Corona-Pandemie - Gesundheitsschutz und Hilfsangebote ...

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WernerSchell
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Initiativen zur Corona-Impfpflicht fallen im Bundestag durch

Beitrag von WernerSchell » 07.04.2022, 15:59

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Initiativen zur Corona-Impfpflicht fallen im Bundestag durch


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Verschiedene Initiativen zum Thema Corona-Impfpflicht sind am Donnerstag, 7. April 2022, im Deutschen Bundestag durchgefallen. Die Parlamentarier haben in namentlicher Abstimmung alle Vorlagen (20/899, 20/954, 20/680, 20/978, 20/516) abgelehnt. Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung (20/1353) des Gesundheitsausschusses zugrunde. In dieser Beschlussempfehlung wurden zuvor die Gesetzentwürfe (20/899) und (20/954) zusammengeführt, die eine Impfpflicht ab 60 Jahren zum 15. Oktober 2022 vorsah. 296 Abgeordnete des Bundestages stimmten in namentlicher Abstimmung für den zusammengeführten Gesetzentwurf, dagegen stimmten 378 Parlamentarier. Neun Abgeordnete haben sich enthalten. Damit wurde der Kompromissentwurf abgelehnt.

In einer weiteren namentlichen Abstimmung haben die Abgeordneten einen von der Unionsfraktion vorgelegten Antrag für ein Impfvorsorgegesetz (20/978) abgelehnt. Die Vorlage fand keine Mehrheit bei 172 Ja-Stimmen, 497 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag um den FDP-Abgeordneten Wolfgang Kubicki (20/680) gegen die allgemeine Impfpflicht. Für den Antrag haben 85 Abgeordnete gestimmt und 590 Parlamentarier haben dagegen votiert. Insgesamt zwölf Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Schließlich fand auch keine Mehrheit ein von der AfD-Fraktion vorgelegter Antrag (20/516) gegen eine gesetzliche Impfpflicht. Gestützt wurde der Antrag von 79 Parlamentariern, abgelehnt wurde die Vorlage von 607 Abgeordneten.

Emotionale Schlussdebatte
In der Schlussdebatte warben zahlreiche Redner um Zustimmung für die von ihnen jeweils vertretenen Konzepte. In der emotionalen und erneut kontroversen Debatte warfen sich insbesondere Abgeordnete von SPD und Union gegenseitig vor, einen mit breiter Mehrheit getragenen Kompromiss verhindert zu haben.

Die AfD-Fraktion hielt ihrerseits der Ampel-Koalition völliges Versagen und eine Bevormundung der Bürger in der Corona-Pandemie vor. Auch Redner anderer Fraktionen wandten sich gegen eine verpflichtende Impfung und machten dabei neben medizinischen auch rechtliche Bedenken geltend.

Schmidt: Das Virus wird nicht einfach verschwinden
Dagmar Schmidt (SPD) warb für die allgemeine Impfpflicht und den kurzfristig gefundenen Kompromiss. Es gehe nicht darum, wie die Lage jetzt sei, sondern um das, was im nächsten Herbst und Winter zu erwarten sei, wenn womöglich neue Virusvarianten aufträten. Sie warnte: „Das Virus wird nicht einfach verschwinden.“ Daher müsse Vorsorge getroffen werden, um das Gesundheitssystem und die Gesundheit der Menschen zu schützen. Entweder es gelinge, die Impflücke zu schließen und eine Grundimmunisierung zu erreichen, oder es müssten notfalls wieder Schutzvorkehrungen getroffen und Freiheitseinschränkungen in Kauf genommen werden.

Sie hielt der Union vor, sich einer Verständigung entzogen zu haben. Es sei jedoch Aufgabe der verantwortlichen Politiker, Verhandlungen zu führen und Kompromisse zu schließen. Mit dem neuen Konzept verbunden sei die Möglichkeit, die Impfpflicht auszusetzen oder zu auch zu erweitern in einer schwierigen Lage. Was die für eine Grundimmunisierung notwendige Zahl an Impfungen angehe, stellte Schmidt klar, die Impfpflicht im Konzept beziehe sich auf drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine Genesung. Damit könnten schwere Erkrankungen verhindert werden.

Sorge: Keine Impfpflicht auf Vorrat
Nach Ansicht von Tino Sorge (CDU/CSU) bietet der Antrag seiner Fraktion einen geeigneten Kompromiss. Auch er sprach von der Notwendigkeit, Vorsorge zu treffen für den Herbst. Es könne jedoch „nicht sofort und pauschal“ über eine Impfpflicht entschieden werden. Vielmehr komme es auf die konkreten Umstände an. Derzeit gingen die Inzidenzen wieder zurück, die Krankenhäuser seien nicht überlastet, auch sei nicht absehbar, welche Corona-Variante im Herbst grassiere und ob der dann verfügbare Impfstoff dagegen wirke.

Sorge wandte sich gegen eine Impfpflicht auf Vorrat, das sei der falsche Weg. Vorsorge heiße nicht, jetzt pauschal eine Impfpflicht für alle Menschen zu beschließen. Eine Pflichtberatung wäre überdies bürokratisch und werde von den Kassen abgelehnt. Es gehe im Übrigen um die Abwägung von Grundrechten, über Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit. Der Antrag der Union liege als Kompromiss seit Wochen auf dem Tisch. Die Ampel-Koalition habe für ihr Konzept keine Mehrheit, wolle über den Unions-Vorschlag aber nicht ernsthaft diskutieren. Sorge betonte: „Wir sollten uns die Tür zur Versöhnung offen halten.“

Weidel: Impfpflichtgeschacher der Ampel ist blamabel
Dr. Alice Weidel (AfD) wies alle Versuche zur Einführung einer Impfpflicht als untauglich und unangemessen zurück. Die Verfassung habe den Zweck, Freiheitsrechte zu garantieren, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit rage dabei hervor. „Das ist unsere letzte Verteidigungslinie.“ Wenn eine Regierung sich anmaße, dieses höchste Recht nach Belieben zu verbiegen, handele sie verfassungsfeindlich. Weidel betonte: „Die Impfpflicht ist nicht nur radikal verfassungsfeindlich, sie ist eine totalitäre Anmaßung, eine Entwürdigung des Individuums.“

Bürger würden zu ihrem vermeintlichen Glück gezwungen. Das sei eine furchteinflößende Sichtweise. Sie argumentierte, die verfügbaren Impfstoffe seien nicht konventionell und in ihren Nebenwirkungen unklar. Die Impfung in Werbekampagnen als Pieks zu verballhornen, sei „eine Infantilisierung der Bürger“. Sie mutmaßte, die Impfpflicht diene nur dazu, Impfdosen loszuwerden. „Das sind die Probleme eines überforderten Gesundheitsministers.“ Weidel rügte: „Das unwürdige Impfpflichtgeschacher der Ampel ist blamabel und verantwortungslos.“ Der neu vorgelegte Gesetzentwurf sei ein Trojanisches Pferd und sehe in Wahrheit eine Impfpflicht für alle vor. Verlogener gehe es nicht.

Kubicki fordert selbstbestimmte Entscheidung
Wolfgang Kubicki (FDP), der die Corona-Impfungen für sinnvoll hält, warb erneut für eine selbstbestimmte Entscheidung der Bürger. Es sei problematisch, wenn in der Debatte der Eindruck entstehe, dass die Argumente weniger auf Evidenz basierten als vielmehr „auf dem unbedingten Willen, die eigene Position durchzusetzen“. Er argumentierte, auch mit einer Impfpflicht werde eine Herdenimmunität nicht erreicht, eine gefährlichere Virusvariante im Herbst sei zudem nicht das wahrscheinlichste Szenario. Zudem: „Ungeimpfte sind nicht schuld daran, dass sich andere Menschen infizieren.“

Eine Überlastung des Gesundheitssystems sei ebenfalls nicht abzusehen. Schließlich sei eine Impfpflicht mit einem nur bedingt zugelassen Impfstoff verfassungsrechtlich ein Problem. Er fügte hinzu, Impfungen dienten dem Selbstschutz und nicht dem Fremdschutz. „Es ist nicht Aufgabe des Staates, erwachsene Menschen gegen ihren Willen zum Selbstschutz zu zwingen.“ Kubicki warb für eine sachorientierte Debatte, in der es darum gehen müsse, die rechtlich, gesundheitspolitisch und gesellschaftlich beste Lösung zu finden. Eine allgemeine Impfpflicht, ob ab 18 oder 60, sei weder rechtlich noch gesellschaftspolitisch zu rechtfertigen.

Ullmann: Gesundheitssystem vor Überlastung schützen
Dr. Andrew Ullmann (FDP), der mit anderen Abgeordneten für eine verpflichtende Beratung und eine Impfpflicht mit 50 Jahren geworben hatte, setzte sich für den neu ausgearbeiteten Gesetzentwurf ein. Das Ziel sei, Vorsorge zu treffen, damit es keinen dritten Corona-Winter gebe und Freiheiten zurückgewonnen werden könnten.

Das Gesundheitssystem könne nur über eine gute Immunisierung vor Überlastung geschützt werden. Niemand wisse, wie die mögliche nächste Welle im Winter aussehen werde, sagte er und fügte hinzu, dass sie kommen werde, sei klar. „Wir dürfen den Winter nicht in einer Katastrophe enden lassen.“ Seiner Einschätzung nach sind viele Bürger aufklärungswillig. Mit einer verpflichtenden Aufklärung könne daher die Impfquote erhöht werden.

Warken: Ampel-Koalition hat Schuld am „Wirrwarr“
Nina Warken (CDU/CSU) gab der Ampel-Koalition die Hauptschuld an dem entstandenen „Wirrwarr“ rund um die Impfpflicht. Die Koalition habe sich in Gruppenanträge geflüchtet. Damit habe die Gefahr bestanden, dass am Ende keine Entscheidung stehe. „Das war ein falsches Signal.“

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) hätte energischer um einen Kompromiss ringen müssen. „Wir lassen uns nicht vorwerfen, dass wir nicht kompromissbereit waren.“ Sie mahnte, eine Impfpflicht auf Vorrat wäre unverhältnismäßig. Impfen sei ein körperlicher Eingriff und nicht lapidar. Eine solche Entscheidung würde womöglich vor Gericht nicht standhalten. Sie versicherte, die Union bleibe gesprächsbereit.

Dahmen warnt vor Pandemie im Herbst
Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte die Entscheidung, das ursprüngliche Konzept mit einer Impfpflicht ab 18 Jahren über eine Impfpflicht ab 50 Jahren bis hin zu einer verpflichtenden Impfung ab 60 Jahren zu ändern. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sei vernünftig, wirksam und rechtssicher.

Die Altersgrenze sei auch nicht willkürlich gewählt, sondern medizinisch begründet, weil das Risiko für schwere Verläufe mit dem Alter deutlich steige. Geschützt würden damit besonders gefährdete Menschen und das Gesundheitssystem vor Überlastung. So könne ein neuer Pandemie-Winter verhindert werden. Die Pandemie dürfe nicht wieder im Herbst das öffentliche Leben lahmlegen. „Wir haben die Verantwortung, jetzt Vorsorge für den Herbst zu treffen.“

Sichert erinnert an Versprechen vor der Bundestagswahl
Martin Sichert (AfD) kritisierte, die verantwortlichen Politiker hätten die Bürger in der Corona-Pandemie belogen. Vor der Wahl sei von allen Seiten das Versprechen abgegeben worden, dass es keine Impfpflicht geben werde. Er forderte, es müssten die Lügen beendet werden, auf denen die Corona-Politik fuße. Alle Auflagen müssten fallen.

Sichert bezeichnete explizit auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als Lügner, was Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) mit einer Rüge quittierte.

Lauterbach warnt vor gefährlichen Virus-Varianten
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wandte sich entschieden gegen den Standpunkt, wonach die vergleichsweise milde Omikron-Variante als Argument gegen eine Impfpflicht angeführt werden könne. Die Verläufe bei dieser Variante seien auch deswegen milder, weil schon so viele Menschen geimpft seien. „Wenn sich niemand hätte impfen lassen, hätten wir eine lupenreine Katastrophe“ und das Land befände sich im totalen Lockdown.

Lauterbach warnte vor einer möglichen gefährlichen Variante, die im Herbst auftreten könnte. Es sei auch jetzt schon inakzeptabel, täglich 200 bis 300 Corona-Todesfälle einfach hinzunehmen. Er mahnte: „Wir haben es in der Hand.“ Mit einer Impfpflicht gebe es die Chance, 90 Prozent der vermeidbaren Todesfälle zu verhindern.

Wagenknecht: Die Impfung ist eine persönliche Entscheidung

Dr. Sahra Wagenknecht (Die Linke), wandte sich gegen eine staatliche Impfpflicht. Die Impfstoffe schützten nicht vor Infektionen, schwere Verläufe seien selten geworden, Krankenhäuser seien auch nicht überlastet. Sie mutmaßte: „Sie wollen den Leuten eine Impfpflicht aufzwingen, weil der Kanzler Durchsetzungsfähigkeit demonstrieren muss.“ Und weil ein „kopfloser Gesundheitsminister, der sich durch sein erratisches Agieren längst unmöglich gemacht“ habe, sein Gesicht wahren wolle. Sie forderte: „Hören Sie auf, die Menschen zu bevormunden.“ Die Corona-Impfung müsse eine persönliche Entscheidung bleiben.

Ausschuss führt Gesetzentwürfe zusammen
Der Gesundheitsausschuss hat am Mittwoch, 6. April, mehrheitlich für die Zusammenführung der beiden bisherigen Gesetzentwürfe für eine Impfpflicht ab 18 Jahren (20/899) sowie für eine Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt mit verpflichtender Impfberatung (20/954) gestimmt. Der neue Gesetzentwurf zur „Pandemievorsorge durch Aufklärung, verpflichtende Impfberatung und Immunisierung der Bevölkerung gegen Sars-CoV-2“ sieht laut Änderungsantrag eine Impfpflicht ab 60 Jahren zum 15. Oktober 2022 vor. Zudem beinhaltet der Entwurf eine Impfberatungspflicht für Personen im Alter zwischen 18 und 60 Jahren, die spätestens bis zu 15. Oktober 2022 zu erfüllen ist.

Der Bundestag kann der Vorlage zufolge nach Auswertung der Daten des aktuellen Infektionsgeschehens beschließen, entweder die Immunitätsnachweispflicht auszusetzen oder auf Personen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren auszudehnen, dies frühestens mit Wirkung zum 15. Oktober 2022. Zudem ist der Aufbau eines Impfregisters vorgesehen. Gegenstand der Schlussberatung im Plenum sollen neben dem neu gefassten Gesetzentwurf auch der Antrag der AfD-Fraktion gegen eine Impfpflicht (20/516), der Gruppenantrag für eine Stärkung der Impfbereitschaft ohne Impfpflicht (20/680) sowie der Antrag der Unionsfraktion für ein Impfvorsorgegesetz (20/978) sein.

Ursprüngliche Gesetzentwürfe
Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen hatten ursprünglich einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Zur Prävention gegen Sars-Cov-2 stünden gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, hieß es in dem Gesetzentwurf (20/899) zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen. Die Abgeordneten hatten vorgeschlagen, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden.

Eine weitere fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten wollte ursprünglich eine verpflichtende Impfberatung für Erwachsene und eine altersbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus ab 50 Jahren ermöglichen, hieß es in dem Gesetzentwurf (20/954). Die Abgeordneten hatten für ein mehrstufiges Vorgehen plädiert. Demnach sollten in einem ersten Schritt alle Erwachsenen kontaktiert und von den Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Bis zum 15. September 2022 sollten alle Personen ab 18 Jahren entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder über den Nachweis der Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung.

Unionsfraktion plädiert für Impfvorsorgegesetz
Die Unionsfraktion schlägt ein Impfvorsorgegesetz mit einem gestaffelten Impfmechanismus vor, der unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundestag aktiviert werden soll. Bei immer wieder neuen Virusvarianten und fortbestehenden Impfschutzlücken in der Bevölkerung bedürfe es eines vorausschauenden und flexiblen Impfvorsorgekonzepts, um das Land gegen künftige Pandemiewellen zu wappnen, heißt es in dem Antrag (20/978) der Fraktion.

Die Abgeordneten schlagen konkret die Schaffung eines Impfregisters, eine verstärkte Impfkampagne und einen mehrstufigen Impfmechanismus vor. Um eine zuverlässige Datengrundlage über den Impfstatus der verschiedenen Altersgruppen zu bekommen, soll unverzüglich mit der Einrichtung eines Impfregisters begonnen werden. Das Impfregister soll dazu genutzt werden, die Altersgruppen über die bei ihnen jeweils notwendigen Impfungen und Auffrischungen rechtzeitig zu informieren, Ungeimpfte gezielt anzusprechen und eine Beratung zu ermöglichen.

Antrag gegen die allgemeine Impfpflicht
Abgeordnete verschiedener Fraktionen um den FDP-Abgeordneten Wolfgang Kubicki haben wiederum einen Antrag (20/680) gegen die allgemeine Impfpflicht vorgelegt. Der Antrag zielt darauf ab, die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ohne eine Verpflichtung zu erhöhen. Es wird an die Bürger appelliert, die empfohlenen Angebote einer Corona-Schutzimpfung wahrzunehmen.

Die auf eine nachhaltige Entlastung des Gesundheitssystems abzielende allgemeine Impfpflicht hänge an noch nicht abschließend geklärten Fragen der Schutzdauer und des Schutzumfangs einer Impfung in den jeweiligen Altersgruppen, heißt es in dem Antrag. In Anbetracht der Schwere des mit einer allgemeinen Impfpflicht verbundenen Grundrechtseingriffs fielen diese Unwägbarkeiten besonders ins Gewicht.

AfD legt Antrag gegen eine Impfpflicht vor
Die AfD-Fraktion positioniert sich gegen eine gesetzliche Impfpflicht. Eine unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung zur Impfung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Virus Sars-Cov-2 sei unverhältnismäßig, heißt es in einem Antrag (20/516) der Abgeordneten. Die Bundesregierung solle von Plänen zur Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht gegen das Coronavirus Abstand nehmen. Zudem sollte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem die ab dem 15. März 2022 geltende Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal aufgehoben werde.

Zur Begründung heißt es in dem Antrag, die Einführung einer generellen Impfpflicht gegen Covid-19 sei verfassungsrechtlich unzulässig, weil damit das Virus nicht ausgerottet werden könne. Zudem bedeute eine Impfpflicht einen Eingriff gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit. (pk/eis/07.04.2022)

Quelle: Pressemitteilung vom 07.04.2022
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... cht-886566


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Diakonie-Zitat: Verzicht auf allgemeine Impfpflicht ist Politikversagen

Berlin, 7. April 2022 - Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Deutschland ist heute im Deutschen Bundestag gescheitert.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

"Nach der quälend langen politischen Diskussion konnte sich der Deutsche Bundestag nicht einmal zu der Minimallösung einer Impfpflicht ab 60 Jahren durchringen. Damit wurde eine große Chance verpasst, die Pandemie endlich dauerhaft in den Griff zu bekommen und allen Menschen ihre vollen Freiheits- und Teilhaberechte zurückzugeben. Den Preis für dieses Politikversagen werden erneut die Vorerkrankten, die Hochaltrigen, die unter Isolation leidenden Kinder und alle anderen bezahlen, die auf die Solidarität ihrer Mitmenschen angewiesen sind. Auch die Beschäftigten im Gesundheitswesen werden nun in doppelter Weise im Regen stehen gelassen: Zum einen bleibt die einrichtungsbezogene Impfpflicht ohne eine allgemeine Verpflichtung Stückwerk und zum anderen werden sie spätestens im Herbst wieder mit steigenden Corona-Fallzahlen zu kämpfen haben."

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

******************************
Kathrin Klinkusch, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
T +49 30 65211-1780
F +49 30 65211-3780
pressestelle@diakonie.de
Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin www.diakonie.de

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BIVA kritisiert Aus für allgemeine Impfpflicht und fordert Festhalten an Impfpflicht im Gesundheitswesen

Beitrag von WernerSchell » 15.04.2022, 06:16

BIVA-Pflegeschutzbund

BIVA kritisiert Aus für allgemeine Impfpflicht und fordert Festhalten an Impfpflicht im Gesundheitswesen

Bonn. Nach dem Aus für die allgemeine Impfpflicht werden Heimbewohnerinnen und -bewohner noch länger Grundrechtseinschränkungen ertragen müssen, fürchtet der BIVA-Pflegeschutzbund. „Die individuelle Freiheit, sich nicht impfen zu lassen, darf nicht wichtiger sein als die Grundrechte der Schwächsten in der Gesellschaft“, so Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des Verbraucherschutzvereins. Stegger warnt davor, jetzt auch an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu rütteln.

Ohne Impfpflicht wird die im Herbst erwartete Corona-Welle deutlich heftiger ausfallen und zu neuen Einschränkungen führen. Diese werden, wie in jeder Infektionswelle zuvor, zuerst und am härtesten die Pflegeheimbewohner treffen. Im Gegensatz zum Rest der Gesellschaft sind Heimbewohnerinnen und -bewohner auch heute noch von Grundrechtseinschränkungen betroffen. Im Beratungsdienst des BIVA-Pflegeschutzbundes gibt es immer noch viele Berichte über Quarantänen oder Besuchsverbote und -einschränkungen. „Zum wiederholten Mal wurde eine Möglichkeit verpasst, sich solidarisch mit den Schutzbedürftigen zu zeigen.“ kritisiert Stegger.

Mit Sorge beobachtet Stegger, dass nun auch die vorher beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht in Frage gestellt wird. Damit würde das Coronavirus noch häufiger in die Pflegeheime getragen und die Zahl der Corona-Toten dort weiter ansteigen. Zwangsläufig käme es auch wieder zu harten Kontakteinschränkungen für Pflegebetroffene mit den bekannten folgenschweren Auswirkungen auf die psychische Gesundheit. Das wäre ein fataler Zickzack-Kurs in Sachen Impfpflicht. „Ein bereits beschlossenes Gesetz wieder rückgängig zu machen, wäre ein neuer Tiefpunkt, den wir unbedingt vermeiden müssen“, fordert Stegger.


Quelle: Pressemitteilung vom 15.04.2022
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Warnungen vor einer möglichen „Killervariante“ des Coronavirus

Beitrag von WernerSchell » 18.04.2022, 16:53

Die Rheinische Post hat in ihrem Newsletter vom 18.04.2022 u.a. ausgeführt:

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat mit Warnungen vor einer möglichen „Killervariante“ des Coronavirus Kritik auf sich gezogen. Der Begriff sei unwissenschaftlich und führe zu nichts als Verunsicherung in der Bevölkerung, kritisierten Fachleute. Auch der Bonner Virologe Hendrik Streeck reagierte skeptisch. „Die Entwicklung von Varianten kann man nicht vorhersagen. Anstatt daher vor Szenarien wie „Killervarianten“ zu warnen, wäre es wichtig, sich auf den Herbst und Winter vorzubereiten“, sagte er der „Bild“. Mehr dazu lesen Sie hier: > https://newsletter.rp-online.de/d?o0cun ... =topthemen

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COVID-19-Pneumonie erhöht Demenzrisiko

Beitrag von WernerSchell » 21.04.2022, 06:47

Deutsches Ärzteblatt vom 20.04.2022:

Studie: COVID-19-Pneumonie erhöht Demenzrisiko

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Columbia/Missouri – Patienten mit COVID-19, die aufgrund einer schweren Pneumonie im Krankenhaus behandelt werden müssen, erkranken in den Folgemonaten häufiger an einer Demenz als Patienten mit einer Pneumonie aus anderen Ursachen.
Dies ist das Ergebnis einer Fall-Kontrollstudie in Open Forum Infectious Diseases (2022; DOI: 10.1093/ofid/ofac115).
Es ist bekannt, dass eine schwere Pneumonie die ausreichende Versorgung des Gehirns mit Sauerstoff gefährden kann. Vor allem ältere Patienten haben nach der Entlassung ein erhöhtes Risiko, an einer Demenz zu erkranken. Bei COVID-19 könnte die starke Freisetzung entzündlicher Zytokine zu einer zusätzlichen Hirnschädigung führen.
…. (weiter lesen unter) … > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e

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Re: Corona-Pandemie - Gesundheitsschutz und Hilfsangebote ...

Beitrag von WernerSchell » 22.04.2022, 17:00

"Ganz offensichtlich hat es an Führung gefehlt." --- Nach dem Scheitern einer Corona-Impfpflicht hat Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) im Berliner "Tagesspiegel" die Bundesregierung um Kanzler Olaf Scholz (SPD) kritisiert (Quelle; CAREkonkret, Ausgabe vom 22.04.2022). --- Eine allgemeine Impfpflicht war angekündigt, aber lediglich die Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen wurden vorab unter Impfpflicht gestellt. Eine misslungene Lösung von Infektionsschutzerwägungen, die uns möglicherweise im Herbst 2022 auf die Füße fallen wird!

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Jede Impfung zählt – bei der Corona-Schutzimpfung und auch allen empfohlenen Impfungen

Beitrag von WernerSchell » 25.04.2022, 11:39

Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 25.04.2022:

Europäische Impfwoche 2022
BZgA: Jede Impfung zählt – bei der Corona-Schutzimpfung und auch allen empfohlenen Impfungen


Köln, 25. April 2022. Im Rahmen der Europäischen Impfwoche vom 24. bis 30. April 2022 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) darauf hin, in diesen Zeiten nicht nur auf die Corona-Schutzimpfung, sondern auch auf einen aktuellen Impfschutz vor anderen Infektionskrankheiten zu achten. Die diesjährige Europäische Impfwoche betont die Bedeutung von Impfungen für alle Menschen, egal welchen Alters.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA, sagt: „Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen. Durch Impfungen haben viele Infektionskrankheiten ihren Schrecken verloren. Voraussetzung dafür ist, dass sich genügend Menschen impfen lassen. Das zeigt sich aktuell bei der Corona-Schutzimpfung. Jede Impfung schützt uns selbst und auch diejenigen in unserer Gemeinschaft, die besonderen Schutz brauchen. Die Impfwoche ist ein guter Anlass, zeitnah den persönlichen Impfschutz zu überprüfen. Sprechen Sie beim Arztbesuch das Thema Impfungen an und nehmen Sie Ihren Impfausweis zum Termin mit.“

Impfungen trotz und in der Pandemiezeit

Vor allem Impfungen im Säuglings- und Kleinkindalter, beispielsweise mit dem 6-fach-Impfstoff, oder die Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) sollten zeitgerecht durchgeführt werden. Aber auch für ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene wird die regelmäßige Überprüfung des Impfschutzes empfohlen: Damit Auffrischimpfungen oder Impfungen wie die gegen Humane Papillomviren (HPV) für Mädchen und Jungen im Alter von neun bis 14 Jahren und gegen Masern für alle nach 1970 Geborenen nicht vergessen werden.

Sollte gleichzeitig zur Corona-Schutzimpfung eine andere Impfung empfohlen sein, ist die zeitgleiche Impfung in der Regel möglich, wenn es sich um einen sogenannten Totimpfstoff handelt wie gegen Pneumokokken, Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung (Polio), Keuchhusten (Pertussis) oder FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis). Bei Lebendimpfungen wie gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken ist ein Mindestabstand zur Corona-Schutzimpfung von 14 Tagen einzuhalten.

Aktuelle Daten der BZgA-Repräsentativbefragung „Einstellungen, Wissen und Verhalten von Erwachsenen und Eltern gegenüber Impfungen“ zeigen, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland Impfungen positiv gegenüber steht: Rund 80 Prozent der 16- bis 85-jährigen Menschen in Deutschland bezeichneten sich selbst als Impfbefürworter. Auch die überwiegende Mehrheit der Eltern ist dem Impfen gegenüber positiv eingestellt: 77 Prozent sprachen sich „befürwortend“ oder „eher befürwortend“ für eine Impfung aus.

Die BZgA informiert zum Thema Impfungen unter:
Informationen zur Corona-Schutzimpfung:
www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/
Informationen der BZgA zu Standard-Impfungen:
www.impfen-info.de

BZgA-Impfkalender 2022 mit den Empfehlungen der STIKO:
www.impfen-info.de/mediathek/infografiken.html
Informationen zum Masernschutzgesetz:
www.masernschutz.de

Der Ergebnisbericht der BZgA-Studie „Infektionsschutz – Einstellungen, Wissen und Verhalten von Erwachsenen und Eltern gegenüber Impfungen“ steht zum Download unter:
www.bzga.de/forschung/studien/abgeschlo ... d-hygiene/

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/
Fax: 0221/8992257
E-Mail: bestellung@bzga.de
________________________________________
Kontakt:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
K1 - Presse und Öffentlichkeitsarbeit, übergreifende Kommunikation
Maarweg 149-161
50825 Köln
pressestelle@bzga.de
https://www.bzga.de
https://twitter.com/bzga_de
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Verlangen von Impfnachweisen - Verwaltungszwang durch die Gesundheitsämter unzulässig ...

Beitrag von WernerSchell » 20.06.2022, 08:36

Gesundheitsämter dürfen nach einem Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (VG) vom 13. Juni 2022 (Az. 1 B 28/22) nicht durch Verwaltungsakte von Gesundheits- und Pflegepersonal Impfnachweise fordern. Entsprechend ist ihnen auch die Möglichkeit verwehrt mit Verwaltungszwang, wie etwa Zwangsgeld, eine solche Aufforderung durchzusetzen. … > https://corona-blog.net/wp-content/uplo ... cx_pdf.pdf Bericht dazu unter > https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... weis-ifsg/

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VULNERABILITÄT UND RESILIENZ IN DER KRISE – ETHISCHE KRITERIEN FÜR ENTSCHEIDUNGEN IN EINER PANDEMIE - Buchtipp

Beitrag von WernerSchell » 30.06.2022, 06:06

Buchtipp!

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(Herausgeber):

VULNERABILITÄT UND RESILIENZ IN DER KRISE – ETHISCHE KRITERIEN FÜR ENTSCHEIDUNGEN IN EINER PANDEMIE
Stellungnahme

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Deutscher Ethikrat, Stellungnahme veröffentlich am 04.04.2022
Seitenzahl: 274
Stellungnahme (pdf | 2 MB) > https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ ... -krise.pdf


Der Deutsche Ethikrat reflektiert die im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie gemachten Erfahrungen und zieht daraus Lehren für den Umgang mit zukünftigen Pandemien. Er entwickelt wichtige ethische Kriterien für komplexe Entscheidungen und legt eine Reihe konkreter Empfehlungen für Güterabwägungen im Kontext von Pandemien vor. Neben dem Ausgleich zwischen individuellen Freiheitsrechten und Geboten der öffentlichen Gesundheitsfürsorge betreffen diese beispielsweise auch den Umgang mit Unwissen und Ungewissheit, die insbesondere zu Beginn der Pandemie politische Entscheidungen erschwert haben. Gefordert werden weiterhin verbesserte Kommunikations- und Informationsstrategien sowie die Einbeziehung von Menschen mit eingeschränkten Partizipationsmöglichkeiten in die sie betreffenden Entscheidungen. Aus demokratietheoretischer Perspektive spricht sich der Ethikrat für die Förderung von Eigenverantwortung, Solidarität und gesellschaftlichem Zusammenhalt aus.

Quelle und weitere Informationen > https://www.ethikrat.org/publikationen/ ... 0Pandemien.

Siehe auch unter > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 5525#p5525

Ethikrat Stellungnahme 04042022.PNG
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„Wer schlechter Deutsch spricht, ist im Vergleich seltener geimpft“

Beitrag von WernerSchell » 15.07.2022, 16:50

Im Zusammenhang mit den zurückliegenden Corona-Infektionsschutzmaßnahmen ist u.a. deutlich geworden, dass Menschen mit Migrationshintergrund besonders häufig an Corona erkrankten und vermehrt die Hilfen von Krankenhaus-Intensivpflegestationen in Anspruch nehmen mussten, Auch die Inanspruchnahme von Impfangeboten war bei diesen Personen relativ niedrig. Über die Gründe all dieser Gegebenheiten kann spekuliert werden. Ein Grund für die offensichtlich zurückhaltende Teilnahme an Infektionsschutzmaßnahmen wird wohl u.a. an den zum Teil mangelhaften Sprachkenntnissen liegen. Über weitere Gründe darf man spekulieren. Insoweit hat jetzt das Deutsche Ärzteblatt informiert und aufgezeigt, dass tatsächlich mangelnde Deutschkenntnisse bei der Impfzurückhaltung eine Rolle gespielt haben (siehe dazu den angefügten Hinweis zum Zeitungsbericht).
Angesichts der wieder massiv ansteigenden Inzidenz- bzw. Infektionszahlen erscheinen verstärkte Schutzmaßnahmen geboten. Dabei sollten die Menschen mit Migrationshintergrund besonders angesprochen und die Teilnahme an Schutzmaßnahmen, z.B. Impfungen, eingefordert werden.



Deutsches Ärzteblatt vom 12.07.2022:
„Wer schlechter Deutsch spricht, ist im Vergleich seltener geimpft“
Hamburg – Forscher aus Hamburg haben kürzlich anhand von zwei Stichtagserhebungen im September und November 2021  den Impfstatus bei Pa¬tienten erfasst, die aufgrund von COVID-19 auf Normal- und Intensiv¬sta¬tion in 18 Hamburger Krankenhäusern behan¬delt worden sind. An der Publikation mitgewirkt hat auch der Präsident der Ärztekammer Hamburg, Pedram Emami. Das Deutsche Ärzteblatt sprach mit ihm über die Ergebnisse und die Bedeutung der Coronaimpfung.

DÄ: Bei welcher noch ungeimpften Gruppe sehen Sie das größte Potenzial, sie von einer Impfung zu überzeu¬gen? Reicht die Impfquote aus, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden?
Emami: Ersteres ergibt sich aus dem Studienergebnis. Bei Migrantinnen und Migranten mit schlechten Sprach¬¬¬kenntnissen kann man am ehesten durch gezielte Informationen und Impfangebote die Lücken schließen oder zumindest verkleinern.
… (weiter lesen unter) … > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e

WernerSchell
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Lebenserwartung in Deutschland seit Beginn der Pandemie gesunken

Beitrag von WernerSchell » 26.07.2022, 10:07

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 313 vom 26.07.2022

Lebenserwartung in Deutschland seit Beginn der Pandemie gesunken
Hauptursache sind hohe Sterbefallzahlen im Zuge der Corona-Pandemie


WIESBADEN – Die durchschnittliche Lebenserwartung betrug im Jahr 2021 für neugeborene Mädchen 83,2 Jahre und für neugeborene Jungen 78,2 Jahre. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich die Lebenserwartung von Neugeborenen im Vergleich zum letzten Vorpandemiejahr 2019 deutlich verringert: Bei Jungen um 0,6 Jahre, bei Mädchen um 0,4 Jahre.
Hauptgrund für diese Entwicklung sind die außergewöhnlich hohen Sterbefallzahlen während der Coronawellen. Die Entwicklung der Lebenserwartung zeigt Veränderungen der Sterblichkeit an, die von der Altersstruktur unabhängig sind. Sie ist deshalb besonders gut für Zeitvergleiche geeignet.
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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 75 3444
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Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.

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