Interessen der BundesbürgerInnen generationenübergreifend in den Mittelpunkt aller politischen Bemühungen stellen

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Interessen der BundesbürgerInnen generationenübergreifend in den Mittelpunkt aller politischen Bemühungen stellen

Beitrag von WernerSchell » 20.11.2018, 07:32

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http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22765


Interessen der BundesbürgerInnen generationenübergreifend in den Mittelpunkt aller politischen Bemühungen stellen

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Die großen Volksparteien verlieren weiterhin an Zustimmung. Das hat seine Gründe: Es gibt einige Themen in dieser Gesellschaft, die nicht im Sinne der Bevölkerungsmehrheit aufgegriffen und gestaltet werden. Die GroKo agiert in vielen Politikfeldern an dem völlig vorbei, was sich die BundesbürgerInnen aus guten Gründen wünschen. Dazu gehören nicht nur die seit vielen Jahren ungelösten Probleme des Pflegenotstandes und der Altersversorgung, sondern auch die ungebremste Zuwanderung von Menschen, denen im Interesse aller nur in ihrer Heimat geholfen werden sollte. Wer sich dazu und zur Regierungspolitik allgemein kritisch äußerst, wird zu unrecht sofort an den rechten Rand gedrängt. Die Folge sind Wortgefechte von allen Beteiligten, die dann anschließend als Verrohung der Sprache definiert werden. Man darf über Ursache und Wirkung nachdenken! Leider sind die Medien nicht selten bemüht, regierungstreu zu berichten bzw. zu kommentieren. Dieses Medienverhalten führt zusätzlich zu Verdruss und gehört abgestellt! Selbst der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, der aufgrund des Richtergesetzes eigentlich zur Zurückhaltung und Unabhängigkeit verpflichtet ist, blendete sich kürzlich schon in die Diskussion ein. Dies alles darf so nicht weiter gehen. Wir müssen zu einer sachlichen Diskussion ALLER Probleme zurückkehren und die Interessen der BundesbürgerInnen generationenübergreifend in den Mittelpunkt aller politischen Bemühungen stellen.

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Auszubildende in Pflegeberufen leiden unter Zeitdruck - dpa Bildfunk

Zu all dem passt ein Statement, das ich vor einigen Tagen gepostet habe: Man muss wegen einiger Entwicklungen in unserer Gesellschaft besorgt sein: Mittlerweile habe ich zu meinem Statement zur Politikerverantwortung für den Pflegenotstand -> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22742 per E-Mail und Telefon zahlreiche zustimmende Erklärungen erhalten mit dem überwiegenden Tenor: Endlich Klartext - danke dafür! Es wird aber auch angedeutet, dass man sich aus unterschiedlichen Gründen nicht öffentlich zu dieser Meinungsäußerung bekennen möge (z.B. wegen Abhängigkeiten im Arbeitsverhältnis, Zugehörigkeit zu einer Partei) und bittet um Verständnis - animiert aber gleichzeitig zum "weiter so". Auch zwei Journalisten haben sich bereits zu meiner Anregung gemeldet, das Thema in geeigneter Weise aufzugreifen. Sie meinten, dass sie zwar meine Beschreibung sehr gut nachvollziehen könnten und für richtig befänden, aber in der Redaktion keine Mehrheit absehbar sei, das Thema im Sinne meiner kritischen Ausführungen aufzugreifen (dazu passt die Buchveröffentlichung "Lückenpresse" > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... se#p103234 ). - Ich muss das alles so respektieren, sehe aber gleichzeitig, dass in diesem Land unsere Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) tatsächlich soweit eingeschränkt ist, dass man sich bei kritischen Themen nicht mehr traut, öffentlich zur Meinungsbildung beizutragen. … Nachdenklich: „Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat.“ - Voltaire

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JEDE WAHRHEIT BRAUCHT EINEN MUTIGEN DER SIE AUSSPRICHT (Einstein)

Befindet sich die Parlamentarische Demokratie auf der staatsbürgerlichen Intensivstation?

Kurz auf den Punkt gebracht:
"Regieren im kleinen Kreis … die Realität hat sich soweit von der geschriebenen Verfassung entfernt, dass die Lektüre des Grundgesetzes beim Verstehen der wirklichen Entscheidungsfindung keine wesentliche Hilfe mehr ist. … Das genaue Gegenteil der öffentlichen Rede geschieht an den Orten, die das Grundgesetz gar nicht vorsieht."
Quelle: "Regieren im kleinen Kreis", ein Beitrag von Gregor Mayntz in Rheinischer Post vom 27.01.2017

http://www.rp-online.de/politik/regiere ... -1.6563113

WernerSchell
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Geldpolitik der EZB gefährdet die Altersvorsorge ...

Beitrag von WernerSchell » 13.09.2019, 06:00

Die Banken und Sparkassen in diesem Land wollen Strafzinsen für die Einlagen ihrer Kunden eigentlich verhindern, doch die Europäische Zentralbank macht es ihnen nicht leicht. Die EZB setzte gestern erneut den Negativzins hoch, den Banken zahlen müssen, wenn sie ihr Geld bei der Notenbank parken. Für die Banken wird ein erträgliches Geschäftsmodell nun noch schwieriger. Sparer sind ohnehin die Leidtragenden. Wie soll das weiter gut gehen? Georg Winters berichtet. > https://rdir.inxmail.com/rponline/d?o0b ... deswestens

Quelle: Mitteilung der Rheinischen Post vom 13.09.2019
Michael Bröcker, Chefredaktion


Anmerkung der Moderation:
Angesichts der Geldpolitik der EZB darf man sich über die europakritische Einstellung vieler Bürger nicht wundern. Diese Art der Geldpolitik gefährdet u.a. massiv die Altersversorsorge und sollte umgehend korrigiert werden!

WernerSchell
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Alte und junge Menschen - das sollte kein Gegensatz sein ....

Beitrag von WernerSchell » 13.07.2020, 08:12

"Alte und junge Menschen -
das sollte kein Gegensatz sein, sondern ein Miteinander".

Elmar Wepper, 76, Schauspieler

WernerSchell
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Bündnis für Gute Pflege fordert gerechte, solidarische und nachhaltige Reform der Pflegeversicherung

Beitrag von WernerSchell » 27.08.2020, 10:44

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https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =4&t=23779


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Bündnis für Gute Pflege fordert gerechte, solidarische und nachhaltige Reform der Pflegeversicherung

Das Bündnis für Gute Pflege, ein Zusammenschluss von 23 Verbänden und Organisationen mit insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern, fordert eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung zur Finanzierung der Pflege. Die Corona-Pandemie zeigt deutlich, wie wichtig eine gute pflegerische Versorgung ist. Die vergangenen Monate haben die Defizite der Pflegeversicherung mit ihrem Teilleistungsprinzip noch einmal verdeutlicht. Der Anteil, den die Pflegebedürftigen im Pflegeheim selbst zahlen müssen, liegt inzwischen bei durchschnittlich 2.015 Euro pro Monat. Davon 786 Euro für Pflege, 455 Euro für Investitionskosten und der Rest für Unterkunft und Verpflegung. Selbst mit einer auskömmlichen Rente ist dies nicht mehr zu bewältigen. So bezieht mittlerweile jede*r dritte Heimbewohner*in Sozialhilfe. Pflegebedürftigkeit ist zum realen Armutsrisiko geworden.

Eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte Pflege setzt eine deutlich bessere Personalausstattung in der stationären und ambulanten Altenpflege voraus sowie eine angemessene tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte. Nur so können die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert und dringend benötigte Pflegefachkräfte gewonnen werden. Die damit verbundenen Kostensteigerungen dürfen jedoch nicht einseitig zu Lasten der Betroffenen gehen. Hier besteht dringender Reformbedarf, denn Pflege geht alle an.

Deshalb fordert das Bündnis für Gute Pflege einen Systemwechsel in der Pflegeversicherung hin zu einer gerechten, solidarischen und nachhaltigen Pflegeversicherung, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. Das Bündnis hat dazu einen Forderungskatalog zur Reform der Finanzierung der
Pflegeversicherung aufgestellt, der kurzfristig umzusetzende Maßnahmen und mittelfristige Reformvorschläge umfasst:
 die Steuerfinanzierung „versicherungsfremder“ Leistungen
 die Übernahme der medizinischen Behandlungspflege in stationären Einrichtungen durch die Krankenkassen
 die Auflösung des Pflegevorsorgefonds
 die Übernahme der Investitionskosten durch die Länder
 die Dynamisierung der Leistungen
 die Begrenzung der Eigenanteile
 ein Systemwechsel in der Pflegeversicherung hin zu einer solidarischen und paritätischen Finanzierung von Pflege

Das komplette Forderungspapier des Bündnis für Gute Pflege ist nachfolgend angefügt. Sie finden es auch hier: http://www.buendnis-fuer-gute-pflege.de


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Forderungen des Bündnisses für Gute Pflege für eine Reform der Pflegeversicherung

Grundlegende Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung sind eine bedarfsgerechte Personalausstattung, eine Reduzierung der Arbeitsdichte, eine angemessene tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte und eine attraktive Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus sind Verbesserungen im Leistungsspektrum sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Pflege dringend notwendig. Bislang werden daraus entstehende Mehrkosten einseitig den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen aufgebürdet, so dass Pflegebedürftigkeit zum Armutsrisiko geworden ist. Um diese Abwärtsspirale zu beenden ist eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung erforderlich, die nicht weiter auf geschoben werden darf. Bisherige Maßnahmen, wie die Zahlung einer Corona-Prämie oder das Pflegestellensofortprogramm sind ein Tropfen auf den heißen Stein – nicht mehr und nicht weniger.

Zur Reform der Pflegeversicherung stellt das Bündnis für Gute Pflege folgende Forderungen an die Politik, die zum einen kurzfristig und zum anderen mittelfristig umzusetzen sind.

1. Kurzfristig umzusetzen sind:

Steuerfinanzierung „versicherungsfremder“ Leistungen

Verschiedene Leistungen werden derzeit von der Pflegeversicherung finanziert, obwohl es sich dabei um gesamtgesellschaftliche Ausgaben handelt und nicht um Aufgaben der Versichertengemeinschaft. Zu diesen Leistungen zählen z. B. die Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen nach § 44 SGB XI und die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung der Pflegenden nach § 44a SGB XI. Nach Schätzungen des GKV-Spitzenverbandes erreichten die Ausgaben für „versicherungsfremde“ Leistungen im Jahr 2018 ein Volumen von mindestens 2,7 Mrd. Euro. Dies entspricht rd. 0,2 Beitragssatzpunkten in der sozialen Pflegeversicherung. Die Kosten für diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben sind über Steuergelder zu finanzieren.

Medizinische Behandlungspflege in stationären Einrichtungen durch Krankenkassen finanzieren

Bei Leistungen der medizinischen Behandlungspflege handelt es sich um eine originäre Aufgabe der Krankenversicherung. Mit Einführung der Pflegeversicherung 1996 wurde die medizinische Behandlungspflege im stationären Bereich dennoch – zunächst zeitlich befristet und später dann auf Dauer – bei der Pflegeversicherung angesiedelt. Während diese Leistungen in der häuslichen Pflege als häusliche Krankenpflege sachgerecht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert (§ 37 Abs. 2 SGB V) werden, ist die medizinische Behandlungspflege in der stationären Pflege in den Leistungssätzen der Pflegeversicherung systemfremd enthalten. Da die Versicherungsleistungen deutlich niedriger sind als die Pflegesätze, zahlen die Pflegebedürftigen ihre Behandlungspflege de facto selbst. So benachteiligt die derzeitige Regelung pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen systematisch. Die Ansiedelung der Ausgaben für medizinische Behandlungspflege in der GKV würde zu einer Entlastung der Heimbewohner*innen führen und in einer Beitragssatzreduktion von etwa 0,2 Beitragssatzpunkten in der Sozialen Pflegeversicherung resultieren.

Auflösung Pflegevorsorgefonds

Der Pflegevorsorgefonds wurde 2014 mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz eingeführt. In den Fonds fließt den gesetzlichen Vorgaben zufolge ein Anteil von 0,1 Prozentpunkten der Pflegeversicherungsbeiträge. In der Regel sind das pro Jahr 1,2 bis 1,7 Milliarden Euro. Formell handelt es sich dabei um ein Sondervermögen, das die Bundesbank verwaltet mit einer Anlagedauer von 20 Jahren. Dieser Ansparzeitraum wurde deshalb gewählt, weil ab 2035 die geburtenstärksten Jahrgänge 1959 bis 1967 ins Pflegealter kommen – und der Pflegeversicherung dann besonders hohe Kosten bescheren dürften. Das Vermögen des Pflegevorsorgefonds betrug im Oktober 2019 insgesamt 6,9 Milliarden Euro. Da der Pflegevorsorgefonds die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung nicht nachhaltig stabilisieren wird und stattdessen dem System dringend benötigte Mittel entzieht, ist der Pflegevorsorgefonds aufzulösen. Die freiwerdenden Mittel sollen in die Pflegeversicherung fließen und für die Finanzierung einer besseren pflegerischen Versorgung verwendet werden.

Investitionskosten müssen von den Ländern übernommen werden

Trotz Einführung der Pflegeversicherung sollten die Länder nach § 9 SGB XI für das Vorhalten einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur verantwortlich sein.. Da die Länder dazu nicht bereit waren, ist im Gesetz nur eine „Soll-Regelung“ enthalten, der zufolge die Länder Einsparungen bei der Sozialhilfe zur Finanzierung der Investitionskosten einführen „sollen“. In der Folge unterscheiden sich die Landespflegegesetze diesbezüglich erheblich und sind insgesamt sehr zurückhaltend, so dass die Heimbewohner*innen für die Investitionskosten in Höhe von durchschnittlich 455 € pro Monat aufkommen müssen. Individuelle Zuschüsse, wie z. B. das in einzelnen Ländern eingeführte Pflegewohngeld, bieten landesspezifische Unterstützung für Pflegebedürftige. Diese ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen für das Pflegeheim und die/den Bewohner*in geknüpft. Daher sind flächendeckende und umfassende Lösungen erforderlich. Hier sind die Länder gefragt, sie müssen wieder die Verantwortung übernehmen und für die Investitionskosten aufkommen, statt sie weiterhin den Heimbewohner*innen aufzubürden.

Dynamisierung der Leistungen

Die fehlende Leistungsdynamisierung hat in den vergangenen Jahren erheblich zu einer hohen finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen beigetragen, bei ambulant betreuten Pflegebedürftigen hat sie das Risiko für eine pflegerische Unterversorgung verschärft oder die Zuzahlungen erhöht. Daher fordert das Bündnis für Gute Pflege den Gesetzgeber auf die Vorgaben des § 30 SGB XI, der nur einen Prüfauftrag zur Leistungsdynamisierung vorsieht, zu ändern. Sinnvoll wäre eine jährliche, gesetzlich vorgeschriebene Dynamisierung mindestens entsprechend der durchschnittlichen Bruttolohnentwicklung statt einer Anpassung nach Kassenlage. Ebenso ist der bisher entstandene Kaufkraftverlust der vergangenen Jahre durch ausgebliebene Dynamisierung auszugleichen.

Begrenzung der Eigenanteile

Einer finanziellen Überforderung der Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile bei den pflegebedingten Kosten muss entschieden entgegen gewirkt werden. Daher sind in einem ersten Schritt die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile zu begrenzen. Eine Möglichkeit stellt für die stationäre Pflege der sog. Sockel-Spitze-Tausch dar, bei dem die von den Heimbewohner*innen zu erbringenden Eigenanteile gedeckelt würden, während alle darüber hinaus anfallenden Kosten durch die Pflegeversicherung zu tragen wären. Auch für die häusliche Pflege ist ein tragfähiges Konzept notwendig, das eine bedarfs- und bedürfnisgerechte pflegerische Versorgung garantiert und die Eigenanteile begrenzt. Mittelfristig bleibt das Ziel einer Reduzierung des Eigenanteils für pflegebedingte Kosten auf Null.

2. Mittelfristig umzusetzen ist:

Für einen Systemwechsel hin zu einer solidarischen und paritätischen Finanzierung von Pflege

Um die finanziellen Belastungen solidarisch zu verteilen und das Pflegerisiko nachhaltig abzusichern, fordert das Bündnis für Gute Pflege perspektivisch einen Systemwechsel hin zu einer solidarischen und paritätischen Finanzierung von Pflege. Dafür ist nicht nur die Integration der gesamten Bevölkerung in eine Sozialversicherung, sondern zudem auch mindestens die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sowie die Ausdehnung der Beitragspflicht auf weitere Einkunftsarten sicherzustellen. Darüber hinaus braucht es die Rückkehr zur echten Parität in der Finanzierung, die bisher arbeitgeberseitig durch den Wegfall eines Feiertages kompensiert wurde. Damit kann die bislang vorherrschende strukturelle Einnahmeschwäche der Sozialen Pflegeversicherung beseitigt werden, die darin besteht, dass die Gesamtsumme der beitragspflichtigen Einnahmen langsamer wächst als das Bruttoinlandsprodukt. Diese Versicherung deckt alle pflegerischen Leistungen ab. Heimbewohner*innen kommen für die angemessenen Kosten für Unterkunft und Verpflegung analog der häuslichen Pflege auf. Damit kann der Beitragssatz langfristig stabilisiert werden – er ist praktisch genauso hoch wie im Status Quo. Das Bündnis für Gute Pflege fordert die Absicherung des Pflegerisikos aus einer Hand.

Berlin, den 25. August 2020

Dem Bündnis für Gute Pflege gehören 23 Mitgliedsverbände und 14 Unterstützer an, darunter Verbände des Verbraucherschutzes und der Interessenvertretung pflegebedürftiger Menschen sowie pflegender Angehöriger, Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften und
Berufsverbände. Sie repräsentieren insgesamt 13,6 Millionen Einzelmitglieder, zu denen Hunderttausende pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige sowie beruflich Pflegende gehören. Weitere Infos unter www.buendnis-fuer-gute-pflege.de.

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Pflegefachkräfte und keine Pflegehilfskräfte!

Beitrag von WernerSchell » 27.11.2020, 12:28

Heute, 27.11.2020, in den sozialen Medien noch einmal alles kurz und bündig auf den Punkt gebracht:

Für eine gute Versorgung der pflegebedürftigen Menschen sind vorrangig ausreichend qualifizierte Pflegekräfte erforderlich. Diese können gerne durch Pflegehilfskräfte, Assistenzkräfte bzw. Ehrenamtler unterstützt werden. Aber in erster Linie muss die Fachlichkeit durch entsprechende gesetzliche Vorgaben gewährleistet sein! Denn in den Stationären Pflegeeinrichtungen sind die schwerstpflegebedürftigen Menschen (viele davon demenziell erkrankt) untergebracht.
Der Pflegenotstand hat viele Gesichter und muss endlich aufgelöst werden! Die bisher bekannt gewordenen Reformabsichten können dem nicht gerecht werden. Es ist ein Trugschluss anzunehmen, allein mehr Hilfskräfte könnten die seit vielen Jahren bekannten Pflegemängel auflösen. Problembereiche, die zwingend Fachkompetenz erfordern sind z.B.: Arzneimittelversorgung, Psychopharmaka, Fixierungen, Mangelernährung, unzureichende Mobilisation - Reha -, Zuwendung im Zusammenhang mit pflegerischen Verrichtungen, Sterbebegleitung …. Hilfskräfte sind eine Ergänzung, aber kann Ersatz für die Pflegefachkräfte …
https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 05#p115305

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Die Achtung voreinander bestimmt den Umgang miteinander

Beitrag von WernerSchell » 02.09.2023, 07:04

"Die Achtung voreinander bestimmt den Umgang miteinander!"
Ernst Ferstl

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