Corona-Pandemie - Gesundheitsschutz und Hilfsangebote ...

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Impfungen bei den Über-70-Jährigen gehen weiter: Ab heute können die Jahrgänge 1942 und 1943 ihre Termine buchen

Beitrag von WernerSchell » 09.04.2021, 11:53

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 269/2021
Datum: 9. April 2021



Impfungen bei den Über-70-Jährigen gehen weiter: Ab heute können die Jahrgänge 1942 und 1943 ihre Termine buchen

Rhein-Kreis Neuss. Nachdem die Impfungen bei den 79-Jährigen bereits laufen, startet nun die Terminvereinbarung zur Impfung gegen COVID-19 für zwei weitere Jahrgänge. Ab heute, Freitag, 9. April, können sich die Geburtsjahrgänge 1942 und 1943 im Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigungen für einen Impftermin anmelden. Dazu verschickt die Kreisverwaltung jetzt die Einladungs- und Informationsschreiben von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

„Das ist ein weiterer Schritt im Kampf gegen die Corona-Virus-Pandemie. Alle Menschen, die 79 Jahre und älter sind, können natürlich weiterhin Termine buchen“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, der alle Impfberechtigten aufruft, von der Impfmöglichkeit Gebrauch zu machen, um sich und andere zu schützen. Die Terminbuchung erfolgt über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117.

Die ersten Impfungen für die Jahrgänge 1942 und 1943 erfolgen je nach Verfügbarkeit von Terminen zeitnah. Buchungen für den Lebenspartner sind auch möglich. Das Alter des jeweiligen Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommt der Impfstoff des Herstellers BioNTech zum Einsatz.

Die Impfzentren – auch das im Rhein-Kreis Neuss - sollten nicht ohne gültigen Termin aufgesucht werden, da die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist. Außerdem bittet das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss alle Besucher, dass sie den Aufklärungs- und Anamnesebogen zuhause ausdrucken und diese Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben in doppelter Ausführung zum Impftermin mitbringen. Auf diese Weise verkürzen sich die Wartezeiten. Wer diese Unterlagen zu seinem Termin noch nicht über die KV erhalten hat, findet die Aufklärungs- und Anamnesebögen beim Rhein-Kreis Neuss zum Herunterladen unter diesem Link: www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung. Wer keine Möglichkeit zum Download oder zum Drucken hat, erhält die Unterlagen auch vor Ort und kann sie dort ausfüllen.

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Menschen mit Migrationshintergrund sind in großer Zahl Corona-Patienten - auch auf Intensivstationen

Beitrag von WernerSchell » 11.04.2021, 05:45

Aus Forum:
https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... p=912#p912


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Menschen mit Migrationshintergrund sind in großer Zahl Corona-Patienten - auch auf Intensivstationen


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Es wurde am 03.03.2021 folgender Text bei Facebook gepostet: Viele Ausländer sterben an Corona... Wieler: „Da sind Parallelgesellschaften mitten in unserem Land. Wenn man dort etwas ausrichten will, klappt das nur mit beinharter Sozialarbeit in den Moscheen. Und da kommen wir nicht rein. Und das ist Mist. Diese Gruppe besteht aus vier Millionen Menschen in Deutschland. Das entspricht einem Anteil von 4,8 Prozent. Auf den Intensivstationen liegen aber deutlich über 50 Prozent aus dieser Gruppe.“
Eine Nachfrage beim Robert-Koch Institut (RKI) ergab, dass das Zitat aus einem BILD-Bericht über ein angebliches "Expertengespräch" zwischen Herrn Wieler und Ärzten stammt. Es handelte sich dabei lt. RKI nicht um ein öffentliches "Expertengespräch", sondern um einen persönlichen, informellen Austausch. Die Inhalte sind nach der Erinnerung von Herrn Wieler in einigen Teilen nicht korrekt wiedergegeben. Insbesondere erfolgten keine abschließenden Feststellungen, sondern nur Überlegungen. Das hat das RKI dem Bild-Journalisten auch so mitgeteilt. Vor allem die Aussage "Auf den Intensivstationen liegen aber deutlich über 50 Prozent aus dieser Gruppe" sei aus dem Zusammenhang gerissen. Diese Zahlen bezogen sich auf konkrete Berichte von Ärzten dreier Intensivstationen in drei Großstädten in Deutschland. Die Zahlen spiegeln nicht die Situation in ganz Deutschland wider. Dem RKI liegen, wie weiter mitgeteilt wurde, hierzu generell keine Daten vor. Daten, die dem RKI gemäß § 11 Infektionsschutzgesetz übermittelt werden, enthalten nach der Rückmeldung keine Informationen zu einem etwaigen Migrationshintergrund der Fälle.


+++

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Focus-online berichtete am 04.03.2021 zum Thema und machte deutlich, dass offensichtlich doch viele Covid-Patienten Migrationshintergrund haben:

"Bitte nehmt Corona ernst!"
Ärzte besorgt über viele Covid-Patienten mit Migrationshintergrund - Kliniken starten Aufklärung

FOCUS-Online-Reporter Göran Schattauer
Es ist ein Thema, das in Deutschland kaum bekannt ist: Der relativ hohe Anteil von Bürgern mit Migrationshintergrund auf Covid-19-Stationen. RKI-Chef Lothar Wieler und mehrere Klinik-Ärzte zeigen sich besorgt. FOCUS Online sprach mit einem Mediziner über das Ausmaß des Problems, die Ursachen und mögliche Lösungen.
„Corona-Infektionen bei Göttinger Großfamilie“ oder „Clan-Beerdigung in Essen: 750 Trauernde“ – solche Schlagzeilen las man in den vergangenen Monaten häufiger. Erst vor wenigen Tagen titelte eine Zeitung: „Polizei löst illegale Hochzeitsfeier mit fast 60 Personen auf“. Tatort war ein Haus in Duisburg-Marxloh, ein sozialer Brennpunkt mit hohem Migranten-Anteil. Die Gäste feierten ohne Abstand, viele trugen keine Maske.
Migranten und Corona: Nachbarländer nennen Zahlen
Angesichts der hohen Corona-Risiken muten solche Mega-Treffen befremdlich an. Es steht zu befürchten, dass sich viele Menschen anstecken und aufgrund schwerer Krankheitsverläufe in Kliniken behandelt werden müssen. In der Schweiz und in Österreich haben Medien über entsprechende Entwicklungen bereits berichtet.
So schrieb die „Basler Zeitung“ im vergangenen Dezember, auf schweizerischen Intensivstationen lägen „überdurchschnittlich viele Corona-Patienten mit Migrationshintergrund“. Die Rede war von „70 Prozent“. Der österreichische Intensivmediziner Burkhard Gustorff bestätigte diesen Trend und erklärte, in seiner Wiener Klinik würden Migranten rund 60 Prozent der Corona-Intensivpatienten ausmachen.
Quelle: https://www.focus.de/politik/bitte-nehm ... 39874.html


+++
Focus-online berichtete am 09.04.2021 erneut zum Thema und informierte, dass z.B. in einem Kölnder Krankenhaus 2/3 der Intensivpatieten einen Migrationshintergrund haben. Damit werden frühere diesbezügliche Annahmen bestätigt.

Erstmals konkrete Zahlen
Dokument aus Kölner Klinik: 2 von 3 Corona-Intensivpatienten haben Migrationshintergrund

FOCUS-Online-Reporter Axel Spilcker
FOCUS Online hat ein Dokument mit einem alarmierenden Corona-Befund aus einem Kölner Großkrankenhaus erhalten: Die Auswertung bestätigt erstmals: Die Infektionswelle trifft besonders Menschen mit Migrationshintergrund. Die Gründe dafür sind vielfältig, doch auch Zusammenkünfte von Clan-Familien könnten eine Rolle spielen. Just heute findet eine solche unter großem Polizeiaufgebot in NRW statt.
Der Informant will anonym bleiben. Zu heikel ist das Thema. Vergangene Woche erhielt FOCUS Online eine Excel-Tabelle mit einem alarmierenden Corona-Befund aus einem großen Kölner Krankenhaus (Name ist der Redaktion bekannt). Die Auswertung unter dem Kürzel „Coronavirus-Überwachung“ (Surveillance) bestätigt Vermutungen, die schon seit Wochen kursieren: Die Corona-Infektionswelle trifft insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund.
... (weiter lesen unter) .... > https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 71359.html

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Aerosol-Forscher zu Corona: „Drinnen lauert die Gefahr“

Beitrag von WernerSchell » 12.04.2021, 16:30

Ärzte Zeitung vom 12.04.2021:

COVID-19-Pandemie
Aerosol-Forscher zu Corona: „Drinnen lauert die Gefahr“


Aerosol-Fachleute wenden sich an Politiker und fordern Gehör für ihre Forschung zu Corona. So seien eine MNS-Pflicht draußen und nächtliche Ausgangssperren wenig sinnvolle Symbolpolitik. Hilfreich wären andere Maßnahmen.
Berlin. Führende Aerosolforscher aus Deutschland fordern von der Politik einen Kurswechsel bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Seuche. „Wenn wir die Pandemie in den Griff bekommen wollen, müssen wir die Menschen sensibilisieren, dass DRINNEN die Gefahr lauert“, heißt es in einem Brief an die Bundesregierung und an die Landesregierungen, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Es gilt als sicher, dass sich das Coronavirus vor allem über Luft verbreitet.
„Leider werden bis heute wesentliche Erkenntnisse unserer Forschungsarbeit nicht in praktisches Handeln übersetzt“, kritisieren die Verfasser. In Wohnungen, Büros, Klassenräumen, Wohnanlagen und Betreuungseinrichtungen müssten Maßnahmen ergriffen werden. In Innenräumen finde auch dann eine Ansteckung statt, wenn man sich nicht direkt mit jemandem trifft, sich aber ein Infektiöser vorher in einem schlecht belüfteten Raum aufgehalten hat, warnen sie. Debatten über das Flanieren auf Flusspromenaden, den Aufenthalt in Biergärten, das Joggen oder Radfahren seien hingegen kontraproduktiv.
…. (weiter lesen unter) … > https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Ae ... 18646.html

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Impfungen bei den Über-70-Jährigen gehen weiter

Beitrag von WernerSchell » 14.04.2021, 17:07

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 281/2021
Datum: 14. April 2021



Impfungen bei den Über-70-Jährigen gehen weiter:
Ab Freitag können die Jahrgänge 1944 und 1945 ihre Termine buchen


Rhein-Kreis Neuss. Die Terminvergabe für die Personengruppe zwischen 70 und 80 Jahren schreitet voran. Nachdem die Impfungen bei den Jahrgängen ab 1943 bereits laufen, startet nun die Terminvereinbarung zur Impfung gegen COVID-19 für zwei weitere Jahrgänge. Ab Freitag, 16. April, um 8 Uhr können sich die Geburtsjahrgänge 1944 und 1945 im Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigungen für einen Impftermin im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss anmelden. Sie können auch direkt einen Termin für ihren Lebenspartner – unabhängig von dessen Alter – mit buchen. Bei den Impfungen kommt der Impfstoff des Herstellers BioNTech zum Einsatz.

„Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen die Corona-Virus-Pandemie. Alle anderen Menschen, die wegen ihres Alters bereits impfberechtigt sind, können natürlich weiterhin Termine buchen“, sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, der alle Bürger aufruft, von der Impfmöglichkeit Gebrauch zu machen, um sich und andere zu schützen. Interessierte erhalten einen Impftermin über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer (0800) 116 117-01. Die Impfberechtigten erhalten dazu per Post ein Einladungs- und Informationsschreiben von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke weist darauf hin, dass im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss insbesondere neben Senioren, die ihren Termin über die KV erhalten, Angehörige berechtigter Berufsgruppen geimpft werden. „Chronisch Kranke und pflegende Angehörige sollten sich für eine Impfung zunächst an ihren Hausarzt wenden. Das Land stellt in den nächsten Wochen mehr Impfstoffdosen für die Arztpraxen zur Verfügung“, so Petrauschke. Nur mit einem gültigen Termin können die Impfzentren – auch das im Rhein-Kreis Neuss – aufgesucht werden, weil die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

Außerdem bittet das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss alle Besucher, dass sie den Aufklärungs- und Anamnesebogen zuhause ausdrucken und diese Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben in doppelter Ausführung zum Impftermin mitbringen. Auf diese Weise verkürzen sich die Wartezeiten. Wer diese Unterlagen zu seinem Termin noch nicht über die KV erhalten hat, findet die Aufklärungs- und Anamnesebögen beim Rhein-Kreis Neuss zum Herunterladen unter diesem Link: www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung. Wer keine Möglichkeit zum Download oder zum Drucken hat, erhält die Unterlagen auch vor Ort und kann sie dort ausfüllen.

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Mysteriöser Ausbruch in Altenheim: Bewohner trotz Impfung positiv auf Corona getestet

Beitrag von WernerSchell » 15.04.2021, 07:09

Mysteriöser Ausbruch in Altenheim: Bewohner trotz Impfung positiv auf Corona getestet
Ein rätselhafter Corona-Ausbruch in einem Altenheim sorgt für Erstaunen im nordrhein-westfälischen Leichlingen. In dem wurden gleich 17 geimpfte Heimbewohner positiv auf SarsCoV-2 getestet, wie "RP Online" berichtet. Auch eine vollständig geimpfte Mitarbeiterin des Heims sei positiv auf das Virus getestet worden. Wie sich die geimpften Bewohner mit dem Virus infizieren konnten, ist unklar.
Von den 17 infizierten und geimpften Heimbewohnern waren 14 Personen laut dem Bericht sogar vollständig geimpft. PCR-Tests haben das Ergebnis inzwischen bestätigt. Joachim Noß, Geschäftsführer des Altenheims, sagte: "Positiv ist, dass alle Betroffenen nur sehr leichte Symptome haben. Es musste bisher niemand ins Krankenhaus, die Bewohner befinden sich auf ihren Zimmern." Virologen zeigten sich überrascht von dem Ausbruch und betonten, dieser müsse aufgearbeitet werden.
Geimpfte können sich grundsätzlich mit dem Coronavirus infizieren, die Verläufe sind dann aber meist mild. Bislang ist unklar, ob geimpfte Personen auch das Virus übertragen.
Quelle: > https://www.focus.de/gesundheit/news/ak ... 05536.html / > https://rp-online.de/nrw/staedte/leichl ... d-57331131


+++
Anmerkung:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit geraumer Zeit darauf aufmerksam, dass die Pflegeeinrichtungen auch nach Durchführung von Impfungen weiterhin Schutzmaßnahmen gestalten müssen. Es ist ja bekanntlich so, dass die Schutzwirkung von Corona-Impfungen noch weitgehend ungeklärt sind. Gleichwohl haben verschiedene Verbände immer wieder dafür plädiert, einschränkende Maßnahmen in den Einrichtungen aufzuheben. Dem wurde von hier widersprochen. - Werner Schell

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Rhein-Kreis Neuss verlängert Allgemeinverfügung mit Test-Option

Beitrag von WernerSchell » 16.04.2021, 16:39

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 286/2021
Datum: 16. April 2021



Rhein-Kreis Neuss verlängert Allgemeinverfügung mit Test-Option

Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss hat seine Allgemeinverfügung verlängert, nach der ein negatives Schnelltest-Ergebnis erforderlich ist, um bestimmte Geschäfte besuchen und Angebote wahrnehmen zu dürfen. Somit macht der Rhein-Kreis Neuss weiterhin von der Test-Option Gebrauch. Die Allgemeinverfügung wurde zunächst bis zum 26. April verlängert.

Zum Hintergrund: Bei Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz seit mindestens drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt, so wie es im Rhein-Kreis Neuss der Fall ist, ist von der Landesregierung grundsätzlich die so genannte Corona-Notbremse vorgesehen. Mit der Test-Option, die der Rhein-Kreis Neuss nutzt, ist wie bisher Folgendes mit einem bestätigten negativen Schnelltest möglich: Zutritt zu Bibliotheken und Archiven, Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen, Freizeitsport von Kindern in Gruppen von maximal 20 Personen, Besuch von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks. Außerdem gilt die Regelung für Geschäfte, die aktuell per Click & Meet betreten werden dürfen. Sie gilt ebenso für Handwerks- und Dienstleistungen, bei denen ein Abstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel kosmetische Maniküre, Massagen, Tätowierung und Piercen. Für diese Beschäftigten gilt weiterhin, dass sie alle zwei Tage einen bestätigten negativen Schnelltest benötigen. Auch alle weiteren Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften bleiben wie bekannt bestehen.

Die aktuelle Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss ist im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de/bekanntmachungen einsehbar. Eine zusammenfassende Erläuterung findet sich über den Internet-Link www.rhein-kreis-neuss.de/corona-faq.

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Impfungen bei den Über-70-Jährigen gehen weiter

Beitrag von WernerSchell » 19.04.2021, 15:58

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 291/2021
Datum: 19. April 2021



Impfungen bei den Über-70-Jährigen gehen weiter:
Ab Mittwoch können die Jahrgänge 1948 und 1949 ihre Termine buchen


Rhein-Kreis Neuss. Die Terminvergabe für die Personengruppe zwischen 70 und 80 Jahren geht zügig weiter. Nachdem die Impfungen bei den Jahrgängen ab 1945 laufen, startet nun die Terminvereinbarung zur Impfung gegen COVID-19 für zwei weitere Jahrgänge. Ab Mittwoch, 21. April, um 8 Uhr können sich die Geburtsjahrgänge 1948 und 1949 im Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigungen für einen Impftermin im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss anmelden. Sie können auch direkt einen Termin für ihren Lebenspartner – unabhängig von dessen Alter – mit buchen. Bei den Impfungen kommt der Impfstoff des Herstellers BioNTech zum Einsatz.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ruft alle impfberechtigen Bürger dazu auf, sich impfen zu lassen, um sich und andere zu schützen. „Nur durch Impfungen kann es uns gelingen, die Corona-Pandemie einzudämmen und später auch endgültig zu überwinden“, betont Petrauschke. Alle Menschen, die wegen ihres Alters bereits impfberechtigt sind, können weiterhin Termine buchen. Sie erhalten einen Impftermin über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer (0800) 116 117-01. Die Impfberechtigten erhalten dazu per Post ein Einladungs- und Informationsschreiben von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss werden neben Senioren, die ihren Termin über die KV erhalten, Angehörige berechtigter Berufsgruppen geimpft. Petrauschke erläutert: „Chronisch Kranke und pflegende Angehörige sollten sich für eine Impfung zunächst an ihren Hausarzt wenden.“ Nur mit einem gültigen Termin können die Impfzentren – auch das im Rhein-Kreis Neuss – aufgesucht werden, weil die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

Außerdem bittet das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss alle Besucher, dass sie den Aufklärungs- und Anamnesebogen zuhause ausdrucken und diese Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben in doppelter Ausführung zum Impftermin mitbringen. Auf diese Weise verkürzen sich die Wartezeiten. Wer diese Unterlagen zu seinem Termin noch nicht über die KV erhalten hat, findet die Aufklärungs- und Anamnesebögen beim Rhein-Kreis Neuss zum Herunterladen unter diesem Link: www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung. Wer keine Möglichkeit zum Download oder zum Drucken hat, erhält die Unterlagen auch vor Ort und kann sie dort ausfüllen.

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Impfungen nehmen weiter Fahrt auf

Beitrag von WernerSchell » 20.04.2021, 16:48

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 297/2021
Datum: 20. April 2021


Impfungen nehmen weiter Fahrt auf
Schon über 103.000 Menschen über Impfzentrum geimpft


Rhein-Kreis Neuss. Die Impfungen im Rhein-Kreis Neuss schreiten deutlich voran. Mehr als 82 000 Menschen haben über das gemeinsame Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und seine mobilen Impfteams bereits ihre Erstimpfung erhalten. Die Zahl der Zweitimpfungen ist auf über 25.000 angestiegen. Hinzu kommen die Impfungen durch die Hausärzte. „Mit einer hohen Schlagzahl von bis zu 15 680 Impfungen pro Woche allein in unserem Impfzentrum geht es weiter“, sieht Landrat Hans-Jürgen Petrauschke zuversichtlich nach vorn. Messbare Erfolge zeigen sich in den Seniorenzentren, die der Heimaufsicht des Kreises schon seit März keine Neuinfektionen mehr melden und keine weiteren Todesfälle in Verbindung mit dem Corona-Virus verzeichnen.

„Die hohe Impfbereitschaft und das außerordentliche Engagement aller beteiligten Akteure zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind. Dafür gilt allen, die bei uns zum Impferfolg beitragen, mein herzlicher Dank. Ich würde mich freuen, wenn bald auch die Privatärzte und die Betriebsärzte in die Impfkampagne einsteigen können.“ Die Impfstofflieferungen, so Petrauschke, nehmen zu, so dass immer mehr Bevölkerungsgruppen geimpft werden können: Ab Mittwoch (21. April) können sich auch die Jahrgänge 1948 und 1949 über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer (0800) 116 117-01 anmelden, ab Freitag dann schon die Jahrgänge 1950 und 1951. Im Durchschnitt folgt aktuell täglich eine Impfeinladung für einen weiteren Jahrgang.

Nicht nur nach Jahrgängen oder Impfberechtigte mit bestimmten Vorerkrankungen bzw. Betreuende eines bestimmten Personenkreises werden geimpft, wobei chronisch Kranke und pflegende Angehörige sich für eine Impfung vornehmlich an ihren Hausarzt wenden sollten. Auch Berufsgruppen mit besonderen Aufgaben und einer erhöhten Ansteckungsgefahr für sich selbst gehören zu den Impfberechtigten. So sind im Impfzentrum im Rhein-Kreis Neuss schon 8.500 Grund- und Förderschullehrer sowie Erzieherinnen geimpft worden. Deren Erstimpfung wird noch diese Woche abgeschlossen sein, ebenso wie die der verbliebenen Krankenhausmitarbeiter, bei denen bereits rund 4.000 Impfungen erfolgt sind. Außerdem wurden im Impfzentrum bisher 3.350 Ärzte und medizinisches Personal in niedergelassenen Arztpraxen und 680 Angehörige des Rettungsdienstes geimpft.

Allein in dieser Woche sollen im Rhein-Kreis Neuss weitere 1.000 Feuerwehrkräfte hinzukommen, die im täglichen Einsatz unerwartet mit Corona-Infizierten in Kontakt kommen können. Ermöglicht hat dies eine Öffnungsklausel von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, dass durchaus im Rahmen der Impfverordnung auch den Einsatzkräften der Feuerwehren ein Impfangebot unterbreitet werden kann. "Die Feuerwehren bleiben bei ihren Einsätzen tagtäglich Kontaktgefahren untereinander und zu Dritten ausgesetzt. Daher begrüße ich die neue Möglichkeit und habe den Feuerwehrangehörigen im Kreis ein entsprechendes Impfangebot unterbreitet", so Landrat Petrauschke.

„Mir ist bewusst, dass viele Menschen aktuell noch auf eine Impfung warten. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Vorerkrankung und pflegende Angehörige. Auch hier werden wir Dank zunehmender Impfstofflieferungen mehr Impftermine vereinbaren können“, sagt Petrauschke. Nachdem die EU-Arzneimittelbehörde heute uneingeschränkt grünes Licht für den Impfstoff von Johnson & Johnson gegeben hat, sei weitere Dynamik im Impfprozess möglich. „Wenn das Impftempo so weiter geht wie jetzt, wird voraussichtlich schon nächste Woche, der Personenkreis der so genannten Priorisierungsgruppe 3 zu den Impfberechtigten gehören.“

Die Impfzentren – auch das im Rhein-Kreis Neuss – können nur mit einem gültigen Termin aufgesucht werden. Außerdem bittet das Impfzentrum im Rhein-Kreis Neuss alle Besucher, dass sie den Aufklärungs- und Anamnesebogen möglichst zuhause ausdrucken und diese Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben in doppelter Ausführung zum Impftermin mitbringen. Auf diese Weise verkürzen sich die Wartezeiten.

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Quarantäne für geimpfte Altenheimbewohnerin rechtswidrig

Beitrag von WernerSchell » 21.04.2021, 06:52

Bild Bild

Quarantäne für Altenheimbewohnerin rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss vom 19. April 2021 Az.: 5 L 255/21 dem Eilantrag einer Bewohnerin eines Altenpflegeheims in Altenberge stattgegeben, die sich gegen die Anordnung ihrer isolierten Versorgung wegen des Kontakts zu einer mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) infizierten Person gewandt hatte.

Nachdem der Kontakt der Antragstellerin zu einer infizierten Person festgestellt worden war, ordnete die Gemeinde Altenberge mit Ordnungsverfügung vom 12. April 2021 die Absonderung der Antragstellerin vom 8. bis zum 26. April 2021 an. In dieser Zeit sei es ihr untersagt, ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen und Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehörten. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin an das Gericht unter anderem mit der Begründung: Sie sei bereits vollständig geimpft worden. Auch sei ein am 9. April 2021 durchgeführter PCR-Test negativ ausgefallen. Aus gesundheitlichen Gründen sei sie dringend auf Bewegung angewiesen. Ihre vollständige Isolierung in ihrer kleinen Wohnung im Pflegeheim für die Dauer von 21 Tagen sei daher unverhältnismäßig.

Diesem Eilantrag gab das Verwaltungsgericht Münster nunmehr statt. In den Gründen des Beschlusses heißt es unter anderem: Die Ordnungsverfügung sei rechtswidrig. In Bezug auf die Antragstellerin lasse sich zwar eine hinreichend wahrscheinliche Aufnahme von Krankheitserregern infolge eines Kontakts mit einer infizierten Person auch unter Berücksichtigung zweier bereits erfolgter Impfungen nicht verlässlich ausschließen. Auch führe ein negatives PCR-Testergebnis allein nicht dazu, dass die Absonderungsverfügung aufzuheben wäre. Es lägen allerdings Ermessensfehler vor. Zwar sei die Entscheidung der Antragsgegnerin, den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu folgen, mit Blick auf die Zielrichtung der Absonderungsverfügung geeignet, als Mittel erforderlich und bringe im Regelfall die gegenläufigen Grundrechtspositionen zu einem vertretbaren Ausgleich. Allerdings lasse sich der Ordnungsverfügung nicht entnehmen, dass die Antragsgegnerin die individuellen Belange der Antragstellerin in ihre Erwägungen eingestellt habe. Hierbei sei vor allem zu beachten, dass die Absonderung von Bewohnern in Pflegeeinrichtungen im Vergleich zu Personen, die sich im eigenen häuslichen Umfeld absondern müssten, für diese mit besonderen Belastungen verbunden sei. So habe die Antragstellerin unwidersprochen angegeben, aus gesundheitlichen Gründen dringend auf Bewegung angewiesen zu sein. Gleichwohl habe die Antragsgegnerin nicht einmal erwogen, der Antragstellerin Ausnahmen von der grundsätzlichen Absonderungspflicht zu ermöglichen. Dies hätte aber mit Blick auf die ohne Weiteres mögliche Ausstattung der Antragstellerin mit FFP2-Masken oder weitergehender Schutzkleidung – ebenso wie dies bezogen auf das Pflegepersonal gehandhabt werde – sowie durch die gleichermaßen mögliche Verhinderung des Zusammentreffens mit anderen Bewohnern für das zeitweise Verlassen ihres Zimmers zum Zwecke der körperlichen Betätigung nahegelegen.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

Der Beschluss (nicht rechtskräftig) wird in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.04.2021

https://www.vg-muenster.nrw.de/behoerde ... /index.php
+++

Deutsches Ärzteblatt vom 20.04.2021:
Quarantäne für geimpfte Altenheimbewohnerin rechtswidrig
Münster – Die angeordnete Quarantäne für eine bereits vollständig gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Bewohnerin eines Altenheimes im Münsterland ist rechtswidrig.
Das Verwaltungsgericht Müns­ter gab ihrem Eilantrag statt, wie es heute mitteilte – allerdings nicht wegen der bereits erfolgten Impfung. Es ging vielmehr um Ermessensfehler der Gemeinde Altenberge. Die Absonderung im Pflegeheim führe näm­lich zu besonderen Belastungen, hieß es (Az. 5 L 255/21). .... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e

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Rhein-Kreis Neuss PRESSEMITTEILUNG NR. 296/2021 Datum: 21. April 2021 Impfungen bei den Über-70-Jährigen gehen weiter

Beitrag von WernerSchell » 21.04.2021, 15:04

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 296/2021
Datum: 21. April 2021



Impfungen bei den Über-70-Jährigen gehen weiter:
Ab Freitag können die Jahrgänge 1950 und 1951 ihre Termine buchen


Rhein-Kreis Neuss. Bereits ab Freitag, 23. April, können weitere Altersgruppen Termine für das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss buchen. Die Jahrgänge 1950 und 1951 sind dann ebenfalls impfberechtigt und können ab 23. April um 8 Uhr einen Termin vereinbaren. Die Terminbuchung läuft über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland, und zwar telefonisch unter (0800) 116 117-01 oder online unter www.116117.de. Sie können auch direkt einen Termin für ihren Lebenspartner – unabhängig von dessen Alter – mit buchen. Bei den Impfungen kommt der Impfstoff des Herstellers BioNTech zum Einsatz.

Die Buchungssysteme bleiben weiterhin für die große Gruppe aller über 70-Jährigen geöffnet. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ruft alle impfberechtigen Bürger dazu auf, das Impfangebot anzunehmen: „Corona können wir nur gemeinsam und solidarisch überwinden. Jeder sollte sich impfen lassen, wenn er an der Reihe ist“, betont Petrauschke. Die Geburtsjahrgänge 1950 und 1951 erhalten zeitnah ein Einladungs- und Informationsschreiben des Kreises und des NRW-Gesundheitsministeriums NRW per Post.

Nur mit einem gültigen Termin können die Impfzentren – auch das im Rhein-Kreis Neuss – aufgesucht werden, weil die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist. Außerdem bittet das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss alle Besucher, dass sie den Aufklärungs- und Anamnesebogen zuhause ausdrucken und diese Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben in doppelter Ausführung zum Impftermin mitbringen. Auf diese Weise verkürzen sich die Wartezeiten. Wer diese Unterlagen zu seinem Termin noch nicht über die KV erhalten hat, findet die Aufklärungs- und Anamnesebögen beim Rhein-Kreis Neuss zum Herunterladen unter diesem Link: www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung. Wer keine Möglichkeit zum Download oder zum Drucken hat, erhält die Unterlagen auch vor Ort und kann sie dort ausfüllen.

Petra Koch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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