Entmündigen geht nicht mehr ... Vorsorgevollmacht ...

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Entmündigen geht nicht mehr ... Vorsorgevollmacht ...

Beitrag von WernerSchell » 27.12.2013, 08:26

Entmündigen geht nicht mehr / "Gegen den eigenen Willen darf niemand unter Betreuung gestellt werden"

Baierbrunn (ots) - Mal etwas vergessen, ein paar Dinge verwechselt - schon wird man von geldgierigen Angehörigen entmündigt. Solche Horrorvisionen muss in Deutschland niemand fürchten. "Gegen den eigenen Willen darf niemand unter Betreuung gestellt werden", betont der Hamburger Rechtsanwalt Ronald Richter, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein, im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Zwar kann jedermann eine Betreuung für eine vermeintlich hilflose Person beantragen, aber die Entscheidung liegt bei einem Richter, der persönlich mit dem Betreffenden gesprochen haben muss. Ab Juni 2014 muss zusätzlich ein Mitarbeiter der Betreuungsbehörde mit dem Betroffenen sprechen. Erst dann kann ein Betreuer eingesetzt werden. Dessen Rechte sind zwar umfangreich, aber bei wichtigen Entscheidungen, etwa bei Immobilienverkäufen, muss er das Gericht fragen. Jeder kann aber auch
vorsorgen: Mit einer "Vorsorgevollmacht" legt man die Person fest, die im Ernstfall ohne Richter alles entscheiden darf. Mit einer "Betreuungsverfügung" teilt man dem Gericht seine Wünsche mit.
Vorteil: Das Gericht überwacht den Betreuer.

Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 12/2013 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.12.2013 Wort und Bild - Senioren Ratgeber
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.senioren-ratgber.de

+++ Zum Thema informiert die VHS Neuss am 09.01.2014 in einem Vortrag, 18.00 Uhr +++
Siehe -> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=19763

WernerSchell
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Patientenautonomie am Lebensende - Vortrag 09.01.2014

Beitrag von WernerSchell » 27.12.2013, 08:31

Patientenautonomie am Lebensende
Vortrag Nr. Nr. B504060V mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 09.01.2014, 18.00 – 19.30 Uhr
Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1, Raum E.127
Referent: Dozent Werner Schell http://www.wernerschell.de
Bild
Der Referent ist Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Näheres auch im Programmheft auf Seite 222!
Anmeldung erbeten! Der Eintritt ist frei!



Der Ankündigungstext:
Patientenautonomie am Lebensende –
Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei
schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen.
Immer wieder wird gefordert, auch in der BRD aktive Sterbehilfe
per Gesetz zu erlauben. Die Meinungsvielfalt zu diesem
Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert.
Wie die Rechtslage? Welche Möglichkeiten haben Sie
konkret für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in
geeigneter Weise durch Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung
und Betreuungsverfügung vorzusorgen. Fragen
über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt
mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich)
am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der
Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende?
Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche
Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen
sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten?
Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten?
Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf
und verlangen nach Antworten! Der Gesetzgeber hat mit Wirkung
vom 1.9.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das
Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die
Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie
am Lebensende bestätigt. Ungeachtet dieser neuen gesetzlichen
Vorschriften mangelt es an der notwendigen Klarheit,
weil die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten
offensichtlich anhaltend unterschiedlich eingeschätzt werden.
Der Bundesgerichtshof hat allerdings am 25.06.2010 ein richtungsweisendes
Urteil zur Patientenautonomie gefällt. Mit dieser
Entscheidung, die die Patientenrechte gestärkt haben, sollte
man sich in Grundzügen vertraut machen. Dabei werden auch
Erwägungen zu berücksichtigen sein, die sich aus dem Patientenrechtegesetz
und den Neuregelungen zur Organspende ergeben.
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit „Pro Pflege
– Selbsthilfenetzwerk“ (Neuss), angeboten.

+++
Zum Thema gibt es zahlreiche Buchveröffentlichungen, u.a.:

Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Hrsg.):
Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter
durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Bild
Weitere Informationen unter -> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=16631

Bundesanzeiger Verlag:
DAS GROSSE VORSORGE-HANDBUCH
Vorsorgen mit System

Bild
Weitere Informationen unter -> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=19237

Bundesanzeiger - Verlag:

Richtig vorsorgen!
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung rechtssicher verfassen
Rechtssichere Vorsorgedokumente für Sie und Ihre Angehörigen!

Bild
Weitere Informationen -> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=20018

Siehe auch ->
Formulare / Merkblätter siehe unter ->
http://www.jm.nrw.de/BS/formulare/betreuung/index.php
+++

Vorsorgevollmacht schützt nicht immer vor Betreuung
Beschluss des BGH vom 7. August 2013 - XII ZB 671/12 - LG Saarbrücken - AG Saarbrücken
Quelle: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=19974
Informationen zur zeitgerechten rechtssicheren Gestaltung von vorsorglichen Verfügungen sind wichtig!

WernerSchell
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Selbstbestimmungsrecht der Patienten achten

Beitrag von WernerSchell » 18.06.2016, 06:59

Am 18.06.2016 bei Facebook gepostet:
Die Patientenversorgung durch den Arzt hat nach den Vorschriften des Dienstvertragsrechts - und damit auf partnerschaftlicher Basis - zu erfolgen (§ 630b BGB) "Behandelnder und Patient sollen zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken" (§ 630c BGB). Um sich zielgerichtet in das Arzt-Patienten-Gespräch einbringen zu können, macht es für den Patienten durchaus Sinn, die im BGB ausgewiesenen Patientenrechte zu kennen und vorab über ein Mindestmaß an seriösen Gesundheitsinformationen zu verfügen. Dies erscheint zur Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechtes nahezu zwingend (Art. 2 GG; § 630d BGB). Dies wird zwar von der Ärzteschaft eher kritisch gesehen (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21676 ), sollte aber die Patienten nicht davon abhalten, in eigener Regie zeitgerecht vertrauenswürdige Informationsmaterialien beizuziehen. Insoweit können Internetquellen durchaus hilfreich sein. Das Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist mit guten und stets aktuellen Infos dabei! > http://www.wernerschell.de/forum/neu/index.php

WernerSchell
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Patienten schätzen „Dr. Googles“ Vielseitigkeit

Beitrag von WernerSchell » 26.01.2018, 08:57

Patienten schätzen „Dr. Googles“ Vielseitigkeit

Mehr als die Hälfte der Patienten sind mit den im Internet gefundenen Gesundheitsinformationen zufrieden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung. Diese bringt ans Licht, wie vielfältig die Gründe für die Besuche bei "Dr. Google" sind. Ob es darum geht, einen Arzttermin vorzubereiten, Therapien zu vergleichen oder sich mit anderen auszutauschen: Patienten finden,
wonach sie suchen – neben harten Fakten auch Trost und Zerstreuung. Doch nutzen Ärzte und Patienten das Potenzial des Internets aus?


Gütersloh, 26. Januar 2018. Wenn Patienten "Dr. Google" um Rat fragen, geht es keineswegs nur um rationale Bedürfnisse. Das belegen Tiefeninterviews, die das Marktforschungsinstitut Rheingold im Auftrag der Bertelsmann Stiftung geführt hat. Diese qualitative Studie zur Frage, wie Patienten nach Informationen im Netz suchen und diese nutzen, wurde durch eine repräsentative Bevölkerungsbefragung von Kantar Emnid ergänzt. Sie offenbart eine große Zufriedenheit der Patienten mit den Antworten aus dem Netz. Gemeinsam zeichnen die Untersuchungen ein Bild darüber, wie Patienten in Deutschland "Dr. Google" nutzen, welche Chancen das Internet für das Arzt-Patienten-Verhältnis bietet und welche Herausforderungen zu meistern sind.

Das Internet ist ein besserer Ratgeber als häufig angenommen
Die Motive der Online-Suchenden sind sehr vielfältig, das decken die Tiefeninterviews auf. Patienten nehmen "Dr. Google" in Anspruch, um ärztliche Empfehlungen zu überprüfen, sich über Behandlungsalternativen zu informieren, sich mit anderen auszutauschen und emotionale Unterstützung zu erhalten. Die Recherche gibt ihnen ein Gefühl von Sicherheit, Beruhigung oder auch Zerstreuung.
So verschieden die Suchmotive, so groß ist die Zufriedenheit mit den Treffern. 52 Prozent sind „immer zufrieden“ oder "meistens zufrieden", 44 Prozent sind "teils, teils zufrieden", "selten zufrieden" sind nur zwei Prozent der Befragten. Niemand, so zeigen die repräsentativen Ergebnisse, ist mit den eigenen Suchergebnissen "immer unzufrieden".

"Anders als vielfach behauptet, ist das Internet ein geschätzter Ratgeber. Patienten finden, wonach sie suchen", so Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. "Dr. Google" ist einfach zu kontaktieren, immer und überall erreichbar, hat unbegrenzt Zeit, bietet Expertenwissen für Laien. Und: Die Suchenden finden in vielen reichweitenstarken Portalen Informationen von solider bis sehr guter Qualität, wie die Universität Frankfurt am Main 2017 für das Magazin Ökotest ermittelte. Dass Patienten bei ihrer Suche auch auf Fehlinformationen treffen und unseriösen Websites vertrauen, ist dabei unbestritten. "Um Patienten vor gezielten Falschinformationen zu schützen, muss im Sinne einer Marktwächterfunktion konsequent dagegen vorgegangen werden. Bislang gibt es dafür wenig Konzepte und Verantwortlichkeiten. Die Entwicklung erfolgversprechender Strategien ist daher eine Aufgabe, die dringend angegangen werden muss", so Mohn.

Potenzial des Internets wird nicht ausgeschöpft
Die Analyse zeigt: Das Internet zählt nach Gesprächen mit Ärzten und Angehörigen oder Freunden zu den drei am häufigsten herangezogenen Informationsquellen in Gesundheitsfragen. Aus Sicht der Befragten haben einige Mediziner die Bedeutung von "Dr. Google" für Patienten bereits erkannt: Gut 60 Prozent der Ärzte gehen laut Patienten auf die selbst recherchierten Infos ein. Bislang verweisen allerdings nur 40 Prozent der Ärzte auf gute Informationsquellen und nur ein Fünftel ermutigt ihre Patienten, sich selbst zu informieren. 14 Prozent raten sogar davon ab. "In den Praxen wird das Potenzial von Dr. Google häufig noch verschenkt. Patienten sollten offen über selbst gefundene Informationen sprechen, Ärzte und Therapeuten verlässliche Websites oder Apps empfehlen können", so Marion Grote-Westrick, Gesundheitsexpertin der Bertelsmann Stiftung. Noch verschweigen 30 Prozent der Patienten ihrem Arzt den Besuch von "Dr. Google".

Um die Potenziale von Gesundheitsinformationen im Netz besser für gute Behandlungsergebnisse zu nutzen, empfehlen die Studienmacher:
1. Alle Akteure im Gesundheitssystem sollten die Vielfalt von Gesundheitsinformationen anerkennen: Sie erfüllt die unterschiedlichen Bedürfnisse der Patienten. Darüber hinaus sollten die in Entstehung befindlichen Elektronischen Patientenakten als Plattform in Betracht gezogen werden, um Gesundheitsinformationen für Patienten bereitzustellen.
2. Ärzte sollten Patienten bestärken, sich selbst zu informieren. Zudem sollten Ärzte gute Infoquellen kennen und empfehlen, um Praxisbesuche und Krankenhausaufenthalte gezielt vor- oder nachzubereiten.
3. Patienten sollten offen mit ihrem Arzt über eigene Rechercheergebnisse sprechen.

Zusatzinformationen
Die Bertelsmann Stiftung hat untersucht, wie sich die Bevölkerung online über Gesundheitsthemen informiert. Dafür haben Psychologen des Rheingold-Instituts 36 Tiefeninterviews geführt. Die qualitative Studie wird ergänzt durch eine repräsentative Bevölkerungsbefragung und einen Literaturüberblick über die Nutzung und Verbreitung von Gesundheitsinformationen. Die Untersuchungen entstanden im Rahmen des neuen Projekts "Patient mit Wirkung", das sich dafür einsetzt, das Konzept der gemeinsamen Entscheidungsfindung von Arzt und Patient im Versorgungsalltag zu integrieren. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse bietet die Publikation „Spotlight Gesundheit".

Unsere Expertinnen:
Claudia Haschke, Telefon: 0 52 41 81 81 542
E-Mail: Claudia.Haschke@bertelsmann-stiftung.de

Marion Grote-Westrick, Telefon: 0 52 41 81 81 271
E-Mail: Marion.GroteWestrick@bertelsmann-stiftung.de

Weitere Informationen:
http://Weitere Informationen finden Sie unter: www.bertelsmann-stiftung.de/patient-mit-wirkung

Quelle: Pressemitteilung vom 26.01.2018
Kristine Erdmeier Pressestelle
Bertelsmann Stiftung
https://idw-online.de/de/news688132

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