DAK-Studie: Wenn das Elternhaus krank macht

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Leitlinie "Therapie und Prävention der Adipositas im Kindes- und Jugendalter"

Beitrag von WernerSchell » 21.11.2019, 08:30

Leitlinie "Therapie und Prävention der Adipositas im Kindes- und Jugendalter"
Klassifikation S3 - Stand: 31.08.2019 , gültig bis 30.08.2024

Verfügbare Dokumente
Langfassung der Leitlinie "Therapie und Prävention der Adipositas im Kindes- und Jugendalter" - Download PDF 5,71 MB > https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitl ... 019-11.pdf
Leitlinienreport - Download PDF - 6,20 MB > https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitl ... 019-11.pdf

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) e.V.
- Geschäftsstelle -
Birkenstr. 67
10559 Berlin
Telefon: (+49 30) 2009 7777
>>> https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/050-002.html


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Siehe auch unter:
- In Deutschland sind 60 Prozent der Bevölkerung übergewichtig, ein Viertel ist bereits adipös, leidet also an starkem Übergewicht. Dies hat vielfältige Folgen für die Gesundheit der Betroffenen. Um auf das Problem aufmerksam zu machen, hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina am 13.11.2019 das Diskussionspapier „Übergewicht und Adipositas: Thesen zur Eindämmung der Epidemie“ veröffentlicht. Darin stellen die Autorinnen und Autoren basierend auf dem aktuellen Forschungsstand Ursachen und Folgen von Übergewicht und Adipositas dar und zeigen Handlungsoptionen zur Verbesserung der Situation auf. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 08#p111208
- In Deutschland gibt es mehr als sieben Millionen Menschen, die an Diabetes Typ 2 leiden. Damit sind 8,6 Prozent der Gesamtbevölkerung von dieser Volkskrankheit betroffen. Der "Gesundheitsatlas Diabetes" des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt erstmals deutliche regionale Unterschiede zwischen den mehr als 400 Kreisen Deutschlands. - Die Krankheit ist durch gesunde Lebensführung (richtige Ernährung und ausreichende Bewegung) gut therapierbar! Der Neusser Pflegetreff wird das Thema voraussichtlich 2020 aufgreifen und gezielt informieren! > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =6&t=23442
- Immer mehr Übergewichtige (dort 124 einschlägige Beiträge - Stand: 15.11.2019) >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... f=6&t=4657


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WernerSchell
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Leitlinie "Therapie und Prävention der Adipositas im Kindes- und Jugendalter"

Beitrag von WernerSchell » 21.11.2019, 08:31

Leitlinie "Therapie und Prävention der Adipositas im Kindes- und Jugendalter"
Klassifikation S3 - Stand: 31.08.2019 , gültig bis 30.08.2024

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Langfassung der Leitlinie "Therapie und Prävention der Adipositas im Kindes- und Jugendalter" - Download PDF 5,71 MB > https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitl ... 019-11.pdf
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WernerSchell
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Gesünder und glücklicher dank Facebook-Verzicht

Beitrag von WernerSchell » 12.03.2020, 17:57

Ruhr-Uni-Bochum

Psychologie
Gesünder und glücklicher dank Facebook-Verzicht ... Wer seine Facebook-Nutzung reduziert, raucht weniger, bewegt sich mehr, fühlt sich besser.

Kinder und Spmartphones.jpg
Kinder und Spmartphones.jpg (70.76 KiB) 6942 mal betrachtet

Zwei Wochen lang 20 Minuten weniger Zeit pro Tag auf Facebook: Zu diesem Experiment lud ein Team der Psychologie der Ruhr-Universität Bochum (RUB) 140 Testpersonen ein. Glück für die, die mitgemacht haben: Hinterher bewegten sie sich mehr, rauchten weniger und waren zufriedener. Suchtartige Symptome hinsichtlich der Facebook-Nutzung gingen zurück. Und diese Effekte blieben auch drei Monate nach dem Ende des Experiments erhalten. Über die Ergebnisse berichtet die Gruppe um Dr. Julia Brailovskaia in der Zeitschrift "Computers in Human Behavior" vom 6. März 2020.

Im Durchschnitt gut eine Stunde Facebook täglich

Das Forschungsteam gewann für die Studie 286 Personen, die Facebook im Durchschnitt mindestens 25 Minuten täglich nutzten. Die durchschnittliche Nutzungsdauer pro Tag lag bei gut einer Stunde. Die Forscherinnen und Forscher teilten die Probandinnen und Probanden in zwei Gruppen auf: Die 146 Personen starke Kontrollgruppe nutzte Facebook so wie immer. Die anderen 140 Personen reduzierten ihre Facebook-Nutzung für zwei Wochen um 20 Minuten täglich, also um rund ein Drittel der durchschnittlichen Nutzungsdauer.

Vor Beginn der Studie, nach einer Woche, am Ende des zweiwöchigen Experiments, einen Monat und drei Monate später wurden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer getestet. Anhand von Online-Fragebögen erhob das Forschungsteam die Art ihrer Facebook-Nutzung, ihr Wohlbefinden sowie ihren Lebenswandel.

Totaler Verzicht ist nicht nötig

Ergebnis: Die Personen, die ihre Facebook-Nutzung reduziert hatten, nutzten die Plattform sowohl aktiv als auch passiv weniger. "Das ist bedeutsam, denn besonders die passive Nutzung führt dazu, sich mit anderen zu vergleichen, und somit zu Neid und einer Senkung des psychischen Wohlbefindens", so Julia Brailovskaia. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ihre Facebook-Nutzung reduziert hatten, rauchten darüber hinaus weniger Zigaretten als zuvor, bewegten sich körperlich mehr und zeigten weniger depressive Symptome als die Kontrollgruppe. Ihre Lebenszufriedenheit stieg. "Diese Effekte auf die Verbesserung des Wohlbefindens und einen gesünderen Lebensstil blieben nach der zweiwöchigen Facebook-Reduktion bis zum letzten Untersuchungszeitpunkt drei Monate nach dem Experiment erhalten", unterstreicht Julia Brailovskaia.

Unterm Strich sehen die Forscherinnen und Forscher in diesen Ergebnissen einen Hinweis darauf, dass bereits die Reduktion der täglich auf Facebook verbrachten Zeit ausreichen könnte, um ein Suchtverhalten zu vermeiden, das Wohlbefinden zu steigern und einen gesünderen Lebenswandel zu unterstützen. "Ein totaler Verzicht auf die Nutzung der Plattform ist dafür gar nicht nötig", sagt Julia Brailovskaia.

Originalveröffentlichung
Julia Brailovskaia, Fabienne Ströse, Holger Schillack, Jürgen Margraf: Less Facebook use - more well-being and a healthier lifestyle? An experimental intervention study, in: Computers in Human Behavior, 2020, DOI: 10.1016/j.chb.2020.106332: https://www.sciencedirect.com/science/a ... cid=author

Pressekontakt Privatdozentin Dr. Julia Brailovskaia
Forschungs- und Behandlungszentrum für psychische Gesundheit Ruhr-Universität Bochum
Tel.: +49 234 32 21506
E-Mail: julia.brailovskaia@rub.de

Quelle: Pressemitteilung vom 12.03.2020
Arne Dessaul
Redaktion
Ruhr-Universität Bochum (RUB)
Dezernat Hochschulkommunikation
Interne Kommunikation und Pressearbeit
UV 0/14
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Telefon +49 234 32 23999
arne.dessaul@uv.rub.de
www.uv.rub.de/dezernat8
>>> https://news.rub.de/wissenschaft/2020-0 ... k-verzicht

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Kinderrechte im Grundgesetz

Beitrag von WernerSchell » 20.01.2021, 16:43

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Bundesregierung beschließt Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz


Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz beschlossen. Damit setzt sie eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um.
Nach dem Entwurf soll in Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz folgende Formulierung aufgenommen werden (neuer Text fett gekennzeichnet):
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:

„Der Schutz der Kinderrechte muss ein Leitbild für unsere Gesellschaft sein. Mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz machen wir deutlich, dass uns das Wohlergehen von Kindern ganz besonders am Herzen liegt. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie sind besonders schutzbedürftig und haben besondere Bedürfnisse. Dies wird jetzt auch ausdrücklich im Grundgesetz anerkannt werden.
Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz kann noch in diesem Jahr Wirklichkeit werden. Dazu brauchen wir eine breite parlamentarische Mehrheit, die wir nur mit einer konstruktiven Haltung und Kompromissbereitschaft bei allen Beteiligten erreichen können. Wir dürfen diese historische Chance auf eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nicht ungenutzt verstreichen lassen.“

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey erklärt:

„Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten. Es ist wichtig, dass wir dafür das gesellschaftliche Bewusstsein schärfen und die Rechte der Kinder überall sichtbarer machen – vor allem endlich auch im Grundgesetz, unserem Wertekompass. Deswegen ist es ein Erfolg, dass wir heute eine weitere Hürde auf unserem Weg, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, genommen haben. Jetzt sind Bundestag und Bundesrat am Zug, um dieses historische Vorhaben weiter voranzubringen. Ich setze darauf, dass wir im parlamentarischen Verfahren zu einem guten Ergebnis kommen. Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, dass wir die Interessen der Kinder stets besonders im Blick behalten müssen, dies aber leider noch nicht überall selbstverständlich ist. Umso wichtiger ist es deshalb, gerade jetzt die Kinderrechte großzuschreiben – ins Grundgesetz.“

Der Regierungsentwurf geht auf Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zurück und setzt die Einigung auf einen Regelungstext um, welche eine vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe am 12. Januar erzielt hatte.

Zu den wesentlichen Punkten gehören:

Grundrechtssubjektivität von Kindern einschließlich eines Entwicklungsgrundrechts
Die Grundrechtssubjektivität besagt, dass Kinder Träger von Grundrechten sind. Diese an sich selbstverständliche Feststellung ist im Regelungstext so umgesetzt, dass ausdrücklich ein Recht des Kindes auf Achtung und Schutz seiner verfassungsmäßigen Rechte verankert ist. Insbesondere wird das Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit genannt.

Verankerung des Kindeswohlprinzips
Das Kindeswohl als handlungsleitender Aspekt soll ausdrücklich in der Verfassung verankert werden und bei staatlichem Handeln angemessen berücksichtigt werden. Das wird die Elternrechte nicht schmälern. Vielmehr bleibt es dabei, dass der Staat in Elternrechte nur bei konkreter Gefährdung des Kindeswohls eingreifen darf.

Gehörsrecht des Kindes
Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör bei Einzelentscheidungen von Gerichten oder Behörden in eigenen Angelegenheiten wird bekräftigt. Sie können ihre Meinung äußern und diese ist zu berücksichtigen.

Rechtsstellung Eltern
Das Verhältnis von Eltern und Staat bleibt unberührt. Die Rechte und Pflichten der Eltern bleiben bestehen.


Der Regierungsentwurf ist hier abrufbar. > https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzge ... echte.html

Quelle: Pressemitteilung vom 20.01.2021
Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz
Öffentlichkeitsarbeit; Digitale Kommunikation
Mohrenstraße 37
10117 Berlin E-Mail: internet@bmjv.bund.de
Tel.: +49 (0) 30 18 580 - 0

WernerSchell
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Glück ... und nicht ärgern ...

Beitrag von WernerSchell » 28.05.2022, 10:40

„Glück besteht in der Kunst sich nicht zu ärgern, dass der Rosenstrauch Dornen trägt, sondern sich zu freuen, dass der Rosenstrauch Rosen trägt!“

Glück Rosenstrauch.PNG
Glück Rosenstrauch.PNG (638.63 KiB) 4983 mal betrachtet

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"Der ältere Mensch" - Suchterkrankung im Alter"

Beitrag von WernerSchell » 19.08.2022, 06:49

"Der ältere Mensch" - Suchterkrankung im Alter"

Am 12.08.2022 fand die Online-Veranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) „Der ältere Mensch“ – Suchterkrankungen im Alter statt. - Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und ist unter dem Link https://www.youtube.com/watch?v=68KG8ysFLcA nachträglich anschaubar.

Gesperrt