Corona-Pandemie - Gesundheitsschutz und Hilfsangebote ...

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Der Deutscher Ethikrat hat Empfehlungen für eine Impfpflicht gegen Covid-19 vorgelegt

Beitrag von WernerSchell » 06.01.2022, 16:14

Chronikbild Immunisierung 2022.PNG
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Der Deutscher Ethikrat hat Empfehlungen für eine Impfpflicht gegen Covid-19 vorgelegt (> https://www.ethikrat.org/publikationen/ ... fehlungen/ ); und zwar:
• "Ethische Orientierung zur Frage einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht" > https://www.ethikrat.org/publikationen/ ... 0b61eac032
• "Zur Impfpflicht gegen Covid-19 für Mitarbeitende in besonderer beruflicher Verantwortung" > https://www.ethikrat.org/publikationen/ ... 871a803eb9

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Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal ab 15. März 2022 beschlossen

Beitrag von WernerSchell » 07.01.2022, 14:03

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Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal ab 15. März 2022 beschlossen - Dokumentation des Deutschen Bundestages (10.12.2021) > https://www.bundestag.de/dokumente/text ... ion-870424 / > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... kommt.html / > https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... l&start=//*[@attr_id=%27bgbl121s5162.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s5162.pdf%27%5D__1641559762250
Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages vom 09.12.2021 > https://dserver.bundestag.de/btd/20/002/2000250.pdf

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Mobiles Impfangebot mit Moderna und Johnson & Johnson im Edekacentrum Gossens in Norf

Beitrag von WernerSchell » 11.01.2022, 15:25

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 043/2022
Datum: 11.01.2022



Mobiles Impfangebot mit Moderna und Johnson & Johnson im Edekacentrum Gossens in Norf

Rhein-Kreis Neuss. Am Freitag, 14. Januar 2022, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 9 bis 15 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird im Edekacentrum Gossens, Schellbergstr. 9, 41469 Neuss. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Geimpft wird mit dem mRNA-Impfstoff des Herstellers Moderna sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens 12 Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.

Auch Haus- und Fachärzte sowie das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss am Hammfelddamm in Neuss bieten Impfungen an. Das Impfzentrum ist täglich von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Nur für Impfungen von 5-11 jährigen ist es hier notwendig, vorab einen Termin unter http://imp.gotzg.de/ zu vereinbaren. Voraussichtlich bis Ende Januar werden im Impfzentrum Erst-, Zweit- und Drittimpfungen angeboten. BioNTech kann aufgrund der begrenzten Kapazitäten aktuell ausschließlich im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss in der Hammfeldhalle am Berufskolleg für Technik und Informatik in der Regel nur bei allen Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren sowie Schwangeren geimpft werden.

„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Da der Schutz, den eine Impfung bietet, mit der Zeit abnimmt, ist es zudem wichtig, dass viele – besonders ältere - Menschen das Angebot einer Auffrischimpfung gegen das Coronavirus in Anspruch nehmen, um weiterhin geschützt zu sein“, so der Landrat.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

Melanie Schröder
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
ZS5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330
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Impfangebot am 15.01.2022 im Bürgerhaus Neuss-Erfttal

Beitrag von WernerSchell » 11.01.2022, 16:03

Über den Impftermin am 15.01.2022 in Neuss-Erfttal, Bürgerhaus, informiert der nachfolgende Text / Flyer:
Impftermin am 15012022 im Bürgerhaus.PNG
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Mobiles Impfangebot mit Moderna und Johnson & Johnson im Bürgerhaus Erfttal

Beitrag von WernerSchell » 13.01.2022, 13:30

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 54/2022
Datum: 13.01.2022



Mobiles Impfangebot mit Moderna und Johnson & Johnson im Bürgerhaus Erfttal

Rhein-Kreis Neuss. Am Samstag, 15. Januar 2022, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 10 bis 17 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird im Bürgerhaus Erfttal, Bedburger Straße 61, 41469 Neuss. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Geimpft wird mit dem mRNA-Impfstoff des Herstellers Moderna sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens 12 Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.

Auch Haus- und Fachärzte sowie das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss am Hammfelddamm in Neuss bieten Impfungen an. Das Impfzentrum ist täglich von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Nur für Impfungen von 5-11 jährigen ist es hier notwendig, vorab einen Termin unter http://imp.gotzg.de/ zu vereinbaren. Voraussichtlich bis Ende Januar werden im Impfzentrum Erst-, Zweit- und Drittimpfungen angeboten. BioNTech kann aufgrund der begrenzten Kapazitäten aktuell ausschließlich im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss in der Hammfeldhalle am Berufskolleg für Technik und Informatik in der Regel nur bei allen Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren sowie Schwangeren geimpft werden.


„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Da der Schutz, den eine Impfung bietet, mit der Zeit abnimmt, ist es zudem wichtig, dass viele – besonders ältere - Menschen das Angebot einer Auffrischimpfung gegen das Coronavirus in Anspruch nehmen, um weiterhin geschützt zu sein“, so der Landrat.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

Ute Hofer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Der Landrat
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Patientenschützer fordert Pflege-Radar für Seniorenheime

Beitrag von WernerSchell » 17.01.2022, 07:55

Rheinische Post / NGZ vom 15.01.2022:
Wegen Corona-Fällen
Patientenschützer fordert Pflege-Radar für Seniorenheime

Berlin Wie viele Pflegeheime kämpfen mit Corona-Ausbrüchen? Werden die Pflegebedürftigen noch in die Krankenhäuser gebracht? Um mehr Licht ins Dunkel zu bringen, fordert die Stiftung Patientenschutz ein neues Instrument.
Von Jan Drebes - Stellvertretender Leiter Parlamentsredaktion Berlin
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat sich besorgt über die Situation der Pflegebedürftigen in der aktuellen Omikron-Welle gezeigt. Stiftungs-Vorstand Eugen Brysch sagte unserer Redaktion: „Warum so viele hochbetagte, infizierte Menschen die Krankenhäuser nicht erreichen, bleibt nebulös. Im Mittel liegt das Alter der Corona-Intensivpatienten bei unter 70 Jahren. Gleichzeitig sind mehr als 60 Prozent der Corona-Toten älter als 80 Jahre.“
... (weiter lesen unter) ... > https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-65307443


+++
Zu dem o.a. Bericht wurde der Rheinischen Post mitgeteilt:

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


16.01.2022

An die
Rheinische Post

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie berichten in gewissen Abständen in großer Aufmachung über Statements von Herrn Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. So auch wieder am 15.01.2022 mit dem Beitrag "Patientenschützer fordert Pflege-Radar für Seniorenheime" (A4).

Bei diesem Beitrag, wie auch bei früheren Berichten, stellt sich die Frage, ob die Ausführungen bzw. Forderungen von Herrn Brysch Sinn machen und überhaupt aufgegriffen gehören. Wie mir scheint, sind zahlreiche Äußerungen von Herrn Brysch eher mit der Absicht verbunden, mit einer reißerischen Forderung auf das "Unternehmen Patientenschutz" aufmerksam zu machen und damit Förderer zu gewinnen. Es ist daher nicht erklärlich, mit welchen Absichten solche Statements breit vorgestellt werden. Pressemitteilungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk werden hingegen nicht aufgegriffen.

Aktuell moniert Herr Brysch als selbsternannter Patientenschützer, dass angeblich mit Corona infizierte alte Menschen, v.a. aus Pflegeeinrichtungen, nicht rechtzeitig in die angeblich notwendige Krankenhausversorgung gelangen. Tatsächlich ist es angesichts der hohen Impfquote der PflegeheimbewohnerInnen aber so, dass Infektionen seltener geworden sind und eher mild verlaufen, so dass Krankenhausversorgungen weitgehend entbehrlich sind. Intensivmedizinische Versorgungen sind zum Glück auf jeden Fall weniger geboten.

Unter solchen Umständen die Situation zu dramatisieren, besteht überhaupt kein Anlass. Es ist nämlich eher so, dass HeimbewohnerInnn zu oft ins Krankenhaus transportiert werden. Dies ergibt sich u.a. aus einer Studie der Universität Witten/Herdecke, vorgestellt am 16.12.2021 (> https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=5&t=308 ).

Davon unabhängig ist seit vielen Jahren bekannt, dass PflegeheimbewohnerInnen aufgrund der unzureichenden Stellensituation in den Einrichtungen viel zu oft ins Krankenhaus eingeliefert werden. Um dies durch zeitgerechte Verfügungen zu unterbinden, hat der Gesetzgeber vor Jahren den § 132g SGB V geschaffen. Darüber wurde u.a. in einen Pflegetreff ausführlich informiert (> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =2&t=22530 ). Die Regelung nach § 132g SGB V wird aber unzulänglich praktiziert, so dass die notfallmäßigen Einlieferungen von PflegeheimbewohnerInnen durch entsprechende Erklärungen kaum eingeschränkt werden konnten. Dafür sind Personalnot und Übervorsicht maßgeblich. Das hat aber Corona nichts zu tun.

Langer Rede kurzer Sinn: Die aktuell von Herrn Brysch erhobenen Forderungen liegen völlig daneben.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - Diplom-Verwaltungswirt - Oberamtsrat a.D. - Buchautor/Journalist - Dozent für Pflegerecht
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.- https://www.vmwj.de
https://www.wernerschell.de - Pflegerecht und Gesundheitswesen
Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner


Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).

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Schnell-Test im Bürgerhaus Neuss-Erfttal, Bedburger Straße 61, 41469 Neuss!

Beitrag von WernerSchell » 18.01.2022, 07:44

Schnell-Test im Bürgerhaus Neuss-Erfttal, Bedburger Straße 61, 41469 Neuss! - Öffnungszeiten: Montags - freitags von 07.00 - 20.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 10.00 - 20.00 Uhr. Online-Anmeldung zur Terminvergabe unter https://testcenter-erfttal.de

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Maske tragen – aber richtig

Beitrag von WernerSchell » 20.01.2022, 16:09

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Maske tragen – aber richtig
Wie mit FFP2-Modellen ein optimaler Virenschutz gelingt


Die Zahl der Corona-Neuinfektionen eilt von Rekord zu Rekord und Fachleute gehen davon aus, dass die Omikron-Variante bald fast alle treffen wird. Was also tun? Die Antwort: Masken tragen, denn sie können das Ansteckungsrisiko deutlich senken. Die Verbraucherzentrale NRW rät, auf den richtigen Sitz zu achten, aber auch auf Details der Kennzeichnung.

• So unterscheiden sich OP- und FFP2-Masken:
OP-Masken sind angenehmer zu tragen, aber das zeigt auch ihre Schwäche: Sie liegen nicht so fest an, sind nicht so dicht wie FFP2-Masken und bieten daher einen geringeren Schutz. Wie gut FFP2-Masken infektiöse Partikel aus der Atemluft filtern, hat das Max-Planck-Institut in Göttingen in einer Ende 2021 veröffentlichten Studie untersucht. Danach beträgt das maximale Ansteckungsrisiko nach 20 Minuten selbst auf kürzeste Distanz kaum mehr als ein Promille, wenn eine infizierte und eine nicht infizierte Person gut sitzende FFP2-Masken tragen. Sitzen die Masken schlecht, also schließen sie an den Rändern nicht dicht ab, steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Infektion auf etwa vier Prozent. Bei gut sitzenden OP-Masken wird das Virus innerhalb von 20 Minuten mit höchstens zehnprozentiger Wahrscheinlichkeit übertragen.

• Tricks für den richtigen Sitz der Masken:
FFP2-Masken müssen mindestens 94 Prozent der Aerosol¬Partikel aus der Luft zurückhalten – so steht es in der Norm Din EN 149. Das leisten sie in der Realität nur, wenn sie einigermaßen zur Gesichtsform passen und richtig aufgesetzt werden. Das heißt: Den Knick am Nasenbereich etwas glätten, damit er gut anliegt. Die Faltung bei neuen Masken kann man von innen mit dem (sauberen!) Finger glätten. Unterwegs sollte die Innenseite nur mit gewaschenen bzw. desinfizierten Händen berührt werden. Wer die Maske außen angefasst hat, sollte die Hände danach desinfizieren. Eine Kopfbanderweiterung ermöglicht es, die Maske anzupassen und am Hinterkopf zu verstellen. Das kann etwa für Menschen mit Hörgerät praktisch sein. Einige Modelle legen dafür spezielle Stäbchen bei, es gibt sie aber auch separat zu kaufen.

• Wie man geprüfte Masken erkennt:
FFP2-Masken müssen ein CE-Kennzeichen haben und eine vierstellige Prüfnummer. Von deutschen Prüfstellen stammen die Nummern 0044, 0121, 0418, 0158 und 0757. Auf der Maske sollte zudem ein Herstellername abgedruckt sein, auf der Verpackung die Anschrift des Herstellers. Fehlen diese Elemente, kann das ein Hinweis darauf sein, dass die Maske nicht die Sicherheitsanforderungen erfüllt.

• Getestete und zurückgerufene Masken:
Die Stiftung Warentest hat im Vorjahr 20 Atemschutzmasken getestet. Die Filterwirkung war bei allen Masken hoch, aber einige schnitten bei Atemkomfort, Passform oder Schadstoffprüfung schlechter ab. Es gibt jedoch zahlreiche Masken, die als „gefährliche Produkte“ gelten und zurückgerufen werden, wenn sie nicht ausreichend schützen oder gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Eine Liste der betroffenen Masken bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in der Produktkategorie „Schutzausrüstung“.

• Wie man Masken wiederverwenden kann:
FFP2-Masken sind eigentlich nur für den einmaligen Gebrauch vorgesehen. Mit bestimmten Maßnahmen kann man sie für eine gewisse Zeit wiederverwenden. Die Faustregel lautet: Sieben Masken für sieben Tage. So lässt sich eine pro Wochentag nutzen. Am Ende des Tages hängt man zum Beispiel die getragene Maske für sieben Tage an Haken oder Leine auf. Dort kann die Maske trocknen und mögliche Viren auf dem Material werden inaktiv. Danach kann man die Maske wieder nutzen. Dieser Zyklus lässt sich bis zu fünfmal wiederholen.

Weiterführende Infos und Links
• Mehr über OP- und FFP2-Masken unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/46171
Dort ist auch die die Datenbank „Gefährliche Produkte in Deutschland“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verlinkt
• Der Masken-Test der Stiftung Warentest findet sich hier: www.test.de/Masken-Welcher-Mund-Nasen-S ... 2-5722124/

Für weitere Informationen
Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbraucherzentrale.nrw

Quelle. Pressemitteilung vom 20.01.2022
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216

Attachment
20220120_Tipp Mund-Nasen-Schutz-red.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... 20120_Tipp Mund-Nasen-Schutz-red.pdf

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93 100 Schülerinnen und Schüler wiederholten im Corona-Schuljahr 2020/2021 die Klassenstufe

Beitrag von WernerSchell » 21.01.2022, 08:19

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. N002 vom 21.01.2022

93 100 Schülerinnen und Schüler wiederholten im Corona-Schuljahr 2020/2021 die Klassenstufe

• Höchste Quote an Wiederholerinnen und Wiederholern in Bayern (2,8 %),
niedrigste in Berlin (0,9 %)
• Im Schnitt besuchten zuletzt 24 Schülerinnen und Schüler eine Klasse
• Das neue „Digitale Magazin Bildung“ bereitet Bildungsindikatoren
multimedial auf


WIESBADEN – Während der Corona-Pandemie haben im Schuljahr 2020/21 deutlich weniger Kinder die Klassenstufe wiederholt – unter anderem wegen veränderter Versetzungsregelungen. Insgesamt betraf dies 93 100 Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen, die entweder freiwillig wiederholten oder weil sie im Schuljahr zuvor nicht versetzt worden waren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 50 500 weniger als im Schuljahr 2019/2020. Damit sank die Quote der Wiederholerinnen und Wiederholer bundesweit von 2,3 % im Schuljahr 2019/20 auf zuletzt 1, %. Aufgrund von Unterrichtsausfällen, Wechsel- und Distanzunterricht wurden in vielen Bundesländern besondere Regeln in Hinblick auf die Versetzung eingeführt. So wurde die Versetzung vielfach nicht mehr an die schulischen Leistungen geknüpft.

+++
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt

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Coronavirus: Rund ein Drittel glaubt, sich nicht vor einer Ansteckung schützen zu können

Beitrag von WernerSchell » 24.01.2022, 16:51

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Coronavirus: Rund ein Drittel glaubt, sich nicht vor einer Ansteckung schützen zu können
Wer 60 oder älter ist, denkt eher als Jüngere, eine Infektion verhindern zu können


Die Infektionszahlen in Deutschland sind deutlich gestiegen. Ohne eine starke Einschränkung der Kontakte steigt damit auch das Risiko, einer infizierten Person zu begegnen. Dies spiegelt sich auch in der Einschätzung der Bevölkerung wider, wie gut sie vor einer Ansteckung geschützt ist. Das zeigen die Ergebnisse des aktuellen BfR-Corona-Monitors, einer regelmäßigen Befragung im Auftrag des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Während zu Beginn der vierten Infektionswelle Anfang Oktober 14 Prozent dachten, dass sie eine Infektion nicht verhindern können, hat sich dieser Wert inzwischen mehr als verdoppelt und liegt aktuell bei 30 Prozent. „Besonders Personen zwischen 40 und 59 Jahren schätzen ihr Infektionsrisiko als hoch ein“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Die ab 60-Jährigen sind sich dagegen am sichersten, eine Infektion vermeiden zu können.“

Link zu den Ergebnissen: BfR-Corona-Monitor | 18.-19. Januar 2022
> https://www.bfr.bund.de/cm/343/220118-b ... onitor.pdf

Vor allem die Nähe zu anderen Menschen wird als mögliches Ansteckungsrisiko angesehen. So schätzen 67 Prozent der Befragten die Wahrscheinlichkeit, sich durch nahen Kontakt zu anderen anzustecken, als hoch ein. Weiterhin denken 42 Prozent, dass Schmierinfektionen über Türklinken ein hohes Risiko bergen. Theoretisch können Coronaviren durch direktes Niesen oder Husten auf Oberflächen gelangen. Allerdings ist eine Infektion über diesen Weg eher unwahrscheinlich, da Coronaviren auf trockenen Oberflächen in der Regel nicht lange aktiv bleiben und so über Berührungen vergleichsweise wenige infektiöse Viren übertragen werden.

Um sich vor einer Infektion zu schützen, sind nach wie vor Masken das Mittel der Wahl: 94 Prozent gaben an, sie in den letzten zwei Wochen getragen zu haben. 74 Prozent achteten auf mehr Abstand zu anderen Personen, und jeweils rund zwei Drittel gaben an, sich vor einer Infektion durch gründlicheres Händewaschen, häufigeres Lüften oder das Nutzen von Testangeboten schützen zu wollen. Am häufigsten gaben Personen unter 40 Jahren an, dass sie sich auf das Coronavirus testen ließen (81 Prozent), bei den ab 60-Jährigen war dieser Anteil mit 47 Prozent dagegen am niedrigsten.

Das BfR hat Fragen und Antworten zum Thema Coronavirus veröffentlicht:

https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neu ... mittel_und...

Über den BfR-Corona-Monitor

Der BfR-Corona-Monitor ist eine wiederkehrende (mehrwellige) repräsentative Befragung zur Risikowahrnehmung der Bevölkerung in Deutschland gegenüber dem neuartigen Coronavirus. Zwischen dem 24. März und 26. Mai 2020 wurden dazu jede Woche rund 500 zufällig ausgewählte Personen per Telefon unter anderem zu ihrer Einschätzung des Ansteckungsrisikos und zu ihren Schutzmaßnahmen befragt. Seit Juni 2020 wird die Befragung im Zwei-Wochen-Rhythmus mit jeweils rund 1.000 Befragten fortgeführt. Eine Zusammenfassung der Daten wird regelmäßig auf der Homepage des Bundesinstituts für Risikobewertung veröffentlicht. Mehr Informationen zur Methode und Stichprobe finden sich in den Veröffentlichungen zum BfR-Corona-Monitor.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.01.2022
Dr. Suzan Fiack Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
https://idw-online.de/de/news787090

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