Corona-Pandemie - Gesundheitsschutz und Hilfsangebote ...

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„Corona-Notbremse“ gilt ab Sonntag auch im Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 24.04.2021, 06:29

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 304/2021
Datum: 23. April 2021



„Corona-Notbremse“ gilt ab Sonntag auch im Rhein-Kreis Neuss

Rhein-Kreis Neuss. Der Bundestag und der Bundesrat haben sich mehrheitlich für die bundesweit geltende „Corona-Notbremse“ ausgesprochen. Damit werden in Deutschland einheitliche Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus durchgesetzt. Im Rhein-Kreis Neuss treten die Änderungen am Sonntag, 25. April, um 0 Uhr in Kraft. Somit gelten ab Sonntag diese bundeseinheitlichen Regeln:

• Private Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Diese Kontaktbeschränkungen gelten sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Raum.

• Zwischen 22 und 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen und Bürger dürfen die Wohnung oder das eigene Grundstück nicht verlassen. Ausnahmen gelten u.a. für Notfälle, die Berufsausübung oder das Gassigehen mit dem Hund. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.

• Der Lebensmittelhandel bleibt geöffnet, ebenfalls die Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Hier gilt eine begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts. Für alle anderen gilt: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn diese einen bestätigten negativen Corona-Test mit Nachweis (Bürgertestung) vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Inzidenzwert über 150, ist nur noch das Abholen bestellter Waren erlaubt.

• Nicht-medizinische körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Eine Ausnahme gibt es für Friseurdienstleistungen und Fußpflege. Kundinnen und Kunden müssen allerdings ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.

• Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport maximal zu fünft machen.

• Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Nur zoologische und botanische Gärten können mit einem aktuellen negativen Test besucht werden.

• Arbeitgeber müssen Homeoffice anbieten, wo das möglich ist.

• In Schulen ist Präsenzunterricht ab einer 7-Tage-Inzidenz von 165 verboten. Wenn die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 165 liegt, geht es ab dem übernächsten Tag in den Distanzunterricht. Ab einem Wert von 100 ist Wechselunterricht möglich. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Schülerinnen und Schüler sollen zweimal in der Woche auf eine Corona-Infektion getestet werden.

• Kindertagesstätten gehen ab einer Inzidenz von 165 in die Notbetreuung über.

Angesichts der rasant ansteigenden Neuinfektionen ist nicht auszuschließen, dass im Rhein-Kreis Neuss im Laufe der nächsten Woche in Schulen wieder Distanzunterricht eingeführt werden muss und Kindertagesstätten in den Notbetrieb wechseln müssen. Die „Corona-Notbremse“ tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn die Wochen-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt.

Der Rhein-Kreis Neuss weist darauf hin, dass die örtlichen Ordnungsbehörden, also die kreisangehörigen Städte und die Gemeinde Rommerskirchen, zuständig für die Durchsetzung der Vorgaben und die Ahndung von Verstößen sind. Die Polizei wird die Ordnungsämter insbesondere bei der Ausgangssperre unterstützen.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke appelliert an die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Kreis Neuss, sich solidarisch zu zeigen und sich an die Regeln zu halten. „Es ist jetzt wichtig, dass jeder Einzelne umsichtig und verantwortungsvoll handelt, um den weiteren starken Anstieg der Neuinfektionen zu verhindern. Das bundeseinheitliche Infektionsschutzgesetz ist ein weiterer Schritt zu diesem Ziel. Dazu müssen wir alle unseren Beitrag leisten, auch indem wir jeden Kontakt vermeiden, der nicht unbedingt notwendig ist“, so Petrauschke.


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Bundes-Corona-Notbremse kommt zu spät und ist in Teilen überzogen bzw. rechtlich problematisch!

Beitrag von WernerSchell » 24.04.2021, 08:40

Werner Schell
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Neuss, den 24.04.2021


Bundes-Corona-Notbremse kommt zu spät und ist in Teilen überzogen bzw. rechtlich problematisch!


Die Corona-Pandemie hat seit über einem Jahr Veranlassung zu umfänglichen Schutzmaßnahmen gegeben. Diese Maßnahmen werden auch von mir grundsätzlich als unabdingbar empfunden. Da ich zu Beginn meiner aktiven Beamtentätigkeit im ehemaligen Medizinaldezernat in Aachen u.a. für den Infektionsschutz und Impfangelegenheit zuständig war, sind mir entsprechende Handlungserfordernisse gut vertraut. Im Rahmen meiner langjährigen Lehrtätigkeit an Krankenpflegeschulen nahmen diese Themen folgerichtig einen breiten Raum ein. Auch mein Lehrbuch "Staatsbürger- und Gesetzeskunde für die Pflegeberufe" (12 Auflagen, Thieme Verlag) befasste sich breit mit dem Infektionsschutzthema war in rd. 40 Jahren DAS Standardwerk in der Pflegeausbildung.

Aufgrund dieser Gegebenheiten habe ich die staatlichen Maßnahmen zur Corona-Pandemiebekämpfung intensiv beobachtet und auch im Wesentlichen unterstützt. Bei den Bekämpfungsmaßnahmen sind aber zahlreiche Fehlentscheidungen bzw. zu spätes Handeln aufgefallen. Selbst die Kanzlerin hat insoweit erklärt: "Die Monate der Pandemie haben gravierende Schwachstellen im Funktionieren unseres Gemeinwesens offengelegt" (> https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... p=756#p756 ). Diese Erklärung wurde mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen. Dies auch deshalb, weil es üblich geworden ist, Fehler eher nicht ansprechen zu sollen, sondern immer nur nach vorne zu schauen. Diese Auffassung wird von hier nicht geteilt mit der Folge, dass Fehler in der Pandemiebekämpfung auch jetzt benannt werden müssen:

Zu Beginn der Pandemie wurde in Deutschland zunächst die Situation verharmlost und dann zu spät gehandelt. Der Sommer 2020 wurde nicht genutzt, um der allseits erwarteten 2. Welle zielgerichtet entgegen zu treten. Als diese 2. Welle anrollte, wurde wieder zu spät reagiert und in den Folgemonaten in einem Zick-Zack-Kurs halbherzig bzw. nicht angemessen reagiert. Die föderalen Strukturen legten offen, dass die MP-Konferenzen und die damit verbundenen "Hahnenkämpfe" zum Teil kontraproduktiv waren. Richtigerweise gibt es jetzt eine bundeseinheitlich Strategie. Zu bedenken sind aber die immensen wirtschaftlichen Schäden und staatlichen Schulden, die unser Gemeinwesen noch in erhebliche Schwierigkeiten bringen werden (> https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... p?f=5&t=55 ).

Das geänderte Infektionsschutzgesetz mit mehr Bundeskompetenz, befristet bis zum 30.06.2021, ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sind nun wieder einige Regelungen vorgesehen, die in breiter Front kritisiert bzw. hinterfragt werden müssen. Gerichtliche Auseinandersetzungen bahnen sich bereits an.

Tatsächlich ist es nicht gelungen festzustellen, wo vornehmlich die Ansteckungen mit dem Coronavirus stattfinden. Daher hat man einige Einschränkungen verfügt, die hinsichtlich der Wirksamkeit und damit der grundgesetzlichen Rechtfertigung hinterfragt werden können. Dies trifft vor allem für das Thema "Ausgangssperren" zu. Es gibt aber auch einige andere Einschränkungen, die akzeptabel erscheinen. So wird z.B. für den Friseur- und Fußpflegebereich - ergänzend zu den bisherigen Maßnahmen - ein aktueller Test verlangt. Solche Tests erscheinen u.a. für diese Bereiche völlig überzogen, zumal festzustehen scheint, dass gerade diese körpernahen Dienstleistungen bislang zu keinen Infektionsproblemen geführt haben.

Tests werden anscheinend als harmlos und damit zumutbares Erfordernis verstanden. Dabei wird aber verkannt, dass solche Test auch mit unterschiedlichen Risiken verbunden sein können (z.B. im Zusammenhang mit Gefäßproblemen) und im Übrigen - je nach Wohnlage - nur mit einem gewissen Aufwand durchgeführt werden können. Es entstehen natürlich auch Kosten. Mittlerweile gibt es vielfältige Kritik bezüglich der Tests:

Corona: Wie zuverlässig sind Antigen-Schnelltests? - NDR-Visite informierte am 20.04.2021 > https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/ ... st252.html / > https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/ ... st166.html - Auch Report Mainz berichtete am 20.04.2021in mehreren Beiträgen: Gefährlicher Boom? Unsichere Corona-Schnelltests für jedermann … > https://www.swr.de/report/gefaehrlicher ... index.html / - Mangelnde Kontrolle und ausufernde Preise - Goldgrube Corona-Testzentrum … > https://www.swr.de/report/mangelnde-kon ... index.html

Nach all dem sind die nun verfügten einschränkenden Regelungen in Teilen problematisch und werden damit voraussichtlich von großen Teilen der Bevölkerungen nicht oder nur halbherzig befolgt werden. Damit sind die aktuellen Maßnahmen ein weiterer Tiefpunkt in der Corona-Pandemiebekämpfung. Soweit die Maßnahmen als geeignet und gerechtfertigt angesehen werden können, kommen sie wieder einmal um Wochen (oder gar Monate) zu spät!

Und wo bleiben die "Freiheiten" für diejenigen Menschen, die bereits erfolgreich (2x) geimpft sind (> https://www.tagesschau.de/inland/gesell ... t-101.html )? Solche Regelungen hinauszuzögern, nur weil viele Menschen noch auf ihre Impfung warten müssen, überzeugt nicht. Die bereits Geimpften sind überwiegend ältere Menschen, die in bescheidener Form wieder Freiräume brauchen. … In diesem Zusammenhang sind Erwägungen des Bundesjustizministerium von Belang, die am 24.04.2021 von der Tagesschau vorgestellt wurden (> https://www.tagesschau.de/inland/locker ... e-101.html ). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte danach dem "Handelsblatt": "Wenn feststeht, dass eine Impfung nicht nur vor einer Erkrankung schützt, sondern auch die weitere Übertragung des Virus verhindern kann, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden." Das sei "kein Privileg für Geimpfte, sondern ein Gebot der Verfassung", so Lambrecht. Und weiter: Geimpfte Menschen fragten sich nun, welche Freiheiten sie wieder zurückbekämen. Das sei keine theoretische Frage mehr, und deshalb müsse die Politik darauf jetzt auch praktische Antworten geben, so Lambrecht.

Werner Schell


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Weitere Stellungnahme vom 27.04.2021 zu den Freiheitsrechten für vollständig geimpfte Personen:

Die Corona-Pandemie dauert an und verlangt unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze konsequentes Handeln. Dazu gehört aktuell aber auch, dass Corona-Geimpfte und Genesene SOFORT gewährleistet wird, dass sie ihre Grundrechte ohne Einschränkungen wahrnehmen können. Die Betroffenen sollten etwa beim Einkaufen oder beim Friseur- bzw. Fußpflegetermin keinen negativen Corona-Tests vorlegen müssen. Irgendwann eine Rechtsverordnung auf den Weg zu bringen, die diesem Verfassungsgebot Rechnung trägt, ist nicht ausreichend. Insoweit hat die MP-Runde + Kanzlerin am 26.04.2021 wieder einmal nicht angemessen reagiert. Da es bereits zahlreiche Verfassungsbeschwerden gibt, wird wohl eine gerichtliche Klarstellung erfolgen müssen.
Meine vorgestellte Auffassung, rechtsstaatliche Grundsätze zu gewährleisten, wird u.a. von den Rechtsexperten der ARD und des ZDF und Verfassungsrechtlern geteilt. Die Rheinische Post berichtet heute, 27.04.2021, zum Treffen der MP mit Kanzlerin und bemerkt u.a.: "Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, bedauerte, dass die Runde noch keine abschließende Verständigung über die Aufhebung der Grundrechtseinschränkungen für vollständig geimpfte Bürger getroffen habe. ´Es handelt sich dabei nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe`, sagte er. ´Es geht insoweit um den von der Verfassung gebotenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es kommt dabei auch nicht darauf an, wie viele Menschen tatsächlich bereits zwei Impfungen erhalten haben.` - Genau so ist es!
Die Ärzte Zeitung berichtet am 27.04.2021 darüber, dass Bayern die überfällige Klarstellung mit Wirkung vom 28.04.2021 in Kraft setzt. In der Zeitung heißt es u.a.:
Impfpriorisierung und Freiheiten für Geimpfte: Bayern geht eigenen Weg
München – Bundesweit soll es Entscheidungen zur Impfpriorisierung und Geimpften erst Ende Mai ge­ben. Bayern prescht nun erneut vor und geht einen eigenen Weg. Vollständig Geimpfte sollen im Frei­staat ab morgen negativ auf Corona Getesteten gleichge­stellt sein. Die Impfpriorisierung soll Mitte bis Ende Mai wegfallen. Beides beschloss das Kabinett heute in München.
Der Freistaat setzt damit diesen Punkt früher um als der Bund. In der Praxis bedeutet dies, dass etwa Geimpfte mit einem vollständigen Impfschutz bei einem Friseurbesuch keinen negativen Coronatest vor­weisen müssen. Privilegien wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen, wie Schwimmbä­dern, sind aber nicht vorgesehen. ... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e

Werner Schell

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Eckpunktepapier - Bundesregierung hält Ausnahmen für Geimpfte und Genesene für nötig

Beitrag von WernerSchell » 26.04.2021, 06:13

Ärzte Zeitung vom 25.04.2021:
Eckpunktepapier
Bundesregierung hält Ausnahmen für Geimpfte und Genesene für nötig

Berlin. Für vollständig gegen COVID-19 Geimpfte und für Genesene soll es nach Auffassung der Bundesregierung gewisse Ausnahmen von den geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben. Das geht aus einem am Samstag innerhalb der Regierung abgestimmten Eckpunktepapier hervor, das als Vorbereitung für den an diesem Montag geplanten Impfgipfel von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder erstellt wurde.
Die Entscheidungskompetenz liegt hier zwar beim Bund. Allerdings war in der verabschiedeten Novelle des Infektionsschutzgesetzes festgelegt worden, dass Bundestag und Bundesrat solchen Änderungen zustimmen müssen. Wann ein Entwurf für eine entsprechende Rechtsverordnung vom Kabinett verabschiedet wird, steht aber noch nicht fest.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Nachrichte ... 20[rundate]


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Anmerkung: Zahlreiche Medien berichten am 26.04.2021 ebenfalls über das Eckpunktpapier und die geplanten Ausnahmeregelungen!

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Corona-Geimpften muss Grundrechtewahrnehmung SOFORT gewährleistet werden!

Beitrag von WernerSchell » 27.04.2021, 07:26

Corona-Impfung: Können Geimpfte weiter ansteckend sein?
Nach allem was die wissenschaftlichen Studien hergeben, sind Geimpfte nicht nur selbst geschützt, sondern sie sind auch deutlich weniger ansteckend als Ungeimpfte. Die genauesten Zahlen hat man dazu zum Impfstoff von Biontech/Pfizer. Hier geht das Robert Koch Institut davon aus, dass er die Zahl aller Infektionen – mit und ohne Symptome – um etwa 90 Prozent reduziert. Das heißt nur noch jeder Zehnte kann sich trotz Impfung selber anstecken und dann potentiell die Infektion an andere weitergeben. Viele Experten gehen aber davon aus, dass das nicht unbedingt passiert, denn im geimpften Zustand – auch dazu gibt es Studien – produziert man weniger Viren und man scheidet sie auch weniger lange aus. Antje Sieb aus dem Quarks-Team mit Details | DailyQuarks – 00:01:08 > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/dai ... n-100.html

Mehr: "Corona: Wie sicher sind die Impfstoffe?" – ein Quarks-Beitrag vom 14.04.21 | quarks.de > https://www.quarks.de/gesundheit/medizi ... mpfstoffs/

Quelle: Mitteilung vom 26.04.2021
Quarks-Team - quarks@wdr.de


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Dazu ergänzend eine weitere Info:

0293 / 26. April 2021
Pressemitteilung von Achim Kessler


Erfolgreicher Kampf gegen die Pandemie ermöglicht Öffnungen

"Ich begrüße es ausdrücklich, die Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte schnellstmöglich wieder aufzuheben und sie negativ Getesteten gleichzustellen, sofern das auf wissenschaftlich gesicherter Grundlage geschieht. Doch das von Jens Spahn geführte Bundesgesundheitsministerium hat auf meine Schriftliche Frage hin angegeben, dass es derzeit noch keine wissenschaftlichen Belege dafür gibt, dass die durch eine Impfung gewonnene Immunität sich nicht nach einem gewissen Zeitraum wieder abschwächt, sich Geimpfte also wieder anstecken und das Virus dann auch an andere weitergeben können. Wir brauchen endlich eine klare und verlässliche Krisenkommunikation statt weiterer haltloser Versprechungen von Gesundheitsminister Spahn", erklärt Achim Kessler, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zu den Ergebnissen der heutigen Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder. Kessler weiter:

"Die Bundesregierung muss ihre Bemühungen verstärken, dass alle Menschen so schnell wie möglich ein Impfangebot bekommen, um das Übertragungs- und Ansteckungsrisiko insgesamt so weit wie möglich zu senken mit dem Ziel, die massiven Grundrechtseinschränkungen dann auch tatsächlich für alle Menschen wieder aufzuheben. Wir müssen aufpassen, dass hier jetzt kein Zwei-Klassen-System entsteht und beispielsweise ältere Menschen über 50, die in strukturschwachen ländlichen Regionen leben, länger auf ihre Impftermine warten müssen als junge und gut vernetzte Menschen in Großstädten."

F.d.R. Christian Posselt
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer, Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Sandy Stachel, Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/22 10 28 35 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de


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Anmerkung:
Den Corona-Geimpften und Genesenen in Deutschland muss gewährleistet werden, dass sie ihre Grundrechte ohne Einschränkungen wahrnehmen können. Die Betroffenen sollten etwa beim Einkaufen oder beim Friseur- bzw. Fußpflegetermin keinen negativen Corona-Tests vorlegen müssen. Die rechtsstaatliche Ordnung erfordert eine diesbezügliche Klarstellung, und zwar sofort! Irgendwann eine Rechtsverordnung auf den Weg zu bringen, die diesem Verfassungsgebot Rechnung trägt, ist nicht ausreichend. Insoweit hat die MP-Runde + Kanzlerin am 26.04.2021 wieder einmal nicht angemessen reagiert. Da es bereits zahlreiche Verfassungsbeschwerden gibt, wird wohl eine gerichtliche Klarstellung erfolgen müssen. - Werner Schell

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Corona-Krise: Mehrheit der Jugend fürchtet um ihre berufliche Zukunft

Beitrag von WernerSchell » 29.04.2021, 07:21

Corona-Krise: Mehrheit der Jugend fürchtet um ihre berufliche Zukunft


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Mehr als 70 Prozent der 14- bis 20-Jährigen in Deutschland beklagen, dass sich die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt durch Corona verschlechtert haben. Die Hälfte ist der Auffassung, dass die Politik wenig bis gar nichts für junge Menschen tut, die einen Ausbildungsplatz suchen. Wer demnächst ein Studium anfangen möchte, sieht die Situation dagegen deutlich positiver. Das zeigt eine Befragung der Bertelsmann Stiftung.


Gütersloh, 29.04.2021. Die Corona-Krise führt zu einer wachsenden Verunsicherung junger Menschen im Hinblick auf die Situation am Ausbildungsmarkt. 71 Prozent aller Befragten – das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr – sind der Ansicht, dass sich die Chancen auf einen Ausbildungsplatz durch Corona verschlechtert haben. Bei Jugendlichen mit niedriger Schulbildung sind es sogar 78 Prozent. Für zukünftige Studierende sieht es deutlich besser aus: Weniger als ein Viertel (24 Prozent) aller Befragten glaubt, die Chancen auf einen Studienplatz seien durch Corona beeinträchtigt. Zu diesen Ergebnissen kommt die zweite Ausgabe einer repräsentativen Befragung von iconkids & youth im Auftrag der Bertelsmann Stiftung von Februar/März 2021.

Die Unterschiede in der Beurteilung der Zukunft sind nachvollziehbar, sagt Jörg Dräger, Vorstandsmitglied der Bertelsmann Stiftung: „Wer das Abitur hat, besitzt quasi eine Studiengarantie. Jugendliche mit niedrigeren Schulabschlüssen lassen wir in Krisenzeiten allein. Das ist nicht gerecht.“

53 Prozent der Jugendlichen haben den Eindruck, die Politik tue wenig oder gar nichts für Ausbildungsplatzsuchende. Das sind noch einmal drei Prozent mehr als bei der Befragung im August vergangenen Jahres. Weitere 20 Prozent sagen, dass die Politik zwar eher viel tue, aber noch immer nicht genug. „Wir müssen jedem jungen Menschen eine Ausbildungsperspektive geben, gerade in der Krise“, fordert Dräger. Das sei eine Frage der Chancengerechtigkeit und diene der Fachkräftesicherung. „Jede Krise vernichtet dauerhaft Ausbildungsplätze. Das war 2008 so und wird auch jetzt wieder so sein. Ausbildungsprämien für Betriebe reichen leider nicht, um diese Entwicklung aufzuhalten. Wir brauchen eine Ausbildungsgarantie.“

Ausbildung nach wie vor sehr attraktiv für junge Menschen

Das Interesse junger Menschen an einer Ausbildung ist auch im zweiten Corona-Jahr groß: 41 Prozent der 14- bis 20-Jährigen, die noch Schüler:innen einer allgemeinbildenden Schule sind, möchten auf jeden Fall eine Ausbildung machen. Weitere 36 Prozent sind noch unentschieden. Das bedeutet, dass fast vier Fünftel der Schüler:innen eine Ausbildung zumindest als Möglichkeit in Betracht ziehen.

Jugendliche, die ihren Ausbildungsplatz schon angetreten oder bereits eine Zusage erhalten haben, sind mit ihrer Wahl höchst zufrieden: Mehr als 80 Prozent geben auf einer fünfstufigen Skala die beiden positivsten Bewertungen ab. Bemerkenswert ist, dass die Zufriedenheitsquote bei Jugendlichen mit niedriger Schulbildung mit 95 Prozent besonders hoch ist. „Das Potenzial der beruflichen Bildung ist nach wie vor sehr groß. Wir müssen alles daransetzen, dieses auch zu realisieren“, so Dräger.

Berufsorientierung: Im Dschungel der Wegweiser

Die große Mehrheit (79 Prozent) der Jugendlichen in Deutschland hält zwar das Informationsangebot zur Berufswahl insgesamt für ausreichend, allerdings beklagen 54 Prozent von ihnen, dass sie Schwierigkeiten haben, sich in der Fülle von Informationen zurechtzufinden. Was speziell das schulische Angebot zur Berufsorientierung betrifft, so schneiden Hauptschulen in den Einschätzungen der Schüler:innen besonders gut ab: 43 Prozent der Jugendlichen mit niedriger Schulbildung geben an, gut bis sehr gut über Berufe informiert zu sein. Umgekehrt zeigt sich die größte Unzufriedenheit bei den jungen Menschen mit hoher Schulbildung: Hier fühlen sich lediglich 23 Prozent gut bis sehr gut informiert und fast die Hälfte von ihnen (47 Prozent) hält sich für nicht so gut oder gar nicht gut informiert.

Link zur vollständigen Studie: www.chance-ausbildung.de/jugendbefragung/corona2021

Zusatzinformationen
Das Meinungsforschungsinstitut iconkids & youth hat im Auftrag der Bertelsmann Stiftung eine repräsentative Untersuchung bei Jugendlichen durchgeführt. Befragt wurden 1.700 repräsentativ ausgewählte 14- bis 20-Jährige: 1.593 mittels Online-Befragung, ergänzt um Face-to-Face-Interviews bei 150 Hauptschüler:innen. Die Daten wurden nach Schulbesuch und -abschluss gewichtet. Die Interviews wurden vom 11. Februar bis 3. März 2021 geführt.

Die Bertelsmann Stiftung setzt sich für die Einführung einer Ausbildungsgarantie nach österreichischem Vorbild ein. Jugendliche, die bei der Suche nach einem regulären dualen Ausbildungsplatz erfolglos waren, haben dort Anspruch auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz. Dabei wird bereits im ersten Ausbildungsjahr die Vermittlung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis angestrebt.

Weiterführende Informationen
• Factsheet mit den wichtigsten Ergebnissen im Überblick > https://www.bertelsmann-stiftung.de/fil ... et__1_.pdf
• Impulspapier zur Ausbildungsgarantie > http://www.chance-ausbildung.de/ausbild ... pulspapier
www.ausbildungsgarantie.de

Unsere Expertinnen:
Clemens Wieland, Telefon: 0 52 41 81 81 352
E-Mail: clemens.wieland@bertelsmann-stiftung.de

Claudia Burkard, Telefon: 0 52 41 81 81 570
E-Mail: claudia.burkard@bertelsmann-stiftung.de

Über die Bertelsmann Stiftung: Menschen bewegen. Zukunft gestalten.
Die Bertelsmann Stiftung setzt sich dafür ein, dass alle an der Gesellschaft teilhaben können – politisch, wirtschaftlich und kulturell. Unsere Themen: Bildung, Demokratie, Europa, Gesundheit, Werte und Wirtschaft. Dabei stellen wir die Menschen in den Mittelpunkt. Denn die Menschen sind es, die die Welt bewegen, verändern und besser machen können. Dafür erschließen wir Wissen, vermitteln Kompetenzen und erarbeiten Lösungen. Die gemeinnützige Bertelsmann Stiftung wurde 1977 von Reinhard Mohn gegründet.
Weitere Informationen: www.bertelsmann-stiftung.de

Quelle: Pressemitteilung vom 29.04.2021
Pressestelle
Corporate Communications
Bertelsmann Stiftung
Carl-Bertelsmann-Straße 256 | 33311 Gütersloh | Germany
Telefon: +49 5241 81-81147 | Fax: +49 5241 81-681147
E-Mail: pressestelle@bertelsmann-stiftung.de | www.bertelsmann-stiftung.de



Bertelsmann Stiftung (Hrsg.):
Ingo Barlovic, Denise Ullrich, Clemens Wieland
Ausbildungsperspektiven im zweiten Corona-Jahr
Eine repräsentative Befragung von Jugendlichen

1. Auflage 2021, 34 Seiten (PDF)
kostenlos Download > https://www.bertelsmann-stiftung.de/fil ... Corona.pdf

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2 500 zusätzliche Impfdosen im Rhein-Kreis Neuss - Landrat ruft auf, alle Impfangebote zu nutzen

Beitrag von WernerSchell » 30.04.2021, 13:27

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 321/2021
Datum: 30. April 2021



2 500 zusätzliche Impfdosen im Rhein-Kreis Neuss
Landrat ruft auf, alle Impfangebote zu nutzen


Rhein-Kreis Neuss. Über 125 000 Menschen haben über das gemeinsame Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und seine mobilen Impfteams bereits Erst- und Zweitimpfungen erhalten. Jetzt hat das Land Nordrhein-Westfalen dem Rhein-Kreis Neuss für die kommende Woche 2 500 zusätzliche Impfdosen der Firma BionNTech zur Verfügung gestellt. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ruft impfberechtigte Bürger auf, die zusätzliche Impfmöglichkeit zu nutzen.

„Corona können wir nur gemeinsam und solidarisch überwinden. Jeder sollte sich impfen lassen, wenn er an der Reihe ist“, so Petrauschke. Mit einer Kapazität von bis zu 15 680 Impfungen pro Woche könne das Impfzentrum im Rhein-Kreis Neuss alle verfügbaren Impfdosen zügig verimpfen.

Wer ist impfberechtigt und wo kann man sich anmelden?

Seit heute - Freitag, 30. April - sind für die Impfzentren in NRW Terminbuchungen von Menschen mit Vorerkrankung der Priorität 2 möglich. Diese und alle Impfberechtigten, die zur Gruppe der über-70-Jährigen gehören, können sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 0800 116 117 01 Termine geben lassen. Wer zu den Impfberechtigten bestimmter Berufsgruppen gehört, meldet sich beim Rhein-Kreis Neuss über die Mail-Adresse impfzentrum@rhein-kreis-neuss.de für einen Impftermin an.

Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 sind:

◾Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung;
◾Personen nach Organtransplantation;
◾Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung
oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere
bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression;
◾Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen;
◾Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD,
Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen
Lungenerkrankung;
◾Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren
neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus
mit Komplikationen;
◾Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen
Lebererkrankung;
◾Personen mit chronischer Nierenerkrankung;
◾Personen mit Adipositas (Body-Mass-Index über 40);
◾Personen, bei denen nach ärztlicher Beurteilung im Einzelfall ein
sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen
Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus
besteht.

Berufsgruppen und weitere impfberechtigte Personen ohne Vorerkrankung sind:

◾Enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung
befindlichen pflegebedürftigen Person;
◾Enge Kontaktpersonen von Schwangeren;
◾Personen, die in ambulanten Diensten regelmäßig geistig oder
psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen;
◾Personen, die bei der Ausübung eines Heilberufes ein hohes oder
erhöhtes Expositionsrisiko für eine Infektion mit dem Coronavirus
haben, insbesondere Ärzte und anderes Personal mit regelmäßigem
unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und
Plasmaspendedienste und Personen, die regelmäßig zur Diagnostik
SARS-CoV-2-Körpermaterial entnehmen;
◾Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der
Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder
Förderschulen und weiterführenden Schulen tätig sind;
◾Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind;
◾Personen, die in anerkannten Angeboten zur Alltagsunterstützung
bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.

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Corona-Genesene erhalten Nachweis unaufgefordert

Beitrag von WernerSchell » 01.05.2021, 15:13

Rhein-Kreis Neuss
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Datum: 1. Mai 2021



Corona-Genesene erhalten Nachweis unaufgefordert

Rhein-Kreis Neuss. Nach der heutigen Ankündigung der Landesregierung Genesene und vollständig Geimpfte ab Montag negativ Getesteten gleichzustellen, erhält der Rhein-Kreis Neuss aktuell sehr viele Anfragen zu einem „Nachweis als Genesener einer Covid-19-Infektion“.

Der Kreis bittet, von solchen Anfragen noch abzusehen. Das Kreisgesundheitsamt wird allen Betroffenen einen solchen Nachweis unaufgefordert zusenden, sobald die entsprechenden Vorgaben zu Form und Inhalt klar sind.

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Immer mehr Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung

Beitrag von WernerSchell » 04.05.2021, 07:09

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. N 027 vom 04.05.2021

Immer mehr Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung

• Zahl der Fälle von 2009 bis 2019 um 156 % gestiegen
• Im Jahr 2019 war fast die Hälfte der betroffenen Kinder zwischen 9 und 13 Jahre alt
• Zahl der Schülerinnen und Schüler mit emotionalem und sozialem Förderbedarf nahm binnen zehn Jahren um 72 % zu
• Deutlich mehr Integrationsschülerinnen und -schüler als noch vor zehn Jahren

WIESBADEN – Die seelischen und sozialen Probleme von Kindern und Jugendlichen spielen eine zunehmend größere Rolle – nicht erst seit Ausbruch der Corona- Pandemie. Im Jahr 2019 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe rund 109
200 Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung gewährt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Tag der Inklusion am 5. Mai mitteilt, waren das 156 % mehr als noch zehn Jahre zuvor.
Damals lag die Zahl der Eingliederungshilfen bei rund 42 600. Diese sollen Kindern und Jugendlichen, die von einer seelischen Behinderung betroffen oder bedroht sind, die Teilhabe am sozialen Leben erleichtern. Das kann beispielsweise in Form von Beratungs- und Therapieangeboten geschehen, aber auch mittels Schulbegleitungen und Integrationsassistenz. Letztere haben im Schulalltag an Bedeutung gewonnen – dies dürfte eine Ursache für den Anstieg der gewährten Hilfen sein. Die erhobenen Daten ermöglichen wegen des erfassten Zeitraums keine Aussagen über kurzfristige Corona-Effekte.

+++
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
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Weitere Personengruppen können Termine für Corona-Schutzimpfung vereinbaren

Beitrag von WernerSchell » 05.05.2021, 16:24

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 337/2021
Datum: 5. Mai 2021



Weitere Personengruppen können Termine für Corona-Schutzimpfung vereinbaren

Rhein-Kreis Neuss. Ab dem 6. Mai sind für die Impfzentren in Nordrhein-Westfalen Terminbuchungen für weitere Personenkreise möglich. Das hat das Landesgesundheitsministerium jetzt in einem Erlass festgelegt, mit dem weitere Personengruppen der Prioritätengruppe drei geimpft werden können. Die Terminbuchungen für die jetzt neu impfberechtigten Personengruppen erfolgen über die Buchungssysteme der kassenärztlichen Vereinigung online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer (0800) 116 117 01 vorgenommen werden. Zum Einsatz kommen die Impfstoffe der Firmen Moderna und BioNTech, eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.
Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sollen nach Auskunft des Landes über die Hausärzte einen Impftermin vereinbaren.
„Jede zusätzliche Impfung hilft dabei, die Corona-Pandemie zu bewältigen, Leben zu schützen und den Weg zurück in die Normalität zu beschreiten“, ruft Landrat Hans-Jürgen Petrauschke alle impfberechtigte Bürger auf, die zusätzliche Impfmöglichkeit zu nutzen. Dabei sei wichtig, dass auch alle anderen bislang Impfberechtigten weiter Termine vereinbaren können. „Corona können wir nur gemeinsam und solidarisch überwinden. Jeder sollte sich impfen lassen, wenn er an der Reihe ist“, so Petrauschke. Mit einer Kapazität von bis zu 15 680 Impfungen pro Woche könne das Impfzentrum im Rhein-Kreis Neuss alle verfügbaren Impfdosen zügig verimpfen.

Anspruchsberechtigt sind:
• Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen mit einer Vorerkrankung nach § 3, Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können. Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die dies bestätigt.
• Maximal zwei Kontaktpersonen von Schwangeren. Die Berechtigung ist mit einer Kopie des Mutterpasses sowie einem Formular nachzuweisen. Dieses ist unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung abzurufen.
• Maximal zwei Kontaktpersonen von nicht in einer Einrichtung befindlichen Pflegebedürftigen. Kontaktpersonen von sich nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen haben eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person vorzulegen. Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt sein. Das Alter und die Art der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich.
Darüber hinaus sind folgende Berufsgruppen impfberechtigt:
• Steuerfahnder
• Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten. Dazu zählen grundsätzlich alle im Verkauf Beschäftigten inkl. der Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden oder Minijobber.
• Beschäftigte an weiterführenden Schulen
• Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
• Gerichtsvollzieher
• Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richter und Staatsanwälte
• Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz
Diese Berufsgruppen haben ihre Berechtigung mit einer Arbeitgeberbescheingung nachzuweisen. Der Vordruck ist unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung abzurufen.

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Ab 10. Mai Lolli-Tests an Grund- und Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 07.05.2021, 16:06

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 343/2021
Datum: 7.5.2021



Kreisgesundheitsamt:
Ab 10. Mai Lolli-Tests an Grund- und Förderschulen


Rhein-Kreis Neuss. Ab Montag, 10. Mai, werden die Kinder an Grund- und Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss mit sogenannten Lolli-Tests getestet. Diese PCR-Tests sind sicherer als die bisher durchgeführten Selbsttests. Kreisdirektor und Krisenstabs-Leiter Dirk Brügge begrüßt das neue Verfahren: „Mit den Lolli-Tests erreichen wir eine größtmögliche Sicherheit und einen nochmals verbesserten Gesundheitsschutz für die Kinder und Lehrkräfte im Präsenzbetrieb. Voraussetzung ist natürlich, dass alle Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen – vor allem Abstand und Lüften – weiterhin eingehalten werden.“

Mit den Lolli-Tests werden Infektionen innerhalb einer Lerngruppe identifiziert. Die Kinder lutschen dabei für etwa 30 Sekunden an einem Tupfer wie an einem Lolli; die Tests einer Gruppe werden gesammelt und zusammen ausgewertet. So lässt sich feststellen, ob jemand aus der Gruppe mit dem Coronavirus angesteckt ist. Bei einem positiven Test erhalten alle Kinder einer Pool-Gruppe einen persönlichen PCR-Test. Infizierte Kinder müssen zu Hause in Isolation bleiben. Das Gesundheitsamt entscheidet, welche Quarantänemaßnahmen für alle anderen Kinder der Lerngruppe gelten und informiert die Eltern.

Amtsleiterin Barbara Albrecht betont, dass das Corona-Team im Kreisgesundheitsamt jeden Fall individuell bewertet: „Wir schauen uns die Gegebenheiten genau an und schicken eine Lerngruppe dann in Quarantäne, wenn ein Kind infiziert ist und die Hygienemaßnahmen nicht umgesetzt wurden.“ Die Medizinerin erläutert: „Wenn die Schüler in kleinen Lerngruppen arbeiten und die Hinweise zum Abstand und zum Lüften strikt eingehalten werden, kann eine hohe Aerosolbelastung im Klassenzimmer vermieden werden.“ Auf diese Weise sinke unter bestimmten Voraussetzungen die Wahrscheinlichkeit für eine Quarantäne für die gesamte Lerngruppe. Durch die PCR-Tests in Form von Lolli-Tests könnten zudem Infektionen frühzeitig entdeckt und Ansteckungen vermieden werden.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke zeigt sich erfreut, dass es zuletzt in den Schulen durch regelmäßige Testungen und gute Hygienekonzepte zu keinem größeren Ausbruchsgeschehen kam. „Diese Entwicklung ermutigt uns, die Quarantänemaßnahmen in den Schulen anzupassen. Wenn sich weiterhin alle mit großer Disziplin an die Regeln halten, können wir das Infektionsgeschehen insbesondere in den Klassenräumen unter Kontrolle halten“, sagt Petrauschke.

Das Kreisgesundheitsamt weist darauf hin, dass Kinder mit Symptomen selbstverständlich weder in die Kindertagesstätte noch in die Schulen gehen, sondern umgehend für einen PCR-Test angemeldet werden sollten. Ansprechpartner ist die Corona-Hotline unter Tel. 02181 601-7777 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Bis zum Testergebnis bleiben die Kinder in jedem Fall zu Hause.

Petra Koch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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