Rettungsdienst - Notruf 112 - Vortrag am 03.03.2020 in Neuss-Erfttal

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Rettungsdienst - Notruf 112 - Vortrag am 03.03.2020 in Neuss-Erfttal

Beitrag von WernerSchell » 02.03.2020, 07:30

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Am 3. März 2020, 20,00 Uhr, spricht Dr. Zellerhoff vom Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss beim Freundeskreis der Pfarrgemeinde St. Cornelius Neuss-Erfttal zum Thema: "Rettungsdienst - 112". Die Veranstaltung findet im Pfarrsaal von St. Cornelius statt. Alle interessierten BürgerInnen sind zur Teilnahme eingeladen. Der Eintritt ist frei. - Quelle: Mitteilung Heinz Sahnen


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Europäischer Tag des Notrufs: 112 wählen, Leben retten

Beitrag von WernerSchell » 09.02.2021, 18:49

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 099/2021
Datum: 09.02.2021



Europäischer Tag des Notrufs: 112 wählen, Leben retten

Rhein-Kreis Neuss. Das Datum ist bewusst gewählt. Das europäische Parlament beschloss 2009, den 11. Februar aufgrund der Ziffernfolge zum Notruftag auszurufen. Denn europaweit gilt die Notrufnummer 112. Im Rhein-Kreis Neuss ist sie auf die Leitstelle des Kreises geschaltet. Sie ist rund um die Uhr und aus dem Mobilfunknetz wie aus dem Festnetz kostenfrei erreichbar. Nutzt man ein fremdes Handy, kann der Notruf auch ohne Entsperr-Code getätigt werden.

Im Jahr 2020 gingen in der Leitstelle des Rhein-Kreises Neuss insgesamt 237 486 Hilfeersuchen ein; Rettungsdienste und Feuerwehren rückten 76 600 Mal aus. „Der 11. Februar bietet uns eine gute Gelegenheit, einerseits auf die Notrufnummer 112 hinzuweisen, zum anderen aber auch die wertvolle Arbeit unserer Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsorganisationen im Rhein-Kreis Neuss zu würdigen“, sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Ob es sich um einen medizinischen Notfall, eine Naturkatastrophe oder ein Feuer handelt, die speziell geschulten Fachleute in der Kreisleitstelle koordinierten schnell und zuverlässig die notwendigen Hilfen.

Zudem unterstützt die Leitstelle den Anrufer in der Notsituation mit telefonischer Anleitung zur Ersten Hilfe bis hin zur Wiederbelebung. Dies kann bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz auch unterstützt durch Videobilder von der Einsatzstelle geschehen. Auch zur Überwindung von Sprachbarrieren oder zur Ortung eines orientierungslosen Anrufers stehen der Leitstelle technische Hilfsmittel zur Verfügung.

„Am Anfang einer erfolgreichen Rettung von Menschen steht die rechtzeitige Alarmierung der Einsatzkräfte. Die gelingt, wenn die Notrufnummer 112 überall bekannt ist“, betont Landrat Petrauschke. Hier fünf Tipps, wie man einen Notruf richtig absetzt:

Wo ist etwas passiert?
Die Beantwortung dieser Frage sollte immer als erstes erfolgen. Bricht der Kontakt ab, gibt es zumindest einen Anhaltspunkt, wo sich der Notfallort befindet.

Was ist passiert?
Stichworte reichen um mitzuteilen, um welche Art von Notfall es sich handelt - beispielsweise Verkehrsunfall, Feuer, bewusstlose Person oder Sturz von Leiter.

Wie viele Verletzte?
Es ist wichtig, möglichst genau die Zahl der Verletzten/Betroffenen mitzuteilen. Nur so können ausreichend Rettungskräfte alarmiert werden.

Welche Art der Verletzung?
Auch die Art der Verletzung oder Erkrankung sollte genannt werden. Handelt es sich zum Beispiel um eine Fraktur oder Schnittverletzung? Welches Ausmaß der Verletzung liegt vor? So kann die Leitstelle einschätzen, ob weitere Einsatzmittel notwendig sind.

Wer meldet das Ereignis?
Hier gilt es, den Namen und eine Rückruf-Nummer für Nachfragen zu nennen. Im Idealfall sollte der Anrufer die Einsatzkräfte vor Ort auf sich aufmerksam machen. Erste Hilfe und Eigenschutz haben jedoch immer Vorrang.

Reinhold Jung
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Steigende Einsatzzahlen bei der Kreisleitstelle im Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 04.01.2023, 12:47

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 5/2023
Datum: 3.1.2023



Steigende Einsatzzahlen bei der Kreisleitstelle im Rhein-Kreis Neuss:
Feuerwehr und Rettungsdienst rückten mehr als 93 000 Mal aus


Retttungsdienst RKN Presse 04012023.jpg
Retttungsdienst RKN Presse 04012023.jpg (2.82 MiB) 4919 mal betrachtet
Bildtext: Die Disponentinnen und Disponenten in der Kreisleitstelle nehmen die Anrufe unter 112 entgegen.
Foto: Rhein-Kreis Neuss



Rhein-Kreis Neuss. Die Einsatzzahlen der Feuerwehren und des Rettungsdienstes im Rhein-Kreis Neuss sind auch im letzten Jahr wieder gestiegen. So verzeichnete die integrierte Leitstelle für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz des Rhein-Kreises Neuss 2022 insgesamt 93 026 Einsätze und disponierte damit fast 8 500 Mal häufiger als im Vorjahr einen Einsatz. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke beobachtet mit Sorge, dass die Zahl der Einsätze von Jahr zu Jahr steigt: „Dies führt zu einer deutlichen Mehrbelastung der Einsatzkräfte der Feuerwehren und des Rettungsdienstes.“ Leider werde die Notrufnummer 112 häufig auch dann angerufen, wenn kein wirklicher Notfall vorliege. Petrauschke betont: „Wichtig ist, dass Bürgerinnen und Bürger die 112 nur in lebensbedrohlichen Situationen aufgrund von Krankheit oder Unfall wählen. Wenn bei medizinischen Problemen kein akuter Notfall vorliegt, sind die Hausärzte beziehungsweise außerhalb der Sprechzeiten der ärztliche Notdienst unter der Nummer 116117 zuständig.“

Für die Leitstelle des Rhein-Kreises Neuss waren die einsatzreichsten Tage am 18. Februar mit 271 Feuerwehreinsätzen beim Sturmtief Zeynep und am 30. Juni bei Starkregen mit 212 Feuerwehreinsätzen. Bei beiden Unwetterlagen gab es zum Glück keine dramatischen Schäden oder gar Verletzte im Kreisgebiet.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke würdigt die Arbeit der Ehren- und Hauptamtler: „Es ist gut zu sehen, dass unsere Einsatzkräfte immer zur Stelle sind und großartige Arbeit leisten, wenn professionelle Hilfe benötigt wird. Allen, die sich so für unsere Gemeinschaft einsetzen, gilt mein besonderer Dank.“ Es könne nicht hoch genug anerkannt werden, dass die Kreisleitstelle, die Feuerwehren, die Polizei und die Hilfsorganisationen seit Jahren bewährt zusammen arbeiten, betont Petrauschke.
Die Feuerwehren im Kreisgebiet rückten im vergangenen Jahr 7 359 Mal aus; im Jahr davor bilanzierte das Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises unter Leitung von Marcus Mertens 6 887 Feuerwehr-Einsätze. Erneut standen dabei häufig technische Hilfeleistungen im Vordergrund, von der Personenrettung bei Verkehrsunfällen bis zum Sturmeinsatz bei abgeknickten Bäumen. 55 425 Mal schickte die Leitstelle im vergangenen Jahr den Notfall-Rettungswagen los; dies waren fast 4 400 Rettungswagen-Alarmierungen mehr als 2021. Mit 30 242 Krankentransporten, die von der Kreisleitstelle organisiert wurden, stieg auch diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 3 350 Einsätze an.
Alle Anrufe unter 112 gehen rund um die Uhr in der Kreisleitstelle am Hammfelddamm in Neuss ein. Insgesamt 31 Disponentinnen und Disponenten – alles erfahrene Feuerwehrkräfte und ausgebildete Rettungsassistenten und Notfallsanitäter – nehmen im Schichtdienst die Anrufe an. Sie koordinieren die Einsätze im Kreisgebiet und alarmieren bei Bedarf die 1 600 Feuerwehrkräfte und 400 Helferinnen und Helfer im Rettungsdienst.

Petra Koch
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Zahl der Beschäftigten im Rettungsdienst von 2011 bis 2021 um 71 % gestiegen

Beitrag von WernerSchell » 07.02.2023, 08:30

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) „Zahl der Woche“ vom 07.02.2023

Zahl der Beschäftigten im Rettungsdienst von 2011 bis 2021 um 71 % gestiegen

WIESBADEN – Egal ob Herzinfarkt, Schlaganfall oder schwerer Unfall – bei medizinischen Notfällen hilft der Rettungsdienst. Rund 85 000 Personen waren im Jahr 2021 in Deutschland im Rettungsdienst beschäftigt, hinzu kommen zahlreiche Ehrenamtliche. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Europäischen Tages des Notrufes 112 am 11. Februar mitteilt, nahm die Zahl der hauptamtlich im Rettungsdienst Beschäftigten innerhalb von zehn Jahren um 71 % zu. Im Jahr 2011 hatten rund 50 000 Personen im Rettungsdienst gearbeitet. Damit fiel der Personalzuwachs im Rettungsdienst deutlich stärker aus als im Gesundheitswesen insgesamt: Hier stieg die Zahl der Beschäftigten im selben Zeitraum um 21 %. Trotz der starken Zunahme ist der Bedarf an Fachkräften im Rettungsdienst weiterhin hoch. Die Bundesagentur für Arbeit stuft Rettungsberufe aus diesem Grund als sogenannte Engpassberufe ein.

+++
Die vollständige „Zahl der Woche“ sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
www.destatis.de/kontakt

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Landrat fordert Respekt für Einsatz- und Rettungskräfte

Beitrag von WernerSchell » 29.03.2023, 16:09

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 209/2023
Datum: 29.03.2023



Landrat fordert Respekt für Einsatz- und Rettungskräfte

Rhein-Kreis Neuss. Nach einer massiven Bedrohung von Rettungskräften durch einen Mann im Rhein-Kreis Neuss hat Landrat Hans-Jürgen Petrauschke mit deutlichen Worten klargestellt, dass Gewalt und Aggression keinen Platz im Alltag haben dürfen. „Unsere Gesellschaft fußt auf Solidarität und gegenseitigem Respekt. Solchen Respekt haben alle Menschen verdient. Das gilt insbesondere auch für unsere Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräfte sowie die Beschäftigten im öffentlichen Dienst“, betonte der Landrat in der Sitzung des Kreistags am Mittwoch. „Jegliche Form von Gewalt und Aggression ist inakzeptabel.“ Aus diesem Grund unterstützt der Rhein-Kreis Neuss auch aktiv die Ziele der NRW-Landeskampagne „Sicher im Dienst“.

Im Zuge der Bestellung von Michael Wolff zum neuen Kreisbrandmeister machte Petrauschke im Kreistag deutlich, mit wieviel Engagement und zum Teil hohen persönlichen Risiko sich die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei für das Gemeinwohl einsetzen. „Sie sind zur Stelle, wenn Menschen in Gefahr sind und Hilfe benötigen, und werden oft im wahrsten Sinne des Wortes zum Lebensretter – und das auch in Situationen, in denen sie im Dienst selbst zu Schaden kommen können“, betonte der Landrat. „Für diesen Einsatz bin ich sehr dankbar.“
Ein Mann soll die Besatzung eines Rettungswagens am Dienstagabend in Neuss mit einem Messer bedroht haben. Im Anschluss soll er auch die hinzugerufene Besatzung eines Streifenwagens mit dem Messer bedroht haben und mit einem Schuss in die Wade außer Gefecht gesetzt worden sein. Der Mann soll sich mutmaßlich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden und zuvor mit Suizid gedroht haben. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, der auch Chef der Kreispolizeibehörde ist, betonte, dass Gewalt, Bedrohung und Aggression nicht hinnehmbar sind. Gerade zur Prävention sei es auch wichtig, dass Menschen, die sich mutmaßlich in psychischen Ausnahmesituationen befinden, fachkundige Hilfe zukomme.

Andreas Buchbauer
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Keine Gewalt und Hass gegen unsere Einsatzkräfte ...

Beitrag von WernerSchell » 25.06.2023, 07:17

"Sie werden die ganze Härte des Rechtsstaats spüren. Wir lassen es nicht zu, dass es Gewalt und Hass gegen unsere Einsatzkräfte gibt". - Zitat des Tages von Nancy Faeser, Bundesinnenministerin, beim ersten „Tag des Bevölkerungsschutzes“ am 24.05.2023 in Potsdam zu Übergriffen und Beleidigungen gegenüber Rettungskräften und die Polizei. - Zitat des Tages im Newsletter von RND, 25.06.2023). - Die richtige Ankündigung muss auch konsequent umgesetzt werden!

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Medizinischer Notfall oder nicht? – G-BA definiert Vorgaben für die Ersteinschätzung in Notaufnahmen

Beitrag von WernerSchell » 06.07.2023, 18:40

Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)


Medizinischer Notfall oder nicht? –
G-BA definiert Vorgaben für die Ersteinschätzung in Notaufnahmen



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Berlin, 6. Juli 2023 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entsprechend seines gesetzlichen Auftrags Vorgaben für ein qualifiziertes und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren in Notaufnahmen von Krankenhäusern definiert. Er beschloss unter anderem Mindestanforderungen an das Verfahren, das digitale Assistenzsystem und die Qualifikation des beteiligten medizinischen Personals. Mit Hilfe des Ersteinschätzungsverfahrens soll schnell und verlässlich beurteilt werden, wie dringend bei Hilfesuchenden der Behandlungsbedarf ist. Nur wenn ein sofortiger Behandlungsbedarf festgestellt wird, soll die Patientin oder der Patient ambulant im Krankenhaus behandelt oder ggf. auch stationär aufgenommen werden. In allen anderen Fällen soll die Behandlung grundsätzlich in der vertragsärztlichen Versorgung erfolgen. Der Beschluss des G-BA sieht für die Krankenhäuser verschiedene Übergangsfristen vor, um beispielsweise das benötigte Personal weiterzubilden und ein digitales Assistenzsystem zu implementieren.

Dazu Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA: „Mit den bundeseinheitlichen Vorgaben für ein Ersteinschätzungsverfahren in Notaufnahmen haben wir heute als Gemeinsamer Bundesausschuss einen weiteren wichtigen Baustein für eine umfassende Reform der Notfallversorgung beschlossen. Das neue Verfahren im Krankenhaus soll sicherstellen, dass Hilfesuchende gut versorgt werden – bei medizinisch dringendem Bedarf direkt in der Klinik, ansonsten durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Unsere generellen Anforderungen an Notfallstrukturen in Krankenhäusern, die unter anderem eine Zentrale Notaufnahme vorsehen, greifen bereits seit 2018.

Das Beratungsverfahren für die neue Richtlinie war nicht einfach, denn natürlich ist jedes Detail für einen so sensiblen Prozess wie der Einstufung des medizinischen Behandlungsbedarfs hoch relevant. Aus meiner Sicht haben wir im Ergebnis aber eine gute Lösung gefunden, die auch den Bedenken der Krankenhäuser, die die Vorgaben ja erfüllen müssen, mit Übergangsregelungen Rechnung trägt. Eine Herausforderung war es, den kurzfristig geänderten Regelungsauftrag des Gesetzgebers an uns umzusetzen – zumal die Interpretationen, was das in der Folge konkret bedeutet, ganz unterschiedlich ausfielen. Aber auch das gelang.

Im Vorfeld des heutigen Beschlusses waren Stimmen zu hören gewesen, ob Regelungen des G-BA angesichts der anstehenden Krankenhausreform verzichtbar sind – dem ist nicht so. Denn erstens ist derzeit offen, wann die Reform tatsächlich stehen wird. Und zweitens wird es einige Jahre dauern, bis die für die Krankenhausreform angedachten Strukturveränderungen reale Versorgungspraxis sind. Angesichts von überfüllten Notaufnahmen braucht es auch für diese Übergangszeit praktikable und sachgerechte Lösungen.“

Weiterleitung in die vertragsärztliche Versorgung

Bereits jetzt wird in Notaufnahmen die Dringlichkeit einer ärztlichen, unmittelbar notwendigen Behandlung mit Hilfe von sogenannten Triagesystemen festgestellt: So werden Hilfesuchende mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung oder Verletzung schnellstmöglich identifiziert und behandelt.

Bei Hilfesuchenden, bei denen kein sofortiger Behandlungsbedarf besteht, schließt sich zukünftig ein erweitertes Ersteinschätzungsverfahren an, das aufbauend auf dem Ergebnis der Triage das Zeitfenster bis zur Behandlung und die Versorgungsebene vorgibt. Je nachdem, ob eine ärztliche Behandlung innerhalb von 24 Stunden beginnen sollte oder nicht, werden zwei sogenannte Dringlichkeitsgruppen unterschieden:

- Bei Dringlichkeitsgruppe 1 sollte die Behandlung innerhalb von 24 Stunden beginnen: Entweder ambulant im Krankenhaus oder in einer im oder am Krankenhaus gelegenen Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beziehungsweise einem entsprechenden Medizinischen Versorgungszentrum des Krankenhauses.
- Bei Dringlichkeitsgruppe 2 ist keine Behandlung innerhalb von 24 Stunden erforderlich. Die Versicherten erhalten einen Vermittlungscode, mit dem sie über die Terminservicestelle der KV einen Termin buchen können.


Notaufnahme Ersteinschätzung.png
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Grafik zum Download > https://www.g-ba.de/downloads/17-98-551 ... hme_bf.pdf

Inkrafttreten
Die Richtlinie des G-BA tritt nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und anschließender Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Hintergrund: Auftrag des G-BA zum Ersteinschätzungsverfahren
Gesetzliche Grundlage des Beschlusses zum Ersteinschätzungsverfahren ist § 120 Absatz 3b SGB V, zuletzt geändert durch das Pflegeunterstützungs und -entlastungsgesetz. Danach hat der G-BA Vorgaben zur Durchführung einer qualifizierten und standardisierten Ersteinschätzung des medizinischen Versorgungsbedarfs von Hilfesuchenden zu beschließen, die sich zur Behandlung eines Notfalls an ein Krankenhaus wenden.

Quelle: Pressmitteilung vom 06.2023
Ansprechpartnerinnen für die Presse:
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
Ann Marini (Ltg.)
Gudrun Köster
Annette Steger
030 275838-811
presse@g-ba.de
> https://www.g-ba.de/presse/pressemittei ... ngen/1119/

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Umfrage unter Einsatzkräften - Jeder Zweite bei Feuerwehr hat Gewalt im Einsatz erlebt

Beitrag von WernerSchell » 28.12.2023, 17:36

Die NGZ / RP berichtet am 28.12.2023:

Umfrage unter Einsatzkräften
Jeder Zweite bei Feuerwehr hat Gewalt im Einsatz erlebt

Berlin · Beleidigungen, Beschimpfungen oder sogar tätliche Angriffe sind bei der Feuerwehr eher die Regel statt die Ausnahme. Eine Umfrage förderte erschreckende Ergebnisse zutage.

Gewalt gegen Feuerwehrleute ist einer Umfrage zufolge weit verbreitet. 49,5 Prozent der befragten Frauen und Männer im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst gaben an, in den vergangenen zwei Jahren Gewalt in Form von Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen oder tätlichen Angriffen erlebt zu haben. Das geht aus einer am Donnerstag in Berlin vorgestellten Befragung des Deutschen Feuerwehrverbandes und der Gesetzlichen Unfallversicherung hervor. „Es handelt sich demnach um ein massives Problem.“

… (weiter lesen unter) … > https://rp-online.de/panorama/deutschla ... =topthemen


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Schlaganfall – Schnell erkennen und richtig handeln

Beitrag von WernerSchell » 17.02.2024, 11:58

Patienten-information.de


Schlaganfall – Schnell erkennen und richtig handeln

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Bei einem Schlaganfall ist die Durchblutung im Gehirn gestört. Nicht nur ältere, sondern auch jüngere Menschen können betroffen sein. Die Erkrankung kann schwere Folgen haben, die das Leben beeinträchtigen oder bedrohen können. Daher ist es gut zu wissen, wie sich ein Schlaganfall ankündigt und wie man im Notfall richtig handelt, um Schlimmeres zu verhindern.

Diese Information richtet sich an Patientinnen, Patienten und Ersthelfende. Sie erläutert die Erkrankung von den Anzeichen bis zur Nachsorge.



Auf einen Blick
Erkrankung = Ein Schlaganfall entsteht entweder durch ein verschlossenes Blutgefäß oder eine Blutung im Gehirn. Bestimmte Krankheiten und Lebensgewohnheiten können einen Schlaganfall begünstigen.
Anzeichen = Anzeichen sind zum Beispiel Halbseitenlähmung, hängender Mundwinkel, Kopfschmerzen sowie Sprach- oder Sehstörungen.
Notfall = Im Notfall sollten Sie sofort Hilfe rufen! Rufen Sie 112 an. Eine schnelle Behandlung hilft, die Folgeschäden eines Schlaganfalls zu beschränken.



Was ist ein Schlaganfall?

Ein Schlaganfall entsteht, wenn die Blutzufuhr im Gehirn gestört ist. Das geschieht plötzlich oder schlagartig – daher der Name. Dann bekommt das Gehirn nicht mehr genug Sauerstoff und Nährstoffe.
Als Folge können Nervenzellen bereits nach einigen Minuten absterben und das Gehirn kann nicht mehr richtig funktionieren.

Welche Risikofaktoren gibt es?

Erbliche Veranlagungen, zunehmendes Alter und andere Erkrankungen können das Risiko für einen Schlaganfall erhöhen. Beispiele für Erkrankungen sind Bluthochdruck, Vorhofflimmern oder Diabetes mellitus.
Außerdem kann der Lebensstil das Risiko beeinflussen, beispielsweise Rauchen, Übergewicht, Bewegungsmangel und Alkohol. Auch die Ernährung oder dauerhafter Stress können eine Rolle spielen.

Welche Schlaganfall-Formen gibt es?

Je nach Ursache unterscheidet man zwei Formen:
- Bei etwa 8 von 10 Betroffenen handelt es sich um einen ischämischen Schlaganfall. Er wird auch Hirninfarkt genannt. Dazu kommt es, wenn Blutgefäße, welche das Gehirn versorgen, verengt oder verstopft sind. Ursache können Blutgerinnsel oder Ablagerungen in den Blutgefäßen sein.
- Seltener löst ein geplatztes oder gerissenes Blutgefäß im Gehirn einen Schlaganfall aus. Durch das austretende Blut erhöht sich der Druck im Gehirn und schädigt das Gewebe. Ist eine Hirnblutung die Ursache, spricht man von einem hämorrhagischen Schlaganfall.
Bei einer sogenannten Transitorischen Ischämischen Attacke (kurz: TIA) ist die Durchblutung im Gehirn kurz unterbrochen. Die Veränderungen gehen meist innerhalb von 24 Stunden wieder weg.

Was sind die Anzeichen?

Ein Schlaganfall äußert sich sehr unterschiedlich. Welche Anzeichen auftreten, hängt davon ab, welcher Bereich im Gehirn geschädigt ist. Die meisten Ausfälle betreffen nur eine Körperseite.

Zu den möglichen Anzeichen gehören:
- plötzliche Lähmung oder Schwäche eines Armes, einer Hand, eines Beines oder eines Fußes: Eine Lähmung des Armes ist zum Beispiel daran erkennbar, dass Gegenstände aus der Hand fallen. Es kann ebenfalls sein, dass Betroffene ein Bein nicht mehr gut bewegen können. Dadurch können sie unsicher gehen oder stürzen. Manche Betroffene haben Taubheitsgefühle oder spüren ein Kribbeln.
. Lähmung einer Gesichtshälfte: Ein herunterhängender Mundwinkel ist typisch. Das kann Betroffenen zum Beispiel Probleme beim Trinken bereiten.
- Probleme beim Sprechen: Betroffene können undeutlich oder verwaschen klingen. Auch eine nuschelnde Sprache oder Wortfindungsstörungen sind möglich. Zudem können Lesen, Schreiben oder Verstehen beeinträchtigt sein.
- Sehstörung: Es kann sein, dass Betroffene Dinge plötzlich doppelt oder verschwommen sehen.
- Gleichgewichtsstörung und Schwindel
- sehr starke, plötzliche Kopfschmerzen

Schlaganfall schnell erkennen und handeln

Die wichtigsten Anzeichen für einen Schlaganfall haben Fachleute in dem FAST-Test zusammengefasst. Damit kann jeder einen Schlaganfall schnell erkennen. Die Buchstaben stehen für die englischen Wörter
Face (Gesicht) – Arms (Arme) – Speech (Sprache) – Time (Zeit).

Wer einen möglichen Schlaganfall beobachtet, bittet die betroffene Person:
- zu lächeln
- beide Arme nach vorne auszustrecken, die Handinnenflächen zeigen nach oben
- einen einfachen Satz nachzusprechen
- Manchmal zählt jede Minute: Zeigt ein Mundwinkel nach unten, sinkt ein Arm herab oder ist die Sprache beeinträchtigt, kann das auf einen Schlaganfall hindeuten. Dann wählen Sie sofort den Notruf 112, auch wenn die Veränderungen sich wieder von alleine gebessert haben. Teilen Sie mit, dass Sie einen Schlaganfall vermuten.

Wie Sie im Notfall helfen können

Sie können helfen, bis die Rettungskräfte eintreffen:
. Lassen Sie die Patientin oder den Patienten nicht allein. Versuchen Sie, für Ruhe zu sorgen und die Person wachzuhalten.
. Lockern Sie enge Kleidung und nehmen Sie gegebenenfalls die Zahnprothese heraus. Versuchen Sie, die Atemwege freizuhalten.
- Ein Schlaganfall kann Schluckprobleme verursachen. Geben Sie daher der betroffenen Person nichts zu essen oder zu trinken und keine Medikamente.
- Schreiben Sie auf, welche Beschwerden aufgetreten sind und wann sie begonnen haben. Das sind nützliche Informationen für die Rettungskräfte.

Wie läuft die Behandlung ab?

Die Rettungskräfte führen die ersten Maßnahmen durch. Die Weiterbehandlung erfolgt im Krankenhaus. Dafür gibt es häufig Spezialabteilungen, sogenannte Stroke-Units. Das Ärzteteam leitet die Untersuchungen und Behandlungen schnellstmöglich ein, um die Gehirnschäden und deren Folgen klein zu halten.

Eine Computertomografie (CT) oder eine Magnetresonanztomografie (MRT) des Kopfes geben Aufschluss über die Schlaganfallursache. Danach richtet sich die Behandlung. Bei einem Blutgerinnsel können Medikamente (Thrombolyse) oder ein kleiner Katheter (Thrombektomie) die Gefäße wieder durchlässig machen.

Kann ein Schlaganfall wiederkommen?

Nach einem Schlaganfall ist das Risiko für einen weiteren Schlaganfall erhöht: Innerhalb von 5 Jahren kommt es bei etwa 2 von 10 Betroffenen zu einem erneuten Schlaganfall. Um dem vorzubeugen, geht die Behandlung nach dem Krankenhaus weiter. Die Hausärztin oder der Hausarzt koordiniert die Behandlung. Medikamente können zum Beispiel helfen, ein neues Blutgerinnsel zu verhindern. Außerdem ist es wichtig, auslösende Krankheiten zu behandeln, zum Beispiel Bluthochdruck, Vorhofflimmern oder erhöhte Blutfette.

Um einem weiteren Schlaganfall vorzubeugen, kann man auch auf seinen Lebensstil achten. Dazu gehören eine ausgewogene Ernährung mit wenig Salz, regelmäßige Bewegung, weniger Alkohol und Rauchstopp.

Was sind die Folgen?

Ein Schlaganfall kann sich unterschiedlich auswirken. Es kann beispielsweise zu Aufmerksamkeits- und Konzentrationsproblemen, einseitige Lähmungen, verkrampften Muskeln oder Schwierigkeiten beim Laufen oder Schlucken kommen. Welche Folgen auftreten, hängt unter anderem von der Schwere des Schlaganfalls und des geschädigten Gehirnbereiches ab. Während einige Menschen kaum Einschränkungen spüren, sind etwa 4 von 10 Personen stark beeinträchtigt. Das kann den Alltag beeinflussen und dazu führen, dass Unterstützung und Pflege nötig sind. Einige Menschen bekommen nach dem Schlaganfall eine Depression.

Rehabilitation sowie die gezielte Behandlung einzelner Beschwerden sind daher Teile der Weiterbehandlung. Sie helfen, die Folgen der Krankheit zu bewältigen und bestimmte Fähigkeiten zu trainieren. Abhängig von den Folgen des Schlaganfalls können zum Beispiel Gedächtnis-, Geh- oder Beckenbodentraining helfen. Auch eine Physio-, Ergo- oder Sprach- oder Freizeittherapie können zum Einsatz kommen.


Februar 2024, herausgegeben von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung > https://www.patienten-information.de/ku ... hlaganfall
Siehe auch > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e

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Gewalt und Aggression in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Beitrag von WernerSchell » 14.03.2024, 16:37

Gewalt und Aggression in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege


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Hamburg – Alle Beschäftigten haben Anspruch auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. Trotzdem kommt Gewalt in einigen Branchen regelmäßig vor. Wo ist dies häufiger der Fall und wie können Unternehmen ihren Beschäftigten helfen, damit umzugehen? Zahlen und Forschungsergebnisse zu Gewalt und Aggression in den von ihr betreuten Branchen stellt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in einem aktuellen Bericht vor.

Rund 26.500 Schreck- und Gewaltvorfälle wurden der BGW von 2018 bis 2022 als meldepflichtige Arbeitsunfälle angezeigt, jährlich sind es durchschnittlich circa 5.300. Meldepflichtig ist ein Arbeitsunfall, wenn er zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit führt. Mehr als drei Viertel davon sind Gewaltvorfälle zwischen Beschäftigten oder von betriebsfremden Personen ausgehend. Zu den ebenfalls erfassten „Schreckvorfällen“ gehören beispielsweise auch Bedrohungen ohne körperliche Gewalt. In 88 Prozent aller Vorfälle kommt es zu einer physischen Verletzung, in 12 Prozent zu einer psychischen Verletzung. Dabei ist zu bedenken, dass eine psychische Verletzung sich oft erst mit zeitlichem Abstand zeigt und nicht zu einer Meldung zu führt.

Die meisten Meldungen kommen aus den Branchen „Betreuungs- und Beratungseinrichtungen“ (35 Prozent), „Pflege“ (28 Prozent) sowie „Kliniken“ (14 Prozent). Diese Verteilung überrascht nicht, denn besonders in den beiden erstgenannten Branchen betreut oder pflegt das Fachpersonal häufig Menschen mit herausforderndem Verhalten und in außergewöhnlichen sozialen Situationen. Strategien gegen Gewalt, die in anderen Arbeitsfeldern funktionieren, sind dort nur begrenzt anwendbar.

Zahl der Meldungen hat zugenommen

Die Zahl der jährlich gemeldeten Vorfälle hat sich von 2018 bis 2022 nur wenig verändert. Beim Blick weiter zurück zeigt sich jedoch bis heute eine Zunahme der Meldungen: 2020 veröffentlichte die BGW eine gleichartige Statistik für die Jahre 2015 bis 2019. In dieser Zeit lag der Jahresdurchschnitt bei knapp 5.000 Schreck- und Gewaltvorfällen. Im Jahr 2015 wurden rund 4.500 Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Schreck und Gewaltvorfällen gemeldet.

Wie stark die Häufigkeit der Vorfälle zunimmt und in welchem Maß ein stärkeres Bewusstsein dafür sorgt, dass diese öfter gemeldet werden, lässt sich nicht sicher feststellen. „Wie man es auch dreht und wendet, die Zahlen sind zu hoch“, sagt Jörg Schudmann, Hauptgeschäftsführer der BGW. „Der Umgang mit Gewalt und Aggression ist deshalb ein wichtiger Teil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.“

Studie zeigt viele Gewaltvorfälle in Notaufnahmen

Im Fokus der Öffentlichkeit steht aktuell die Gewalt in Kliniken. Dass die meldepflichtigen Fälle nur die Spitze des Eisbergs sind, zeigt auch eine Studie von 2020, deren Ergebnisse ebenfalls im Bericht enthalten sind: 349 Beschäftigte aus Notaufnahmen nahmen an einer Online-Umfrage teil. 87 Prozent von ihnen gaben an, innerhalb eines Jahres körperliche Gewalt durch Patientinnen oder Patienten erfahren zu haben, 64 Prozent durch deren Angehörige. Noch mehr Beschäftigte hatten Erfahrung mit verbaler Gewalt gemacht: 97 Prozent durch Patientinnen oder Patienten, 94 Prozent durch Angehörige. Als emotionale Folge empfanden die meisten Befragten Ärger oder Wut. Viele gaben an, sich hilflos zu fühlen und mehr als ein Viertel berichtete von Angstgefühlen.

Bei der Studie ging es um einen möglichen Zusammenhang zwischen der im Berufsalltag erlebten Gewalt und empfundenem Stress oder Burn-out bei den Beschäftigten. Dabei zeigte sich: Eine hohe Resilienz und das Gefühl, durch die Einrichtung gut auf mögliche Gewaltübergriffe vorbereitet zu sein, wirken schützend vor psychischen Verletzungen. „Wesentlich ist deshalb auch, wie sich Führungskräfte und Unternehmensleitungen positionieren“, betont Jörg Schudmann. „Und zwar mit der klaren Botschaft, dass Gewalt gegenüber ihren Mitarbeitenden nicht akzeptiert wird, und mit dem Angebot entsprechender Präventionsmaßnahmen. Handlungshilfen, Qualifizierungsangebote und weitere Unterstützungsangebote finden unsere Mitgliedsbetriebe auf www.bgw-online.de/gewalt.“

Maßnahmen gegen Gewalt in Unternehmen zu unbekannt

In diesem Punkt zeigte sich in der Umfrage Nachholbedarf: 24 Prozent der Befragten kannten keine Angebote zum Umgang mit Gewalt in ihrem Unternehmen. Insgesamt fühlte sich nur jede oder jeder zehnte durch die eigene Einrichtung auf solche Übergriffe gut vorbereitet. Ein ähnliches Bild zeigt die zweite im Datenbericht enthaltene Studie von 2021: In einer Umfrage zu sexueller Belästigung und Gewalt gab ein Drittel der Befragten an, nichts über Maßnahmen zur Prävention oder Nachsorge in ihrem Unternehmen zu wissen.

Das Arbeitsschutzgesetz fordert Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausdrücklich auf, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu vermeiden und Schutzmaßnahmen umzusetzen. „Grundvoraussetzung für präventive Maßnahmen gegen Aggression und Gewalt am Arbeitsplatz ist eine betriebliche Kultur, die offen und systematisch mit diesem Thema umgeht“, fasst es Jörg Schudmann zusammen. Der aktuelle Bericht zu Aggression und Gewalt steht hier zum Download bereit: www.bgw-online.de/gewaltbericht

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Quelle: Pressemitteilung vom 14.03.2024
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