EU-Richtlinie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

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EU-Richtlinie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

Beitrag von WernerSchell » 15.02.2019, 07:21

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Meilenstein für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in der Europäischen Union
EU-Richtlinie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige wurde heute in Brüssel beschlossen


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Deutschland hat heute zusammen mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) der Vereinbarkeitsrichtlinie zugestimmt. Ziel der Richtlinie ist es, in der gesamten EU die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu verbessern. Konkret soll die Richtlinie für eine gerechtere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern sorgen und die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen fördern.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
„Die Richtlinie ist ein familien- und gleichstellungspolitischer Meilenstein für Europa. Die Vereinbarkeitsrichtlinie schafft bessere Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit und stellt einen Fortschritt auf dem Weg zu mehr Gleichstellung in der ganzen EU dar. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen passen genau zu unserem Ziel, mehr Zeit für Familien zu schaffen und Eltern und pflegenden Angehörigen mehr Wahlmöglichkeiten zu geben. Das deutsche System von Elterngeld und Elternzeit hat bereits große Erfolge erzielt. Ich freue mich, dass wir nun auch auf EU-Ebene gemeinsam verbindliche Regelungen geschaffen haben.
Die Vereinbarkeitsrichtlinie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem modernen und sozialen Europa. Gerade mit Blick auf die im Mai anstehenden Wahlen zum Europaparlament ist dies ein wichtiges Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger. Die EU schafft konkrete Verbesserungen für die Lebenswirklichkeit in allen Ländern der Union.“

Der Inhalt der Vereinbarkeits-Richtlinie:

Auf folgende Mindeststandards haben sich die EU-Mitgliedstaaten mit dem Europäischen Parlament u.a. geeinigt:
• Zehn Tage bezahlte Auszeit für den zweiten Elternteil rund um die Geburt des Kindes, es sei denn, ein nationales System sieht bereits die Möglichkeit der Gewährung eines deutlich längeren Zeitraums für beide Eltern vor.
• Vier Monate Elternzeit für jeden Elternteil, zwei Monate davon sind bezahlt und nicht auf den anderen Elternteil übertragbar.
• Fünf Tage Zeit für Pflege pro Jahr
• Recht auf Beantragung flexibler Arbeitsregelungen für Eltern und pflegende Angehörige • Besserer Kündigungsschutz für Eltern und pflegende Angehörige

Vereinbarkeit in Deutschland
Das deutsche System an Vereinbarkeits-Maßnahmen stellt Eltern und pflegende Angehörige aktuell besser, als dies durch die Richtlinie nun verpflichtend wird.

Vereinbarkeit von Familien und Beruf:
Die Richtlinie sieht beispielsweise zehn Tage bezahlte Auszeit für den zweiten Elternteil vor. In Deutschland sind aktuell zwei Elterngeld-Monate nicht übertragbar, gemeinsam stehen beiden Eltern bis zu 14 Monate Elterngeld zu. D.h. der zweite Elternteil, der Elterngeld in Anspruch nimmt, kümmert sich mindestens zwei Monate um das Kind. Dies hat schrittweise dazu geführt, dass (in der Regel) Väter diese Leistung mehr und mehr in Anspruch nehmen und sich an der Kindesbetreuung im frühen Kindesalter beteiligen. Unsere Elterngeld-/Elternzeitregelungen bewirken einen spürbaren gesellschaftlichen Wandel. Durch die Einführung des Elterngeldes 2007 ist die Väterbeteiligung stark angestiegen und liegt derzeit bei rund 36%. Vor Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 lag die Väterbeteiligung an der Inanspruchnahme des Erziehungsgelds bei rund 3 %. Väter nehmen im Durchschnitt 3,5 Monate Elterngeld in Anspruch.

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beruht in Deutschland auf drei Säulen:
(1) In einem akuten Pflegefall besteht die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Für diese Zeit besteht ein Anspruch auf eine Lohnersatzleistung, das Pflegeunterstützungsgeld, das bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt wird. Die Zahlung ist auf insgesamt zehn Arbeitstage begrenzt, kann aber durch mehrere nahe Angehörige in Anspruch genommen werden.
(2) Für bis zu sechs Monate besteht nach dem Pflegezeitgesetz ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung für die Pflege in häuslicher Umgebung. Dieser Anspruch besteht auch für die auch außerhäusliche Betreuung von Minderjährigen sowie für die Begleitung in der letzten Lebensphase, ist dann aber auf drei Monate begrenzt.
(3) Um die Pflege in häuslicher Umgebung für einen längeren Zeitraum sicherstellen zu können, haben Beschäftigte nach dem Familienpflegezeitgesetz das Recht auf eine bis zu 24-monatige teilweise Freistellung bei einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden. Diese teilweise Freistellung kann auch für minderjährige pflegebedürftige nahe Angehörige in Anspruch genommen werden. Beide Freistellungsmöglichkeiten sind miteinander kombinierbar, dürfen aber eine Gesamtdauer von 24 Monaten nicht überschreiten. Für die Dauer der Freistellungen auch nach dem Pflegezeitgesetz kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden.

Quelle:
Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 006 Veröffentlicht am 06.02.2019
Web-Ansicht: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/p ... ion/133648

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EU-Richtlinie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

Beitrag von WernerSchell » 19.09.2019, 06:55

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Quelle: https://www.wir-pflegen.net/projekte/ve ... und-beruf/

WIESO? WESHALB? WARUM?

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist von großer Bedeutung. 94 Prozent der Erwerbstätigen wollen im Falle einer Pflegesituation im Familienkreis berufstätig bleiben (ZQP, 2016). Aktuell sind viele Arbeitgeber*innen jedoch nicht darauf eingestellt und auch die sozialrechtliche Unterstützung ist gering. So sind die Pflegezeit und Familienpflegezeit für viele Betroffene unattraktiv. Berufstätige mit Pflegeverantwortung können ein zinsloses Darlehen aufnehmen, müssen dieses aber nach der Pflege wieder zurückzahlen. Hier gilt also das Prinzip „Vereinbarkeit gegen Verschuldung“. Eine Lohnersatzleistung wie das Elterngeld, gibt es für pflegende Angehörige bisher nicht. Dies sind nur einige der vielen Schwachstellen im jetzigen System. Es braucht also einen Neustart in der Vereinbarkeitspolitik und mehr Arbeitgeber*innen, die pflegende Angehörige als wichtige Gruppe ihrer Belegschaft erkennen. Der Verein wir pflegen e.V. hat über Jahre hinweg Überlegungen angestellt und Diskussionen zum Thema geführt. In unserem Positionspapier finden Sie nun die Ergebnisse!

UNSERE FORDERUNGEN…
-> An die Politik: Pflegende Angehörige brauchen mehr zeitliche und finanzielle Flexibilität. Unser Vorschlag? Das Vereinbarkeitsbudget!

DAS VEREINBARKEITSBUDGET SICHERT…

Mehr Zeitliche Flexibilität: Der zeitliche Anspruch beträgt insgesamt 36 Monate. Entscheidend ist, dass diese 36 Monate flexibel genutzt werden können. Denkbar sind sowohl einige längere als auch mehrere kürzere Auszeiten oder Arbeitszeitreduzierungen. Da der Pflegeverlauf meist starken Veränderungen unterliegt, kann so ein passendes Modell für die jeweilige Lebenssituation gefunden werden. Es sollen dabei maximal 12 Monate für Vollfreistellungen zur Verfügung stehen.
Finanzielle Entlastung: Wie beim Elterngeld gibt es für 36 Monate einen Lohnersatz von mindestens 65 Prozent des Nettoeinkommens. Sofern das Einkommen nicht ausreicht um Armut zu verhindern, muss eine armutsfeste Mindestsicherung greifen.
Dabei gilt: Mehrere Personen können das Vereinbarkeitsbudget nutzen und dies unabhängig von der Betriebsgröße. Weitere Forderungen finden Sie in unserem Positionspapier.


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-> An alle Arbeitgeber*innen: Berufstätige mit Pflegeverantwortung brauchen dringend Unterstützung durch pflegesensible innerbetriebliche Rahmenbedingungen!

Unsere Forderungen an alle Arbeitgeber*innen…

Wahrnehmung der sozialen Verantwortung und Fürsorgepflichten durch eine pflegesensible Unternehmenskultur;
Sensibilisierung von Führungskräften und Teams für pflegebedingte Belastungen;
Pflegesensible flexible Arbeitszeitregelungen, die sich den wandelnden Aufgaben im Pflegeverlauf anpassen;
Bereitstellung moderner technischer Möglichkeiten zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort;
(teilweiser) finanzieller Ausgleich bei pflegebedingter Arbeitszeitreduzierung;
Kooperation mit und Unterstützung von lokalen Angeboten zur Entlastung pflegender Angehöriger;
Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg nach der Pflege

Unsere Position!
https://www.wir-pflegen.net/wp-content/ ... -Beruf.pdf
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Quelle: wir pflegen – Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde in Deutschland e.V.
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Telefon: 030 – 4597 5750
OSHI-PA Selbsthilfe:
030 4597 5760
Fachreferent / Pflegepolitik:
030 4597 5770
Email: info@wir-pflegen.net

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Pflegende Angehörige absichern - Verbände fordern bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Beitrag von WernerSchell » 24.12.2019, 07:40

Pflegende Angehörige absichern –
Verbände fordern bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf


Berufstätig sein und Angehörige pflegen muss sich in Zukunft besser vereinbaren lassen: Teilzeitregelungen, Lohnersatzleistungen und Rückkehrgarantie wie beim Elterngeld müssen auch pflegende Familienmitglieder absichern. Diese und weitere Empfehlungen des Beirats der Bundesregierung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf müssen nun schnell umgesetzt werden. Das fordern die im Beirat vertretenen Verbände BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, wir.pflegen, Sozialverband Deutschland (SoVD), Deutsche Alzheimer Gesellschaft und dbb beamtenbund und tarifunion.
Die Empfehlungen sehen vor, dass pflegende Angehörige – so wie Eltern – ein Anspruch auf Lohnersatzleistung zusteht, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder vorübergehend unterbrechen. Dieser Anspruch soll ab Pflegegrad 2 gelten und sich auf einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten erstrecken. Ebenso wie berufstätige Eltern benötigen pflegende Angehörige einen Anspruch auf zehn arbeitsfreie Tage pro Jahr, um sich kurzfristig notwendigen Pflegeaufgaben widmen zu können.
„Jetzt muss die Bundesregierung handeln“, sagt der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering. „Die allermeisten Pflegebedürftigen werden von Familienangehörigen gepflegt. Viele von ihnen sind berufstätig. Sie dürfen nicht gezwungen werden, ihren Beruf aufzugeben, um zu pflegen. Die Gesellschaft darf pflegende Angehörige nicht alleinlassen.“
Der Beirat der Bundesregierung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde durch das Bundesfamilienministerium eingesetzt. Er hat im Juni seinen ersten Bericht mit Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation von pflegenden Angehörigen vorgelegt. Die Ergebnisse werden am 17.9.2019 bei einer Fachtagung in Berlin präsentiert.

Erster Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Informationen zum Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
>>> https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/ ... vor/136708

Quelle: Pressemitteilung vom 16.09.2019
Pressekontakt:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)
Barbara Stupp
Telefon: 0228 / 24 99 93 12
E-Mail: stupp@bagso.de

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