Corona-Pandemie - Gesundheitsschutz und Hilfsangebote ...

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Vor einer Krankenhausaufnahme ist die Forderung nach Abklärung einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus zulässig

Beitrag von WernerSchell » 20.12.2020, 08:33

Vor einer Krankenhausaufnahme ist die Forderung nach Abklärung einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus zulässig
Corona Bild Pflegewegweiser NRW.JPG
Corona Bild Pflegewegweiser NRW.JPG (67.87 KiB) 2590 mal betrachtet
Das Landgericht Dortmund hat mit Beschluss vom 04.11.2020 - 4 T 1/20 - bestätigt, dass eine Krankenhausbehandlung einer Patientin zurecht abgelehnt werden durfte, weil eine körperlichen Untersuchung zur Feststellung einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 oder einer Erkrankung an COVID-19 verweigert wurde.
Abruf des Beschlusstextes hier > https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dort ... 01104.html

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Bundeswehr unterstützt Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss bis zum 19. Februar

Beitrag von WernerSchell » 21.12.2020, 14:10

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 956/2020
Datum: 21. Dezember 2020



Hilfeleistung verlängert
Bundeswehr unterstützt Gesundheitsamt bis zum 19. Februar 2021


Rhein-Kreis Neuss. Die Bundeswehr wird das Kreis-Gesundheitsamt noch länger bei der Kontaktnachverfolgung unterstützen. Der Antrag des Rhein-Kreises Neuss auf Verlängerung der Hilfeleistung wurde jetzt bis zum 19. Februar bewilligt. Die insgesamt 40 eingesetzten Soldaten und zivilen Mitarbeiter arbeiten an sieben Tagen in der Woche im Zwei-Schicht-System von 6:30 Uhr – 21:30 Uhr in der Kontaktnachverfolgung im Corona-Team. Dabei sind je Schicht 15 Soldaten und Mitarbeiter im Einsatz.

„Die Bewilligung gibt uns Planungssicherheit und wir sind für die weitere Unterstützung dankbar. Die Kräfte der Bundeswehr ist eine starke und zuverlässige Hilfe in unserem Corona-Team und ein wichtiger Baustein, mit dem eine zeitnahe Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten schnellstmöglich unterbrechen.“, so Dirk Brügge, Leiter des Krisenstabes beim Rhein-Kreis Neuss.

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Europäische Arzneimittel-Agentur trifft positives Votum über eine Zulassung des BioNTech-COVID19-Impfstoffes in Europa

Beitrag von WernerSchell » 21.12.2020, 17:08

Bundesministerium für Bildung und Forschung


Karliczek: Eine gute Nachricht zum Ende dieses schwierigen Jahres

Europäische Arzneimittel-Agentur trifft positives Votum über eine Zulassung des BioNTech-COVID19-Impfstoffes in Europa


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Die Europäische Arzneimittel-Agentur hat am heutigen Montag ein positives Votum über eine Zulassung des COVID19-Impfstoffes der Firmen BioNTech und Pfizer in Europa getroffen. Dazu erklärt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek:

"Das Licht am Ende dieses Pandemie-Tunnels ist heute noch einmal viel heller geworden. Wir können nun hoffen, dass auch in Kürze die EU-Kommission grünes Licht für den Einsatz des Impfstoffs von BioNTech und Pfizer geben wird. Dann kann sehr bald bei uns in Deutschland mit den Impfungen begonnen werden. Der Impfstoff wird denen angeboten werden, die ihn wollen und die diesen Impfstoff besonders benötigen. Die Vorbereitungen sind getroffen.

Wir wissen, die Covid-19-Pandemie ist noch längst nicht besiegt. Die aktuellen Meldungen aus Großbritannien zu einer zirkulierenden Mutation des Coronavirus machen sehr deutlich, dass die Eindämmung dieser Pandemie uns noch große Anstrengungen kosten wird.
Aber die Hoffnung, dass wir die Pandemie in den nächsten Monaten mehr und mehr in den Griff bekommen, ist heute ein gutes Stück größer geworden.

Ein wenig sind wir auch stolz darauf, dass vor allem deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler diesen Impfstoff entwickelt haben. Ich gratuliere vor allem Ugur Sahin und Özlem Türeci, die die Firma BioNTech vor Jahren gegründet und dann geprägt haben.

Ich freue mich zudem, dass die Förderung meines Hauses einen Teil dazu beitragen konnte, diese wissenschaftliche Glanzleistung zu ermöglichen.
BioNTech steht so auch für das Innovationsland Deutschland.

Es war gut, dass sich die EMA für ihre Prüfungen die erforderliche Zeit genommen hat. Sorgfalt muss stets vor Schnelligkeit gehen. Es stand ja nicht nur eine Notfallzulassung im Raum, sondern eine bedingte Zulassung.

Ein Impfstoff muss wirksam und sicher sein. Das ist nach den heute möglichen Erkenntnissen der Fall. Zulassungsverfahren sind keine Wettrennen. Noch nie ist ein Impfstoff in einer so raschen Zeit entwickelt worden. Daher möchte ich auch an dieser Stelle nochmals betonen: Die Prüfungsmaßstäbe für die Genehmigungsbehörden blieben und bleiben auf dem hohen Niveau, das auch sonst angelegt wird.

Wir alle können also volles Vertrauen in die Genehmigungsbehörden haben. Die Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffkandidaten wird auch in den nächsten Monaten ständig überprüft werden.

Der sich anbahnende Erfolg konnte zustande kommen, weil Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wie die von BioNTech seit Jahren an den Grundlagen für einen solchen mRNA-Impfstoff gearbeitet haben.

Im Hinblick auf die Föderung möchte ich auf die Unterstützung des Sonderforschungsprogramms zur Krebsforschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft hinweisen. Dazu zählt außerdem die Unterstützung meines Hauses in einer frühen Phase der Firmengeschichte von BioNTech. Ziel des seinerzeitgen GO-Bio Projektes war es von 2007 bis 2013, BioNTech zu unterstützen, optimierte RNA-Impfstoffe zur Immuntherapie von Krebserkrankungen zu entwickeln.

Danach kam eine zweite Förderung zum Tragen. Eine Firmengruppe mit BioNTech an der Spitze gewann einen Spitzencluster-Wettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), um weiter an einer individualisierten Immunintervention zu forschen. Insgesamt gab es 22 einzelne Förderungen.

Die Impfstoffentwicklung haben wir dann mit unserem nationalen Impfstoffprogramm mit einem Volumen von insgesamt 750-Millionen-Euro unterstützt.

Das zeigt wieder, wie wichtig es ist, in der Forschungsförderung einen langen Atem zu haben. Man kann es nicht oft genug sagen: Investitionen in Wissenschaft und Forschung zahlen sich einfach aus. An diesem Beispiel zeigt sich aber vor allem wunderbar, dass Forschung einfach ein Segen für die Menschheit sein kann."

WEITERE INFORMATIONEN
https://www.bmbf.de/de/coronavirus-was- ... 11069.html
https://www.bmbf.de/de/das-sollten-sie- ... 12724.html


Quelle: Pressemitteilung vom 21.12.2020
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat Presse; Soziale Medien; Internet
Kapelle-Ufer 1
10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 18 57 - 50 50
Fax: +49 (0) 30 18 57 - 55 51
presse@bmbf.bund.de
→ bmbf.de


Pressemitteilung als pdf-Datei > https://www.bmbf.de/files/2020-12-21_20 ... Europa.pdf

+++
Anmerkung der Moderation:

Wenn jetzt ein neuer Impfstoff angeboten wird, darf auch nach den Wirkungen, Nebenwirkungen und möglichen Spätfolgen nachgedacht werden. Angeblich ist der neue Impfstoff relativ gut verträglich. Aber inwieweit er immunisiert und wie lange, ob andere geschützt sind und ggf. inwieweit, ist alles nicht bekannt. Das Entwicklungs- und Testverfahren, das normalerweise viele Jahre in Anspruch nimmt, ist jetzt auf einige Monate verkürzt worden. Tests haben dem Vernehmen nach bei älteren Menschen nicht stattgefunden. Die Wirkungsweise bei älteren Personen, vielleicht mit mehreren Krankheiten (einschließlich entsprechender Medikationen) ist eher unbekannt. Allein diese wenigen Erwägungen geben Veranlassung, mit dem neuen Impfstoff ein wenig zurückhaltend umzugehen. Natürlich ist mir bekannt, dass viele Ärzte und Virologen den neuen Impfstoff für akzeptabel erachten, wesentliche negative Wirkungen ausschließen. Im Gefolge solcher Beurteilungen ist die Zustimmung in der Bevölkerung (noch) beachtlich. - Ich rate dazu, jeden mit Sanktionen verbundenen Impfdruck zu vermeiden! - Werner Schell

+++
Ärzte Zeitung vom 21.12.2020:

BioNTech/Pfizer
EMA gibt grünes Licht für Corona-Impfstoff BNT162b2

Die Europäische Arzneimittelbehörde hat ihr Plazet gegeben, jetzt müssen noch die Kommission und die Mitgliedsländer Ja sagen. Am Impfstart 27. Dezember wird festgehalten.
Von Detlef Drewes
Brüssel. Über die Zulassung von BNT162b2 war so viel geredet worden, dass die Nachricht selbst kaum mehr als ein Vollzug blieb: Am Montag hat die Europäische Arzneimittel-Behörde (EMA) in Amsterdam den Corona-Impfstoff von BioNTech und Pfizer zur Zulassung empfohlen.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Politik/EM ... 15807.html


Siehe auch Bericht im Deutschen Ärzteblatt vom 21.12.2020 > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/35 ... ba18321006

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Neuss - Impfung startet mit 2500 Dosen

Beitrag von WernerSchell » 22.12.2020, 07:28

Neuss-Grevenbroicher Zeitung - Bericht vom 21.12.2020:

DRK Neuss sucht Helfer für Impfzentrum
Impfung startet mit 2500 Dosen


Neuss Das Impfzentrum steht vor der Generalprobe. Hilfsdienste suchen noch Personal, das in der Betreuung eingesetzt wird, medizinische Kenntnisse werden nicht erwartet.
Mit einer vor der Öffentlichkeit abgeschirmten Generalprobe werden in dieser Woche die Abläufe im Impfzentrum am Hammfelddamm abschließend überprüft. Man sei bereit, auch am 27. Dezember mit der Impfkampagne zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu beginnen, versichert Kreis-Pressesprecher Benjamin Josephs, fügt aber gleich hinzu: Die 2500 Impfdosen, die der Rhein-Kreis in einem ersten Schwung erhalten soll, würden durch mobile Impfteams verteilt und seien ausschließlich für ältere Menschen in Pflegeeinrichtungen vorgesehen. Welche das sind, werde nicht öffentlich kommuniziert, sagt Josephs. „Das ist ein sehr sensibler Bereich.“
... (weiter lesen unter) ... > https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... rheinkreis

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Rhein-Kreis Neuss erhält zunächst 7.200 Impfdosen - Impfstart am 27.12.2020

Beitrag von WernerSchell » 22.12.2020, 16:39

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 958/2020
Datum: 22. Dezember 2020



Kreis erhält zunächst 7 200 Impfdosen
Corona-Impfungen im Kreis beginnen am 27. Dezember


Rhein-Kreis Neuss. Die Impfungen gegen das Corona-Virus im Rhein-Kreis Neuss starten am 27. Dezember. Hierzu erhält der Kreis zunächst 7 200 Impfdosen, die durch das Land Nordrhein-Westfalen bis in die zweite Hälfe des Januars in mehreren Etappen ausgeliefert werden. Da jeweils eine zweifache Impfung notwendig ist, können hiermit zunächst 3 600 Personen geimpft werden.

„Wir sind froh, dass es mit den Impfungen nun losgeht und damit auch die Aussicht wächst, dass im Laufe des kommenden Jahres schrittweise Einschränkungen gelockert oder aufgehoben werden können“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, der sich auch darüber freut, dass sich die Zahl der zu Beginn zur Verfügung stehenden Impfdosen noch einmal erhöht hat. „Unser Dank gilt der Kassenärztlichen Vereinigung, den Hilfsorganisationen sowie den Pflegeeinrichtungen für die gute und schnelle Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der Impfungen“, stellt der Landrat die reibungslose Kooperation heraus.

Begonnen wird mit den Impfungen nach den Vorgaben von Bund und Land zunächst ausschließlich in Pflegeeinrichtungen. „Hier wird sowohl den Bewohnern als auch den Mitarbeitenden, die Kontakt zu den Bewohnern haben eine Impfung angeboten“, erläutert Dirk Brügge, Kreisdirektor und Leiter des Corona-Krisenstabes und wirbt dafür, dass Angebot der freiwilligen Impfung anzunehmen. Wann das erste Mal im Impfzentrum des Kreises in der Turnhalle des Berufskollegs für Technik und Informatik in Neuss geimpft wird, steht noch nicht fest. Terminvereinbarungen sind daher aktuell noch nicht möglich. „Sobald dort der Start erfolgt, werden wir dies gemeinsam mit der kassenärztlichen Vereinigung ankündigen und auch erläutern, wie ein Termin vereinbart werden kann und wer impfberechtigt ist“, so Brügge.

Die mobilen Impfungen in den Einrichtungen werden von der kassenärztlichen Vereinigung und den Hilfsorganisationen durchgeführt. Der Rhein-Kreis Neuss legt die Reihenfolge fest und bestellt den Impfstoff. „Hierbei legen wir ein Augenmerk darauf, zunächst in besonders sensiblen Einrichtungen zu starten. Welche dies genau sind, werden wir zum Schutz der Einrichtungen, der Bewohner und Mitarbeiter aber nicht vorab öffentlich kommunizieren“, erläutert Petrauschke.

Trotz der nun anstehenden Impfungen erinnert Landrat Petrauschke daran, dass Vorsichtsmaßnahmen weiter befolgt werden müssen: „Unabhängig von einer Impfung gilt auch künftig: Kontakte minimieren, Abstand halten, Alltagsmaske tragen, eine gründliche Handhygiene und regelmäßiges Lüften sind zwingend erforderlich um die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen. Dies gilt auch für bereits geimpfte Personen, da noch unklar ist, ob diese weiterhin das Virus übertragen können.“

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S1-Leitlinie Soziale Teilhabe und Lebensqualität in der ambulanten Pflege unter Bedingungen der Covid-19 Pandemie

Beitrag von WernerSchell » 23.12.2020, 07:41

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S1-Leitlinie Soziale Teilhabe und Lebensqualität in der ambulanten Pflege unter Bedingungen der Covid-19 Pandemie

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S1 Leitlinie „Häusliche Versorgung, soziale Teilhabe und Lebensqualität bei Menschen mit Pflegebedürftigkeit im Kontext ambulanter Pflege unter den Bedingungen der COVID-19 Pandemie – AWMF-Registernr. 184 002“

Die zweite Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. zur Covid-19 Pandemie gibt Empfehlungen, wie sich Soziale Teilhabe und Lebensqualität unter den Bedingungen einer Pandemie in der häuslichen Versorgung verbessern lassen.

Unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP) wurde die S1-Leitlinie zu „Häusliche Versorgung, soziale Teilhabe und Lebensqualität bei Menschen mit Pflegebedürftigkeit im Kontext ambulanter Pflege unter den Bedingungen der COVID-19 Pandemie“ entwickelt.

Prof. Dr. Thomas Fischer, Koordinator der Leitlinie und Professor für Pflegewissenschaft mit Schwerpunkt Altenpflege/Gerontologie an der Evangelischen Hochschule Dresden freut sich, dass damit eine Leitlinie entwickelt wurde, die die häusliche Situation pflegebedürftiger Menschen in den Blick nimmt, „(…) da die meisten pflegebedürftigen Menschen in Deutschland in ihrem eigenen Zuhause gepflegt werden. Pflegende Angehörige spielen dabei eine überragende Rolle. Bei den Empfehlungen der Leitlinie haben wir daher immer berücksichtigt, wie Pflegefachpersonen und ambulante Dienste die pflegebedürftigen Menschen und ihre Familien bestmöglich dabei unterstützen können, soziale Teilhabe und Lebensqualität mit dem Infektionsschutz zu vereinbaren. Dabei konnten wir zum Teil auf Erkenntnisse aus früheren Pandemien zurückgreifen. Viele Empfehlungen mussten wir aber neu entwickeln, weil die ambulante Pflege auch in der wissenschaftlichen Literatur oft nicht in dem Maße berücksichtigt wird, wie dies eigentlich angemessen wäre. Das muss sich zukünftig unbedingt ändern.“

Die Leitlinie wurde durch eine multidisziplinäre Arbeitsgruppe entwickelt. Beteiligt waren unter anderem Vertreter*Innen des Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), der Bundesinitiative ambulante psychiatrische Pflege, die Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie e.V. (DGGG), die Deutsche Gesellschaft für Public Health e.V. (DGPH). Vertreter*innen der Personen mit Pflegebedarf und ihrer Angehörigen waren durch die AOK Pflege Akademie sowie „Pflege in Not“ des Diakonischen Werk Berlin-Stadtmitte e. V. beteiligt.

„Auch in dieser Leitlinie stehen neben der Vermeidung von Übertragungen mit SARS-CoV-2 oder direkten Schutzmaßnahmen vor allem der Erhalt der sozialen Teilhabe und der Lebensqualität im Fokus“ so erklärt Prof. Dr. Erika Sirsch, Prorektorin der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) und Dekanin der Pflegewissenschaftlichen Fakultät sowie Leitlinienbeauftragte der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft.

„Diese Leitlinie ist die zweite von der DGP als federführende Fachgesellschaft verantwortete Leitlinie, die unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) entwickelt wurde und stellt damit einen weiteren wichtigen Meilenstein in der Leitlinienarbeit der DGP dar. Es freut uns besonders, dass damit ein Betrag für die Betreuung pflegebedürftiger Personen und Unterstützung der Angehörigen in der Häuslichkeit geschaffen wurde“, betont Prof. Dr. Renate Stemmer, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft und Professorin an der Katholischen Hochschule Mainz.

Koordiniert wurde die Leitlinie durch Prof. Dr. Thomas Fischer, MPH, Evangelische Hochschule Dresden und Prof. Dr. Kirsten Kopke, hs21 Buxtehude.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Thomas Fischer, Prof. Dr. Kirsten Kopke

Kontakt zur Leitlinienkommission der DGP:
Kontaktpersonen: Prof. Dr. Daniela Holle, Prof. Dr. Erika Sirsch
E-Mail: leitlinien@dg-pflegewissenschaft.de

Besuchen Sie uns auch im Internet unter: https://dg-pflegewissenschaft.de/

Weitere Informationen:
https://dg-pflegewissenschaft.de/leitlinien-2/
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/184-002.html

Quelle: Pressemitteilung vom 22.12.2020
Regina Rosenberg Geschäftsstelle
Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V.

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Hilfe bei Schnelltests in Pflegeeinrichtungen: Freiwillige können sich über Online-Portal des Kreises melden

Beitrag von WernerSchell » 23.12.2020, 07:53

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 957/2020
Datum: 23. Dezember 2020


Hilfe bei Schnelltests in Pflegeeinrichtungen:
Freiwillige können sich über Online-Portal des Kreises melden


Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt die Pflegeeinrichtungen bei der Suche nach Personal, das Corona-Schnelltests vornehmen kann. Dazu wurde jetzt das das Internet-Portal ergänzt, über das sich Freiwillige mit medizinischer oder pflegerischer Vorbildung melden können. Die Adresse lautet www.rkn.nrw/ehrenamt. Die Daten von Personen, die sich über das Portal melden, werden an die einzelnen Einrichtungen weitergegeben. Diese nehmen dann Kontakt zu den Helfern auf. Der Rhein-Kreis Neuss bietet für die Helferinnen und Helfer dann eine erforderliche Schulung zur Anwendung der sogenannten PoC-Tests auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 durch.

„Für den Besuch in Pflegeeinrichtungen und den Schutz der Bewohner sind die Schnelltests sehr wichtig. Und mit dem neuen Meldeportal unterstützen wir die Betreiber dieser Einrichtungen auf der Suche nach Freiwilligen, die hier Abhilfe schaffen können“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Es gilt auch, das ohnehin schon stark belastete Pflegepersonal in den Heimen zu entlasten. Nur wenn uns das gelingt, schaffen wir es, den Bewohnerinnen und Bewohnern während der aktuellen Pandemie Besuche zu ermöglichen“, ergänzt Kreisdirektor Dirk Brügge.

Dazu sollen Ehrenamtler für die Schnelltests über das Meldeportal gewonnen werden. Die Eignungsprüfung obliegt letztlich der Einsatzstelle. Gefragt sind bei den Freiwilligen grundlegende medizinische oder pflegerische Kenntnisse. Ideal, aber nicht zwingend erforderlich wäre eine Ausbildung im Pflegeberuf, zum Notfallsanitäter, zum medizinischen Fachangestellten, zum Heilerziehungspfleger oder in einem medizinisch-technischen Assistenzberuf (insbesondere aus dem Bereich der Labordiagnostik). Auch Studentinnen und Studenten medizinischer oder pflegerischer Studiengänge sind willkommen.

Thilo Zimmermann
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BBK unterstützt Krankenhäuser bundesweit mit Handbuch zur Krankenhausalarm- und -einsatzplanung ...

Beitrag von WernerSchell » 23.12.2020, 09:42

Aus Forum
https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 02#p116502



BBK unterstützt Krankenhäuser bundesweit
Handbuch zur Krankenhausalarm- und -einsatzplanung mit Empfehlungen zur Vorbereitung auf größere Schadenslagen


Krankenhäuser gehören zu den kritischen Infrastrukturen und sind Kernbestandteil unseres Gesundheitssystems. Die Gesellschaft verlässt sich auf ihr Funktionieren – in der Alltagsversorgung und auch bei der Bewältigung von besonderen Ereignissen. Doch auch Krankenhäuser sind verletzliche Systeme und reagieren empfindlich auf Überlastung und Störungen. Dabei kann sowohl die Funktionalität als auch die Kapazität beeinträchtigt sein. Die aktuelle COVID-19-Pandemie zeigt eindrücklich, wie Krankenhäuser an ihre Grenzen geraten können, personell, materiell und organisatorisch.

Mit dem jetzt herausgegebenen Handbuch zur Krankenhausalarm- und -einsatzplanung gibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) allen Krankenhäusern in Deutschland einen Leitfaden an die Hand, sich individuell auf größere Notfälle vorzubereiten. Denn um auch in Schadenslagen handlungsfähig zu bleiben, ist eine sorgfältige Vorbereitung erforderlich. Ein individuell erarbeiteter Krankenhausalarm- und -einsatzplan (KAEP) beschreibt, wie die Strukturen, Prozesse und Funktionen innerhalb der Klinik anzupassen sind, wenn es beispielsweise zu einem Stromausfall, zu einem Massenanfall von Verletzten, einem Cyberangriff oder wie jetzt zu einer Pandemie kommt.

Geballtes Expertenwissen auf neuestem Stand
Das Werk wurde gemeinsam mit führenden Expertinnen und Experten der Krankenhausalarm- und -einsatzplanung aus medizinischen Fachgesellschaften (z.B. Deutsche Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus-Einsatzplanung, DAKEP, und Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie, DGU), aus einigen Bundesländern (Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen) und zahlreichen Fachleuten aus der Krankenhauspraxis erstellt. Es gibt somit den aktuellen Wissensstand auf dem Gebiet wieder und hat auch die jüngsten Erfahrungen aus Extremereignissen wie etwa den Terroranschlägen in Paris mit einer hohen Anzahl von Verletzten berücksichtigt.

Vorsorge für den Ernstfall
Die Alarmplanung für Krankenhäuser ist im föderalen System Deutschlands Ländersache. Dementsprechend existieren zum Teil unterschiedliche rechtliche Vorgaben für den klinischen Bereich und es gibt in deutschen Krankenhausplänen eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe, Strukturen und Verfahrensweisen.

„Wir als BBK haben die Aufgabe, den bundesweit einheitlichen Schutz der Zivilbevölkerung zu organisieren. Für unsere Planungen sind wir darauf angewiesen, dass es einen Basisschutz der Kranken-häuser gibt“, begründet BBK-Präsident Armin Schuster das Engagement des Bundes in diesem Aufgabengebiet der Bundesländer. „Dazu haben wir alle relevanten Akteure auf dem Gebiet an einen Tisch geholt und gemeinsam alle Notfälle beschrieben, mit denen Kliniken konfrontiert sein können. Ein Stromausfall, ein Massenanfall von Verletzten – wie auch immer es dazu kommt, die Auswirkungen sind häufig sehr ähnlich. Und die möglichst einheitliche Vorbereitung genau darauf soll das neue Handbuch erreichen!“

Dr. Katja Scholtes, Präsidentin der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus-Einsatzplanung (DAKEP), betont: „Ein fehlendes oder unzureichendes Risikomanagement und eine mangelnde Alarm- und Einsatzplanung werden in einer Krise dazu führen, dass die Verantwortlichen der Krisenbewältigung im Krankenhaus der Sonderlage hinterherlaufen. Das Handbuch trägt mit dazu bei, dass die Verantwortlichen in den Krankenhäusern, aber auch bei den Gefahrenabwehr- und Gesundheitsbehörden sowie bei der Politik für das wichtige Thema sensibilisiert werden. Darüber wird das von einem exzellenten Fachgremium zusammengestellte Werk eine umfangreiche Praxisanleitung für die Erstellung und die Fortschreibung von Krankenhausalarm- und -einsatzplänen sein.“

Prof. Dr. Axel Franke, Leiter der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), ergänzt: "Das Handbuch bietet für alle Krankenhäuser die Grundlage sich auf katastrophenmedizinische Einsatz- und Schadenslagen oder einen Massenanfall von Verletzten vorzubereiten. Es trägt somit, wie im aktuellen Weissbuch der DGU gefordert, sehr zur Verbesserung der Traumaversorgung im MANV, als auch bei lebensbedrohlichen Einsatzlagen (Terror-MANV) bei. "

Das rund 180 Seiten starke Handbuch kann ab sofort über die BBK-Webseite (www.bbk.bund.de/download_KAEP) heruntergeladen werden. In Kürze wird auch eine Druckversion über das BBK bestellbar sein. Jedes Krankenhaus in Deutschland erhält zu Beginn des Jahres 2021 automatisch ein Papierexemplar mit der Post.

Für Rückfragen stehen wir gerne Ihnen unter pressestelle@bbk.bund.de zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.12.2020
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Pres ... _KAEP.html

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Covid-19 schlimmer als Grippe

Beitrag von WernerSchell » 23.12.2020, 17:52

Covid-19 schlimmer als Grippe


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Schutz der Heimbewohner*Innen und Pflegekräfte unvollkommen - Politikversagen!

Beitrag von WernerSchell » 24.12.2020, 07:15

Rheinische Post und Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichten am 23.12.2020:

Die strenge Abriegelung der Altenheime in er ersten Phase der Pandemie hat im Frühling bittere Momente in vielen Familien verursacht, weil Angehörige in den Häusern alleine sterben mussten. NRW-Ministerpäsident Armin Laschet hat sich jetzt für dieses Vorgehen von damals entschuldigt. „Das ist ein Schaden, den wir nicht wiedergutmachen können. Irreparabel. Nicht korrigierbar. Da können wir Verantwortlichen in der Politik die Angehörigen nur um Verzeihung bitten“, sagte Laschet in einem Interview mit dem „Spiegel“. Heute sind Besuche in Altenheimen unter strengen Sicherheitsmaßnahmen möglich – ausdrücklich auch über die Feiertage. Die Änderung in einer Allgemeinverfügung des NRW-Gesundheitsministeriums zum Schutz von Pflegeeinrichtungen sorgt heute aber für Unverständnis bei Heimbetreibern und Pflegediensten. Demnach dürfen Besucher die Einrichtungen auch dann betreten, wenn sie vorher einen Corona-Schnelltest verweigert haben. Claudia Hauser hat die Hintergründe recherchiert. > https://rp-online.de/nrw/panorama/nrw-s ... =topthemen

Man muss weiterhin feststellen:
Schutz der Heimbewohner*Innen und Pflegekräfte unvollkommen - Politikversagen!

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