Corona-Pandemie - Gesundheitsschutz und Hilfsangebote ...

Moderator: WernerSchell

WernerSchell
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Wie lange dürfen FFP2/FFP3-Masken maximal getragen werden bis eine Pause gemacht werden muss? ....

Beitrag von WernerSchell » 18.11.2020, 07:07

Aus Forum:
https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 03#p116003


Wie lange dürfen FFP2/FFP3-Masken maximal getragen werden bis eine Pause gemacht werden muss? Wie lange muss die Pause dann sein?

Die relevanten Trage- und Pausenzeiten sind Gegenstand der einschlägigen Vorschriften. Insoweit habe ich eine Liste der Regelungen/Standards und Erläuterungen (Auswahl) angefügt.
Der Arbeitgeber hat zu gewährleisten, dass die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden. Soweit es insoweit keine Verständigung gibt, ist ggf. im Zusammenwirken mit der Arbeitnehmervertretung auf die Umsetzung hinzuwirken. Falls es insoweit kein Einvernehmen geben sollte, kann das zuständige Amt für Arbeitsschutz oder auch das Gesundheitsamt um fachliche Einschätzung und Beratung gebeten werden.
Werner Schell


Buchveröffentlichungen zur Corona-Pandemie (Auswahl): > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 8&p=114759
V.a. erscheinen zur Fragestellung wichtig:
- Dr. Sebastian Felz, Regierungsrat (Einführung in den Gesetzestext): CoV-ArbSt - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel - Weitere Infos > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =5&t=23812
- Sabine Hindrichs, Ulrich Rommel: Pflegerische Versorgung bei COVID-19 in der Langzeitpflege - Weitere Infos > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 03#p115103
- Dr. Eberhard Kiesche und Prof. Dr. Wolfhard Kohte unter Mitwirkung von Patrick Aligbe, LL.M.
und Dr. Ulrich Faber, Rechtsanwalt: Arbeits- und Gesundheitsschutz in Zeiten von Corona - Der Leitfaden für Betriebe und Beschäftigte - ist Teil der Reihe: Vorsorgebroschüren - Weitere Infos > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=23676

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard > https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... cationFile

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel > https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtst ... onFile&v=4

Wie lange dürfen FFP2/FFP3-Masken maximal getragen werden bis eine Pause gemacht werden muss? Wie lange muss die Pause dann sein? > https://www.bgw-online.de/SharedDocs/FA ... 11-C7.html

OVID-19 Tragezeit von Masken begrenzen - ver.di fordert im Gesundheitswesen Tragezeitbegrenzung und Erholungspausen beim Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken. > https://gesundheit-soziales.verdi.de/co ... 1a4a160119

bpa: Arbeitshilfe zum Umgang mit den Empfehlungen der BGW zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen - > https://www.bpa.de/fileadmin/user_uploa ... -CoV-2.pdf

Arbeitsschutzgesetz > https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

WernerSchell
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Infektionsschutzgesetz - Korrekturen am 18.11.2020

Beitrag von WernerSchell » 19.11.2020, 08:05

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Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020 mit dem neuen § 28a Infektionsschutzgesetz
> https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 5806069956
> https://www.bundestag.de/dokumente/text ... utz-804202


+++

Tagesschau - 18.11.2020 - 23.05 Uhr:
Infektionsschutzgesetz, Juristin Anika Klafki, Universität Jena, mit Einschätzungen
> https://www.tagesschau.de/multimedia/vi ... 84689.html

ÄRZTE ZEITUNG VOM 18.11.2020:
Corona-Maßnahmen
Grünes Licht für umstrittenes Pandemiegesetz

Bundestag und Bundesrat haben grünes Licht für das umstrittene dritte Bevölkerungsschutzgesetz gegeben. Die Debatten wurden von teils massiven Protesten im Regierungsviertel begleitet.
Von Thomas Hommel
Berlin. Bundestag und Bundesrat haben am Mittwoch das dritte Bevölkerungsschutzgesetz jeweils mit großer Mehrheit verabschiedet. Union und SPD konkretisieren in dem Gesetz Reichweite und Grenzen des Regierungshandelns im Kampf gegen das Coronavirus.
FDP, Linke und AfD im Bundestag stimmten gegen das Gesetz, die Grünen dafür. Das Gesetz tritt bereits am Donnerstag in Kraft. Nach dem Bundestag gab am Nachmittag auch die Länderkammer grünes Licht.
… (WEITER LESEN) … HTTPS://WWW.AERZTEZEITUNG.DE/POLITIK/BU ... _TELEGRAMM


FRANKFURTER ALLGEMEINE - 18.11.2020:
HEUTE BESCHLOSSEN
Das steht im neuen Infektionsschutzgesetz

VON ALEXANDER HANEKE
Die Reform des Infektionsschutzgesetzes passiert Bundestag und Bundesrat. Was genau ändert sich mit der Novelle?
Nach einer heftigen Debatte hat der Bundestag am Mittwochnachmittag die Änderungen im Infektionschutzgesetz (IfSG) beschlossen. 415 Abgeordnete stimmten für die Vorlage von Union und SPD, 236 dagegen, acht enthielten sich. Der Bundesrat stimmte ihm anschließend zu. Doch für die Bürger ändert sich eigentlich kaum etwas. Neu ist nur die gesetzliche Basis, auf der die Corona-Maßnahmen künftig fußen.
… (weiter lesen unter) … > https://www.faz.net/2.1652/corona-massn ... 58280.html

Siehe auch unter > https://www.tagesschau.de/inland/infekt ... t-101.html


+++
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Anmerkung der Moderation:
Der Gesundheitsschutz einzelner Personen bzw. der Gesamtbevölkerung verlangt ein Infektionsrecht, das diesem Anliegen wirkungsvoll gerecht wird. Daher sind einschränkende Maßnahmen aufgrund konkreter gesetzlicher Regelungen geboten und auch verfassungsrechtlich zulässig. Bundestag und Bundesrat haben diesbezüglich am 18.11.2020 Präzisierungen im Infektionsschutzgesetz vorgenommen. Es ist wohl davon auszugehen, dass nunmehr hinsichtlich der möglicherweise zu treffenden Infektionsschutzmaßnahmen rechtliche Klarheit besteht. Natürlich kann, wie immer, über darüber hinausgehende Vorschriften bzw. weitere Präzisierungen diskutiert werden.
In diesem Zusammenhang gehört aber eigentlich auch die Versammlungsfreiheit diskutiert. Es kann und darf nicht sein, dass sog. Querdenker, Verschwörungstheoretiker …, unter kompletter Missachtung aller Infektionsschutzerwägungen ihre abwegigen Meinungen lautstark öffentlich machen und dabei in Teilen gewalttätig werden und sogar die verfassungsmäßige Ordnung infrage stellen. …. - Werner Schell

WernerSchell
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Corona-Pandemie - Gesundheitsschutz und Hilfsangebote ...

Beitrag von WernerSchell » 20.11.2020, 07:14

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Der Runde Tisch Demenz Neuss ist auch in Zeiten der Corona-Pandemie aktiv und hat zuletzt heute, 19.11.2020, im Rahmen der Steuerungsgruppe per Internet-Meeting in Verbindung gestanden und über die aktuellen Aktivitäten und weiteren Planungen für Menschen mit Demenz und deren Angehörige gesprochen.

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COVID-19-Patienten mit ASS offenbar seltener auf Intensivstation - so oder so ähnlich wurde in den letzten Wochen inform

Beitrag von WernerSchell » 20.11.2020, 10:06

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 20.11.2020

COVID-19-Patienten mit ASS offenbar seltener auf Intensivstation - so oder so ähnlich wurde in den letzten Wochen vielfach informiert


Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat über diese Berichte informiert (> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 44#p115744 ) und am 06.11.2020 das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte um eine Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme wurde heute, 20.11.2020, übermittelt. Sie lautet:

" … vielen Dank für Ihre Anfrage zum potentiellen Nutzen von ASS bei COVID 19. Sie wünschen insbesondere eine Einschätzung der Ergebnisse einer kürzlich in Anesthesia & Analgesia veröffentlichten Studie (Chow et al., 2020), über die am 26.10.2020 auf der ntv-Internetseite berichtet wurde.
Kritisch an COVID-19 erkrankte Patienten zeigen häufig eine erhöhte Tendenz zur Bildung von Blutgerinnseln. Es bilden sich unter anderem sehr kleine Blutgerinnsel in der Lunge, welche die Blutzirkulation in der Lunge und damit die Sauerstoffversorgung des Körpers herabsetzen. Deshalb werden solche Patienten mit Gerinnungshemmern (Heparine) behandelt. ASS hingegen gehört zu einer Gruppe von Arzneimitteln, die die Aggregation von Blutplättchen herabsetzen. Ob aber der Einsatz von Arzneimitteln, die die Funktion von Blutplättchen hemmen, einen Vorteil für Patienten mit COVID-19 darstellt, ist derzeit Gegenstand der Forschung.
Die Veröffentlichung, auf die Sie in Ihrer Anfrage Bezug nehmen, präsentiert nun erste Ergebnisse zum Effekt von ASS bei hospitalisierten COVID-19-Patienten. In der Studie erhielten 98 Patienten ASS, während 314 Patienten nicht mit ASS behandelt wurden. Die Autoren beschreiben, dass ASS-Therapie im Vergleich zu unbehandelten Patienten zu einer statistisch signifikanten Reduktion künstlicher Beatmungen und Intensivbehandlungen führt. Außerdem wurde ein Trend zu einer reduzierten Mortalität beobachtet. Größere Blutungsereignisse (eine potentielle Nebenwirkung von ASS) traten laut der Veröffentlichung in der Studie unter ASS nicht vermehrt auf.
Die Aussagekraft dieser Studie muss jedoch sehr kritisch und vorsichtig beurteilt werden. Zum einen handelt es sich um eine Beobachtungsstudie, in der Patientendaten im Rückblick analysiert wurden. Bei dieser Art von Studie ist eine Vergleichbarkeit der Behandlungsgruppen nicht automatisch gewährleistet. So könnten Patienten in der ASS-Gruppe aufgrund anderer Begleiterkrankungen von vornherein eine andere medizinische Behandlung erhalten haben als die Kontrollgruppe ohne ASS. Die Autoren haben zwar versucht, verschiedene potentiell das Ergebnis beeinflussende Faktoren in statistischen Modellen zu korrigieren (z.B. Alter, Geschlecht, Körpergewicht, Bluthochdruck, Diabetes Mellitus, koronare Herzerkrankung etc.), doch sind solche statistischen Modelle mit erheblicher Unsicherheit behaftet. Auch ist die Teilnehmerzahl der besagten Studie relativ niedrig, was die Verlässlichkeit solcher Modelle weiter reduziert.
Schließlich ist die Zahl von 98 ASS-behandelten COVID-Patienten auch nicht ausreichend, um seltener auftretende größere Blutungsereignisse als ASS-Nebenwirkung sicher auszuschließen.
Die Autoren selbst betrachten daher ihre Studienergebnisse nur als vorläufige Daten, die dazu geeignet sind, eine Hypothese aufzustellen. Diese muss dann aber in weiteren klinischen Studien an einer größeren Patientenzahl und unter kontrollierten Bedingungen überprüft werden.
ASS ist derzeit nicht zur Behandlung von COVID-19-Patienten zugelassen, und das BfArM spricht auch keine Empfehlung zur off-label Anwendung von ASS in diesem Anwendungsgebiet aus.

Mit freundlichen Grüßen
Anfrage Zulassung 2
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(Federal Institute for Drugs and Medical Devices)
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
D-53175 Bonn
Germany"

Es erscheint nach dieser fachlichen Beurteilung sinnvoll, ergänzend zu berichten.

Werner Schell

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Neue S2k-Leitlinie zur stationären Behandlung von COVID-19 Patienten veröffentlicht

Beitrag von WernerSchell » 26.11.2020, 07:14

Neue S2k-Leitlinie zur stationären Behandlung von COVID-19 Patienten veröffentlicht

Berlin – Seit heute ist eine neue S2k-Leitlinie öffentlich, die Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19 umfasst. Sie erweitert die bereits seit März 2020 vorliegende intensivmedizinische S1-Leitlinie um den gesamtstationären Bereich und gibt damit Krankenhausärzten erstmals eine ganzheitliche und fächerübergreifende Handlungsanweisung an die Hand. Federführend waren drei Fachgesellschaften an der Erstellung beteiligt – die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), und die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP). Elf weitere Fachgesellschaften haben an der Erstellung der Leitlinie mitgewirkt.

Die zunehmende Anzahl an SARS-CoV-2 Infektionen führt auch zu einem schnellen und relevanten Anstieg der stationären Patienten mit COVID-19. Ein strukturiertes, sicheres und ressourcenschonendes Management dieser Patienten im Krankenhaus ist daher unerlässlich. „Mit der neuen S2k-Leitlinie ist es uns erstmals gelungen, alle Therapieempfehlungen für die stationäre Behandlung von COVID-19 Patienten zusammenzufassen“, erläutert Professor Dr. med. Stefan Kluge, Koordinator der Leitlinie. „Somit können wir die Therapie endlich ganzheitlich und fächerübergreifend betrachten, da alle beteiligten Fachgruppen in die Erstellung einbezogen waren“, so Kluge, der auch Direktor der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf ist. Die Leitlinie umfasst Empfehlungen über den gesamten Verlauf der stationären Behandlung – von der Aufnahme und Diagnostik über die Therapie bis hin zur weiteren Krankheitsverlauf. Darüber hinaus wurden viele andere Aspekte wie Besonderheiten bei pädiatrischen Patienten, ethische und palliativmedizinische Aspekte berücksichtigt.

Die Leitlinie definiert, wann eine stationäre und wann eine intensivmedizinische Betreuung erforderlich ist. „Bei Patienten mit ausgeprägter Atemnot, deutlich erhöhter Atemfrequenz und Abfall der Sauerstoffsättigung, ist eine Verlegung auf die Intensivstation angezeigt. Die Leitlinie gibt dem Klinikpersonal bereits für diese Phase Empfehlungen an die Hand“, sagt Professor Dr. med. Christian Karagiannidis, Präsident der DGIIN und Leiter des ECMO Zentrums an der Lungenklinik Köln-Merheim.

Im Verlauf der COVID-19-Erkrankung kann es zu einer hypoxämischen respiratorischen Insuffizienz, also Problemen beim Gasaustausch in der Lunge, kommen. „Das Hauptziel der unterstützenden Therapie besteht darin, eine ausreichende Sauerstoffversorgung zu sichern, wofür uns verschiedene Methoden, wie Sauerstofftherapie oder eine Maskenbeatmung zur Unterstützung zur Verfügung stehen“, erläutert Professor Dr. med. Michael Pfeifer, Präsident der DGP. Die Leitlinie hält fest, wann welche Form der Atemunterstützung und wann eine Intubation und mechanische Beatmung zum Einsatz kommt. „Die invasive Beatmung und wiederholte Bauchlagerung sind dabei wichtige Elemente in der Behandlung von schwerst erkrankten COVID-19 Patienten“, so Pfeifer, Universität Regensburg, Chefarzt an der Klinik Donaustauf und Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg.
„Entscheidend bei der stationären Behandlung von Covid-19-Patienten ist auch, dass strenge Hygieneregeln eingehalten werden, auch und besonders, um das Personal zu schützen“, so Professor Dr. med. Uwe Janssens, Präsident der DIVI und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. So empfiehlt die Leitlinie die strikte Einhaltung der Basishygiene, einschließlich der Händehygiene, sowie das korrekte Tragen von adäquater persönlicher Schutzausrüstung, dies sei im Umgang mit den Patienten unabdingbar. „Dies ist unverzichtbar, um unsere Mitarbeitenden und Patienten gleichermaßen zu schützen.“, betont Janssens.

Ein wichtiges Kapitel befasst sich mit der medikamentösen Therapie. „Zu Beginn der Pandemie wurden weltweit verschiedenste Substanzen ohne klare Datenlage eingesetzt“, so PD Dr. Christoph Spinner, Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie. „Wir legen den aktuellen, Stellenwert der eingesetzten Medikamente in der Leitlinie ausführlich dar, eine Sterblichkeitsreduktion konnte bisher nur für Dexamethason bei schwer kranken Patienten nachgewiesen werden.“


Hier finden Sie die Leitlinie: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/113-001.html

Folgende Fachgesellschaften waren an der Erstellung der Leitlinie beteiligt:
Federführend:
1 Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN); Berlin
2 Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Berlin
3 Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), Berlin

Unter Mitwirkung von:
4 Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI), Berlin
5 Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI), Berlin
6 Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), Münster
7 Gesellschaft für Thrombose und Hämostaseforschung (GTH), Köln
8 Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Berlin
9 Deutscher Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC), Ulm
10 ARDS Netzwerk Deutschland, Berlin
11 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN)
12 Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK)
13 Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)
14 Patientenvertretung (individueller Betroffener)

Quelle: Pressemitteilung vom 23.11.2020

Kontakt für Journalisten:
Sabrina Hartmann
Pressestelle DGIIN
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Tel: 0711 89 31 649
E-Mail: hartmann@medizinkommunikation.org

Stephanie Balz
Pressestelle DGP
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Tel.: 0711/8931 169
E-Mail: balz@medizinkomunikation.org

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Rhein-Kreis Neuss: Soldaten unterstützen das Gesundheitsamt bei der Corona-Kontaktverfolgung

Beitrag von WernerSchell » 26.11.2020, 09:04

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 891/2020
Datum: 26.11.2020


Rhein-Kreis Neuss:
Soldaten unterstützen das Gesundheitsamt bei der Corona-Kontaktverfolgung

Rhein-Kreis Neuss. Uniformierte sind in den letzten Wochen ein gewohnter Anblick im Grevenbroicher Kreishaus. Sie sind im Kreisgesundheitsamt eine große Unterstützung, weil sie bei der Verfolgung von Kontaktpersonen helfen. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ist dankbar für diese Verstärkung: „Die Hilfe der Bundeswehr kommt zur richtigen Zeit. Wir sind sehr froh und dankbar, dass unser Antrag so schnell umgesetzt wurde. Die 40 Soldaten, die unser Coronateam in diesen Wochen verstärken, leisten hervorragende Arbeit“, betont Petrauschke.

Die Freiwilligen von der Bundeswehr helfen dabei, schnell Kontaktpersonen von Infizierten zu ermitteln und Infektionsketten zu unterbrechen. Ziel ist, die Infektionszahlen langfristig zu verringern. So wurde die Mitarbeiterzahl im Gesundheitsamt in den letzten Monaten enorm aufgestockt. Während zu Jahresbeginn beim Infektionsschutz des Rhein-Kreises Neuss 15 Personen beschäftigt waren, sind es mittlerweile 315. An sieben Tagen in der Woche sind die Mitarbeiter der Kreisverwaltung und die Freiwilligen von der Bundeswehr im Dienst, in zwei Schichten von 6.30 bis 14 Uhr und von 14 bis 21.30 Uhr.

Die Unterstützung der Bundeswehr ist zunächst bis Anfang Dezember vorgesehen. Seit dem 2. November sind nicht nur Soldaten, sondern auch Zivilbeschäftigte der Bundeswehr im Grevenbroicher Kreishaus im Einsatz. Sie alle sind sonst in Köln, St. Augustin oder Siegburg stationiert. Zuständig sind sie nun im Gesundheitsamt für Kontakt-Nachverfolgungen und Quarantäne-Ermittlungen. Bei ihrer Recherche-Arbeit versuchen die Helfer unter anderem herauszufinden, ob die Person am anderen Ende der Leitung Symptome hat oder wann sie zuletzt Kontakt zu einer infizierten Person hatte.

Major Tim Feld ist Chef der Truppe, die zurzeit das Gesundheitsamt unterstützt. Er schildert, weshalb er sich – ebenso wie die anderen Bundeswehr-Mitarbeiter – freiwillig für diesen Dienst gemeldet hat: „Die Pandemie trifft uns alle. Natürlich bin ich froh, dass ich helfen kann und meinen Beitrag dazu leisten kann, die Infektion einzudämmen.“ Der 34-Jährige könnte sich vorstellen, die Kreisverwaltung noch länger zu verstärken. „Telefonieren ist ein Hauptbestandteil unserer Arbeit, aber die Menschen, die wir anrufen, sind freundlich, und unser Team, zu dem auch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes gehören, arbeitet super zusammen“, berichtet Feld. Zudem seien die Freiwilligen der Bundeswehr am Anfang zwei Tage lang gut eingearbeitet worden. „Wir haben ein festes Handlungsschema an die Hand bekommen, nach dem wir vorgehen“, erläutert Feld. Ebenso wie seinen Kollegen kommt ihm sein Verwaltungshintergrund zu Gute: Sie alle sind bei der Bundeswehr im administrativen Bereich tätig: beim Bundesamt für Personalmanagement.

Auch acht zivile Mitarbeiter gehören zum Team der Bundeswehr – eine von ihnen ist Angela Kekez, die seit 2015 in diesem Bundesamt arbeitet und Gruppenführerin der Zivilbeschäftigten ist. Sie meldete sich spontan für den Corona-Einsatz – ein Entschluss, den sie nicht bereut: „Hier kann ich etwas bewegen; ich bin froh, dass wir hier die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes bei der Sachverhalts-Ermittlung unterstützen können“, sagt Kekez, die sonst in St. Augustin stationiert ist und zurzeit ebenso wie zahlreiche andere Mitglieder des Bundeswehr-Teams in einem Grevenbroicher Hotel untergebracht ist. „Mein Mann hat diese Entscheidung direkt mitgetragen, auch wenn wir uns dadurch in diesen Wochen kaum sehen“, berichtet sie. Wichtig für die Frau aus dem Westerwald: Empathie und Verständnis sind Grundvoraussetzungen für den Job im Gesundheitsamt.
Im Dachgeschoss des Grevenbroicher Kreishauses arbeitet eins der Teams, das sich mit Quarantäneermittlung befasst. Die Mitarbeiter sitzen mit weitem Abstand in einem Raum, der bis vor kurzem noch vom Katasteramt genutzt wurde. „Wir haben personell enorm aufgestockt und müssen die Mitarbeiter natürlich entsprechend unterbringen", erklärt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Viele Kollegen arbeiten mittlerweile im Homeoffice und haben dadurch Büros frei gemacht.“ Soldaten leisten mittlerweile Amtshilfe in 45 von 53 Gesundheitsämtern in NRW. Dabei ist die Hilfe immer zeitlich begrenzt. Im Rhein-Kreis Neuss endet sie am 4. Dezember. Petrauschke sagt: „Wir haben aber bereits einen Antrag auf Verlängerung gestellt und hoffen, dass die Freiwilligen uns noch länger verstärken.“

Quelle: Pressemitteilung vom 26.11.2020
Petra Koch
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Rhein-Kreis Neuss - Standort für Corona-Impfzentrum steht fest

Beitrag von WernerSchell » 27.11.2020, 07:47

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 903/2020
Datum: 27. November 2020



Landrat sieht positive Entwicklung, mahnt aber zu weiterer Disziplin
Standort für Corona-Impfzentrum steht fest


Rhein-Kreis Neuss. Das Corona-Impfzentrum kommt in die Turnhalle des Berufskollegs für Technik und Informatik des Rhein-Kreises Neuss am Hammfelddamm in Neuss. Diese Entscheidung hat jetzt der Kreis getroffen. „Die Halle ist als erster Standort sehr gut geeignet. Sie ist unmittelbar verfügbar, gut erreichbar und bietet ausreichend Platz um eine große Zahl an Impfungen durchzuführen“, erläutert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke die wesentlichen Kriterien für die Auswahl des Standortes, der auch in der Katastrophenschutzplanung des Kreises für ein Impfzentrum vorgesehen ist. Die notwendigen Vorbereitungsarbeiten werden jetzt unmittelbar starten, so dass eine Betriebsbereitschaft zum 15. Dezember sichergestellt ist.

„Der Rhein-Kreis Neuss setzt konsequent auf einen Dreiklang aus Impfen, Testen und Kontaktnachverfolgung. So wollen wir sowohl die Infektionszahlen möglichst niedrig halten, als auch eine klare Perspektive für die schrittweise Aufhebung der Einschränkungen bieten“, blickt Petrauschke voraus.

Dem Kreis ist bewusst, dass die Nutzung der Sporthalle als Impfzentrum zu Einschränkungen im Schulbetrieb und Vereinssport führt. „Mein Dank gilt der Schulleitung und dem Neusser Handballverein für ihr Verständnis, dass das Impfzentrum als wesentliche Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie und wichtigem Schritt zu einem hoffentlich bald absehbaren Ende der Einschränkungen Vorrang hat“, so der Landrat. Der Kreis wird mit der Schule und dem Verein alternative Lösungsmöglichkeiten für die Zeit der Inanspruchnahme der Halle suchen.

Um die Dauer der Nutzung der Halle als Impfzentrum möglich möglichst kurz zu halten, prüft der Kreis parallel auch weitere Immobilien auf ihre Eignung für das Impfzentren, in denen eine Betriebsbereitschaft aber nicht bis zum 15. Dezember möglich wäre. „Da in der Halle keine großen Umbauten notwendig sind, ist ein späterer Umzug des Impfzentrums gut möglich. Dann ist auch besser absehbar, wie viele Menschen dort täglich geimpft werden und welche genaue Größe das Impfzentrum haben muss“, erläutert der Landrat.

Nach den Vorgaben des Landes liegt die organisatorische Verantwortung für die Impfzentren beim Kreis, die medizinische Verantwortung bei der kassenärztlichen Vereinigung. Zudem sollen die Hilfsorganisationen zur Unterstützung eingebunden werden. „Für den Betrieb sind wir bereits in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung im Rhein-Kreis Neuss und den Hilfsorganisationen. Wir setzen die auf lokaler Ebene bewährte Zusammenarbeit fort, von der wir auch schon bei den Testzentren profitiert haben“, ist Petrauschke froh über das gute Zusammenspiel. Die Verteilung des Impfstoffes bis zu den Impfzentren wird durch das Land sichergestellt. Dieses legt auch eine Priorisierung der Impfberechtigten fest.

Bei der Entwicklung der Infektionszahlen sieht Petrauschke eine erste positive Tendenz. So ist es gelungen, den exponentiellen Anstieg zu stoppen und die Zahl der Infektionen im Kreisgebiet leicht zu senken. „Trotzdem ist die Zahl der Neuinfektionen noch zu hoch, um dauerhaft eine Überlastung des Gesundheitssystems ausschließen zu können und eine Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten“, so Petrauschke der dabei zu weiterer Disziplin mahnt: „Mein Dank gilt allen, die sich trotz großer Belastung an die Einschränkungen halten. Wir müssen dies aber weiter fortsetzen und noch intensivieren, um unser gemeinsames Ziel zu erreichen, dass Einschränkungen schrittweise Beschränkungen aufheben zu können.“

Um die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten, sind im Corona-Team der Kreisverwaltung aktuell 315 Personen tätig. Hinzu kommen noch 40 Soldaten und zivile Beschäftigte der Bundeswehr, von denen täglich 30 im Einsatz sind. Der Einsatz erfolgt dabei an sieben Tagen in der Woche in einen 2-Schicht-System von 6:30 bis 21:30 Uhr. Vor Beginn der Pandemie waren im Infektionsschutz des Gesundheitsamtes 15 Mitarbeiter tätig, im Frühjahr waren 135 Personen im Corona-Team eingesetzt.

Petrauschke kündigt schon jetzt an, dass das Gesundheitsamt und die Corona-Hotline auch an den bevorstehenden Weihnachtstagen sowie Sylvester und Neujahr besetzt sein werden: „Wir sind selbstverständlich auch an den Feiertagen für die Menschen im Kreis da. Mein Dank gilt allen Mitarbeitern, die nicht nur dann wieder im Dienst sind, sondern die auch schon monatelang einen außerordentlichen Einsatz zeigen“, hebt Petrauschke hervor.

In den vergangenen Wochen haben sich auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, Generalleutnant Martin Schelleis, Inspekteur der Streitkräftebasis, sowie Generalmajor Gunter Schneider ein Bild von der Arbeit des Gesundheitsamtes und der dort eingesetzten Soldaten und Beschäftigten der Bundeswehr gemacht. Alle lobten dabei die gemeinsame Arbeit und reibungslose Kooperation. Von Seiten der Bundeswehr wurde insbesondere auch die vorbildliche Aufnahme und Einarbeitung der Unterstützungskräfte der Bundeswehr durch den Rhein-Kreis Neuss herausgestellt. Petrauschke ist dankbar für diese Verstärkung: „Die Hilfe der Bundeswehr kommt zur richtigen Zeit. Wir sind sehr froh und dankbar, dass unser Antrag so schnell umgesetzt wurde. Die 40 Soldaten, die unser Corona-Team in diesen Wochen verstärken, leisten hervorragende Arbeit“, betont der Landrat.

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Bundeswehr unterstützt Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss bis in das nächste Jahr

Beitrag von WernerSchell » 27.11.2020, 12:37

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 907/2020
Datum: 27. November 2020



Hilfeleistungsantrag bewilligt
Bundeswehr unterstützt Gesundheitsamt bis in das nächste Jahr


Rhein-Kreis Neuss. Die Bundeswehr wird das Kreis-Gesundheitsamt bis mindestens zum 15. Januar unterstützen. Ein entsprechender Hilfeleistungsantrag des Rhein-Kreises Neuss wurde jetzt bewilligt. Die insgesamt 40 eingesetzten Soldaten und zivilen Mitarbeiter arbeiten an sieben Tagen in der Woche im Zwei-Schicht-System von 6:30 Uhr – 21:30 Uhr in der Kontaktnachverfolgung im Corona-Team. Dabei sind je Schicht 15 Soldaten und Mitarbeiter im Einsatz.

„Die Unterstützung der Bundeswehr ist eine große Hilfe bei der Kontaktnachverfolgung. Auch dank der Unterstützung der Soldaten und Mitarbeiter können wir eine zeitnahe Kontaktaufnahme wieder sicherstellen und Infektionsketten schnellstmöglich unterbrechen. Wir sind froh, dass wir auch in den nächsten Wochen auf diese starke Hilfe bauen können“, richtet Landrat Hans-Jürgen Petrauschke seinen Dank an die Bundeswehr für die Verlängerung der Hilfeleistung.

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Welche veränderten Leistungen erhalten Krankenversicherte, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Corona-Zeiten?

Beitrag von WernerSchell » 30.11.2020, 16:18

AWO Bundesverband


Welche veränderten Leistungen erhalten Krankenversicherte, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Corona-Zeiten?
Gesetzliche Sonderregeln

Seit Beginn der Corona-Pandemie werden für krankenversicherte und pflegebedürftige Menschen sowie auch für pflegende Angehörige vom Gesetzgeber die Regelungen der Kranken-und Pflegeversicherung der bundesweiten Corona-Situation angepasst. Sie möchten einen schnellen Überblick erhalten, welche Möglichkeiten Ihnen bis wann zustehen? Wir aktualisieren dazu ständig unsere Übersicht für Sie!

.... (weiter lesen unter) ... > https://www.awo-pflegeberatung.de/filea ... _11_24.pdf

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Aktuelle Informationen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in NRW

Beitrag von WernerSchell » 30.11.2020, 18:47

Aktuelle Informationen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in NRW
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Hygieneregeln NRW ab 01122020.png
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