Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht - Buchtipp

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Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht - Buchtipp

Beitrag von WernerSchell » 20.06.2023, 06:11

Buchtipp - weiterhin aktuell!

Werner Schell (Autor):

Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht

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Schlütersche, Hannover (Brigitte Kunz Verlag), 5. Auflage 2001
216 Seiten
ISBN 3-89495-176-1



Rechtsfragen treten in der Krankenversorgung immer stärker in den Vordergrund. Man spricht bereits von einer Verrechtlichung der Medizin. Dürfen Ärzte die Durchführung von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen auf das nichtärztliche Personal, z.B. Pflegepersonen, Arzthelferinnen, übertragen? Darf die Übernahme und Durchführung der delegierten Tätigkeiten unter Umständen verweigert werden? Das sind nur einige der immer wieder aufgeworfenen Fragen. Hier hilft das Buch „Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht“ mit entsprechenden Antworten weiter. Es ist sicherlich nützlich und wichtig! Auf Grund der jahrelang anhaltenden Diskussionen über die Injektions- und Delegationsgrundsätze in den Arztpraxen, Krankenhäusern und ambulanten bzw. stationären Pflegeeinrichtungen wurde der Text der 4. Buchauflage anhand der immer wieder gestellten Fragen vollständig überarbeitet und durch aktuelle Einschübe ergänzt. So wurden z.B. in den Anhang folgende Beiträge eingestellt: „Nadelstichverletzungen: Arbeitsrechtliche Erwägungen müssen Beachtung finden“, „Wann ist die Delegation von Behandlungspflege auf Pflegekräfte in der ambulanten Pflege zulässig?“ und „Einführung von Befähigungsnachweisen für das Pflegepersonal im Evangelischen Waldkrankenhaus Spandau“. Einem großen Bedürfnis folgend wurde die Darstellung der einschlägigen Rechtsprechung erheblich ausgeweitet. Nahezu 50 Gerichtsurteile werden komprimiert im Buchabschnitt „23. Injektions- und Delegationsproblematik im Spiegel der Rechtsprechung“ vorgestellt. Etwa 1/3 des Buchtextes ist nunmehr der Rechtsprechung gewidmet! Die Kenntnis der Rechtsprechung kann bei der Beantwortung vielfältiger Zweifelsfragen von großer Bedeutung sein: Gerichtsentscheidungen (mit Ausnahme von Normenkontrollentscheidungen) regeln zwar nur einen Einzelfall und sind damit nur für die am konkreten Verfahren Beteiligten verbindlich. Gleichwohl kann dem Richterrecht (man spricht auch von „ständiger Rechtsprechung“ bzw. von „Grundsatzentscheidungen“) normenähnliche Qualität zukommen. Gerichte, Verwaltungsbehörden und vor allem die Bürgerinnen und Bürger orientieren sich nicht selten an den bekanntgewordenen Urteilen und schaffen damit eine gewisse Verfestigung der richterlichen Grundsätze. Es macht daher Sinn, die einschlägigen Gerichtsurteile bzw. die Entscheidungsgründe zu kennen und für die Ausrichtung des eigenen Handelns zu nutzen.

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Der Autor, Diplom-Verwaltungswirt Werner Schell,
ist seit rd. 40 Jahren Dozent an verschiedenen Schulen bzw. Weiterbildungseinrichtungen für die Pflegeberufe und unterrichtet im Fach Staatsbürger- und Gesetzeskunde. Der Autor ist im Übrigen Verfasser zahlreicher Fachbücher - auch online http://www.pflegerechtportal.de - und Zeitschriftenartikel zum Arzt- und Pflegerecht.


Quelle: http://www.wernerschell.de/html/injektionen.php

Siehe zum Thema auch die Delegationsgrundsätze ... > https://www.wernerschell.de/Rechtsalman ... gation.php

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