Urteil: Blutspender dürfen Entschädigung erhalten
Medizinische Einrichtungen von Universitäten und Krankenhäuser dürfen Blutspendern eine Aufwandsentschädigung
- hier in Höhe von 26 Euro - zahlen, ohne dadurch gegen geltendes Recht zu verstoßen.
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Blutspender dürfen Entschädigung erhalten
Moderator: WernerSchell