Der Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung

Moderator: WernerSchell

Antworten
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3722
Registriert: 09.12.2013, 08:22

Der Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung

Beitrag von WernerSchell » 30.12.2013, 15:25

Der Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung. Damit ist der Gesetzgeber höchstrichterlicher Rechtsprechung gefolgt, die für eine Befreiung von der Beitragspflicht aus dem Gleichheitsgedanken heraus allein finanzielle Gründe und soziale Bedürftigkeit gelten lässt.
...
Die seit 01.01.2013 geltenden Regelungen sind nachlesbar unter: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerin ... x_ger.html
Konkrete Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags sind nachlesbar unter: http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e23 ... sigung.pdf
+++
Danach können behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können, einen Ermäßigungsantrag stellen (= reduzierter Monatsbeitrag von 5,99 Euro). Der aktuelle Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF”oder Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichen „RF” muss vorgelegt werden.

Antworten