Corona-Pandemie - Gesundheitsschutz und Hilfsangebote ...

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WernerSchell
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KARLSRUHE STOPPT STEINMEIER: Befehl statt Bitte

Beitrag von WernerSchell » 27.03.2021, 09:07

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Mehr als 2200 Bürger haben Verfassungbeschwerde dagegen erhoben, dass Deutschland der EU eine Verschuldung von 750 Mrd Euro ermöglicht. Der vom gemeinnützigen Verein Bündnis Bürgerwille beauftragte Marburger Staatsrechtsprofessor Hans-Detlef Horn reichte die Klageschrift am 26.03.2021 zusammen mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfasssungsgericht in Karlsruhe ein. Ziel der einstweiligen Anordnung ist es, den Bundespräsidenten an der Ausfertigung des Gesetzes zu hindern, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist. ... Näheres nachlesbar in der Pressemitteilung des "Bündnis Bürgerwille" vom 26.03.2021 > https://buendnis-buergerwille.de/verfas ... chwerde-2/
Daraufhin erging am 26.03.2021 ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der es dem Bundespräsidenten untersagt, das ERatG auszufertigen, ehe das Bundesverfassungsgericht über den Antrag auf einstweilige Anordnung entschieden hat. Die entsprechende Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts können Sie hier abrufen: > http://xv923.mjt.lu/lnk/AU0AACiRB-8AAch ... DIzLmh0bWw


+++
Die Medien haben umfänglich berichtet - u.a. die Frankfurter Allgemeine - 26.03.2021

KARLSRUHE STOPPT STEINMEIER: Befehl statt Bitte

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundespräsidenten förmlich untersagt, das Zustimmungsgesetz zum Corona-Wiederaufbaufonds zu unterzeichnen. Üblicherweise werden solche Fälle in informeller Absprache geregelt.
Constantin van Lijnden, Redakteur
Das Bundesverfassungsgericht hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in einer Eilentscheidung angewiesen, das deutsche Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds vorerst nicht zu unterzeichnen. Der Bundestag hatte der deutschen Beteiligung an dem 750 Milliarden Euro umfassenden Hilfsprogramm am Donnerstag zugestimmt; am Freitag folgte sodann die Zustimmung des Bundesrates.
… (weiter lesen unter) … > https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... YaWM7mbk-E

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Bundeswehr unterstützt weiter in der Corona-Pandemie

Beitrag von WernerSchell » 29.03.2021, 15:44

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 234/2021
Datum: 29.03.2021


Bundeswehr unterstützt weiter in der Corona-Pandemie

Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss zählt weiterhin auf die Amtshilfe der Bundeswehr. Auch im April unterstützen Soldaten das Kreis-Gesundheitsamt unter anderem bei der Kontaktnachverfolgung. Ein entsprechender Antrag wurde jetzt bewilligt.

So sind die Kräfte der Bundeswehr auch während der Osterfeiertage im Gesundheitsamt im Einsatz. Die Soldaten und zivilen Mitarbeiter arbeiten bereits seit Anfang November an sieben Tagen in der Woche im Zwei-Schicht-System von 6.30 Uhr bis 21.30 Uhr im Corona-Team mit. Ab dem 1. April sind je Schicht acht Soldaten und Mitarbeiter eingesetzt. Insgesamt 24 Kräfte der Bundeswehr unterstützen zurzeit das Gesundheitsamt.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ist dankbar für diese Amtshilfe. „Die Bewilligung gibt uns Planungssicherheit. In unserem Corona-Team sind die Mitarbeiter der Bundeswehr eine starke und zuverlässige Hilfe und ein wichtiger Baustein, mit dem wir die Kontakte zeitnah nachverfolgen und Infektionsketten schnellstmöglich unterbrechen können“, betont Petrauschke.

Truppensteller ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln. Oberstleutnant Joachim von Blumröder, der den Einsatz auf der Seite des Bundesamtes für Personalmanagement der Bundeswehr koordiniert, zeigt sich zufrieden mit der Zusammenarbeit mit dem Kreis-Gesundheitsamt. „In Form der flexiblen Unterstützung reagieren wir zusammen mit der Amtsleitung auf die jeweils aktuelle Lage. Wir sind froh, dass wir auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten können“, sagt er.

Petra Koch
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Rhein-Kreis Neuss verschickt Einladungen an 79-Jährige zur Corona-Impfung

Beitrag von WernerSchell » 30.03.2021, 12:33

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 238/2021
Datum: 30. März 2021


Rhein-Kreis Neuss verschickt Einladungen an 79-Jährige zur Corona-Impfung

Rhein-Kreis Neuss. Mit dem 12. Erlass zur Impfung der Bevölkerung hat das Land NRW weitere Impfangebote für die Priorisierungsgruppe 2 zugelassen, zu denen die Über-70-Jährigen zählen. So startet auch im Rhein-Kreis Neuss ab dem 8. April die Coronavirus-Schutzimpfung der 79-Jährigen. Dazu verschickt die Kreisverwaltung in dieser Woche die Einladungs- und Informationsschreiben von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und NRW-Gesundheitsminister an Bürger des Jahrgangs 1941, die zu Hause leben.

Der Landrat appelliert in seinem persönlichen Schreiben an die Senioren, sich impfen zu lassen, um sich und andere zu schützen. Wer impfberechtigt ist und bis Ostern kein Schreiben erhalten sollte, kann sich an die Corona-Hotline des Kreisgesundheitsamtes unter der Rufnummer 02181/601-7777 wenden.

Ab dem 6. April können die 79-Jährigen Termine für die Zeit ab dem 8. April bei den Kassenärztlichen Vereinigungen buchen, und zwar über die Internetseite www.116117.de oder per Telefon unter 0800/11 61 17 01. Das geht auch ohne das Anschreiben. Mit anmelden können sie einen Ehepartner, unabhängig vom Alter des Ehepartners. Ab dem 8. April beginnt dann für die 79-Jährigen und ihre Ehepartner im Impfzentrum des Kreises in der Hammfeld-Halle am Berufskolleg für Technik und Informatik in Neuss die Impfung.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke weist darauf hin, dass hier auch die Impfungen der Menschen mit Vorerkrankungen nach Paragraph 3 der Impfverordnung in begrenztem Umfang möglich sind. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 6. April, da zu diesem Zeitpunkt die Versorgung der Personen mit Vorerkrankungen in der niedergelassenen Ärzteschaft beginnt. „Leider können wir aufgrund der begrenzten Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes nicht jedem Berechtigten sofort einen Impftermin anbieten“, erläutert Petrauschke. „Wir prüfen alle Anträge von Menschen mit Vorerkrankungen und vergeben Termine für diese Personen, sobald wir die Zusagen für die Impfstoff-Lieferungen haben.“

Weiterhin läuft die Impfung mit den mobilen Teams. Die Teams sind zurzeit im Kreisgebiet unterwegs, um Bewohner und Mitarbeiter in teilstationären und Tagespflegeeinrichtungen zu impfen. Auch die Mitglieder besonderer Wohngemeinschaften wie Demenz- und Beatmungs-WGs sowie neue Bewohner und Mitarbeiter in Seniorenheimen erhalten auf diesem Weg eine Corona-Schutzimpfung.

Für Landrat Hans-Jürgen Petrauschke sind die bereits erfolgten Impfungen im Impfzentrum des Kreises neben den mobilen Impfungen „ein weiterer Meilenstein in der nachhaltigen Bekämpfung der Corona-Pandemie“. Petrauschke betont: „Nur durch Impfungen kann es uns gelingen, die Corona-Pandemie einzudämmen und später auch endgültig zu überwinden.“

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Ostern - Altenheime lockern Regeln nicht ...

Beitrag von WernerSchell » 30.03.2021, 16:18

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet am 30.03.2021 zum Thema:
"Ostern - Altenheime lockern Regeln nicht"
Es wird in dem Beitrag ausgeführt, dass in den Senioreneinrichtungen in Neuss auch an den kommenden Feiertagen täglich getestet wird. Das hängt mit den Virusmutationen zusammen und damit, dass noch nicht überall alle Bewohner geimpft sind - so die Zeitung.
Diese Verfahrensweise ist grundsätzlich zu begrüßen. Selbst wenn alle Bewohner*Innen geimpft wären, müsste mit aller Vorsicht vorgegangen werden. Es ist nämlich keineswegs sicher, ob und ggfs. inwieweit der Impfschutz wirkt. Insoweit bedarf es sicherlich noch eine gewisse Zeit, bis abzuschätzen ist, welche Wirkungen wirklich von den Impfungen ausgehen.
Es gibt unabhängig von diesen wichtigen Erkenntnissen einige Verbandsvertreter, die lauthals komplettes Öffnen und ungehinderten Besuch einfordern. Dem kann und darf nicht entsprochen werden. Es wäre mit Blick auf Heimbewohner*Innen und Besucher verantwortungslos. Angesichts der steigenden Infektionszahlen müssen wir uns alle wieder mehr zurücknehmen! - Werner Schell

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In Deutschland gibt es eine neue Debatte über den Corona-Impfstoff von Astrazeneca

Beitrag von WernerSchell » 30.03.2021, 16:53

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet im aktuellen Newsletter vom 30.03.2021:

In Deutschland gibt es eine neue Debatte über den Corona-Impfstoff von Astrazeneca. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern wollen heute Abend in einer Sondersitzung über das weitere Vorgehen beraten. In Deutschland waren nach Impfungen mit dem Präparat Fälle von Hirnvenenthrombosen bei jüngeren Frauen bekannt geworden. Einige Bundesländer setzten die Impfung teilweise aus. Die Uni-Klinik Essen stoppte Astrazeneca-Impfungen von Frauen unter 55 Jahren komplett. Auch im Kreis Heinsberg und im Rheinisch-Bergischen Kreis sowie in Köln wartete man nicht auf eine bundesweite Entscheidung und reagierte bereits. Die europäische Arzneiagentur Ema hatte erst kürzlich ähnliche Fälle intensiv geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein zeitlicher, aber kein ursächlicher Zusammenhang zwischen Impfung und Thrombose besteht.

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Corona: Im Rhein-Kreis Neuss werden Rest-Impfstoffe ab sofort per SMS vergeben

Beitrag von WernerSchell » 31.03.2021, 10:30

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 245/2021
Datum: 31. März 2021



Corona: Im Rhein-Kreis Neuss werden Rest-Impfstoffe ab sofort per SMS vergeben

Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss geht neue digitale Wege, damit bereits angebrochene Corona-Impfstoffe schnell und einfach unter die Menschen gebracht werden können. Um Impfdosen nicht unnötig verfallen zu lassen, schloss er einen Vertrag mit dem Kölner Start-up LIT labs, das die Initiative „Impfbrücke“ entwickelt hat. Das Unternehmen aus dem Bereich der Medientechnologie stellt das Tool kostenlos zur Verfügung, Sponsoren finanzieren es. „Mit diesem System sparen wir uns den Aufwand, die Liste der möglichen Impflinge telefonisch abzuarbeiten. Jetzt vergeben sich die Rest-Impfstoffe quasi von selbst“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

Hintergrund der Aktion: Wenn abends für Kunden im Impfzentrum des Kreises unter Leitung von Barbara Edelhagen noch ein Vial (gleich zehn Impfstoffdosen von AstraZeneca) geöffnet werden muss, bleiben bis zu neun Impfstoffdosen übrig. Und die müssen zeitig genutzt werden, ehe sie verfallen. Und hier setzt die „Impfbrücke“ an. Die Liste der Impfwilligen aus der jeweils priorisierten Gruppe wird in die Anwendung importiert. Bleibt Impfstoff übrig, startet das Impfzentrum einen Ruf, indem es die priorisierte Gruppe auswählt sowie das Vakzin und das Zeitfenster der Impfung erfasst.

Die „Impfbrücke“ sucht zufällig Mobilfunknummern der Impfwilligen aus und benachrichtigt diese per SMS über die Möglichkeit, sich spontan impfen zu lassen. Männer und Frauen, die die SMS erhalten, müssen sich aber beeilen. Für jeden frei werdenden Termin mit Restimpfstoff bekommen drei Personen eine Benachrichtigung. Wer zuerst mit „Ja“ antwortet, erhält eine Bestätigung mit einer eindeutigen Impf-ID. Hat nach 30 Minuten noch niemand reagiert, werden drei neue Mobilfunknummern kontaktiert – solange, bis alle Impfdosen zugeteilt sind. Der Impfling wird per SMS über den konkreten Zeitpunkt informiert beziehungsweise erhält eine Absage. Sind alle Personen geimpft, werden der Ruf geschlossen und die Mobilnummern anonymisiert.

Den Hinweis auf die „Impfbrücke“ bekam der Rhein-Kreis Neuss aus dem Impfzentrum Duisburg, wo es eine positiv verlaufene Test-Phase
damit gab. Die Entwickler von LIT labs waren auf die Idee gekommen, nachdem sie von der kurzen Haltbarkeit des Impfstoffs gehört hatten. Bisher telefonierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Impfzentrums Reservelisten ab und holen sich dabei die eine oder andere Absage. Auf digitalem Weg erübrigt sich das.

Die Stabsstelle Digitalisierung unter Leitung von Jürgen Brings hat den Bedarf für die „Impfbrücke“ geklärt, Kontakt zu dem Start-up aufgenommen, die Anwendung für gut befunden und die Umsetzung begleitet. Zudem wurde der Vertrag mit LIT labs formuliert und mit dem Rechtsamt abgestimmt.

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Landrat appelliert: Schnell-Tests nutzen und auch Ostern weiter Kontakte reduzieren

Beitrag von WernerSchell » 31.03.2021, 16:15

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 251/2021
Datum: 31. März 2021


Landrat appelliert: Schnell-Tests nutzen und auch Ostern weiter Kontakte reduzieren

Rhein-Kreis Neuss. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ruft die Bevölkerung dazu auf, möglichst zahlreich die Möglichkeit zu Corona-Schnelltests zu nutzen. Die Schnelltestes seien ein großer Schritt hin zu mehr Sicherheit. Sie sorgten zum einen für mehr Sicherheit im persönlichen Umgang miteinander - in Familie, Beruf und im öffentlichen Leben. Zum anderen könne so ein noch besserer Überblick über das Infektionsgeschehen insgesamt gewonnen werden.

Mit Hilfe regelmäßiger Tests, so Petrauschke, könnten auch die sonst bei andauernden Inzidenzwerten über 100 greifende Rücknahme von Lockerungen abgemildert werden. Mit einem negativen Schnelltest könne man dann z.B. trotzdem shoppen, ins Museum gehen oder andere Angebote nutzen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung für diesen Fall habe der Rhein-Kreis Neuss bereits vorbereitet.
„Die Pandemie kann man nur gemeinsam bewältigen“, betont Petrauschke. Er appelliert daher auch an die Wirtschaft, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig Schnelltests anzubieten. „Zur Eindämmung der Pandemie sind Schnelltests in Unternehmen weiter mit entscheidend“, sagt der Landrat, der auch dafür wirbt, wo es nur geht, die Arbeit im Home Office oder mobiles Arbeiten zu ermöglichen.

„Auch dieses Ostern steht unter dem Eindruck der Pandemie. Und auch wenn es schwerfällt, gilt es, Kontakte und nicht erforderliche Mobilität zu vermeiden, die Ostertage möglichst nur im kleinsten Kreis zu verbringen“, so der Landrat weiter. Mit Blick auf die weiterhin zu hohen Infektionszahlen und den zunehmenden Anteil der Virusmutationen sei es dringend erforderlich, die Zahl der Neuinfektionen abzusenken, um dauerhaft eine Überlastung des Gesundheitssystems ausschließen zu können und Menschenleben zu schützen“, erklärt Petrauschke. Wir müssen weiter alles dafür tun, den Anstieg der Neuinfektionen zu verlangsamen. Auch fortschreitenden Impfungen dürfen nicht dazu verleiten, in der Einhaltung der Regeln nachlässig zu werden“, appelliert Petrauschke und wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern „trotz allem ein paar schöne und erholsame Feiertage.“

Kostenlose Antigen-Schnelltests

Zur frühzeitigen Erkennung von Corona-Infektionen besteht einmal wöchentlich ein Anspruch auf eine kostenfreie Testung mit einem Antigen-Schnelltest. Eine Übersicht, bei welchen Anbietern dies im Rhein-Kreis Neuss möglich ist, bietet die Kreisverwaltung auf ihrer Homepage unter www.rhein-kreis-neuss.de/schnelltest. In einer Karte sowie einer Tabelle werden alle Anbieter aufgeführt, die durch den Kreis beauftragt sind und bei denen ein für alle zugängliches kostenfreies Testangebot besteht. Auch Informationen zu Öffnungszeiten sowie der Terminbuchung sind dort angegeben.
Die Anbieterliste ist nicht abschließend und wird ständig aktualisiert. Anbieter die einen kostenlosen Antigen-Schnelltest anbieten möchten, können sich hierzu beim Kreis unter der Mailadresse buergertestzentrum@rhein-kreis-neuss.de melden. Sollte ein Schnelltest positiv sein, wird ein PCR-Test erforderlich. Betroffene sollten sich zudem sofort in Selbstisolation begeben.

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AstraZeneca-Impfungen für unter 60-Jährige gestoppt

Beitrag von WernerSchell » 31.03.2021, 16:57

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 252/2021
Datum: 31. März 2021



AstraZeneca-Impfungen für unter 60-Jährige gestoppt
Schon gebuchte Termine im Rhein-Kreis Neuss bleiben bestehen und erhalten BioNTech-Impfung
Landesregierung kündigt erweitertes AstraZeneca-Angebot für über 60-jährige an


Rhein-Kreis Neuss. Künftig sollen in Deutschland nur noch Menschen über 60 Jahren uneingeschränkt mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca geimpft werden. Das beschlossen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Dienstagabend. Im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss standen am darauffolgenden Mittwoch 117 Termine zur Erstimpfungen mit dem AstraZeneca-Vakzin für unter 60-Jährige an. Abgesagt wurde keiner. Stattdessen wurde der BioNTech-Impfstoff verimpft.

„Alle unter 60-Jährigen, die im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss bereits einen Termin zur Erstimpfung mit AstraZeneca haben, können auch kommen“, berichtet Barbara Edelhagen, Organisatorische Leiterin des Impfzentrums. Bis zum 2. April stünden noch 574 gebuchte Termine fest, die dann ebenfalls den BioNTech-Impfstoff erhalten.

Gleichzeitig wird das Impfangebot mit AstraZeneca für die über 60-Jährigen erweitert. Das kündigte NRW-Gesundheitsminister Minister Laumann am Mittwochnachmittag an. Weil nun viele jüngere Menschen nicht mit Astrazeneca geimpft werden, soll stattdessen schon ein Teil der über 60-Jährigen mit Astrazeneca geimpft werden dürfen. Rund 380 000 Impfdosen gibt das Land dafür frei. Ab Karsamstag sollen die Termin-Plattformen der Kassenärztlichen Vereinigungen in NRW für die Anmeldung zu den Impfungen – auch im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss - freigeschaltet werden. Das Land bat vorab um Verständnis, sollten die Plattformen aufgrund des erwarteten hohen Andrangs nicht immer reibungslos laufen.

Wie es mit den unter 60-Jährigen weitergeht, die schon eine erste AstraZeneca-Impfung bekommen haben, aber noch keine Zweitimpfung, ist noch offen. Hierzu will die Ständige Impfkommission des Bundes (STIKO) bis Ende April eine Empfehlung abgeben. Bis dahin sollen laut STIKO Studien ausgewertet werden, ob eine Zweitimpfung auch mit einem mRNA-Impfstoff wie etwa von BioNTech möglich ist.

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Re: Corona-Pandemie - Gesundheitsschutz und Hilfsangebote ...

Beitrag von WernerSchell » 01.04.2021, 17:45

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 256/2021
Datum: 1. April 2021



Corona-Impfung für über 60-Jährige: Ab Karsamstag werden Termine vergeben

Rhein-Kreis Neuss. Das Land Nordrhein-Westfalen und der Rhein-Kreis Neuss kämpfen weiter entschieden gegen die dritte Welle des Corona-Infektionsgeschehens. Das Gesundheitsministerium stellt den Impfzentren einmalig 384 000 Impfdosen der Firma AstraZeneca zur Verfügung. Für die Woche ab dem 12. April stehen darüber hinaus weitere 50 400 Impfdosen zur Verfügung. „Damit sind ab Ostersonntag bis zum 14. April Impfangebote für Personen ab 60 Jahren zu schaffen“, heißt es in einem Erlass des Ministeriums. Um die Impfstoffkontingente schnellstmöglich verimpfen zu können, hat das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss die Öffnungszeiten ab dem 2. April 2021 bereits um zwei Stunden bis 22 Uhr verlängert und somit auch über die Osterfeiertage täglich 14 Stunden geöffnet.

Die Priorisierung ist für diese Impfangebote ausgesetzt. Die Terminierung erfolgt über die Buchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Internet-Adresse www.116117.de oder über die Hotline unter 116 117. Die zur Verfügung gestellten Impfdosen – einschließlich der bisher zugewiesenen Kontingente, die nicht weiter für die berufsindizierten Impfungen genutzt werden können – sollen vollständig der Terminvereinbarung zugeführt werden. Die Vereinbarung eines Impftermins über die Buchungssysteme wird ab dem 3. April bis einschließlich zum 5. April möglich sein. Danach wird eine Terminierung nur noch für die ab 79-jährigen Personen (inkl. Über-80-Jährige) und deren Partner/-innen möglich sein.
Ab Karsamstag sollen die Termin-Plattformen der Kassenärztlichen Vereinigungen in NRW für die Anmeldung zu den Impfungen – auch im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss – freigeschaltet werden. Das Land bat vorab um Verständnis, sollten die Plattformen aufgrund des erwarteten hohen Andrangs nicht immer reibungslos laufen. Wer sich im Rhein-Kreis Neuss über die Initiative „Impfbrücke“ anmelden möchte, muss zur Priorisierungsgruppe 2 gehören und kann einen Nachweis darüber sowie seine Mobilfunknummer an das Mailpostfach impfzentrum@rhein-kreis-neuss.de schicken. Wer dies schon gemacht hat, wird automatisch in die Liste aufgenommen und braucht nichts weiteres zu veranlassen.

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Inzidenz über 100: Rhein-Kreis Neuss setzt auf Test-Option

Beitrag von WernerSchell » 01.04.2021, 17:48

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 253/2021
Datum: 31. März 2021



Inzidenz über 100: Rhein-Kreis Neuss setzt auf Test-Option

Rhein-Kreis Neuss. Bei Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz seit mindestens drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt - im Rhein-Kreis Neuss ist das mit dem heutigen Donnerstag der Fall - ist von der Landesregierung grundsätzlich die so genannte Corona-Notbremse vorgesehen. Der Rhein-Kreis Neuss gehört jedoch zu den Gebietskörperschaften, die von der neu geschaffenen Test-Option Gebrauch machen wollen, um die derzeit bestehenden Lockerungen in eingeschränktem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen zu erhalten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Kreisverwaltung bereits vorbereitet.

Wenn die aktuelle Rechtslage sich nicht ändert, wird die neue Allgemeinverfügung, die auch schon mit der Landesregierung abgestimmt ist, in dem Moment greifen, wenn der Kreis offiziell in die Notbremse rutschen würde. Je nach Veröffentlichung des zuständigen Ministeriums ist Dienstag oder Mittwoch damit zu rechnen.

„Mit der Allgemeinverfügung geben wir den Menschen und der Wirtschaft im Kreis Planungssicherheit für die Zeit nach Ostern“, sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. So bedeutet Test-Option zum Beispiel: Mit einem bestätigten negativen Schnelltest kann man im Rhein-Kreis Neuss weiter shoppen, ins Museum gehen oder viele andere Einrichtungen und Angebote nutzen. Oft jedoch mit Terminbuchung. Alle weiteren Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften bleiben wie bekannt bestehen.

Voraussetzung für die Umsetzung der Test-Option ist ein ausreichendes Angebot an kostenlosen Bürgertests. Mit über 170 Teststellen für Schnell-Tests ist der Rhein-Kreis Neuss hier gut aufgestellt.

Laut dem aktuellen Entwurf der Allgemeinverfügung wären folgende Angebote nach dem Inkrafttreten nur noch mit einem tagesaktuellen Schnell-Test möglich: Zutritt zu Bibliotheken und Archiven, Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen, Freizeitsport von Kindern in Gruppen von maximal 20 Personen, Besuch von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks. Außerdem gilt die Regelung für Geschäfte, die aktuell per Click&Meet betreten werden dürfen und für Handwerks- und Dienstleistungen, bei denen ein Abstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel kosmetische Maniküre, Massagen, Tätowierung und Piercen.

Reinhold Jung
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