Vorsorge für den Katastrophenfall - Ratgeber informiert

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Am 14.09.2023 ist bundesweiter Warntag!

Beitrag von WernerSchell » 06.09.2023, 07:04

Am 14.09.2023 ist bundesweiter Warntag!

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Auf unserer Website haben wir dazu Presse- und Medienkits angelegt. Hier finden Sie Informationen zum Warntag, zu Cell Broadcast und zur Bevölkerungsumfrage im Nachgang des Warntags. Außerdem haben wir Bilder der Nationalen Warnzentrale, von wo aus die bundesweite Probewarnung ausgelöst wird, zur Verfügung gestellt. Sie finden außerdem Grafiken und Symbolbilder zum Versand von Warnungen für Ihre Berichterstattung. Bitte geben Sie bei Nutzung das BBK als Quelle an.

Die Materialien sind über folgenden Link zu erreichen: www.bbk.bund.de/bundesweiter-warntag-medien

Quelle: Pressemitteilung vom 05.09.2023
Marianne Suntrup
Pressesprecherin
_________________________
Präsidialbüro - Medienteam
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Hausanschrift: Provinzialstr. 93, 53127 Bonn
Postanschrift: Postfach 1867, 53008 Bonn
Tel: +49 228 99 550-1170
E-Mail: marianne.suntrup@bbk.bund.de; pressestelle@bbk.bund.de
Internet: www.bbk.bund.de

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Rhein-Kreis Neuss beteiligt sich am 14. September am bundesweiten Warntag

Beitrag von WernerSchell » 06.09.2023, 07:05

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG
Datum: 05.09.2023



Rhein-Kreis Neuss beteiligt sich am 14. September am bundesweiten Warntag

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Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss beteiligt sich am Donnerstag, 14. September, am bundesweiten Warntag. „Damit soll die Bevölkerung für die Bedeutung von Signalen in Notlagen wie Unwettern, Chemieunfällen oder Stromausfällen sensibilisiert werden. Zudem wird die erfolgreiche Umsetzung der kommunalen Warnkonzepte, die ein reibungsloses Zusammenspiel aller Beteiligten erfordert, erprobt“, erklärt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Um 11 Uhr werden die vorhandenen Warnsysteme ausgelöst. Nach Abschluss des Testlaufs wird es eine Entwarnung geben.

Beim Warntag wird neben Sirenen, Radiodurchsagen und dem Einsatz der Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA), die auf jedem Smartphone installiert werden sollte, auch der Mobilfunkdienst „Cell Broadcast“ getestet. Dabei handelt es sich um Warnnachrichten, die direkt auf das Handy geschickt werden. Cell Broadcast ist ein Verfahren, das die Empfangsbereitschaft des Mobilfunkendgerätes in einer Funkzelle des Mobilfunknetzes nutzt. So können in einem potenziellen Gefahrengebiet befindliche Mobilfunkendgeräte angesprochen werden, also ohne vorherige Registrierung oder Angabe von personenbezogenen Daten eine Warnmeldung empfangen. Mit Cell Broadcast wird auf dem Handy zudem ein Alarmton ausgelöst, der auf die Warnung hinweist.

Ältere Geräte können diese Nachrichten allerdings möglicherweise nicht empfangen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat eine Liste der empfangsbereiten Handys ins Internet gestellt: www.bbk.bund.de. Damit das Gerät Cell-Broadcast-Nachrichten empfangen kann, benötigt es zudem aktuelle Updates. Es muss eingeschaltet sein und darf nicht im Flugmodus stehen.

Andreas Buchbauer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
Tel: +49 (0) 2131-928-0
Fax: +49 (0) 2131-928-1198
Email: Presse@rhein-kreis-neuss.de

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Gebäudeenergiegesetz beschlossen: Das müssen Eigenheimbesitzer wissen

Beitrag von WernerSchell » 08.09.2023, 14:52

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Gebäudeenergiegesetz beschlossen: Das müssen Eigenheimbesitzer wissen


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Berlin, 08.09.2023 – Das Ringen der Ampelkoalition ums Gebäudeenergiegesetz ist beendet. Der Gesetzentwurf wurde heute, am 8. September 2023, im Bundestag beschlossen. Ab 2024 sollen möglichst nur noch Heizungen neu eingebaut werden, die zu wenigstens 2/3 ökologisch sind. Es gibt zwar eine Ausnahme für moderne Öl- oder Gasheizungen, doch die können in Zukunft nach Einschätzung des Geldratgebers Finanztip für Hausbesitzer richtig teuer werden.

„Wer ab 2024 nochmal auf eine Öl- oder Gasheizung setzt, bereut das schon 2029 möglicherweise“, so Sandra Duy, Autorin des neuen Finanztip-Buchs Energetisches Sanieren: Einfach erklärt. Ab 2029 müssen diese Heizungen nämlich mit einem immer weiter steigenden Anteil an Biomasse betrieben werden. Dazu gehören Biogas, Bio-Öl und Wasserstoff. „Biogas und Bio-Öl sind aktuell noch deutlich teurer als herkömmliches Heizöl oder Erdgas. Auch die Verfügbarkeit gestaltet sich schwierig“, erklärt Duy. Hinzu kommen steigende Preise auch für konventionelles Gas und Heizöl wegen der CO2 Abgaben.

Trifft Jahr für Jahr einige Prozent der Hausbesitzerinnen
Funktionierende Heizungen müssen auch nach der Verabschiedung des Gesetzes nicht rausgerissen werden. “Für die meisten Hausbesitzer hat das neue Gesetz vorerst keine Konsequenzen”, sagt Sandra Duy, Finanztip-Expertin für energetische Sanierung. Nur wessen Heizung irreparabel kaputt ist, muss handeln. Außerdem gilt: In Neubaugebieten müssen neu eingebaute Heizungen sofort klimafreundlich, also mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien, betrieben werden. Veraltete Heiztechnik, wie ein Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre ist, muss ausgetauscht werden. Ausnahme: Der Kessel fällt unter Bestandsschutz, wenn die Eigentümer des Hauses schon vor 2002 dort wohnten. Sobald die Kommune einen Wärmeplan vorlegt, in der sie Flächen für zum Beispiel Fernwärme ausweist, dürfen dort keine neuen fossilen Heizungen mehr eingebaut werden. Gas- und Ölheizungen, die nach 2024 eingebaut wurden, müssen ab 2029 klimafreundlich betrieben werden – nämlich mit einem steigenden Anteil von Biomasse wie Biogas, Wasserstoff oder Bio-Öl.

Geld sparen durch energetische Sanierung
Für die klimafreundlichen Heizungstechnologien sollten Wohnhäuser erst einmal energieeffizienter gemacht werden, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten. „Der Betrieb einer Wärmepumpe in einem komplett unsanierten Haus kann teuer werden“, warnt Sandra Duy von Finanztip. „Eine energetische Sanierung ist aber bei jeder Heizungstechnik von Vorteil, denn auch bei Öl und Gas zahlt Hausbesitzerinnen drauf, wenn die Wärme durch ungedämmte Dächer und Fassaden wieder verloren geht“.
Doch wie können Hauseigentümer die Sanierung finanzieren? Wo gibt es Förderungen? Und wie genau sollte man vorgehen? Antworten auf die großen Fragen zur Sanierung gibt Sandra Duy im neuen Finanztip-Buch Energetisches Sanieren: Einfach erklärt. Darin erklären die Autorinnen auch das neue Heizungsgesetz.

Weitere Informationen
• Zum Finanztip-Ratgeber Heizungsgesetz > https://www.finanztip.de/heizungsgesetz/
• Quelle: Bundestag > https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... n-data.pdf
• Finanztip-Buch: Energetisches Sanieren: Einfach erklärt > https://www.finanztip.de/buch-energetische-sanierung/
Zur Pressemitteilung
https://www.finanztip.de/presse/gebaeud ... er-wissen/

Über Finanztip
Finanztip ist Deutschlands Geld-Ratgeber. Finanztip zeigt, wie man seine Finanzen einfach selbst machen kann. Dafür recherchiert eine unabhängige Redaktion aus Expertinnen und Experten rund um Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen für ihr Publikum relevante Finanzthemen: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Die Redaktion arbeitet nach einem strengen Redaktionskodex. Das Angebot von Finanztip ist kostenlos und umfasst einen wöchentlichen Newsletter mit mehr als einer Million Abos sowie eine Website mit mehr als 1.000 fundierten Ratgebern mit konkreten Empfehlungen. Die Finanztip-Ratgeber wurden im vergangenen Jahr mehr als 60 Millionen Mal aufgerufen. Darüber hinaus bietet Finanztip einen Youtube-Kanal sowie die Podcasts „Auf Geldreise“ (der sich speziell an Frauen richtet) und „Geld ganz einfach“. Finanztip ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung, deren Stiftungszweck die Finanzbildung von Verbrauchern ist.

Quelle: Pressemitteilung vom 08.09.2023
Pressekontakt:
Finanztip Verbraucherinformation GmbH - ein Unternehmen der Finanztip Stiftung
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
http://www.finanztip.de/presse/

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Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein

Beitrag von WernerSchell » 09.09.2023, 08:06

Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
Joseph Joubert (1754 - 1824), französischer Moralist

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Tag der deutschen Einheit - Nationalhymne mit Eihetsmotiv als "Einigkeit"

Beitrag von WernerSchell » 02.10.2023, 13:37

Der 3. Oktober wurde als Tag der Deutschen Einheit im Einigungsvertrag 1990 zum gesetzlichen Feiertag in Deutschland bestimmt. Als deutscher Nationalfeiertag erinnert er an die deutsche Wiedervereinigung, die „mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland […] am 3. Oktober 1990“ „vollendet“ wurde. Das Einheitsmotiv findet sich auch in der deutschen Nationalhymne als „Einigkeit“ wieder.


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Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und in Israel!

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2023, 07:09

Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und in Israel!

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Warum dieses Leid in der Welt?

Beitrag von WernerSchell » 31.10.2023, 14:41

"Wenn es eine Gottheit gäbe, wieso lässt sie so etwas zu,
warum werden Kinder gequält, Menschen ermordet - warum dieses ganze Leid?"

Dr. med. Yael Adler, in "chrismon", 11.2023, zu "Warum die Schoah geschehen ist").
Passende Frage zur aktuellen Lage in der Ukraine und in Israel!


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Es reicht nicht aus, den Krieg zu gewinnen. Es ist wichtiger, den Frieden zu organisieren

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2023, 08:19

Verteidigung des eigenen Territoriums / Staates (> aktuell Ukraine und Israel) ist völkerrechtlich zulässig und damit gerechtfertigt. Es ist aber bei allen berechtigten militärischen Aktivitäten nicht verkehrt, auch zeitgerecht ein "Danach" zu bedenken: eine Verhandlungslösung oder gar einen Friedensschluss. - Dazu Aristoteles: „Es reicht nicht aus, den Krieg zu gewinnen. Es ist wichtiger, den Frieden zu organisieren“.

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Es reicht nicht aus, den Krieg zu gewinnen. Es ist wichtiger, den Frieden zu organisieren

Beitrag von WernerSchell » 15.11.2023, 09:17

Es reicht nicht aus, den Krieg zu gewinnen. Es ist wichtiger, den Frieden zu organisieren

Chronikbild bei Facebook (eingestellt am 15.11.2023):

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Alle Ausgabenpläne der "Ampel" gehören auf den Prüfstand

Beitrag von WernerSchell » 23.11.2023, 11:34

Alle Ausgabenpläne der "Ampel" gehören auf den Prüfstand. Die entsprechenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzministeriums sind richtig. Es scheint geboten, die "alten" Sparregeln wieder zur Geltung zu bringen und zu einer Politik zurückzukehren, die von der Mehrheit der deutschen Bevölkerung getragen wird. Insbesondere die Verteilung von Geldleistungen, auch ohne Gegenleistung (Bürgergeld & Co.), muss eingeschränkt bzw. beendet werden. Das Prinzip "Fördern und Fordern" muss wieder eingefordert und konsequent umgesetzt werden. - Dazu passt: Meine Oma hat immer gesagt: "Man kann nur so viel Geld ausgeben, wie man zur Verfügung hat." - Unser Staat hat wohl keine Oma?

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