Corona-Pandemie - Gesundheitsschutz und Hilfsangebote ...

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Impftermine im Rhein-Kreis Neuss - Im Impfzentrum sind bis 21. März Termine vergeben

Beitrag von WernerSchell » 02.02.2021, 07:48

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet am 02.02.2021:

Impftermine im Rhein-Kreis Neuss
Im Impfzentrum sind bis 21. März Termine vergeben

Rhein-Kreis Nach wie vor versuchen viele Menschen verzweifelt, einen Impftermin zu bekommen. Ab 8. Februar sind fünf der acht Impfstraßen in Betrieb – an sechs Tagen pro Woche.
Von Anneli Goebels
Bis Sonntag, 21. März, sind die Termine im Impfzentrum in Neuss vergeben. Das teilte Kreissprecher Benjamin Josephs auf Nachfrage mit. Wie viele Ü-80-Jährige bis dahin geimpft werden, konnte er allerdings nicht sagen. „Wir warten auf die Zahlen der Kassenärtzlichen Vereinigung“, so Josephs. Die habe aktuell noch keine lokalen Zahlen, informierte ein Sprecher, konnte nur Zahlen für den Bereich Nordrhein insgesamt nennen. Demnach wurden seit vergangener Woche 580.000 Termine vergeben, heißt 290.000 Menschen (Stand: Montag Morgen) über 80 Jahre haben einen. Zurzeit befände man sich noch im Buchungsfenster für die Erstimpfung bis zum 12. April.
... (weiter lesen unter) ... > https://rp-online.de/nrw/staedte/rhein- ... d-55986561

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Kontrollen der Corona-Regeln im Rhein-Kreis Neuss werden fortgeführt

Beitrag von WernerSchell » 02.02.2021, 17:00

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 085/2021
Datum: 2. Februar 2021



Kontrollen der Corona-Regeln im Rhein-Kreis Neuss werden fortgeführt

Rhein-Kreis Neuss. Im Rhein-Kreis Neuss ist am Wochenende die Einhaltung der Corona-Regeln kontrolliert worden. So wurden über 60 Prozent der zurzeit etwa 1500 Quarantänefälle überprüft. Bei rund 4,5 Prozent der Besuche haben die Vertreter der Ordnungsämter und der Polizei die Betroffenen nicht angetroffen. Dort gibt es, abhängig vom Einzelfall, eine Nachermittlung. Ansonsten werden Verwaltungsverfahren eingeleitet, um die Verstöße gegen die Quarantäneverfügungen zu ahnden. Darüber hinaus gab es keine nennenswerten Zwischenfälle.

Erklärtes Ziel des Kreises und seiner acht Kommunen ist es auch angesichts nachgewiesener Virusmutationen, bis zum 14. Februar die Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen zu unterschreiten. Zuletzt lag diese Kennzahl des Landeszentrums für Gesundheit bei 69,7.

„Diese Zahl zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Unser Dank gilt allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich an die Regeln halten und die Solidarität zeigen, die unsere Gesellschaft braucht und auszeichnet“, erläutern Landrat Hans-Jürgen Petrauschke sowie die Bürgermeisterin und die Bürgermeister im Kreis. Man dürfe im Kampf gegen Corona aber nicht nachlassen, wolle man das Gesundheitssystem nicht überstrapazieren. Wenn das nicht gelinge, drohten weitere Einschränkungen „Deswegen werden die Kontrollen auch fortgeführt, um die Allgemeinheit zu schützen“, kündigen die Verwaltungsspitzen an. Bei Nichtbeachtung der Regeln drohen Buß- oder Zwangsgelder in Höhe von bis zu 1000 Euro.
Für die Kontrollen bündeln Kreis und Kommunen die Kräfte der Ordnungsämter, des Gesundheitsamtes und der Polizei. Am Wochenende gab es unter anderem Schwerpunktkontrollen aller Quarantäne-Anordnungen. Aber auch die Befolgung der anderen Regeln der Corona-Schutzverordnung wurde verstärkt überprüft. So gab es zusätzliche Kontrollen im Einzelhandel. Zu Belehrungen kam es bei Ansammlungen von Jugendlichen auf Spielplätzen oder Schulhöfen beziehungsweise auf Wochenmärkten, wo der 50-Meter-Radius beim Verzehr von Getränken unterschritten worden ist.
Gemeinsam rufen Landrat, Bürgermeisterin und Bürgermeister dazu auf, weiterhin alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte zu vermeiden und in der Einhaltung der weiteren Vorsichtsmaßnahmen nicht nachlässig zu werden: mindestens 1,5 Meter Abstand, regelmäßige Handhygiene, das Tragen einer Alltagsmaske, wo der Abstand nicht einzuhalten ist, und einer medizinischen Maske beim Einkauf oder im Bus sowie regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen.

Thilo Zimmermann
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Digital Corona-Kontakte verfolgen: Rhein-Kreis Neuss ist Vorreiter beim Einsatz von SORMAS

Beitrag von WernerSchell » 04.02.2021, 08:21

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 80/2021
Datum: 4.2.2021


Digital Corona-Kontakte verfolgen:
Rhein-Kreis Neuss ist Vorreiter beim Einsatz von SORMAS


Rhein-Kreis Neuss. Bereits seit Ende August nutzt der Rhein-Kreis Neuss die Software SORMAS zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. In einer Videokonferenz beantworteten jetzt Tobias Schellhorn und Dr. Silvia Eller für die Kreisverwaltung Fragen von Kollegen aus dem Hochsauerlandkreis zu diesem Programm. Bisher arbeitet das Gesundheitsamt im Hochsauerlandkreis noch nicht mit SORMAS. Nach einer Anfrage hatte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke seinem Amtskollegen Karl Schneider zugesagt, dass der Rhein-Kreis Neuss gerne seine Erfahrungen mit dem Programm des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung weitergebe.

Schellhorn und Dr. Eller machten im Gespräch mit den Kollegen aus dem Sauerland deutlich, dass der Rhein-Kreis Neuss sehr zufrieden mit dem Einsatz von SORMAS ist. Seit dem letzten Jahr werden mit diesem Programm Daten zu Erkrankten und Kontaktpersonen digital bearbeitet. In einem regelrechten Kraftakt wurden im letzten Sommer alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes von Dr. Eller im Umgang mit dem neuen Programm geschult und rund 8 000 Altfälle in das neue System importiert. IT-Experte Tobias Schellhorn von der Stabsstelle Digitalisierung sorgte mit seinem Team dafür, dass die Corona-Daten reibungslos vom damaligen Datenmanagement auf die neue Software überspielt wurden.
„Mit SORMAS können wir nun auch automatisierte Lageberichte und Fallzahlen zur Verfügung stellen“, erläutert Schellhorn. „Die 6,2 Millionen Zugriffe auf unser Open-Data-Portal zwischen September und Januar zeigen das große Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.“ Da das Programm verschiedene Prozesse in Echtzeit erfasst, bietet es zugleich eine gut validierte Datengrundlage. „Wir erhalten zum Beispiel einen Überblick über Infektionsketten oder lokale Häufungen von Infektionen – das hilft allen Beteiligten bei der stetigen Risikobewertung“, betont Dr. Silvia Eller vom Gesundheitsamt.

Seit der Einführung hat das Gesundheitsamt mehr als 90.000 Aufgaben digital erstellt und bearbeitet. Auch die kommunalen Ordnungsämter wurden am digitalen Workflow beteiligt, was zu erheblichen Arbeitserleichterungen führte. Erst wenige Gesundheitsämter in NRW sind dem Beispiel des Rhein-Kreises gefolgt. Bund und Länder streben jedoch an, SORMAS in Zukunft flächendeckend einzuführen. So sind viele Gesundheitsämter an der Software interessiert – wie zum Beispiel der Hochsauerlandkreis. Darüber hinaus konnte der Rhein-Kreis Neuss die bei der Einführung von SORMAS gesammelten Erfahrungen an Städte wie Krefeld, Düsseldorf und Herne weitergeben.
Kreisdezernent Harald Vieten zeigt sich erfreut, dass der Rhein-Kreis Neuss bei der Einführung von SORMAS eine Vorreiterrolle in NRW übernimmt und betont: „Wir haben die geringen Infektionszahlen im letzten Sommer genutzt, um dieses digitale Kontaktnachverfolgungs-Programm erfolgreich einzuführen. Und wir geben gerne unser Know How an andere Kommunen weiter.“

Die Abkürzung SORMAS steht für „Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System": Die Software erfasst die bestätigten Corona-Fälle und dokumentiert klinische Details oder Laborbestätigungen unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Die Anwendung wurde ursprünglich zur Überwachung der Ebola-Virus-Epidemie in West-Afrika entwickelt.

Petra Koch
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Besondere Regeln für Geimpfte?

Beitrag von WernerSchell » 04.02.2021, 12:42

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Besondere Regeln für Geimpfte?

In seiner am heutigen Donnerstag veröffentlichten Ad-hoc-Empfehlung widmet sich der Deutsche Ethikrat der Frage, ob eine Impfung gegen Covid-19 zu besonderen Regeln für geimpfte Personen führen darf oder sogar muss. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verbietet sich die individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen nach Ansicht des Ethikrates schon deshalb, weil die Möglichkeit einer Weiterverbreitung des Virus durch Geimpfte nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann.

Spätestens seit dem Start des Impfprogramms wird kontrovers diskutiert, ob die zum Zweck des Infektionsschutzes verfügten staatlichen Freiheitsbeschränkungen für Personen, die gegen Covid-19 geimpft sind, aufgehoben werden sollten. Bezüglich tiefgreifender Einschränkungen des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens hält der Deutsche Ethikrat fest, dass diese ohnehin nur solange gerechtfertigt sind, wie die Versorgung schwer erkrankter Covid-19-Patienten das Gesundheitssystem akut zu überlasten droht. In dem Maße, in dem dieses Risiko erfolgreich gesenkt werden kann, müssen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung, die gravierende Grundrechtseingriffe beinhalten, für alle zurückgenommen werden. Eine vorherige individuelle Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen nur für geimpfte Personen ließe sich allenfalls dann rechtfertigen, wenn hinreichend gesichert wäre, dass sie das Virus nicht mehr weiterverbreiten können. Dabei wären allerdings auch Fragen der Gerechtigkeit sowie der Folgen für die Akzeptanz der Impfstrategie zu berücksichtigen. Das Befolgen vergleichsweise weniger eingriffsintensiver Maßnahmen wie Abstandsregeln und Maskenpflicht kann man auch Geimpften in jedem Fall weiterhin zumuten.

Bei der Frage, inwieweit es privaten Anbietern verwehrt sein sollte bzw. verwehrt werden kann, den Zugang zu von ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen auf geimpfte Personen zu beschränken, ist die Vertragsfreiheit zu berücksichtigen. Sie stellt es Privatpersonen und privaten Unternehmen grundsätzlich frei zu entscheiden, mit wem diese einen Vertrag schließen. Einschränkungen dieser Freiheit können gerechtfertigt sein bei Angeboten, die für eine prinzipiell gleichberechtigte, basale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich sind.

Besondere Verpflichtungen zu berufsbezogenen oder gemeinwohlorientierten Tätigkeiten sollten geimpften Personen nach Ansicht des Deutschen Ethikrates weder von staatlicher Seite noch von Arbeit- oder Dienstgebern auferlegt werden, um keine Gegenanreize zur Impfung zu setzen.

Die insgesamt kritische Beurteilung möglicher besonderer Regeln für auf freiwilliger Basis geimpfte Personen gilt wohlgemerkt nicht für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen. Die in solchen Einrichtungen geltenden Ausgangsverbote bzw. -einschränkungen und Beschränkungen von Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten sollten für die dort Lebenden aufgehoben werden, sobald sie geimpft wurden. Angesichts der erheblichen Belastungen, welche diese Personengruppe bereits im Verlauf der Pandemie erlebt hat, kann dies ethisch gerechtfertigt werden.

Die Ad-hoc-Empfehlung „Besondere Regeln für Geimpfte?“ ist von der Website des Deutschen Ethikrates abrufbar unter > https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ ... impfte.pdf

Weitere Informationen:
https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ ... impfte.pdf Ad-hoc-Empfehlung
https://www.ethikrat.org/pressekonferen ... -geimpfte/ . Pressekonferenz

Quelle: Pressemitteilung vom 04.02.2021
Ulrike Florian Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Ethikrat
https://idw-online.de/de/news762508

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Impfzentren in NRW nehmen Betrieb auf - Checkliste zum Impfstart - was es alles zu beachten gibt

Beitrag von WernerSchell » 05.02.2021, 18:30

Impfzentren in NRW nehmen Betrieb auf - Checkliste zum Impfstart - was es alles zu beachten gibt

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung hat dazu in Ihrem Newsletter vom 05.02.2021 folgende Hinweise gegeben: Die Impfkampagne in Deutschland kommt nur langsam in Gang. Wenn man den Einschätzungen der Regierung folgt und die Hersteller die zugesagten Chargen liefern, wird sich das wohl erst im zweiten Quartal des Jahres ändern. Am kommenden Montag steht mit der Inbetriebnahme der NRW-Impfzentren aber schon mal ein wichtiger Termin auf dem Weg zurück in die Normalität an. Unser Kollege Jens Voss hat Ihnen eine Checkliste mit allem zusammengestellt, was es beim Termin im Impfzentrum zu beachten gibt. … >>> https://rp-online.de/panorama/coronavir ... =topthemen

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Nach Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffes - Rhein-Kreis Neuss erhält kurzfristig 3 257 zusätzliche Impfdosen

Beitrag von WernerSchell » 08.02.2021, 07:47

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 101/2021
Datum: 7. Februar 2021



Nach Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffes
Kreis erhält kurzfristig 3 257 zusätzliche Impfdosen


Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss erhält in den nächsten beiden Wochen zusätzlich 3 257 Dosen des jetzt zugelassenen Impfstoffes der Firma AstraZeneca. Dies hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen dem Kreis am Samstag mitgeteilt. „Jede Impfdosis hilft dabei Menschenleben zu schützen und die Pandemie zu bewältigen. Auch wenn wir dafür noch einige Zeit lang Geduld und Disziplin aufbringen müssen“, freut sich Landrat Hans-Jürgen Petrauschke über die gute Nachricht aus Düsseldorf. Er weist auch darauf hin, dass die Impfung vor dem Hintergrund der zunehmenden Ausbreitung von Virus-Mutationen sowie weiter hohen Infektionszahlen an Bedeutung gewinnt. „Wir sind gut vorbereitet und werden den Impfstoff in unserem Impfzentrum kurzfristig an Berechtigte impfen“, kündigt Petrauschke an. Hierzu werden dann alle 8 Impfstraßen des Impfzentrums in der Hammfeldhalle in Betrieb genommen.

Über weitere Liefermengen des AstraZeneca-Impfstoffes für die Zeit hiernach wird das Land noch informieren. Da bei diesem eine Zweitimpfung erst nach neun Wochen erfolgen soll, können die jetzt angekündigten Impfdosen im vollen Umfang für Erstimpfungen verwendet werden.

Für die Zeit vom 8. Februar bis Ende März sind dem Rhein-Kreis Neuss für das Impfzentrum zudem 20 434 Impfdosen der Firma BionTech zugesagt. Dieser Impfstoff soll vor allem an Personen über 65 Jahre verimpft werden. Personen, die jünger sind und bereits eine Erst-Impfung mit dem BionTech-Impfstoff erhalten haben, erhalten von diesem auch die Zweitimpfung.

Das Land hat dabei festgelegt, dass der Impfstoff der Firma AstraZeneca ausschließlich an Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren verimpft werden soll, die der Priorisierungsstufe 1 der Corona-Impfverordnung angehören. Dies umfasst Personal von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten, Tagespflegeeinrichtungen sowie Pflege-Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe ebenso wie Beschäftigte und ehrenamtliche Tätige in Hospizen und ambulanten Hospizdiensten. Ebenfalls zur Gruppe der Berechtigten gehören Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden, (Zahn-)Ärzte und deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden, (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patienten behandeln sowie Ärzte und deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen und Dialysepraxen tätig sind. Zudem gehören auch das Personal in den Impfzentren sowie Rettungsdienstpersonal zu dem impfberechtigten Personenkreis.

Der Kreis ist für den Personenkreis für die Abstimmung der Impftermine zuständig. Für die Terminvereinbarung werden den Einrichtungen und Organisationen, in denen Impfberechtigte tätig sind, kurzfristig alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt.

Sofern unter den Personen dieser Priorisierungsstufe auch Berechtigte älter als 65 Jahre sind, erhalten diese den Impfstoff der Firma BionTech. Hierfür stellt das Land ein gesondertes Kontingent zur Verfügung.

Impfberechtigte ab 80 Jahren können einen Impftermin weiter ausschließlich über die kassenärztliche Vereinigung unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800/11611701 vereinbaren.

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Informationsbasis ab 01.01.2021 im neuen Forum > https://www.wernerschell.de/forum/2/

Beitrag von WernerSchell » 08.02.2021, 07:53

Wesentliche Informationen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk sind bisher vor allem unter folgender Forumsadresse vorgestellt worden > https://www.wernerschell.de/forum/neu/index.php - Diese Informationen stehen weiterhin ohne Einschränkungen zur Verfügung!

Da die Ansammlung der Forumsbeiträge mittlerweile auf fast 60.000 angewachsen ist, wurde die Kapazitätsgrenze erreicht mit der Folge, dass ein neues Forum mit den Beiträgen ab 2021 eingerichtet werden musste. Dieses neue Forum wird nunmehr als Informationsbasis dienen. Die Adresse >
https://www.wernerschell.de/forum/2/

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Impfschutz zur Corona-Bekämpfung alternativlos ...

Beitrag von WernerSchell » 08.02.2021, 08:54

Umfangreiche Informationen zur Corona-Pandemie sind nachlesbar unter
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =6&t=23530
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =4&t=23653
> viewtopic.php?f=6&t=454



Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...
"Impfen nützt, impfen schützt"!

(> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 0&p=116868 )

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Aufgrund jahrzehntelanger Lehrtätigkeit an Krankenpflegeschulen hatte ich in vielfältiger Weise Zugang zur Kranken- und Altenpflege - durfte so erfahren, mit welch großer Professionalität Pflege nahe an kranken oder pflegebedürftigen Menschen gestaltet wird. Da ich aber auch die Mängel im Pflegesystem sehe, setze ich mich seit Längerem intensiv dafür ein, dass die Pflege-Rahmenbedingungen für alle Beteiligten grundlegend verbessert werden.

Meine Hochachtung und Wertschätzung für den Pflegeberuf veranlasst mich nun ganz aktuell, allen in der Pflege tätigen Personen die Corona-Schutzimpfung zu empfehlen. Sie ist nahezu risikolos und schützt den Einzelnen und die Gemeinschaft. Die Impfung ist freiwillig: Aber nur mit Hilfe der Corona-Schutzimpfung lässt sich eine flächendeckende Immunisierung der Bevölkerung erreichen und so die Corona-Pandemie unter Kontrolle bringen.

Die jetzt angebotene Corona-Schutzimpfung schützt nicht nur den Einzelnen, sondern ist für die gesamte Bevölkerung bedeutsam. Es muss darum gehen, mit einer möglichst hohen Impfquote die sog. Herdenimmunität zu erreichen und damit die für alle bestehenden Risiken zu minimieren. Nur mithilfe der Corona-Schutzimpfung lässt sich eine flächendeckende Immunisierung der Bevölkerung erreichen und so die Corona-Pandemie unter Kontrolle bringen.

Notwendig ist aber auch, den aktuell geltenden Infektionsschutz weiter einzuhalten: Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen Kontakte reduzieren, die AHA+L-Regeln beachten (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken in bestimmten Situationen tragen und lüften) und bei akuten Atemwegssymptomen zu Hause bleiben.

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Werner Schell


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Impfkampagne des Rhein-Kreises Neuss = Ärmel hoch!

Beitrag von WernerSchell » 08.02.2021, 09:37

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 103/2021
Datum: 8. Februar 2021



Rhein-Kreis Neuss krempelt die Ärmelhoch
Kreis startet Impfkampagne

Impfkampagne RKN 08022021.jpg
Impfkampagne RKN 08022021.jpg (1.44 MiB) 2421 mal betrachtet
Bildtext: Landrat Hans-Jürgen Petrauschke (links) und Kreis-Pressesprecher Benjamin Josephs stellen die Impfkampagne „Rhein-Kreis Neuss krempelt die #ärmelhoch“ vor.
Foto: A. Baum / Rhein-Kreis Neuss


Rhein-Kreis Neuss. Mit einer eigenen Kampagne wirbt der Rhein-Kreis Neuss dafür, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. „Wir leben seit einem Jahr mit starken Einschränkungen, die wir aufgrund der Corona-Pandemie hinnehmen müssen. Die Impfstoffe bieten die Chance uns und andere zu schützen und schrittweise Einschränkungen wieder aufheben zu können“, erläutert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Er appelliert, das Angebot einer Corona-Schutzimpfung zu nutzen, wenn man impfberechtigt ist: „Nur wenn sich möglichst viele impfen lassen, können wir die Pandemie bewältigen. Es gilt, Verantwortung für sich, Verwandte, Freunde und die gesamte Gesellschaft zu übernehmen.“

Dabei orientiert sich der Kreis bewusst an der Kampagne der Bundesregierung. „Uns ist daran gelegen, dies auf den Kreis zu übersetzen. Die nächsten Monate werden noch eine Kraftanstrengung für uns alle. Es gilt also gemeinsam die Ärmel hochzukrempeln“, so Petrauschke, der ankündigt sich auch persönlich impfen zu lassen, wenn er impfberechtigt ist.

Im Rahmen der Kampagne kommen Menschen aus dem Kreis zu Wort, die schildern, warum sie sich impfen lassen. „Uns ist dabei wichtig, ganz persönliche Argumente zu nennen und aufzuzeigen, was Dank der Schutzimpfung künftig wieder möglich sein kann“, so Kreis-Pressesprecher Benjamin Josephs, der die Kampagne mit seinem Team entwickelt hat. Diese soll dabei in den nächsten Monaten stetig weiterentwickelt werden, so dass vor allem auch Angehörige der jeweils impfberechtigten Personenkreise eingebunden werden. Ihre Teilnahme bereits zugesagt haben dabei unter anderem die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth, Fernsehmoderator Wolfram Kons, Pflege-Experte Werner Schell, Karnevalsausschuss-Präsident Andreas Picker, der Sänger Sven West, Gare-du-Neuss-Betreiber Kay Schlossmacher sowie mehrere Angehörige des Rettungsdienstes. „Wir werden aber im Laufe der kommenden Monate immer neue Persönlichkeiten ansprechen und so vielfältige Argumente für eine Impfung liefern“, kündigt Josephs an.

Den Auftakt der crossmedialen Kampagne bilden aber Videos, in dem Bewohner und Mitarbeiter aus Pflegeeinrichtungen im Kreis zu Wort kommen. Diese werden über die Social-Media-Kanäle des Kreises auf Facebook, Instagram und YouTube ausgespielt. Danach folgen immer wieder neuee Videos mit Statements von Menschen aus dem Kreis. „Diese werden wir auch in Printanzeigen aufgreifen und planen noch Radiospots“, ergänzt Josephs.

Mit Ausnahme des Auftaktvideos und Bildern für die Anzeigen werden dabei alle Videos und Anzeigenformate durch das Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit selber produziert. „Für diesen großen Einsatz sind wir den Mitarbeitern dankbar. Dies spart nicht nur Kosten, nur so kann es uns gelingen, diese große Bandbreite an Argumenten für eine Impfung darstellen“, so Petrauschke und Josephs.

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Rhein-Kreis Neuss erlässt erweiterte Allgemeinverfügung zum Schutz von Pflegeeinrichtungen

Beitrag von WernerSchell » 10.02.2021, 12:46

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 116/2021
Datum: 10. Februar 2021



Kreis erlässt erweiterte Allgemeinverfügung zum Schutz von Pflegeeinrichtungen

Frau im Heim mit Mundschutz.jpg
Frau im Heim mit Mundschutz.jpg (1.35 MiB) 2409 mal betrachtet
Bildtext: Der Rhein-Kreis Neuss hat jetzt eine erweiterte Allgemeinverfügung zum Schutz von Pflegeeinrichtungen erlassen.
Foto: GettyImages-1284869020


Rhein-Kreis Neuss. Mit einer erweiterten Allgemeinverfügung erlässt der Rhein-Kreis Neuss zusätzliche Corona-Auflagen für Pflegeeinrichtungen. „Die Maßnahmen dienen vorrangig dem Schutz der Bewohner und Beschäftigten“, erläutert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke vor dem Hintergrund, dass das Infektionsgeschehen und die Zahl der Todesfälle in Gemeinschaftseinrichtungen weiter überdurchschnittlich sind. Auch die zwischenzeitlich im Kreisgebiet nachgewiesenen Virus- Mutationen machen striktere Schutzmaßnahmen erforderlich.

Im Rhein-Kreis Neuss entfallen etwa 25 Prozent aller positiven Testergebnisse des Kreisgesundheitsamtes auf Gemeinschaftseinrichtungen. Wie das RKI feststellt, gehören Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen, Bewohner sowie Betreute von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen aufgrund ihres Alters und wegen Vorerkrankungen oft zum Personenkreis mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Darüber hinaus besteht aufgrund der räumlichen Situation und nahem physischen Kontakt bei pflegerischen Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko für den Erwerb einer Infektion.

„Im Rhein-Kreis Neuss setzen wir auf breitgefächerte Strategien für die Vermeidung von COVID-19-Erkrankungen und ihrer Verbreitung innerhalb der Einrichtungen und nach außen. Dazu gehört die Priorisierung von Pflegeeinrichtungen beim Impfstart genauso wie die jetzt erweiterte Allgemeinverfügung“, betont Landrat Petrauschke. Laut der neuen Allgemeinverfügung gelten für Pflegeeinrichtungen ab sofort folgende Regelungen:

Alle in einer Einrichtung tätigen Personen müssen in den Zimmern, den Wohnbereichen und den Gemeinschaftsräumen der Bewohner einen Mund-Nasen-Schutz nach FFP2, KN95 oder einem vergleichbaren Standard tragen. In gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten wie Dienstzimmer, Pausenraum oder Küche ist ein einfacher medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend.

Das gesamte Personal muss täglich per Schnelltest (PoC-Test) auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden. Zudem müssen alle Besucher – von Angehörigen über Betreuer und Ärzte bis zu medizinisch-pflegerischen Dienstleistern –vor Betreten mit einem Schnelltest getestet werden. Alternativ können diese ein negatives PoC-Testergebnis vom selben Tag vorlegen. Bei einem positiven Ergebnis oder bei Test-Verweigerung ist der Zutritt zu untersagen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei im Einsatz.

Bei Neu- und Wiederaufnahmen in Pflegeeinrichtungen sind die aufgenommen Personen nach drei Tagen mit einem PCR-Test auf eine Corona-Infektion zu testen. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses müssen diese isoliert von den anderen Bewohnern untergebracht und versorgt werden.

Es sollen einmal pro Monat Schulungen aller Pflegekräfte durch die Hygienebeauftragten der Einrichtungen zum richtigen Verhalten im Umgang mit dem Covid-19-Erreger stattfinden. Die Teilnahme der Beschäftigten ist durch Unterschriften zu belegen und der WTG-Behörde des Rhein-Kreises Neuss vorzulegen. Allen Pflegeeinrichtungen haben zudem die Möglichkeit, ihre Hygienebeauftragten vom Kreisgesundheitsamt schulen zu lassen, z.B. im Tragen der persönlichen Schutzausrüstung, richtige Desinfektion, korrekte Durchführung von PoC-Tests.

Sobald eine Corona-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wird, werden weitere Maßnahmen zum Schutz der Bewohner durch die WTG-Behörde erlassen.

„Wir sind uns bewusst“, so Landrat Petrauschke, „dass diese Maßnahmen für die Einrichtungen, ihre Bewohner und Mitarbeiter weitere Einschränkungen und Anstrengungen bedeuten. Dahinter steht unser gemeinsames Ziel, Menschenleben zu schützen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und möglichst schnell eine 7-Tage-Inzidenz von dauerhaft unter 50 zu erreichen.“

Reinhold Jung
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