(31.) Pflegetreff am 27.11.2019 - Themen: Anerkennung der Pflegebedürftigkeit durch Pflegegrad und neuer "Pflege-TÜV

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Anspruch auf Pflegeleistungen? Neuer Pflegegradrechner erleichtert die Selbsteinschätzung

Beitrag von WernerSchell » 23.04.2024, 06:43

Verbraucherzentrale NRW


Anspruch auf Pflegeleistungen? Neuer Pflegegradrechner erleichtert die Selbsteinschätzung

Kostenlose Online-Anwendung hilft bei der Vorbereitung der Pflegebegutachtung
• Ob jemand Leistungen der Pflegeversicherung erhält, ermittelt die Pflegekasse im Rahmen einer Pflegebegutachtung.
• Zur Vorbereitung bieten die Verbraucherzentralen einen neuen Pflegegradrechner an: www.verbraucherzentrale.nrw/pflegegradrechner.


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Wer Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wie zum Beispiel Pflegegeld, erhalten möchte, muss pflegebedürftig im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt immer im Wege einer Begutachtung des Medizinischen Dienstes, bei privat pflegeversicherten Personen durch Medicproof. Wer bereits vor Antragstellung einschätzen will, ob ein Pflegegrad vorliegt und ob es sich lohnt, einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen, dem hilft der neue Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen – kostenlos, werbefrei und mit vielen praktischen Erläuterungen.

Irgendwann ist es soweit: das Einkaufen fällt schwer, das Fensterputzen, das Treppensteigen. Nicht immer wird ein Pflegeantrag sofort bewilligt, etwa wenn alle anderen Bereiche des Lebens selbstständig bewältigt werden können und kein weiterer Hilfebedarf festgestellt wird. Verschlechtert sich aber die Lage, etwa durch einen Schlaganfall, und braucht man Unterstützung bei der Körperpflege und regelmäßige Begleitung zur Physio- oder Ergotherapie, steigen die Chancen. Mit Hilfe des Pflegegradrechners können Betroffene vorab einschätzen, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Sie können bei der Nutzung des Rechners erkennen, dass Fragen zur Selbstständigkeit und zu Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen, den sogenannten Modulen, gestellt werden. Sie können sich so auf die Begutachtung vorbereiten.

„Der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen ist kostenlos und werbefrei“, sagt Felizitas Bellendorf, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Die Erläuterungen machen die Anwendung verständlich. Zudem lässt sich die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und später fortführen.“
Der Pflegegradrechner ersetzt jedoch keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Erstbegutachtung erfolgt immer persönlich durch Fachleute des Medizinischen Dienstes. Nur Folgebegutachtungen sind auch telefonisch möglich.

Zusätzlich zum Pflegegradrechner sind auf der Webseite viele Informationen rund um das Thema „Der Weg zum Pflegegrad“ zusammengestellt. Sie geben einen Überblick von der Antragstellung über die Pflegebegutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse und den Möglichkeiten, auf eine Ablehnung zu reagieren.

Der Pflegegradrechner wurde entwickelt von den Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Weiterführende Infos und Links:
• Mehr unter www.verbraucherzentrale.nrw/pflegegradrechner
• Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Pflegegrad: https://www.verbraucherzentrale.nrw/der ... pflegegrad

Für weitere Informationen
Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 91380-1101
presse@verbraucherzentrale.nrw
--

Quelle: Pressemitteilung vom 22.04.2024
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/91380-1101

Attachments
20240422_PI WVS Pflegegradr... >>> https://cache.pressmailing.net/content/ ... 0240422_PI WVS Pflegegradrechner.pdf

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Pflegegrad beantragen: So geht es

Beitrag von WernerSchell » 26.05.2024, 06:46

„Pflegegrad beantragen: So geht esl“. - Wer im Alter auf Pflege oder Hilfe im Alltag angewiesen ist, kann Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Was sind die Voraussetzungen? Welche Leistungen gibt es? Tipps zur Antragstellung hat die NDR-Visite am 21.05.2024 präsentiert – weiter abrufbar mit Video (07:44 Min.) unter … > https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher ... ad100.html - Video „Pflegegeld beantragen: So geht es“ (04:16 Min.) abrufbar unter > https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ ... 23806.html

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5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023

Beitrag von WernerSchell » 18.12.2024, 08:54

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5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023

• Pflegebedürftige überwiegend zu Hause versorgt (86 %)
• Deutliche Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen um 15 % gegenüber dem Jahresende 2021 auch durch weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriff
• 17 % mehr zu Hause gepflegte Personen; 1 % mehr vollstationär in Heimen versorgte Pflegebedürftige


WIESBADEN – Im Dezember 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatte die Zahl der Pflegebedürftigen im Dezember 2021 bei knapp 5,0 Millionen gelegen. Die starke Zunahme um 730 000 Pflegebedürftige (+15 %) weist darauf hin, dass sich hier auch noch Effekte durch die Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 zeigen. Seither werden Menschen eher als pflegebedürftig eingestuft als zuvor. Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst in stärkerem Maße, als durch die Alterung der Gesellschaft erwartbar ist. So wurde nach der Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes der demografiebedingte Anstieg von 2021 bis 2023 auf rund 100 000 Pflegebedürftige beziffert. Die tatsächliche Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen um 730 000 geht zum Teil auf den weiter gefassten Pflegebegriff zurück.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
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Quelle: Pressemitteilung vom 18.12.2024
Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt


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Hinsichtlich der Zunahme der Zahl der pflegebedürftigen Menschen wurde von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bereits vor Tagen gepostet:

Die Zunahme der Pflegefälle hat im Wesentlichen mit der großzügigen Ausweitung der Pflegegrade zu tun (dazu hat ein Neusser Pflegetreff seinerzeit bereits kritisch informiert). Die Leistungsausweitungen gehen zu Lasten der schwer Pflegebedürftigen und führen zu immens steigenden Beitragsleistungen. Es ist im Übrigen so, dass der Krankheitsvermeidung (und damit der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit) mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... f=5&t=1237 / > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... f=5&t=1098 – Im Übrigen müssen flächendeckend kommunale Quartiershilfen (= ambulante Unterstützungsleistungen mit Hausbesuchen) gestaltet werden … > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... f=4&t=1119 - Zum Thema Pflegebedürftigkeit und Hilfen gibt es von hier seit vielen Jahren Statements und konkrete Handlungsforderungen. Wie auch in anderen Bereichen, die politisch Verantwortlichen, die sich nicht selten für unbelehrbare Schlaumeier halten, reagieren nicht oder zu zögerlich.

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Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen

Beitrag von WernerSchell » 24.12.2024, 07:48

➔ Stefan Sell (2024): Der angeblich „explosionsartige“ Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen und die Infragestellung von Pflegegrad 1, in: Aktuelle Sozialpolitik, 06.10.2024 ,,, > https://aktuelle-sozialpolitik.de/2024/ ... egegrad-1/

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Pflegebegutachtung modernisieren, Vernetzung für die Versicherten voranbringen

Beitrag von WernerSchell » 12.06.2025, 08:49

Medizinischer Dienst Bund

Pflegebegutachtung modernisieren, Vernetzung für die Versicherten voranbringen

Der Medizinische Dienst hat heute den ersten „Report Pflegebedürftigkeit“ vorgestellt: Die Anzahl der Pflegebedürftigen hat sich seit 2014 auf 5,6 Millionen Menschen verdoppelt. Tendenz weiter steigend. Die Anzahl der Pflegebegutachtungen beim Medizinischen Dienst ist auf über 3 Millionen angewachsen. Der Medizinische Dienst spricht sich für eine Modernisierung der Pflegebegutachtung aus, damit für die Versicherten auch in Zukunft der zeitnahe Zugang zu einer möglichst bedarfsgerechten pflegerischen Versorgung sichergestellt werden kann.

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„Das Thema Pflege ist endlich auf der Agenda angekommen. Neben der finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung brauchen wir nachhaltige Reformen. Die Modernisierung der Pflegebegutachtung hin zu einem initialen Fallmanagement wäre der entscheidende Schritt, damit sie einen Beitrag zur bedarfsgerechten Versorgungsplanung der Pflegebedürftigen leisten kann“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund.

Knapp 90 Prozent der Pflegebedürftigen leben in eigener Häuslichkeit, mehr als jeder zweite davon organisiert die Versorgung ohne professionelle Unterstützung. „Die Pflegebegutachtung sollte sich auf diese Pflegesituationen fokussieren, um im Zusammenwirken mit Pflegekassen, Kommunen und weiteren Akteuren, die Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen besser unterstützen und entlasten zu können“, erläutert Engler.

Die Pflegebedürftigkeit nimmt zu und sie wird weiter steigen

Die Ursache für die steigende Anzahl der Pflegebedürftigen liegt zum einen in der demografischen Entwicklung, zum anderen in der Pflegereform 2017: Damals wurde das Begutachtungsverfahren grundlegend verändert: Körperliche, kognitive, psychische und psychiatrische Beeinträchtigungen können seitdem bei der Feststellung des Pflegegrades umfassend berücksichtigt werden. Auch Menschen mit psychischen und psychiatrischen Einschränkungen können einen Pflegegrad erhalten.

Die meisten Versicherten beantragen Pflegegeld: Sie setzen auf die Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch An- und Zugehörige ohne professionelle Hilfe. Auch diese Entwicklung nimmt zu. Im vergangenen Jahr beantragte mehr als die Hälfte der Antragstellenden Pflegegeld (57,4 Prozent); 11,6 Prozent beantragten ambulante Leistungen und 20,4 Prozent Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Sachleistungen; nur 10,2 Prozent stellten einen Antrag auf vollstationäre Pflege.

Fokus auf Pflegebedürftige und Angehörige ohne professionelle Unterstützung legen

Die meisten Versicherten beantragen erst dann Pflegeleistungen, wenn bereits erhebliche oder schwere Beeinträchtigung vorliegen. Schaut man sich die Ergebnisse bei den Erstbegutachtungen an, so erhielt mehr als ein Drittel der Antragstellenden (36,1 Prozent) Pflegegrad 2; 12,9 Prozent erhielten Pflegegrad 3 und rund 3,1 Prozent Pflegegrad 4. Pflegegrad 5 erhielt 1 Prozent der Antragstellenden.

Pflegegrad 1 bekamen 28,4 Prozent der Antragstellenden. Bei knapp einem Fünftel (18,5 Prozent) kamen die Gutachterinnen und Gutachter zum Ergebnis, dass zum Begutachtungszeitpunkt noch kein Pflegegrad vorlag.

Die überwiegende Mehrheit der Pflegebedürftigen lebt im eigenen Zuhause und wird von An- und Zugehörigen versorgt: Rund 85 Prozent der pflegebedürftigen Frauen und 88 Prozent der pflegebedürftigen Männer leben allein oder mit weiteren Personen in der eigenen Häuslichkeit und dies ändert sich auch bei höheren Pflegegraden nicht.

„Bei der Erstbegutachtung kommt es ganz besonders darauf an, die Weichen für die Versicherten so zu stellen, dass die Pflegesituation stabilisiert und bedarfsgerecht ausgestaltet werden kann“, sagt Dr. Tatjana Hardes, Geschäftsbereichsleitung Pflegeversicherung beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe.

Empfehlungen des Medizinischen Dienstes helfen, die Selbstständigkeit zu erhalten

In der Pflegebegutachtung stellen die Gutachterinnen und Gutachter nicht nur den Pflegegrad fest, sondern sie sprechen individuelle Empfehlungen aus, um die Selbstständigkeit der Versicherten zu erhalten und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit vorzubeugen: So erhält jede zweite bis dritte pflegebedürftige Person (62,8 Prozent) in der Erstbegutachtung eine Heilmittelempfehlung wie zum Beispiel Physiotherapie oder Ergotherapie. Knapp jede zweite pflegebedürftige Person (43 Prozent) bekommt in der Erstbegutachtung eine Hilfsmittelempfehlung zum Beispiel Gehhilfen, Dusch- und Badehilfen, Kranken- und Behindertenfahrzeuge.

„In vielen Fällen sind die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes die ersten professionellen Kräfte mit denen die Pflegehaushalte Kontakt haben. Entsprechend hoch muss deren pflegefachliche Kompetenz sein, weil sie Hinweise geben, wie sich die Pflegesituation verbessern lässt. Die Pflegebegutachtung benötigt Vertrauen und muss weiterhin unabhängig, neutral, verlässlich und qualitätsgesichert erfolgen“, sagt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK.

Qualität in Pflegeheimen zufriedenstellend – Defizite in der Behandlungspflege

Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz stellte der Medizinische Dienst zudem Kernergebnisse seines 8. Pflegequalitätsberichts vor. Im Jahr 2023 hat der Medizinische Dienst 9.819 Pflegeheime bundesweit überprüft. Dabei untersuchten die Qualitätsprüferinnen und -prüfer die Versorgungsqualität bei über 72.100 Bewohnerinnen und Bewohnern. Das geschieht anhand von Personenstichproben: Die Qualitätsprüferinnen und -prüfer schauen sich an, wie gut die pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen versorgt werden: bei Mobilität, Körperpflege, Essen und Trinken, Behandlungspflege und vielem anderen mehr. Werden Defizite festgestellt, so berät der Medizinische Dienst die Pflegekräfte in der Einrichtung, wie sie die Mängel beseitigen und die Versorgungsqualität verbessern können.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Versorgungsqualität in Pflegeheimen insgesamt zufriedenstellend ist und es gibt Verbesserungen: So werden Pflegebedürftige in der Eingewöhnungsphase im Pflegeheim gut unterstützt. Die Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Kommunikation ist ebenfalls positiv. Mängel gibt es dagegen bei der Behandlungspflege, wie z.B. bei der Wundversorgung und auch beim Umgang mit herausforderndem Verhalten.

Die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes sind weiterhin notwendig, um die Versorgungsqualität in den Einrichtungen zu verbessern. Eine besondere Rolle spielt dabei die Beratung, die dazu beiträgt, konkrete Qualitätsverbesserungen zu erreichen. Angesichts der demografischen Entwicklung und der knappen Ressourcen, gilt es auch hier, Synergien zu nutzen und die Qualitätsprüfung weiterzuentwickeln. Es ist sachgerecht, beispielsweise Prüfintervalle für Einrichtungen, die eine gute Versorgungsqualität haben, zu verlängern.

Diese Pressemitteilung und weitere Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Medizinischen Dienstes Bund. > https://md-bund.de/presse/pressemitteil ... ingen.html

Quelle: Pressemitteilung Medizinischer Dienst Bund vom 12. Juni 2025
Pressekontakt: Michaela Gehms, Pressesprecherin Medizinischer Dienst Bund
Mobil: +49 172 3678007
Email: michaela.gehms@md-bund.de


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Anmerkung vom 13.06.2025:

Die Medien haben den MD-Report zum Anlass genommen, auf die zahlreichen Mängel in Pflegeheimen aufmerksam zu machen (so z.B. die Rheinische Post / NGZ vom 13.06.2025). Zu bemerken ist aber, dass es seit Jahrzehnten beklagenswerte Mängel in Pflegeeinrichtungen gibt und sich die politisch Verantwortlichen eher kaum mit regulierenden Maßnahmen eingeblendet haben. Es wurde, wie man das nennt, immer nur an kleinen Schräubchen gedreht. Eine Reform der Pflegeversicherung an Haupt und Gliedern ist daher überfällig!
Siehe auch:
>>> Qualitätsatlas Pflege - Qualität der Versorgung von Menschen in Pflegeheimen mit erheblichen Mängeln: Fehlende Prophylaxe und Prävention, kritische Arzneimittelversorgung und vermeidbare Krankenhausaufenthalte … Zu viele Pflegeheimbewohner wurden mit Pillen ruhiggestellt … > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... f=4&t=1354
>>> Der DAK-Pflegereport 2025 informiert über die Pflege vor Ort – zwischen Anspruch und Wirklichkeit. … 30 Jahre nach Einführung der sozialen Pflegeversicherung: Ist die Pflege sicher und für die Zukunft gewährleistet? Ist das deutsche System der Langzeitpflege in der Lage, die Herausforderungen der demografischen Transformationen zu bewältigen? Die Bevölkerung ist da skeptisch und realistisch zugleich. Wie bereits im Pflegereport 2024 herausgearbeitet, werden weniger Pflegefachkräfte immer mehr auf Pflege angewiesene Menschen zu versorgen haben. Es wird in Zukunft schwieriger sein, geeignete Pflegedienste und Pflegeheime zu finden. Pflege wird (wieder) stärker als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden müssen – und das gerade auch vor Ort. … >>> https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... f=4&t=1346
Werner Schell

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