Vorsorge für den Katastrophenfall - Ratgeber informiert

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Frieden auf Erden !

Beitrag von WernerSchell » 21.12.2022, 11:07

Frohe Weihnachten und alles Gute im neuen Jahr 2023!

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Solidarität mit der Ukraine ...

Beitrag von WernerSchell » 01.01.2023, 08:42

Solidarität mit der Ukraine ...

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Frohe Ostern und erholsame Feiertage! - Meine Empfehlung: Ausreichend Bewegung und gesunde Ernährung!

Beitrag von WernerSchell » 08.04.2023, 06:54

Frohe Ostern und erholsame Feiertage! - Meine Empfehlung: Ausreichend Bewegung und gesunde Ernährung! - Infos dazu >>> https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... p?f=5&t=78

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Schutz vor Hochwasser und Starkregen - Infoveranstaltung am 05.05.2023

Beitrag von WernerSchell » 28.04.2023, 10:40

Schutz vor Hochwasser und Starkregen - Infoveranstaltung am 05.05.2023, 14.30 - 18.30 Uhr, im Bürgerhaus Neuss-Erfttal!


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Infotag in Neuss-Erfttal - Bürger wappnen sich für Naturkatastrophen

Beitrag von WernerSchell » 08.05.2023, 07:23

Info-Tag in Neuss
Bürger wappnen sich für Naturkatastrophen
Erfttal · Was tun gegen Starkregen und Co.? Diese und weitere Fragen standen jetzt in Erfttal im Fokus. Auch über den Inhalt eines „Notfallkoffers“ wurde beraten.

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(weiter lesen unter) … > https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-89625703

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Starkregenschutz: So bleibt der Keller trocken

Beitrag von WernerSchell » 23.05.2023, 11:43

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Starkregenschutz: So bleibt der Keller trocken
Tipps der Verbraucherzentrale NRW zur richtigen Vorsorge gegen Schäden an Haus und Grundstück.


Mit dem beginnenden Sommer steigt auch wieder die Gefahr von Starkregen: Heftige Gewitter, anhaltender Regen und Hochwasser überfordern schnell die kommunale Kanalisation. Dann können die Abwasserkanäle die gewaltigen Wassermengen nicht mehr aufnehmen und ableiten – das Wasser staut sich und überflutet die Straßen. Dann können tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume volllaufen. Zusätzlich kann Schmutzwasser durch Rückstau aus dem Kanal ins Gebäude zurückgedrängt werden und an Wänden, Böden und Einrichtung viele Schäden anrichten. „Was viele nicht wissen: Für alle Schäden durch Rückstau haften Grundstückseigentümer:innen selbst. Sie sollten deshalb rechtzeitig geeignete Vorkehrungen treffen“, empfiehlt Fatma Özkan, Leiterin des Projekts Klimafolgenanpassung und Grundstücksentwässerung bei der Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt Tipps, wie man sich schützen kann.

• Schutzmaßnahmen gegen Überflutung
Wichtig ist, oberirdisch abfließendes Wasser vom Gebäude fernzuhalten. Dafür muss so gut wie möglich vermieden werden, dass Wasser über tiefliegende Hauseingänge, Kellergeschosse, Souterrainwohnungen, Garagenzufahrten, Fenster oder Lichtschächte eindringt. Bei Neubauten sollten bereits bei der Planung entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Bei bestehenden Häusern kann nachgerüstet werden. Je nach Lage und den örtlichen Gegebenheiten sind Überdachungen, Bodenschwellen, ein Gefälle am Eingangsbereich, Türschwellen, Aufkantungen, andere Barrieresysteme oder drucksichere Kellerfenster eine Option. Neu geschaffene Geländemulden und Bodensenken auf dem Grundstück lassen das Regenwasser zudem besser versickern. Ebenso hilft es, versiegelte Oberflächen im Vorgarten oder bei Auffahrten zu entsiegeln. Sind alle Schwachstellen vor Ort bekannt, lässt sich entscheiden, welche Maßnahmen einzeln oder auch in Kombination sinnvoll sind.

• Schutzvorkehrungen gegen Rückstau
Souterrainwohnungen und Räume unterhalb des Straßenniveaus, die über eine Toilette oder einen Wasseranschluss verfügen, sind bei einem Rückstau besonders gefährdet. Daher ist es sinnvoll, bereits bei der Bauplanung abzuwägen, ob dort auf bestimmte Abflüsse verzichtet werden kann. Ungenutzte Abläufe sollten verschlossen werden. Liegen Räume unterhalb des Straßenniveaus, kann nur eine Hebeanlage das Gebäude angemessen schützen. Sie pumpt die Wassermassen über die Rückstauebene hinweg in den Kanal. Mit einer solchen Anlage sind Toiletten und Duschen auch während eines Rückstaus weiter nutzbar. Für Vermieter:innen gilt: Sie müssen dafür sorgen, dass die Sanitäranlagen im Wohngebäude jederzeit zur Verfügung stehen. Kostengünstiger als Hebeanlagen sind Rückstauklappen, die aber nicht für einen Abfluss des Wassers sorgen können. Sie schützen das Gebäude im Falle eines Rückstaus lediglich vor dem Eindringen von Wasser aus dem öffentlichen Kanal. Während längerer Abwesenheit sollten sämtliche Rückstauklappen verriegelt und alle Fenster im Keller fest verschlossen werden.

• Fachgerechter Einbau
Um eine Immobilie rückstausicher zu machen, ist eine Beratung bei einem Sanitärfachbetrieb sinnvoll, um genau zu klären, wo die Rückstausicherung angebracht werden muss. Bei der Planung eines Neubaus sollte der Rückstauschutz vom Architekturbüro mitbedacht werden. Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft oder Sanitärfachbetriebe, die Anlagen zur Rückstausicherung installieren, sind hier die richten Ansprechpartner.

• Regelmäßige Wartung
Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, sonst riskieren Eigentümer:innen bei Schäden ihren Versicherungsschutz. Manuelle Rückstauklappen können nach einer fachkundigen Unterweisung selbst gewartet werden. Um im Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, sollte die eigene Wartung vorsorglich dokumentiert werden. Viele Fachbetriebe bieten auch Wartungsverträge an. Vor einer Auftragsvergabe ist es stets ratsam, mehrere Angebote einzuholen und Leistungen und Preise zu vergleichen.

• Richtige Versicherung
Kommunen haften nicht für Rückstau-Schäden an privaten Häusern. Auch in der eigenen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ist das Rückstau-Risiko nicht automatisch mitversichert. Rückstau, Überschwemmung und weitere Naturgefahren müssen dafür explizit mit aufgenommen werden. Im Schadensfall können Versicherungen einen Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstau-Sicherungen verlangen. Achtung: Nicht jeder Rückstau ist mitversichert, hierbei kommt es auf das Kleingedruckte an. Ein Blick in die Vertragsbedingungen verschafft Klarheit.

Weiterführende Infos und Links:
• Kostenfreie Beratung zum Schutz vor Rückstau und Überflutung sowie rund um die Prüfung und Sanierung der Abwasseranlage unter der Rufnummer 0211/3809-300 oder unter der E-Mail-Adresse abwasser@verbraucherzentrale.nrw.
• Versicherungsberatung (kostenpfichtig) in den örtlichen Beratungsstellen Mehr unter www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung
• Wie sich Grundstückseigentümer:innen wirksam schützen können und welche rechtlichen und versicherungstechnischen Aspekte sie beachten sollten, erfahren Verbraucher:innen in einer am 1. Juni startenden Online-Seminarreihe „Schutz vor Starkregen“. Kostenlose Anmeldung unter www.verbraucherzentrale.nrw/veranstaltungen

Für weitere Informationen
Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbraucherzentrale.nrw
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Quelle Pressemitteilung vom 23.05.2023
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216


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Spaltung und Streit behindern den notwendigen Wandel

Beitrag von WernerSchell » 28.05.2023, 06:31

Frohe und erholsame Pfingstfeiertage! …Und: >In einer Gesellschaft voller Störfaktoren braucht es ein neues Pfingstwunder. Denn Spaltung und Streit behindern den notwendigen Wandel, auch jenseits der Klimafrage ("Das geht uns auf den Geist"). Ein Geistesblitz scheint dringend notwendig: Das Wunder des Verstehens, das Streit und Einsamkeit überwindet.< (Horst Thoren, Rheinische Post, 27.05.2023).

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Wundversorgung vor der Zeitenwende? Congress am 30.11.2023

Beitrag von WernerSchell » 04.07.2023, 16:55

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Wundversorgung vor der Zeitenwende?
16. Interdisziplinärer WundCongress am 30.11.2023

live & virtuell

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Prof. Dr. Volker Großkopf

Wundcongress 3012023  Referenten.PNG
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Quelle und weitere Informationen > https://www.wundcongress.de/

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Neue Organisation und neue Kräfte: Kreis stärkt den Katastrophenschutz

Beitrag von WernerSchell » 10.07.2023, 15:52

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG
Datum: 11. Juli 2023



Neue Organisation und neue Kräfte: Kreis stärkt den Katastrophenschutz

Rhein-Kreis Neuss. Corona-Pandemie, Flutkatastrophe an Ahr und Erft, Krieg in der Ukraine, befürchteter Energiemangel – die Bedrohungslage in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Der Rhein-Kreis Neuss ist nach den Vorschriften des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes als Untere Katastrophenschutzbehörde zuständig, Vorkehrungen zur Bewältigung solcher Szenarien zu treffen. „Politik und Verwaltung haben sich daher mit der Thematik intensiv beschäftigt und beschlossen, den Katastrophenschutz im Rhein-Kreis Neuss zu stärken“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

Der Rhein-Kreis Neuss wird seine Abteilung für Bevölkerungsschutz im Amt für Sicherheit und Ordnung neu strukturieren. Zur Abteilung gehören neben dem Katastrophenschutz auch der Rettungsdienst und die Kreisleitstelle, in der die Notrufe aus Rettungsdienst und Feuerwehr eingehen. Auch die Koordinierungsgruppe des Krisenstabs des Kreises ist dort angedockt.

Die Vernetzung dieser komplexen Fachbereiche benötigt viel Erfahrung und auch ein hohes Maß an technischem Wissen. An der Spitze der Abteilung steht nun mit Kreisbrandmeister Michael Wolff ein feuerwehrtechnischer Beamter. Die Stelle des hauptamtlichen Kreisbrandmeisters wurde im Hinblick auf die zusätzlichen Aufgaben auf eine Vollzeitstelle aufgestockt. „Durch den Wechsel in der Abteilungsleitung soll das Zusammenwirken der Fachbereiche gestärkt werden, insbesondere im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes“, so Amtsleiter Marcus Mertens.

Birgit Niesen, die die Abteilung über viele Jahre erfolgreich geleitet hat, bleibt dem Fachbereich treu und wird die zahlreichen und komplexen Verwaltungsaufgaben künftig tiefergehend übernehmen können. Aufgrund ihrer Erfahrung und ihren zahlreichen Kontakten innerhalb und außerhalb des Kreises trägt dies ebenso wesentlich dazu bei, die Abteilung auf ein festeres Fundament zu stellen.

Weiterer Baustein zur Stärkung des Katastrophenschutzes im Rhein-Kreis Neuss ist der politische Beschluss zur Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen. Derzeit laufen die entsprechenden Auswahlverfahren, und die erste neue Kraft ist bereits gefunden. Mit externer Unterstützung wird außerdem untersucht, welche besonderen Risiken der Rhein-Kreis Neuss für Katastrophenlagen aufweist und welche Maßnahmen erforderlich sind, um sich organisatorisch und inhaltlich dafür besser aufzustellen.

Erste Ergebnisse sollen in der Sitzung des Ausschusses für Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz im Oktober vorgestellt werden. Der Ausschuss diskutiert die Notwendigkeit der Schaffung eines Bevölkerungsschutzzentrums, wie es in anderen Kreisen bereits realisiert ist. Auch der Bedarf für den Neubau einer Kreisleitstelle ist Thema in Politik und Verwaltung.

Thilo Zimmermann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
Tel: +49 (0) 2131-928-0
Fax: +49 (0) 2131-928-1198
Email: Presse@rhein-kreis-neuss.de

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Gestaltung von Leistungen aus dem sozialen Netz ...

Beitrag von WernerSchell » 05.09.2023, 11:25

Aktuelle Erwägungen der "Ampel" über die Gestaltung von Leistungen aus dem sozialen Netz sind grundsätzlich nicht verkehrt. Allerdings ist der Schuldenstand der öffentlichen Haushalte so, dass Zurückhaltung bezüglich der Ausweitung von finanziellen Zuwendungen dringend geboten ist. Anreize, durch Arbeitsleistung den eigenen (Familien)Unterhalt zu sichern, müssen verstärkt werden (= "Fördern und Fordern"!). Die nachrückende Generation darf beanspruchen, von den angehäuften Schulden nicht "erdrückt" zu werden,


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