Unterstützungspflege für Patienten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege

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Unterstützungspflege für Patienten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege

Beitrag von WernerSchell » 11.09.2018, 06:42

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KBV:
Unterstützungspflege für Patienten

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Quelle: http://www.kbv.de/html/patienten_news.php

09.07.2018 - Patienten können seit April Unterstützungspflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege erhalten. Ärzte dürfen sie verordnen, wenn Patienten wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit vorübergehend auf Hilfe im Haushalt und bei der Körperhygiene angewiesen sind.

Dies gilt insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung. Aber auch im Rahmen der ambulanten Behandlung ist eine Verordnung von Unterstützungspflege möglich.

Das gehört dazu

Unterstützungspflege umfasst grundpflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen. Dazu zählen beispielsweise Hilfe beim An- und Auskleiden, Duschen, Haare waschen und Zähne putzen, aber auch beim Reinigen der Wohnung, Einkaufen und Kochen.

Vertragsärzte dürfen Unterstützungspflege grundsätzlich für bis zu vier Wochen verordnen. Voraussetzung ist wie bei allen Leistungen der häuslichen Krankenpflege, dass sich der Patient nicht selbst pflegen kann und auch niemand im Haushalt lebt, der ihn unterstützt.

Auch dürfen Ärzte Unterstützungspflege dann nicht verordnen, wenn der Patient schon Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 hat. Denn hier erfolgen grundpflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen in der Regel bereits über die Pflegeversicherung.

Neuerung auch bei der Kompressionstherapie

Eine weitere Neuerung betrifft die Kompressionstherapie im Rahmen der häuslichen Krankenpflege. Hier können Patienten Hilfe beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen bereits ab Kompressionsklasse I erhalten.

Auch diese Neuerung gilt seit Anfang April. Vorher war die Verordnung des An- und Ausziehens von Kompressionsstrümpfen oder auch Kompressionsstrumpfhosen erst möglich, wenn der Patient bereits Kompressionsklasse II benötigte.

Quelle: Mitteilung vom 09.7.2018
Susanne Grosse - Kassenärztliche Bundesvereinigung
http://www.kbv.de/html/6625_35661.php

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