(31.) Pflegetreff am 27.11.2019 - Themen: Anerkennung der Pflegebedürftigkeit durch Pflegegrad und neuer "Pflege-TÜV

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(31.) Pflegetreff am 27.11.2019 - Themen: Anerkennung der Pflegebedürftigkeit durch Pflegegrad und neuer "Pflege-TÜV

Beitrag von WernerSchell » 27.11.2019, 07:34

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Ankündigung / Einladung

zum (31.) Pflegetreff am 27.11.2019,
15:00 - 17:00 Uhr, im Jugendzentrum "Kontakt Erfttal",
(großer Saal) Bedburger Straße 57, 41469 Neuss-Erfttal

Infostände stehen in der Zeit von 14.00 - 18.00 Uhr zur Verfügung
.


Themen des Pflegetreffs am 27.11.2019:

Pflegeberatung im Fokus - Pflegebedürftigkeit - was nun?

• Pflegegrade und Begutachtungsverfahren
• Entlassmanagement im Krankenhaus
• Qualitätsprüfverfahren für stationäre Pflegeeinrichtungen
• Angehörigenförderung durch Pflegeselbsthilfe-Kontaktbüro und Quartiershilfen


>>> 60% der Deutschen wissen offensichtlich nicht, dass sie einen rechtlichen Anspruch auf Pflegeberatung haben. - Entsprechende Aufklärung erscheint daher geboten! <<<
Quelle: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=23353

Pflegeberatung ist wichtig. Darüber wird einführend von Frau Prof. Dr. Tanja Segmüller in einem kurzen Statement informiert. Frau Dr. Segmüller ist als Sprecherin der Sektion Beraten, Informieren und Schulen in der Pflege der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft mit dem Thema Pflegeberatung besonders vertraut.

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Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... iert-13318

(1) Die früher für die Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit maßgeblichen drei Pflegestufen wurden mit Wirkung vom 01.01.2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit soll dem Pflegebedarf der Menschen mit Demenz besser Rechnung getragen werden. Beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 hat Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, über das neue Begutachtungsverfahren informiert. Der Film über den Treff ist komplett anschaubar unter https://www.youtube.com/watch?v=4cy5Ey-cBNg (= Kurzfassung mit Statement Werner Schell unter https://www.youtube.com/watch?v=qbyHRxX9ikk ). - Dr. Pick hat auch beim Niederrheinischen Pflegekongress am 17.09.2015 zum Thema referiert. Dazu sind wie folgt Beiträge anschaubar: https://www.youtube.com/watch?v=n9n3v4u62fs --- https://www.youtube.com/watch?v=BXazOFt2glU ). Beim Pflegetreff am 26.10.2016 wurden die neuen Pflegegrade von Ulrike Kissels, MDK Nordrhein, nochmals näher erläutert: > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=21512
Siehe auch die Beiträge unter folgender Adresse > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=21742

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Die neuen Regeln für die Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit sind bedauerlicherweise recht kompliziert, so dass ein Nachvollziehen der Entscheidungen im Zusammenhang mit dem nunmehr geltenden Verfahren oft kaum möglich ist. Dies gibt Veranlassung, über das nunmehr anzuwendende Begutachtungsverfahren näher zu informieren. (2) Dabei wird auch auf das Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V einzugehen sein. Im Übrigen informiert der "Rahmenvertrag Entlassmanagement" (>
> http://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvertra ... gement.pdf ).

Für eine gute Versorgung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist es häufig notwendig, für Patientinnen und Patienten einen Pflegegrad zu beantragen. Um eine Pflegebegutachtung durch den MDK bei Bedarf schnell und einfach organisieren zu können, stellen wir Ihnen hier den Antrag und einen Überleitungsbogen als Vordruck zum Download zur Verfügung.

Antrag Pflegebegutachtung Krankenhaus PDF > https://www.mdk-nordrhein.de/fileadmin/ ... sbogen.pdf
Anlage: Überleitungsbogen PDF > https://www.mdk-nordrhein.de/fileadmin/ ... sbogen.pdf

Siehe auch die - zum Teil kritischen - Beiträge zum Entlassmanagement unter folgenden Adressen
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=20578
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=12146

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Quelle: https://www.vdek.com/magazin/ausgaben/2 ... euser.html

Informationen zur Begutachtung bzw. zu den Pflegegraden:
- Das Begutachtungsinstrument - Informationen des MDS > https://www.mds-ev.de/themen/pflegebedu ... ument.html
- Selbsteinschätzungsbogen der Deutschen Alzheimergesellschaft >
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 47#p102089
- Erklärfilme > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 47#p106118
- Buchveröffentlichungen > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22914 / > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... ng#p108944
- Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... grade.html
- Der Weg zum Pflegegrad - Informationen der Verbraucherzentrale Bundesverband > https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... grad-35491
- Das aktuelle Handbuch der Pflegegrade > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=17216
- 100 Fehler bei der Einstufung von Pflegebedürftigen > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=21976
- DBfK-Hinweisblatt zur Pflegebegutachtung > https://www.dbfk.de/media/docs/download ... e_2019.pdf

Zu beklagen ist im Übrigen, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff den Pflegenotstand und die damit einher gehenden systemischen Mängel nicht aufgelöst hat. Die personelle Unterversorgung hat - wie erwartet - durch die ab 2017 größer werdende Zahl der pflegebedürftigen Menschen zugenommen. Dies hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk Veranlassung gegeben, mehrfach systemische Korrekturen im Pflegesystem einzufordern. Entsprechende Vorschläge wurden u.a. am 06.07.2018 (> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072018.pdf ) und 17.07.2019 (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 98#p109698 ) dem Bundesgesundheitsministerium übermittelt.

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(3) Der "Pflege-TÜV" für die Pflegeeinrichtungen ist in den zurückliegenden Jahren heftig kritisiert worden. Der GKV-Spitzenverband hat daraufhin am 17.12. 2018 aktualisierte Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) beschlossen. Diese bilden ab dem 01.11 2019 die Grundlage für die Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste in vollstationären Pflegeeinrichtungen (> https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumen ... r_2019.pdf - Fachinformationen dazu > https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumen ... PDF_UA.pdf und http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 84#p110784 ). - Über das neue Prüfverfahren soll in Grundzügen informiert werden. Dies macht auch deshalb Sinn, weil die neuen Qualitätsprüfregelungen teilweise den Modulstrukturen folgen, die bei der Pflegebegutachtung maßgeblich sind.
Im Übrigen: Der neue Pflege-TÜV wird strenger und komplizierter. Tatsache ist aber auch, dass durch das neue Prüfsystem der Pflegenotstand nicht aufgelöst werden kann. Die Anforderungen an das bereits jetzt überlastete und gestresste Pflegepersonal werden zunehmen (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22862 ).


(4) Der Landesförderplan "Alter und Pflege" NRW sieht u.a. die Einrichtung von Pflege-Selbsthilfekontaktbüros zur Unterstützung durch Angehörigen-Selbsthilfe vor. Es ist eine Unterrichtung über die diesbezüglichen Planungen im Rhein-Kreis vorgesehen. Durch entsprechende Initiativen sollen die kommunalen Quartiershilfen unterstützt und gestärkt werden! - Grundlage für die Pflege-Selbsthilfe-Förderung in NRW ist der 2. Landesförderplan „Alter und Pflege“ (2. LFP) des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 – 2023 gemäß § 19 APG NRW > https://www.mags.nrw/sites/default/file ... n_2018.pdf - Weitere Informationen unter > https://www.mags.nrw/landesfoerderplan

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Grußwort:

-- Hans-Jürgen Petrauschke, Landrat des Rhein-Kreises Neuss
> https://www.rhein-kreis-neuss.de/

Statements:

-- Dr. rer. medic. Tanja Segmüller, Professorin für Alterswissenschaften - Department of Community Health, Hochschule für Gesundheit in Bochum
> https://www.hs-gesundheit.de/de/thema/d ... egmueller/

-- Roswitha Katharina Teloh, Pflege- und Gesundheitsberaterin nach § 7a SGB XI
> http://www.pflegeberatung-teloh.de/

-- Ulrike Kissels, Leiterin Fachbereich Pflege Einzelfallbegutachtung des Medizinischen Dienstes (MDK) Nordrhein
> http://www.mdk-nordrhein.de/

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Foto: Ulrike Kissels

Schirmherr des Pflegetreffs:

-- Heinz Sahnen, Stadtverordneter im Rat der Stadt Neuss und Mitglied des Landtages (MdL) von NRW von 2000 - 2010 (CDU)
http://www.cdu-neuss.de/personen/heinz-sahnen/

Organisation und Leitung:

-- Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

+++
Eingeladen zum Pflegetreff sind Patienten, pflegebedürftige Menschen und Angehörige, Ärzte, PflegemitarbeiterInnen, Leitungskräfte in Pflegeeinrichtungen bzw. sonstige Leistungsanbieter im Gesundheitswesen sowie alle interessierten BürgerInnen! - Der Eintritt ist frei!

Treff-Adresse: Kontakt Erfttal, Bedburger Straße 57, 41469 Neuss- Erfttal

Wegbeschreibung: Mit dem Auto die A 57, Ausfahrt Neuss-Norf - Richtung Erfttal (Wegstrecke beschildert) fahren.
Bahnreisende fahren bis Neuss-Norf (S-Bahn-Station). Der Bahnhof ist vom Veranstaltungsort etwa 10 Minuten Fußweg entfernt.
Erfttal ist mit dem Bus (öffentlicher Nahverkehr Linie 849) gut erreichbar. Von der Haltestelle sind es nur wenige Meter bis zum
Veranstaltungsort.
- Übersichtskarten (Lage und Anfahrt) finden Sie in der Erfttaler Homepage unter:
http://www.neuss-erfttal.de/forum/viewt ... p?f=5&t=15
Parken im Umfeld des Veranstaltungsortes möglich; ggf. auch im Bereich 41469 Neuss (Norf),
Schellbergstraße (Bereich "Edeka") - Derikumer Hof >>>
Fußweg bis zum "Kontakt Erfttal" (8-10 Minuten in westlicher Richtung vorbei am Hotel Mercure).


+++
Fortbildungsnachweis:
>>> Pflegekräften wird auf Wunsch eine Bescheinigung über die Teilnahme
an der o.a. Fachveranstaltung ausgestellt. Personen, die eine entsprechende Bescheinigung wünschen,
können nach dem Treff Name und Anschrift hinterlassen.
Die Teilnahmebescheinigung wird danach zugesandt. <<<


Hinweis:
Wie bei den bisherigen Pflegetreffs können Foto-/Ton- und Filmaufnahmen von TV-Sendern sowie für öffentliche und nicht-öffentliche Zwecke gemacht werden.

+++
Geplante Informationen / Infostände, u.a. im Eingangsbereich - von 14:00 Uhr bis voraussichtlich 18:00 Uhr:

--- Bürgerhaus Neuss - Erfttal in Trägerschaft des Sozialdienstes Katholischer Männer e.V. (SKM) mit dem Projekt "Altersgerechte Hilfen" mit Lotsenpunkt Bürgerhaus Erfttal. Das Quartierskonzept in Neuss-Erfttal wurde am 18.01.2012 vereinbart und wird im Zusammenwirken verschiedener Akteure stets weiter ausgebaut. Besondere Aufmerksamkeit verdient der Lotsenpunkt - ein weiterer Baustein für die altengerechten Quartiershilfen in Erfttal. Das Konzept sieht vor, einen Brückenschlag zwischen rat- und hilfesuchenden älteren Menschen und den bereits vorhandenen und neu entstehenden Hilfs- und Beratungsangeboten für diesen Personenkreis herzustellen. Das Bürgerhaus ist die Anlaufstelle. Näheres u.a. unter > http://www.buergerhaus-erfttal.de/.

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-- MDK Nordrhein - Beratungs- und Begutachtungszentrum Düsseldorf, Stresemannstraße 13 - 15, 40210 Düsseldorf, ist ein Dienstleistungsunternehmen, das im Auftrag der Gesetzlichen Kranken- und Sozialen Pflegekassen tätig ist und steht u.a. für die Erstellung von Gutachten im Rahmen der Einstufung von pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung (§ 18 SGB XI). Vertreter des MDK Nordrhein werden als Ansprechpartner vor Ort sein. Näheres > http://www.mdk-nordrhein.de/index.html,


--- Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss / Nordrhein e.V., Mohnstraße 48, 41466 Neuss, setzt sich in vielfältiger Weise für die Verbesserung der Lebenssituation von demenzkranken Menschen und ihren Angehörigen im Rhein-Kreis Neuss ein und steht für entsprechende Informationen zur Verfügung. Näheres unter > http://www.alzheimer-neuss.de

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--- Runder Tisch Demenz Neuss, Sprecher: Manfred Steiner, Beratung St. Augustinus Memory-Zentrum, Steinhausstraße 40, 41462 Neuss, versteht sich als ein Netzwerk für die Verbesserung der Situation von Menschen mit Demenz in der Stadt Neuss und wird sich mit seinen Angeboten vorstellen. Näheres z.B. unter > http://www.st-augustinus-memory-zentrum ... ch-demenz/

--- Katharina Reinhold, Macherscheider Straße 86, 41468 Neuss (Tel.: +49 (0) 176 / 433 90 543, E-Mail: info@mediation-reinhold.eu - Internet: http://www.mediation-reinhold.eu ) - steht für Informationen zur Verfügung. Katharina Reinhold ist Mediatorin & Rechtsanwältin sowie 2. Vorsitzende Integrierte Mediation e.V. Sie vertritt im Übrigen den von ihr geleiteten FB "Mediation bei Behinderung und in der Pflege" > http://www.in-mediation.eu/Behinderung - Siehe auch unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22387

---
Darüber hinaus werden voraussichtlich Pflegekräfte vor Ort sein, die auf den Pflegenotstand aufmerksam machen und Verbesserungen der Pflege-Rahmenbedingungen fordern – Personalbemessungssysteme und angemessene Vergütungen. Denn ohne ausreichende Personalausstattungen wird es keinen Abbau der gesundheitlichen Belastungen des Personals geben können.

+++

Siehe auch:
"31. öffentlicher Pflegetreff in Neuss - Schell über den Rechtsanspruch auf Pflegeberatung" - Bericht der NGZ am 27.11.2019!
https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-47433245


Stand: 27.11.2019

WernerSchell
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31. öffentlicher Pflegetreff in Neuss - Schell über den Rechtsanspruch auf Pflegeberatung

Beitrag von WernerSchell » 27.11.2019, 07:35

31. öffentlicher Pflegetreff in Neuss
Schell über den Rechtsanspruch auf Pflegeberatung


Erfttal Der 31. Erfttaler Pflegetreff beginnt am Mittwoch um 15 Uhr. Konkrete Tipps für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige.

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Werner Schell und Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Foto: Woitschützke, Andreas (woi)

Von Ludger Baten

Viele mögen im Alter von 65 Jahren und ein paar Monaten in den Ruhestand gehen, ein Werner Schell zieht sich nicht aufs Altenteil zurück – auch wenn ihm seine Gesundheit ab und zu ein etwas geringeres Tempo diktiert. Auch als 80-Jähriger geht Werner Schell energisch ins Geschirr. Unbeirrt und voller Tatendrang. Heute ist er Gastgeber seines 31. öffentlichen Pflegetreffs. Dabei nimmt der Organisator gemeinsam mit seinen Experten am Podium die Pflegeberatung unter die Lupe. Die Liste der Stichworte ist lang: Pflegegrade und Begutachtungsverfahren, Entlassmanagement im Krankenhaus oder auch Qualitätsprüfung stationärer Einrichtungen.

Als Expertinnen machen die Pflege- und Gesundheitsberaterin Roswitha Teloh sowie Ulrike Kissels, Fachbereichsleiterin des MDK Nordrhein, mit. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke spricht ein Grußwort, Schirmherr Heinz Sahnen diskutiert mit. Der Eintritt ist frei. Los geht es um 15 Uhr im Kontakt Erfttal an der Bedburger Straße. An den Informationsständen stehen kompetente Gesprächspartner bereits ab 14 Uhr zur Verfügung.

Keine Frage, Werner Schell beherrscht das Thema Pflege wie nur wenige. Von Erfttal aus, dem kleinen Stadtteil im Neusser Süden, wird er nicht müde, seine Stimme im Allgemeinen zu erheben und sich um Einzelfälle im Besonderen zu kümmern. Dazu hat er vor Jahren den Verein „Pro Pflege“ gegründet, ein Selbsthilfnetzwerk, das pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige anspricht, das aber auch im konstruktiv-kritischen Dialog mit Vertretern der Pflegeberufe und der Pflegeeinrichtungen steht.

Offenbar, so sagt Schell, wissen 60 Prozent der Deutschen nicht, dass sie einen rechtlichen Anspruch auf Pflegeberatung haben. An diesem Punkt setzt Schell an: „Aufklärung ist daher geboten.“ Mit seinem bekannten und anerkannten Erfttaler Pflegetreff will er einen Beitrag leisten. Einen Baustein will Werner Schell vorstellen: Der Rhein-Kreis plane auf Grundlage des Landesförderplans „Alter und Pflege“ NRW ein Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro einzurichten und die pflegebedürftigen Menschen beziehungsweise ihre Angehörigen zielgerichtet zu unterstützen. Eine Fragerunde, in die das Auditorium eingebunden ist, rundet das Programm ab.

Quelle: BNeuss-Grevenbroicher Zeitung vom 27.11.2019
https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-47433245


+++
Zum Pflegetreff wurde von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk u.a. wie folgt informiert:
Der 31. Neusser Pflegetreff wird am 27.11.2019 stattfinden. Themen: Pflegeberatung im Fokus - Pflegebedürftigkeit - was nun? Es wird über die neuen Pflegegrade und das Begutachtungsverfahren informiert. Im Übrigen sind ergänzende Hinweise zum Entlassmanagement im Krankenhaus und zum neuen Qualitätsprüfverfahren für stationäre Pflegeeinrichtungen vorgesehen. Eintritt ist frei. Informationen unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=23347 bzw. http://www.wernerschell.de/aktuelles.php

Weitere Informationen zum Pflegetreff im Übrigen unter > https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-47433245

WernerSchell
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Neusser Pflegetreff am 27.11.2019 erfolgreich durchgeführt - Informationen

Beitrag von WernerSchell » 01.12.2019, 07:19

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
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für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
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Der (31.) Neusser Pflegetreff am 27.11.2019 mit den Themen :
Pflegeberatung im Fokus - Pflegebedürftigkeit - was nun?
• Pflegegrade und Begutachtungsverfahren
• Entlassmanagement im Krankenhaus
• Qualitätsprüfverfahren für stationäre Pflegeeinrichtungen
• Angehörigenförderung durch Pflegeselbsthilfe-Kontaktbüro und Quartiershilfen
konnte erfolgreich durchgeführt werden.


Für eine Nachbetrachtung stehen folgende Informationen zur Verfügung:

Filmdokumentation bei Youtube > https://www.youtube.com/watch?v=VrA91nZALR4
Dazu ergänzend:
Power-Point Prof. Dr. Segmüller mit grundsätzlichen Hinweisen zur Pflegeberatung > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 92#p111392
Power-Point Roswitha Teloh mit Informationen über die eigene Qualifizierung und mit Hinweisen zur Pflegeberatungspraxis > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 92#p111392
Statement Werner Schell zum Krankenhaus-Entlassmanagement und zur Kurzzeitpflege (mit ergänzenden Anmerkungen zum Pflegenotstand) > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 93#p111393
Hinweise zum Pflege-Selbsthilfe-Konktakbüro im Rhein-Kreis Neuss > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 94#p111394
Power-Point Ulrike Kissels zur Pflegebedürftigkeit und Ermittlung der Pflegegrade > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 92#p111392
Power-Point Tanja Färber zu den neuen Qualitätsprüfregelungen für die Pflegeeinrichtungen > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 92#p111392


Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 29.11.2019 zum Pflegetreff:

Neusser Pflegetreff:
Kampf gegen Unkenntnis beim Thema Pflege


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Beim 31. Erfttaler Pflegetreff (v.l.): Karin Benning, Ulrike Kissels, Werner Schell, Tanja Färber und Tanja Segmüller. Foto: Woitschützke/Andreas Woitschützke

Der jüngste Neusser Pflegetreff sollte die Frage beantworten: „Pflegebedürftigkeit – was nun?“
(ho-) Alternativen bei der Ausbildung, bessere Bezahlung und sozialere Arbeitsbedingungen, einfach verbesserte strukturelle Rahmenbedingungen schaffen: Das sind die Forderungen, geht es um den vieldiskutierten Pflegenotstand in den Pflegeeinrichtungen. Der jüngste Neusser Pflegetreff im Kontakt Erfttal zeigte ein weiteres Thema auf, mit dem er unter dem Titel „Pflegebedürftigkeit – was nun?“ die Pflegeberatung in den Fokus stellte. Denn es betrifft nicht nur die hauptberuflichen Kräfte, sondern auch den nicht zu unterschätzenden Teil pflegender Angehöriger. Gerade in diesem Bereich herrscht oft Unkenntnis vor allem über Rechte und Pflichten.
Treff-Initiator Werner Schell: „3,41 Millionen Menschen waren zum Jahresende 2017 in Deutschland pflegebedürftig im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes. Davon wurden 76 Prozent zu Hause versorgt (2,59 Millionen). Weitere 0,83 Millionen dabei durch ambulante Pflegedienste.“
„Pflegebedürftigkeit ist“, so Referentin Tanja Segmüller, „vielfältig und entsteht nicht von heute auf morgen. Man rutscht hinein.“ Seien es Unfall, Alter oder Krankheit. Letzten Endes meist überraschend auch für die Angehörigen. Die der Pflege bedürfen, können sich meist nicht selbst helfen und etwa 60 Prozent der Angehörigen ist oft nicht bekannt, dass jeder Pflegebedürftige und seine Angehörigen nach dem Gesetz ein Recht auf eine kostenlose professionelle Pflegeberatung haben.
Roswitha Katharina Teloh, unabhängige Pflegeberaterin: „Gute und präzise Pflegeberatung ist der Schlüssel für eine bessere und leichtere Pflege in der Familie. Die ja immer noch Favorit in der Betreuung ist.“ Im übrigen sieht der NRW-Landesförderplan „Alter und Pflege“ unter anderem die Einrichtung von Pflegeselbsthilfe-Kontakbüros vor. Ein derartiges Büro könnte, so Schell, im Kontakt Erfttal etabliert werden. „Wir sind dazu mit dem Rhein-Kreis Neuss im Gespräch.“
Auch das bisherige Entlassungsmanagement der Krankenhäuser hat neue gesetzliche Vorschriften. Werner Schell: „Patienten kehren bei schnellen Entlassungen in zum Teil schwierige häusliche Verhältnisse zurück. Sie werden zum Teil mit hohem Pflegebedarf beziehungsweise Hilfsnotwendigkeiten entlassen, ohne dass geregelt ist, wie die Versorgungslücke geschossen wird. Nunmehr soll das jetzt auf eine patientenfreundliche Basis gestellt werden.“
Quelle: https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-47142163


Anmerkung: Zum NGZ-Bericht gab es von Pro Pflege-Selbsthilfenetzwerk eine korrigierende Mitteilung. Die Einrichtung eines Kontaktbüros im "Kontakt Erfttal" war nämlich nie Gegenstand irgendwelcher Planungen bzw. Erklärungen.

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Pflegebedürftige erhalten unabhängige, neutrale und umfassende Pflegeberatung - Evaluation der Pflegeberatung liegt vor

Beitrag von WernerSchell » 06.07.2020, 06:25

Pflegebedürftige erhalten unabhängige, neutrale und umfassende Pflegeberatung - Evaluation der Pflegeberatung liegt vor

(Quelle: GKV) Antragssteller und Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegekassen haben Anspruch auf umfassende individuelle Pflegeberatung durch die gesetzlichen Pflegekassen (§ 7a SGB XI Pflegeberatung). Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass die Pflegebedürftigen mit der Pflegeberatung der Pflegekassen außerordentlich zufrieden sind. Mit der im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes erstellten wissenschaftlichen Studie des IGES Instituts liegen nun aktuelle und repräsentative Ergebnisse vor, wie gesetzlich Versicherte dieses Angebot nutzen und bewerten. Der erste der zukünftig dreijährig zu erstellenden Evaluationsberichte zur Pflegeberatung sowie zu den dazugehörigen Pflegeberatungsstrukturen wurde diese Woche dem Bundesgesundheitsministerium übergeben.
„Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen werden unabhängig, neutral und umfassend durch die gesetzlichen Pflegekassen beraten – das bestätigt die repräsentative Studie zur Pflegeberatung. Über 90 Prozent der Befragten sind rundum zufrieden mit den Beratungsleistungen unserer Pflegekassen“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Für die wissenschaftliche Studie wurden 2.486 Versicherte mit Erstantrag auf Pflegebegutachtung, 2.676 Pflegegeld-Leistungsempfänger sowie 299 Pflegebedürftige, die gerade eine Pflegeberatung erhalten hatten, befragt. Zusätzlich wurden Pflegeberatende, Pflegeberatungsstellen, Pflegekassen und andere in der Pflegeberatung tätige Akteure interviewt.
Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung ist die hohe Zufriedenheit der Befragten mit der Pflegeberatung durch ihre Pflegekassen. Persönliche Erstberatungen wurden innerhalb weniger Tage ermöglicht und 86,2 Prozent dieser Beratungen erfolgten sogar in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen. Über 90 Prozent sind mit der erhaltenen Pflegeberatung, deren Zugänglichkeit und Wirksamkeit zufrieden, und 95,9 Prozent bewerten die Pflegeberatung ihrer Pflegekasse als unabhängig und neutral.
Mehr dazu hier: > https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_s ... 052800.jsp

Quelle: Mitteilung vom 05.07.2020
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

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Pflegekassen lehnen rund ein Sechstel der Erstanträge ab

Beitrag von WernerSchell » 17.11.2020, 07:06

Deutsches Ärzteblatt vom 16.11.2020:
Pflegekassen lehnen rund ein Sechstel der Erstanträge ab
Berlin – Die Pflegekassen in Deutschland haben nach Angaben der Bundesregierung auch 2019 fast jeden sechsten Erstantrag auf Pflegeleistung abgelehnt. Von etwa 1,21 Millionen Anträgen seien 16 Prozent nicht bewilligt worden, wie eine Anfrage der Linksfraktion an das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium ergab, über die die Zeitungen der Funke Mediengruppe heute berichten.
2018 waren demnach die Zahl der Erstanträge bei den Pflegekassen mit 1,22 Millionen sowie die Ablehnungsquote mit 15,2 Prozent annähernd gleich hoch. Zahlen für 2020 liegen laut Ministerium noch nicht vor.
... (weiter lesen unter) ... > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/34 ... de6a65242d

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Fortbildung "Wohnformen und Hilfsmittelversorgung im Kontext von Pflegeberatung"

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2022, 17:25

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Fortbildung "Wohnformen und Hilfsmittelversorgung im Kontext von Pflegeberatung"

Liebe Pflegeberater:in,

die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen erfordert in vielen Fällen, dass man Anpassungen innerhalb des gewohnten Lebens(umfeldes) vornehmen muss. In der Installation eines ambulanten Versorgungssettings hat der Einsatz von Hilfsmitteln eine große Bedeutung: Hierbei spielen Hilfsmittel zum Verbrauch eine ebenso große Rolle wie die Nutzung von Hausnotrufsystemen, Gehhilfen oder technikunterstützende Assistenzsysteme. Auch die Veränderung der Wohnsituation an sich kann zu einem Thema werden. Neben der stationären Pflegeeinrichtung bieten sich alternative Wohnformen an, wie beispielsweise Wohngemeinschaften oder Formen des Servicewohnens.
Oftmals sind Sie als Pflegeberater:in dann in der Rolle, Ratsuchende dabei zu unterstützen passende Hilfsmittel oder die geeignete Wohnform zu finden. Welche Möglichkeiten die verschiedenen Leistungssysteme bereithalten, worauf bei der Finanzierung zu achten ist und welche ethischen Aspekte sich in der digital assistierten und technikunterstützten Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf auftun, erfahren Sie in unserer digitalen und kostenlosen Fortbildungsveranstaltung.

Die Fortbildung besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil erhalten Sie aufgezeichnete Vorlesungsvideos von uns, die sich in insgesamt 5 Modulen verschiedenen Themen widmen:
Modul 1 (Umfang: 1,5 Unterrichtseinheiten)
Hilfsmittel in der ambulanten und stationären Versorgung
Modul 2 (Umfang: 2 Unterrichtseinheiten)
Ambient Assissted Living (AAL)
Modul 3 (Umfang: 2 Unterrichtseinheiten)
Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf
Modul 4 (Umfang: 1 Unterrichtseinheit)
Finanzierung der Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf
Modul 5 (Umfang 1 Unterrichtseinheit)
Ethische Aspekte in der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen im Kontext digitalen Wohnens
Im zweiten Teil haben Sie die Möglichkeit, mit den Referent:innen aus den Vorlesungsvideos in einen Live-Austausch zu treten. Dafür haben wir zwei Termine vorgesehen:
• 15.Dezember 2022 (10.00-11.30 Uhr)
• 15.Dezember 2022 (14.00-15.30 Uhr)
Die Inhalte in den beiden Terminen sind jeweils identisch. Sie entscheiden sich bei der Anmeldung für einen der beiden Termine. Den Link zu den Videos auf der Streaming-Plattform YouTube erhalten Sie 7 Tage vor Beginn des Live-Austauschs.
Der Live-Austausch wird über den Videokonferenzanbieter Zoom stattfinden. Sie benötigen hierfür keine Kamera und kein Mikrofon. Die Zugangsdaten zum Live-Austausch erhalten Sie ebenfalls eine Woche vor Beginn in Kombination mit den Vorlesungsvideos.
Nach Abschluss der Fortbildung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme von uns.
Bitte melden Sie sich bis spätestens zum 5. Dezember an.
Hier geht es zur Anmeldung >>> https://forms.gle/xuZpNi5YQPgMEFKeA

Quelle: Mitteilung vom 09.11.2022
Karin Kalina
Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz
Eine gemeinsame Initiative zur Strukturentwicklung
Der Landesregierung und der Träger der Pflegeversicherung NRW

Regionalbüro Region Düsseldorf
in Trägerschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf
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WernerSchell
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5 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2021

Beitrag von WernerSchell » 22.12.2022, 08:13

Übernahme aus Forum > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 7558#p7558


PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 554 vom 21.12.2022

5 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2021

Anstieg um 0,8 Millionen gegenüber 2019 zum Teil auf gesetzliche Neuregelung zurückzuführen


Pflegebedürftige Ende 2021.PNG
Pflegebedürftige Ende 2021.PNG (298.9 KiB) 9557 mal betrachtet


WIESBADEN – Im Dezember 2021 waren in Deutschland 4,96 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatte die Zahl der Pflegebedürftigen im Dezember 2019 bei 4,13 Millionen gelegen. Bei der starken Zunahme um 0,83 Millionen Pflegebedürftige (+20 %) zeigen sich weiterhin Effekte durch die Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017. Seither werden mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft als zuvor. Zudem waren geschätzt 160 000 Personen mit Anspruch auf Leistungen nach dem Pflegegrad 1 bisher nicht erfasst, auch darauf ist ein Teil des Anstiegs zurückzuführen. Im Pflegegrad 1 liegt ein abweichendes Leistungsrecht vor, insbesondere erhalten die Pflegebedürftigen kein Pflegegeld.

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Die Pressemitteilung, Übersichtstabellen und Grafiken sowie die Tabellenbände mit detaillierteren Ergebnissen für Deutschland und die Bundesländer stehen auf der Homepage zur Verfügung: >>> https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesel ... sprg229948
Weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt


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Anmerkungen:

5 Millionen Pflegebedürftige waren im Dezember 2021 anerkannt. Im Dezember 2019 waren es noch 4,13 Millionen Pflegebedürftige. Vor Einführung der neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes am 01.01.2017 waren 2,8 Millionen Pflegebedürftige anerkannt. Damit wird deutlich, dass die erhebliche Steigerung der Pflegebedürftigkeit im Wesentlichen durch die neuen Einstufungsregelungen begründet ist.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff hat bewirkt, dass künftig nicht mehr nur Menschen mit körperlicher Einschränkung voll in den Leistungskatalog einbezogen werden, sondern gleichberechtigt auch Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und schwindender geistiger Kraft wie Demenzkranke. Entsprechend änderten sich die Begutachtungsverfahren grundlegend: Es wird nicht mehr nach Minuten abgerechnet, sondern nach dem Grad der Selbstständigkeit.

Bild
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... iert-13318

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich mit der Pflegebedürftigkeit / Pflegebegutachtung und der Zuordnung von Pflegestufen bzw. Pflegegraden wiederholt befasst und dazu kritische Statements vorgestellt. Es wurde auch in mehreren Pflegetreffs über das Begutachtungsverfahren und die Ergebnisse diskutiert.; zum Beispiel:
- Pflegetreff am 26.10.2016 Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade … > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =7&t=21512 - / > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 97#p111397 - Filmdokumentation … > https://www.youtube.com/watch?v=VWG1HZP ... e=youtu.be
- Pflegetreff am 27.11.2019 - Pflegegrade und Begutachtungsverfahren … > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 7&p=111369 - Filmdokumentation … > https://www.youtube.com/watch?v=VrA91nZALR4

Es darf hinterfragt werden, ob die neuen Regelungen mit Blick auf die Ausweitung der Zahl der aktuell als pflegebedürftig eingestuften Personen und der damit verbundenen enormen Kostenausweitungen gut gelungen ist. Das soziale Netz muss in seiner Gesamtheit gesehen und dauerhaft leistungsfähig bleiben!

Angesichts der regierungsamtlich bestätigten hohen Wohlstandsverluste (v.a. durch Krieg und Klimakrise) sind Besorgnisse hinsichtlich der zukünftigen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft mehr als berechtigt. Statt Einsparungen vorzunehmen, wird die Ausgabenpolitik bei den staatlichen Haushalten ungebremst fortgesetzt. Schulden werden in nicht dagewesener Höhe angehäuft und dies als "Sondervermögen" tituliert. Für wie dumm werden wir eigentlich verkauft? Ständig werden neue Leistungsansprüche geschaffen (z.B. Wohn- und Bürgergeld). Die sich fortentwickelnden Aufwendungen für Rente (Frühverrentungen, Baby-Boomer usw.) und die zunehmenden Zahlungsverpflichtungen für die ungeregelte Zuwanderung von vornehmlich unqualifizierten Menschen (zum Teil mit Daueranspruch auf Versorgungsleistungen aus dem sozialen Netz) ergänzen die Fehlentwicklungen. …
Quelle: https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 7558#p7558

Siehe auch die Beiträge unter > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 2&start=30 bzw. > viewtopic.php?f=3&t=420&p=11662#p11662


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Und wie wird es weiter gehen?


In den nächsten Jahren und Jahrzehnten ist mit einer weiter deutlich steigenden Zahl der Pflegebedürftigen zu rechnen. Damit wird sich der finanzielle Druck auf die Pflegeversicherung und der Bedarf an Pflegefachkräften weiter erhöhen. Ausgehend von 4,9 Mio. Pflegebedürftigen im Jahr 2021 ist bereits bis 2025 eine Zunahme um weitere 500.000 Pflegebedürftige auf dann 5,46 Mio. zu erwarten. Der steigende Trend setzt sich danach weiter fort: 5,65 bis 5,75 Mio. (2030), 6,61 bis 7,25 Mio. (2050).
Quelle und weitere Informationen > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=4&t=651

WernerSchell
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Leistungsrecht in der Pflegeberatung auf einen Blick

Beitrag von WernerSchell » 16.01.2023, 08:30

Leistungsrecht in der Pflegeberatung auf einen Blick (> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 16#p119616 ). - Die 3. Auflage der Leistungsübersicht Pflegeberatung ist über diesen Link abrufbar: https://alter-pflege-demenz-nrw.de/akte ... rschienen/

WernerSchell
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Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI ....

Beitrag von WernerSchell » 20.11.2023, 13:51

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Die Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienst Bund wurden aufgrund des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) aktualisiert und hier hochgeladen: https://md-bund.de/themen/pflegebeduerf ... inien.html


Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 29. September 2023 > https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/ ... 9_2023.pdf

Filme zur Pflegebegutachtung:
> https://md-bund.de/themen/pflegebeduerf ... htung.html

WernerSchell
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Pflegegrad abgelehnt? So wehren Sie sich mit Widerspruch und Klage

Beitrag von WernerSchell » 23.11.2023, 17:05

Pflegegrad abgelehnt? So wehren Sie sich mit Widerspruch und Klage

Werden Leistungen der Pflegeversicherung beantragt, kommt ein Gutachter zu einem Hausbesuch und ermittelt den Pflegegrad. Wer die Einstufung oder andere Entscheidungen der Pflegekasse für falsch hält, kann Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Wir erklären, worauf dabei zu achten ist.

Das Wichtigste in Kürze:
- Das Ergebnis über einen Antrag auf Pflegeleistungen wird Ihnen von der Pflegekasse in einem Bescheid mitgeteilt.
- Sollten Sie die Entscheidung der Pflegekasse für falsch halten, legen Sie Widerspruch ein.
- Falls der Widerspruch nicht das gewünschte Ergebnis bringt, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Dort gibt es meistens keine Gerichtsgebühren.
- Für Widerspruch und Klage bieten wir kostenlose Musterbriefe, die Sie unten finden.


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Pflegegrad abgelehnt? So legt man Widerspruch ein
Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Rechte Betroffene gegenüber der Pflegekasse haben.

Wenn Menschen zu Hause nicht mehr alleine zurechtkommen, entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung des Medizinischen Dienstes darüber, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, in welchen Pflegegrad die Betroffenen eingestuft werden und wie viel Leistungen sie erhalten. Rund 2,5 Millionen solcher Gutachten hat der Medizinische Dienst im Jahr 2022 erstellt. Insgesamt gab es 185.494 Widerspruchsgutachten. Nach Angaben des Medizinischen Dienstes wurden davon 54.839 Gutachten korrigiert, also knapp 30 Prozent. Die Fernsehsendung Report Mainz (ARD) hatte am Dienstag die hohe Zahl der Korrekturen thematisiert und kritisiert, dass Pflegegutachten offenbar nicht immer korrekt durchgeführt würden. Es kann sich also lohnen, die Entscheidungen der Pflegekasse zu prüfen und sich gegen eine Ablehnung oder eine zu geringe Pflegeeinstufung zu wehren. Pflegerechtsexpertin Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, was zu beachten ist, damit Widerspruch oder Klage erfolgreich sind. • Rechtzeitig Widerspruch einlegen
Die Frist, in der der Widerspruch eingelegt werden muss, beträgt regulär einen Monat. Sie beginnt mit der Zustellung des Bescheides an den oder die Versicherte:n. Ist nicht sicher, wann der Bescheid zugestellt wurde, kann man sich notfalls am Datum des Bescheides orientieren. Entscheidend ist, dass der Widerspruch innerhalb der Frist bei der Pflegekasse ankommt. Es reicht nicht aus, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist abgesendet wird. Es ist daher ratsam, den Widerspruch nicht kurz vor Ablauf der Frist abzusenden. Über die Begründung des Widerspruchs muss man sich allerdings noch keine Gedanken machen. Diese kann auch nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist in Ruhe vorgenommen werden. Zunächst reicht es aus, wenn der Pflegekasse mitgeteilt wird, dass man gegen den Bescheid Widerspruch einlegt.

• Nachweis aufbewahren, dass die Frist eingehalten wurde
In einem Streitfall kann ein Nachweis darüber erforderlich sein, dass der Widerspruch rechtzeitig bei der Pflegekasse eingegangen ist. Dazu kann man entweder den Widerspruch persönlich bei der Pflegekasse abgeben und sich den Eingang bestätigen lassen oder per Einschreiben senden. Auch per Fax kann man den Widerspruch senden. Viele Pflegekassen stellen inzwischen auch online die Möglichkeit zur Verfügung, einen Widerspruch einzulegen. Hierfür muss die entsprechende App herunter geladen werden. Eine einfache E-Mail wahrt dagegen die Frist nicht.

• Gutachten prüfen und Widerspruch begründen
Versicherte sollten den Bescheid der Pflegekasse und das Gutachten des medizinischen Dienstes eingehend prüfen und Gründe auflisten, warum man anderer Meinung ist. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes wird ebenso wie der Bescheid der Pflegekasse automatisch zugestellt. Betroffene können sich bei der Prüfung Zeit lassen und Hilfe zum Beispiel bei der Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Aufgrund des Widerspruchs und der entsprechenden Begründung wird die Pflegekasse ihre Entscheidung noch einmal prüfen. Häufig erfolgt dieses Gutachten „nach Aktenlage“, sodass nur auf vorliegende Unterlagen zurückgegriffen wird. Es kann aber auch ein erneuter Besuch beim Pflegebedürftigen stattfinden. Aufgrund dieser Begutachtung ergeht ein zweiter Bescheid, der ebenfalls geprüft werden sollte.

• Nach dem Widerspruch kommt die Klage
Sollte der neue Bescheid nicht das gewünschte Ergebnis bringen, können Betroffene Klage beim Sozialgericht einreichen. Ein Klageverfahren beim Sozialgericht verursacht keine Kosten. Anwaltliche Unterstützung ist zwar nicht unbedingt erforderlich. kann aber sinnvoll sein, um entsprechende Hilfestellung beim Rechtsstreit zu haben. Dies ist dann jedoch nicht kostenfrei, sondern für den Anwalt fallen entsprechende Gebühren an. Wer die Klage selbst einreichen möchte, kann sie bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts aufnehmen lassen. Alternativ bietet es sich an, diese entweder persönlich einzuwerfen oder per Einschreiben mit Rückschein oder Fax zu versenden. Für die Klage gilt ebenfalls, dass sie nicht per E-Mail eingereicht werden kann.

Weiterführende Infos und Links:
• Mehr zu Widerspruch und Klage gibt es hier:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/11547
• Hilfe beim Auffinden der richtigen Pflegeberatung bietet der Pflegewegweiser: https://www.pflegewegweiser-nrw.de/
Für weitere Informationen
Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 91380-1101 -
presse@verbraucherzentrale.nrw
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Quelle; Pressemitteilung vom 23.11.2023
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/91380-1101


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