Corona-Pandemie - Gesundheitsschutz und Hilfsangebote ...

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WernerSchell
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Pflegeeinrichtungen besser schützen - Pflegenotstand setzt aber Grenzen ....

Beitrag von WernerSchell » 11.02.2021, 09:15

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung hat in ihrer Ausgabe vom 11.02.2021 die Allgemeinverfügung betreffend Schnelltests usw. aufgegriffen und getitelt:

Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss
So sollen Pflegeeinrichtungen besser geschützt werden

Rhein-Kreis Der Rhein-Kreis reagiert mit zusätzlichen Corona-Auflagen auf hohe Zahl der Todesfälle. Ein Viertel aller positiven Testergebnisse des Gesundheitsamtes entfallen auf Gemeinschaftseinrichtungen.
...

In dem Beitrag der NGZ wird u.a. ausgeführt:
Markus Richter, Geschäftsführer der St. Augustinus Gruppe, betont: „Selbstverständlich setzen wir die Anordnungen um“, fügt aber hinzu: „Allerdings kam die Allgemeinverfügung für uns überraschend und ist so nur mit externem Personal umsetzbar. Neben den Bundeswehrsoldaten, die uns bereits jetzt stundenweise unterstützen, suchen wir daher dringend weiteres Personal für die Durchführungen der Tests – diese sind mit eigenem Personal nicht zu stemmen.“


+++
Dazu ergibt sich: Der Schutz der Pflegeeinrichtungen ist grundsätzlich geboten. Dabei sind auch Testungen sinnvoll. Insoweit hatte Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bereits im Frühjahr 2020 entsprechende Forderungen erhoben. Allerdings ist es so, dass die vorhandenen Personalausstattungen in den Pflegeeinrichtungen auch ohne Corona-Pandemie nicht ausreichend sind. Bekanntlich hat das Rothgang-Gutachten einen Personalmehrbedarf von rd. 36% aufgezeigt. Es fragt sich daher, woher das Personal kommen soll, das nun die umfänglichen Testmaßnahmen durchführen soll. Wenn dafür das hauseigene Personal eingesetzt wird, geht das klar zu Lasten der Versorgung und Pflege der Bewohner*Innen. Und das ist so nicht akzeptabel und zeigt auf, dass insoweit einige Fragen offen sind.

WernerSchell
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Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen - Personalnot setzt Grenzen ...

Beitrag von WernerSchell » 11.02.2021, 09:23

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


11.02.2021

An die NGZ / RP

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben die Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss zum Schutz der Pflegeeinrichtungen vorgestellt. Dabei haben Sie auch Herrn Richter zitiert. In der Tat ist es so, dass sich Fragen hinsichtlich der Personalausstattung stellen. Darauf mache ich eigentlich seit vielen Jahren aufmerksam. Mit Herrn Gröhe, Ex-BMG, wurde in mehreren Neusser Pflegetreffs darüber diskutiert. Ich war auch dieserhalb mit Frau Albrecht, PD im Lukas, 2014 im BMG. Daraus ist letztlich der § 113c SGB XI hervor gegangen.

Die Heime leiden unter dem Personalnotstand, geben das aber meist so nicht gerne zu, weil sich diese Einrichtungen alle auf dem Pflegemarkt günstig präsentieren wollen.

Ich habe bereits vor über 10 Jahren den zusätzlichen Personalbedarf mit rd. 20% eingeschätzt. Siehe insoweit u.a.:
> https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-12688867
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23508

Seit dem vergangenen Jahr liegt ein Gutachten im BMG (auf der Basis von § 113c SGB XI erstellt) vor, das den Mehrbedarf in einer Größenordnung von 36% beschreibt! Darüber wird aber z.Zt. wenig gesprochen, weil andere Fragestellungen der Corona-Pandemie im Vordergrund stehen. Es muss daher gefragt werden, wie es um die Versorgung und Pflege der Heimbewohner*Innen bestellt ist. Leider fehlen dazu entsprechende Angaben, weil der MDK seit rd. einem Jahr keine Prüfungen mehr durchführt. Die Angehörigen sind bekanntermaßen auch nur begrenzt vor Ort, können Mängel eher nicht erkennen.

Ich will nichts so einfach schlecht reden, aber die Personalnot war auch schon vor Corona da und hat sich jetzt, das wird jeder Laie unschwer erkennen, verschärft. Dann kommen oben drauf noch weitere Schutzmaßnahmen. Das kann so nicht gut gehen.

Habe heute früh bei Facebook gepostet:

Der Rhein-Kreis Neuss hat am 10.02.2021 mit einer Allgemeinverfügung auf die hohe Zahl der Todesfälle in Seniorenheimen reagiert und Schutzmaßnahmen, z.B. Testungen, angeordnet (> https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 4&p=74#p74 ). Dazu ergibt sich: Der Schutz der Pflegeeinrichtungen ist grundsätzlich geboten. Dabei sind auch Testungen sinnvoll. Insoweit hatte Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bereits im Frühjahr 2020 entsprechende Forderungen erhoben. Allerdings ist es so, dass die vorhandenen Personalausstattungen in den Pflegeeinrichtungen auch ohne Corona-Pandemie nicht ausreichend sind. Bekanntlich hat das Rothgang-Gutachten einen Personalmehrbedarf von rd. 3% aufgezeigt. Es fragt sich daher, woher das Personal kommen soll, das nun die umfänglichen Testmaßnahmen durchführen soll. Wenn dafür das hauseigene Personal eingesetzt wird, geht das klar zu Lasten der Versorgung und Pflege der Bewohner*Innen. Und das ist so nicht akzeptabel und zeigt auf, dass insoweit einige Fragen offen sind (> https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 4&p=85#p85 ).

Für die gewünschten Schnelltests sollen Personen eingesetzt werden, die für solche Maßnahmen ggf. besonders geschult werden. Es stellen sich aber auch Fragen, wie es dann letztlich um die Qualifizierung dieser Personen bestellt ist. Auch "einfache" Abstrichmaßnahmen können schmerzhaft und risikoreich sein. Das Amtsgericht Meinungen hat insoweit am 18.01.2021 die Besorgnisse eines Amtsrichters verdeutlicht. Die Besorgnisse halte ich für sehr begründet. Dort heißt es u.a.:

Wie die Erfahrungen des Gerichts in den ersten Tagen nach Inkrafttreten des § 9a der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung zeigen, handelt es sich bei den von der Einrichtung der Pflege durchgeführten PoC-Antigen-Tests, deren Auswertungen in der Regel bis zu einer Stunde in Anspruch nehmen, ausschließlich um Tests, die einen Abstrich aus dem Nasenrachen voraussetzen, der durch ein Einführen eines Teststäbchen gewonnen wird. Bei den den Abstrich nehmenden Personen handelt es sich zum Teil um nicht medizinisch ausgebildetes Personal, welches lediglich eine Unterweisung im Umgang mit dem jeweiligen Testverfahren erhalten hat. Das beruht darauf, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020 (BGBl. 2020, 2397) geregelt hat, dass der Arztvorbehalt für Schnelltests entfällt und diese Tests grundsätzlich durch entsprechend geschultes Personal angewendet werden können.
2. Das Gericht hat persönlich die Erfahrung gemacht, dass die Abstrichnahme auf diese Art nicht nur zum Zeitpunkt der Vornahme des Abstrichs erheblich schmerzhaft sein kann, sondern zum Teil auch noch Stunden danach Schmerzen infolge des körperlichen Eingriffs bestehen. Das Gericht hat sich deshalb zu dieser Abstrichmethode ärztlich fachkundig beraten lassen. Danach besteht bei einem nicht korrekt durchgeführten Nasenrachenabstrich die Gefahr erheblicher Verletzungen, insbesondere dann, wenn der Abstrichtupfer in der Nase nach oben in Richtung der Schädelbasis geschoben wird, da die Rhinobasis hier stellenweise nur einen papierdünnen Knochen darstellt. Nicht korrekt ausgeführte Abstriche bergen daher die Gefahr von Verletzungen von Nasenstrukturen und Schädelbasis (vgl. dazu auch Niederberger-Leppin /Luxenberger, Korrekte Technik und Risiken der Abstrichentnahme aus dem Nasenrachen - https://www.aekwien.at/documents/263869 ... 45eec538f9 -). Gerade bei Personen mit einer veränderten intranasalen Anatomie, die das nichtmedizinische und nur „geschulte“ Personal schon nicht erkennen kann, kann ein Nasenabstrich erhebliche Komplikationen hervorrufen (vgl. hierzu Lorenz, Liquorverlust nach Nasen-Rachen-Abstrich, https://www.medical-tribune.de/medizin- ... -abstrich/). In jedem Fall ist ein solcher Nasenabstrich unangenehm (vgl. hierzu Pressemitteilung der Charité vom 11.12.2020, ANTIGENTESTS: WÄREN SELBSTABSTRICHE ZUVERLÄSSIG? - https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/ ... erlaessig/ -).
Siehe den Beschlusstext unter > https://landesrecht.thueringen.de/bsth/ ... E201662021

Wenn Sie die Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen nochmals aufgreifen sollten, können Sie meine Hinweise gerne übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - Diplom-Verwaltungswirt - Oberamtsrat a.D. - Buchautor/Journalist - Dozent für Pflegerecht
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.- https://www.vmwj.de
http://www.wernerschell.de - Pflegerecht und Gesundheitswesen
Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

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Arbeitgeber können den Zugang zum Arbeitsplatz ohne Corona-Test verweigern!

Beitrag von WernerSchell » 16.02.2021, 08:26

Arbeitgeber können den Zugang zum Arbeitsplatz ohne Corona-Test verweigern!

Dies entschied das Arbeitsgericht Offenbach am 04.02.2021 - 4 Ga 1/21 - in einem Eilverfahren. In der dazu veröffentlichten Pressemitteilung heißt es:
"Ohne Erfolg blieb ein Eilverfahren eines Arbeitnehmers auf Fortsetzung seiner Arbeitstätigkeit beim Arbeitgeber. Dieser verwehrte dem Arbeitnehmer den Zutritt zum Werksgelände, weil dieser sich weigerte, einen nach Ansicht des Arbeitgebers in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen PCR-Test durchzuführen. Aus Sicht des Arbeitnehmers verstoße die Anweisung, den Test durchzuführen, gegen das Recht auf Selbstbestimmung und sei weder durch das Weisungsrecht noch die Betriebsvereinbarung gedeckt. Der PCR-Test sei unverhältnismäßig, weil er einen invasiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bilde. Die Richter der Kammer 4 des Arbeitsgerichts in Offenbach am Main wiesen den Antrag unter anderem jedoch auch schon deshalb zurück, weil der Arbeitnehmer die Eilbedürftigkeit einer sofortigen Entscheidung nicht belegt habe. Für die Richter war ein besonderes, eiliges Beschäftigungsinteresse nicht erkennbar. Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer das Rechtsmittel der Berufung einlegen." - Quelle: https://arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.d ... orona-test - Siehe auch die Informationen unter >
https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/ ... 2021-02-16

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Kampf gegen Corona: Rhein-Kreis Neuss erhält tausende zusätzliche Impfdosen

Beitrag von WernerSchell » 19.02.2021, 16:05

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 136/2021
Datum: 19.02.2021



Kampf gegen Corona: Rhein-Kreis Neuss erhält tausende zusätzliche Impfdosen


Rhein-Kreis Neuss. Im Kampf gegen das Corona-Virus bekommt der Rhein-Kreis Neuss tausende zusätzliche Impfdosen. „Jede Impfdosis hilft, Menschenleben zu schützen und die Pandemie zu bewältigen. Auch wenn wir dafür noch einige Zeit Geduld und Disziplin aufbringen müssen“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Er weist darauf hin, „dass die Impfung vor dem Hintergrund der zunehmenden Ausbreitung von Virus-Mutationen sowie weiter hohen Infektionszahlen an Bedeutung gewinnt“.

Für sein Impfzentrum in der Hammfeldhalle in Neuss erwartet der Kreis in den nächsten Wochen 3272 zusätzliche Vakzine des Herstellers AstraZeneca. Die mit dem Impfstoff von AstraZeneca Impfberechtigten werden durch den Kreis über die Berufsverbände mit allen nötigen Informationen zur Terminvereinbarung versorgt. Personen, die hier impfberechtigt sind, können sich aber auch per E-Mail an die Adresse impfzentrum@rhein-kreis-neuss.de wenden. Die Terminierung erfolgt dann über ein Online-Portal.

Hinzu kommen für den Monat März zusätzliche 3 000 Impfdosen von Biontech/Pfizer, die für über 80 Jahre alte Menschen vorgesehen sind und für die noch keine Termine vergeben wurden. Außerdem werden die Krankenhäuser im Kreis in den kommenden beiden Wochen 2 050 Impfdosen erhalten.

Eine Auflistung der neu Impfberechtigten steht in der Fortschreibung eines Erlasses vom 18. Februar zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 aus dem Landesgesundheitsministerium. Ab sofort werden Impfungen über den bisher bestimmten Personenkreis hinaus für folgende Gruppen angeboten: regelmäßig in vollstationären Pflegeinrichtungen tätige Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Sinne von Betreuungsrechtspflegerinnen und -rechtspflegern, Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste, das Personal von Hilfsmittel- beziehungsweise Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, Fußpflegerinnen und Fußpfleger, Frisörinnen und Frisöre sowie Seelsorgerinnen und Seelsorger.

Darüber hinaus geimpft werden Medizinprodukte-Beraterinnen und -Berater bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen, Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben (insbesondere für die Medizinischen Dienste), Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Spezialpflege (zum Beispiel der Stoma- und Wundversorgung, wenn sie patientennah erbracht wird) sowie Heilmittel-Erbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege.

Wie bislang sind auch weiter folgende Personengruppen impfberechtigt, für die auch noch Termine verfügbar sind:
• Personal von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten, Tagespflegeeinrichtungen sowie Pflege-Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe ebenso wie Beschäftigte und ehrenamtliche Tätige in Hospizen und ambulanten Hospizdienste.
• Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden, (Zahn-)Ärzte und deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden, (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patienten behandeln sowie Ärzte und deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen und Dialysepraxen tätig sind
• Rettungsdienstpersonal
• Personal in den Impfzentren

Wenn Personen nicht zum vereinbarten Termin kommen, greift eine Nachrücker-Liste, auf der ausschließlich Menschen aus der höchsten Priorisierungsgruppe stehen.

Impfberechtigte ab 80 Jahren können einen Impftermin nur über die kassenärztliche Vereinigung unter der Internet-Adresse www.116117.de oder telefonisch unter Rufnummer 0800/116 117 01 vereinbaren.

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Vereinssport im Lockdown: Kein Training für 7,3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland

Beitrag von WernerSchell » 23.02.2021, 08:28

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) „Zahl der Woche“ vom 23.02.2021

Vereinssport im Lockdown: Kein Training für 7,3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland

WIESBADEN – Der Vereinssport war im ersten Jahr der Corona-Pandemie stärker eingeschränkt als viele andere Lebensbereiche. Seit November letzten Jahres sind Hallen und Sportplätze wieder größtenteils geschlossen, konkrete Lockerungen sind derzeit noch keine in Aussicht. Betroffen sind besonders Kinder- und Jugendliche: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war zum Jahresbeginn 2020 gut die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland Mitglied in einem Sportverein. Das sind rund 7,3 Millionen Mädchen und Jungen im Alter von 0 bis 18 Jahren. Am höchsten ist der Anteil in der Altersgruppe der 7- bis unter 15-Jährigen: 70,5 % der insgesamt rund 5,9 Millionen Mädchen und Jungen dieser Altersgruppe waren in einem Sportverein angemeldet. Dabei sind mit 79,4 % deutlich mehr Jungen dieser Altersgruppe in den Sportvereinen engagiert als Mädchen (61,1 %).

+++
Die vollständige „Zahl der Woche“ sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
www.destatis.de/kontakt

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Termine für AstraZeneca-Impfungen frei - Berechtigte können sich direkt beim Rhein-Kreis Neuss melden

Beitrag von WernerSchell » 24.02.2021, 17:00

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 146/2021
Datum: 24.02.2021



Berechtigte können sich direkt beim Kreis melden: Termine für AstraZeneca-Impfungen frei


Rhein-Kreis Neuss. Im Kampf gegen das Corona-Virus hat der Rhein-Kreis Neuss auch zusätzliche Impfdosen des Herstellers AstraZeneca erhalten. Für Impfungen mit diesem Vakzin sind noch Termine frei. Wer zu der Gruppe der hierfür Impfberechtigten gehört und noch keine Impfbenachrichtigung über die entsprechenden Berufsverbände erhalten hat, kann sich für einen Termin auch direkt an den Kreis wenden. Dies geschieht per E-Mail an die Adresse impfzentrum@rhein-kreis-neuss.de. Die Terminierung erfolgt dann über ein Online-Portal.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke weist darauf hin, „dass die Impfung vor dem Hintergrund der zunehmenden Ausbreitung von Virus-Mutationen sowie weiter zu hoher Infektionszahlen noch an Bedeutung gewinnt“. Die mit dem Impfstoff von AstraZeneca Impfberechtigten sind wie bislang:

• Personal von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten, Tagespflegeeinrichtungen sowie Pflege-Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe ebenso wie Beschäftigte und ehrenamtliche Tätige in Hospizen und ambulanten Hospizdiensten.
• Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden, (Zahn-)Ärzte und deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden, (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patienten behandeln sowie Ärzte und deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen und Dialysepraxen tätig sind
• Rettungsdienstpersonal und Personal in den Impfzentren

AstraZeneca-Impfungen werden darüber hinaus für folgende Gruppen und Berufe angeboten: regelmäßig in vollstationären Pflegeinrichtungen tätige Betreuungsrichter sowie Rechtspfleger im Sinne von Betreuungsrechtspflegern, Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste, das Personal von Hilfsmittel- beziehungsweise Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, Fußpfleger, Frisöre sowie Seelsorger.

Außerdem geimpft werden Medizinprodukte-Berater bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen, Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben (insbesondere für die Medizinischen Dienste), Mitarbeiter der ambulanten Spezialpflege (zum Beispiel der Stoma- und Wundversorgung, wenn sie patientennah erbracht wird) sowie Heilmittel-Erbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege.

Impfberechtigte aus diesen Gruppen finden Antworten auf weitere Fragen rund um die Coronaimpfung auch unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung. Personen, die nicht zu diesem Berechtigtenkreis gehören, können aktuell keinen Termin vereinbaren und sich auch nicht für eine spätere Impfung vormerken lassen.

Die Impfberechtigten ab 80 Jahren können ihren Impftermin weiterhin nur über die kassenärztliche Vereinigung unter der Internet-Adresse www.116117.de oder telefonisch unter Rufnummer 0800/116 117 01 vereinbaren. Für sie sind durchweg Impfungen mit dem Biontech/Pfizer-Impfstoff vorgesehen.

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Corona: Bundeswehr unterstützt den Rhein-Kreis Neuss in 31 von 46 Altenpflegeheimen

Beitrag von WernerSchell » 25.02.2021, 16:42

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 148/2021
Datum: 25. Februar 2021



Corona: Bundeswehr unterstützt den Rhein-Kreis Neuss in 31 von 46 Altenpflegeheimen

Rhein-Kreis Neuss. Zurzeit sind in 31 von 46 Altenpflegeheimen im Rhein-Kreis Neuss Einsatzkräfte der Bundeswehr im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus tätig. Sie unterstützen das Pflegepersonal der Seniorenzentren voraussichtlich bis zum 31. März bei den Antigen-Schnelltests von Mitarbeitern und Besuchern, auch Point-of-Care- oder PoC-Tests genannt.
Insgesamt entlasten 79 Soldatinnen und Soldaten die Pflegekräfte zum überwiegenden Teil an sieben Tagen die Woche. „Die Bundeswehr ist eine starke und zuverlässige Hilfe in unserem Corona-Team und ein wichtiger Baustein im Bemühen um eine schnellstmögliche Nachverfolgung und Unterbrechung der Infektionsketten“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.
Die Kooperation geschieht in Zusammenarbeit des Kreisverbindungskommandos der Bundeswehr unter Leitung von Oberstleutnant Lothar Peschges mit dem Krisenstab des Rhein-Kreises Neuss, dem Kreisdirektor Dirk Brügge vorsteht. Truppensteller sind das ArtillerieLehr-Bataillon 325 aus Munster in der Lüneburger Heide, das Aufklärungsbataillon 7 aus Ahlen im Münsterland und das Versorgungsbataillon 142 aus Hagenow in Mecklenburg-Vorpommern.

Seit dem 2. November erfolgt außerdem eine Unterstützung des Gesundheitsamts in der Kontaktnachverfolgung und der Sachverhaltsermittlung durch 30 Soldaten sowie zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zwei-Schicht-System. Truppensteller ist hier das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln.

Rund 20 000 Bundeswehr-Angehörige in Deutschland helfen derzeit den zivilen Behörden im Kampf gegen die Pandemie und deren soziale Auswirkungen. Auch die seit Dezember 2020 bundesweit im Aufbau befindlichen Impfzentren werden unterstützt. Insgesamt stehen im Hilfskontingent der Bundeswehr bis zu 25 000 Soldatinnen und Soldaten bereit.

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Bürger können sich für Einzelfallentscheidungen bei Coronaschutzimpfungen an den Rhein Kreis Neuss wenden

Beitrag von WernerSchell » 26.02.2021, 17:10

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 152/2021
Datum: 26. Februar 2021



Bürger können sich für Einzelfallentscheidungen bei Coronaschutzimpfungen an den Kreis wenden

Rhein-Kreis Neuss. Die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen sind für Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Coronaschutzimpfung zuständig. Dies hat jetzt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mitgeteilt. Für Bürger aus dem Rhein-Kreis Neuss hat die Kreisverwaltung die hierzu die E-Mail Adresse impfpriorisierung@rhein-kreis-neuss.de eingerichtet. Hier können entsprechende Anträge gestellt werden. Grundvoraussetzung für einen solchen Antrag ist das Vorliegen eines qualifizierten ärztlichen Zeugnisses, das nach Vorgaben des Landes nicht vor dem 8. Februar datiert sein darf.

Für eine Einzelfallentscheidung kommen Personen in Frage, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum möglichen Verlauf einer SARS-CoV-2 Infektion vorliegen, aber von einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf ausgegangen werden muss.

Bestehen Zweifel an der ärztlichen Beurteilung, kann der Kreis den entsprechenden Antrag zur Prüfung an die Deutsche Rentenversicherung Rheinland weiterleiten. Das jeweilige Ergebnis wird der beantragenden Personen zeitnah mitgeteilt. Bei positiver Prüfung wird ein Impftermin im Impfzentrum des Kreises in der Hammfeld-Halle in Neuss vereinbart.

Ausgenommen von diesem Verfahren sind ausdrücklich diejenigen chronisch Kranken, die in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes bereits einer bestimmten Priorisierungsstufe zugeordnet sind. In den nachfolgend aufgeführten Fällen muss kein Antrag auf Einzelfallentscheidung gestellt werden. Die in der hohen Priorität genannten Personen werden ein gesondertes Impfangebot im März erhalten. Dies sind bei Schutzimpfungen mit hoher Priorität zum Beispiel Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression, Personen mit chronischer Nierenerkrankung und anderes mehr, und bei Personen mit erhöhter Priorität Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen, Personen mit Asthma bronchiale oder chronisch entzündlicher Darmerkrankung und anderes mehr.

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Weitere Personengruppen impfberechtigt - Mehr als 15 000 zusätzliche Impfdosen für den Kreis bis Ende März

Beitrag von WernerSchell » 01.03.2021, 17:24

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 156/2021
Datum: 1. März 2021



Weitere Personengruppen impfberechtigt - Mehr als 15 000 zusätzliche Impfdosen für den Kreis bis Ende März

Rhein-Kreis Neuss. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kreis der Impfberechtigten ausgeweitet. Hierzu erhält der Rhein-Kreis Neuss bis Ende März 14 930 Dosen des AstraZeneca-Impfstoffes. Für Impfberechtigte aus den berechtigten Personenkreisen, die älter als 65 Jahre sind wird Impfstoff von BionTech/Pfizer vorgehalten. So sind künftig auch folgende Personengruppen impfberechtigt:

• Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
• Lehrerinnen und -lehrer an Grund-, Förder- und Sonderschulen
• ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt. Hierzu gehören zum Beispiel (Zahn-)Ärzte, deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen
• Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind
• Personal von Blut- und Plasmaspendediensten
• Personal in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren
• Polizisten mit direkten Kontakt zu Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
• Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen

Die in diesem Personenkreis Impfberechtigten werden durch den Kreis in den nächsten Tagen über die Arbeitsgeber und Einrichtungen mit allen nötigen Informationen zur Terminvereinbarung versorgt. Die Terminierung erfolgt dann über ein Online-Portal. Die Impfungen erfolgen im Impfzentrum des Kreises in der Neusser Hammfeldhalle oder insbesondere bei Einrichtungen der Eingliederungshilfe auch durch mobile Teams.

Außerdem werden die Krankenhäuser im Kreis bereits in dieser Woche 1 370 Impfdosen der Firma AstraZeneca erhalten. Für Impfungen in teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften nach § 24 Absatz 1 des Wohn- und Teilhabegesetzes, Demenz-WGs und Beatmungs-WGs erhält der Kreis 930 Impfdosen von Moderna.

„Ich freue mich, dass die Impfungen weiter Fahrt aufnehmen und wir so Menschenleben schützen können“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, der appelliert, das Impfangebot anzunehmen: „Nur durch Impfungen kann es uns gelingen, die Pandemie zu bewältigen und unseren gewohnten Alltag zurückzugewinnen. Die in Deutschland in einem ordentlichen Verfahren geprüften und zugelassenen Impfstoffe sind alle sicher und hochwirksam.“

Impfberechtigte ab 80 Jahren können einen Impftermin weiter nur über die kassenärztliche Vereinigung unter der Internet-Adresse www.116117.de oder telefonisch unter Rufnummer 0800/116 117 01 vereinbaren.

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"Versprechen gebrochen"

Beitrag von WernerSchell » 04.03.2021, 07:08

Bild


"Versprechen gebrochen"

Düsseldorf, 03. März 2021. Vor dem Impfzentrum halten sich alte, gebrechliche Menschen an Rollatoren fest, sitzen in Rollstühlen und warten mit ihren Begleiterinnen teilweise mehrere Stunden und ohne Information, bis sie endlich an der Reihe sind, geimpft zu werden. Das dem Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW von Mitgliedern mehrfach Berichtete wirkt wie ein Sinnbild verlorengegangener Achtsamkeit überhaupt beim Schutz der gebrechlichsten Menschen in Deutschland vor einer COVID-Erkrankung.

„>Wir lassen uns impfen. Aber Oma zuerstDeutschland krempelt die Ärmel hoch

Aufgrund der Probleme mit dem Impfstoff von Astra Zeneca veränderte die Bundesregierung im Februar die Reihenfolge bei den Impf-Prioritäten. In Nordrhein-Westfalen werden jetzt Hunderttausende Menschen aus jüngeren Zielgruppen vorgezogen. Eigentlich Höchstpriorisierte werden währenddessen mit recht vagen Versprechungen abgespeist. >So schnell wie möglich - also in den nächsten Wochen< würde man damit >beginnen
„Dass nun Berufsgruppen wie Erzieherinnen und Erzieher hochgestuft werden, sei ihnen ehrlich gegönnt“, erklärt Regina Schmidt-Zadel. „Aber man sollte doch erwarten können, dass zugleich alles darangesetzt wird, endlich auch die noch nicht erreichten Über-Achtzigjährigen vor der Infektion mit COVID-19 zu schützen. Diesen Eindruck vermittelt der Gesundheitsminister aber nicht.“

Regina Schmidt-Zadel, Bundestagsabgeordnete a.D. und langjährige Gesundheitspolitikerin, fürchtet, dass auch Menschen mit Demenz unter 80 Jahren nun länger auf eine Impfgelegenheit warten müssen. Sie gehören zu den Personen, die mit hoher Priorität eine Schutzimpfung erhalten sollen. „Während andere, jüngere Zugehörige zu dieser Gruppe II in Nordrhein-Westfalen bereits geimpft werden, hat Gesundheitsminister Laumann Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen erst für Ende März ein Impfangebot in Aussicht gestellt“, bemängelt die Vorsitzende von Alzheimer NRW. „Und die maximal zwei engen >Kontaktpersonenweiteren Gruppensukzessive darlegen< will, wann sie ein Impfangebot erhalten. Niemand scheint auch bisher zu wissen, wie die Kontaktpersonen ihre Berechtigung überhaupt geltend machen können. Das ist ein Schlag ins Gesicht der pflegenden Angehörigen, die in der Pandemie noch höher belastet sind, als es ohnehin der Fall ist.“

Wie überall in Deutschland werden auch in NRW rund zwei Drittel der Demenzerkrankten von Angehörigen zuhause versorgt. In den vergangenen Monaten waren zahlreiche Angebote zu ihrer Unterstützung ausgefallen.

„Der Landesverband der Alzheimer Gesellschaften erwartet ein schnelles und unbürokratisches Vorgehen, damit Menschen mit einer Demenz und ihre Angehörigen den so wichtigen Schutz vor einer Corona-Infektion ohne weiteren Verzug erhalten“, fordert seine Vorsitzende Regina Schmidt-Zadel.

Quelle: Pressemitteilung vom 03.03.201
V.i.S.d.P. Regina Schmidt-Zadel MdB a.D., Vorsitzende
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Der Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V. wurde 2003 gegründet. Er ist die Interessenvertretung der regionalen Alzheimer Gesellschaften und Alzheimer Angehörigen- Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeinitiativen in NRW. Er führt laufend eigene Projekte durch, z.B. das Projekt "Leben mit Demenz", eine Schulungsreihe für Angehörige. Er ist Veranstalter von Fachtagungen und Herausgeber eigener Publikationen. Er setzt sich für einen würdevollen Umgang mit Menschen mit Demenz ein, insbesondere in der Pflege, und wirkt an der Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Gremien, Ausschüssen und auf politischer Ebene mit.

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