Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung ... Vortrag am 20.09.2023, 14.00 Uhr, in der DRK-Geschäftsstelle Veilchenstr. 8
Verfasst: 31.08.2023, 07:02
Einladung
Vortrag mit Diskussion am 20.09.2023
von 14.00 – bis 15.30 Uhr
in der DRK-Geschäftsstelle, 41466 Neuss, Veilchenstr. 8
Referent: Werner Schell
Thema:
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Wie ist die Rechtslage? Welche Möglichkeiten bestehen konkret, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch Willenserklärungen wie Vollmacht und Patientenverfügung vorzusorgen? Viele Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten!
Der Gesetzgeber hat Regelungen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in das Betreuungsrecht übernommen und damit die Grundsätze zur Patientenautonomie am Lebensende bestätigt. Ungeachtet dieser gesetzlichen Vorschriften mangelt es nicht selten an der notwendigen Klarheit, weil die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten offensichtlich anhaltend unterschiedlich eingeschätzt werden. - Im angekündigten Vortrag werden die erforderlichen Regelungen vorgestellt und erläutert.
Die Vortragsveranstaltung am 20.09.2023 wird im Zusammenwirken mit den Lotsenpunkten Allerheiligen /Rosellen und Reuschenberg durchgeführt!
Vortrag mit Diskussion am 20.09.2023
von 14.00 – bis 15.30 Uhr
in der DRK-Geschäftsstelle, 41466 Neuss, Veilchenstr. 8
Referent: Werner Schell
Thema:
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Wie ist die Rechtslage? Welche Möglichkeiten bestehen konkret, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch Willenserklärungen wie Vollmacht und Patientenverfügung vorzusorgen? Viele Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten!
Der Gesetzgeber hat Regelungen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in das Betreuungsrecht übernommen und damit die Grundsätze zur Patientenautonomie am Lebensende bestätigt. Ungeachtet dieser gesetzlichen Vorschriften mangelt es nicht selten an der notwendigen Klarheit, weil die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten offensichtlich anhaltend unterschiedlich eingeschätzt werden. - Im angekündigten Vortrag werden die erforderlichen Regelungen vorgestellt und erläutert.
Die Vortragsveranstaltung am 20.09.2023 wird im Zusammenwirken mit den Lotsenpunkten Allerheiligen /Rosellen und Reuschenberg durchgeführt!