Onlinekurs "Fit für die Nachbarschaftshilfe!“ vom 01.05. - 15.06.2023

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Onlinekurs "Fit für die Nachbarschaftshilfe!“ vom 01.05. - 15.06.2023

Beitrag von WernerSchell » 30.03.2023, 13:40

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Mitteilung Büro Düsseldorf vom 30.03.2023


Liebe Kolleg*innen, sehr geehrte Damen und Herren,
die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW bieten vom 1. Mai 2023 bis zum 15. Juni 2023 den kostenlosen Onlinekurs "Fit für die Nachbarschaftshilfe!“ – einfach verständlich an.

Der Kurs richtet sich an Menschen aus Nordrhein-Westfalen, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe nach § 45 SGB XI tätig sind oder sich darauf vorbereiten möchten. Er möchte Sicherheit bei dieser wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit bieten.

Im schriftlichen Teil des Kurses wird Wert daraufgelegt, die Inhalte einfach verständlich zu erklären. Auch die Referent:innen in den Online-Live-Seminaren werden die Informationen so aufbereiten, dass sie für jede Person verständlich sind. Die Nutzung von Fremdwörtern wird vermieden oder einfach verständlich erklärt. Die Sätze sind kurz und in Alltagssprache formuliert.

Der Kurs beginnt mit einer digitalen Selbstlernphase und endet mit zwei Online-Live-Seminaren über die Plattform Zoom.
Wann finden die Online-Live-Seminare statt?

Online-Live-Seminar Teil 1 am 7. Juni 2023 von 16.00 – 19.00 Uhr
Online-Live-Seminar Teil 2 am 15. Juni 2023 von 16.00 – 18.30 Uhr

Was sind Inhalte des Kurses?
- Aufgaben und Tätigkeiten in der Nachbarschaftshilfe
- Voraussetzungen von Nachbarschaftshilfe
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Umgang mit Beeinträchtigungen
- Grundlagen der Kommunikation
- Hilfen und Unterstützung im Alltag
- Verhalten bei Notfällen

Erklärung: Was sind Nachbarschaftshelfer:innen?
Nachbarschaftshelfer:innen sind ehrenamtlich tätige Einzelpersonen, die Menschen im Alltag unterstützen und ihnen damit ein möglichst selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Personen mit einem Pflegegrad können den Nachbarschaftshelfer:innen den Aufwand mithilfe ihres Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat entschädigen.

Alle weiteren Informationen zur Anmeldung und Ablauf des Kurses entnehmen Sie dem beigefügten Flyer.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Tonk
Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz
Eine gemeinsame Initiative zur Strukturentwicklung
der Landesregierung und der Träger der Pflegeversicherung NRW
Regionalbüro Düsseldorf
in Trägerschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Soziales
Willi-Becker-Allee 8 , 40227 Düsseldorf
Telefon 0211.8 92 22 29
www.duesseldorf.de/senioren/regionalbue ... und-demenz
www.alter-pflege-demenz-nrw.de


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Niedrigschwellige Nachbarschaftshilfe als Angebot zur Unterstützung pflegebedürftigen Menschen

Beitrag von WernerSchell » 03.01.2024, 07:47

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Mitteilung Reginalbüro Düsseldorf vom 02.01.2024


Landesregierung in NRW vereinfacht die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe für häuslich betreute Pflegebedürftige. - Für den Nachweis einer Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe reicht eine Bestätigung der Kenntnis des Informationsangebots der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz aus!


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Das Jahr 2024 bringt eine Neuregelungen zum Thema Nachbarschaftshilfe.

Um weiterhin einen unbürokratischen Zugang zur niedrigschwelligen Nachbarschaftshilfe als Angebot zur Unterstützung im Alltag dauerhaft sicherzustellen, wurden die entsprechenden Regelungen zum 1. Januar 2024 überarbeitet. Zur Erfüllung der Voraussetzungen gibt es nun eine Alternative zum Nachweis einer geeigneten Qualifizierung im Umfang eines Nachbarschaftshilfe- oder Pflegekurses. Es reicht danach aus, wenn die Nachbarschaftshilfe bestätigt, dass sie das Informationsangebot der vom Land und den Pflegekassen geförderten Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz kennt.

In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW wurde daher eine Broschüre erarbeitet, welche die wichtigsten Informationen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Nachbarschaftshilfe beinhaltet.

Unter folgendem Link https://nachbarschaftshilfe.nrw/info/na ... er-werden/ ist die neu erstellte Informationsbroschüre hinterlegt. Hier finden Sie zudem auch ein Musterformular, das Sie sich herunterladen können. In diesem Musterformular können Nachbarschaftshelfer*in ihre Kenntnis über die Informationsbroschüre selber bestätigen. Eine solche Bestätigung benötigen Nachbarschaftshelfer*in für die Pflegekasse der Person, für die Sie als Nachbarschaftshelfer*in tätig sind.

Die Broschüre steht auch im Broschüren-Service https://www.mags.nrw/broschuerenservice des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zur Verfügung. Perspektivisch ist hierüber auch der Versand als Printversion vorgesehen.

Quelle: Mitteilung vom 02.01.2024
Karin Kalina
Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz
Eine gemeinsame Initiative zur Strukturentwicklung
Der Landesregierung und der Träger der Pflegeversicherung NRW

Regionalbüro Region Düsseldorf
in Trägerschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Soziales und Jugend (50/22-3), 2. Etage, Raum A204
Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
Telefon Durchwahl: +49-211-89-22232, Zentrale: +49-211-89-22228
karin.kalina@duesseldorf.de

www.duesseldorf.de/senioren/regionalbue ... und-demenz
www.alter-pflege-demenz-nrw.de
Hier können Sie den Newsletter der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW abonnieren!


Broschüre "Nachbarschaftshilfe - Tipps und Informationen für Helfende" >>> https://nachbarschaftshilfe.nrw/wp-cont ... lfe-bf.pdf

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Pflegende Angehörige im Blick - Multiplikatorenangebot von "Zeit für mich"

Beitrag von WernerSchell » 03.01.2024, 08:19

Pflegende Angehörige im Blick - Multiplikatorenangebot von "Zeit für mich"

Gerne möchten wir Sie auf unsere Online Vortragsreihe "Pflegende Angehörige im Blick" aufmerksam machen. Hier werden verschiedene Themen aufgegriffen, die sich mit der Stärkung pflegender Angehöriger beschäftigen. Im Januar wird unter dem Motto "Stress lass nach!" thematisiert, wie Angehörige mit Stresssituationen umgehen können und welche Strategien anwendet werden können, um diesen entgegenzuwirken.

Eine Anmeldung ist unter dem folgenden Link möglich: https://eveeno.com/146643201 .
Die Vortragsreihe ist für Fachkräfte konzipiert, die im beruflichen Kontext mit pflegenden Angehörigen in Kontakt stehen. Flankiert wird dieses Angebot von der Online-Vortragsreihe "Zeit für mich", die speziell für pflegende Angehörige entwickelt wurde. Diese wird zweimal jährlich angeboten und beinhaltet jetzt im Frühling das Vortragsthema "Stress lass nach!" und zusätzlich als zweites Thema "Gutes Essen stärkt Körper und Seele".

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an Nadine Diederich-Cujai 02203 358 95 14, n.cujai@alexianer.de wenden.

Quelle: Mitteilung übermittelt am 02.01.2024
Nadine Diederich-Cujai
Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz
Köln und das südliche Rheinland
Auf der Kaiserbitz 3
51147 Köln
Telefonnumer: 02203/ 35895-14
Mobil: 0160/913 107 97
Fax: 02203/35895-19
E-Mail: n.cujai@alexianer.de
Home: www.alter-pflege-demenz-nrw.de
Facebook: https://www.facebook.com/RAPDKoeln

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Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige nun leichter

Beitrag von WernerSchell » 19.01.2024, 11:06

Verbraucherzentrale NRW


Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige nun leichter
Weniger Hürden für ehrenamtliche Unterstützung


Seit Jahresbeginn ist es für pflegebedürftige Menschen in NRW einfacher, Nachbarschaftshilfe über die Pflegekasse abzurechnen. Denn die Voraussetzungen dafür, wer diese Hilfe gegen Geld erbringen darf, sind vereinfacht worden. Ein Kurs ist nicht mehr verpflichtend.

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• Weniger Hürden bei der Nachbarschaftshilfe:
Seit dem 1. Januar 2024 gelten weniger strenge Voraussetzungen für die sogenannte Nachbarschaftshilfe. Zur Nachbarschaftshilfe zählt zum Beispiel, pflegebedürftige Menschen regelmäßig beim Einkaufen, Kochen, bei Arzt- und Behördengängen oder bei Ausflügen zu unterstützten. Dafür kann der Entlastungsbetrag als Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Neu ist, dass Helfende gegenüber der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person die Teilnahme an einem Nachbarschaftshelferkurs oder an einem Pflegekurs nicht mehr zwingend nachweisen müssen. Es reicht, das Informationsangebot bzw. die Broschüre „Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende“ zu kennen. Sie ist auf der Seite www.nachbarschaftshilfe.nrw als Online-Version oder als Papier-Version beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW erhältlich. Die ehrenamtliche Unterstützung im Alltag kann von Personen in der Nachbarschaft, von Freunden oder zum Beispiel den Mitgliedern von Vereinen oder Kirchengemeinden geleistet werden. Helfenden kann über den Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich ab Pflegegrad 1) eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.

• Wer keine Nachbarschaftshilfe erbringen darf:
Wer gegenüber der Pflegekasse offiziell als Pflegeperson eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad benannt ist, kann nicht gleichzeitig Nachbarschaftshilfe erbringen und von dieser Person den Entlastungsbetrag erhalten. Das hat das zuständige Gesundheitsministerium des Landes NRW zum Jahreswechsel noch einmal klargestellt. Was sonst noch zu beachten ist: Die Hilfe muss ehrenamtlich erfolgen und darf nur für eine Person erbracht werden. Helfer:innen dürfen nicht mit der betreuten Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Geschwister). Ebenfalls dürfen sie nicht mit der pflegebedürftigen Person im selben Haushalt leben.

• Wie Nachbarschaftshilfe abgerechnet wird:
Der Nachweis gegenüber der Pflegekasse erfolgt über ein Musterformular, das auf Antrag bei der eigenen Pflegekasse oder auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW erhältlich ist. Auf dem Formular kann für einen definierten Zeitraum der Name des Helfenden und die Stundenzahl eingetragen werden. Eine detaillierte Auflistung der Hilfe-Arbeiten ist nicht nötig. Es reicht, das Datum, den Betrag und als Leistungsbezeichnung „Unterstützung im Alltag“ anzugeben. Für etwaige Nachfragen durch die Pflegekasse sollten die erbrachten Tätigkeiten aber kurz dokumentiert und gegebenenfalls begründet werden können. Maximal sind 125 Euro pro Monat verfügbar. Leistungen eines Jahres können bis Ende Juni des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Weiterführende Infos und Links:
• Mehr zur Nachbarschaftshilfe gibt es hier: www.pflegewegweiser-nrw.de/neues-zur-qu ... haftshilfe
• Musterformular der Verbraucherzentrale NRW für die Einreichung von Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse: www.verbraucherzentrale.nrw/node/65314
• Bei Fragen rund um die Pflege hilft der Pflegewegweiser NRW, ein Projekt der Verbraucherzentrale NRW. Die kostenfreie Hotline ist jetzt täglich eine Stunde länger erreichbar unter 0800 40 40 044 (montags, dienstags, mittwochs, freitags von 9.00 - 13.00 Uhr und donnerstags von 13.00 - 17.00 Uhr: www.pflegewegweiser-nrw.de
• Ratgeber „Handbuch Pflege“ (Neuauflage) im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/ges ... e-46009130

Für weitere Informationen
Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 91380-1101
presse@verbraucherzentrale.nrw
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Quelle: Pressemitteilung vom 19.01.2024
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/91380-1101

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Nachbarschaftshilfe - Tipps und Informationen für Helfende

Beitrag von WernerSchell » 23.03.2024, 16:18

Broschüre "Nachbarschaftshilfe - Tipps und Informationen für Helfende" >>> https://nachbarschaftshilfe.nrw/wp-cont ... lfe-bf.pdfbasr

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