Corona-Pandemie - Gesundheitsschutz und Hilfsangebote ...

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Mobiles Impfangebot bei der Equitana im Neusser Rennbahnpark

Beitrag von WernerSchell » 20.07.2021, 15:53

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 554/2021
Datum: 20. Juli 2021



Mobiles Impfangebot bei der Equitana im Neusser Rennbahnpark

Rhein-Kreis Neuss/Neuss. An kommenden Wochenende bietet das Impfzentrum Rhein-Kreis Neuss ein mobiles Impfangebot bei der Equitana im Neusser Rennbahnpark. Am Samstag, 24. Juli und Sonntag, 25. Juli ist jeweils von 10 – 15 Uhr eine Impfstation am Sanitätszelt neben dem Showplatz des Breitensport-Festivals im Pferdesport aufgebaut. Zutritt zum Veranstaltungsgelände und damit auch zu dem Bereich der Impfstation haben nur Besucher mit einem gültigen Veranstaltungsticket. Eine vorherige Anmeldung zur Impfung ist nicht erforderlich. Impfberechtigt sind alle Menschen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Impfstoff von Johnson & Johnson ist ab 18 Jahren zugelassen, für eine vollständige Immunisierung ist eine einmalige Impfung ausreichend.

„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen Vektor-Impfstoff und – sofern vorhanden – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

Zudem besteht immer montags – freitags zwischen 8 und 20 Uhr die Möglichkeit, sich auch ohne vorherigen Termin im Impfzentrum Rhein-Kreises Neuss in der Hammfeldhalle des Berufsbildungszentrums des Kreises (Anton-Kux-Straße in Neuss) impfen zu lassen. Wer lieber vorplant, kann sich weiter auch vorher einen Termin buchen. Zum Einsatz kommen im Impfzentrum mRNA-Impfstoffe der Hersteller BioNTech und Moderna. Berechtigt zur Anmeldung wie zur terminlosen Impfung sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 16 Jahren.

Terminbuchungen für die freien Termine sind über die Buchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung möglich: online unter www.116117.de oder telefonisch unter (0800) 116 117 01.

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Mobiles Impfangebot mit BioNTech sowie Johnson & Johnson im Neusser Rheinpark-Center

Beitrag von WernerSchell » 21.07.2021, 06:30

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 557/2021
Datum: 21. Juli 2021



Mobiles Impfangebot mit BioNTech sowie Johnson & Johnson im Neusser Rheinpark-Center

Rhein-Kreis Neuss/Neuss. An diesem Samstag, 24. Juli bietet das Impfzentrum Rhein-Kreis Neuss von 11 – 17 Uhr erneut ein mobiles Impfangebot im Neusser Rheinpark-Center (Breslauer Straße 2 - 4 in Neuss) an. Die mobile Impfstation steht im Erdgeschoss des Einkaufszentrums. Geimpft wird mit den Corona-Impfstoffen der Hersteller BioNTech sowie Johnson & Johnson. Impfwillige können sich den Impfstoff vor Ort aussuchen.

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Impfberechtigt für den Impfstoff der Firma BioNTech sind alle Menschen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen sowie für Johnson & Johnson ab 18 Jahren. Der Impfstoff von Johnson & Johnson ist ab 18 Jahren zugelassen, für eine vollständige Immunisierung ist eine einmalige Impfung ausreichend. Es ist auch möglich dort eine Zweitimpfung mit BioNTech zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca.

„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Wir gestalten das Impfen so einfach wie es geht und bringen den Impfstoff mit mobilen Angeboten dorthin, wo die Menschen sind“, so Petrauschke.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen und – sofern vorhanden – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

Zudem besteht immer montags – freitags zwischen 8 und 20 Uhr die Möglichkeit, sich auch ohne vorherigen Termin im Impfzentrum Rhein-Kreises Neuss in der Hammfeldhalle des Berufsbildungszentrums des Kreises (Anton-Kux-Straße in Neuss) impfen zu lassen. Wer lieber vorplant, kann sich weiter auch vorher einen Termin buchen. Zum Einsatz kommen im Impfzentrum mRNA-Impfstoffe der Hersteller BioNTech und Moderna. Berechtigt zur Anmeldung wie zur terminlosen Impfung sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 16 Jahren.

Terminbuchungen für die freien Termine sind über die Buchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung möglich: online unter www.116117.de oder telefonisch unter (0800) 116 117 01.

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Bisher 35 000 Besucher an den Badeseen in Kaarst und Straberg

Beitrag von WernerSchell » 21.07.2021, 06:47

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 550/2021
Datum: 21. Juli 2021



Bisher 35 000 Besucher an den Badeseen in Kaarst und Straberg

Rhein-Kreis Neuss / Kaarst / Dormagen. 85 000 Besucher haben im letzten Jahr das Strandbad Kaarster See und den Strabeach in Dormagen besucht, in diesem Jahr wurden bisher 35 000 Badegäste gezählt: rund 25 000 in Kaarst und knapp 10 000 am Strabeach. Betriebsleiter Daniel Caspers berichtet, dass es bisher nur an wenigen Tagen so heiß war, dass mehrere Tausend Besucher kamen. Einen Besucherrekord verzeichneten die Seen allerdings am 17. Juni: 4 700 Gäste suchten an diesem Tag Erfrischung in den beiden Strandbädern.
Um die Abstandsregeln einhalten zu können, wurden Obergrenzen bei den Besucherzahlen festgelegt. Maximal 3 000 Badegäste gleichzeitig sind im Strandbad in Kaarst zugelassen, maximal 1 500 sind es am Strabeach. Einen Einlass-Stopp gab es dieses Jahr noch nicht. Wer zum Badesee kommen will, sollte sich insbesondere an heißen Tagen vorher auf der Homepage der Kreiswerke Grevenbroich über die aktuellen Besucherzahlen informieren. Caspers erläutert: „Mit unserem neuen Live-Besucherzähler kann man jederzeit online feststellen, wie voll es ist und ob es sich lohnt, sich auf den Weg zu machen.“ Unter der See-Hotline gibt es ebenfalls aktuelle Informationen zu den Öffnungszeiten.
Ein Blick auf die Homepage empfiehlt sich auch, um sich über die Coronamaßnahmen zu informieren. Die Kreiswerke bieten eine Registrierung für die Kontaktnachverfolgung mit der Luca-App und der Corona-Warn-App oder mit einem Kontaktformular zum Download an. Darüber hinaus gilt: Besucher tragen in den Eingangs- und Wartebereichen sowie in den Sanitäranlagen Mund-Nasenschutz, und die Badeinseln sind zurzeit gesperrt. Badeaufsichten sind zusammen mit den DLRG-Ortsgruppen Kaarst und Dormagen vor Ort.

Aufgrund der Coronaschutzverordnung wurde die Badesaison erst am 2. Juni eröffnet. Auch wenn die Besucherzahl der vergangenen Jahre mit teilweise über 100 000 Badegästen sicher nicht erreicht wird, so bleiben die beiden Badeseen im Rhein-Kreis Neuss ein Magnet für Familien aus der Region. Besonders erfreulich: Auch in diesem Jahr stimmt die Wasserqualität. Die Strandbäder in Kaarst und Dormagen erhalten auf der Strandkarte des Landesumweltamts beide das Prädikat „ausgezeichnet“. Regelmäßig werden entsprechend der EG-Richtlinien Proben entnommen, um die Wasserqualität zu überwachen.

Bis zum 31. August läuft die Saison am Kaarster See und am Strabeach. Aktuelle Informationen rund um die beiden Badeseen gibt es bei der Seehotline unter Tel. 02182 1705-70 sowie über die Homepage www.kw-gv.de.

Petra Koch
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Ab dem 24. Juli: Rhein-Kreis Neuss in Inzidenzstufe 1

Beitrag von WernerSchell » 22.07.2021, 12:42

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 562/2021
Datum: 22. Juli 2021



Ab dem 24. Juli: Rhein-Kreis Neuss in Inzidenzstufe 1


Rhein-Kreis Neuss. Im Rhein-Kreis Neuss liegt die 7-Tages-Inzidenz seit dem 15. Juli über dem Schwellenwert von 10. Damit gelten im Kreisgebiet entsprechend der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem 24. Juli die Regelungen der Inzidenzstufe 1.

„Die wieder steigenden Infektionszahlen zeigen, dass die Corona-Pandemie nicht überwunden ist“, warnt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und ruft die Menschen im Rhein-Kreis Neuss eindringlich zur Impfung auf. „Um eine vierte Infektionswelle mit schweren Erkrankungen zu vermeiden ist es zwingend notwendig, dass alle die Impfangebote annehmen und sich auch vollständig impfen lassen“, so Petrauschke. Bei dem Weg aus der Pandemie sei eine möglichst hohe Impfquote entscheidend und es stehe ausreichend Impfstoff zur Verfügung.

„Ich appelliere an alle noch nicht Geimpften: Vereinbaren sie schnellstmöglich einen Impftermin bei ihrem Haus- oder Betriebsarzt oder im Impfzentrum“, ruft der Landrat auf und bittet zudem, noch nicht geimpfte Verwandte, Freunde und Kollegen von einer Impfung zu überzeugen. „Wir gestalten das Impfen so einfach wie es geht und bringen den Impfstoff verstärkt auch mit mobilen Angeboten dorthin, wo die Menschen sind.“ Zudem bestehe montags bis freitags zwischen 8 und 20 Uhr die Möglichkeit, sich auch ohne vorherigen Termin im Impfzentrum Rhein-Kreises Neuss in der Hammfeldhalle des Berufsbildungszentrums des Kreises in Neuss impfen zu lassen.

„Je mehr geimpft sind, umso sicherer und freier können wir wieder leben. Denn mit einer Impfung schützt man sich selbst und andere wirksam vor einer Ansteckung und insbesondere auch vor schweren Verläufen“, ergänzt Petrauschke. So sei auch weiter wichtig, verantwortungsvoll mit den mühsam wiedergewonnenen Freiheiten umzugehen. „Nutzen Sie daher auch regelmäßig das Angebot der kostenfreien Bürgertestungen auch dann, wenn ein negativer Test nicht vorgeschrieben ist oder sie geimpft sind“, weist der Landrat darauf hin, dass Schnelltests ein weiterer wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung sind und dabei helfen, Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu unterbrechen.

Die ab Samstag für den Rhein-Kreis Neuss geltenden Regelungen der Inzidenzstufe 1 der Corona-Schutzverordnung NRW sehen folgendes vor:

Allgemeine Kontaktbeschränkung:
Erlaubt sind im öffentlichen Raum Treffen von einer unbegrenzten Personenzahl aus maximal fünf Haushalten. Bis zu 100 Personen aus einer unbegrenzten Zahl an Haushalten dürfen zusammenkommen, wenn alle einen Negativtest haben. Immunisierte Personen (vollständig Geimpfte und Genesene) dürfen in beiden Fällen zusätzlich teilnehmen.

Private Veranstaltungen und Partys:
Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 250 Gästen, in Innenräumen mit bis zu 100 Gästen jeweils mit Negativtest zulässig. Partys sind im Freien mit höchstens 100 Gästen zulässig, im Innenbereich mit höchstens 50 Gästen. Bei Partys ist ein Negativtest erforderlich, der Mindestabstand darf unterschritten werden.

Bildungsangebote außerhalb von Schulen:
Erlaubt ist Präsenzunterricht in Innenräumen ohne eine Begrenzung der Personenzahl und ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan. Wenn die Landesinzidenz auch seit mindestens fünf Werktagen unter 35 liegt, ist kein Negativtest erforderlich. Am festen Sitzplatz muss keine Maske getragen werden. Musikunterricht ist in Innenräumen mit Gesang und Blasinstrumenten für höchsten 30 Personen zulässig.
Kinder- und Jugendarbeit:
Zulässig sind Gruppenangebote in Innenräumen mit 30 jungen Menschen, im Freien mit 50. Ein Negativtest ist nicht erforderlich. Ferienangebote und Ferienreisen sind mit Negativtest möglich.
Kultur:
Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten, Bibliotheken und ähnlichen Kultureinrichtungen sowie die Durchführung von Konzerten und Aufführungen in und von Theatern, Opern und Konzerthäusern sowie Kinos ist unter den in der Verordnung definierten Voraussetzungen grundsätzlich erlaubt. In Innenräumen und im Freien gilt eine Obergrenze von höchstens 1 000 Personen. Es sind zwingend ein Sitzplan im Schachbrettmuster sowie ein vorheriger Negativtest erforderlich. Bei weniger als 200 teilnehmenden Personen entfällt die Testpflicht.
Sport:
Kontaktfreier Sport ist ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport ist im Freien und Innenräumen mit bis zu 100 Personen mit Negativnachweis und bei Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung erlaubt. In Innenräumen (inkl. Fitnessstudios) ist auch bei kontaktfreiem Sport die Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung erforderlich, jedoch kann wahlweise auf einen Negativtest oder auf die Einhaltung der Vorgaben zum Mindestabstand verzichtet werden. Wenn die Landesinzidenz bei 1 oder niedriger liegt, ist kein Negativtest erforderlich. Im Freien sind bis zu 1 000 Zuschauer ohne Negativtest, in Innenräumen bis zu 1 000 Zuschauer mit Negativtest zugelassen. Die Kapazität darf jeweils bis zu 33 Prozent ausgelastet sein und es ist ein Sitzplan im Schachbrettmuster erforderlich.
Einzelhandel:
Erlaubt ist ein Kunde pro 10 Quadratmeter. Es gibt keine Unterscheidung zu Geschäften der Grundversorgung.
Gastronomie:
Zulässig ist die Öffnung der Gastronomie im Innen- und Außenbereich mit Platzpflicht. Es ist kein Negativtest erforderlich. Mindestabstände zwischen Tischen dürfen unterschritten werden, wenn eine bauliche Abtrennung zwischen den Tischen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden ist, die eine Übertragung von Viren für den Tisch- und kompletten Sitzbereich verhindert.
Freizeit- und Vergnügungsstätten:
Bäder, Saunen und Indoor-Spielplätze dürfen mit Personenbegrenzung und Negativtest öffnen. In Freibädern gilt keine Testpflicht. Erlaubt ist weiter die Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen wie Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten ohne Negativtest. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichem sind im Innen- und Außenbereich ohne Negativtest möglich, sofern die Vorgaben zur Einhaltung des Mindestabstandes eingehalten werden können. Freizeitparks und Spielbanken dürfen ebenfalls mit Negativtest öffnen. Die Öffnung von Clubs- und Diskotheken ist im Außenbereich für bis zu 250 Personen mit Negativtest zulässig.
Beherbergung/Tourismus:
Übernachtungen sind mit voller gastronomischer Versorgung möglich. Ein Negativtest ist erforderlich. Busreisen sind mit Negativtest auf eine Kapazitätsbegrenzung von 60 Prozent begrenzt, falls nicht ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen oder alle medizinische Masken tragen. Wenn alle Teilnehmer einer Busreise aus Regionen der Inzidenzstufe 1 kommen, entfällt dort die Kapazitätsbegrenzung. Auf Campingplätzen ist das Übernachten in Zelten möglich.
Messen und Märkte:
Messen und Ausstellungen sind mit einer Begrenzung auf einen Besucher pro 7 Quadratmeter der für Besucher zugänglichen Fläche sowie eines der Unteren Gesundheitsbehörde vorab vorzulegenden Hygienekonzeptes zulässig. In geschlossenen Räumen ist ein Negativtest erforderlich. Für Jahr- und Spezialmärkte besteht keine Testpflicht. Mit Negativtest sind auch Kirmeselemente möglich.
Tagungen und Kongresse:
Zulässig im Innenbereich mit höchstens 1 000 Teilnehmern und Negativtest, im Außenbereich auch mit mehr als 1000 Teilnehmern ohne Negativtest.
Allgemein gilt:
Vollständig Geimpfte und Genesene sind den negativ getesteten Personen in allen Bereichen gleichgestellt. Als vollständig Geimpft gilt auch ein Genesener mit einer Impfdosis. Negativtests sind nur von zugelassenen Schnellteststellen sowie Arbeitgeber- und Schultestungen mit entsprechendem Nachweis gültig und dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Übersicht über die Schnellteststellen im Rhein-Kreis Neuss ist unter www.rhein-kreis-neuss.de/schnelltest verfügbar. Selbsttests sind nicht zulässig. Kinder bis zum Schuleintritt sind von einer Testerfordernis ausgenommen.
Sowohl für Genesene als auch für Geimpfte haben die allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln wie das Tragen einer Maske oder Einhalten von Abständen weiterhin Bestand.

Zuordnung der Inzidenzstufen:
Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht für Kreise und kreisfreie Städte Regelungen in vier Inzidenzstufen vor. Die Inzidenzstufe 0 greift bei einer dauerhaften 7-Tages-Inzidenz unter 10. Die Inzidenzstufe 1 gilt, wenn der Wert dauerhaft bei höchstens 35 liegt. Die Inzidenzstufe 2 greift, bei einer Inzidenz über 35, aber höchstens 50 liegt, die Inzidenzstufe 3 bei über 50. Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Abweichend davon erfolgt die Zuordnung beim Übergang von der Inzidenzstufe 0 zur Inzidenzstufe 1 erst, wenn der Grenzwert an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag.

Reinhold Jung
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Impfzentrum Rhein-Kreis Neuss: Ab 31. Juli auch Corona-Schutzimpfungen von 12- bis 15-Jährigen und geänderte Öffnungszei

Beitrag von WernerSchell » 23.07.2021, 10:33

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 570/2021
Datum: 23. Juli 2021



Impfzentrum Rhein-Kreis Neuss: Ab 31. Juli auch Corona-Schutzimpfungen von 12- bis 15-Jährigen und geänderte Öffnungszeiten

Rhein-Kreis Neuss. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat unter Beachtung der geltenden STIKO-Empfehlung die Impfungen von 12- bis 15-Jährigen in Impfzentren gegen Covid-19 ermöglicht. 16- bis 17-Jährige konnten in den Impfzentren schon vorher geimpft werden. Der Rhein-Kreis Neuss bereitet derzeit die Kinder- und Jugendlichenimpfung in seinem gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein betriebenen Impfzentrum in Neuss vor. Ab dem 31. Juli werden dort am Wochenende und mittwochs auch Kinderarztzeiten angeboten. Gleichzeitig ändern sich die Öffnungszeiten insgesamt.

Das Impfzentrum bleibt ab dem 31. Juli montags und dienstags statt wie bisher samstags und sonntags geschlossen. Von Mittwoch bis Sonntag ist es dann durchgehend von 14 bis 20 Uhr geöffnet und nicht mehr von 8 bis 20 Uhr. 12- bis 15-jährige können samstags, sonntags und mittwochs von 14 bis 18 Uhr geimpft werden.

Mit den neuen Öffnungszeiten wird einer veränderten Nachfrage vor Ort Rechnung getragen und gleichzeitig das bereits ausgeweitete mobile Impfangebot des Kreises gestärkt. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich ohne vorherigen Termin im Impfzentrum in der Hammfeldhalle des Berufsbildungszentrums des Kreises in Neuss impfen zu lassen. Wer lieber vorplant, kann sich über die Buchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung anmelden: online unter www.116117.de oder telefonisch unter (0800) 116 117 01.
„Die wieder steigenden Infektionszahlen zeigen, dass die Corona-Pandemie nicht überwunden ist“, warnt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Um eine vierte Infektionswelle mit schweren Erkrankungen zu vermeiden, ist es zwingend notwendig, dass alle, für die eine Impfung gesundheitlich in Frage kommt, die Impfangebote annehmen und sich auch vollständig impfen lassen“, so Petrauschke. Bei dem Weg aus der Pandemie sei eine möglichst hohe Impfquote entscheidend und es stehe ausreichend Impfstoff zur Verfügung.

„Ich appelliere an alle noch nicht Geimpften: Vereinbaren sie schnellstmöglich einen Impftermin bei ihrem Haus- oder Betriebsarzt oder im Impfzentrum“, ruft der Landrat auf und bittet zudem, noch nicht geimpfte Verwandte, Freunde und Kollegen von einer Impfung zu überzeugen. „Je mehr geimpft sind, umso sicherer und freier können wir wieder leben. Denn mit einer Impfung schützt man sich selbst und andere wirksam vor einer Ansteckung und insbesondere auch vor schweren Verläufen“, ergänzt Petrauschke.

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Corona-Pandemie präsentiert sich weiterhin als Allgemeinbedrohung besonderen Ausmaßes und erfordert massive Schutzmaßnah

Beitrag von WernerSchell » 27.07.2021, 08:03

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


27.07.2021

Corona-Pandemie präsentiert sich weiterhin als Allgemeinbedrohung besonderen Ausmaßes und erfordert massive Schutzmaßnahmen!

Impfpflicht Bild.PNG
Impfpflicht Bild.PNG (200.82 KiB) 2686 mal betrachtet

Die Corona-Pandemie ist, wie die erneut deutlich steigenden Infektionen (auch in anderen Ländern) zeigen, eine Allgemeinbedrohung besonderen Ausmaßes. Das Robert Koch Institut hat bereits vor schweren Corona-Ausbrüchen im Herbst und Winter in den rd. 14.000 Alten- und Pflegeheimen gewarnt (Quelle: Ärzte Zeitung vom 26.07.2021). Corona-Schutzimpfungen (einschließlich Nachimpfungen bei älteren Menschen) scheinen daher alternativlos. Insoweit müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, vielen Menschen ein entsprechendes Angebot zu machen (so auch durch mobiles Impfen, z.B. in sozialen Brennpunkten). Wer sich aber, trotz ausreichender Angebote, nicht impfen lässt, muss unter Umständen mit Sanktionen rechnen (kostenpflichtige Testungen, Ausschluss bei bestimmten Veranstaltungen).

Der Botschaft aus dem Bundeskanzleramt "Geimpfte werden definitiv mehr Freiheiten haben als Ungeimpfte“ kann zugstimmt werden. Im Newsletter des Redaktionsnetzwerkes Deutschland (RND) vom 26.07.2021 heißt es dazu u.a.: "Als Geimpfter oder Geimpfte fragt man sich, wer wirklich noch daran glaubt, dass wir eine ausreichende Impfquote erreichen werden, um das Virus und seine Mutanten ein für alle Mal einzudämmen. Dass der Punkt kommen wird, an dem die Entscheidung gegen eine Impfung individuelle Folgen haben wird, ist abzusehen."

Es ist aber auch bereits jetzt erforderlich, an eine Impfpflicht zu denken. Eine solche Impfpflicht, wäre, auch wenn anderes (z.B. durch selbsternannte Patientenschützer) behauptet wird, wegen der immensen Gefahren für das gemeinschaftliche Zusammenleben als letztes Mittel mit rechtsstaatlichen Grundsätzen durchaus vereinbar. Voraussetzung wäre, dass allen eine freiwillige Impfung angeboten worden ist. Dies scheint spätestens bis Ende September/Oktober 2021 möglich.

Werner Schell - Diplom-Verwaltungswirt - Oberamtsrat a.D. - Buchautor/Journalist - Dozent für Pflegerecht
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.- https://www.vmwj.de
https://www.wernerschell.de - Pflegerecht und Gesundheitswesen
Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


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"Impfmuffelei bedeutet: die Lasten der Pandemie anderen zu überlassen" (Dorothee Krings am 27.07.2021 in einem Kommentar in der Rheinischen Post mit dem Titel "Die Impfdebatte ehrlich führen").

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Ungeimpfte werden sich infizieren Quarksbild.png
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Corona-Schutzimpfung am 06.08.2021 - EDEKA Schellbergstraße 9 Neuss

Beitrag von WernerSchell » 03.08.2021, 14:06

Ärmel hoch Werner Schell.jpg
Ärmel hoch Werner Schell.jpg (12.36 KiB) 2602 mal betrachtet

Impfen ohne Termin mit BioNTech oder Johnson & Johnson - Neuss: Freitag 06.08.2021

Uhrzeit:11:00 - 17:00 Uhr
Ort: Edeka Gossens
Schellbergstraße 9
41469 Neuss
Preis: kostenlos


An diesem Freitag, 06. August bietet das Impfzentrum Rhein-Kreis Neuss von 11 – 17 Uhr erneut ein mobiles Impfangebot an. Geimpft wird mit den Corona-Impfstoffen der Hersteller BioNTech sowie Johnson & Johnson. Impfwillige können sich den Impfstoff vor Ort aussuchen.

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Impfberechtigt für den Impfstoff der Firma BioNTech sind alle Menschen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen sowie für Johnson & Johnson ab 18 Jahren. Der Impfstoff von Johnson & Johnson ist ab 18 Jahren zugelassen, für eine vollständige Immunisierung ist eine einmalige Impfung ausreichend. Es ist auch möglich dort eine Zweitimpfung mit BioNTech zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – sofern vorhanden – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

Quelle: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/fre ... s-freitag/
Veranstalter: Impfzentrum Rhein-Kreis Neuss
Anton-Kux-Straße
41460 Neuss
Telefon: +4921816017777
E-Mail: impfzentrum@rhein-kreis-neuss.de


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Weitere Impftermine - eine Übersicht - übermittelt am 03.08.2021 vom Rhein-Kreis Neuss:

Impftermine Anfang 082021.PNG
Impftermine Anfang 082021.PNG (62.56 KiB) 2621 mal betrachtet

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Die faktische Demontage der STIKO schadet der Impfkampagne

Beitrag von WernerSchell » 03.08.2021, 16:33

Gemeinsame Presseerklärung - 03.08.2021
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
Virchowbund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands



Die faktische Demontage der STIKO schadet der Impfkampagne

Berlin, 3. August 2021 – „In dieser Phase der Pandemie müssen wir in Deutschland alles tun, um die Impfbereitschaft gerade der Erwachsenen zu erhöhen. Es ist kontraproduktiv die unabhängigen, wissenschaftlich begründeten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) in Frage zu stellen. Gerade dies tut die Gesundheitsministerkonferenz, indem sie ohne Abstimmung mit der STIKO Beschlüsse fasst, wie gestern geschehen. Dadurch wird die STIKO als bewährte Institution insgesamt geschwächt. Bei aller berechtigten Kritik an der Transparenz der Entscheidungen, der Kommunikation und Geschwindigkeit der STIKO, lehnen wir den gestrigen faktischen Eingriff in die wissenschaftliche Unabhängigkeit ab und weisen ihn zurück“, erklären der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) und der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (Virchowbund).
„Wir werden auch in Zukunft zum Erhalt einer breiten Impfbereitschaft eine unabhängige, wissenschaftliche und glaubwürdige Institution benötigen, der die Menschen vertrauen und die ihnen Schutz vor politischer Einmischung bietet“, betont Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes.

„In der derzeitigen Diskussion werden epidemiologische Pandemiebekämpfung, Individualschutz und Sozialpolitik in ungünstiger Weise völlig durcheinandergeworfen. Hier wäre eine transparente Begründung zur jeweiligen Entscheidung mit Darstellung der Gewichtung der verschiedenen Aspekte wichtig, egal welche Institution in der Pandemie eine Empfehlung oder Entscheidung trifft“, fordert der Präsident des BVKJ, Dr. Thomas Fischbach.

In der Sache selbst begrüßen BVKJ und Virchowbund die Ankündigung der STIKO, sich in den nächsten Tagen zur Frage der Impfung Jugendlicher und zu den Auffrischungsimpfungen zu äußern. Beide Verbände halten dies allerdings auch für überfällig.

Andere wichtige Fragen, wie Schulöffnung, gerechte Lernchancen und gesundheitliche Schäden durch die Pandemiemaßnahmen wie beispielsweise Depressionen oder Entwicklungsstörungen durch soziale Isolierung müssen und dürfen in einem Abwägungsprozess zu solchen Impfempfehlungen eine Rolle spielen. Am Ende muss das oberste Gebot die Sicherheit der zu Impfenden und eine transparente, ethisch begründete Güterabwägung sein.

Zur Frage der Auffrischungsimpfungen hätte es vollkommen ausgereicht, wenn die Gesundheitsministerkonferenz sich zur Vorbereitung der dritten Impfung verpflichtet hätte. Eine Empfehlung der STIKO hätte dann in Ruhe abgewartet werden können.

Pressekontakt:
BVKJ
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Mobiles Impfangebot mit BioNTech und Johnson & Johnson am Edeka-Center Gossens in Norf

Beitrag von WernerSchell » 04.08.2021, 14:16

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 611/2021
Datum: 4. August 2021



Mobiles Impfangebot mit BioNTech und Johnson & Johnson am Edeka-Center Gossens in Norf



Rhein-Kreis Neuss/Grevenbroich. Am Freitag, 6. August, bietet das Impfzentrum Rhein-Kreis Neuss mit Unterstützung der Stadt Neuss von 11 bis 17 Uhr ein mobiles Impfangebot an. Geimpft wird auf dem Parkplatz am Edeka-Center Gossens in Norf, Schellbergstraße 1. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 16 Jahren. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen. Es ist auch möglich vor Ort eine Zweitimpfung mit BioNTech zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich.

„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger, das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – sofern vorhanden – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

Reinhold Jung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Impftermin am 14.08.2021 bei EDEKA, Neuss-Derikum

Beitrag von WernerSchell » 05.08.2021, 16:51

Impftermin 14082021.jpg
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