Neuregelungen 2014 im Bereich Gesundheit und Pflege

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Neuregelungen 2014 im Bereich Gesundheit und Pflege

Beitrag von Presse » 28.12.2013, 08:04

Neuregelungen 2014 im Bereich Gesundheit und Pflege:

Zum 1. Januar 2014 treten in diesen Bereichen einige Änderungen in Kraft.
Sie finden alle Änderungen, die nachfolgend im Einzelnen beschrieben werden, in der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums unter:
http://www.bundesgesundheitsministerium ... ngen-2014/

Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters:
Bessere Ausbildung im Rettungsdienst.

Der Beruf des Notfallsanitäters wird den bisherigen Rettungsassistenten als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst ablösen. Das sieht das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters vor, das am 1. Januar 2014 in Kraft tritt. Es wird ergänzt durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Kernpunkte sind die Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre, eine Vernetzung von Theorie und Praxis während der Ausbildung und eine Ausbildungszielbeschreibung, in der die Kompetenzen der Notfallsanitäter präziser als bisher formuliert sind. Neu eingeführt wird zudem der Anspruch auf Zahlung einer Vergütung über die gesamte Ausbildungsdauer.
Den Gesetzestext können Sie hier einsehen:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP ... 47952.html

Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in den Heilberufen des Bundes:
Einheitlichere Verfahren bei der Anerkennung ausländischer Heilberufsabschlüsse.

Ärzte, Psychotherapeuten, Hebammen und andere Heilberufsangehörige können sich ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation künftig nach einem vereinheitlichten Verfahren anerkennen lassen. Dies sieht die Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes vor, die zum Jahreswechsel in Kraft tritt. Sie gilt für insgesamt 16 Berufsgruppen und zielt insbesondere darauf ab, die Anpassungsmaßnahmen in den Ländern bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen einheitlicher zu gestalten. Die Regelung ergänzt das im April 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen.
Die Verordnung können Sie hier einsehen:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP ... 52937.html

Artikel vier in der Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte:
Durch die Änderung wird der schriftliche Teil des bisherigen Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung – unter Beibehaltung von Inhalt und Aufbau dieser Prüfung – vor das Praktische Jahr verlegt. Zudem werden die Prüfungsteile des bisherigen Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung zu eigenständigen Abschnitten der Ärztlichen Prüfung ausgestaltet.

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz:
Pflegeheime müssen ihr medizinisches Netzwerk offenlegen
.
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind künftig verpflichtet, die Pflegekassen regelmäßig und unmittelbar über Regelungen zur ärztlichen Versorgung sowie zur Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen, z.B. über Kooperationsverträge mit Ärzten und Apotheken, zu informieren. Dies sieht eine Regelung des 2012 verabschiedeten Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes vor, die zum Jahreswechsel in Kraft tritt. Die Informationen sollen von den Pflegekassen verständlich, übersichtlich und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, damit sie Pflegebedürftigen und deren Angehörigen die Suche nach einer passenden Einrichtung erleichtern.
Weitere Informationen zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz finden Sie hier:
http://www.bmg.bund.de/pflege/das-pfleg ... esetz.html

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag Null:
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen in Höhe von 199,6 Mrd. Euro im Jahr 2014 durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds im Durchschnitt vollständig gedeckt werden. Damit wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der die Grundlage für den steuerfinanzierten Sozialausgleich ist, bei Null liegen.

Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung:
Neue Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze
.
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung ist zum 1. Januar 2014 um 112,50 Euro auf 4.050 Euro (48.600 Euro jährlich) angehoben worden. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert die Höhe des Einkommens, bis zu der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen. Der Teil der Einnahmen, der die Grenze übersteigt, wird bei der Berechnung der Beiträge nicht berücksichtigt. Die Bundesregierung berechnet die Beitragsbemessungsgrenze jährlich nach einer festgelegten Formel anhand der Einkommensentwicklung. Steigen die Löhne, steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze. Auch die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich auf Grundlage des Durchschnittseinkommens neu festgelegt. Zum Jahreswechsel stieg sie um 112,50 Euro auf 4.462,50 Euro monatlich. Dies entspricht einem Jahresverdienst von 53.550 Euro (2013: 52.200 Euro). Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, werden versicherungsfrei. Endet hierdurch die Versicherungspflicht, haben die Betroffenen grundsätzlich die Möglichkeit, als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Weitere Informationen zur Beitragsbemessungsgrenze finden Sie hier:
http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/ ... renze.html

Quelle: Gesundheitspolitische Informationen: GP_aktuell Nr. 24/13 vom 20.12.2013

WernerSchell
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Geschenkementalität verletzt Generationengerechtigkeit

Beitrag von WernerSchell » 23.12.2015, 08:40

Aus Forum:
Geschenkementalität verletzt Generationengerechtigkeit
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=21435


Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 22.12.2015

Geschenkementalität der GroKo verletzt die Generationengerechtigkeit

Kritiker finden, die Große Koalition (GroKo) habe bei der Krankenhausreform und anderen Verbesserungen allzu sehr die Spendierhosen an. "Gröhe ist vielleicht einer der teuersten Gesundheitsminister, die das Land je hatte", sagt etwa der Gesundheitsökonom Boris Augurzky. Allein Gröhes Gesundheits- und Pflegereformen würden die gesetzlichen Kassen zwischen 2016 und 2019 zusätzlich 18,1 Milliarden Euro kosten. "Seit der vergangenen Legislaturperiode hat es nur Gesetze gegeben, die mehr Geld kosten", beklagt auch der Vorstandschef der Barmer GEK, Christoph Straub. "Wir haben Druck im System." Den Versicherten drohten in Zukunft noch höhere Beitragssprünge, warnen die Vertreter der Kassen. … Quelle: Rheinische Post vom 19.12.2015 > http://www.rp-online.de/wirtschaft/kran ... -1.5642725 / http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 991#p89991
Die Bundesbank rechnet in den kommenden Jahren ebenfalls mit steigenden Pflegebeiträgen. Die mit der Pflegereform beschlossene Beitragsanhebung reiche nicht aus, so die Experten in ihrem Monatsbericht Dezember 2015. Quelle: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=21434
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann der Kritik an der Geschenkementali-tät der GroKo nur zustimmen. Mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung ist die Flut von zum Teil fragwürdigen Leistungsverbesserungen im gesamten Sozialsystem nahezu eine Katastrophe. Zu bedenken ist nämlich, dass sich die Ausgaben in den nächsten Jahren / Jahrzehnten auftürmen werden und die nachrückende Generation die Zeche bezahlen muss. Es wird daher seit Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass angesichts der älter werdenden Gesellschaft mit immer weniger jüngeren Menschen Schwerpunkte gesetzt werden müssen und nicht jedem Wunsch auf Leistungsverbesserungen entsprochen werden kann.

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hält ungeachtet solcher Erwägungen weiterhin mehr Pflegepersonal für die Krankenhäuser und Heime und die Gestaltung von kommunalen Quartierskonzepten für dringend geboten (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=21363 ). Die Forderungen nach mehr Personal, ambulant und stationär, sind im Übrigen uralt - siehe dazu: DER WEISSE ALPTRAUM - SPIEGEL-Report über den Mangel an Krankenschwestern in der Bundesrepublik. Quelle: DER SPIEGEL 29/1963 - 17.07.1963. Näheres > http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-4 ... referrrer=

Bis zum Ende der Legislaturperiode 2017 bleibt der GroKo noch genügend Zeit für Korrekturen. Daher gilt: Nach der Reform ist vor der Reform! Dabei muss der Gestaltung von kommunalen Quartierskonzepten eine hohe Priorität zukommen. Nur so kann dem Grundsatz "ambulant vor stationär" dauerhaft Rechnung getragen werden. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat insoweit umfangreiche Vorschläge gemacht.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).

WernerSchell
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Beiträge: 3722
Registriert: 09.12.2013, 08:22

Patienten gehören in den Mittelpunkt

Beitrag von WernerSchell » 26.01.2016, 08:28

Aus Forum:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21486

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 26.01.2016

Patienten gehören im Gesundheits- und Pflegesystem in den Mittelpunkt

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Damit eine gute Versorgung der Patienten gewährleistet werden kann, muss die Personalausstattung des Systems mit Ärzten, Pflegekräften und weiteren Fachkräften angemessen gestaltet werden. Die Vergütungen müssen dem jeweiligen Tätigkeitsfeld entsprechen. Reformen, auch der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), müssen unter Berücksichtigung der Patienteninteressen erfolgen. Die Patienten gehören in den Mittelpunkt aller Betrachtungen!

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Bei der Reform des ärztlichen Gebührenrechtes darf es nicht nur um die Höhe der Entgeltsätze gehen, sondern es müssen auch strukturelle Verbesserungen bedacht werden. Das jetzige System ist im Wesentlichen am medizinischen Fortschritt und damit verbundenen Ineffizienzen und Fehlanreizen (z.B. Fallpauschalen, Chefarzthonorierung) ausgerichtet.

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Häufig verdienen die Begegnungen im Sprechzimmer und am Krankenbett nicht wirklich die Bezeichnung "Gespräch". Statistiken zufolge werden Patienten durchschnittlich schon nach etwa 15 Sekunden unterbrochen. Manche Ärzte widmen sich während des Gesprächs gleichzeitig noch dem Computer. Und viel zu oft stellen sie sogenannte geschlossene Fragen, die der Patient möglichst mit Ja oder Nein, zumindest aber schnell in ein paar Worten, beantworten soll.

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Aus der Sicht der Patienten ist es z.B. dringend geboten, die Technisierung - Apparatemedizin - einzuschränken und stattdessen - wie seit Jahrzehnten gefordert - die zuhörende bzw. sprechende Medizin zu fördern. Bekanntlich können bis zu 90% aller Diagnosen im Gespräch zwischen Patient und Therapeut gefunden werden. Daher muss die zuhörende bzw. sprechende Medizin im Rahmen einer Reform des Gebührenrechtes deutlich gestärkt und folgerichtig besser honoriert werden.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

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