Pflegetreff am 10.05.2017 - Versorgungsplanung ...

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Pflegetreff am 10.05.2017 - Versorgungsplanung ...

Beitrag von WernerSchell » 09.05.2017, 06:53

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Ankündigung / Einladung

zum (26.) Pflegetreff, 10.05.2017,
16:00 - 18:00 Uhr, im Jugendzentrum "Kontakt Erfttal",
(großer Saal) Bedburger Straße 57, 41469 Neuss-Erfttal
.

Thema des Pflegetreffs am 10.05.2017:
Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V)
"Behandlung im Voraus planen - BVP -"


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Es wird darum gehen, die bereits bei den Pflegetreffs am 19.11.2013 und 24.10.2014
problematisierten Themen
--- "Palliativversorgung (Medizin & Pflege) - Hospizarbeit - Sterbebegleitung ambulant
und stationär" bzw.
--- "Schwere Krankheit - Sterben - Tod (Patientenautonomie am Lebensende)"
erneut und mit aktuellem Bezug aufzugreifen. Siehe insoweit die Beiträge
unter folgenden Forumsadressen:

> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=18242
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=20451

Behandlung im Voraus planen (BVP) - Interview mit Professor in der Schmitten: Warum BVP?
Eine kurze inhaltliche Vorausschau auf das Thema des Neusser Pflegetreffs am 10.05.2017.

> https://www.youtube.com/watch?v=oipZ7Di ... e=youtu.be

Das Buch zum Pflegetreffthema:
Michael Coors / Ralf Jox / Jürgen in der Schmitten (Hrsg.):
Advance Care Planning
Von der Patientenverfügung zur gesundheitlichen Vorausplanung

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Näheres unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22061

Siehe auch die Buchveröffentlichung "Palliativdienst" mit Ausführungen zu
"Advance Care Planning als Aufgabe des Palliativdienstes"

> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22114

Zwei Filme informieren zum Modellprojekt beizeiten begleiten®:
>>> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... uegung.mp4
>>> https://www.youtube.com/watch?v=Xtjton_5dAg
Quelle und weitere Hinweise:
>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21084

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"Vor dem würdevollen Sterben kommt das würdevolle Leben!
Wir müssen Bedingungen schaffen für ein Altwerden in Würde.
Dann werden wir auch Bedingungen schaffen können für
liebevolle Hilfe bei Schmerzlinderung und eine ebenso
angemessene Begleitung beim Weg in den Tod."

Waltraud Berle: in "Schluss sag ich" (Seite10), Osburg Verlag, 2015. Näheres
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 404#p86404

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Auf dem Podium am 10.05.2017 (Statements und Diskussionsrunde):

-- Annette Widmann-Mauz, MdB (CDU) und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit
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Foto: Annette Widmann-Mauz, MdB (CDU) und
Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit


-- Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (Bündnis 90/Die Grünen)
in Begleitung von Dr. Heribert Müller, Gruppen- und Referatsleiter, u.a. zuständig für die Palliativversorgung
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Foto: Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (Bündnis 90/Die Grünen)


-- Uni-Prof. Dr. med. Jürgen in der Schmitten, Arzt für Allgemeinmedizin, MPH Forschungsschwerpunkt Advance Care Planning Institut für Allgemeinmedizin
der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf - Projekt „beizeiten begleiten“® -
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Foto: Uni-Prof. Dr. med. Jürgen in der Schmitten

-- Dr. med. Birgitta Behringer, Fachärztin für Innere und Allgemeinmedizin, Palliativmedizin, hausärztliche Geriatrie, Leitung des Ambulanten Ethikkomitees Bochum e.V.,
regionale Implementierung von "Behandlung im Voraus planen" in Bochumer Seniorenheimen
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Foto: Dr. med. Birgitta Behringer

Moderation:
-- Dr. med. Hermann-Josef Verführt, Facharzt für Allgemeinmedizin, Hausarzt in Neuss. Berufspolitisch war Dr. med. Hermann-Josef Verfürth 23 Jahre
im Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Kreisstelle Neuss, und 17 Jahre Vorsitzender der Ärztekammer Nordrhein, Kreisstelle Neuss
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Foto: Dr. med. Hermann-Josef Verfürth

Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss wird als Besucher des Treffs zugegen sein!
-- Hans-Jürgen Petrauschke, Landrat des Rhein-Kreises Neuss
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Foto: Hans-Jürgen Petrauschke

Schirmherr des Pflegetreffs:
-- Heinz Sahnen, Stadtverordneter im Rat der Stadt Neuss und Mitglied des Landtages (MdL) von NRW von 2000 - 2010 (CDU)
Web: http://www.cdu-neuss.de/personen/heinz-sahnen/

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Foto: Heinz Sahnen

Organisation und Leitung:
-- Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk.

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Foto: Werner Schell

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer der
"Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland."

Text abrufbar unter: > http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... 9-2010.pdf

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+++

Eingeladen sind Patienten, pflegebedürftige Menschen und Angehörige, Ärzte
bzw. sonstige Leistungsanbieter im Gesundheitswesen sowie alle interessierten BürgerInnen!
- Der Eintritt ist frei!


Treff-Adresse: Kontakt Erfttal, Bedburger Straße 57, 41469 Neuss- Erfttal

Wegbeschreibung: Mit dem Auto die A 57, Ausfahrt Neuss-Norf - Richtung Erfttal (Wegstrecke beschildert) fahren.
Bahnreisende fahren bis Neuss-Norf (S-Bahn-Station). Der Bahnhof ist vom Veranstaltungsort etwa 10 Minuten Fußweg entfernt.
Erfttal ist mit dem Bus (öffentlicher Nahverkehr Linie 849) gut erreichbar. Von der Haltestelle sind es nur wenige Meter bis zum
Veranstaltungsort.
- Übersichtskarten (Lage und Anfahrt) finden Sie in der Erfttaler Homepage unter:
viewtopic.php?f=5&t=15

Parken im Umfeld des Veranstaltungsortes möglich; ggf. auch im Bereich 41469 Neuss (Norf),
Schellbergstraße (Bereich "Edeka") - Derikumer Hof >>>
Fußweg bis zum "Kontakt Erfttal" (8-10 Minuten in westlicher Richtung vorbei am Hotel Mercure).


+++
Fortbildungsnachweis:
>>> Pflegekräften wird auf Wunsch eine Bescheinigung über die Teilnahme
an der o.a. Fachveranstaltung ausgestellt. Personen, die eine entsprechende Bescheinigung wünschen,
können nach dem Treff Name und Anschrift hinterlassen.
Die Teilnahmebescheinigung wird danach zugesandt. <<<<


Hinweis:
Wie bei den bisherigen Pflegetreffs, können Foto-/Ton- und Filmaufnahmen von TV-Sendern sowie für
öffentliche und nicht-öffentliche Zwecke gemacht werden.

+++
Geplante Infostände im Eingangsbereich - von 15:00 Uhr bis voraussichtlich 19:00 Uhr:

-- Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss, vertreten durch Frau Dr. rer. nat. Eller,
wird mit Informationen zur Hygiene, insbesondere zur Händehygiene, zur Verfügung stehen. Es kann mit Hilfe eines fluoreszierenden Händedesinfektionsmittels
getestet werden, wie eine Händedesinfektion wirksam durchgeführt wird.
Siehe auch MRSA -> MRSApp > http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verw ... s-app.html
Siehe auch EurHealth-1Health > http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verw ... ealth.html

-- MDK Nordrhein - Beratungs- und Begutachtungszentrum Düsseldorf, Stresemannstraße 13-15,
40210 Düsseldorf
,
ist ein Dienstleistungsunternehmen, das im Auftrag der Gesetzlichen Kranken- und Sozialen Pflegekassen tätig ist und
steht u.a. für die Erstellung von Gutachten im Rahmen der Einstufung von pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung
(§ 18 SGB XI). Vertreter des MDK Nordrhein werden als Ansprechpartner vor Ort sein.
Näheres unter > http://www.mdk-nordrhein.de/index.html

-- BIVA e.V., Siebenmorgenweg 6-8, 53229 Bonn,
wird sich als Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. , präsentieren und für Informationen zur Verfügung stehen.
Näheres unter > http://www.biva.de/

-- Bürgerhaus Neuss - Erfttal in Trägerschaft des Sozialdienstes Katholischer Männer e.V. (SKM)
mit dem Projekt "Altersgerechte Hilfen" mit Lotsenpunkt Bürgerhaus Erfttal.

Das Quartierskonzept in Neuss-Erfttal wurde am 18.01.2012 vereinbart und wird im Zusammenwirken verschiedener
Akteure stets weiter ausgebaut. Besondere Aufmerksamkeit verdient der Lotsenpunkt - ein weiterer Baustein für die
altengerechten Quartiershilfen in Erfttal. Das Konzept sieht vor, einen Brückenschlag zwischen rat- und hilfesuchenden
älteren Menschen und den bereits vorhandenen und neu entstehenden Hilfs- und Beratungsangeboten für diesen
Personenkreis herzustellen. Das Bürgerhaus ist die Anlaufstelle.
Näheres u.a. unter > http://www.buergerhaus-erfttal.de/fnetzwerkerfttal.html

-- Runder Tisch Demenz Neuss, Sprecher: Manfred Steiner, Beratung St. Augustinus Memory-Zentrum,
Steinhausstraße 40 - 41462 Neuss
,
wird sich vorstellen. Der Runde Tisch Demenz Neuss versteht sich als ein Netzwerk für die Verbesserung der Situation von
Menschen mit Demenz in der Stadt Neuss.
Näheres z.B. unter > https://www.lokale-allianzen.de/lokale- ... b4a40289c2

-- Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss / Nordrhein e.V., Mohnstraße 48, 41466 Neuss,
setzt sich in vielfältiger Weise für die Verbesserung der Lebenssituation von demenzkranken Menschen und ihren Angehörigen
im Rhein-Kreis Neuss ein und steht für entsprechende Informationen zur Verfügung.
Näheres unter > http://www.alzheimer-neuss.de/index.html#neuss
...
+++
Und so wird zur Veranstaltung plakatiert:

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Neusser Pflegetreff am 10.05.2017
Siehe auch die Texteinstellungen unter
> http://www.wernerschell.de/aktuelles.php

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Stand: 09.05.2017

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Die Rheinische Post / Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 26. April 2017:
26. Neusser Pflegetreff
Ministerin zur Patientenautonomie

Neuss. Wie sieht eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase aus?
Antworten auf diese Frage sucht der Neusser Pflegetreff, dessen 26. Auflage für den 10. Mai terminiert ist.
Gastgeber ist einmal mehr Werner Schell (77), der wiederum namhafte Experten für das Podium gewonnen hat:
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens, der Neusser Arzt Hermann-Josef Verfürth, Staatssekretärin
Annette Widmann-Mauz aus dem Bundesgesundheitsministerium sowie die Ärzte Jürgen Schmitten und Brigitta Behringer.
Ab 16 Uhr wird sich im "Kontakt Erfttal", Bedburger Straße, alles um die Patientenautonomie am Lebensende drehen:
"Behandlung im Voraus planen". Auch Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wird ein Statement abgeben; die Schirmherrschaft
liegt bei Heinz Sahnen. Bereits ab 15 Uhr können Informationsstände zum Thema besucht werden.
Quelle: NGZ > http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhe ... -1.6779126


+++
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung / Rheinische Post berichtete am 9. Mai 2017:
Neuss
Pflegetreff diskutiert morgen Aspekte der Patientenautonomie
Neuss. Die Einführung der Versorgungsplanung wird die Selbstbestimmung der Betroffenen in der Sterbephase erhöhen.
Davon ist Werner Schell vom "Pro Pflege Selbsthilfenetzwerk" überzeugt, der das Thema Patientenverfügung in den Mittelpunkt
des nächsten Pflegetreffs macht. Zu dem wird am morgigen Mittwoch auch Barbara Steffens erwartet, die Landesministerin für
Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter.
Steffens diskutiert von 16 bis 18 Uhr auf dem Podium mit Annette Widmann-Maunz, der Parlamentarischen Staatssekretärin im
Bundesgesundheitsministerium, der Palliativmedizinerin Birgitta Behringer aus Bochum und Professor Jürgen in der Schmitten
von der Universität Düsseldorf. In der Schmitten ist Mitverfasser des 2015 erschienenen Standardwerkes "Advance Care Planning -
Von der Patientenverfügung zur gesundheitlichen Vorausplanung". Dieses Thema ist morgen Richtschnur der von dem Neusser
Allgemeinmediziner Hermann-Josef Verfürth moderierten Diskussion im "Kontakt Erfttal" an der Bedburger Straße. Dort besteht
schon ab 15 Uhr die Gelegenheit, Informationen rund um Themen der Pflege zu erhalten. Dafür stehen der Medizinische Dienst
der Krankenkassen (MDK) und das Gesundheitsamt des Rhein-Kreises zur Verfügung, das auch über die Bedeutung über ausreichende
(Hand)-Hygiene informiert.
"Advance Care Planning", so Schell, meint ein neues Konzept zur Erstellung und Umsetzung von Patientenverfügungen. Dabei gehe
es darum, die Lebenswelt des Verfassers in eingehenden Beratungen auszuleuchten und als Blaupause für die eigentliche
Patientenverfügung zu nutzen. Das Ziel ist ein doppeltes: Den Patientenwillen in allen Facetten deutlicher zum Ausdruck bringen -
und gültige Festlegungen für Notfallsituationen treffen.
Patientenautonomie am Lebensende verlangt auch danach, vorsorgliche Verfügungen rechtzeitig zu treffen. Aktuell hat das Gesetz
zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) dafür eine weitere Möglichkeit geschaffen und die Sterbebegleitung
ausdrücklich zum Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung erklärt.
Quelle: NGZ > http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.6806313

WernerSchell
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Pflegetreff am 10.05.2017 - Informationen ...

Beitrag von WernerSchell » 20.05.2017, 06:35

Zum Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit dem Thema: Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) … gibt es umfängliche Informationen. Siehe insoweit > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php - Es können folgende Beiträge aufgerufen werden:
- Einführendes Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk im Forum hier http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22110
- Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 13.05.2017 hier http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhe ... -1.6816993
- Filmdokumentation Langfassung (rd. 2 Stunden) hier https://youtu.be/4JyK_cU1Ayo
- Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 18.05.2017 hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf
- Bilderschau (Auswahl) hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf

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WernerSchell
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Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ....

Beitrag von WernerSchell » 23.07.2017, 12:46

Im Zusammenhang mit vielfältigen Unterstützungsaktivitäten für hilfesuchende pflegebedürftige Menschen bzw. Angehörige gab es heute, 23.07.2017, bereits gegen 10.00 Uhr, Veranlassung, in einer Neusser Pflegeeinrichtungen einen Besuch abzustatten. Vorausgegangen waren u.a. Mängelrügen der Angehörigen. Es konnte aber vor Ort geklärt werden, dass die pflegerische und sonstige Versorgung eines älteren pflegebedürftigen Herrn völlig in Ordnung war. Die Angehörigen, v.a. die Ehefrau, hat wohl nicht verstanden oder nicht verstehen wollen, dass ihr Ehemann im Sterben liegt und nur noch palliative Versorgung, Begleitung, geboten ist. Durch ein klärendes Gespräch mit der Ehefrau konnten die "Weichen" für eine gute Sterbebegleitung gestellt werden.
Es wurde deutlich, dass die beim Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 diskutierte "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" wichtig gewesen wäre, seitens aller Beteiligten für den totkranken Patienten zeitgerecht in richtiger Weise zu agieren. Dann hätte auch vor Wochen ein unnötiger Krankentransport und eine Krankenhausaufnahme vermieden werden können. Bedauerlicherweise muss vermeldet werden, dass der GKV-Spitzenverband bislang die nach § 132g SGB erforderlichen Umsetzungsregelungen noch nicht herausgegeben hat. Diese hätten nach der Gesetzeslage bereits am 31.12.2016 vorliegen müssen. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird am Thema dran bleiben und demnächst weiter informieren!
>>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22110

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Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Beitrag von WernerSchell » 26.02.2018, 08:30

"Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V)" - Thema beim Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit hochkarätigen Experten. Die zur Umsetzung der Regelungen erforderliche Vereinbarung des GKV-Spitzenverbandes ist nun am 07.02.2018 mit erheblicher Verspätung vorgestellt worden. Statements und Filme informieren im Forum. - Pro Pflege … wird sich nunmehr für die Gestaltung der Beratungsangebote, v.a. in den Pflegeeinrichtungen, einsetzen.
>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22530

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Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase - Projekt Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 22.10.2019, 16:41

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) wurde als § 132g die neue Leistung "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" in das SGB V aufgenommen. Zur Umsetzung hat der GKV-Spitzenverband am 07.02.2018 eine Vereinbarung vorgelegt. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 0&p=110551 < Der 26- Neusser Pflegetreff am 10.5.2017 hatte sich zuvor näher mit dem Thema befasst und Handlungsanforderungen diskutiert (Statement > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf Filmdokumentation > https://youtu.be/4JyK_cU1Ayo <) - Nun hat der Rhein-Kreis Neuss im Anschluss an das bereits praktizierte Projekt "beizeiten begleiten" ein Kooperationsmodell vorgestellt und damit umfänglich die Voraussetzungen geschaffen, eine regionale Implementierung von "Behandlung im Voraus planen" (BVP) im Rhein-Kreis Neuss zu ermöglichen. Damit kann eine konsequente Stärkung der Patientenautonomie im Rhein-Kreis Neuss gewährleistet werden. Das der konsequenten Stärkung der Patientenautonomie dienende Leuchtturmprojekt kann eine Beibehaltung einer führenden Rolle des Rhein-Kreises in der Weiterentwicklung von BVP in Deutschland sichern helfen. - Werner Schell

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Neues Konzept zur Patientenverfügung wird im Rhein-Kreis Neuss umgesetzt: „Behandlung im Voraus planen

Beitrag von WernerSchell » 26.08.2020, 15:45

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 629/2020
Datum: 26.08.2020


Neues Konzept zur Patientenverfügung wird im Rhein-Kreis Neuss umgesetzt: „Behandlung im Voraus planen“


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Bildtext: Beim Auftakt zur Umsetzung des BVP-Projekts im Technologie-Zentrum Glehn (v.l.n.r.): TZG-Geschäftsführer Raimund Franzen, BVP-Koordinatorin Ulrike Groth, Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten, Marcus Mertens, heute Leiter Kreisordnungsamt und Projektbegleiter schon seit „beizeiten begleiten“, und Kreisdirektor Dirk Brügge.
Foto: A. Baum/Rhein-Kreis Neuss


Rhein-Kreis Neuss. Behandlung im Voraus planen – kurz BVP – ist ein neues Konzept zur Realisierung wirksamer Patientenverfügungen, das im Rhein-Kreis Neuss flächendeckend zum Einsatz kommen und bundesweit beispielgebend weiterentwickelt werden soll. Dafür hat der Kreis jetzt ein fünfjähriges Förderprogramm aufgelegt. Die Umsetzung übernimmt die Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG). Die wissenschaftliche Begleitung liegt beim Institut für Allgemeinmedizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Inzwischen gehört die Frage nach dem Vorliegen einer Verfügung oder Vollmacht in Kliniken und Pflegeheimen meist zum üblichen Aufnahmeverfahren. Studien und Umfragen bestätigen jedoch die Notwendigkeit eines wirksameren Vorausplanens. „Wir wollen durch die strukturierte Behandlungsplanung im Rahmen von BVP die Selbstbestimmung von Patienten verbessern und sie vor Über-, Unter- und Fehlversorgung schützen. Hinzu kommt eine psychische Entlastung der Angehörigen und der behandelnden Teams“, so Landrat Hans Jürgen Petrauschke.

Der Kreistag hat für die nächsten fünf Jahre Fördermittel von insgesamt rund 320 000 Euro bereitgestellt, um mit BVP konsequent die Patientenautonomie im Rhein-Kreis Neuss zu stärken, die Schnittstellen im regionalen Gesundheitssystem zwischen Pflege, Hausärzten, Rettungsdienst, Krankenhäusern und anderen zu optimieren und mittelfristig ein System mit dauerhafter Finanzierung durch die Krankenkassen zu schaffen. Die Pflegeeinrichtungen entscheiden selbst, ob und wann sie sich an dem nach und nach entstehenden System beteiligen.

Bereits von 2008 bis 2011 und auch darüber hinaus hat der Kreis mit der Universität Düsseldorf und dort mit Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten vom Institut für Allgemeinmedizin erfolgreich in dem mit Bundesmitteln geförderten Projekt „beizeiten begleiten“ zusammengearbeitet. Nun haben in der Schmitten und die Kreisverwaltung ein Konzept erstellt, mit dem eine regionale Implementierung von „Behandlung im Voraus planen“ im Rhein-Kreis Neuss ermöglicht werden kann.

In der Anfangsphase wird BVP-Koordinatorin Ulrike Groth vom TZG in Kooperation mit dem Institut für Allgemeinmedizin der Uni Düsseldorf das Personal in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rettungsdienst und niedergelassenen Arztpraxen über das neue Projekt informieren und Fortbildungen anbieten.

„Das Herzstück zur Erstellung einer aussagefähigen und den Behandlungswillen zuverlässig wiedergebenden Patientenverfügung sind intensive und qualifizierte Gespräche“, erklärt Groth. Dafür werden speziell geschulte Fachkräfte, so genannten BVP-Gesprächsbegleiter, künftig regelmäßig in die teilnehmenden Pflegeeinrichtungen gehen und mit den Bewohnern über ihre Behandlungswünsche für den Fall einer schweren Erkrankung sprechen. Wenn die Bewohner dazu selbst nicht mehr in der Lage sind, finden die Gespräche mit ihren Bevollmächtigten, Betreuern und anderen relevanten Personen statt. Für die Dokumentation dieser Gespräche wird die Kooperation mit den Hausärzten gesucht.

BVP – Behandlung im Voraus planen - ist ein Konzept, das sich im angelsächsischen Sprachraum als ACP – Advance Care Planning – schon seit Jahren bewährt.

Reinhold Jung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
ZS5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330

WernerSchell
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Reanimationen in Pflegeheimen - Patientenautonomie auf Grundlage von Registerdaten fördern

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2020, 07:13

Deutsches Ärzteblatt vom 06.11.2020:

MEDIZIN: Editorial
Reanimationen in Pflegeheimen
Patientenautonomie auf Grundlage von Registerdaten fördern

Resuscitation in care homes—strengthening patient autonomy using registry data

Wird ein Notarzt ins Pflegeheim zur Reanimation eines hochbetagten Patienten gerufen, sieht er sich häufig in einer Situation, die von Unsicherheit geprägt ist. Oftmals ist der Wille des Patienten nicht bekannt und keine Patientenverfügung vorhanden. Dies stellt ihn vor besondere ethische Herausforderungen.

Unsicherheit zeigt sich auch bei den versorgenden Pflegekräften, die oft erst verzögert mit Reanimationsmaßnahmen beginnen. Dadurch wird die ohnehin schon sehr ungünstige Prognose für ein Überleben mit neurologisch gutem Outcome noch weiter verschlechtert.

Zahl der Pflegebedürftigen nimmt zu

Aufgrund der demografischen Entwicklung ist in Deutschland mit einer zunehmenden Anzahl von älteren multimorbiden Patienten zu rechnen, die in Pflegeeinrichtungen versorgt werden müssen. Daher besteht ein erheblicher Bedarf für ein Konzept, das eine vorausschauende gesundheitliche Versorgungsplanung im Notfall ermöglicht, um in diesen Situationen im Sinne des Patienten agieren zu können.

Ein solches Konzept, das sogenannte „Advance Care Planning“ (ACP) wurde bereits 2015 im § 132g SGB V verankert (1). Um Patienten über Chancen und Risiken einer Reanimation gezielt informieren und mit Angehörigen und Betreuern kommunizieren zu können, bedarf es jedoch belastbarer Fakten, die den Patienten – und gegebenenfalls den eingesetzten Betreuer – zur Entscheidung für oder gegen eine Reanimation in konkreten Notfallsituationen befähigen.
... (weiter lesen unter) ... > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/34 ... dc63da7f52

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