Corona-Pandemie - Gesundheitsschutz und Hilfsangebote ...

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Neue Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss zur verschärften Corona-Bekämpfung

Beitrag von WernerSchell » 19.10.2020, 17:06

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 802/2020
Datum: 19. Oktober 2020


Wochen-Inzidenz liegt über 50
Neue Allgemeinverfügung des Kreises zur verschärften Corona-Bekämpfung gilt ab heute


Rhein-Kreis Neuss. Nachdem die so genannte 7-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen Tagen misst, im Rhein-Kreis Neuss am Sonntag den Wert von 50 überschritten hat, gilt die vom Kreis bereits erlassene neue Allgemeinverfügung ab heute. Sie stellt fest, dass für das Gebiet des Rhein-Kreises Neuss jetzt die Gefahrenstufe 2 gilt und hat unmittelbare Auswirkung im gesamten Kreisgebiet. Sie ist so lange gültig, bis die 7-Tage-Inzidenz eine Woche lang unter 50 liegt.

Angesichts der dynamischen Pandemie-Entwicklung appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, die Corona-Auflagen zu beherzigen und alle Schutzmaßnahmen mit zu unterstützen. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger: Beachten Sie stets die AHA-Regeln. Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand, achten Sie auf eine ausreichende Handhygiene und tragen Sie eine Alltagsmaske, wenn ein ausreichender Abstand nicht gewährleistet werden kann. Wir sollten uns jetzt nicht an der Frage orientieren, was darf ich alles noch, sondern daran, so wenig Kontakte wie möglich zu haben. Wenn alle mitmachen, können wir gemeinsam in Solidarität die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen.“

Mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverordnung dürfen nun zum Beispiel an Jubiläumsfeiern, Hochzeiten oder Taufen in gemieteten Räumlichkeiten nur noch 10 Personen teilnehmen. Vorgaben für feiern in Privatwohnungen macht die Verordnung nicht, es wird aber dringend davon abgeraten. Treffen sich Gruppen im öffentlichem Raum, dürfen sie höchstens aus 5 Personen bestehen.

Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind zwischen 23 Uhr und 6 Uhr untersagt; und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt nun auch in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist.

Dies gilt insbesondere in Fußgängerzonen und im Bereich der Altstadt von Zons. Wie Landrat Petrauschke erläutert, stimmt der Kreis derzeit mit den kreisangehörigen Kommunen ab, welche Bereiche hierzu im Einzelnen weiter konkret definiert werden müssen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden sie veröffentlicht.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht außerdem am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten, Aufführungen, Sportveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen. Unzulässig sind nach der neuen Allgemeinverordnung Veranstaltungen, Versammlungen und Kongresse mit mehr als 100 Personen, wenn nicht drei Tage vorher ein Corona-Schutz-Konzept vorgelegt wurde. Auch mit Konzept sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Freien oder mehr als 250 Personen in Innenräumen unzulässig.

Die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises kann im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: www.rhein-kreis-neuss.de/av-corona-50.

Reinhold Jung
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Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises - Grundlage für einschränkende Maßnahmen

Beitrag von WernerSchell » 21.10.2020, 06:34

Seit Montag gelten wegen des hohen Inzidenzwertes auch im Rhein-Kreis verschärfte Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Dazu gehört auch eine Erweiterung der Maskenpflicht in, wie es in der Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises heißt, stark frequentierten öffentlichen Außenbereichen. Als Beispiel wurden unter anderem Fußgängerzonen genannt. Die hat Neuss nicht. Dafür aber stark frequentierte Straßenzüge und Plätze. In welchen nun ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, wurde am Dienstag festgelegt. Anneli Goebels und Andreas Buchbauer berichten und zeigen eine Grafik des betroffenen Gebietes. Lesen Sie hier weiter. > https://newsletter.rp-online.de/d?o0bu5 ... rheinkreis

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Auf diesen Straßen in Neuss herrscht jetzt Maskenpflicht. Foto: Schnettler

Die neue Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises zu den Corona-Schutzmaßnahmen im Rhein-Kreis wird von Kritikern als „zu juristisch“ und schwer verständlich bezeichnet. Im Interview mit unserer Redaktion kündigt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke nun eine Darstellung mit Piktogrammen an, die die Regeln möglichst einfach und verständlich aufzeigt. Petrauschkes dringender Appell darüber hinaus: „Man sollte sich nicht nur daran orientieren, was man noch alles darf, sondern ganz einfach seine sozialen Kontakte reduzieren. Was wir derzeit beobachten ist, dass sich das Coronavirus eher flächenmäßig ausbreitet und nicht auf bestimmte Orte oder lokale Hotspots zurückführen lässt.“ Lesen Sie hier weiter. > https://newsletter.rp-online.de/d?o0bu5 ... rheinkreis

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Wirkungsvolle Teststrategie für Pflegeeinrichtungen ... gefordert

Beitrag von WernerSchell » 21.10.2020, 07:20

DBfK und Pflegegewerkschaft Bochumer Bund verlangen eine wirkungsvolle Teststrategie für Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Hospizdienste und andere Einrichtungen, die bei der Versorgung pflegebedürftige Menschen eine Rolle spielen. Die seit dem 15.10.2020 geltende neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministerium wird diesen Anforderungen offensichtlich nicht gerecht. Bei der Entwicklung der Konzepte in den Einrichtungen müssen die Pflegefachpersonen eingebunden werden, da sie die Kapazitäten und Notwendigkeiten in den Einrichtungen am besten einschätzen können. Genau so ist das! … Lesen Sie die entsprechenden Presseinfos > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 61#p115661 / > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 33#p115633
Im Übrigen gilt es zu bedenken, dass die Testungen mit einem erheblichen Personalaufwand verbunden sind. Es muss daher die Frage beantwortet werden, wie die personell unterbesetzten Pflegeeinrichtungen den Testanforderungen gerecht werden sollen. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit längerer Zeit genau auf diese ständig zunehmende personelle Notlage aufmerksam > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23783 Offensichtlich hat das Bundesgesundheitsministerium insoweit keine Konzepte!


Pflegenotstand Zusammenfassung.JPG
Pflegenotstand Zusammenfassung.JPG (188.15 KiB) 2717 mal betrachtet

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Frontal 21 berichtete am 20.10.2020:
Vergessene Helden - Wer hat Vorrang bei Corona-Tests?
Video (7 min) verfügbar bis 20.10.2021 > https://www.zdf.de/politik/frontal-21/c ... m-100.html

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Corona-Fall in der Bundesregierung - Gesundheitsminister Spahn positiv auf Corona getestet

Beitrag von WernerSchell » 21.10.2020, 16:42

Ärzte Zeitung vom 21.10.2020:

Corona-Fall in der Bundesregierung
Gesundheitsminister Spahn positiv auf Corona getestet

Jens Spahn muss in häusliche Isolation: Der Bundesgesundheitsminister wurde positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Ob auch andere Regierungsmitglieder in Quarantäne müssen, ist noch unklar.
Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist offenbar mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Wie das Gesundheitsministerium in Berlin mitteilte, ist er am frühen Mittwochnachmittag positiv auf das Virus getestet worden.
Spahn habe sich umgehend in häusliche Isolierung begeben, hieß es in der Mitteilung. „Bislang haben sich bei ihm nur Erkältungssymptome entwickelt. Alle Kontaktpersonen werden aktuell informiert.“ Fotos zeigen, dass Spahn am Mittwochvormittag im Kanzleramt an der Kabinettssitzung teilnahm.
… (weiter lesen unter) … > https://www.aerztezeitung.de/Panorama/G ... _TELEGRAMM

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Was bringt Maske-Tragen im Freien?

Beitrag von WernerSchell » 21.10.2020, 17:07

Was bringt Maske-Tragen im Freien?

An immer mehr Orten müssen wir den Mund-Nasen-Schutz auch draußen tragen. Das macht medizinisch grundsätzlich auch Sinn, wenn man auf wirklich viele Menschen trifft und den Abstand von 1,5 bis 2 Metern nicht einhalten kann. Eigentlich hatten wir ja gelernt, dass wir uns draußen nicht so leicht mit dem Coronavirus anstecken können. Tatsächlich kann man die Aerosole, die in Innenräumen von Bedeutung sind, im Freien auch eher vernachlässigen – da verteilen sie sich sehr gut und sehr schnell. Doch die größeren Virus-Tröpfchen können wir auch draußen abbekommen, wenn wir sehr nah an einem infizierten Menschen sind – durch Sprechen, Husten oder Niesen. Benjamin Esche aus dem Quarks-Team berichtet | DailyQuarks – 00:11:37 > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/dai ... index.html

Mehr:
"Was man über Schutzmasken wissen muss" ¬– ein Quarks-Beitrag vom 21.09.20 | quarks.de > https://www.quarks.de/gesundheit/was-ma ... ssen-muss/
"Gesichtsmasken: Visueller Test mit einer Highspeed-Kamera" – ein Quarks-Beitrag vom 21.04.20 | video > https://www1.wdr.de/mediathek/video/sen ... a-100.html

Quelle: Mitteilung vom 21.10.2020
Quarks-Team - quarks@wdr.de

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Corona-Allgemeinverfügung im Rhein-Kreis Neuss erweitert - Maskenpflicht in besonderen Außenbereiche

Beitrag von WernerSchell » 22.10.2020, 15:30

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 810/2020
Datum: 22. Oktober 2020



Corona-Allgemeinverfügung im Rhein-Kreis Neuss erweitert - Maskenpflicht in besonderen Außenbereichen


Rhein-Kreis Neuss. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen Tagen misst, den Wert von 50 überschritten hat, gilt auch der Rhein-Kreis Neuss als Corona-Risikogebiet. Seit Montag gelten daher verschärfte Regeln zur Eindämmung des Coronavirus. Unter anderem müssen Bürger in Fußgängerzonen Masken tragen. Diese Regelung wurde in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen weiter konkretisiert und in die Corona-Allgemeinverfügung des Kreises zur Pandemie-Bekämpfung aufgenommen.

Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich weiter überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist. Neu ist die Definition bestimmter Innenstadtbereiche, in denen die Maskenpflicht insbesondere eingehalten werden muss. Hier eine Übersicht:

Die Stadt Neuss hat alle Bereiche in einer Karte erfasst (www.neuss.de/nur-mit-mund-nasen-bedecku ... innenstadt). In Dormagen gilt sie in der Fußgängerzone und in der Altstadt von Zons sowie an den Bahnhöfen in Dormagen und Nievenheim. In Grevenbroich sind Kölner Straße, Wallgasse, Synagogenplatz, Am Markt, Steinweg und Breite Straße betroffen. In Kaarst der Gehweg entlang der Westseite/Geschäftszeile der Rathausarkaden bis zur Einmündung La-Madelaine-Allee, der Fußweg „Am Maubishof“ zwischen Alte Heerstraße und Einmündung in die angrenzenden Passagen, die in Nord-Süd und Ost-West-Richtung abzweigen, sowie die Passagen selbst. Meerbusch, Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen haben keine Straßen ausgewiesen, dennoch gilt auch hier die Vorgabe, in stark frequentierten Bereichen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn die nötigen Mindestabstände nicht einzuhalten sind.

Angesichts des für Deutschland aktuell höchsten Werts an Neuinfektionen mit über 11 000 Fällen innerhalb von 24 Stunden appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, die Corona-Auflagen unbedingt zu befolgen und alle Schutzmaßnahmen mitzutragen. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger: Beachten Sie stets die AHA-Regeln. Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand, achten Sie auf Handhygiene und tragen Sie eine Alltagsmaske, wenn ein ausreichender Abstand nicht gewährleistet werden kann. Es gilt jetzt, so wenig Kontakte wie möglich zu haben und in Solidarität gemeinsam gegen die Ausbreitung des Coronavirus anzugehen.“

Antworten auf häufig gestellte Fragen über die aktuell gültigen Schutzmaßnahmen gibt der Kreis im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de/corona-faq. Die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises kann unter folgendem Link eingesehen werden: www.rhein-kreis-neuss.de/av-corona-50.

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Alltagsmasken reduzieren das Risiko einer Übertragung

Beitrag von WernerSchell » 22.10.2020, 15:33

Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Pressemitteilung vom 22. Oktober 2020



Alltagsmasken reduzieren das Risiko einer Übertragung
Statement von Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes


Gerade in der jetzigen Phase der Pandemie kommt es darauf an, mit klaren Botschaften die Bevölkerung über den notwendigen Infektionsschutz aufzuklären. Leider hat der Präsident der Bundesärztekammer jüngst den Eindruck erweckt, dass für ihn Alltagsmasken zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus nur von geringem Wert sind. Diese persönliche Auffassung des Bundesärztekammer-Präsidenten steht im Widerspruch zur aktuellen Studienlage und ist geeignet, das seit Monaten wirksame und evidenzgestützte Konzept zur Minimierung von Infektionen zu diskreditieren.

Für uns als Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte steht außer Frage, dass Alltagsmasken das Risiko einer Übertragung reduzieren. In Kombination mit den anderen Maßnahmen – Abstand halten, Händehygiene, Lüften von Innenräumen und Corona-Warn-App – dienen auch Alltagsmasken dem Schutz vor einer unkontrollierten Ausbreitung des Virus und tragen dazu bei, dass weniger Menschen infiziert werden und weniger Menschen schwer erkranken.

Marburger Bund Bundesverband
Referat Verbandskommunikation
Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
Tel.: 030/746846-41
Mobiltel.: 0162 2112425
presse@marburger-bund.de
http://www.marburger-bund.de

Der Marburger Bund ist der Verband aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte. Mit rund 127.000 Mitgliedern ist er der größte deutsche Ärzteverband mit freiwilliger Mitgliedschaft und Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft.

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Paul-Schneider-Haus in Neuss-Erfttal - Probearbeiterin mit Corona infiziert

Beitrag von WernerSchell » 26.10.2020, 07:25

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet am 24.10.2020:

Paul-Schneider-Haus in Neuss - Probearbeiterin mit Corona infiziert

Neuss 19 Senioren aus der Tagespflege im Paul-Schneider-Haus warten auf ihr Test-Ergebnis. Das stellt auch Angehörige vor Probleme, die Beruf und Betreuung bewältigen müssen.
Es war ein Tag, der Folgen haben sollte: Bereits am 7. Oktober war eine Frau zum Probearbeiten im Paul-Schneider-Haus in Erfttal – wenig später wurde sie positiv auf das Coronavirus getestet. Die Folge: Alle insgesamt 19 Bewohner der Tagespflege, die zu der infizierten Mitarbeiterin Kontakt hatten, mussten in häusliche Quarantäne. Und zwar vom 13. bis einschließlich 21. Oktober. Die häusliche Quarantäne ist somit zwar abgelaufen, doch zurück ins Haus können die Senioren noch nicht, wie sowohl der Rhein-Kreis als auch die Heimleitung bestätigt. Denn: Das Ergebnis des Anfang der Woche gemachten Corona-Tests bei den möglicherweise Infizierten lässt noch auf sich warten. „Es soll am Montag vorliegen, sodass die Senioren, bei einem negativen Ergebnis, am Montag wieder ins Haus können“, sagt Leiterin Sabine Miluschew.
... (weiter lesen unter ) ... > https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-54200959


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Nach Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt des RKN lagen die Testergebnisse am 24.10.2020, auch nachmittags, noch nicht vor.

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ASS mildert offenbar Covid-19-Verlauf

Beitrag von WernerSchell » 27.10.2020, 08:20

ntv - 26.10.2020

Komplikationsrisiko sinkt
ASS mildert offenbar Covid-19-Verlauf

von Solveig Bach
Hoher Blutdruck oder Diabetes gehören zu den Risikofaktoren bei einer Covid-19-Erkrankung. Doch ausgerechnet eine Medikamentengabe, die viele dieser Patienten bekommen, könnte ihnen nun helfen. Forscher sprechen von ermutigenden Studienergebnissen, zumal es um das sehr verbreitete und rezeptfreie ASS geht.
Noch immer ist die Zahl der Medikamente überschaubar, mit denen Covid-19-Patienten behandelt werden können. Eine US-Studie bringt nun einen altbekannten Wirkstoff ins Spiel: Acetylsalicylsäure, auch bekannt als ASS. Patienten, die beispielsweise wegen Bluthochdruck oder Diabetes bereits vor ihrer Infektion mit Sars-CoV-2 mit Acetylsalicylsäure in einer niedrigen Dosis ("Low dose"-ASS) behandelt wurden, hatten demnach bei einer Covid-19-Erkrankung einen deutlich milderen Verlauf. Zu diesem Schluss kommen Forschende in einer Beobachtungsstudie, die im Fachblatt Anesthesia & Analgesia veröffentlicht wurde.
… (weiter lesen unter) … > https://www.n-tv.de/wissen/ASS-mildert- ... 24619.html


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Ärzte Zeitung vom 02.11.2020:

COVID-19-Splitter
COVID-19-Patienten mit ASS offenbar seltener auf Intensivstation


Blick auf neue Corona-Studien: COVID-19-Patienten, die ASS erhalten, müssen anscheinend seltener auf die Intensivstation oder mechanisch beatmet werden. Auch das Sterberisiko ist offenbar reduziert. Außerdem haben Forscher aus Frankfurt einen neuen Arznei-Kandidaten entdeckt.

Von Anne Bäurle und Wolfgang Geissel und Marco Mrusek und Denis Nößler

Die ASS-Gabe korreliert mit einem besseren COVID-19-Verlauf. Patienten, die mit ASS behandelt wurden, benötigen US-Daten zufolge nur halb so oft ein Intensivbett und eine mechanische Beatmung wie Patienten ohne ASS. Auch das Sterberisiko ist wohl in etwa halbiert. Das berichten Forscher aus Baltimore, die Registerdaten von 412 hospitalisierten COVID-19-Patienten analysiert haben. Bekannt ist ja, dass COVID-19 mit einer erhöhten Thromboseneigung einhergeht, was einerseits zur hohen Sterberate unter älteren Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen beiträgt, andererseits die Lungenfunktion beeinträchtigt: So ist die Rate von Mikrothrombosen in den Alveolarkapillaren bei COVID-19 etwa neunmal so hoch wie bei einer Influenzapneumonie, schreiben die Forscher um Dr. Jonathan Chow. Ob die Patienten bereits vor der Klinikaufnahme ASS bekommen hatten oder erst bei Aufnahme, hatte keinen Einfluss auf den beobachteten Effekt von ASS. Aber: Ob es tatsächlich am ASS oder anderen Faktoren liegt, ist noch unklar. Denn Patienten mit ASS bekommen in der Regel noch weitere kardiovaskuläre Medikamente, die ebenfalls den COVID-19-Verlauf beeinflussen könnten, geben die Forscher zu bedenken (Anesthesia & Analgesia 2020; online 21. Oktober). (mut)
… (weiter lesen unter) … > https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... 67AA9F0AD9


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Deutsche Apotheker Zeitung - 28.10.2020:
Wirkt sich niedrig dosiertes ASS günstig auf COVID-19 aus?
Die Einnahme von ASS könnte mit einem besseren Verlauf bei hospitalisierten COVID-19-Patienten verbunden sein, so das Fazit einer Studie im Fachjournal „Anesthesia and Analgesia“. Doch man bräuchte mehr Daten, um zu beurteilen, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen ASS und einer verringerten Lungenschädigung und Sterblichkeit bei COVID-19-Patienten bestehe.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... vid-19-aus


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Aspirin und Vitamin-D: Beeinflussen sie den Corona-Verlauf?
Sowohl Aspirin, als auch die Vitamin-D-Zufuhr könnten bei Covid-19 mildere Krankheitsverläufe begünstigen. Wie weit diese Annahmen durch Studien bereits untermauert werden und was der aktuelle Forschungsstand ist, klärt finanzen.de.
>>> https://www.finanzen.de/news/aspirin-un ... na-verlauf


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ASS (= Acetylsalicylsäure) mildert offenbar einen Covid-19-Verlauf und senkt das Komplikationsrisiko (so eine amerikanische Studie). Die Hinweise auf die Nützlichkeit von ASS erscheinen interessant. Viele Bürger*Innen sind medizinisch mit diesem Produkt versorgt und wären damit eingeschränkt geschützt. Habe daher am 27.10.2020 das Robert-Koch Institut auf die Studie aufmerksam gemacht und um Bewertung / Äußerung gebeten.* - Das Bundesgesundheitsministerium wurde ebenfalls informiert.
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 44#p115744


* Das RKI teilte am 6.11.2020 mit, dass es für die erbetene Beurteilung nicht zuständig sei. Es sei das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anzusprechen. Dieser Empfehlung wurde mit E-Mail vom 6.11.2020 gefolgt.

+++
Die Rheinische Post nahm das Thema auf und berichtete am 03.11.2020 unter dem Titel:
"Aspirin kann Verlauf günstig beeinflussen".
Auch dieser Beitrag verdeutlicht, dass eine Bewertung der Studienergebnisse geboten ist!


Wegen der Verwendung von ASS im Zusammenhang mit einer Corona-Erkrankung wurde am 06.11.2020 das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) befragt. Am 20.11.2020 hat das BfArM daraufhin folgende Stellungnahme übermittelt:

Sehr geehrter Herr Schell,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum potentiellen Nutzen von ASS bei COVID 19. Sie wünschen insbesondere eine Einschätzung der Ergebnisse einer kürzlich in Anesthesia & Analgesia veröffentlichten Studie (Chow et al., 2020), über die am 26.10.2020 auf der ntv-Internetseite berichtet wurde.
Kritisch an COVID-19 erkrankte Patienten zeigen häufig eine erhöhte Tendenz zur Bildung von Blutgerinnseln. Es bilden sich unter anderem sehr kleine Blutgerinnsel in der Lunge, welche die Blutzirkulation in der Lunge und damit die Sauerstoffversorgung des Körpers herabsetzen. Deshalb werden solche Patienten mit Gerinnungshemmern (Heparine) behandelt. ASS hingegen gehört zu einer Gruppe von Arzneimitteln, die die Aggregation von Blutplättchen herabsetzen. Ob aber der Einsatz von Arzneimitteln, die die Funktion von Blutplättchen hemmen, einen Vorteil für Patienten mit COVID-19 darstellt, ist derzeit Gegenstand der Forschung.
Die Veröffentlichung, auf die Sie in Ihrer Anfrage Bezug nehmen, präsentiert nun erste Ergebnisse zum Effekt von ASS bei hospitalisierten COVID-19-Patienten. In der Studie erhielten 98 Patienten ASS, während 314 Patienten nicht mit ASS behandelt wurden. Die Autoren beschreiben, dass ASS-Therapie im Vergleich zu unbehandelten Patienten zu einer statistisch signifikanten Reduktion künstlicher Beatmungen und Intensivbehandlungen führt. Außerdem wurde ein Trend zu einer reduzierten Mortalität beobachtet. Größere Blutungsereignisse (eine potentielle Nebenwirkung von ASS) traten laut der Veröffentlichung in der Studie unter ASS nicht vermehrt auf.
Die Aussagekraft dieser Studie muss jedoch sehr kritisch und vorsichtig beurteilt werden. Zum einen handelt es sich um eine Beobachtungsstudie, in der Patientendaten im Rückblick analysiert wurden. Bei dieser Art von Studie ist eine Vergleichbarkeit der Behandlungsgruppen nicht automatisch gewährleistet. So könnten Patienten in der ASS-Gruppe aufgrund anderer Begleiterkrankungen von vornherein eine andere medizinische Behandlung erhalten haben als die Kontrollgruppe ohne ASS. Die Autoren haben zwar versucht, verschiedene potentiell das Ergebnis beeinflussende Faktoren in statistischen Modellen zu korrigieren (z.B. Alter, Geschlecht, Körpergewicht, Bluthochdruck, Diabetes Mellitus, koronare Herzerkrankung etc.), doch sind solche statistischen Modelle mit erheblicher Unsicherheit behaftet. Auch ist die Teilnehmerzahl der besagten Studie relativ niedrig, was die Verlässlichkeit solcher Modelle weiter reduziert.
Schließlich ist die Zahl von 98 ASS-behandelten COVID-Patienten auch nicht ausreichend, um seltener auftretende größere Blutungsereignisse als ASS-Nebenwirkung sicher auszuschließen.
Die Autoren selbst betrachten daher ihre Studienergebnisse nur als vorläufige Daten, die dazu geeignet sind, eine Hypothese aufzustellen. Diese muss dann aber in weiteren klinischen Studien an einer größeren Patientenzahl und unter kontrollierten Bedingungen überprüft werden.
ASS ist derzeit nicht zur Behandlung von COVID-19-Patienten zugelassen, und das BfArM spricht auch keine Empfehlung zur off-label Anwendung von ASS in diesem Anwendungsgebiet aus.

Mit freundlichen Grüßen
Anfrage Zulassung 2
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(Federal Institute for Drugs and Medical Devices)
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
D-53175 Bonn
Germany

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Harte Einschnitte sollen nationale Gesundheitsnotlage verhinder

Beitrag von WernerSchell » 29.10.2020, 07:32

Bund und Länder beschließen am 28.10.2020 neue Corona-Auflagen
Video (rd. 51 Min.) anschaubar unter > https://www.youtube.com/watch?v=wQJXmKq4XF8

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Einschränkungen wegen Coronavirus - "Wir müssen handeln, und zwar jetzt"

Bund und Länder wollen die Corona-Ausbreitung mit harten Einschnitten in den Griff bekommen - sie gelten von Montag an. Diesmal würden die Beschlüsse von allen Ministerpräsidenten mitgetragen, so Kanzlerin Merkel. ... (weiter lesen unter) ... > https://www.tagesschau.de/inland/corona ... n-101.html

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Deutschlandradio, 28.10.2020:

Corona-Maßnahmen
Merkel will akute Gesundheitsnotlage vermeiden


Zur Eindämmung der steigenden Corona-Neuinfektionen haben Bund und Länder eine Reihe von neuen Einschränkungen vereinbart. Nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder sagte Bundeskanzlerin Merkel, eine akute bundesweite Gesundheitsnotlage müsse vermieden werden. Es seien harte Auflagen nötig, um die Zahl der Kontakte wieder zu senken.

Die zwischen Bund und Ländern getroffene Vereinbarung sieht vor, dass sich ab Montag nur noch Angehörige zweier Haushalte zu maximal zehn Personen treffen.
Gastronomie-Betriebe dürfen nur noch Lieferung und Abholung anbieten, Kneipen bleiben geschlossen, ebenso wie Kinos, Fitness- und Kosmetikstudios sowie Massagepraxen. Nicht mehr öffnen dürfen außerdem Theater, Opern und Konzerthäuser. Der Profisport kann nur noch ohne Zuschauer stattfinden, Amateursportvereine dürfen kein Training mehr durchführen.

In Geschäften des Einzelhandels ist nur noch ein Kunde pro zehn Quadratmeter erlaubt. Verstöße sollen von den Ordnungsbehörden geahndet werden. Geöffnet bleiben Schulen, Kindergärten, der Einzelhandel sowie Friseurgeschäfte. Menschen aus der Risikogruppe sollen besser geschützt werden. Dafür sollen die verfügbaren Corona-Schnelltests prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden.

Alle Maßnahmen sollen bundesweit und bis Ende des Monats gelten. In zwei Wochen wird die Lage geprüft, um gegebenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Für die Unternehmen, die schließen müssen, will die Bundesregierung Ausgleichszahlungen leisten, die sich am Umsatz desselben Monats im vergangenen Jahr orientieren. Bei Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern sollen 75 Prozent des Umsatzes ersetzt werden.

... (weiter lesen unter) .... > https://www.deutschlandfunk.de/corona-m ... id=1188483


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Deutsches Ärzteblatt vom 28.10.2020:

RKI meldet fast 15.000 Neuinfektionen mit SARS-CoV-2
Berlin – Die Gesundheitsämter haben nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) von heute Morgen 14.964 Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 binnen eines Tages gemeldet. Das ist ein Rekord seit Beginn der Pandemie.
Am Mittwoch vor einer Woche hatte die Zahl noch bei 7.595 gelegen. Am vergangenen Samstag war mit 14.714 Neuinfektionen der bisherige Höchstwert seit Beginn der Pan­demie in Deutschland verzeichnet worden.
.... (weiter lesen unter) ... > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/34 ... c62c05bf79


Harte Einschnitte sollen nationale Gesundheitsnotlage verhindern
Berlin – Harte Einschnitte in der Coronapandemie sollen in Deutschland eine nationale Gesundheitsnotlage verhindern. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) heute nach einem Beschluss mit den Ministerpräsidenten der Länder betont, der weitreichende bundesweite und vorübergehende Maßnahmen vorsieht.
Bund und Länder einigten sich heute auf massive Beschränkungen des öffentlichen Lebens ähnlich wie im Frühjahr. Die Maßnahmen sollen ab kommendem Montag (2. No­vember) bis Ende November gelten. Restaurants und Kneipen sollen wieder schließen, genauso wie Kosmetikstudios, Massa­gepraxen, Tattoo- und Fitnessstudios oder Kinos.
... (weiter lesen unter) ... > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/34 ... 4049c2d0c2


Ärzte und Wissenschaftler: Wochenlanges Koma der Gesellschaft nicht zielführend
Berlin – Im weiteren Management der COVID-19-Pandemie sollten die bisherigen Evi­denz- und Erfahrungsgewinne berücksichtigt, ein breites Herunterfahren des Alltagsle­bens ver­mieden und zugleich die Akzeptanz für zielgerichtete Maßnahmen zur SARS-CoV-2-Ein­dämmung gesteigert werden.
Dafür haben sich eine Vielzahl von Ärzten und Wissen­schaft­lern in einem heute vorge­legt­en Positionspapier ausgesprochen. Ein „wochenlanges Koma“ der gesamten Gesell­schaft sei nicht zielführend und drohe bleibende Schäden für Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft anzurichten, warnte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassen­ärztli­chen Bundesvereingung (KBV).
... (weiter lesen unter) ... > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/34 ... 9bdfc74647


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Zu den neuen einschränkenden Maßnahmen hat die Rheinische Post / NGZ am 29.10.2020 Stellung genommen. In einem Newsletter wird ausgeführt:
Wenn die Bundeskanzlerin und alle 16 Ministerpräsidenten dafür sind, kann es nicht falsch sein, oder? Ich meine doch. Mehr als 75 Prozent der Infektionen lassen sich nicht zurückverfolgen, aber wollen wir das gesellschaftliche Leben auf Verdacht einstellen? In den Restaurants und Kneipen werden die Abstands- und Hygieneregeln weitestgehend eingehalten. Dann sollten doch eher die schwarzen Schafe dazu verdonnert werden, bevor auch alle anderen schließen müssen. Nach allem, was wir bisher wissen, sind es die privaten Treffen, Partys und Feste, die aus dem Ruder laufen und das Infektionsgeschehen bestimmen. In meiner Analyse der Maßnahmen komme ich zu dem Schluss: Unverhältnismäßig, also falsch. >>> https://newsletter.rp-online.de/d?o0bvd ... deswestens

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Anmerkungen vom 29.10.2020:
Die o.a. und darüber hinaus geäußerte Kritik erscheint berechtigt. Es muss nämlich vorrangig darum gehen, diejenigen mit einschränkenden Maßnahmen wirkungsvoll zu treffen, die sich bisher nicht oder nur unzureichend an die gegebenen Hygieneregel gehalten haben. Daher gehören in der Tat private Treffen, Partys und Feste angesprochen und unterbunden. Dabei muss auch bedacht werden, dass in einem nicht unerheblichen Ausmaß Feiern in den migrantischen Bevölkerungskreisen stattfanden. Es gab z.B. Hochzeitsfeierlichkeiten mit über 200 Personen (die Medien berichteten lebhaft). .... Jetzt zu treffende Maßnahmen müssen im Übrigen längerfristig Wirkung erzielen. Es macht wenig Sinn, für vier Wochen umfassende Einschränkungen zu beschließen und dann zum Alltag zurückzukehren. Wir würden dann Anfang Januar 2021 vor der gleichen Infektionslage stehen. Die Corona-Pandemie wird uns noch länger beschäftigen und ohne wirksame Therapie bzw. Impfung auch nicht einfach verschwinden. Und das wussten wir schon im März/April 2020! - Werner Schell



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... und bei allen Problemen nicht den Humor verlieren!

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