Geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen

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Sterbehilfe: Bosbach fordert mehr Palliativmedizin

Beitrag von Presse » 27.01.2014, 07:44

Sterbehilfe: Bosbach fordert mehr Palliativmedizin
In der Debatte um ein Sterbehilfe-Gesetz formieren sich die Lager.
Innenpolitiker Bosbach will mehr Palliativmedizin statt Suizidhilfe.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=853 ... ebs&n=3247

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Pflegenetzwerk spricht sich für Sterbebegleitung aus

Beitrag von WernerSchell » 04.02.2014, 08:04

Der Newsletter für Gesundheit des Rhein-Kreises Neuss,
Februar 2014, informierte u.a. wie folgt


Pflegenetzwerk spricht sich für Sterbebegleitung aus

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk spricht sich seit Jahren mit Entschiedenheit gegen eine aktive Sterbehilfe aus und wird auch weiterhin für diese Position eintreten. Vorstellungen, die in eine andere Richtung führen, erteilt Schell eine Absage. Anlass für diese Klarstellung ist eine Umfrage der DAK-Gesundheit. Danach ist die Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe. Es gilt weiterhin die hiesige Aussage: "Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein". Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt seit Jahren für eine Verbesserung der Palliativversorgung und Hospizarbeit ein.

Weitere Auskunft erteilt:
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk - Werner Schell
Harffer Straße 59 – 41469 Neuss
Tel.: 02131 150779
E-Mail: ProPflege@wernerschell.de
Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Impressum Newsletter:
Rhein-Kreis Neuss, 53.7 Gesundheitsplanung & Gesundheitsförderung, Valeria Diewald, Lindenstr. 16, 40515 Grevenbroich, Tel. 02181 6015333; Fax 02181-60185333, Email: valeria.diewald@rhein-kreis-neuss.de Der Rhein-Kreis Neuss ist Mitglied im Gesunde-Städte-Netzwerk der Bundesrepublik
Deutschland.

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Organisierte Suizidbeihilfe in Deutschland

Beitrag von WernerSchell » 27.02.2016, 08:14

Organisierte Suizidbeihilfe in Deutschland: Fehlende Lebensperspektive und Angst vor Pflegebedürftigkeit sind häufige Motive

fzm, Stuttgart, Februar 2016 – Für die meisten Menschen, die sich zur Suizidbeihilfe an eine Hilfsorganisation wenden, spielt die Erlösung von Schmerzen und körperlichen Symptomen ihrer Erkrankung nicht die Hauptrolle für den Wunsch auf Selbsttötung. Die Beweggründe sind laut einer Studie in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2016) oft psychischer Natur und weisen auf gesellschaftliche Probleme hin.

Ein qualvoller Tod am Ende einer Krebserkrankung, das Siechtum im Verlauf/als Folge einer neurologischen Erkrankung wie Morbus Parkinson oder Multiple Sklerose, die unerträgliche Luftnot von Menschen mit Herz- und Lungenerkrankungen: Die Bilder all jener Betroffenen stehen bei der öffentlichen Debatte um die Liberalisierung des ärztlich assistierten Suizids im Vordergrund. Die Lebenssituation der Menschen, die sich zwischen 2010 und 2013 mit Unterstützung des Vereins „Sterbehilfe Deutschland” (StHD) das Leben genommen haben, sah jedoch häufig anders aus. Dies zeigt eine Untersuchung von Dr. Florian Bruns vom Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin der Berliner Charité. Grundlage waren die Angaben in den Berichtsbänden, die der Verein jährlich veröffentlicht, und in denen die Motive der betroffenen Menschen genannt werden.

Nur etwa die Hälfte der Patienten litt unter einer fortgeschrittenen Krebserkrankung, einer neurologischen Erkrankungen, einer Erkrankung der Lungen oder des Herz-Kreislauf-Systems. Die Studie lässt dabei offen, ob das Leid dieser Patienten mit Mitteln der Palliativmedizin nicht hätte erträglicher gemacht werden können, so dass sie von einem Suizid Abstand genommen hätten.

Unter denen, die sich mit Unterstützung des Vereins das Leben nahmen, litten 23 Prozent unter altersbedingten Erkrankungen. Hierzu zählen laut Dr. Bruns Knochenschwund, Gelenkverschleiß, Sehstörungen oder auch Schwerhörigkeit. Knapp 15 Prozent litten unter psychischen Erkrankungen, rund acht Prozent befanden sich in einem altersentsprechenden körperlichen und seelischen Gesundheitszustand.

Die Motivation zum Freitod betraf nur selten rein medizinische Probleme: Unerträgliche körperliche Symptome wie Schmerzen oder Luftnot gaben nur etwa 13 Prozent als Hauptgrund für den Sterbewunsch an. Insgesamt 29 Prozent nannten eine fehlende Lebensperspektive angesichts schwerer Erkrankung als Beweggrund, ohne dass dabei körperliche Symptome im Vordergrund standen. Bei rund 20 Prozent war Lebensmüdigkeit ohne Vorliegen einer schweren Erkrankung Auslöser für den Wunsch, das Leben vorzeitig zu beenden. Bei 24 Prozent war es die Angst vor Pflegebedürftigkeit, die sie bewegte, ihrem Leben ein vorzeitiges Ende zu setzen.

Diese Motive verweisen nach Ansicht von Dr. Bruns auf eine gesellschaftliche Dimension des Problems. Ein würdiger Umgang mit dem Alter, Pflegebedürftigkeit und psychischen Erkrankungen beruhe auf menschlicher Zuwendung, Solidarität und der politischen Bereitschaft, die nötigen finanziellen Ressourcen bereitzustellen, schreibt der Medizinethiker. Eine gesetzliche Regelung zur Erleichterung der Selbsttötung sende in diesem Zusammenhang ein fragwürdiges Signal.

F. Bruns, S. Blumenthal, G. Hohendorf:
Organisierte Suizidbeihilfe in Deutschland: Medizinische Diagnosen und persönliche Motive von 117 Suizidenten
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2016; 141 (4); e32–e37

Quelle: Pressemitteilung vom 25.02.2016
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"Sterbehilfegesetz" verunsichert Ärzte und Pflegepersonal

Beitrag von WernerSchell » 08.04.2017, 07:01

Aus Forum:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 409#p97409

„Sterbehilfegesetz“ verunsichert Ärzte und Pflegepersonal
fzm, Stuttgart, April 2017 – Das im November 2015 verabschiedete Gesetz, das die geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid unter Strafe stellt, wird von Ärzten und Pflegepersonal in der Palliativmedizin als zwiespältig empfunden. In einer jetzt in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2017) veröffentlichten Umfrage kritisieren beide Berufsgruppen die unpräzise Formulierung des Gesetzes und die daraus resultierende unzureichende Rechtssicherheit. Rund 40 Prozent der befragten Ärzte und etwa 43 Prozent der Pflegekräfte halten das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht für sinnvoll.
Pressemitteilung angefügt.
Quelle: Mitteilung vom 07.04.2017
Thieme Kommunikation in der Thieme Verlagsgruppe
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Unpräzise Formulierung des Gesetzes und daraus resultierende unzureichende Rechtssicherheit!
So urteilen Ärzte und Pflegekräfte über den Paragraf 217 StGB, der die geschäftsmäßige Hilfe zum
Suizid unter Strafe stellt. © virtua73 – Fotolia.com


„Sterbehilfegesetz“ verunsichert Ärzte und Pflegepersonal

fzm, Stuttgart, April 2017 – Das im November 2015 verabschiedete Gesetz, das die geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid unter Strafe stellt, wird von Ärzten und Pflegepersonal in der Palliativmedizin als zwiespältig empfunden. In einer jetzt in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2017) veröffentlichten Umfrage kritisieren beide Berufsgruppen die unpräzise Formulierung des Gesetzes und die daraus resultierende unzureichende Rechtssicherheit. Rund 40 Prozent der befragten Ärzte und etwa 43 Prozent der Pflegekräfte halten das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht für sinnvoll.

Paragraph 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) droht Personen, die „in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewähren, verschaffen oder vermitteln“ eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe an. Schon bevor der Bundestag das Gesetz verabschiedete, äußerten Juristen und Mediziner Bedenken. Rechtsexperten kritisierten es als „moralistisch und paternalistisch“, Ärzte befürchteten, dass sie sich bereits durch einen einmaligen Hinweis auf eine Suizidbeihilfe im Ausland strafbar machen würden.

Die Medizinstudentin Julia Zenz von der Ruhr-Universität Bochum, die ehemalige Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Ruth Rissing-van Saan und der Schmerztherapeut Professor Michael Zenz, Emeritus der Ruhr-Universität Bochum haben die Einstellung betroffener Ärzte und Pflegekräfte hierzu untersucht. Dazu befragten sie im März 2016 auf einer Fachtagung für Palliativmedizin beide Berufsgruppen nach ihrer Einschätzung. Den verteilten Fragebogen beantworteten insgesamt 138 Mediziner sowie 318 Pflegekräfte. Die meisten stießen sich an der unklaren Formulierung des Gesetzes. So gaben rund 54 Prozent an, dass aus dem Gesetz nicht genau hervorgehe, welche Form der Suizidbeihilfe erlaubt sei und welche nicht. Etwa 42 Prozent erklärten, dass das Gesetz die Selbstbestimmung der Patienten einschränke. Nur 32,5 Prozent waren der Meinung, das Gesetz stärke ihre Rechtssicherheit.

Gleichzeitig sahen rund 68 Prozent der Ärzte ihre Gewissensfreiheit durch das Gesetz nicht eingeschränkt. Auch hinsichtlich ihrer Therapiefreiheit fühlte sich die Mehrheit mit 77,5 Prozent nicht beschnitten. Dennoch hielten insgesamt nahezu 43 Prozent der Ärzte und fast 41 Prozent des Pflegepersonals das Gesetz nicht für sinnvoll.

Für die Autoren geben die Ergebnisse Anlass zum Nachdenken: Positiv sei zwar, dass der Begriff der „Sterbehilfe“ im Gesetz nicht verwendet werde. Dieser ist nach Ansicht der Experten missverständlich, da sowohl die zulässige Schmerztherapie mit starken Schmerzmitteln als auch eine strafrechtlich verbotene Tötung auf Verlangen darunter verstanden werden kann. Dennoch gäbe es viele Unklarheiten in den Begrifflichkeiten. Die Tatsache, dass über 50 Prozent der Befragten angeben, nicht zu wissen, welche Handlungen zukünftig erlaubt seien, zeige, dass das Gesetz Ärzten und Pflegekräften keinen sicheren Rahmen und den betroffenen Patienten nicht den vom Gesetzgeber gewünschten Schutz biete.

Darüber hinaus kritisieren die Autoren die Formulierung des Gesetzes in Absatz 2, der Angehörigen des Sterbewilligen sowie ihm nahestehende Personen von einer Strafverfolgung ausnimmt. Inwieweit Ärzte und Pflegende dem Patienten nahestehen, formuliert das Gesetz nicht. Sie werden mit keinem Wort erwähnt. Hier wäre mehr Klarheit wünschenswert. Für die Experten ist es deshalb nicht verwunderlich, dass Ärzte und Pflegekräfte in der Palliativmedizin verunsichert sind. Diese Unsicherheit behindere eine gute Behandlung schwer kranker Menschen und eine offene Kommunikation über ihre Ängste und einen damit verbundenen möglichen Sterbewunsch.

J. Zenz, R. Rissing-van Saan, M. Zenz:
Ärztlich assistierter Suizid – Umfrage zu § 217 StGB
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2017; 142 (5); e28–e33


Quelle: https://www.thieme.de/de/presse/sterbeh ... 113389.htm

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Großes Netzwerk - Bei Palliativ-Medizin ist Neuss spitze

Beitrag von WernerSchell » 07.09.2019, 06:33

Aus Forum:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 97#p110297

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet am 07.09.2019:
Großes Netzwerk
Bei Palliativ-Medizin ist Neuss spitze

Neuss Das Palliativnetzwerk „WIN“ ist eins der größten in Nordrhein-Westfalen.
Von Bärbel Broer
Wenn die Medizin nicht mehr heilen und retten kann, ist der Zeitpunkt der Therapieumkehr erreicht. Dann tritt die Linderung von Schmerzen sowie die Unterstützung bei psychischen, sozialen und spirituellen Problemen in den Vordergrund. Um schwerstkranke Menschen in Neuss kümmert sich das Palliativnetzwerk. „WIN“– die Buchstaben stehen für „Wir im Rhein-Kreis Neuss Palliativnetzwerk“ – wurde 2007 gegründet und ist inzwischen eins der größten Palliativnetzwerke in NRW. Initiator war seinerzeit Gerhard Steiner, Facharzt für Allgemeinmedizin, Anästhesie und Palliativmedizin mit Praxis in Grimlinghausen. Als er erfuhr, dass die AOK Rheinland die Palliativversorgung organisatorisch und finanziell neu aufstellen wollte, lud er Mediziner verschiedenster Fachrichtungen ein. Kurz darauf wurde „WIN“ gegründet. Ihr Ziel: Schwerstkranke integrativ zu unterstützen. ... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-45640181

+++
Siehe auch unter > https://www.palliativ-portal.de/content ... reis-neuss

Palliativnetz "WiN - Wir in Neuss" für den Rhein-Kreis Neuss (Palliativnetzwerke)
Koordinationsstelle: Dipl.-Soz.-Paed. Andrea LIßke, c/o Hospizbewegung Kaarst e. V. Leiter: Dr. Dr. med. G. Steiner, Kasterstr. 54, 41468 Neuss
Kasterstr. 54
41468 Neuss
Telefon: 02131-605806
Telefon: Fax: 02131-605836
Telefon: Dr. Steiner Tel. 02131-737973
Telefon: Dr. Steiner Fax 02131-737974

Ambulantes Palliativnetzwerk für den Rhein-Kreis Neuss der Ärzteschaft Neuss in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Kreisstelle Rhein-Kreis Neuss. Teilnehmer: ca. 60 Hausärzte, Urologen, Anästhesisten, Theologen / Seelsorger kath. und ev., ambulante Pflegedienste für Neuss, Korschenbroich, Meerbusch, Krefeld, Rheydt, Kaarst, nicht-ärztl. Berufsgruppen, juristische Beratung (Rechtsanwälte), insbesondere Erbrecht und Vertragsrecht.


Siehe auch die Forumsbeiträge zum Pflegetreff am 19.11.2013:
>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 71&p=77869

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Palliativmedizin - Hospizversorgung

Beitrag von WernerSchell » 18.02.2021, 07:42

Zum Thema "Palliativmedizin - Hospizversorgung" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt, u.a.: > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =2&t=23247 Die Informationen zu diesem Thema werden - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt! - Siehe > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... p?f=3&t=39

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