Pflegenotstand - Hilfreiche Reformen sind (noch) nicht in Sicht

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Pflegevorausberechnung: 1,8 Millionen mehr Pflegebedürftige bis zum Jahr 2055 zu erwarten

Beitrag von WernerSchell » 30.03.2023, 07:09

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 124 vom 30.03.2023

Pflegevorausberechnung: 1,8 Millionen mehr Pflegebedürftige bis zum Jahr 2055 zu erwarten

• Anstieg bis 2055 geht zum großen Teil auf Pflegebedürftige ab 80 Jahren zurück
• Sachsen-Anhalt und Thüringen mit geringsten relativen Zuwächsen, Bayern und Baden-Württemberg mit den höchsten


WIESBADEN – Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird allein durch die zunehmende Alterung bis 2055 um 37 % zunehmen. Laut den Ergebnissen der Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wird ihre Zahl von rund 5,0 Millionen Ende 2021 auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 ansteigen. Dabei werden bereits 2035 etwa 5,6 Millionen (+14 %) erreicht. Nach
2055 sind keine starken Veränderungen mehr zu erwarten, da die geburtenstarken Jahrgänge aus den 1950er und 1960er Jahren, die sogenannten Babyboomer, dann durch geburtenschwächere Jahrgänge im höheren Alter abgelöst werden. 2070 dürfte die Zahl der Pflegebedürftigen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) bei etwa 6,9 Millionen (+38 %) liegen, wie die Pflegevorausberechnung in einer Variante mit konstanten Pflegequoten zeigt. Die Pflegequote berechnet sich als Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung nach Alter und Geschlecht. Sie zeigt das Risiko, in einem bestimmten Alter pflegebedürftig zu sein.

+++
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt

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Tag der Pflegenden - Richtungswechsel in der Pflegepolitik erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 12.05.2023, 07:16

Internationaler Tag der Pflege 12052023.jpg
Internationaler Tag der Pflege 12052023.jpg (20.39 KiB) 19474 mal betrachtet

Internationaler Tag der Pflegenden am 12. Mai 2023 - Pflegerinnen und Pfleger sind eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung. Spätestens mit der Pandemie ist klar geworden, wie wichtig die Arbeit in der Pflege für unsere Gesellschaft ist, sie ist mehr als systemrelevant. Der Bedarf an Pflegekräften (ambulant und stationär) wird sich laut der Prognose des Kölner Instituts der Deutschen Wirtschaft von aktuell rund 376.000 auf 493.000 im Jahr 2035 erhöhen. Das Pflegesystem steht vor großen Herausforderungen … Mehrere Statements informieren zum Tag der Pflegenden … > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=4&t=743

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Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG - Heftige Kritik

Beitrag von WernerSchell » 19.05.2023, 15:57

In den sozialen Medien gepostet:

Die von den Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP in den Bundestag eingebrachte Pflegereform liegt nun auch gleichlautend als Gesetzentwurf der Bunderegierung vor (> https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006869.pdf ). Der Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG) soll in der kommenden Woche abschließend beraten werden.

An dem Gesetzentwurf gibt es umfängliche Kritik wichtiger Interessenverbände und Institutionen z.B. mit den nachfolgenden Aussagen (vollständige Texte im hiesigen Forum ab > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 8110#p8110 nachlesbar):

• „Pflegekassen stehen vor der Zahlungsunfähigkeit“: AWO warnt vor Kollaps der Pflege
• Pflegereform: Keine Entlastung für Pflegeeinrichtungen in Sicht
• Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz stärkt nicht die pflegerische Versorgung
• Pflegegesetz löst Zusagen nicht ein
• BAGSO kritisiert Pläne der Bundesregierung zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege
• Pflegereform greift zu kurz und belastet Beitragszahlende einseitig – Staat zieht sich aus der Verantwortung
• Pflegereform: Wichtige Versprechen bleiben uneingelöst
• Pflegeversicherung in der Krise: Aktuelle Reformpläne greifen zu kurz
• Holzklasse statt Goldstandard - Deutscher Pflegerat mahnt vor Einsparungen auf dem Rücken der beruflich Pflegenden
• BAGSO fordert bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
• Deutscher Pflegerat fordert seine Beteiligung an der Personalbemessung ein
• Pflegereform bringt wenig und belastet einseitig die Beitragszahlenden – nachbessern!
• Pokern um finanzgesteuerte Pflegereform ist würdelos
• Pflegeversicherung braucht fairen Ausgleich durch höhere Steuerzuschüsse
• Deutscher Pflegerat: Gesundheit und Pflege nicht wieder in die Zukunft verschieben - Jetzt Lösungen angehen – bereits heute können nicht mehr alle Pflegebedürftigen in Deutschland versorgt werden
• Nachbesserungen an der Pflegereform gefordert


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Pflegenotstand oder schon Katastrophe? ..

Beitrag von WernerSchell » 10.06.2023, 06:45

Pflegenotstand oder schon Katastrophe? ...

Bessere Pflege-Rahmenbedingungen habe ich seit Jahrzehnten eingefordert und insoweit auch in zahlreiche Medienpräsentationen Stellung nehmen können. Da ich mehrfach Gast bei den Veranstaltungen von Prof. Dr. Großkopf war (u.a. Jura-Haelth.Congress Köln, 2012), habe ich dort in einem Interview Klartext gesprochen und ausgeführt, wie sich der Pflegenotstand darstellt und was zu tun ist, auch in den Kommunen. > https://www.youtube.com/watch?v=XYqs_-kZtgE - Leider hat sich seit der damaligen Sicht, trotz zahlreiche Statements gegenüber den zuständigen Ministerien und dem Bundestag nichts zum Besseren entwickelt, im Gegenteil. Auch in Kommunen bewegt sich zur Hilfe und Unterstützung der ambulant Pflegenden wenig. Alles nur Notstand oder schon Katastrophe? …. Weitere Filmbeiträge (Interviews, Pflegetreffs) informieren … > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... p?f=7&t=63 Es ist alles gesagt!!!

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Mangelernährung im Krankenhaus muss systematisch angegangen werden

Beitrag von WernerSchell » 06.07.2023, 08:22

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Bevölkerungsumfrage | Mangelernährung im Krankenhaus muss systematisch angegangen werden

Berlin | In Deutschland sind bis zu 30 Prozent der Patient:innen in medizinischen Einrichtungen mangelernährt. Um die Situation zu verbessern, sollte aus Sicht der Bevölkerung bei Klinikaufnahme ein Ernährungs-Screening durchgeführt, individuelle Therapiepläne von geschulten Ernährungsteams erstellt und bei Bedarf ernährungsmedizinische Behandlungen geplant werden. Das ergab eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). „Wir brauchen ein verpflichtendes Ernährungsscreening in medizinischen Einrichtungen sowie ein stärkeres Bewusstsein in der Bevölkerung für das Thema Mangelernährung und die Hilfe, die moderne Ernährungstherapien bietet“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer- und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

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Ein Bewusstsein für das Problem Mangelernährung im Krankenhaus ist nach der aktuellen Umfrage mittlerweile bei der Mehrheit der Bevölkerung vorhanden. Rund 70 Prozent der Befragten halten konkrete Maßnahmen für sinnvoll, um mangelernährten Patient:innen – beispielsweise aufgrund einer chronischen Erkrankung – in medizinischen Einrichtungen besser helfen zu können.

An der Spitze der genannten Maßnahmen stehen individuelle Therapiepläne (40,8 Prozent), eine unterstützende ernährungsmedizinische Behandlung (37,4 Prozent) und der Einsatz von geschulten Ernährungsteams (35,2 Prozent). Auch den Einsatz von geprüften Ernährungstherapien (29,3 Prozent) und ein Ernährungs-Screening bei Klinikaufnahme (25,9 Prozent) halten viele der Befragten für sinnvoll. Jeweils 23 Prozent sind für verbindliche Qualitätskriterien für Kliniken sowie für eine adäquate Bezahlung von Prävention und Therapie von Mangelernährung in medizinischen Einrichtungen.

Die Werte sind dabei bei Frauen durchweg höher als bei Männern. So halten 47,6 Prozent der befragten Frauen individuelle Therapiepläne für sinnvoll. 43,7 Prozent plädieren für eine ernährungsmedizinische Behandlung.

Zu dem Thema „Mangelernährung im Krankenhaus“ hatte es erst vor wenigen Wochen ein öffentliches Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages gegeben. Der Zustand einer Mangelernährung kann eintreten, wenn nicht ausreichend Kalorien aufgenommen werden oder lebenswichtige Nahrungsbestandteile, etwa Vitamine oder Proteine, fehlen. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) betrifft dies in Deutschland mehr als 1,5 Millionen Menschen.

Die häufigsten Gründe für einen therapiebedürftigen Ernährungszustand sind ein erhöhter Nährstoffbedarf bei Erkrankungen und die gleichzeitig unzureichende Nährstoffaufnahme. Eine Mangelernährung schwächt das Immunsystem, führt zu Muskelabbau und somit zum Verlust wichtiger motorischer Fähigkeiten. Dies wiederum kann Folgeerkrankungen nach sich ziehen oder den Heilungsprozess insgesamt verzögern.

Eine besondere Relevanz des Themas Mangelernährung sieht der BVMed bei Krebserkrankungen. Sie sind die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Insgesamt leben in Deutschland 4 Millionen Menschen mit der Krankheit und jedes Jahr erkranken mehr als 500.000 neu. Viele Patient:innen mit onkologischer Therapie benötigen Ernährungstherapien. „Medizinische Fachkräfte könnten hier nach einer entsprechenden ärztlichen Verordnung ein einfaches Ernährungsscreening direkt nach der Diagnose und rechtzeitig vor einer OP durchführen. Damit können je nach Bedarf Ernährungstherapien eingeleitet sowie Eingriffe und Therapien mit einer besseren Unterstützung und stabileren Patient:innen durchgeführt werden“, erläutert BVMed-Expertin Juliane Pohl.

Download Infografik zur BVMed-Umfrage > https://www.bvmed.de/de/bvmed/mediathek ... g-icon.png
Download Bilderkachel Dr. Marc-Pierre Möll und Juliane Pohl > http://www.bvmed.de/download/kachel-pre ... l-pohl.png

Zur Umfrage:
Das Meinungsforschungsunternehmen Civey hat im Auftrag des BVMed 2.500 Personen zwischen dem 29. Und 30. Juni 2023 befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für Bundesdeutsche Gesamtbevölkerung ab 18 Jahren. Der statistische Fehler der Gesamtergebnisse liegt bei 3,3 Prozent.

Der BVMed repräsentiert über 300 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 250.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 38 Milliarden Euro, die Exportquote bei 67 Prozent. Dabei sind 93 Prozent der MedTech-Unternehmen KMU. Der BVMed ist die Stimme der deutschen MedTech-Branche und vor allem des MedTech-Mittelstandes.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.07.2023
V.i.S.d.P.:
Manfred C. Beeres
Leiter Kommunikation | Pressesprecher
BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Reinhardtstr. 29 b | 10117 Berlin
T +49 30 246 255-20 | M +49 172 615 7426
> https://www.bvmed.de/de/bvmed/presse/pr ... gen-werden

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Bundesregierung entzieht sich ihrer Verantwortung für die Pflege

Beitrag von WernerSchell » 11.08.2023, 16:02

Bundesregierung entzieht sich ihrer Verantwortung für die Pflege

(11.08.23) Mit scharfer Kritik hat der AOK-Bundesverband auf heute bekannt gewordene Pläne der Bundesregierung reagiert, den Steuerzuschuss zur Sozialen Pflegeversicherung bis 2027 zu streichen. Verbandschefin Dr. Carola Reimann sprach von einer "bösen Überraschung". Das strukturelle Defizit solle offensichtlich allein von den Beitragszahlenden gedeckt werden. "Dabei wird es ganz wesentlich durch versicherungsfremde Leistungen verursacht, die die Pflegeversicherung für den Staat übernimmt", betonte Reimann.

Das Statement im Wortlaut:
https://www.aok-bv.de/positionen/statem ... 26530.html

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Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok-bv.de

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Geschlecht jedes Jahr neu selbst bestimmen

Beitrag von WernerSchell » 23.08.2023, 08:07

"Die Idee, sein Geschlecht jedes Jahr neu selbst bestimmen zu können, kann man nur als eine Geschichte aus dem Tollhaus bezeichnen".
Alexander Dobrindt, stellvertretender Unionsfraktions- und CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Ampelregierung (Zitat des Tages in Rheinischer Post vom 23.08.2023).

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Bundesregierung beschließt Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz
Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister soll einfacher möglich werden

Pressemitteilung vom 23. August 2023

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (sog. Selbstbestimmungsgesetz) beschlossen. Damit ist der Weg frei für die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs, den Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegt haben. Das Selbstbestimmungsgesetz soll es einfacher machen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Es soll das in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ablösen.

Hierzu erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:
„Das Selbstbestimmungsgesetz ist Ausdruck einer Politik, für die die Grundrechte an erster Stelle stehen. Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre geschlechtliche Identität achtet. Und um dieses Menschenrecht geht es uns. Das geltende Recht schikaniert transgeschlechtliche Menschen. Wir wollen diesen unwürdigen Zustand beenden - und zeitgemäße Regeln für die Änderung des Geschlechtseintrags schaffen, wie andere Länder sie längst haben. Der heutige Beschluss im Bundeskabinett hat uns diesem wichtigen Ziel ein großes Stück näher- gebracht. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass auch der Deutsche Bundestag diesem Gesetzentwurf zustimmen wird. Denn wir haben den Entwurf gründlich vorbereitet. Vertragsfreiheit und Hausrecht bleiben gewahrt - so wie es in einer liberalen Rechtsordnung selbstverständlich ist. Möglichkeiten des Missbrauchs - und seien sie noch so fernliegend - haben wir ausgeschlossen. Es ist ein Entwurf, der die Interessen der gesamten Gesellschaft in den Blick nimmt. Und es ist ein Entwurf ganz im Geist des Grundgesetzes. Wenn unser Staat trans- und intergeschlechtliche Menschen endlich mit Respekt behandelt - dann ist das ein Gewinn für alle.“

Bundesfamilienministerin Lisa Paus erklärt dazu:
„Die Verabschiedung des Entwurfs zum Selbstbestimmungsgesetz durch das Bundeskabinett ist ein großer Moment für trans* und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland. Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Identität. Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als 40 Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Damit ist jetzt endlich Schluss. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz verwirklichen wir das Recht jedes Menschen, in seiner Geschlechtsidentität geachtet und respektvoll behandelt zu werden. Das Selbstbestimmungsgesetz dient dem Schutz lang diskriminierter Minderheiten und ist ein gesellschaftspolitischer Fortschritt. Dafür steht diese Bundesregierung.“
Das Selbstbestimmungsgesetz betrifft vornehmlich das Verfahren, mit dem trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihre Vornamen bewirken können. Das Gesetz soll keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen treffen.
Die wesentlichen Regelungsinhalte des Entwurfs sind wie folgt:
• Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch „Erklärung mit Eigenversicherung“: Um eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen im Personenstandsregister zu bewirken, sollen trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen künftig kein gerichtliches Verfahren mehr durchlaufen müssen. Auch die Einholung von Sachverständigengutachten soll keine Voraussetzung mehr für eine Änderung sein. Ausreichend hierfür soll vielmehr eine sogenannte „Erklärung mit Eigenversicherung“ gegenüber dem Standesamt sein. In der Erklärung hat die antragsstellende Person zu versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.

• Drei-Monats-Frist für vorherige Anmeldung: Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll drei Monate vor der Erklärung gegenüber dem Standesamt angemeldet werden.
• Einjährige Sperrfrist für erneute Änderung: Für eine erneute Änderung soll eine Sperrfrist von einem Jahr nach der vorherigen Änderungserklärung gelten.
• Für Minderjährige sollen folgende Regelungen gelten:
o Für Minderjährige bis 14 Jahren sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben können; die Minderjährigen sollen sie nicht selbst abgeben können.
o Minderjährige ab 14 Jahre sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Die Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab dabei soll - wie im Familienrecht allgemein - das Kindeswohl sein.
• Eintragung als „Elternteil“ in der Geburtsurkunde: Eltern soll die Eintragung „Elternteil“ anstelle von „Vater“ oder „Mutter“ in der Geburtsurkunde ihrer Kinder ermöglicht werden.
• Offenbarungsverbot: Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es - ähnlich wie im geltenden Recht - auch künftig verboten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt, so soll der Verstoß bußgeldbewehrt sein. Ein generelles Verbot des sogenannten „Misgenderns“ oder „Deadnamings“ ist im Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt. Es wurden auch Ausnahmen vom Offenbarungsverbot geregelt. So ist sichergestellt, dass niemand sich durch Änderung des Geschlechtseintrags und seines Vornamens der Strafverfolgung entziehen kann.
• Hausrecht und Zugang zu geschützten Räumlichkeiten: Das Selbstbestimmungsgesetz wird das private Hausrecht und die Vertragsfreiheit unberührt lassen. Dies ist im Gesetzestext klargestellt. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird vom Selbstbestimmungsgesetz nicht berührt werden. Hinsichtlich des Zugangs zu geschützten Räumen wird sich durch das Selbstbestimmungsgesetz also nichts ändern. Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, das wird auch künftig zulässig sein, was heute verboten ist, wird verboten bleiben. Auch die Autonomie des Sports soll durch das Gesetz nicht angetastet werden.

Quelle:
Pressereferat im Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
presse@bmj.bund.de https://www.bmj.de
Tel.: +49 (0) 30 18 580 - 90 90 Fax.: +49 (0) 30 18 580 - 9046
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Wir nehmen uns nicht mehr die Zeit, wertschätzend mit anderen Menschen umzugehen

Beitrag von WernerSchell » 31.08.2023, 06:50

"Wir nehmen uns nicht mehr die Zeit, wertschätzend mit anderen Menschen umzugehen."
Clemens Graf von Hoyos (Deutsche Knigge Gesellschaft, Zitat in RP vom 31.08.2023).

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PFLEGE BRAUCHT BESSERE BEDINGUNGEN

Beitrag von WernerSchell » 02.09.2023, 06:50

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In den sozialen Medien gepostet:


PFLEGE BRAUCHT BESSERE BEDINGUNGEN - Zentrale Ergebnisse der aktuellen BMG-Studie zur Arbeitsplatzsituation in der Akut- und Langzeitpflege … > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=4&t=746 - 7 Fakten in einem Faltblatt des Pflege Netzwerkes Deutschland (August 2023) vorgestellt … > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 9992#p9992

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Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) -Wesentliche Neuerungen

Beitrag von WernerSchell » 04.10.2023, 13:35

Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz


Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) tritt in vielen Bereichen erst ab 2024 in Kraft. Einige Änderungen, z.B. hinsichtlich des Begutachtungsverfahrens durch den Medizinischen Dienst sieht das Gesetz jedoch bereits in diesem Jahr vor.
Wesentliche Neuerungen stellen wir Ihnen in diesem Beitrag auf unserer Website zusammen: > https://alter-pflege-demenz-nrw.de/akte ... setz-pueg/


Quelle: Mitteilung vom 04.10.2023
Manuela Hansmann
Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz
Eine gemeinsame Initiative zur Strukturentwicklung
der Landesregierung und der Träger der Pflegeversicherung NRW

Regionalbüro Düsseldorf
in Trägerschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Soziales und Jugend (50/22-3)
Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf

Telefon 0211.8 92 22 28
www.duesseldorf.de/senioren/regionalbue ... und-demenz
www.alter-pflege-demenz-nrw.de

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