Sterbebegleitung und Sterbehilfe - Gesetze, Rechtsprechung, Deklarationen (Erklärungen), Richtlinien, Stellungnahmen ...

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3722
Registriert: 09.12.2013, 08:22

Sterbebegleitung und Sterbehilfe - Gesetze, Rechtsprechung, Deklarationen (Erklärungen), Richtlinien, Stellungnahmen ...

Beitrag von WernerSchell » 20.07.2023, 06:18

Buchtipp! - Eine Veröffentlichung mit umfangreichen Infos zu Sterbebegleitung und Sterbehilfe!

Schell, Werner (Autor):

Sterbebegleitung und Sterbehilfe
Gesetze, Rechtsprechung, Deklarationen (Erklärungen), Richtlinien, Stellungnahmen (Statements)

Bild

3. aktualisierte und erweiterte Auflage 2002
392 Seiten. .
ISBN 3-87706-729-8
Brigitte Kunz Verlag
Früherer Preis: 22,90 Euro - Jetzt noch käuflich zu ermäßigtem Preis über google.de - Angebote


Im April 1997 legte die BÄK ihren (ersten) Entwurf einer "Richtlinie zur ärztlichen Sterbebegleitung und den Grenzen zumutbarer Behandlung" vor und löste damit eine heftige und sehr kontrovers geführte Diskussion zur "Sterbebegleitung und Sterbehilfe" aus. Neuen Zündstoff bekam die Diskussion im Juli 1998, als das OLG Frankfurt a.M. in einem Beschlussverfahren die Auffassung vertrat, bei einer 85-jährigen Koma-Patientin sei eine Einstellung der künstlichen Ernährung über eine Magensonde nach § 1904 BGB genehmigungsfähig. Am 11.09.1998 hat dann schließlich die BÄK ihre neuen "Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung" verabschiedet und damit für die Ärzteschaft aktuelle Handlungsempfehlungen herausgegeben.

Trotz der inzwischen zahlreich vorliegenden Publikationen zum Thema und der verabschiedeten "Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung" herrscht offensichtlich weiterhin große Verunsicherung darüber, wie man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen umgeht, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen. Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten!

Es war daher für den Autor eine Herausforderung, die für die Sterbebegleitung und Sterbehilfe einschlägigen Gesetze, Rechtsprechung (z.B. Kemptener Urteil, Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 15.07.1998, Beschluss des LG München I vom 18.02.1999, Beschluss des LG Duisburg vom 09.11.1999), Deklarationen (Erklärungen), Richtlinien und Stellungnahmen (Statements) für eine breite Öffentlichkeit, insbesondere aber für die Gesundheitsberufe, in einem Buch zusammenzustellen. Ergänzt werden diese Texte u.a. durch folgende Buchabschnitte: Vorsorgliche Erklärungen (Ein kleiner Wegweiser mit Hinweisen zur Erstellung einer Patientenverfügung), Christliche Patientenverfügung, Hirntoddiagnostik, Bioethik-Konvention, Glossar, Anschriften und Literatur.

Der Autor verbindet mit der Vorstellung der zusammengetragenen Texte die Hoffnung, dass die Leserinnen und Leser ihr Wissen um den rechtlichen und ethischen Werterahmen der Sterbebegleitung und Sterbehilfe erweitern können, um dann sachverständig in der Lage zu sein, ihr eigenes Handeln in die richtigen Bahnen zu lenken. Im Sinne des "roten Fadens" der vom Autor vorgestellten Texte heißt dies kurz und bündig: Jedem muss ein menschenwürdiges Sterben unter Beachtung der Werteordnung des Grundgesetzes ermöglicht werden. Sterbebegleitung: Ja. Aktive Sterbehilfe: Nein!


Besprechungen zur 2. Buchauflage November 2000:

▶ Buchrezension von Jutta Dammann, lesen Sie bitte hier PDF > https://www.wernerschell.de/Aktuelles/b ... ension.pdf

▶ Werner Schell: Sterbebegleitung und Sterbehilfe
Gesetze, Rechtsprechung, Deklarationen (Erklärungen), Richtlinien, Stellungnahmen (Statements). Brigitte Kunz Verlag, Hagen 2. Auflage 2000, 296 Seiten, 29,80 DM
Mittlerweile liegt die zweite, aktualisierte Auflage von "Sterbebegleitung und Sterbehilfe" vor. Die erste Auflage erschien im Herbst 1998 vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main zum Behandlungsabbruch und einer analogen Anwendung des § 1904 BGB. Der Autor, Werner Schell, ist seit vielen Jahren als Verfasser zahlreicher Fachbücher und Aufsätze zum Arzt- und Pflegerecht bekannt.
Wie in der Vorauflage ist das Buch übersichtlich gegliedert. Neben einer kurzen Einführung in das Thema werden die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen (insbesondere GG, BGB, StGB) abgedruckt. Einen breiten Raum nehmen die veröffentlichten Entscheidungen zum Thema Sterbehilfe und Behandlungsabbruch ein. Neben der BGH-Entscheidung aus dem Jahr 1994 (sog. Kemptener Urteil) und der Entscheidung des OLG Frankfurt von 1998 werden in der aktuellen Neuauflage die zum Teil zustimmenden (LG Duisburg), aber auch ablehnenden Entscheidungen (LG München I) dokumentiert.
Den größten Raum des Buches nehmen die Erklärungen, Richtlinien und Stellungnahmen der unterschiedlichen Verbände und Institutionen zum Thema Sterbehilfe ein. Sie sind eine fast unerschöpfliche Fundgrube für jeden an dem Thema Interessierten. Ein kleines Glossar gibt auch dem Laien einen Blick in die wesentlichen medizinischen Fachausdrücke.
Das Buch von Werner Schell ist kein Buch über Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Es ist vielmehr eine umfassende und aktuelle Zusammenstellung der relevanten Rechtsprechung, der veröffentlichten Erklärungen und Richtlinien zum Thema. Insofern ist es eine wichtige Orientierungshilfe und ein Nachschlagewerk. Gerade für Betreuer und jeden, der sich mit den rechtlichen und ethischen Fragen der Sterbehilfe beschäftigt.
Guy Walther in Zeitschrift "Dr. med. Mabuse", Januar/Februar 2001, S. 58

▶ "Sterbebegleitung und Sterbehilfe" von Werner Schell - Menschliche Zuwendung in der Sterbebegleitung
Im Zuge der zunehmenden Technisierung der Welt erhält der Mensch immer mehr die uneingeschränkte Macht, über Leben und Tod zu entscheiden. Menschen, in erster Linie Ärzte, werden unmittelbar vor die Wahl gestellt, zu entscheiden, wann ein menschliches Leben als nicht mehr lebenswert gilt - die Gratwanderung zur aktiven Sterbehilfe ist sofort gegeben.
Es stellt sich die Frage: Mit welcher Rechtfertigung kann der Mensch über menschliches Leben richten? Ein Buch, das sich ausführlich dieser Thematik und Problematik widmet, ist Werner Schells "Sterbebegleitung und Sterbehilfe". Werner Schell, Autor mehrerer Fachbücher, lebt und arbeitet in Neuss-Erfttal.
Im Juni ist nun im Brigitte-Kunz-Verlag die zweite aktualisierte und erweiterte Auflage erschienen. Das Buch stellt eine Materialsammlung von Gesetzen, Rechtsprechungen, Deklarationen, Richtlinien und Stellungnahmen der unterschiedlichsten Vereinigungen dar. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Würde eines sterbenden Menschen und die damit verbundene Kontroverse um die aktive Sterbehilfe. Sehr detailreich und von den verschiedensten Standpunkten beleuchtet, wird diese Problematik aufgegriffen.
Erstes zentrales Kapitel ist die Zusammenstellung wichtiger Gesetzestexte. In einem Kommentar greift Werner Schell die in sich widersprüchliche judikative Haltung - einerseits der über allem stehende Schutz des menschlichen Lebens, andererseits die Legitimierung der aktiven Sterbehilfe - auf. Wie die rechtliche Grundlage Anwendung findet, suggerieren richterliche Rechtsprechungen für und wider die aktive Sterbehilfe. Ergänzung findet dieser Teil in Deklarationen, Richtlinien und Stellungnahmen, die den wesentlichsten Part des Buches ausmachen.
Sterbebegleitung, also menschliche Zuwendung, statt aktive Sterbehilfe bleibt dabei die Forderung des Autors. Die Stärke des Buches liegt in der objektiven Darstellung der Problematik. Der Leser bekommt ein Verständnis für die dialektische Situation, in der sich Ärzte befinden, wenn das Abschalten der Apparatur als erlösender Moment erscheint. Gleichzeitig verdeutlicht es die Mängel in der medizinischen Ausbildung bezüglich der Sterbebegleitung, so dass Ärzte oftmals nicht ausreichend auf "würdiges Sterben" vorbereitet sind.
Dabei verurteilt es jedoch nicht die Ärzte, vielmehr macht es ausdrücklich auf deren Zerrissenheit in der Entscheidung aufmerksam. Werner Schell gelingt es auch, dem unbefangenen Leser einen Eindruck von dieser sensiblen Kontroverse zu vermitteln. Trotz seiner klaren Parteinahme für die Sterbebegleitung oktroyiert er dem Leser nicht seine Meinung auf, sondern diskutiert die Problematik durch die Vielfalt der Quellen, die beide Positionen beleuchten.
Die Gratwanderung zwischen juristischen Spitzfindigkeiten und emotionalen Handlungen suggerieren, in welche Zwickmühle die Thematik Beteiligte führen kann. Letztendlich lässt der Autor dem Leser in seiner Publikation den Freiraum zur eigenen Reflexion über aktive Sterbehilfe und Sterbebegleitung und bietet somit eine Hilfe bei der Suche nach einer Haltung. (Brigitte-Kunz-Verlag)
Quelle: Bericht NGZ (Lokalteil) vom 01.08.2000/HDH

Texte zur 1. Buchauflage Sept. 1998:

▶ "Die Publikation ist ein Nachschlagewerk mit einer beeindruckenden Vielfalt und Bandbreite der aufgenommenen Quellen"(Quelle: Arndt May c/o Zentrum der Medizinischen Ethik an der Ruhr-Universität Bochum; 19.11.1998)
Das Buch "Sterbebegleitung und Sterbehilfe" wurde erstmalig im Fernsehsender N3, und zwar in der Ratgebersendung "Visite", am 29.9.1998 der Öffentlichkeit vorgestellt (Nähere Hinweise gab die Redaktion in einer Begleitbroschüre zur Sendung). Am 8.10.1998 berichtete die Stolberger Zeitung über Buch und Autor ("Menschliche Zuwendung bis an das Lebensende"). In der Zeitschrift "Heilberufe", Heft 11/1998, erschien ein erster Buchtip zum Buch (eine ausführliche Vorstellung von "Sterbebegleitung und Sterbehilfe" ist angekündigt!).
Die Vereinigung der Deutschen Medizinischen Fach- und Standespresse e.V. und die Bundesinteressenvertretung der Altenheimbewohner e.V. berichteten in Informationsschreiben von September/Oktober 1998 über das Buch. Das Zentrum für Medizinische Ethik an der Ruhr-Universität Bochum stellte in gesonderten Mailinglisten "MedEthik-list" und "Betreuungsrecht" das Buch den Abonnentinnen und Abonnenten vor. Es folgte ein Veröffentlichungshinweis im Deutschen Ärzteblatt vom 20.11.1998. Der Gesundheitsladen München e.V., Medizinisches Informations- und Kommunikationszentrum, stellte das Buch in seinem Rundbrief vom 1.12.1998 ausführlich vor. Die Zeitschrift "Pflege aktuell" (Mitgliederzeitschrift des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. - DBfK -) stellte in Heft 12/1998 eine ausführliche und sehr positive Buchbesprechung vor.
Die Neusser Presse informierte schließlich in der Sonderveröffentlichung der Neuß-Grevenbroicher Zeitung, "Heimatland", Ausgabe Dezember 1998, über das Buch. Der "marburger bund - Ärztliche Nachrichten" machte am 18.12.1998 in seinem Mitteilungsorgan für die angestellten Ärzte auf das Buch aufmerksam. Die Sarkoidosevereinigung, eine Selbsthilfeorganisation der Patienten, berichtete in der Vereinszeitung von Dezember 1998 umfassend über das Buch.

▶ Zeitschrift" "Pflegen ambulant", Heft 5 Oktober 1999:
Das Buch von Werner Schell, der durch zahlreiche Fachbücher und Artikel zum Pflege- und Arztrecht bekannt ist, informiert über die einschlägigen Gesetze, Rechtsprechung, Deklarationen, Richtlinien und Stellungnahmen einschließlich Hirntoddiagnostik und Bioethik-Konvention. Weitere Informationen bieten die Abschnitte "Vorsorgliche Erklärungen", "Glossar", "Anschriften" und "Literatur". Ärzte und Pflegende sollen mit dem Buch ermuntert werden, ihre Kompetenz zu einer menschenwürdigen Betreuung mit Nachdruck zu Geltung zu bringen.

▶ Horst Deinert, Fachbuchautor für das gesamte Betreuungsrecht, September 1999:
Beim vorliegenden Buch handelt es sich eine ausgesprochen umfassende Materialsammlung zum Titelthema des Buches. Auch bedingt zugehörige Bereiche, wie z.B. die Organspende/der Hirntod finden Berücksichtigung. Abgedruckt sind (meist im Volltext) nahezu alle Gerichtsentscheidungen der letzten Jahrzehnte, die sich mit der Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen beschäftigen (bis zur Sterbehilfeentscheidung des OLG Frankfurt Mitte 1998). Enthalten sind des weiteren zahlreiche berufspolitische Stellungnahmen auf nationaler und internationaler Ebene sowie internationale Abkommen (incl. der Bioethik-Konvention des Europarates) sowie Bundes- und Landesgesetze, dazu zahlreiche Adressen und ausführliche Literaturlisten.

▶ Zeitschrift "Kinderkrankenschwester", Heft 1/1999 (Ulrich Küster, Lehrer für Pflegeberufe, Krefeld):
Endlich! Das neue Buch des bekannten Autors Werner Schell greift sehr umfassend ein brisantes Thema auf, das insbesondere seit dem Beschluß des OLG Frankfurt/Main vom 15.7.1998 für ein lebhaftes Echo in den Medien sorgt. Das OLG hält in dieser Entscheidung den Abbruch der künstlichen Ernährung bei einer 85jährigen Komapatientin für zulässig. Für weitere Schlagzeilen sorgten die am 11.9.1998 vorgestellten "Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung der Bundesärztekammer (BÄK).
Der Autor geht in seinem Werk auf viele drängende Fragen ein: "Welche Rechte hat der Patient/Sterbende? Wie verhalte ich mich als Arzt/Pflegekraft? Welche Maßnahmen der Sterbehilfe sind erlaubt, welche aber nicht? ..." Einschlägige Gesetze, Urteile, Richtlinien und Deklarationen sind hier in vorbildlicher Weise zusammengefaßt. Wer sich mit dem Thema Sterbehilfe intensiver auseinandersetzen will bzw. muß, wird mit umfangreichen Informationen bedient. Der Autor bezieht eindeutig Stellung zur "aktiven Sterbehilfe", die er vehement ablehnt. ...
Das Buch von Werner Schell vermittelt keine fertigen Rezepte. Der Leser soll mit Hilfe der vorliegenden Positionsbeschreibungen und juristischen Grundsätze eigene Handlungskonzepte entwickeln. Anders läßt sich die Auseinandersetzung mit der Thematik auch nicht bewältigen. ...
Fazit: Die sparsame Ausstattung des Buches hat es dem Verlag offensichtlich ermöglicht, es zu einem günstigen Preis von 26,90 DM anzubieten. Hierin sind außerdem noch 2 DM für die Deutsche Hospiz Stiftung enthalten - noch ein Grund mehr, diese Veröffentlichung uneingeschränkt zu empfehlen.

▶ "weiterleben", Zeitschrift des "Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe" e.V., Dortmund, Nr. 30, März 1999:
"Es war für mich eine Herausforderung, die für die Sterbebegleitung und Sterbehilfe einschlägigen Gesetze, Rechtsprechung, Deklarationen (Erklärungen) Richtlinien und Stellungnahmen (Statements) für eine breite Öffentlichkeit, insbesondere aber für die Gesundheitsberufe, in einem Buch zusammenzustellen". So schreibt der Verfasser dieser Sammlung Werner Schell im Vorwort zum Buch.
Diese Herausforderung besteht nicht nur darin, daß der Autor die Dokumente und Stellungnahmen aus umfangreichen Quellen zusammengetragen hat. Schon allein dies macht den Band durchaus hilfreich und lesenswert: der Leser findet hier alle wichtigen Materialien zum Thema Sterbebegleitung, von den Grundgesetzartikeln bis zu den Erklärungen des letzten Jahres.
Das Streben des Autors solcher Zusammenstellung geht immer dahin, die Sammlung von Texten als lebendige Diskussion für die Leser darzustellen. Werner Schell, Dozent an verschiedenen Schulen und Weiterbildungseinrichtungen für die Pflegeberufe, Verfasser zahlreicher Fachbücher und Zeitschriftenartikel zum Arztrecht, hat bestimmt dieses Ziel erreicht: hinter der emotionsfreien Gesetzessprache und den nüchternen Formulierungen der Erklärungen entfaltet sich eine dramatische Auseinandersetzung.
Der Aufbau der Sammlung - die ersten zwei Buchabschnitte enthalten Gesetze und Rechtsprechung, der dritte die Deklarationen und Statements - spiegelt den Konflikt zwischen zwei unverletzlichen Menschenrechten - auf Leben und auf Selbstbestimmung - wider. Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und die Pflicht des Arztes, sich um die Erhaltung menschlichen Lebens in jeder Weise zu bemühen einerseits, und die Achtung des Patientenrechtes auf Linderung des Leidens andererseits, bilden den rechtlich-ethischen Rahmen dieses Konflikts.
Das Buch, das nicht nur bei praktischem Handeln hilft, sondern auch zum Nachdenken bewegt.
Ilya Perelmuter, AKG Geschäftsstelle

▶ "Rechtsdienst der Lebenshilfe", Hrsg. Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., Heft 2/99, Juni 1999:
Dieses Buch informiert umfassend über die einschlägigen Rechtsregeln und wichtigen Richtlinien, Empfehlungen bzw. Stellungnahmen zum Thema Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Angesprochen werden dabei Fragen, die den Sterbevorgang sowohl bei Erwachsenen als auch bei Säuglingen und Kindern betreffen. Nach einer kurzen Einführung gliedert sich das Buch in die Darstellung einschlägiger Rechtsvorschriften, die zum Teil in Fußnoten erläutert werden. Der Rechtsprechungsteil enthält 16 Gerichtsentscheidungen bis zu dem Beschluß des OLG Frankfurt vom 15. Juli 1998. Anschließend sind insgesamt 44 Deklarationen, Richtlinien und Stellungnahmen zum Thema abgedruckt. Der Abdruck der Richtlinien des wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer zur Feststellung des Hirntodes sowie das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates (Bio-Ethik-Konvention) runden das Werk ab.

▶ "Malteser-Magazin" (Hrsg. Malteser-Hilfsdienst e.V., Generalsekretariat Köln), Juni 1999:
Sterbebegleitung und Sterbehilfe - Dieses neueste Buch von Werner Schell packt ein "heißes Eisen" an. Denn spätestens seit dem Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 15. Juli 1998 über die Zulässigkeit des Abbruchs der künstlichen Ernährung einer 85jährigen Komapatientin und seit den neuen Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung wird das Thema in den Medien lebhaft diskutiert.
Trotz der zahlreichen Publikationen zum Thema Sterbebegleitung und Sterbehilfe herrscht offensichtlich weiterhin große Verunsicherung darüber, wie man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen umgeht, die dem Tod nahe sind und Beistand suchen. Welche Rechte hat der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Wie sollen sich die Angehörigen verhalten? Diese und zahlreiche weitere Fragen verlangen nach Antworten!
Es war für den Autor eine Herausforderung, die einschlägigen Gesetze, Rechtsprechung, Richtlinien und Stellungnahmen für eine breite Öffentlichkeit zu diesem Thema zusammenzufassen.

▶ Stolberger Zeitung, Ausgabe vom 8.10.1998:
... Bei der Neuerscheinung handelt es sich um eine umfangreiche Sammlung von Gesetzen, Urteilen, Deklarationen (Erklärungen), Richtlinien und Stellungnahmen zu diesem äußerst sensiblen Thema. Der Autor hat zugleich die Hoffnung, daß Leserinnen und Leser des Buches ihr Wissen um den rechtlichen und ethischen Werterahmen der Sterbebegleitung und Sterbehilfe erweitern können. Sie sollen zudem in die Lage versetzt werden, sachverständig ihr eigenes Handeln in die richtigen Bahnen zu lenken. Autor Werner Schell, der Lehrbeauftragter an der Katholischen Fachhochschule Köln ist, erklärt zudem: "Ärzte und Pflegende sollen ausdrücklich ermuntert werden, ihre Kompetenz zur menschenwürdigen Betreuung von Patientinnen und Patienten in der letzten Lebensphase mit Nachdruck zur Geltung zu bringen." Auf den Punkt gebracht heißt dies: "Jedem muß ein menschenwürdiges Sterben unter Beachtung der Werteordnung des Grundgesetzes ermöglicht werden. Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein!". ...

▶ Zentrum für Medizinische Ethik an der Ruhr-Universität Bochum (Arnd T. May M.A.), 19.11.1998:
... Der Autor Werner Schell ist Dozent verschiedener Bildungseinrichtungen im Bereich Gesundheitswesen und Behindertenrecht und auch Betreuungsrecht. Das Buch ist eine facettenreiche Sammlung verschiedenster Quellen. So sind auch schon die OLG-Frankfurt-Entscheidung und die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung abgedruckt. So finden sich auch Quellen, die sich sonst nur dem versierten Fachpublikum eröffnet hätten und die Auswahl der Dokumente und Entscheidungen ist hilfreich bei einer breiten Erörterung der Fragen der Sterbehilfe. Schell spricht sich für ein menschenwürdiges Sterben unter Beachtung der Werteordnung des Grundgesetzes aus und damit ausdrücklich für Sterbebegleitung. Aktive Sterbehilfe lehnt der Autor ab. Das von Werner Schell vorgelegte Buch ist eine Hilfe bei der Suche auf Antworten zu Fragen nach Patientenrechten, welche Maßnahmen zulässig sind, wie sich Angehörige verhalten sollen und welche Erwartungen an die Ärzte und Pflegepersonal gerichtet werden dürfen. Die Publikation ist ein Nachschlagewerk mit einer beeindruckenden Vielfalt und Bandbreite der aufgenommenen Quellen.

▶ Zeitschrift Pflege aktuell (fa), Heft 12/98:
Der Herausgeber des Bandes hat eine Reihe sehr lesenswerter Gerichtsentscheidungen und Stellungnahmen zum Thema Sterbebegleitung und Sterbehilfe zusammengetragen. Im ersten Teil werden eine Reihe von Gerichtsurteilen dokumentiert, die deutlich den Einstellungswandel in der Gesellschaft widerspiegeln. Im Konflikt zwischen der Achtung des Lebens und der Achtung der Stelbstbestimmung haben sich deutlich die Gewichte zugun-sten einer Stärkung der Selbstbestimmung verschoben. Die noch sehr deutliche Verwerfung des Selbstmordes in den fünfziger Jahren scheint den Richtern in den achtzigern nicht mehr so richtig nachvollziehbar zu sein. Nach der Lektüre dieses Teils des Buches liegt die Frage nahe, wodurch der Einstellungswandel bewirkt wurde. Es ist immerhin fraglich, ob allein die dramatisch erweiterten Möglichkeiten der Reanimierung und Lebensverlängerung dafür ausschlaggebend sind. Der kulturelle Wandel und die damit einhergehende fortschreitende Säkularisierung der Gesellschaft schwächt offensichtlich auch die Ansprüche, die an den Schutz des Lebens gestellt werden. Der zweite Teil enthält zahlreiche Materialien wie Deklarationen, Richtlinien und Stellungnahmen. Er enthält unter anderem den DBfK-Standpunkt vom Mai 1996: "Die Würde des Menschen im Wachkoma" sowie die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung in der Fassung vom 11.9.1998. Im Anhang wird darüber hinaus die Bioethik-Konvention dokumentiert. Der Band vereinigt damit wichtige und aktuelle Materialien zum Thema und kann gut in Diskussionskreisen und im Unterricht verwendet werden. ...

▶ Gesundheitsladen München e.V., Medizinisches Informations- und Kommunikationszentrum, Rundbrief 4/98:
... Offensichtlich herrscht weiterhin große Verunsicherung darüber, wie man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen umgeht, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen. Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Diese und zahlreiche andere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antwort. Der Autor stellt in diesem Buch die für die Sterbebegleitung und Sterbehilfe einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung, Deklarationen, Richtlinien und Stellungnahmen für eine breite Öffentlichkeit zusammen. Die Leser und Leserinnen dieses Buches können ihr Wissen um den rechtlichen und ethischen Werterahmen der Sterbebegleitung und Sterbehilfe erweitern, um dann sachverständig in der Lage zu sein, ihr eigenes Handeln in die richtige Bahn zu lenken. ...

▶ marburger bund - Ärztliche Nachrichten vom 18.12.1998, Ausgabe Nr. 18/98:
Sterbebegleitung und Sterbehilfe - Ein Kompendium: Erst kürzlich hat die Bundesärztekammer ihre Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung vorgelegt und damit für die Ärzteschaft aktuelle Handlungsempfehlungen herausgegeben. Besonderen Zündstoff bekam die Diskussion um die Grundsätze im Juli 1998, als das OLG Frankfurt in einem Beschlußverfahren die Auffassung vertrat, bei einer 85jährigen Komapatientin sei eine Einstellung der künstlichen Ernährung über eine Magensonde nach § 1904 BGB genehmigungsfähig. Trotz der inzwischen zahlreich vorliegenden Publikationen zum Thema und den verabschiedeten "Grundsätzen" herrscht weiterhin große Verunsicherung darüber, wie man rechtlich und ethisch korrekt mit Menschen umgeht, die sich tatsächlich oder mutmaßlich am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistands und der Hilfe bedürfen. Der Autor Werner Schell hat Gesetze, Rechtsprechung, Deklarationen, Richtlinien und Stellungnahmen in einem Buch zusammengefaßt, ob es die Erklärung des Weltärztebundes zum Dauerkoma, die ethischen Regeln der Intensivpflegenden oder das Kasseler Dokument zur Unantastbarkeit der Menschenwürde und zum Lebensschutz und viele andere sind. Ergänzt werden die Texte u.a. durch vorsorgliche Erklärungen, Hirntoddiagnostik, Bioethik-Konvention, Glossar, Anschriften und Literatur.

▶ Nachrichten und Berichte der Deutschen Sarkoidosevereinigung gemeinnütziger e.V., Vereinszeitung Nr. 43 von Dezember `98
Diplom-Verwaltungswirt Werner Schell ist seit 30 Jahren Dozent an verschiedenen Schulen beziehungsweise Weiterbildungseinrichtungen für die Pflegeberufe und unterrichtet im Fach Staatsbürger- und Gesetzeskunde. Darüber hinaus ist er seit einigen Jahren Lehrbeauftragter an der Katholischen Fachhochschule in Köln. Er lehrt dort Recht im Fachbereich Gesundheitswesen (Studiengang Pflegepädagogik) und Behindertenrecht (u.a. Betreuungsrecht) im Fachbereich Sozialwesen. Der Autor ist im übrigen Verfasser zahlreicher Fachbücher und Zeitschriftenartikel zum Arzt- und Pflegerecht. Sein neuestes Buch trägt den Titel "Sterbebegleitung und Sterbehilfe" (Brigitte Kunz Verlag, Hagen) und greift ein "heißes Eisen" an. Denn spätestens der Beschluß des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 15.7.1998 über die Zulässigkeit des Abbruchs der künstlichen Ernährung bei einer 85-jährigen Komapatientin sorgte für Schlagzeilen zum Umgang mit Patienten in der letzten Lebensphase. Am 11.9.1998 stellte dann die Bundesärztekammer (BÄK) ihre neuen "Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung" vor: Erneut lebhaftes Echo in den Medien. Trotz der inzwischen vorliegenden Publikationen zum Thema Sterbebegleitung und Sterbehilfe herrscht offensichtlich weiterhin große Verunsicherung darüber, wie man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um-geht, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistands und der Hilfe bedürfen. Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen Antworten! Es war für den Autor eine Herausforderung, die für die Sterbebegleitung und Sterbehilfe einschlägigen Gesetze, Rechtsprechung (z.B. Kemptener Urteil, den Beschluß des OLG Frankfurt am Main vom 15.7.1998), Deklarationen (Erklärungen), Richtlinien und Stellungnahmen (Statements) für eine breite Öffentlichkeit in einem Buch zusammenzustellen. Der Autor verbindet mit der Vorstellung der zusammengetragenen Texte die Hoffnung, daß die Leserinnen und Leser des Buches ihr Wissen um den rechtlichen und ethischen Werterahmen der Sterbebegleitung und Sterbehilfe erweitern können, um dann sachverständig in der Lage zu sein, ihr eigenes Handeln in die richtigen Bahnen zu lenken. Ärzte, Pflegende und alle, die mit der Sterbebegleitung befaßt sind, sollen ausdrücklich ermuntert werden, ihre Kompetenz zur menschenwürdigen Betreuung von Patientinnen und Patienten in der letzten Lebensphase mit Nachdruck zur Geltung zu bringen! Im Sinne des "roten Fadens" der vom Autor vorgestellten Texte heißt es kurz und bündig: Jedem muß ein menschenwürdiges Sterben unter Beachtung der Werteordnung des Grundgesetzes ermöglicht werden. Sterbebegleitung: Ja. Aktive Sterbehilfe: Nein! /Dr. Reiner Bahr

▶ Pflegezeitschrift, Heft 2/99:
Ein aktueller Ratgeber zu den vielfältigen Rechtsfragen um die Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Angesprochen werden hier Fragen, die den Sterbevorgang sowohl bei Erwachsenen als auch bei Säuglingen und Kindern betreffen. Die LeserInnen werden damit in die Lage versetzt, selbst zu bewerten und danach ihr Handeln zu bestimmen.
Richtlinien der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung und zu den Grenzen einer zumutbaren Behandlung werden in diesem Buch vorgestellt. Doch werden im wesentlichen Handlungsmaßstäbe geliefert, die eine eigene Einschätzung und somit kompetentes Handeln ermöglichen sollen; nicht nur im ärztlichen, sondern vor allem auch im pflegerischen Bereich. Pflegende sollen so ausdrücklich ermuntert werden, ihre Kompetenz bei der Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Nachdruck zur Geltung zu bringen.

▶ "Pflegen", Ev. Fachverband für Kranken- und Sozialpflege e.V., Heft 3//99:
Dieses Buch bietet für jeden, der sich aktiv mit Fragen der Sterbebegleitung und Sterbehilfe beschäftigt eine ansehnliche Übersicht der wesentlichsten Gesetze, Rechtsprechungen, Deklarationen, Richtlinien und Stellungnahmen zu diesem Thema.
Der Autor verzichtet in der Darstellung dieser diversen Artikel auf Wertungen, möchte jedoch den mit dieser Thematik Befaßten Hilfen zur eigenen Entscheidungs- und Urteilsfindung mit auf den Weg geben. "Ärzte und Pflegende werden ausdrücklich ermuntert, ihre Kompetenz zur menschenwürdigen Betreuung von Patientinnen und Patienten in der letzten Lebensphase dieser Menschen mit Nachdruck zur Geltung zu bringen!"
Ein empfehlenswertes Buch für alle, die sich im Dschungel der Perspektiven und Meinungen zu diesem schwierigen Arbeitsfeld einen Überblick verschaffen wollen.
Katharina Jost

▶ Zeitschrift "Häusliche Pflege", Heft 6//99:
Am 11. September 1998 hat die Bundesärztekammer die "Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung" verabschiedet. Nach wie vor herrscht Unsicherheit darüber, wie man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen umgeht, die sich am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen. Der Autor stellt im vorliegenden Buch einschlägige Gesetze, Rechtsprechung und wichtige Erklärungen, Richtlinien und Stellungnahmen zur Sterbebegleitung und Sterbehilfe vor. Darüber hinaus werden ergänzende Informationen angeboten, wie zum Beispiel "Vorsorgliche Erklärungen", "Glossar", "Anschriften" und "Literatur". Der Autor will kein fertiges Konzept vermitteln. Es werden im Wesentlichen Positionsbeschreibungen beziehungsweise Handlungsanleitungen vorgestellt, die eine eigene Einschätzung und so kompetentes Handeln ermöglichen sollen. Nicht nur im ärztlichen, sondern vor allem auch im pflegerischen Bereich.

▶ "Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern", Mitteilungsblatt der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Heft 8/99, August 1999:
Schell liefert mit seinem Werk eine umfassende, ins einzelne gehende Materialsammlung zu dem angesprochenen Themenkreis, die im Ergebnis kaum Wünsche offenläßt. Es sind alle relevanten Gesetzestexte sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene abgedruckt, ebenso wie die wesentliche Rechtsprechung und die wesentlichen Richtlinien und Stellungnahmen zum angesprochenen Themenkreis.
Wer sich von den Materialien her mit dem Problem der Sterbebegleitung und der Sterbehilfe befassen will, wird hier eine Fülle von Informationen finden, die er sich allerdings selbst durch entsprechendes Studium der Materialien erschließen muß.
Hilfreich hinzu kommt eine Erläuterung der verwendeten medizinischen Fachausdrücke sowie eine Zusammenstellung von relevanten Anschriften und Literatur zu dem angesprochenen Themenkreis.
Diese Materialsammlung ist jedem uneingeschränkt zu empfehlen, der sich mit den angesprochenen Problemen zu beschäftigen beabsichtigt.
Dr. jur. Moritz Rostock

▶ Die Zeitschrift "Wachkoma" des Bundesverbandes für Schädel-Hirnverletzte, Patienten im Wachkoma "Apallisches Durchgangssyndrom" und ihre Angehörigen brachte in ihrer Februar-Ausgabe, Heft 1/99 (Seite 46), eine Vorstellung des Buches "Sterbebegleitung und Sterbehilfe ..." ("Unser Tip")!;

Quelle: https://www.wernerschell.de/html/sterbebegleitung.php


+++++++
Nachfolgend ergänzende Informationen - Übernahme aus > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 957#p73957


Mit Patientenverfügung in gesunden Tagen vorsorgen


+++ Zum Thema gab es bereits am 24.07.1999 in der Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) eine Berichterstattung, die auch in Grundzügen heute noch aktuell ist. Nachfolgend wird der Text mit einigen ergänzenden Berichten vorgestellt. +++

Bild

Das vorgestellte Buch "Sterbebegleitung und Sterbehilfe" -> http://www.wernerschell.de/html/sterbebegleitung.php
Die Medien berichteten umfänglich!



+++


Neuß-Grevenbroicher Zeitung (NGZ)
Lokal-Zeitung vom 24.7.1999
NGZBeri24799.doc

Heute im NGZ-Gespräch:
Buchautor Werner Schell aus Erfttal

Neuss. Er gehört zu den meistgelesenen Autoren aus Neuss, doch sein Name ist hauptsächlich in medizinischen Fachkreisen bekannt: Werner Schell aus Erfttal verfaßt seit vielen Jahren Bücher zum Arzt- und Pflegerecht. Sein bekanntestes Werk, „Staatsbürgerkunde, Gesetzeskunde und Berufsrecht für die Pflegeberufe in Frage und Antwort“, in Fachkreisen kurz „der Schell“ genannt, erscheint seit 1974 im Georg Thieme Verlag und ist 1998 in elfter Auflage herausgekommen. Neuere Fachbücher des Erfttalers sind „Sterbebegleitung und Sterbehilfe“ sowie „Betreuungs- und Unterbringungsrecht“, beide im Verlag Brigitte Kunz erschienen. Werner Schell bietet zudem ein Forum im Internet an, in dem Fragen des Pfle-gerechts erörtert werden. Davon machen professionell Pflegende und interessierte Laien regen Gebrauch. Das NGZ-Gespräch mit Werner Schell drehte sich besonders um das Thema Sterbebegleitung. Außerdem berichtete Schell über sein Engagement in seinem Wohnort. Dort engagiert sich der Abteilungsleiter der SG Erfttal für eine Verbesserung des Wohnumfelds. Seine Forderung: „Es muß mehr für die Kinder und Jugendlichen getan werden“.


Im NGZ-Gespräch: Werner Schell, Autor eines Fachbuchs über Sterbebegleitung

Mit Patientenverfügung in gesunden Tagen vorsorgen
Von Christine Sommerfeld

Wie vorgestern auf der ersten Seite der NGZ zu lesen war, soll Sterbehilfe in den Niederlanden nach einem Gesetzentwurf künftig nicht mehr strafbar sein, wenn der verantwortliche Arzt mit der größtmöglichen Sorgfalt gehandelt hat. Einer, der solche Vorhaben und die sich daran anschließende Diskussionen aufmerksam beobachtet, ist Werner Schell aus Erfttal. Der Autor hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Fachbüchern zum Arzt- und Pflegerecht veröffentlicht – darunter „Sterbebegleitung und Sterbehilfe“ sowie „Betreuungsrecht & Unterbringungsrecht“, beide im Verlag Brigitte Kunz erschienen. Werner Schell lehnt Sterbehilfe konsequent ab: „Sterbebegleitung ja, aktive Sterbehilfe nein“, lautet seine Überzeugung.

Bild
Werner Schell hat ein Forum im Internet eingerichtet.
Unter https://www.wernerschell.de können Fragen des Pflegerechts erörtert werden. Davon machen professionell Pflegende und interessierte Laien regen Gebrauch.


Zur Person: Werner Schell
Werner Schell wurde am 11. September 1939 als viertes Kind eines Polizeibeamten geboren. Er ist seit 1967 verheiratet und Vater von zwei Kindern. Nach Abschluß der Handelsschule und Ausbildung in der Stadtverwaltung Stolberg (Kreis Aachen) absolvierte er eine Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst beim Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungs-Diplom). Bis zum 31. Dezember 1995 war er im Landesdienst tätig, zuletzt als Oberamtsrat, davon einige Zeit im Medizinal-Dezernat der inzwischen aufgelösten Bezirksregierung in Aachen. Seit 1969 ist Werner Schell als Dozent für Rechtskunde an zahlreichen Krankenpflegeschulen tätig – zur Zeit als Lehrbeauftragter an der Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen in Köln im Fachbereich Gesundheitswesen für das Fach Recht im Studiengang Pflegepädagogik. Darüber hinaus schreibt Werner Schell Fachbücher und Artikel für medizinische Zeitschriften. Das Standardwerk „Staatsbürgerkunde, Gesetzeskunde und Berufsrecht für die Pflegeberufe in Frage und Antwort“ (Verlag Georg Thieme) erscheint seit 1974. Werner Schell wohnt seit 1973 in Erfttal. Dort engagiert er sich für eine Verbesserung des Wohnumfeldes sowie im Sport. Schell ist seit über 20 Jahren Abteilungsleiter in der SG Erfttal und joggt gerne. Außerdem wird er zu seiner großen Freude regelmäßig bei der Betreuung der zweijährigen Enkelin Alina eingesetzt.

NGZ: Herr Schell, Sie wenden sich in Ihren Büchern sehr stark den Fragen des Alterns und des Todes zu – beides eher Tabuthemen. Wie erklären Sie sich da das riesige öffentliche Interesse rund um den Flugzeugabsturz von John F. Kennedy junior?
Schell: Die amerikanischen Verhältnisse sind wahrscheinlich nicht auf Deutschland über-tragbar. In Amerika identifiziert man sich eben sehr stark mit der Familie Kennedy.

NGZ: Der Tod wird in unserer Gesellschaft normalerweise sozusagen totgeschwiegen. Ha-ben Sie das auch in anderen Ländern beobachtet?
Schell: Der Tod wird meist verdrängt. In jüngeren Jahren mehr als im Alter. Ich persönlich bin inzwischen schon eine Phase gekommen, wo ich konzentrierter über das Ende nachdenke. In jungen Jahren ist das Thema nicht so aktuell, das war bei mir auch nicht anders. Ich komme oft mit Pflegenden zusammen und habe festgestellt, daß sie sich zwar sehr in der Pflege der Sterbenden engagieren, sich aber mit dem Tod selbst noch nicht auseinandergesetzt haben. Es bestehen große Informationsbedürfnisse. Und deshalb war ich auch so engagiert, mich den Themen Sterbehilfe und Sterbebegleitung zuzuwenden und sie den Pflegenden nahezubringen. Ich möchte ihnen Anleitungen geben, wie sich juristisch auf dieses Thema einstellen können.

NGZ: Basieren Ihre Publikationen auf einem christlichen Hintergrund?
Schell: Eigentlich nicht. Ich bin zwar christlich erzogen worden, aber es ist nicht so, daß ich mit der Bibel in der Hand bestimmte Dinge vermitteln möchte. Mir geht es um eine humane Sicht der Dinge. Wie man selbst behandelt werden möchte, so soll man auch andere behandeln – nicht nur in alltäglichen Situationen, sondern auch in Krisen. Ich habe selbst in der Familie einige Menschen sterben sehen und begleiten dürfen. Das hat mich animiert, zu diesem Thema etwas stärker Position zu beziehen.

NGZ: Gab es darüber hinaus noch einen Anlaß für Sie, sich diesem Thema zu widmen?
Schell: Ja, denn es gibt seit Jahren ärztlichen Richtlinien für den Umgang mit Sterbenden – darüber, wie sie mit den Angehörigen sprechen und deren Position in Entscheidungsprozesse einbeziehen. Doch das Regelwerk war mir immer zu stark auf die Ärzte abgestellt. Vor einigen Jahren kam dann die Diskussion auf, die Selbstbestimmung des Patienten gezielter in den Mittelpunkt zu rücken- und das hat mich interessiert.


Der Patient soll stärker einbezogen werden. Er soll die Möglichkeit haben, sich in gesunden Tagen zu entscheiden und auf seine letzte Lebensphase vorzubereiten. Und wenn er das tut, muß er auch in der Lage sein, es juristisch korrekt auf den Weg zu bringen.

Ich habe viele Stellungnahmen dazu aus Verbänden und anderen Gruppierungen gesammelt. Da kam mir der Gedanke, wie sich wohl die Schwester im Krankenhaus verhält: Unterwirft sie sich der ärztlichen Entscheidung, oder hat sie eine eigene Position parat? Aus diesen Sammlungen von Positionsbeschreibungen habe ich dann mein Manuskript zusammengestellt. Als ich den Blick ins Ausland richtete, habe ich mit Entsetzen festgestellt, daß es nebenan in Holland Regeln gibt, nach denen man aktiv in den Tod geschickt werden kann. Ich habe daraufhin Kontakt mit der Deutschen Hospiz-Stiftung aufgenommen und eine gewisse Übereinstimmung mit meinen Ideen gefunden. Mein Buch reifte immer weiter, es wurde immer vollständiger. Als dann die Ärzte neue Grundsätze über die Sterbebegleitung präsentierten, war der Zeitpunkt gekommen, mein Buch ganz aktuell auf den Markt zu bringen.

NGZ: Sind Sie denn in der Phase des Recherchierens und Schreibens auch einmal in einem Hospiz vor Ort – in Neuss oder in Kaarst – gewesen und haben dort mit den Menschen gesprochen?
Schell: Nein, bisher nicht. Ich habe allerdings mit vielen Leuten Gespräche geführt. Es natürlich schade, daß ich nicht vor Ort gesehen habe, wie man in einem solchen Haus lebt und wie die Atmosphäre ist, aber ich habe es für die Publikation nicht unbedingt vermißt, weil ich es aus der eigenen Familie kenne.


Wir haben früher in der Großfamilie gelebt, und da sind alle zu Hause gestorben. Und jeder war für den anderen da. Ich bedaure sehr, daß das heute nicht mehr so ist.

NGZ: An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Buch „Sterbebegleitung und Sterbehilfe“ – an Menschen, die einen Sterbenden zu Hause haben, oder eher an ein Fachpublikum?
Schell: Mein Wunsch war vorrangig, die professionell Pflegenden anzusprechen. Aber ich habe natürlich auch an alle gedacht, die ehrenamtlich pflegen, die zu Hause den Vater oder die Mutter betreuen.

NGZ: Ist es denn nicht schwer für Laien, den rechtlichen Hintergrund zu verstehen?
Schell: Die medizinisch-rechtlichen Angelegenheiten sind insgesamt etwas schwierig zu greifen. Um mit dem Regelwerk vertraut zu sein, muß man schon die Vorschriften kennen und Gerichtsurteile gelesen haben. Deshalb wird mein Buch auch nicht auf irgendeiner Bestsellerliste erscheinen. Ein interessierter Personenkreis wird sich daranmachen, das Buch durchzuarbeiten – und nicht, es zur Entspannung zu lesen.

NGZ: Wir wollen natürlich das Lesen des Buches nicht überflüssig machen. Aber vielleicht könnten Sie kurz sagen, was sich denn nun für den Patienten geändert hat. Inwiewiet kann er stärker mitbestimmen?
Schell: Jeder kann in gesunden Tagen bestimmen, was mit ihm in einer bestimmten Le-benssituation geschehen soll. Er kann Behandlungen ablehnen, er kann sie ausdrücklich wünschen, er kann auch in der Sterbephase bestimmte Behandlung nicht mehr wollen – man muß da nur an die Apparate-Medizin denken. Ich kann untersagen, daß diese Medizin zum Einsatz kommt. Dann kann ich natürlich auch ausdrücklich bestimmen, daß ich eine Sterbebegleitung – menschliche Zuwendung – erhalten möchte, daß ich den massiven Ein-satz von Medikamenten gegen die Schmerzen wünsche. Heute muß fast niemand mehr Schmerzen haben, wenn man zielgerichtet Medikamente einsetzt. Vielfach wird bei Sterbenden noch zu vorsichtig mit Betäubungsmitteln umgegangen. Im übrigen haben sich die Ärzte jetzt in ihren neuen Grundsätzen ausdrücklich dazu bekannt, auch den mutmaßlichen Willen eines Patienten zu berücksichtigen – einen Willen, den ich beispielsweise in einer Patientenverfügung festgelegt habe. Ich kann darauf vertrauen, daß das, was ich niedergeschrieben habe, auch umgesetzt wird – es sei denn. Aus den Umständen ergibt sich etwas anderes. Wenn erkennbar jemand doch wieder lebensverlängernde Maßnahmen möchte, würde dadurch das Patienten-Testament wieder in Frage gestellt.

NGZ: Gibt es denn nicht bei vielen Patienten berechtigte Angst, daß die Vollmacht zu weit ausgelegt wird, daß ihnen nicht mehr geholfen wird, wo sie es eigentlich noch möchten?
Schell: Die Befürchtung ist natürlich immer da, daß nicht genau das umgesetzt wird, was man gewollt hat. Eine viel größere Gefahr ist jedoch, daß diese Verfügung gar nicht vorge-zeigt wird, weil man sie zu Hause weggelegt hat und niemand sie findet.

Deshalb rat ich dazu, eine Patientenverfügung oder auch andere Verfügungen, die man für eine Notsituation erstellt hat, den Menschen seines Vertrauens bekannt zu machen. Es wäre zudem sinnvoll, eine entsprechende Notiz ständig bei sich zu führen.

NGZ: Gibt es da spezielle Formulare, etwa wie bei den Organspende-Ausweisen, oder ist eine Patientenverfügung etwas Formloses?
Schell: Es gibt in der Bundesrepublik an die 50 Muster von allen möglichen Institutionen – von der Ärztekammer in Berlin bis zum Deutschen Roten Kreuz. Es reicht aber völlig aus, die Muster als Anregung zu verstehen, sich dann ein Blatt Papier zu nehmen und seine eigenen Vorstellungen aufzuschreiben. Dies erhöht in meinen Augen sogar die Qualität einer solchen Verfügung, weil ich nicht bloß ankreuze, sondern verdeutliche, daß ich mir eigene Gedanken gemacht habe.

NGZ: Ist die Verfügung in dieser Form rechtskräftig?
Schell: Ja. Es sind weder Notar noch Zeugen nötig, man muß nur im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein.

NGZ: Der Tod ist in den vergangenen Jahrzehnten aus dem Zuhause ins Krankenhaus aus-gelagert worden. Jetzt setzt langsam ein Umdenken ein, es wird über andere Formen der Sterbebegleitung nachgedacht – Stichwort: Hospiz-Bewegung. Gibt es da schon Vorschriften, oder handelt es sich um einen rechtsfreien Raum?
Schell: Die Hospiz-Bewegung ist auch in der Bundesrepublik auf einem guten Weg. Es gibt neben der Deutschen Hospiz-Stiftung zahlreiche weitere Institutionen, vor allem die Hospizdienste vor Ort. Es besteht seit einigen Jahren eine Vorschrift im Sozialgesetzbuch V, aufgrund der auch die Hospiz-Einrichtungen finanziert werden können. Es könnte allerdings besser sein, denn die Maßnahmen der Krankenversorgung stehen, versicherungsrechtlich gesehen, eher im Vordergrund als die Sterbebegleitung. Es gibt zudem eine starke Bewe-gung, Spenden zu sammeln. Von meinem Buch beispielsweise gehen je zwei Mark an die Hospiz-Stiftung.


Bild
„Jeder kann in gesunden Tagen darüber befinden, wie seine letzte Lebensphase aussehen soll“ betont Werner Schell. Er lehnt es jedoch entschieden ab, „wenn jemand anders sich anmaßt zu wissen, wann ein Leben nicht mehr würdevoll ist“ und in das Schicksal eines an-deren eingreift. NGZ-Fotos (2): A. Woitschützke

NGZ: Welche Resonanz haben Sie auf Ihr Buch erfahren?
Schell: Die Resonanz ist überraschend gut, weil alle Fachpublikationen das Buch vorgestellt haben.

NGZ: Wie hoch ist die Auflage bei einem solchen Fachbuch?
Schell: Diese Bücher werden zunächst mit einer Auflage von 1000 Stück auf den Markt ge-bracht. Es sind natürlich häufig Neuauflagen nötig, weil sich die Gesetze ändern.

NGZ: Sie wenden sich in Ihrem Buch ausdrücklich gegen Sterbehilfe. Ist für Sie Sterbehilfe schon gegeben, wenn Apparate ausgeschaltet werden, weil ein menschenwürdiges Leben ohne sie nicht mehr möglich wäre?
Schell: Wenn jemand sagt: „Ich will das nicht“, ist es ein Akt der Selbstbestimmung, den man aus verfassungsrechtlichem Grund achten muß.

Aber wenn jemand anders sich anmaßt zu wissen, wann ein Leben nicht mehr würdevoll ist, und aus eigenem Gutdünken in das Schicksal eines anderen eingreift, lehne ich das entschieden ab.

NGZ: Wie definieren Sie aktive und passive Sterbehilfe?
Schell: Aktive Sterbehilfe ist das strafrechtlich relevante handelnde Eingreifen in das Geschehen – etwa das Abschalten von Maschinen. Passive Sterbehilfe ist das Unterlassen von Maßnahmen bei einem Todkranken. Man muß natürlich immer den Einzelfall sehen: Es gibt eine passive Hilfe, die vertretbar ist, weil ich einen Sterbeprozeß nicht unnötig hinauszögern will. Aber ich kann auch etwas unterlassen, wo es noch geboten wäre, einzugreifen. Dann ist das möglicherweise strafrechtlich gesehen wieder aktiv und damit unzulässig.

NGZ: Was treibt Sie dazu, solche Bücher zu schreiben? Viel Geld verdienen kann man damit sicher nicht, oder?
Schell: Nein, natürlich nicht. Das Buch „Sterbebegleitung“ hat mehr gekostet, als es ein-bringen wird. Sie müssen schon mit Leib und Seele bei der Sache sein, sonst lohnt sich das nicht. Über meine Bücher hinaus habe ich jetzt im Internet unter der Adresse http://www.wernerschell.de ein Forum eingerichtet, in dem Pflegende, aber auch interessierte Laien, die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen. Das nimmt eine Dimension an, die ich gar nicht erwartet hatte. Es kommen pausenlos Anfragen – auch zur Gesundheitsreform.

NGZ: Wie stehen Sie zu dem Thema?
Schell: Ich kritisiere, daß die Patienten in den bislang geführten Debatten zum Thema überhaupt nicht zu Wort gekommen sind. Und so habe ich mir erlaubt, einen Aufruf an die Ministerin Fischer ins Internet zu setzen – nach dem Motte: Gesundheitsreform ja, aber bitte mit den Patienten und vor allem mit den Pflegenden, denn sie sind die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen. Die Ärzte protestieren, weil es um ihr Budget geht, und die Pflegenden, die ständig nah` am Krankenbett agieren, die fragt keiner. Das finde ich un-möglich.

NGZ: Sind denn nicht die Patienten über die Selbstverwaltungs-Gremien der Krankenkassen beteiligt?
Schell: Die Versicherten haben doch nur bescheidene Einwirkungsmöglichkeiten. Es geht hier aber auch gar nicht um die Selbstverwaltung der Kassen. Es geht darum, welche An-sprüche wir haben, wenn wir krank werden. Da muß man doch auch mal hören, was die Be-troffenen sagen. Ich bin in der Patientenschutz-Bewegung aktiv und habe festgestellt, daß sich in den vergangenen 30 Jahren kaum etwas geändert hat.

NGZ: Was schlagen Sie vor?
Schell: Es gibt schon eine Reihe von Vereinen und Verbänden, die die Interessen der Patienten vertreten – etwa die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. – eine kleine Organisation. Dann gibt es die Verbraucherverbände. Sie müßten sich stärker für das Gesundheitswesen engagieren. In Hamburg und Berlin ist das schon geschehen., dort gibt es eine juristische und medizinische Patientenberatung.

NGZ: Woran arbeiten Sie gerade?
Schell: Ich arbeit derzeit an der zweiten Auflage meines Buchs „Kurzgefaßte Medizin- und Krankenpflegegeschichte“. Sie wird in Kürze erscheinen. Außerdem arbeite ich an einem Buch, in dem ich Gerichtsurteile, die für Pflegende, aber auch für Laien interessant sind, komprimiert vorstelle.

NGZ: Sind Sie an Ihrem Wohnort Erfttal noch anderweitig engagiert?
Schell: Ja, denn es gibt eine Reihe von strukturellen Problemen in Erfttal, die einerseits mit planerischen Fehlern zusammenhängen, die vor vielen Jahren gemacht wurden. Wir haben andererseits einen hohen Anteil von Ausländern und von jüngeren Aussiedlern aus Rußland, die man ohne große Sprachkenntnisse und ohne Integrationsbasis nach Deutschland gelockt hat. Zudem wurden über Wohnberechtigungsscheine viele sozial schwache Familien in Erfttal angesiedelt. Und diese unterschiedlichen Gruppen auf engstem Raum in vielen hohen Häusern – das bringt ungeahnte Schwierigkeiten. Wir haben jetzt mit einigen Bürgern und Vereinen einen „Runden Tisch“ gebildet, um Wege zu weisen, wie man aus diesem Dilemma herauskommt. Wir tun das, weil wir gerne in Erfttal wohnen. Gemeinsam mit dem Stadtverordneten Heinz Sahnen sind wir ganz engagiert dabei, einiges auf den Weg zu bringen.

NGZ: Gibt es konkrete Vorschläge:
Schell: Die Stadt hat Beleuchtungsanlagen installiert und sorgt für die Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Es müßte sich jedoch viel mehr um die Jugend gekümmert werden. In Erfttal leben über 2000 Kinder und Jugendliche – bei einer Einwohnerzahl von rund 6400 Menschen. Wir haben zwar den „Kontakt Erfttal“, aber wir brauchen zusätzlich Leute, die die Kinder und Jugendlichen auf der Straße „einfangen“ und ihnen Möglichkeiten bieten, ihre Freizeit zu gestalten.

NGZ: Welche Möglichkeiten sehen Sie, die jungen Aussiedler zu integrieren?
Schell: Die Integration richtet sich an alle – an Deutsche, Türken und Aussiedler. Alle Gruppen müssen sich anfreunden und aufeinander zugehen. Wir bieten zum Beispiel in der SG Erfttal, in der ich auch mitmache, Sportmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche an. Außerdem gehen wir im August mit dem „Runden Tisch“ in die Moschee. Wir machen einen Schritt, aber den müssen die anderen auch tun. Alle, die hier leben wollen, müssen das in ei-ner friedlichen Atmosphäre der gegenseitigen Rücksichtnahme tun.


NGZ im Gespräch
Das Gespräch mit Werner Schell führten der stellvertretende NGZ-Redaktionsleiter Dr. Heribert Brinkmann und NGZ-Redakteurin Christine Sommerfeld.



Bild

Bild

Bild

Bild

Bild

Gesperrt