Beauftragte der Bundesregierung ... überflüssig > Versorgungsposten?

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Beauftragte der Bundesregierung ... überflüssig > Versorgungsposten?

Beitrag von WernerSchell » 03.10.2023, 07:56

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Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren / Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Abs. 3 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) Stand 16. September 2022
> https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/down ... onFile&v=2


Beauftragte der Bundesregierung ... überflüssig - Versorgungsposten?


Dazu hat der Deutschlandfunk Stellung genommen:

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Ämter und Posten
Beauftragte der Bundesregierung – Ein unklares und intransparentes System
Es gibt sie für Themen wie Antirassismus, Meere oder Patienten: Die Zahl der sogenannten Beauftragten der Bundesregierung wächst. Die meisten dieser Ämter haben keine Gesetzesgrundlage, die Befugnisse regelt. Verfassungsrechtler sehen das kritisch.
Von Magdalena Neubig | 08.11.2022
Von den 42 Beauftragten der Bundesregierung hat derzeit knapp die Hälfte auch ein Bundestagsmandat. Somit sind sie zugleich Teil der Exekutive und der Legislative. Ein Rollenkonflikt? (picture alliance / Flashpic / Jens Krick)

… (weiter lesen unter) … > https://www.deutschlandfunk.de/beauftra ... g-100.html



Es erscheint im Übrigen dringlich, das Bundeswahlgesetz mit dem Ziel einer deutlichen Verringerung der Bundestagsabgeordneten (MdB) zu ändern. Das Bundeswahlgesetz sieht zwar eine Zahl der Bundestagsabgeordneten von 598 vor, allerdings erhöhen sich die zu vergebenden Sitze aufgrund einer "Überhangsregelung". Diese hat dazu geführt, dass der aktuelle Bundestag auf 736 Abgeordnete gewachsen ist. Damit unterhält die Bundesrepublik Deutschland eines der größten Parlamente der Welt. Die Kosten (für den Steuerzahler) sind immens. Es besteht darüber hinaus die berechtigte Sorge, dass das Parlament bei dieser Größe nicht mehr ausreichend arbeitsfähig ist.

Es gilt bei all dem: Weniger ist oft mehr!

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Zahl der Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung
Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Entwicklung der Zahl der Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung sowie der Bundesbeauftragten seit dem Jahr 2010 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5251 > https://dserver.bundestag.de/btd/20/052/2005251.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/5075 > https://dserver.bundestag.de/btd/20/050/2005075.pdf ). Danach schwankte die Zahl der Bundesbeauftragten sowie der Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung im Jahr 2010 zwischen 32 und 34 und im vergangenen Jahr zwischen 35 und 42. Lediglich 31 Beauftragte wurden laut Vorlage im Jahr 2014 und zeitweise im Jahr 2017 gezählt, während sich ihre Zahl in den restlichen Jahren zwischen 32 und 40 bewegte.

Quelle: Mitteilung vom 26.01.2023
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Fax: +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de

WernerSchell
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Gesetzentwurf über Polizeibeauftragten des Bundes vorgelegt

Beitrag von WernerSchell » 08.11.2023, 17:24

Gesetzentwurf über Polizeibeauftragten des Bundes vorgelegt
Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf „über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag“ (20/9148 > 20/9148) vorgelegt, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Er soll die Grundlagen für das neue Amt eines solchen Polizeibeauftragten für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag schaffen. Mit dem neuen Amt soll der Vorlage zufolge eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen dieser Polizeien des Bundes eingerichtet werden, bei der sowohl deren Beschäftigte als auch die Bürger mögliches Fehlverhalten von Angehörigen der genannten Polizeibehörden oder auch mögliche strukturelle Missstände anzeigen, untersuchen und bewerten lassen können.
Diese neue Möglichkeit soll ergänzend neben die weiter existierenden behördeninternen Verwaltungsermittlungen und die Möglichkeiten im Rahmen des Disziplinar- beziehungsweise Arbeitsrechts sowie den justiziellen Weg vor die Gerichte treten. Damit würden die Handlungsoptionen der Betroffenen erweitert, das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei gestärkt und auch den Beschäftigten der Polizei selbst eine Möglichkeit gegeben, sich vor möglicherweise ungerechtfertigten Anschuldigungen zu schützen.
Gewählt werden soll der Polizeibeauftragte dem Gesetzentwurf zufolge vom Bundestag mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Parlaments für eine fünfjährige Amtszeit. Dabei soll eine einmalige Wiederwahl zulässig sein.
Wie die Koalitionsfraktionen in der Begründung ausführen, sind die Beschäftigten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Polizei beim Deutschen Bundestag wichtige Ansprechpartner für die Bürger bei Problemen, Notlagen und Konflikten verschiedenster Art. Die Polizei könne ohne ein staatliches Gewaltmonopol nicht existieren. Ihre Beschäftigten seien daher mit weitgehenden Eingriffsbefugnissen ausgestattet.
Bei der Nutzung dieser Eingriffsbefugnisse seien sie an Recht und Gesetz gebunden, heißt es in der Begründung weiter. Es könne aber dazu kommen, dass im Bürgerkontakt rechtliche Grenzen überschritten werden. Es könne „zu unangemessener Behandlung, zu einer Verletzung von Grund- und Menschenrechten oder auch zu unverhältnismäßiger Gewaltanwendung“ kommen sowie wie in jedem Teil der Verwaltung zu strukturellen Mängeln und Fehlentwicklungen wie etwa extremistische Einstellungen unter den Angehörigen der Polizei.
Solche Ereignisse und Fehlentwicklungen seien vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Polizei von großem Gewicht im Verhältnis der Bürger zum demokratischen Rechtsstaat, schreiben die drei Fraktionen des Weiteren. Es sei daher für die Bürger wie auch für die Beschäftigten der Polizeien des Bundes selbst wichtig, Vorkommnisse von behaupteten oder tatsächlich erwiesenen Fehlverhalten oder strukturelle Fehlentwicklungen und Mängel an eine unabhängige Stelle jenseits der behördlichen Strukturen melden und von dieser untersuchen lassen zu können. Ziel sei es, damit auch zu einer Versachlichung entsprechender Diskussionen beizutragen, was sich insgesamt wiederum positiv auf das Bild der Polizei in der Öffentlichkeit auswirken werde.

Quelle: Mitteilung vom 08.11.2023
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Fax: +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de


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Die "Ampel" fügt den bereits eingesetzten Beauftragten eine weitere Kontrollinstanz hinzu. Alles überflüssig! Zum Amt des Polizeibeauftragten ist festzustellen:

Die deutsche Polizei leistet angesichts der vielfältigen Aufgaben hervorragende Arbeit. Sie ist dabei der verlängerte Arm des Staates und vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrung von Sicherheit und Ordnung. Da die Beamten bei Ausübung ihres Amtes ständigen Beschimpfungen und Gewaltanwendungen von Krawallmachern ausgesetzt sind, verdienen sie mit Nachdruck Unterstützung und Anerkennung. Misstrauen durch neuerliche Kontrollinstanzen sind völlig überflüssig und sind abzulehnen. Die "Ampel", die unberechtigterweise ein "Feindbild der Polizei" konstruiert, gehört abgelöst durch eine Regierung, die den aktuellen Aufgaben gewachsen ist.

Rainer Wendt, Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, hat dazu bei Facebook folgendes Bild (mit Text > https://www.facebook.com/DPolGRainerWendt ) gepostet:

Polizeibeauftragter 08112023jpg.jpg
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