Pflegetreff am 10.05.2017 - Einladung

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Pflegetreff am 10.05.2017 - Einladung

Beitrag von WernerSchell » 20.03.2017, 10:59

Pflegetreff am 10.05.2017 - Einladung
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Neusser Pflegetreff am 10.05.2017

Beitrag von WernerSchell » 22.03.2017, 08:25

Neusser Pflegetreff am 10.05.2017
Siehe auch die Texteinstellungen unter
> http://www.wernerschell.de/aktuelles.php
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=21887

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Pflegetreff am 10.05.2017 - Versorgungsplanung ... Infos

Beitrag von WernerSchell » 01.05.2017, 07:31

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Quelle: >>>> viewtopic.php?f=6&t=221

Neusser Pflegetreff greift am 10.05.2017 aktuelle Themen auf: Im Fokus die Patientenautonomie

• "Vor dem würdevollen Sterben kommt das würdevolle Leben! Wir müssen Bedingungen schaffen für ein Altwerden in Würde. Dann werden wir auch Bedingungen schaffen können für liebevolle Hilfe bei Schmerzlinderung und eine ebenso angemessene Begleitung beim Weg in den Tod." - Waltraud Berle: in "Schluss sag ich" (Seite 10), Osburg Verlag, 2015.

Im Mittelpunkt des Neusser Pflegetreffs am 10.05.2017, 16.00 - 18.00 Uhr, steht die Patientenautonomie am Lebensende, die vor allem durch die zeitgerechte Erstellung vorsorglicher Verfügungen, wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, zum Ausdruck gebracht werden kann. Insoweit gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch Vorschriften, die aufzeigen, wie man eine Rechtsvertretung durch eine Person des Vertrauens und konkrete Willensbekundungen für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit gestalten kann. Ungeachtet dieser Vorschriften mangelt es oft an der notwendigen Klarheit, wie vorsorgliche Verfügungen inhaltlich so abzufassen sind, dass sie auch im Anwendungsfall ohne streitige Diskussionen zur Geltung kommen.

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Da es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten gekommen ist, wie Willensbekundungen zu deuten bzw. auszuführen sind, gab es bereits mehrfach gerichtliche Auseinandersetzungen. Der Bundesgerichtshof hatte daraufhin Veranlassung, durch Beschluss vom 06.07.2016 die Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen zu präzisieren. Diese Entscheidung verdient besondere Aufmerksamkeit, weil möglicherweise zahlreiche Patientenverfügungen mangels konkreter Beschreibungen des Patientenwillens nicht als rechtmäßig und wirksam angesehen werden können. Es ist davon die Rede, dass in Deutschland Millionen Patientenverfügungen keine Rechtsgültigkeit besitzen. Ein Grund mehr, sich über die vorsorglichen Verfügungen im Zusammenhang mit der Patientenautonomie am Lebensende zu informieren.

Anfang 2017 hatte der Bundesgerichtshof erneut Veranlassung, sich mit den Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden Patientenverfügung zu befassen. In einem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 08.02.2017 wurde daraufhin aufgezeigt, dass ggf. zu prüfen sei, ob eine streitige Formulierung dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspreche. Dieser sei anhand konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln, insbesondere anhand früherer mündlicher oder schriftlicher Äußerungen, ethischer oder religiöser Überzeugungen oder sonstiger persönlicher Wertvorstellungen des betroffenen Patienten. Entscheidend sei dabei, wie der Betroffene selbst entschieden hätte, wenn er noch in der Lage wäre, über sich selbst zu bestimmen. Der Bundesgerichtshof hat dabei ausdrücklich auf seinen Beschluss vom 06.07.2016 verwiesen, der sich mit der erforderlichen Konkretisierung von Patientenentscheidungen befasst.

Nun hat das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) eine weitere Möglichkeit geschaffen, für die letzte Lebensphase vorsorglich zu planen und Entscheidungen im Voraus zu treffen. Nach dem HPG ist die Sterbebegleitung ausdrücklich zum Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung erklärt worden. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten müssen verpflichtend abgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung. Außerdem werden Pflegeheime zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten verpflichtet und müssen die Kooperation mit vernetzten Hospiz- und Palliativangeboten künftig transparent machen.

Darüber hinaus können Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase anbieten. Dieses besondere Beratungsangebot wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert (§ 132g Sozialgesetzbuch V). Dieses neue Angebot zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ergänzt zielgerichtet die bisherigen Möglichkeiten, mittels Vorsorgvollmacht und Patientenverfügung Vorausentscheidungen zu treffen und bietet damit gute Möglichkeiten, Entscheidungen in einem Beratungsteam zu problematisieren und so die Umsetzung des Patientenwillens exakt und zeitnah auf die jeweilige Situation abzustellen und durchzusetzen.

Ob die neue Versorgungsplanung hilfreich gestaltet werden kann, wird davon abhängen, ob die personellen und sachlichen Voraussetzungen in den Pflegeeinrichtungen geschaffen werden können. Näheres wird erst feststehen, wenn die nach § 132g SGB V vorgesehenen Ausführungsregelungen des GKV-Spitzenverbandes vorliegen.

Bei der Heimauswahl wird es sicherlich zukünftig für pflegebedürftige Menschen bzw. deren Angehörige von Bedeutung sein, ob eine Pflegeeinrichtung die neu geschaffenen Beratungsmöglichkeiten zur Behandlungsplanung im Voraus anbieten wird. Aus solchen Angeboten wird man ableiten können, dass eine Einrichtung die Patientenautonomie und Sterbebegleitung für besonders unterstützungswürdig erachtet.


Da die neu geschaffenen Regelungen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase im Zusammenhang mit anderen Neuerungen grundsätzlich als besonders hilfreich und als sehr umsetzungswürdig angesehen werden müssen, greift der Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 das Thema auf und informiert durch hochkarätige Podiumsgäste über die durch das HGP geschaffenen Möglichkeiten:

• Annette Widmann-Mauz, MdB (CDU) und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit in Vertretung von Herrmann Gröhe, Bundesgesundheitsminister,
• Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (Bündnis 90/Die Grünen) in Beleitung von Dr. Heribert Müller, Gruppen- und Referatsleiter (im Ministerium zuständig für den Aufgabenbereich Palliativversorgung),
• Uni-Prof. Dr. med. Jürgen in der Schmitten, Arzt für Allgemeinmedizin, MPH Forschungsschwerpunkt Advance Care Planning Institut für Allgemeinmedizin der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf - Projekt „beizeiten begleiten“® - und
• Dr. med. Birgitta Behringer, Fachärztin für Innere und Allgemeinmedizin, Palliativmedizin, hausärztliche Geriatrie, Leitung des Ambulanten Ethikkomitees Bochum e.V., regionale Implementierung von "Behandlung im Voraus planen" in Bochumer Seniorenheimen.

Die Moderation wird wahrgenommen von Dr. med. Hermann-Josef Verführt, Facharzt für Allgemeinmedizin, Hausarzt in Neuss. Hans-Jürgen Petrauschke, Landrat des Rhein-Kreises Neuss, wird ebenfalls vor Ort sein und darüber informieren, dass in zwei Pflegeeinrichtungen des Rhein-Kreises Neuss die Beratungshilfen nach § 132g SGB V durch das Modellprojekt „beizeiten begleiten“® erfolgreich praktiziert und erprobt worden sind. Die Schirmherrschaft obliegt Heinz Sahnen, Stadtverordneter im Rat der Stadt Neuss und Mitglied des Landtages (MdL) von NRW von 2000 - 2010.


Informationen zur Händehygiene

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Der Pflegetreff wird rund um die Pflege weitergehende Informationen durch ausgelegte Schriften bzw. Informationsstände, z.B. des Medizinischen Dienstes (MDK) und des Gesundheitsamtes des Rhein-Kreises Neuss, anbieten. Diese Informationsangebote stehen bereits ab 15.00 Uhr (bis gegen 19.00 Uhr) zur Verfügung.

Das Gesundheitsamt, vertreten durch Frau Dr. rer. nat. Eller, wird an einem Infostand über die Hygiene, vor allem die Händehygiene informieren. Es kann mit Hilfe eines fluoreszierenden Händedesinfektionsmittels getestet werden, wie eine Händedesinfektion wirksam durchgeführt wird.
Die Wichtigkeit dieses Themas wird unterstrichen dadurch, dass die Weltgesundheitsorganisation am 05.05.2017 den Tag der Händehygiene begeht und aufzeigt, dass z.B. das Händewaschen nicht nur für das medizinische Fachpersonal, sondern eigentlich für jedermann von Bedeutung ist. Regelmäßiges Händewaschen sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Wie eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) zeigt, gibt es aber leider immer noch zu viele „Verweigerer“, darunter mehr Männer als Frauen. Die schlechte Nachricht: Fast 80% der Infektionskrankheiten werden über unsere Hände übertragen! Und das geht ganz einfach, wenn wir uns die Augen reiben oder uns an den Mund fassen. Denn so können Krankheitserreger in die Schleimhäute gelangen. Daher gehören unsere Hände auch nicht ins Gesicht!


Info: Pflegetreff am 10.05.2017, Podiumsdiskussion in der Zeit vom 16.00 - 18.00 Uhr. Informationsangebote bereits ab 15.00 Uhr. Veranstaltungsort: "Kontakt Erftal", Bedburger Straße 57, 41469 Neuss. Der Eintritt ist. - Nähere Informationen: Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Siehe auch unter:
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=21887
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22077
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22061
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22090
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21966
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21084
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21748
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21214
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21818
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22049
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22006
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21992
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=20985
> http://www.wernerschell.de/aktuelles.php

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Pflegetreff am 10.05.2017 - Einladung & Medienberichte

Beitrag von WernerSchell » 09.05.2017, 06:56

Medienberichte zum Pflegetreff am 10.05.2017:

Die Rheinische Post / Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 26. April 2017
:
26. Neusser Pflegetreff
Ministerin zur Patientenautonomie

Neuss. Wie sieht eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase aus?
Antworten auf diese Frage sucht der Neusser Pflegetreff, dessen 26. Auflage für den 10. Mai terminiert ist.
Gastgeber ist einmal mehr Werner Schell (77), der wiederum namhafte Experten für das Podium gewonnen hat:
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens, der Neusser Arzt Hermann-Josef Verfürth, Staatssekretärin
Annette Widmann-Mauz aus dem Bundesgesundheitsministerium sowie die Ärzte Jürgen Schmitten und Brigitta Behringer.
Ab 16 Uhr wird sich im "Kontakt Erfttal", Bedburger Straße, alles um die Patientenautonomie am Lebensende drehen:
"Behandlung im Voraus planen". Auch Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wird ein Statement abgeben; die Schirmherrschaft
liegt bei Heinz Sahnen. Bereits ab 15 Uhr können Informationsstände zum Thema besucht werden.
Quelle: NGZ > http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhe ... -1.6779126


+++
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung / Rheinische Post berichtete am 9. Mai 2017:
Neuss
Pflegetreff diskutiert morgen Aspekte der Patientenautonomie
Neuss. Die Einführung der Versorgungsplanung wird die Selbstbestimmung der Betroffenen in der Sterbephase erhöhen.
Davon ist Werner Schell vom "Pro Pflege Selbsthilfenetzwerk" überzeugt, der das Thema Patientenverfügung in den Mittelpunkt
des nächsten Pflegetreffs macht. Zu dem wird am morgigen Mittwoch auch Barbara Steffens erwartet, die Landesministerin für
Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter.
Steffens diskutiert von 16 bis 18 Uhr auf dem Podium mit Annette Widmann-Maunz, der Parlamentarischen Staatssekretärin im
Bundesgesundheitsministerium, der Palliativmedizinerin Birgitta Behringer aus Bochum und Professor Jürgen in der Schmitten
von der Universität Düsseldorf. In der Schmitten ist Mitverfasser des 2015 erschienenen Standardwerkes "Advance Care Planning -
Von der Patientenverfügung zur gesundheitlichen Vorausplanung". Dieses Thema ist morgen Richtschnur der von dem Neusser
Allgemeinmediziner Hermann-Josef Verfürth moderierten Diskussion im "Kontakt Erfttal" an der Bedburger Straße. Dort besteht
schon ab 15 Uhr die Gelegenheit, Informationen rund um Themen der Pflege zu erhalten. Dafür stehen der Medizinische Dienst
der Krankenkassen (MDK) und das Gesundheitsamt des Rhein-Kreises zur Verfügung, das auch über die Bedeutung über ausreichende
(Hand)-Hygiene informiert.
"Advance Care Planning", so Schell, meint ein neues Konzept zur Erstellung und Umsetzung von Patientenverfügungen. Dabei gehe
es darum, die Lebenswelt des Verfassers in eingehenden Beratungen auszuleuchten und als Blaupause für die eigentliche
Patientenverfügung zu nutzen. Das Ziel ist ein doppeltes: Den Patientenwillen in allen Facetten deutlicher zum Ausdruck bringen -
und gültige Festlegungen für Notfallsituationen treffen.
Patientenautonomie am Lebensende verlangt auch danach, vorsorgliche Verfügungen rechtzeitig zu treffen. Aktuell hat das Gesetz
zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) dafür eine weitere Möglichkeit geschaffen und die Sterbebegleitung
ausdrücklich zum Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung erklärt.
Quelle: NGZ > http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.6806313

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Pflegetreff am 10.05.2017 - Informationen ...

Beitrag von WernerSchell » 20.05.2017, 06:39

Zum Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit dem Thema: Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) … gibt es umfängliche Informationen. Siehe insoweit > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php - Es können folgende Beiträge aufgerufen werden:
- Einführendes Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk im Forum hier http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22110
- Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 13.05.2017 hier http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhe ... -1.6816993
- Filmdokumentation Langfassung (rd. 2 Stunden) hier https://youtu.be/4JyK_cU1Ayo
- Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 18.05.2017 hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf
- Bilderschau (Auswahl) hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf

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Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ....

Beitrag von WernerSchell » 23.07.2017, 12:45

Im Zusammenhang mit vielfältigen Unterstützungsaktivitäten für hilfesuchende pflegebedürftige Menschen bzw. Angehörige gab es heute, 23.07.2017, bereits gegen 10.00 Uhr, Veranlassung, in einer Neusser Pflegeeinrichtungen einen Besuch abzustatten. Vorausgegangen waren u.a. Mängelrügen der Angehörigen. Es konnte aber vor Ort geklärt werden, dass die pflegerische und sonstige Versorgung eines älteren pflegebedürftigen Herrn völlig in Ordnung war. Die Angehörigen, v.a. die Ehefrau, hat wohl nicht verstanden oder nicht verstehen wollen, dass ihr Ehemann im Sterben liegt und nur noch palliative Versorgung, Begleitung, geboten ist. Durch ein klärendes Gespräch mit der Ehefrau konnten die "Weichen" für eine gute Sterbebegleitung gestellt werden.
Es wurde deutlich, dass die beim Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 diskutierte "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" wichtig gewesen wäre, seitens aller Beteiligten für den totkranken Patienten zeitgerecht in richtiger Weise zu agieren. Dann hätte auch vor Wochen ein unnötiger Krankentransport und eine Krankenhausaufnahme vermieden werden können. Bedauerlicherweise muss vermeldet werden, dass der GKV-Spitzenverband bislang die nach § 132g SGB erforderlichen Umsetzungsregelungen noch nicht herausgegeben hat. Diese hätten nach der Gesetzeslage bereits am 31.12.2016 vorliegen müssen. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird am Thema dran bleiben und demnächst weiter informieren!
>>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22110

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