Pflegenotstand auflösen & Quartiershilfen gestalten - Pflegetreff am 09.05.2018 diskutiert

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WernerSchell
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Konzertierte Aktion Pflege (KAP) = Maßnahmenkatalog ohne Finanzierungsbasis

Beitrag von WernerSchell » 17.07.2019, 16:17

Aus Forum
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 98#p109698

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Neuss, 17.07.2019

An das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
10117 Berlin
An den
Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung
10117 Berlin
An die
Patientenbeauftragte der Bundesregierung
10117
An das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
11018 Berlin
An das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
10117 Berlin

Nachrichtlich:
• An die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages (einschließlich Stellvertreter)
• Medien

Betr.: Konzertierte Aktion Pflege (KAP)
Anlg.: Meine zahlreichen Zuschriften an das BMG sowie Mitteilung des BMG vom 02.07.2019 – Az. 413/StKA-96/Schell/19 -

Sehr geehrte Damen und Herren,

der bundesdeutsche Pflegenotstand wird seit vielen Jahren thematisiert. Folgerichtig werden vor allem geeignete gesetzgeberische Maßnahmen eingefordert, die die vielfältigen Probleme in der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen auflösen sollen. Bereits mit der Abschaffung der Pflege-Personalregelung (PPR) 1995 begannen die Diskussionen über die Stellenausstattungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Es hat dann immer wieder kleinschrittige gesetzgeberische Versuche gegeben, den Fehlentwicklungen entgegen zu treten. Leider waren die entsprechenden Bemühungen mehrheitlich ungeeignet, die Probleme im Pflegesystem auch nur ansatzweise zu verbessern.

Man darf feststellen, dass das „Pflegekind ganz tief im Brunnen liegt“.

Und leider ist für diejenigen, die sich seit Jahrzehnten mit dem Pflegenotstand befassen und immer wieder handfeste Reformen eingefordert haben, nicht erkennbar, dass die politisch Verantwortlichen aktuell die wirkliche Notlage erkannt haben und geeignete bzw. wirkungsvolle Maßnahmen zur Auflösung des Pflegenotstandes ergriffen worden sind. Das Pflege-Personal-Stärkungsgesetz (PpSG) ist zum Beispiel bislang ohne jede positive Wirkung in Kraft.

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Von mir bzw. von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wurden die Handlungsanforderungen wiederholt in aller Ausführlichkeit dargestellt. Zahlreiche Schriftsätze und Erörterungen – auch mit politisch Verantwortlichen - bei den Neusser Pflegetreffs belegen dies (auch durch eine Auflistung zurückliegender Schriftsätze) eindrucksvoll; u.a.:

• Statement – dem damaligen Bundesgesundheitsminister übergeben am 13.05.2014 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
• Stellungnahme vom 06.07.2018 zum Pflege-Personal-Stärkungsgesetz (PpSG) > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072018.pdf

Der (30.) Neusser Pflegetreff am 17.04.2019 in Neuss-Erfttal befasste sich ebenfalls mit dem Thema "Aktuelle Pflegepolitik - Pflegenotstand in den Pflegeeinrichtungen und Unterstützung der ambulanten Versorgung durch Quartiershilfen" und verdeutlichte bedeutsame Fragestellungen. Dies unter Beteiligung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung. - Eine Filmdokumentation (rd. 02,15 Stunden) informiert! > https://www.youtube.com/watch?v=3mswFLNLoT0

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Foto: Neusser Pflegetreff am 17.04.2019

Die nun im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) geplanten Maßnahmen mögen unbefangene Betrachter beeindrucken und andeuten: Man habe verstanden und es würden jetzt endlich die Versäumnisse der zurückliegenden Jahre behoben. Kenner der Szene bemerken aber anhand der gelisteten Maßnahmen schnell, dass sich hier Absichtserklärungen häufen, die bereits in der Vergangenheit zur Debatte standen.

Leider sind die geplanten Maßnahmen der KAP nicht mit entsprechenden Finanzmitteln unterlegt, so dass die Umsetzung „in den Sternen steht“.

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Folgerichtig gibt es neben einigen positiv klingenden Kommentierungen vornehmlich Kritik am Maßnahmenkatalog der KAP; z.B.:

• Deutscher Pflegerat: Konzertierte Aktion allein kann Pflegekrise nicht beenden.
• DBfK: Endlich Hoffnung für die Pflege? KAP bleibt Konkretes vorerst schuldig.
• BAD e.V.: „Maßnahmenpaket“ der Bundesregierung enttäuscht – viele Forderungen, wenig Hilfe!
• Evangelische Heimstiftung GmbH: Konzertierte Aktion Pflege: Mutlos und unehrlich.
• Die Linke: Sehr viel heiße Luft bei der „Konzertierten Aktion Pflege“.

Wenn auch die eine oder andere Maßnahme ganz nützlich erscheint, kann das Gesamtpaket der KAP nicht als der „große Wurf“ eingestuft werden. Es lässt sich leicht feststellen: „Ohne Moos nichts los“!

Neu war allerdings bei der Vorstellung der KAP, dass mit viel Öffentlichkeitsarbeit versucht wurde, der Bevölkerung wirkungsvolle Aktivitäten zu suggerieren. Damit wollen die Groko und die sie tragenden Parteien offensichtlich Punkte sammeln. Dies wird aber im Ergebnis nicht funktionieren, weil die entscheidenden Versorgungsprobleme mit den jetzigen Vorschlägen nicht wirklich gelöst werden können.

Fakt ist, dass schnellstens funktionierende und verbindliche Personalbemessungssysteme geschaffen werden müssen (für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen), die eine gute pflegerische Versorgung (tagsüber und nachts) gewährleisten. Mindestbesetzungsregelungen etc. sind dabei nicht hilfreich. Es kann pauschal von einer notwendigen Stellenanhebung in einer Größenordnung von 20% ausgegangen werden.

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Im Übrigen müssen sofort die Vergütungen angehoben werden, ggf. auch mittels Pflege-Mindestlohn. Insoweit muss aber ein Betrag von 20 Euro/Stunde oder mehr Grundlage der Planungen sein. Wer den Mindestlohn bei etwa 14 Euro/Stunde ansetzt, hat nichts verstanden. Dazu hat sich die Stiftung Patientenschutz am 05.07.2019 wie folgt geäußert:
„Statt populistisch über Zahlen zu fabulieren, sollte der Bundesgesundheitsminister seiner ureigensten Aufgabe nachkommen und endlich Vorschläge vorlegen, wie höhere Löhne finanziert werden.“ Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe vermisste ebenfalls „verbindliche Antworten“ Spahns auf die Finanzierungsfrage. …

Solange es weder vernünftige Stellenschlüssel noch angemessene Vergütungen gibt, wird sich nichts ändern. Nein, die Versorgungsbedingungen werden sich weiter verschlechtern.

Ob eine gezielte Gewinnung von fachlich und sprachlich geeigneten Fachkräften für die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen aus dem Ausland gestaltet werden kann, ist mehr als fraglich. - Häufig stellt die Sprache die größte Barriere dar, denn nur mit guten Sprachkenntnissen können die Pflegekräfte mit den Pflegebedürftigen, v.a. den pflegebedürftigen Menschen mit Demenz, kommunizieren. Ob ausländische Pflegekräfte eine dauerhafte Lösung darstellen, ist daher mehr als fraglich. Schließlich wer-den diese Pflegekräfte in ihren Heimatländern auch dringend benötigt.

Aktuellen Bestrebungen, die Fachkraftquote von 50% in den Stationären Pflegeeinrichtungen abzusenken oder sogar ganz abzuschaffen, muss ent-schieden entgegen getreten werden. Auch wenn es schwieriger wird, geeignetes Personal zu gewinnen, muss die Fachlichkeit gewährleistet bleiben. U.a. mit Rücksicht auf § 11 SGB XI ist eine Absenkung der Fachkraftquote völlig inakzeptabel. Man kann eigentlich gute Gründe dafür nennen, dass die Fachkraftquote eher angehoben werden muss. Der DBfK hat in einem Positionspapier vom 07.06.2018 entsprechend votiert: "Kein Absenken der Fachkraftquote." - Dazu gab es bereits 2017 ein passendes Zitat der Woche: "Wenn es zu wenig Zugführer gibt, würde die Deutsche Bahn auch keine Hilfskräfte nehmen, um einen ICE zu steuern" (Frank Pipenbrink, Quelle: "CAREkonkret", Ausgabe vom 25.08.2017).

Im Übrigen muss es wegen der fortwährenden Zunahme der Zahl der pflegebedürftigen Menschen umfängliche Bemühungen geben, den Grundsatz „ambulant vor stationär“ zu stärken. Dazu wurden von hier wiederholt geeignete Vorschläge gemacht (so auch in meinem Schreiben vom 06.07.2018).

Die pflegerische Versorgung der in großer Zahl älter werdenden Menschen muss zu Hause und in den Heimen funktionieren. Es müssen alle Strukturen in einer Gesamtschau und aufeinander abgestimmt in den Blick genommen werden. Daher wurde auch von hier immer wieder auf die Erfordernisse aufmerksam gemacht, alle Versorgungsstrukturen und Hilfs- bzw. Unterstützungsangebote in einem „Masterplan Pflege“ zusammen zu fassen.

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Es muss folglich auch darum gehen, in den Kommunen altengerechte Quartiershilfen zu gestalten, die es ermöglichen, sämtlichen BürgerInnen und Bürgern bei Hilfebedarf beizustehen. Es müssen zielgerichtet Kümmererzentren bzw. sorgende Gemeinschaften entstehen. Wir brauchen dabei keine „Co-Piloten-Pflege“, keine Dorfhelfer, keine Gemeindeschwestern, sondern geeignete Hilfestrukturen, die umfassend für die älter werdende Gesellschaft zur Verfügung stehen (in Neuss-Erfttal mit bescheidenen Mitteln angestoßen und gelebt – siehe dazu Übersicht „Netz-werk Erfttal“).

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Einen Teilaspekt für solche Angebote enthält übrigens auch die Koalitionsvereinbarung der Groko. Dort ist nämlich von „präventiven Hausbesuchen“ die Rede. Diese können im Zusammenhang mit den angesprochenen Quartierskonzepten gestaltet werden.

Für die verschiedenen Reformmaßnahmen müssen im Übrigen Finanzmittel in einer Größenordnung von zig Milliarden verfügbar gemacht werden. Allein eine Angleichung der Gehälter in der Altenpflege an die Gehälter in der Krankenpflege löst einen Finanzbedarf von rd. 5 Milliarden Euro aus.

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Bei all dem wird aber zu bedenken sein, dass weitere Belastungen der pflegebedürftigen Menschen durch höhere Eigenanteile ausscheiden soll-ten. Es muss an leicht erhöhte Beiträge der Pflegeversicherten und v.a. an den Steuermitteleinsatz gedacht werden.

Solange die Finanzbasis nicht diskutiert und beschlossen ist, kann man die Maßnahmepakete der KAP vergessen!

Der aktuelle Pflege-Report 2019 der AOK hat ebenfalls deutliche Mahnungen mit Blick auf notwendige Reformmaßnahmen ausgesprochen und dabei auch beanstandet, dass die längst anstehenden Fragen der zukünftigen Pflegefinanzierung nicht beantwortet sind (Quelle: > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=23283 ).

Ich beklage abschließend, dass Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bei den zurückliegenden Aktivitäten der KAP nicht beteiligt worden ist. Dies ist un-verständlich und inakzeptabel, da es sich hier um eine Interessenvertretung für pflegebedürftige Menschen handelt, die völlig unabhängig und gemeinnützig die breiten Interessen der betroffenen Menschen im gesamten Pflegesystem im Blick hat, also die ambulanten und stationären Struk-turen. Dienstleisterinteressen vertreten wir nicht!

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Dass insoweit ausreichende Kenntnisse vorliegen, ergibt sich allein aus der Tatsache, dass ich neben zahlreichen Buchveröffentlichungen zum Gesundheits- und Pflegewesen über 40 Jahre als Dozent für Staats- und Pflegerecht an zahlreichen Kranken- und Altenpflegeschulen sowie an der Katholischen Fachhochschule Köln gewirkt habe. Hinzu kommen jahrzehntelange Erfahrungen im Patientenschutz.

Verwunderlich ist die Nichtbeteiligung auch deshalb, weil es noch vor ei-nem Jahr eine Mitwirkung bei der Anhörung zum PpSG gab (siehe dazu oben erwähnte Stellungnahme vom 06.07.2018). Dass die pflegebedürftigen Menschen durch die Mitwirkung der BAG Selbsthilfe und der BAGSO ausreichend ausreichend vertreten gewesen sein sollen, kann aus hiesiger Sicht keine Bestätigung erfahren.

Nach dem Pflegetreff am 13.05.2014 war es noch so, dass mich der damalige Bundesgesundheitsminister persönlich einlud, im Ministerium meine Vorstellungen für die pflegepolitische Reformarbeit vorzutragen. Dieses Gespräch fand dann im Juli 2014 statt (ich hatte um Begleitung der Pfle-gedirektorin des Lukaskrankenhauses gebeten). Letztlich kann gesagt werden, dass aufgrund der damals geführten Gespräche u.a. der § 113c SGB XI hervor gegangen ist.

Beim Neusser Pflegetreff vom 21.10.2015, der sich in Anwesenheit des damaligen Bundesgesundheitsministers mit dem Thema Demenz und dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff befasste, wurde folgendes auf den Punkt gebracht:
- Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später
- Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
- Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem anspricht, reicht nicht!
- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI.
Dazu gibt es bei Youtube einen informierenden Filmbeitrag (7,29 Min.).
> https://www.youtube.com/watch?v=qbyHRxX ... e=youtu.be
Die vollständige Filmdokumentation des Pflegetreffs ist hier abrufbar: https://youtu.be/4cy5Ey-cBNg

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Diplom-Verwaltungswirt - Oberamtsrat a.D. - Buchautor/Journalist - Dozent für Pflegerecht
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.- http://www.medizinjournalisten.de/
http://www.wernerschell.de - Pflegerecht und Gesundheitswesen
Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).

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"Masterplan Pflege" - alle Reformmaßnahmen bündeln

Beitrag von WernerSchell » 29.07.2019, 08:30

Prof. Dr. Stefan Sell, Podiumsgast beim Neusser Pflegetreff am 17.04.2019, hat per Interview zur Konzertierten Aktion Pflege (KAP) Stellung genommen und plädiert für eine Verlagerung wesentlicher Aufgaben der Versorgung älterer Menschen in die Kommunen (> https://www.youtube.com/watch?v=fh60Qhs2wuE ). Das ist genau auch meine Vorstellung, zumindest in Form einer Modifizierung des Pflegesystems. Dies kann durch die Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen geschehen, finanziert durch Bund und Länder. Um der demografischen Entwicklung nachhaltig gerecht zu werden, müssen die reformierten Versorgungsstrukturen in einem "Masterplan Pflege" gebündelt werden. Dies alles wurde in einer Stellung vom 17.07.2019 für die zuständigen Ministerien näher ausgeführt (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 98#p109698 ).

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Jens Spahn will für die Altenpflege 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte finanzieren

Beitrag von WernerSchell » 17.08.2020, 06:36

Aus Forum:
https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 77#p114777



Jens Spahn will für die Altenpflege 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte finanzieren. Das ergibt sich aus der nachfolgenden Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums:

Versorgungsverbesserungsgesetz
Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege


Mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für mehr Personal in der Altenpflege sorgen und die Stellensituation in der Geburtshilfe verbessern. Auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen von dem Gesetz profitieren: Sie sollen bestimmte dauerhaft Hilfsmittel leicht und unbürokratisch beantragen können. Außerdem werden Leistungen für zu Hause versorgte Pflegebedürftige vorübergehend ausgeweitet.

Eine gute Versorgung bedeutet Zuwendung. Die benötigt Zeit und damit genügend Personal. Alle, die in der Altenpflege arbeiten, leisten jeden Tag Herausragendes. Daher wollen wir sie in ihrem Berufsalltag weiter unterstützen. In der stationären Altenpflege finanzieren wir bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte. Und zwar so, dass sich der Eigenanteil der Pflegebedürftigen dadurch nicht erhöht. Zugleich behalten wir das erleichterte Antragsverfahren für bestimmte Hilfsmittel im Rahmen der Pflegebegutachtung auf Dauer bei und weiten Hilfeleistungen der Pflegeversicherung für pflegende Angehöriger aus. Damit entlasten wir Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gleichermaßen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Die Regelungen des Referentenentwurfs im Überblick
Bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Hilfskräfte in der Altenpflege
In der vollstationären Altenpflege sollen bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen an den Kosten der stationären Versorgung soll dadurch nicht steigen. Diese zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt in Richtung eines verbindlichen Personalbemessungsverfahrens für Einrichtungen. Die Ergebnisse des Projekts zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen zeigen, dass in vollstationären Pflegeeinrichtungen zukünftig insbesondere mehr Pflegehilfskräfte erforderlich sind.

Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Pflegebedürftige sollen Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen dauerhaft leicht und unbürokratisch beantragen können. Eine bisher befristete Regelung, nach der von der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, hat sich in der Praxis bewährt. Das Verfahren soll daher ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.

Die pandemiebedingte Inanspruchnahme von Pflegeunterstützungsgeld soll nicht mit dem Regelanspruch auf Pflegeunterstützungsgeld verrechnet werden. Leistungsbeträge des Entlastungsbeitrags, die im vergangenen Jahr nicht in Anspruch genommen wurden, können bis zum 31. Dezember 2020 verwendet werden.

Zusätzliche Hebammen in Kliniken
Krankenhäuser sollen künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu soll ein Hebammenstellen-Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr (Laufzeit 2021 – 2023) aufgelegt werden. Dadurch können etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für assistierendes medizinisches Personal in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.

Weitere Regelungen
Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin, welche die Voraussetzungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen, können bereits ab dem Jahr 2021 in die pauschale Förderung ländlicher Krankenhäuser in Höhe von jeweils 400.000 Euro jährlich einbezogen werden.

Krankenkassen erhalten erweiterte Spielräume für Selektivverträge z.B. für Vernetzungen über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus und um regionalen Bedürfnissen besser Rechnung tragen zu können. Gleichzeitig werden Versorgungsinnovationen gefördert, indem die Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, durch den Innovationsfonds geförderte Projekte auf freiwilliger Basis weiterzuführen.

Der Referentenentwurf des Gesetzes befindet sich zurzeit in der Abstimmung mit Ressorts, Ländern und Verbänden.

Downloads: Referentenentwurf: Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege - PDF, 195 KB >>> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... G_RefE.pdf

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... f48gEc0DX4


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Dazu ergibt sich in Kürze:

Jens Spahn will für die Altenpflege 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte finanzieren. Dazu ergibt sich in Kürze: Obwohl uns Jens Spahn alle naslang die Pflegewelt erklären will, liegt er erneut mit seinen Absichten völlig daneben: In der Pflege sind verbesserte Arbeitsbedingungen dringend erforderlich, und zwar durch Schaffung von deutlich verbesserten Stellenschlüsseln (lt. Rothgang-Gutachten + 36%) und höhere Vergütungen. Allein die Angleichung der Vergütungen in der Altenpflege erfordert ein Vergütungsplus von rd. 500 Euro/Monat. Dringend notwendig sind im Übrigen Fachkräfte und keine Hilfskräfte (Billigkräfte). § 11 Abs. 1 SGB XI: " Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten." - Wer unter den gegebenen Umständen erneut allein auf Hilfskräfte setzt, hat wirklich nichts verstanden!

Siehe auch die Hinweise unter
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... hn#p114431
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... hn#p112872


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WernerSchell
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Konzertierte Aktion Pflege ... Zwischenergebnisse können nicht befriedigen

Beitrag von WernerSchell » 13.11.2020, 17:14

Konzertierte Aktion Pflege - für mehr Wertschätzung, bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung - Zwischenergebnisse können nicht befriedigen. Es bleibt folglich eine Menge zu tun: Bessere Arbeitsbedingungen erfordern u.a. ein bundeseinheitliches Personalbemessungssystem und deutliche höhere Vergütungen … Weitere "Baustellen" betreffen u.a. die häusliche Pflege und die Pflegefinanzierung … > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =4&t=23856

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