenn die Regierung Unrecht hat.“

― Voltaire

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