PRESSEMITTEILUNG Nr. 86/17
Luxemburg, den 26. Juli 2017
Urteile in den Rechtssachen C-490/16, A.S./Republika Slovenija,
und C-646/16, Khadija Jafari und Zainab Jafari
Kroatien ist für die Prüfung der Anträge auf internationalen Schutz von Personen zuständig, die seine Grenze während der Flüchtlingskrise der Jahre 2015 und 2016 in großer Zahl überschritten haben
Diese Personen haben nämlich die Außengrenze von Kroatien im Sinne der Dublin-III-Verordnung illegal überschritten
… (weiter lesen unter ) …. https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc ... 0086de.pdf
Weitere Mitteilungen des EuGH:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc ... 0087de.pdf
https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc ... 0088de.pdf
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zeit.de - 26.07.2017:
Dublin-III-Verordnung: Europäischer Gerichtshof lehnt Ausnahmen von EU-Asylrecht ab
Während der Flüchtlingskrise sind viele Migranten nach ihrer Ankunft im EU-Land Kroatien weitergereist. Trotz der Umstände war das nicht erlaubt, urteilte der EuGH.
… (WEITER LESEN UNTER) … HTTP://WWW.ZEIT.DE/POLITIK/AUSLAND/2017 ... -2015-EUGH
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süddeutsche.de 26. Juli 2017:
Urteil zu Flüchtlingspolitik EuGH: Massenfluchtbewegung ändert nichts an EU-Asylzuständigkeiten
• Der Europäische Gerichtshof hat sich heute mit Grundsatzfragen der EU-Flüchtlingspolitik befasst.
• Einem Urteil der Luxemburger Richter zufolge gelten die europäischen Zuständigkeitsregeln für Asylverfahren auch trotz der Ausnahmesituation im Sommer 2015. Mitgliedsstaaten wie Deutschland dürfen aber freiwillig Asylanträge prfüen, für die sie eigentlich nicht zuständig wären.
• Außerdem wurde ein Gutachten vorgelegt: Danach müssen sich auch Ungarn und die Slowakei an der Verteilung von Flüchtlingen in der EU beteiligen.
…. (WEITER LESEN UNTER) …. HTTP://WWW.SUEDDEUTSCHE.DE/POLITIK/URTE ... -1.3603753
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WELT.DE - 26.07.2017:
EUGH-URTEIL
Die Rechtslage hat ein Problem mit der Flüchtlingslage
Von Sascha Lehnartz
Das neuerliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat keinerlei Klarheit geschaffen über die Dublin-Regelung. Gilt sie noch oder wird sie von Europa und den Flüchtlingen ständig ausgesetzt?
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Es ist ein Urteil, das nebenbei auch klärt, dass Länder in humanitären Ausnahmesituationen durchaus Flüchtende hereinlassen dürfen – wie dies Deutschland im September 2015 getan hat.
Dies als Bestätigung für Angela Merkels Flüchtlingspolitik zu deuten, wie es manche bereits versuchen, ist etwas gewagt. Das Urteil ist eher ein Indiz, dass die Rechtslage widersprüchlich ist. Und nur noch mit Mühe mit der Weltlage in Einklang zu bringen.
… (weiter lesen unter) … https://www.welt.de/debatte/kommentare/ ... slage.html
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tagesschau.de - 26.07.2017
EuGH-Urteil zum EU-Asylrecht Prüfstand für Merkels Flüchtlingspolitik
Wir schaffen das", so hieß Merkels Credo 2015 - aber war die Willkommenspolitik der Kanzlerin rechtmäßig? Die Richter des EuGH urteilen heute über die mögliche Missachtung des Dublin-Abkommens durch Deutschland.
Von Karin Bensch, ARD-Studio Brüssel
… (WEITER LESEN UNTER) … HTTPS://WWW.TAGESSCHAU.DE/AUSLAND/EUGH- ... K-101.HTML
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tagesspiegel.de
Urteil zu Dublin-III-Verordnung : "Durchwinken" von Flüchtlingen verboten - was der EuGH entschieden hat
Der EuGH hat entschieden, dass die „Dublin-Verordnung“ auch in Ausnahmesituationen gilt. Kroatien hätte ankommende Flüchtlinge nicht Richtung Deutschland weiterschicken dürfen.
von Markus Grabitz und Albrecht Meier
… (weiter lesen unter) … http://www.tagesspiegel.de/politik/urte ... 11006.html
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cicero.de -
EuGH-Urteil zu Flüchtlingspolitk
- Merkel im Recht oder nicht?
VON CICERO-REDAKTION am 26. Juli 2017
Der europäische Gerichtshof hat ein Grundsatzurteil darüber gefällt, wo Flüchtlinge in der EU ihren Asylantrag stellen müssen. Davon ist auch die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel betroffen. Doch die Interpretationen des Urteils gehen auseinander. Wir veröffentlichen den Originaltext
... (weiter lesen unter) ... http://cicero.de/aussenpolitik/eughurte ... oder-nicht
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Rheinische Post vom 27.07.2017:
Europäischer Gerichtshof
Kanzlerin Merkel handelte in Flüchtlingskrise legal
Berlin. Der Europäische Gerichtshof stellt klar, dass das Asylrecht in Europa zwar auch in Krisenzeiten gilt. Die Bundesregierung hat mit ihrer Aufnahme von Flüchtlingen 2015 nicht gegen die Regelung verstoßen.
Von Eva Quadbeck und Henning Rasche
Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil zur Flüchtlingspolitik das Handeln der Bundesregierung im Spätsommer 2015 rückblickend unbeanstandet gelassen. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass auch bei außergewöhnlich hohen Flüchtlingszahlen der Einreisestaat für die Prüfung von Asylanträgen zuständig ist. Zugleich betonten sie, dass im "Geiste der Solidarität" auch andere Staaten bei ihnen gestellte Asylanträge prüfen können. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung handelte nach Ansicht der Luxemburger Richter 2015 nicht illegal, als sie die in Ungarn festsitzenden Flüchtlinge in Deutschland aufnahm.
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.6974108

Quelle: RP - Flüchtlinge auf der Balkanroute im Jahr 2015. FOTO: dpa, ab pro cul
Rheinische Post, 27.07.2017:
Analyse
Was von Dublin übrig bleibt
Luxemburg. Wer für Asylanträge zuständig ist, definiert die komplizierte Dublin-III-Regel. Bei vielen Flüchtlingen müssten demnach eigentlich andere EU-Länder die Anträge prüfen. Bis heute gibt es kein faires Verteilsystem in der Union.
Von Eva Quadbeck und Henning Rasche
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/politik/was-von ... -1.6974101
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FDP: EuGH-Urteil bestätigt Rechtsbruch der Bundesregierung in Asylkrise – Merkel übergeht geltendes Recht
Epoch Times26. July 2017 Aktualisiert: 27. Juli 2017 6:24
"Höchstrichterlich bestätigt ist jetzt: Kanzlerin Merkel hat 2015 die europäische Flüchtlingspolitik ruiniert, unsere Nachbarn brüskiert und Deutschland isoliert", so der stellvertretende EU-Parlamentspräsident Lambsdorff gegenüber Medien. Angela Merkel habe sich ohne Beratung mit den EU-Partnern eine Million Menschen nach Deutschland gerufen und sich dabei über geltendes Recht hinweggesetzt. Hilferufe aus Athen, Rom und Madrid habe sie ignoriert, so Lambsdorff.
… (weiter lesen unter) … http://www.epochtimes.de/politik/deutsc ... .html?fb=1
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Anmerkung der Moderation:
Das hier vorgestellte und mehrfach kommentierte Urteil des EuGH befasst sich nicht direkt mit der deutschen Flüchtlingspolitik. Es stellt aber die grundsätzliche Pflicht fest, die "Dublin-Verordnung" anzuwenden. Ausnahmemöglichkeiten werden vorsichtig angedeutet. Damit ist aber die bundesdeutsche Willkommenskultur nicht gerechtfertigt. Denn die Kanzlerin hat seinerzeit eine einsame Entscheidung gefasst, Flüchtlinge in großer Zahl unkontrolliert durchzuwinken. Eine parlamentarische Diskussion bzw. Entscheidung gab es insoweit nicht. Aus rechtsstaatlichen Gründen hätte dies aber zwingend erfolgen müssen. Der Amtseid der Kanzlerin gab im Übrigen Anlass genug, die deutschen Interessen zu berücksichtigen. Absolut ungerechtfertigt war ein Durchwinken, wie geschehen, mit der Folge, dass zigtausende, vielleicht sogar hunderttausende Menschen, ohne Pass und ohne regelrechte Überprüfung ins Land gekommen sind. U.a. Wolfgang Bosbach, MdB/CDU, hat dies in aller Deutlichkeit kritisiert. Die sich daraus ergebenen Verwerfungen werden immer deutlicher und werden von einer Mehrheit der Deutschen zunehmend mit großer Sorge gesehen. Anderes formuliert: Die Mehrheit der Deutschen lehnt die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin ab. - Wenn einzelne Medien nun behaupten, die Kanzlerin habe nach der EuGH-Entscheidung legal gehandelt (> http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.6974108 ), ist das völlig abwegig und stellt die Rechtssituation auf den Kopf. - Werner Schell