Corona-Pandemie - Gesundheitsschutz und Hilfsangebote ...

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Zusammen gegen Corona mit AHA + A! ...

Beitrag von WernerSchell » 05.08.2020, 14:12

Zusammen gegen Corona mit AHA + A! Das bedeutet: Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen und die Corona-Warn-App aktivieren. So schützen wir nicht nur uns, sondern auch unsere Mitmenschen. = Solidarität und Rücksichtnahme sind alternativlos!
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Corona-Pandemie: NRW-Landräte mahnen weiterhin zur Vorsicht

Beitrag von WernerSchell » 03.09.2020, 07:27

Corona-Pandemie: NRW-Landräte mahnen weiterhin zur Vorsicht

Düsseldorf – Die nordrhein-westfälischen Landräte appellieren an die Solidarität und Umsicht der Bürgerinnen und Bürger bei der Eindämmung der Corona-Pandemie. Abstand, Hygiene und Alltagsmasken ermöglichen wieder viel Normalität bei geringem Ansteckungsrisiko. Mit Blick auf die Erkältungs- und Grippezeit im Herbst sei die Einhaltung der Regeln umso wichtiger.

Die Kreise in NRW haben die Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten gut bewältigt. Die ansteigenden Infektionszahlen unmittelbar nach den Sommerferien zeigen jedoch, dass wir noch mitten in der Pandemie stecken. Daher riefen die NRW-Landräte in ihrer jüngsten Vorstandssitzung in Kamp-Lintfort (Kreis Wesel) weiter zur Vorsicht auf: „Wir appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, die sogenannten AHA-Regeln weiterhin zu beachten: Abstand, Hygiene und Alltagsmasken bieten Schutz und ermöglichen uns wieder viel Normalität“, sagte der Präsident des Landkreistags NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann).

Die NRW-Kreise hätten in den vergangenen Monaten intensive Arbeit geleistet, die Kapazitäten in ihren Gesundheitsämtern hochgefahren und die individuelle Pandemie-Lage vor Ort im Griff behalten. Doch die Ressourcen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes seien nicht unendlich: „Mit Blick auf den Herbst brauchen wir praktikable Konzepte, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu entlasten und die vorhandenen Ressourcen da einsetzen zu können, wo sie dringend benötigt werden: Bei der Kontaktverfolgung“, sagte Hendele. Auch hier müsse flächendeckend die Digitalisierung weiter vorangetrieben werden, um schneller und effizienter handeln zu können.

Dabei müssten vor allem die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort weiterhin berücksichtigt werden. Daher begrüßten die NRW-Landräte die jüngsten gemeinsamen Beschlüsse von Bund und Länder zur weiteren Eindämmung der Pandemie, betonten aber zugleich: „Wir haben sehr unterschiedliche Infektionsgeschehen in den einzelnen Kreisen. Um auf Infektionsausbrüchen schnell zu reagieren, hat sich ein zielgenaues, auf die örtlichen Bedingungen abgestimmtes Handeln gerade in NRW in den vergangenen Monaten bewährt.“

Hinweis
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Pressesprecherin Rosa Moya, Telefon: +49 211 30 04 91 160, E-Mail: r.moya@lkt-nrw.de.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.09.2020
Heike Schützmann
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Landkreistag Nordrhein-Westfalen
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Verbot sexueller Dienstleistungen außer Vollzug gesetzt

Beitrag von WernerSchell » 08.09.2020, 17:04

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Verbot sexueller Dienstleistungen außer Vollzug gesetzt


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Mit Eilbeschluss vom heutigen Tag hat das Oberverwaltungsgericht die Untersagung des Angebots von sexuellen Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstät­ten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen in der Coronaschutzverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht hat damit dem Antrag eines Unternehmens stattgegeben, das in Köln ein Erotik-Massagestudio betreibt.

Zur Begründung hat der 13. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen verstoße voraussichtlich gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil es sich in der gegenwärtigen Situation nicht mehr um eine notwendige Schutzmaßnahme handele, die die damit verbundenen Grundrechtseingriffe rechtfertige. Zwar sei das Infektionsgeschehen weiterhin dynamisch und der Erlass von Schutzmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung daher grundsätzlich gerechtfertigt. Allerdings habe der Verordnungsgeber mittlerwei­le weitgehende Lockerungen in nahezu allen gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereichen zugelassen und begegne dem daraus resultierenden Infektionsrisiko im Grundsatz durch die Anordnung bestimmter Hygiene- und Infektionsschutzregeln. Angesichts dessen sei nicht ersichtlich, warum im Gegensatz dazu bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen - gleich welcher Art sie seien und unter welchen Umständen sie erfolgten - nach wie vor ein vollständiger Ausschluss von Infektionsgefahren erforderlich sei. Bei den regelmäßig auf zwei Personen beschränkten sexuellen Kontakten dürfte die Gefahr zahlloser Infektionsketten, auf deren Vermeidung es dem Verordnungsgeber offenbar ankomme, wohl nicht in glei­chem Maße bestehen wie bei einigen der von ihm zugelassenen Veranstaltungen. Zu einer vom Land NRW angesprochenen erhöhten Atemaktivität und dem damit verbundenen vermehrten Ausstoß von möglicherweise virushaltigen Aerosolen komme es gleichermaßen in Sportstätten, wo die Ausübung nicht-kontaktfreier Sportarten gestattet sei, und in Fitnessstudios. Es sei auch nicht ersichtlich, dass das mit dem Ausstoß von Aerosolen verbundene Risiko der Ansteckung bei sexuellen Handlungen zweier Personen deutlich größer sei als bei privaten Feiern mit bis zu 150 Personen, die zum Teil durch eine ausgelassene Atmosphäre mit Musik, Tanz und dem Konsum alkoholischer Getränke geprägt seien und nach Angaben des Robert Koch-Instituts landesweit als Ursache größerer und kleinerer Ausbruchsge­schehen gelten würden. Den Infektionsgefahren bei der Erbringung sexueller Dienst­leistungen könne durch begleitende Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen begegnet werden. Dass Infektionsschutzkonzepte regelmäßig nicht umgesetzt werden könnten, sei nicht feststellbar.

Die Untersagung sexueller Dienstleistungen in der Coronaschutzverordnung sei in vollem Umfang vorläufig außer Vollzug zu setzen. Der festgestellte Mangel erfasse das Regelungskonzept des Verordnungsgebers in Gänze, weil er sexuelle Dienstleis­tungen, allein an die Tätigkeit anknüpfend, umfassend verbiete.

Zuvor hatte der Senat mit Beschluss vom 25. Juni 2020 - 13 B 800/20.NE - entschieden, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn der Verordnungsgeber die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen, wie sie üblicherweise in Bordellen angeboten würden, untersage, um die Weiterverbreitung des Coronavirus einzudämmen (vgl. Pressemitteilung vom 25. Juni 2020 > https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/ ... /index.php ). Mit Blick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens und das nunmehr bestehende Gesamtkonzept des Verordnungsgebers ist die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen nach Auffassung des Gerichts aktuell nicht mehr gerechtfertigt.

Der Beschluss ist unanfechtbar. - Aktenzeichen: 13 B 902/20.NE

Quelle: Pressemitteilung vom 8. September 2020
> https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/ ... /index.php


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Rheinische Post vom 08.09.2020:

Gerichtlicher Eilbeschluss:
Bordelle in NRW dürfen wieder öffnen


Düsseldorf/Münster Wegen des Corona-Infektionsrisikos sind Bordelle aktuell in NRW geschlossen, Prostituierte dürfen nicht arbeiten. Doch nun ändert sich das: Mit einem Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht das Verbot gekippt. Die Landesregierung will „über die daraus zu ziehenden Konsequenzen beraten“.
Bordellbetreiber und Prostituierte können ihre Dienstleistungen in der Corona-Krise vorläufig wieder anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen per Eilbeschluss entschieden. … (weiter lesen unter) …. > https://rp-online.de/panorama/coronavir ... =topthemen

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Corona-Teststelle Neuss zieht am 20. September in neue Räumlichkeiten

Beitrag von WernerSchell » 18.09.2020, 06:51

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 704/2020
Datum: 18. September 2020



Corona-Teststelle Neuss zieht am 20. September in neue Räumlichkeiten

Testzentrum Neuss.jpg
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Bildtext: Kreis-Gesundheitsdezernent Karsten Mankowsky, Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, Dr. Tobias von Myrow und Marc Dietrich, Vorstand des DRK Kreisverband Neuss freuen sich über den neuen Standort des Testzentrums in Neuss
Foto: S. Büntig / Rhein-Kreis Neuss

Rhein-Kreis Neuss / Neuss. Das Corona-Testzentrum Neuss bezieht am Sonntag, 20. September seine neuen Räumlichkeiten an der Hammer Landstraße 51 in Neuss. Im Erdgeschoss des Gebäudes können dort dann auf gut 300 Quadratmetern in drei Untersuchungsräumen stündlich insgesamt bis zu 40 Corona-Tests durchgeführt werden. „Mit der Anmietung und Renovierung des Gebäudeteils schafft der Kreis einen Top-Standort für das Testzentrum, der die Möglichkeit, mit entsprechend mehr Personaleinsatz die Test-Kapazitäten immer flexibel anzupassen“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Bei steigenden Fallzahlen besteht die Option bis zu drei weitere Untersuchungsräume einzurichten, so dass die Testkapazitäten weiter erhöht werden können. Der Gebäudeteil verfügt zudem über einen separaten Eingang, Parkmöglichkeiten stehen auf der gegenüberliegenden Straßenseite in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Der Standort dient auch als Anlaufstelle für die mobilen Testteams.

„Die neuen Räumlichkeiten bieten uns ideale Voraussetzungen für den Betrieb der Teststelle. Sie sind gut erreichbar, aber trotzdem so ruhig, dass die zu testenden Personen nicht in Kontakt mit Passanten kommen und so eine Infektionsgefahr vermieden wird“, freuen sich Dr. Tobias von Myrow, niedergelassener Arzt in Neuss und einer der Organisatoren der Teststelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein im Rhein-Kreis Neuss, und Marc Dietrich, Vorstand des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Neuss.

Der Mietvertrag ist zunächst befristet bis zum Jahresende und enthält eine Verlängerungsoption bis zum 30. Juni 2021 vereinbart. Für die Renovierung des Standortes, hier wurden insbesondere der Boden ausgetauscht und kleinere Umbauten im Sanitärbereich vorgenommen, hat der Rhein-Kreis Neuss gut 13 000 Euro investiert.

„Der Rhein-Kreis Neuss hat früh auf eine mögliche Corona-Pandemie reagiert und sich im Verlauf stets auf alle möglichen Entwicklungen vorbereitet. Mit dem neuen Standort des Testzentrums Neuss leisten wir einen weiteren Beitrag hierzu“, erläutern Petrauschke und Kreis-Gesundheitsdezernent Karsten Mankowsky.

Die Teststelle Neuss wird betrieben durch die kassenärztliche Vereinigung im Rhein-Kreis Neuss mit Unterstützung des Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss stellt unter anderem die Räumlichkeiten mit Mobiliar sowie Technik, Schutzkleidung und kümmert sich um die Terminvergabe. Die Testungen werden durch niedergelassene Ärzte und Ärzte des Gesundheitsamtes vorgenommen, die dabei durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes und der Johanniter Unfall-Hilfe unterstützt werden.

Das Testzentrum Grevenbroich unter Leitung von Dr. Geert Buß bleibt weiterhin am bewährten Standort auf der Stadtparkinsel in Betrieb.

In dem bisherigen Standort des Testzentrums am Nordpark wurden bislang knapp 11 000 Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorgenommen; etwa 4 Prozent waren positiv. „Ich bin der Stadt Neuss dankbar, dass sie die Räumlichkeiten im März kurzfristig eingebracht hat. Mit den neuen Räumen haben wir ein festes Domizil gefunden. Unser Dank gilt hier der Vermieterin, die ein flexibles Mietmodell ermöglicht hat“, so Petrauschke.

Insgesamt wurden in den Teststellen in Neuss und Grevenbroich sowie durch die mobilen Testteams 16 000 Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorgenommen. Die Zahlen umfassen nicht die Testungen in Arztpraxen und Krankenhäusern im Kreisgebiet sowie von Reiserückkehrern an Flughäfen oder Grenzstationen.

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Minister Laumann lobt Kreis für gute Arbeit in der Corona-Pandemie

Beitrag von WernerSchell » 25.09.2020, 12:28

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 742/2020
Datum: 25. September 2020



Minister Laumann lobt Kreis für gute Arbeit in der Corona-Pandemie

Laumann dankt RKN für Coronaarbeit.jpg
Laumann dankt RKN für Coronaarbeit.jpg (2.46 MiB) 2795 mal betrachtet
Bildtext: NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (rechts) dankte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke für die gute Arbeit in der Corona-Pandemie.
Foto: S. Büntig / Rhein-Kreis Neuss


Rhein-Kreis Neuss. Seinen Dank für die gute Arbeit des Rhein-Kreis Neuss in der Corona-Pandemie hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in einem Schreiben ausgedrückt, das er Landrat Hans-Jürgen Petrauschke jetzt anlässlich eines gemeinsamen Termins im Vinzenzhaus in Kaarst übergeben hat. So habe der Landrat von Anfang an großes Engagement für den Kreis und seine Einwohner gezeigt und hierdurch einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie geleistet.

Gesundheitsminister Laumann erinnere sich dabei noch gut an die gemeinsame Ausgabe von Schutzausrüstung an Pflegeeinrichtungen. Der Krisenstab des Kreises unter Leitung von Kreisdirektor Dirk Brügge habe genauso wie die Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege in einzigartiger Weise in der Pandemie unterstützt und damit allen Menschen in Nordrhein-Westfalen einen großen Dienst erwiesen.

„Das Lob des Gesundheitsministers freut mich und macht deutlich, welche tolle Arbeit die Mitarbeiter in der Kreisverwaltung und in den Verwaltungen der Städte sowie der Gemeinde, aber auch alle Beschäftigten im Gesundheitswesen, der Pflege sowie ehrenamtlich Engagierte, die kassenärztliche Vereinigung und die Hilfsorganisationen geleistet haben. Ohne den großen Einsatz wäre es nicht möglich gewesen, die Ausbreitung des Coronavirus so gut in den Griff zu bekommen, wie es uns gemeinsam gelungen ist“, gibt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke das Lob weiter.

Der Rhein-Kreis Neuss weist mit insgesamt 285,4 Infektionen je 100 000 Einwohner seit Beginn der Pandemie den landesweit elfniedrigsten Wert unter allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten aus. Im Bereich der Metropolregion Rheinland gab es nur im Rheinisch-Bergischen Kreis weniger bestätigte Infektionen.

„Hierzu hat in erheblichen Maße auch die Disziplin der Bürgerinnen und Bürger in unserem Kreis bei der Einhaltung der Verhaltensregeln beigetragen“, dankt Landrat Petrauschke den Menschen im Rhein-Kreis Neuss, appelliert aber, hierbei jetzt nicht nachzulassen: „Die weltweit zuletzt stark steigenden Infektionszahlen machen deutlich, dass die Pandemie noch nicht überstanden ist. Wir dürfen nicht nachlässig werden und die erreichten Erfolge gefährden.“

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Land unterstützt Corona-Helfer: Rhein-Kreis Neuss zahlt 25 000 Euro an Vereine aus

Beitrag von WernerSchell » 30.09.2020, 12:15

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 750/2020
Datum: 30.9.2020


Land unterstützt Corona-Helfer: Rhein-Kreis Neuss zahlt 25 000 Euro an Vereine aus

Rhein-Kreis Neuss. Die schnelle Hilfe von Bürgern für Bürger in der Corona-Krise wird belohnt: Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt ehrenamtliche Corona-Helfer mit über einer Million Euro. Allein im Rhein-Kreis Neuss stehen 25 000 Euro zur Verfügung. Die Kreisverwaltung zahlt das Geld jetzt an Nachbarschaftsinitiativen und Vereine aus.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke stellt fest, dass die Hilfsbereitschaft und Solidarität enorm ist. „Ohne die vielen Freiwilligen, die in der Krise Verantwortung übernommen haben und immer noch übernehmen, könnten wir die vielfältigen Herausforderungen der Pandemie nicht so gut meistern“, sagt er. „Ich bin froh, dass wir auf diesem Weg nun zumindest einen Teil der Aufwendungen zurückgeben können und danke allen Helferinnen und Helfern für ihr vorbildliches Engagement.“
Zwischen Juni und Ende August sind 66 Anträge mit einem Volumen von insgesamt 31 142 Euro beim Rhein-Kreis Neuss eingegangen. Elmar Hennecke, Leiter der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss, teilt mit, dass bei allen Anträgen von bis zu 200 Euro die komplette Summe überwiesen wird. „Anders ist dies bei Anträgen über 200 Euro“, so Hennecke. „Hier werden wir einen Teil der beantragten Aufwendung auszahlen, da uns insgesamt 25 000 Euro zur Verfügung stehen.“
Finanziell unterstützt werden Hilfsangebote der Vereine vor Ort: zum Beispiel Einkaufsdienste und psychosoziale Angebote. Auch Auslagen zum Beispiel für das Nähen von Behelfsmasken und die Anschaffung von Schutzkleidung sowie die Einrichtung von Videokonferenzen werden erstattet.

Petra Koch
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Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss zur verschärften Corona-Bekämpfung gilt ab Freitag

Beitrag von WernerSchell » 15.10.2020, 15:48

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 794/2020
Datum: 15. Oktober 2020



Wochen-Inzidenz liegt über 35
Allgemeinverfügung des Kreises zur verschärften Corona-Bekämpfung gilt ab Freitag


Stopp Virus.jpg
Stopp Virus.jpg (8.43 MiB) 2723 mal betrachtet
Foto: GettyImages-1202181405


Rhein-Kreis Neuss. Nachdem die so genannte 7-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen Tagen misst, im Rhein-Kreis Neuss heute mit 40,7 den Wert von 35 überschritten hat, gilt die vom Kreis für diesen Fall bereits erstellte Allgemeinverfügung ab Freitag. Sie hat unmittelbare Auswirkung für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet. Mit ihr werden die Vorgaben zum Maskentragen und für Großveranstaltungen verschärft.

Mit der Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss wird die Maskenpflicht dahingehend ausgeweitet, dass ein Mund-Nase-Schutz auch am Sitz- oder Stehplatz zu tragen ist – zum Beispiel bei Aufführungen, Konzerten oder bei Sportveranstaltungen. Die Pflicht gilt bei solchen Anlässen und Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten und grundsätzlich in den Fällen, in denen die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist; und zwar für Inhaber, Beschäftigte sowie Kunden und Nutzer. Außerdem wird - mit wenigen Ausnahmen - ein generelles Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen ausgesprochen.

„Weitergehende Maßnahmen – wie Inhalte der gestrigen Bund-Länder-Besprechung, die nicht Gegenstand unserer aktuellen Verfügung sind - werden geprüft“, sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Sollte sich die derzeitige Entwicklung fortsetzen und der Inzidenz-Wert 50 erreicht werden, so Petrauschke weiter, ergebe sich jedoch eine neue Sach- und Rechtslage, die eine neue Allgemeinverfügung erforderlich mache.

Auf der Grundlage der aktuellen Situation sind jetzt bereits Gespräche zwischen dem Kreis und den kommunalen Ordnungsämtern angesetzt, die die Allgemeinverfügung des Kreises umsetzen und kontrollieren müssen. Weitergehenden Maßnahmen, die dann abgestimmt werden könnten, sind zum Beispiel eine Sperrstunde in der Gastronomie oder erweiterte Maskenpflichten im öffentlichen Raum.

Vertreter der Kreisverwaltung nehmen außerdem morgen an einer Corona-Videokonferenz teil, zu der Ministerpräsident Laschet eingeladen hat. Der Landrat wird Anfang nächster Woche auf die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zugehen, um das weitere, lagebedingte Vorgehen abschließend abzustimmen und, falls notwendig, das vorgeschriebene Abstimmungsverfahren mit der Bezirksregierung einzuleiten.

Die derzeitige Allgemeinverfügung des Kreises kann im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: www.rhein-kreis-neuss.de/av-corona-35.

Reinhold Jung
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Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in NRW ab 17.10.2020

Beitrag von WernerSchell » 16.10.2020, 17:40

Mit klaren Regelungen bei steigenden Infektionszahlen verstärkt Nordrhein-Westfalen die Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie: Die Landesregierung hat am Freitag im Einklang mit den Beschlüssen des Bund-Länder-Kreises weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. In diesen Fällen wird auch die Maskenpflicht ausgeweitet. Die neuen Regeln treten mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung am Samstag, 17. Oktober 2020, in Kraft und gelten zunächst bis Ende Oktober.

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Die Coronaschutzverordnung, die ab dem 17.10.2020 gilt, ist hier zu finden: > https://www.land.nrw/sites/default/file ... zoT9tHs0pA

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Optimismus mit einer gehörigen Portion Humor stärkt das Immunsystem und kann in vielfältiger Weise hilfreich sein!

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2020, 07:48

Optimismus mit einer gehörigen Portion Humor stärkt das Immunsystem und kann in vielfältiger Weise hilfreich sein!

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Corona - Rhein-Kreis Neuss ist jetzt Risikogebiet

Beitrag von WernerSchell » 18.10.2020, 15:22

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 799/2020
Datum: 18. Oktober 2020


Wochen-Inzidenz erstmals über 50
Aktuell 307 mit dem Coronavirus Infizierte im Rhein-Kreis Neuss


Rhein-Kreis Neuss. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 307 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 26 Personen in einem Krankenhaus. Kreisweit 1 513 Personen sind wieder von der Infektion genesen. Unverändert 27 Menschen sind an den Folgen der Erkrankung verstorben. Von den aktuell mit dem Virus infizierten Personen wohnen 134 in Neuss, 38 in Grevenbroich, 36 in Dormagen, 32 in Meerbusch, 30 in Kaarst, 17 in Korschenbroich, 10 in Jüchen und 10 in Rommerskirchen.

Der Inzidenz-Wert des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) liegt aktuell für den Rhein-Kreis Neuss bei 51,8 und damit erstmals über 50. Für die 7-Tage-Inzidenz wird die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen Tagen gemessen. Ab einem Wert von 35 sind gemäß der Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen erste Erweiterungen der Schutzmaßnahmen vorgesehen; ab einem Wert von 50 greifen weitergehende Maßnahmen. So hat der Rhein-Kreis Neuss heute eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie ist im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de/av-corona-50 einzusehen.

Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss seit Pandemie-Beginn 1847 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Zurzeit sind 1328 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt.

Für wichtige Fragen hat das Kreis-Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 02181/601-7777 eine Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 – 18 Uhr und am Wochenende von 10 – 14 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen und weitere Statistiken finden sich auf der Kreis-Homepage unter www.rhein-kreis-neuss.de/corona.

Reinhold Jung
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Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete online:

Inzidenzwert über 50:
Rhein-Kreis Neuss ist jetzt Risikogebiet


Rhein-Kreis Der Rhein-Kreis Neuss ist ab sofort Risikogebiet. Wie aus aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts hervorgeht, liegt der der sogenannte Inzidenzwert bei 51,8. Das heißt, dass es innerhalb der vergangenen sieben Tage mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gab.

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Die aktuelle Grafik des Robert-Koch-Instituts zeigt: Der Rhein-Kreis Neuss ist dunkelrot, also ein Risikogebiet. Foto: Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard

Durch die geknackte 50er-Marke gelten jetzt auch für den Rhein-Kreis Neuss verschärfte Regeln. So dürfen sich in der Öffentlichkeit außerhalb von Familien und Personen zweier Haushalte nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
… (weiter lesen unter) …> https://rp-online.de/nrw/staedte/rhein- ... d-54101195

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