Blutspender dürfen Entschädigung erhalten
Verfasst: 07.01.2014, 07:27
Urteil: Blutspender dürfen Entschädigung erhalten
Medizinische Einrichtungen von Universitäten und Krankenhäuser dürfen Blutspendern eine Aufwandsentschädigung
- hier in Höhe von 26 Euro - zahlen, ohne dadurch gegen geltendes Recht zu verstoßen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=852 ... cht&n=3204
Medizinische Einrichtungen von Universitäten und Krankenhäuser dürfen Blutspendern eine Aufwandsentschädigung
- hier in Höhe von 26 Euro - zahlen, ohne dadurch gegen geltendes Recht zu verstoßen.
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