Arzneimittelversorgung älterer Menschen - mehr Sorgfalt

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WernerSchell
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Erst der Patient, dann der Profit

Beitrag von WernerSchell » 20.06.2016, 06:48

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Medizin und Ökonomie - „Erst der Patient, dann der Profit.“

Nach deutlichen Willensäußerungen beim 119. Deutschen Ärztetag muss klar sein: „Wer uns Ärzte als Leistungserbringer dazu verpflichten will, Leistungen zu verkaufen, der darf sich nicht wundern, wenn sich dieses System dann nach betriebswirtschaftlichen Kriterien organisiert.“. Wirtschaftliches Denken und Qualität schließen sich keinesfalls aus. Es müsse aber eben ein dem Gesundheitswesen und der Patientenversorgung angemessenes wirtschaftliches Denken sein. Prof. Hans-Fred Weiser, Präsident des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK), sagte in seinem Gastvortrag über die Grenzen des ökonomisch Zumutbaren: „Wir sind alle einer Meinung: Ethisch verantwortliche Medizin kennt nicht den Verkauf von Kniegelenken, Herzkatheter-Operationen oder Organtransplantationen gegen Bonus.“ Weisers Ansicht nach sind die Probleme der Ökonomisierung im Gesundheitswesen von der Politik hausgemacht – durch die Einführung des DRG-SystemsEiner aktuellen Untersuchung der Unternehmensberatung Kienbaum zufolge hätten 97 Prozent der leitenden Krankenhausärzte im Jahr 2015 Verträge mit monetären Anreizen gehabt. Noch vor 20 Jahren seien es nur fünf Prozent gewesen. Und die Ökonomisierung habe längst auf alle Klinikärzte durchgegriffen. Quelle: MBZ, Juni 2016 - http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 849#p92849

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Pflegenotstand: schnelle Auflösung dringend !

Beitrag von WernerSchell » 01.07.2016, 07:28

Aus Forum:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=21698

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Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 30.06.2016

In den Pflegeeinrichtungen besteht trotz einiger Reformschritte weiterhin ein Pflegenotstand
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk sieht sich erneut veranlasst, auf die dringend notwendige Verbesserung der Stellenschlüssel aufmerksam zu machen

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ), Regionalausgabe der Rheinischen Post, berichtet in ihrem Lokalteil Grevenbroich am 29.06.2016 über ein Seniorenheim und titelt: "Ausnahmeheim ohne Pflegenotstand". Quelle: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/gre ... -1.6082917

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Ohne auf die angesprochene Pflegeinrichtung näher einzugehen, ergibt sich:

Die Pflege-Rahmenbedingungen sind für die bundesdeutschen Pflegeeinrichtungen völlig unzureichend. Dies u.a. deshalb, weil die vorgegebenen Stellenschlüssel weit davon entfernt sind, dem wirklichen Bedarf an Pflegekräften gerecht zu werden. In § 11 SGB XI ist ausdrücklich herausgestellt, dass die Pflege in den Einrichtungen nach den aktuellen pflegewissenschaftlichen Standards zu erfolgen hat. Dazu hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ein umfangreiches Statement gefertigt und dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe beim Neusser Pflegetreff am 13.05.2014 übergeben. Downloadmöglichkeit unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf Das im Statement beschriebene Anliegen konnte anschließend am 08.07.2014 in einem Gespräch im Bundesgesundheitsministerium in Bonn vertiefend erläutert werden. Beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 konnte dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe das Anliegen zur Auflösung des Pflegenotstandes dann nochmals verdeutlicht werden. Eine Filmdokumentation informiert: Kurzfassung > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk - Langfassung > https://youtu.be/4cy5Ey-cBNg

Um den pflegerischen Anforderungen gerecht zu werden, müssen die Stellenschlüssel für alle Einrichtungen deutlich verbessert werden. Obwohl durch die Pflegestärkungsgesetze (PSG) I und II diesen Erfordernissen nicht Rechnung getragen worden ist, gibt es immerhin Regelungen in § 113c SGB XI, die für die Zeit nach 2020 ein einheitliches Personalbemessungssystem erwarten lassen. Bis dahin soll es Aufgabe der Ländergremien sein, auch mit Rücksicht auf die ab 01.01.2017 geltenden neuen Pflegegrade, die Stellensituation in den Pflegeeinrichtungen auf der Grundlage der Rahmenverträge (§ 75 SGB XI) zu verbessern. Insoweit hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk die Landessozial- und Pflegeministerien am 10.02. und 09.06.2016 angeschrieben und für entsprechende Initiativen geworben. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=21511
- Beim Pflegetreff am 27.04.2014 wurde die Stellenproblematik erneut angesprochen. Ein Auszug aus der Filmdokumentation informiert: > youtu.be/LOnV_OY2j-A

Angesichts der Tatsache, dass die Stellenpläne der Einrichtungen an den Pflegestufen der BewohnerInnen auszurichten sind, kann es sein, dass kurzfristig eine personelle Unter- oder Überbesetzung eintritt. Bei einer geringen Überbesetzung gleich davon zu sprechen, es bestehe kein Pflegenotstand, ist aber völlig abwegig.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk muss mit Rücksicht auf die weiter ausstehenden Reformschritte zur bundesweiten Auflösung des Pflegenotstandes darauf aufmerksam machen, dass in allen Pflegeeinrichtungen unzureichende Stellenschlüssel daran hindern, eine wirklich gute bzw. angemessene Pflege und Betreuung der BewohnerInnen so zu gewährleisten, wie es allgemein erwartet wird. Die Pflege-Charta zeigt ergänzend zum SGB XI auf, wie die Pflege und Betreuung zu gestalten ist. Siehe insoweit > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =6&t=21674 Die unzureichenden Pflege - Rahmenbedingungen schließen natürlich nicht aus, dass sich Einrichtungen bzw. das zu knapp bemessene Personal mit allergrößten Anstrengungen bemühen, dem Versorgungsauftrag möglichst nahe zu kommen.

Unabhängig von diesen Stellenerwägungen macht Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk auch aktuell auf weitere Reformerfordernisse aufmerksam. Insoweit wurde am 29.06.2016 folgendes Statement vorgelegt:

Der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegte und vom Bundeskabinett am 28.06.2016 beschlossene Gesetzentwurf für ein PSG III bedarf einer grundlegenden Überarbeitung mit dem Ziel, kommunale Quartiershilfen mit finanzieller Förderung zu gestalten. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" erfordert vor Ort - nahe bei den Menschen - umfangreiche Hilfe- und Unterstützungsstrukturen. Allein weitere Pflege - Beratungsstrukturen helfen nicht weiter. Insoweit sind bereits die Pflegekassen in der Pflicht. - Das BMG wurde daher am 27.06.2016 mit einer umfänglichen Zuschrift erneut um entsprechende Regelungen im geplanten PSG III gebeten. Siehe dazu die entsprechenden Texte unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=21444

Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

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Arzneimittelversorgung älterer Menschen - mehr Sorgfalt

Beitrag von WernerSchell » 15.07.2016, 15:48

Am 15.07.2016 bei Facebook gepostet:

„Arzneimittelversorgung der älteren Menschen“ - Thema beim Neusser Pflegetreff am 27.04.2016. Es wurden zahlreiche Handlungserfordernisse deutlich!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert in einem Statement vom 15.07.2016 hier: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072016.pdf
Die Ärzteschaft ist vorrangig gefordert! Die Filmdokumentation vom Pflegetreff mahnt mehr Sorgfalt an: > https://youtu.be/BtVjGv00e6U

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Medikationssicherheit dringend geboten

Beitrag von WernerSchell » 16.09.2016, 07:08

Am 16.09.2016 wurde bei Facebook gepostet:
Tag der Patientensicherheit am 17.09.2016 im Zeichen der Medikationssicherheit!
Der Neusser Pflegetreff am 27.04.2016 hat die Arzneimittelversorgung, v.a. der
älteren Menschen, bereits kritisch beleuchtet und die Pflichten der Ärzte aufgezeigt.
Es ist allerhöchste Sorgfalt angezeigt nach dem Motto: Weniger ist oft mehr!
Eine Filmdokumentation und ein umfangreiches Statement informieren!
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21794

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Arzneimittelversorgung: Weniger ist oft mehr

Beitrag von WernerSchell » 15.10.2016, 12:51

Am 15.10.2016 bei Facebook gepostet:
Die Medikation, v.a. der älteren Menschen, muss, so hat der Neusser Pflegetreff am 27.04.2016 verdeutlicht, schnellstmöglich verbessert werden. Mehr Zuwendung durch sprechende Medizin und sorgsam abgewogene Arzneimittelverordnungen der Ärzte sind geboten. Der nunmehr vorgesehene Medikationsplan ist eine Ergänzung, wird aber die Arzneimittelversorgung allein nicht verbessern. Es gilt umzusetzen: "Weniger ist oft mehr". - Näheres ergibt sich aus einem umfangreichen Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072016.pdf

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Medikation - Aufklärung und Dokumentation zwingend

Beitrag von WernerSchell » 11.12.2016, 08:10

Aus Forum:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21899

Medikation - Aufklärung und Dokumentation zwingend

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Der Behandelnde ist nach § 630e BGB grundsätzlich verpflichtet, wichtige Vorgänge aufzuzeichnen, also schriftlich zu dokumentieren.
Dazu gehört die Aufklärung, natürlich auch bezüglich einer Medikation
.
"… (2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen,
insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen.
Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen. …" - Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/630f.html
Mangelt es an einer solchen Dokumentation, tritt die Umkehr der Beweislast ein (§ 630 h BGB):
"… (2) Der Behandelnde hat zu beweisen, dass er eine Einwilligung gemäß § 630d eingeholt und entsprechend den Anforderungen des § 630e aufgeklärt hat. Genügt die Aufklärung nicht den Anforderungen des § 630e,
kann der Behandelnde sich darauf berufen, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt hätte. …" - Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/630h.html

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Weitere Informationen:

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Arzthaftung - Die ärztlichen Aufklärungspflichten bei der Arzneimitteltherapie
von Prof. Dr. Dr. R. Dettmeyer, Institut für Rechtsmedizin, Gießen E-Mail: Reinhard.Dettmeyer@forens.med.uni-giessen.de
Der ärztliche Heileingriff wird tatbestandlich als Körperverletzungsdelikt angesehen, der eines Rechtfertigungsgrundes bedarf – im Regelfall der rechtfertigenden Einwilligung des Patienten nach vorheriger ordnungsgemäßer Aufklärung.
Dies gilt auch für die Abgabe eines Arzneimittels bzw. einer medikamentösen Therapie, das die häufigste Form einer Therapie darstellt. Zugleich ist die Aufklärung vertragliche Pflicht. Doch welche Aufklärungspflichten treffen den
Chefarzt und sein Team bei der Arzneimitteltherapie? Der nachfolgende Beitrag nennt die wichtigsten Punkte.
Über was muss aufgeklärt werden?
… (weiter lesen unter) … http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk ... id=1290&am

Juristische Risiken der Pharmakotherapie oder Im Zweifel haftet der Arzt
Relevanz der ärztlichen Aufklärung aus rechtlicher Sicht insbesondere bei der Pharmakotherapie

Rechtsanwalt Dr. A. Wienke
Wienke & Becker - Köln

Pharmakotherapeutische Aufklärung
„Handbuch des Arztrechts“
:
„Die Medikation verpflichtet den Arzt dazu, den Kranken über Dosis, Unverträglichkeit und Nebenfolgen ins Bild zu setzen. Die Instruktionspflicht reicht umso weiter, je gefährlicher das Präparat ist.
Verschreibt der Arzt seinem Patienten ein in der Anwendung nicht ungefährliches Arzneimittel, so hat er ihn darüber aufzuklären und durch geeignete Maßnahmen, ggf. Überwachung, die schonende Applikation sicherzustellen.“
„Flüchtige Hinweise auf Begleitdrucksachen entlasten den Arzt nicht. Auf den Beipackzettel darf der Arzt sich nicht verlassen. Vielfach genügt das Lesen des Beipackzettels durch den Patienten nicht, so dass er im Interesse seines
Selbstbestimmungsrechts – nämlich auch etwas Unvernünftiges zu tun – auf ergänzende mündliche Informationen des behandelnden Arztes angewiesen bleibt.“
… (weiter lesen unter ) … https://www.mh-hannover.de/fileadmin/or ... Wienke.pdf

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Ärztekammer Berlin informiert - Stand Juni 2015:
Die ärztliche Aufklärungspflicht

Der Wille von Patientinnen und Patienten ist für Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich bindend. Nach dem Behandlungsvertrag sollen Ärztinnen und Ärzte Patientinnen und Patienten als selbstverantwortliche Partnerinnen und Partner
in Respekt vor deren persönlichen Rechten annehmen, um ihnen Rat und Hilfe zu geben. Eine Patientin oder ein Patient kann jedoch das Recht auf Selbstbestimmung nur dann wahr-nehmen, wenn sie oder er von der Ärztin oder dem Arzt
vor der Behandlung umfassend über Diagnose, Therapiemöglichkeiten und mögliche Komplikationen aufgeklärt worden ist.
… (weiter lesen unter) … https://www.aerztekammer-berlin.de/10ar ... flicht.pdf

Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. März 2005 - VI ZR 289/03 -

… Die Beklagte sei verpflichtet gewesen, die Klägerin über die mit der Einnahme des Medikaments verbundenen Nebenwirkungen und Risiken zu informieren. Unter den hier gegebenen Umständen reiche der Warnhinweis in der Packungsbeilage
des Pharmaherstellers nicht aus. In Anbetracht der möglichen schweren Folgen, die sich für die Lebensführung der Klägerin bei Einnahme des Medikaments ergeben konnten und auch später verwirklicht haben, habe auch die Beklagte als das
Medikament verordnende Ärztin darüber aufklären müssen, daß das Medikament in Verbindung mit dem Rauchen das erhebliche Risiko eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls in sich barg. Nur dann hätte die Klägerin ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben
und sich entweder dafür entscheiden können, das Medikament einzunehmen und das Rauchen einzustellen, oder wenn sie sich als Raucherin nicht in der Lage sah, das Rauchen aufzugeben, auf die Einnahme des Medikaments wegen des bestehenden
Risikos zu verzichten.
… (weiter lesen unter) … http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... &linked=pm

+++
Über die Rechte der Patienten wird regelmäßig in Vorträgen informiert. Die nächste Vortragsveranstaltung
findet am 23.01.2017, 17.30 Uhr, in der Volkshochschule Neuss statt. Der Eintritt ist, wie immer frei.

Sie die weiteren Hinweise in diesem Forum unter folgender Adresse: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=21734

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Ärzte erläutern Medikationspläne zu wenig

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2017, 17:23

Ärzte erläutern Medikationspläne zu wenig.
Patienten sollten nachfragen und mitreden!
Fazit muss sein: "Weniger ist oft mehr".

>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=21188

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Antidementiva und Lipidsenker bis zum letzten Atemzug

Beitrag von WernerSchell » 20.04.2017, 07:09

Aus Forum:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22092

Ärzte Zeitung online, 20.04.2017
Geriatrie
Antidementiva und Lipidsenker bis zum letzten Atemzug


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Palliative Therapie: Der Nutzen der Medikamente ist regelmäßig kritisch zu überdenken.
Dazu sind auch die Fachkollegen hinzuzuziehen. © CHW / fotolia.com


Obwohl ihr Tod schon absehbar ist, werden Pflegeheimpatienten mit fortgeschrittener Demenz oft noch mit Medikamenten wie Antidementiva oder Lipidsenkern behandelt. Viele Betroffene bekommen die Präparate sogar noch in der letzten Woche vor dem Tod, so eine Studie.
Von Christine Starostzik
TORONTO. Jeder vierte Patient mit fortgeschrittener Demenz stirbt binnen sechs Monaten. Damit haben die Betroffenen noch eine ähnlich lange Lebenserwartung wie Frauen mit metastasiertem Brustkrebs oder Patienten mit Herzinsuffizienz im Stadium IV. In der terminalen Lebensphase sollten Ärzte aber vor allem die Lebensqualität verbessern helfen; aggressive Eingriffe und belastende Behandlungen sind einzuschränken (J Am Geritatr Soc 2008; 56; 1306). Doch dies wird offenbar immer wieder missachtet.
Medikamente mit fraglichem Nutzen
Wie steht es bei alten Menschen in Pflegeheimen um die Verschreibung von Medikamenten mit fraglichem Nutzen (Medications of questionable benefit, MQBs)? Das haben Jeremy Matlow von der University of Toronto und Kollegen in einer populationsbasierten Querschnittstudie untersucht (J Am Geriatr Soc 2017, online 29. März).
.... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=933 ... enz&n=5703

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Siehe auch unter
Pflege-Report 2017 ... Buchtipp > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22062
In Münchner Heimen wird jeder Zweite ruhiggestellt > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22072
Statement zur ärztlichen Verantwortung bei der Arzneimittelversorgung > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf

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Mangelhafte Arzneimittelversorgung der älteren Menschen

Beitrag von WernerSchell » 29.05.2017, 07:20

Am 29.05.2017 bei Facebook gepostet:

Mangelhafte Arzneimittelversorgung der älteren Menschen, v.a. in den Stationären Pflegeeinrichtungen ... Es müssen nach jahrelangen Diskussionen endlich Lösungen gefunden werden .... Briefzuschrift an die AOK Rheinland/Hamburg vom 28.05.2017. Angesichts des "Pflege-Reports 2016" wird angeregt, das Thema Medikation aufzugreifen und ggf. vorweg in einer Gesprächsrunde zu erörtern, wie kurzfristig vorgegangen werden kann. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22146

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Pharma-Crime - Kopiert, gepanscht, verfälscht ... Buchtipp

Beitrag von WernerSchell » 06.06.2017, 12:34

Medikamente: Kopiert, gepanscht, verfälscht ... Eine aktuelle Buchveröffentlichung "Pharma-Crime" informiert und beschreibt, dass unsere Medikamente nicht mehr sicher sind. Bereits jedes hundertste Medikament in unseren Apotheken und Krankenhäusern gefälscht ist. Vor allem lebenserhaltende und stark nachgefragte Arzneimittel sind betroffen. Ein spannender und erschütternder Bericht über Profitgier, die selbst vor unserer Gesundheit nicht haltmacht. … Die hiesige Mahnung bezüglich der Arzneimittelversorung - "Weniger ist oft mehr" - bekommt damit eine völlig neue Bedeutung.
>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =6&t=22153

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