Pflege und Recht - Ein Rechtsalmanach für die Pflegeberufe - Buchtipp

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Pflege und Recht - Ein Rechtsalmanach für die Pflegeberufe - Buchtipp

Beitrag von WernerSchell » 21.01.2023, 07:36

Buchtipp!

Werner Schell (Autor):

Pflege und Recht
Ein Rechtsalmanach für die Pflegeberufe


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Brigitte Kunz Verlag (Schlütersche)
Band 1 - 1995. 174 Seiten, ISBN 3-89495-051-X
Band 2 - 1996. 156 Seiten, ISBN 3-89495-075-7
Band 3 - 1998. 140 Seiten, ISBN 3-89495-106-0


Rechts- und Berufsfragen spielen in der Ausbildung und im beruflichen Alltag der Angehörigen der verschiedenen Pflegeberufe eine bedeutende Rolle. Der Autor hatte daher in der Vergangenheit immer wieder Veranlassung, zu einzelnen gesetzeskundlichen Themen Beiträge für verschiedene Fachzeitschriften abzufassen, um so für die notwendige juristische Hilfestellung zu sorgen. In den Bänden 1 - 3 werden insgesamt 153 juristische Abhandlungen vorgestellt, die in jüngster Zeit veröffentlichen wurden. Die Beiträge bieten einen repräsentativen Überblick über die aktuellen gesetzlichen und rechtlichen Themen der letzten Zeit.

Die 3 Bücher "Pflege und Recht" sollen helfen, mit Rechts- und Berufsfragen besser umgehen zu können. Bekanntermaßen führt die anhaltende Verrechtlichung von ärztlicher und pflegerischer Tätigkeit zu immer mehr Unsicherheit, so daß Autor und Verlag hoffen, mit dem Almanach ein nützliches Nachschlagewerk geschaffen zu haben. Sämtliche Abhandlungen sind in den Inhaltsverzeichnissen der 3 Bände näher bezeichnet. Ein Auffinden gesuchter Themen ist so problemlos möglich.


Eine von zahlreichen Buchbesprechungen:
Die rechtliche Absicherung in der Pflege ist immer ein aktuelles Thema. Werner Schell hat in seinem 3. Band "Pflege und Recht", wie schon in Band 1 (1995) und Band 2 (1996), erneut von ihm veröffentliche Beiträge aus Fachzeitschriften zusammengetragen. Viel diskutierte Bereiche, wie zum Beispiel: Ärztliche Anordnungspflicht, Transplantationsrecht, Sterbehilfe, Schmerzensgeld und PPR, werden von der rechtlichen Seite beleuchtet und praxisnah mit Fallbeispielen und Gerichtsurteilen verdeutlicht. Interessant sind aber auch im hinteren Teil des Buches beschriebene Rechtsfragen zu Arbeitnehmerrecht, Arbeitsschutz und Versicherungswesen. Insgesamt bietet das 144 Seiten lange Handbuch mit 49 Beiträgen sicher eine wertvolle juristische Hilfestellung für alle in der Pflege Tätigen.
Andrea Carls, Kinderkrankenschwester, Mentorin und stellvertretende Stationsleitung, Münster (in Zeitschrift "Kinderkrankenschwester", 6/1999)


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Die Inhaltsverzeichnisse im Überblick:

Rechtsalmanach 1 -1995

Betreuung und Unterbringung - Die persönliche Zuwendung soll im Vordergrund stehen
Die Fixierung untergebrachter Patienten bedarf der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung
Behandlung mit Neuroleptika: Im Rahmen einer Betreuung muß die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Therapie sorgfältig bedacht werden
Krankenhäuser sollen Geld und Wertsachen der Patienten in Verwahrung nehmen
Patienten müssen bei der Testamentserrichtung unterstützt werden
HeimbewohnerInnen haben grundsätzlich ein Recht auf freie Wahl des Therapeuten
Bundesärztekammer: Neue Richtlinien für die ärztliche Sterbebegleitung
Behandlungskosten: Wann haftet der Ehegatte mit?
Eine immer wieder aktuelle Frage: Wer bezahlt die Leistungen des Arztes im Zusammenhang mit einem Sterbefall?
Die Haftung Aufsichtsführender
Rechtliche Probleme bei der Behandlung bösartiger Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
Aufklärungspflicht des Arztes ist die Grundlage für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten
Der Arzt hat dem Patienten gegenüber eine umfassende Aufklärungspflicht
Der Patient muß über bedrohlichen Befund informiert werden
Operation: Überschreiten der voraussichtlichen Dauer macht den Eingriff nicht rechtswidrig
Aufklärung des Arztes über eine Behandlungsmaßnahme
Entbindungsmethode: Die Aufklärung des Arztes über eine notwendige Schnittentbindung muß rechtzeitig erfolgen
Die Aufklärung des Patienten muß rechtzeitig erfolgen
Dem Patienten muß Auskunft über tätig gewordenes Personal erteilt werden
Behandlungsfehler: Müssen Patienten hierüber vom Arzt aufgeklärt werden?
Die Mitwirkung des Pflegepersonals bei Maßnahmen der Diagnostik und Therapie
Die Krankendokumentation muß den vollständigen Krankheitsverlauf aufzeigen
Die Dokumentation des Krankheitsverlaufs muß die Besonderheiten in der Pflege aufzeigen
Das Fundament des Vertrauens in der Krankenversorgung: Die Schweigepflicht
Unterrichtung des Hausarztes durch Krankenhaustherapeuten stellt im allgemeinen keinen Verstoß gegen die Schweigepflicht dar
Die Abtretung ärztlicher Honorarforderungen an Krankenhaus ist zulässig
Der Behandlungsfehlervorwurf und die möglichen Folgen
Behandlungs- und Pflegefehler: Wieviel Schmerzensgeld?
Zur Sorgfaltspflicht bei der Betreuung von behinderten Patienten: Die Sicherheit des Patienten muß oberstes Gesetz sein
Krankenhausträger müssen jederzeit ausreichenden Standard gewährleisten
Krankenhaus muß für die pflegerische Betreuung haftungsrechtlich einstehen
Infizierung einer Operationswunde: Schadensersatz ist nur zu leisten, wenn die Keimübertragung hätte verhindert werden können
Behandlungsmaßnahmen bei minderjährigen Kindern: Bei lebensgefährlichen Eingriffen müssen beide Elternteile zustimmen
Rechtshilfe für die Angehörigen der Gesundheitsberufe
Der Rettungsassistent und seine Notkompetenz
Die klinische Prüfung von Arzneimitteln
Das Bundesseuchengesetz (BSeuchG): Trotz verbesserter Hygiene immer noch aktuell
Die Bestattungsgesetze regeln den Umgang mit Leichen
Das neue Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Vereinheitlichung und Flexibilisierung war für den Gesetzgeber das Motto!
Das Fragerecht des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Begründung eines Arbeitsverhältnisses
Dürfen Pflegeleistungen durch besondere Zuwendungen honoriert werden?
Arbeitnehmerhaftung wurde eingeschränkt
Arbeitnehmer muß über Pause frei verfügen können: Bundesarbeitsgericht fällte Urteil von grundsätzlicher Bedeutung
Das Mutterschutzgesetz ist das Kernstück des Arbeitsschutzrechtes für Frauen
Schutz des Pflegepersonals vor Röntgenstrahlen
"Schonungszeit" nach der Kur: Der Arbeitgeber muß Urlaub gewähren
Die soziale Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland - ein "soziales Netz" für viele Lebensrisiken
Die vertragsärztliche Versorgung
Wann darf der Arzt eine Behandlung ablehnen?
Ambulantes Operieren: Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht e.V. verabschiedete Empfehlungen
Die gesetzliche Pflegeversicherung: Die fünfte Säule der Sozialversicherung
Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen: Die Pflegetätigkeit wirkt sich rentensteigernd aus
Pflege-Unfallversicherung in Kraft
Das Verfahren bei Streit mit der Krankenkasse
AIDS-Informationen für Versicherte im Gesundheitswesen
Erkrankungen der Wirbelsäule können Berufskrankheiten sein
Die gesetzliche Rentenversicherung: Ein wichtiger Zweig der Sozialversicherung
Rentenzahlung, wie läuft das eigentlich in der Praxis?
Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Bezug einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente
Rehabilitation vor Rente
Rehabilitation: Immer noch vernachlässigt?
Rehabilitationsmaßnahmen werden kürzer
Service-Telefon der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)


Rechtsalmanach 2 - 1996

Die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient im Überblick
Haftungsfragen im Zusammenhang mit der pflegerischen Betreuung von (minderjährigen) Patienten und Behinderten
Verjährung: Ein Thema, das immer wieder Fragen aufwirft
Internationales Übereinkommen sichert die Rechte der Kinder
Der Bundesgesundheitsrat - ein wichtiges Beratungsgremium wurde aufgelöst
Die ambulante Gesundheitsversorgung der Patienten muß auch außerhalb der Sprechstunden gewährleistet sein: Der Arzt muß grundsätzlich Hausbesuche durchführen
Wohlverstande Sterbehilfe ist Sterbebegleitung
Die Versorgung von Notfallpatienten: Der Rettungsdienst ist ein wichtiges Glied der Rettungskette
Kommission "Infektionsepidemiologie" am Robert Koch-Institut gegründet
Verkehrssicherungspflicht im Krankenhaus
Das neue Betreuungsrecht fordert die Mitwirkung der Angehörigen der Gesundheits- und Sozialberufe
Die Behinderteneigenschaft ist mit vielfältigen Rechtsfolgen verknüpft
Der Heilpraktiker
Rückzahlungsklauseln im Zusammenhang mit einer Fort- oder Weiterbildung sind zulässig
Wahl der Behandlungsmethode obliegt nicht allein dem Patienten
Die Grenzen ärztlicher Behandlungspflicht bei schwerstgeschädigten Neugeborenen
Gemeinnützige Bürgerinitiative hilft in Deutschland mit bei der Gewährleistung einer gerechten Sozialordnung
Umweltschutz als Teil der Hygiene und Gesundheitsförderung
Neue Grundsätze für Arbeitsverhältnisse: Die wesentlichen Vertragsbedingungen müssen immer schriftlich festgelegt sein
Pflichtwidrigkeiten des Arbeitnehmers können mit einer Abmahnung geahndet werden
Erstattung von Naturheilmitteln: Welche Krankenkasse ist die beste?
Dokumentationsbüro sammelt Daten über Behandlungsergebnisse mit unkonventionellen Mitteln und Methoden
Krankheitskosten sind steuerlich abzugsfähig
Kurkosten zu Lasten des Finanzamtes?
Anforderungen an die Information der Eltern über Behinderungen bei einem Neugeborenen
Das Behindertenrecht - ein wichtiger Teil des gegliederten Systems der sozialen Sicherung in Deutschland
Das Schwerbehindertengesetz hat als Sonderrecht für Schwerbehinderte zentrale Bedeutung
Die Regeln der ärztlichen Gutachtertätigkeit
Parken für Behinderte: Behinderten-Parkausweis muß gut sichtbar sein
Die wichtigste Säule der Altersversorgung: Die gesetzliche Rentenversicherung
Arbeitslosigkeit zählt auch ohne Leistungsbezug für die Rente
Nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen sollten Rentenversicherungspflicht beantragen
Rente für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Werkstätten für Behinderte
Kinderheilbehandlung durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Die Unfallverhütungsvorschriften sollen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermeiden helfen
Bei der Gesetzlichen Unfallversicherung steht die Schadensverhütung im Vordergrund
In der Gesetzlichen Unfallversicherung, ein bedeutender Teil der sozialen Sicherung, gilt: Schadensverhütung ist besser als Unfallentschädigung, und Rehabilitation des Unfallverletzten ist einer dauernden Unfallrentenleistung vorzuziehen
Die Rehabilitation ist ein umfassendes Geschehen im gegliederten System der sozialen Sicherung
Zuzahlung bei stationären medizinischen Leistungen zur Rehabilitation
Vermittlung von Rehabilitations- und Pflegeplätzen
REHADAT - Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation


Rechtsalmanach 3 -1998

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) wurde Kooperationszentrum der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Nachweis über ehrenamtlich, freiwillig und unentgeltlich geleistete Arbeit in Kirche und Gesellschaft eingeführt
Die Aufklärung des Patienten muß rechtzeitig erfolgen - Bei normalen ambulanten Eingriffen kann eine Aufklärung am Tag des Eingriffs ausreichend sein
Rechtliche Situation bei der oralen Medikamentengabe
Rechtsfragen im Umgang mit dem zentralen Venenkatheter
Die Delegation von ärztlichen Aufgaben ist grundsätzlich schriftlich zu fixieren!
Bei einem unheilbar erkrankten, nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten kann der Behandlungsabbruch zulässig sein
Das neue Transplantationsrecht - Die erweiterte Zustimmungslösung wurde durchgesetzt
Informationen zum Transplantationsgesetz und Organspende
Schweigepflicht der Gesundheitsberufe und Datenschutz
Die Schweigepflicht ist das Fundament des Vertrauens in der Krankenversorgung
Rechnungsprüfungsbehörden haben Zugang zu den Patientenakten
Aufsichtspflichtverletzungen im Spiegel der Rechtsprechung
Wieviel Schmerzensgeld kann bei Behandlungs- und Pflegefehlern beansprucht werden?
Die Pflege-Personalregelung brachte zwischen 1993 und 1995 über 20.000 neue Pflegestellen
Die Versorgung der Krankenhauspatienten mit Arzneimitteln
Die Regelungen des deutschen Arzneimittelrechts sorgen für Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln
Bundesärztekammer (BÄK) legte Curriculum "Gesundheitsförderung" vor
Falsche Sicherheit durch Impfbuch?
Robert Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut raten allen gefährdeten Personen dringend zur Schutzimpfung gegen Virusgrippe
Studie belegt: Demenzerkrankungen nehmen zu
Die Nationale Stillkommission am Robert Koch-Institut rät: Vier bis sechs Monate ausschließlich stillen!
Betäubungsmittelrecht wurde geändert - Das Verschreiben von Betäubungsmitteln für die Schmerztherapie wurde erleichtert
Europäische Beobachtungsstelle für Drogen bietet zahlreiche Informationen
Die berufliche Aufstiegsfortbildung wird staatlich gefördert
Der Arbeitgeber muß in Grenzen die eingebrachten Sachen des Arbeitnehmers vor Schaden bewahren
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auf hohem Niveau
Betrieblicher Arbeitsschutz: Artikel-Verordnung zur Umsetzung von vier EG-Richtlinien trat am 20. Dezember 1996 in Kraft
Der Mutterschutz ist ein Verfassungsgebot und damit ein Kernstück des Arbeitsschutzrechtes für Frauen
Mutterschutzgesetz: Arbeitgeber darf Untersuchung zur Überprüfung eines Beschäftigungsverbots verlangen
Jugendarbeitsschutzgesetz: Mit Wirkung vom 1. März 1997 neu gefaßt
Arbeitsrechtliche Abmahnungen geben oft Anlaß zu Streit
Die arbeitsrechtliche Kündigung und der Kündigungsschutz
Arbeitsförderung: Reformgesetz verabschiedet
Häufig vorkommende Begriffe in der Gesundheitsversorgung: Von Arbeitsunfähigkeit bis Tod
Bei Mitaufnahme der haushaltsführenden Person ins Krankenhaus besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe
Krankenversicherungsrecht - Neuregelungen belasten Versicherte und Kranke
Die Kosten einer Fußpflege müssen bei medizinischer Begründung von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden
Die Soziale Pflegeversicherung hat sich positiv entwickelt
Kurzratgeber "Pflegedienst & Pflegevertrag"
Der Rechtsweg in der privaten Pflegeversicherung
In der Gesetzlichen Rentenversicherung wurde neue Rentenart eingeführt: Seit dem 1. August 1996 gibt es die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Rentenreformgesetz 1999 verabschiedet
Unfallversicherungsrecht: Am 1. Januar 1997 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft
Studenten sind beim Jobben gegen Unfall versichert
Können die Gesundheitsberufe zu einer Hepatitis-A-Impfung verpflichtet werden?
"Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" neu aufgelegt
Berufsanfänger sollten sich rechtzeitig um die Sozialversicherung kümmern
Rehabilitationsmaßnahmen sind immer noch für jeden erschwinglich


Quelle: https://www.wernerschell.de/html/pflege.php

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