Corona-Pandemie - Gesundheitsschutz und Hilfsangebote ...

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WernerSchell
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Gesprächskreise und Online-Schulungsreihe der Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss/Nordrhein e.V.

Beitrag von WernerSchell » 02.04.2021, 06:53

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Leider entfallen unsere Gesprächskreise und die offene Sprechstunde zur Zeit! Melden Sie sich an für unsere nächste Online-Gesprächsgruppe!

Nächste Online-Gesprächskreise:
Dienstag 06. April 2021 18 - 20 Uhr
Mittwoch 14. April 2021 14 - 16 Uhr
Freitag 23. April 2021 10 - 12 Uhr
Montag 03. Mai 2021 18 - 20 Uhr
Freitag 14. Mai 2021 11 - 13 Uhr
Mittwoch 18. Mai 2021 10 - 12 Uhr
Bitte melden Sie sich per Email an, bis zum Vortrag: alzheimer-neuss@t-online.de
Quelle und weitere Informationen > https://www.alzheimer-neuss.de/


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Weiteres Angebot zur Hilfe beim Helfen: Online-Schulungsreihe für Angehörige von Menschen mit Demenz

In dem kostenlosen Kursangebot, das sich an Angehörige von Menschen mit Demenz richtet, werden in acht Terminen Informationen rund um das Thema Demenz vermittelt. Die Schwerpunkte der Schulungsreihe sind Kommunikation und der Umgang mit demenziell veränderten Menschen. Ein wichtiger Baustein ist daneben der Austausch mit anderen Angehörigen und der Referentin. Ergänzend dazu werden drei Filme genutzt, die sehr nah
am Alltagserleben der Angehörigen ansetzen. Sie stellen eine gute Möglichkeit dar, eigenes Verhalten zu reflektieren und gemeinsam in der Gruppe nach neuen Lösungswegen zu suchen.

Ziel der Schulungsreihe ist es, Angehörige in ihrer herausfordernden Situation zu unterstützen und zu stärken. Referentin ist Sandra Menge, Diplom-Sozialpädagogin und kreative Gerontotherapeutin. Die Termine finden digital über GoToMeeting statt.

Teilnehmer erhalten einen Link um teilzunehmen.

Die Schulungsreihe findet an folgenden Terminen statt und greift dabei diese
Themen auf:
15.04. Modul 1 Wissenswertes über Demenz
22.04. Modul 2 Demenz verstehen
29.04. Modul 3 Informationen zu rechtlichen Fragen
06.05. Modul 4 Den Alltag leben
20.05. Modul 5 Informationen zur Pflegeversicherung
27.05. Modul 6 Herausfordernde Situationen und Pflege
03.06. Modul 7 Entlastung für Angehörige
10.06. Modul 8 Verschiedene Wohnformen
Menschen mit Demenz im Krankenhaus
Letzte Lebensphase (Wahlmodul)
jeweils von 17 bis 19 Uhr

Die Schulungsreihe ist von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft entwickelt worden und wird von der Barmer Ersatzkasse finanziert.
Anmeldung bitte an alzheimer-neuss@t-online.de

Quelle: Mitteilung vom 01.04.2021
Sandra Menge
(Dipl.-Soz.päd. & Kreative Gerontotherapeutin)
Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss/Nordrhein e.V.
Mohnstraße 48
41466 Neuss
Tel.: 02131 - 222110
Fax.: 02131 - 291751
alzheimer-neuss@t-online.de
www.alzheimer-neuss.de

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Osterbesuche in den meisten Pflegeheimen möglich – trotz unnötiger Beschränkungen

Beitrag von WernerSchell » 02.04.2021, 07:06

Osterbesuche in den meisten Pflegeheimen möglich – trotz unnötiger Beschränkungen

Bonn. Am zweiten Osterfest in der Corona-Pandemie werden viele Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner Besuch erhalten, nachdem die Mehrheit von ihnen mittlerweile geimpft ist. Dennoch verbleiben vielfach belastende Beschränkungen bei Besuchen. Das kritisiert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. Gegenüber allein lebenden alten Menschen werden viele Altenheimbewohner weiterhin ohne nachvollziehbare Gründe an freien Besuchsentscheidungen gehindert. Das ergab die jüngste Online-Umfrage des BIVA-Pflegeschutzbundes, an der bisher mehr als 1.000 Betroffene teilgenommen haben.

Rund 30 Prozent der Umfrageteilnehmer dürfen wieder täglich Besuch erhalten und fast 40 Prozent mehrmals die Woche. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber Herbst 2020, als nur etwa 17 Prozent täglich besucht werden durften, wie eine frühere Umfrage ergeben hatte. Auch dürfen mittlerweile über 70 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner auf ihren Zimmern Besuch erhalten. Erfreulich ist auch, dass inzwischen in über 80 Prozent der Fälle keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung mehr bei den Besuchen anwesend sind und damit für diese Menschen wieder Vertraulichkeit gewährleistet ist.

Leider bedeutet dies im Umkehrschluss, dass offenbar immer noch etwa 30 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner zu Ostern keinen oder kaum Besuch erhalten können. Einer der Gründe dürfte sein, dass vielfach an den Ostertagen aus Personalmangel weniger Tests in den Einrichtungen durchgeführt werden können und Besuche ohne Tests nicht möglich sind.

Rund 20 Prozent der Befragten gaben an, dass in den Einrichtungen nach wie vor Kontrollen durch anwesendes Personal bei Besuchen als notwendig erachtet werden. Bei einen Drittel dürfen Besuche nur in einem Besuchszimmer stattfinden unter Verzicht auf Privatheit. Kritisch sieht der BIVA-Pflegeschutzbund auch, dass bei 60 Prozent die Besuchszeit nicht länger als eine Stunde dauern darf. „Eine entspannte Besuchsatmosphäre, wie man sie sich gerade zu Ostern wünscht, kann unter Zeitdruck nicht entstehen“, sagt Stegger und fordert an den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner orientierte, nachvollziehbare und einheitliche Besuchsregelungen in allen stationären Einrichtungen.

Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Annette Stegger; Maria Sievers; Dr. David Kröll

Quelle: Pressemitteilung vom 01.04.2021
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. David Kröll (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
presse@biva.de | www.biva.de | www.facebook.com/biva.de

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Inzidenz über 100: Rhein-Kreis Neuss erlässt Allgemeinverfügung mit Test-Option

Beitrag von WernerSchell » 02.04.2021, 14:56

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 257/2021
Datum: 2. April 2021



Inzidenz über 100: Rhein-Kreis Neuss erlässt Allgemeinverfügung mit Test-Option


Rhein-Kreis Neuss. Bei Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz seit mindestens drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt, so wie es im Rhein-Kreis Neuss der Fall ist, ist von der Landesregierung grundsätzlich die so genannte Corona-Notbremse vorgesehen. Der Rhein-Kreis Neuss gehört jedoch zu den Gebietskörperschaften, die von der neu geschaffenen Test-Option Gebrauch machen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Rhein-Kreis Neuss jetzt veröffentlicht. Sie tritt am Dienstag, dem 6. April, in Kraft, und ermöglicht, dass die derzeit bestehenden Lockerungen in eingeschränktem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen erhalten bleiben. De Verfügung kann frühestens wieder aufgehoben werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis drei Tage in Folge unter 100 liegt und das Land die Aufhebung der Notbremse für den Kreis feststellt.

Laut der „Allgemeinverfügung zur regionalen Anpassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen auf dem Gebiet des Rhein-Kreises Neuss“ sind ab dem 6. April zum Beispiel nur noch mit einem bestätigten negativen Schnelltest möglich: Zutritt zu Bibliotheken und Archiven, Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen, Freizeitsport von Kindern in Gruppen von maximal 20 Personen, Besuch von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks. Außerdem gilt die Regelung für Geschäfte, die aktuell per Click & Meet betreten werden dürfen. Sie gilt ebenso für Handwerks- und Dienstleistungen, bei denen ein Abstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel kosmetische Maniküre, Massagen, Tätowierung und Piercen. Für diese Beschäftigten gilt weiterhin, dass sie alle zwei Tage einen bestätigten negativen Schnelltest benötigen. Auch alle weiteren Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften bleiben wie bekannt bestehen.

Die aktuelle Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss ist im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de/bekanntmachungen einsehbar. Eine zusammenfassende Erläuterung findet sich über den Internet-Link www.rhein-kreis-neuss.de/regelnAV060421.

Reinhold Jung
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Lotsenpunkt im "Bürgerhaus Erfttal" bietet vielfältige Hilfen an - auch bei Impfterminen ...

Beitrag von WernerSchell » 06.04.2021, 12:48

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Das Bürgerhaus Erfttal bietet seit Monaten verschiedenste Hilfen an, um auch unter den Bedingungen der Pandemie einen weitestgehend reibungslosen Alltag verleben zu können. Aktuell wird geplant, diesbezüglich weitere Unterstützungsmöglichkeiten für den Stadtteil zu organisieren.
U.a. werden Impfpaten für Hilfestellungen beim Impftermin gesucht.
Darüber hinaus wird im Rahmen des Lotsenpunkt-Angebotes mit den weiter unten angefügten Hinweisen über die "Corona-Hilfen" und die "Suche nach Impfpaten" informiert. Weitere Informationen unter > https://www.buergerhaus-erfttal.de/ - Entsprechende Hinweise werden aktuell auch im Stadtteil verteilt.
Bitte auch bei Freunden, Nachbarn, Eltern etc. auf die Angebote hinweisen.

Quelle: Mitteilung des Bürgerhauses Erfttal vom 06.04.2021
Paul Petersen, Leitung
Bürgerhaus Erfttal
Bedburger Str. 61
41469 Neuss
fon 02131/101776
fax 02131/179796
buergerhaus-petersen@skm-neuss.de
www.buergerhaus-erfttal.de
Träger: SKM Neuss e. V.



Lotsenpunkt Hilfe 06042021.PNG
Lotsenpunkt Hilfe 06042021.PNG (343.03 KiB) 2536 mal betrachtet


Lotsenpunkt Impfpaten 06042021.PNG
Lotsenpunkt Impfpaten 06042021.PNG (240.46 KiB) 2536 mal betrachtet


Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat inzwischen umfänglich zur Corona-Pandemie informiert - z.B. durch Veröffentlichung von Statements, Studienergebnissen, Pressemitteilungen … Rund 1.000 Beiträge (Stand: 06.04.2021) sind u.a. wie folgt aufrufbar:
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =6&t=23530
> https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... p?f=5&t=13
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =4&t=23653
> https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... p?f=5&t=14

Darüber hinaus werden rund 50 Buchveröffentlichungen zum Thema Corona-Pandemie, Immunisierung usw. vorgestellt …
> https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... p?f=5&t=47


+++
Rhein-Kreis Neuss informiert zur Corona-Schutzimpfung
> Die erforderlichen Unterlagen bitten wir ausgefüllt mit zum Impfzentrum zu bringen. - Qulle: > https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/ver ... tzimpfung/

Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff
Dieses Aufklärungsmerkblatt und der Anamnese- und Einwilligungsbogen wurden vom Deutschen Grünen Kreuz e.V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt und sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich im Rahmen ihrer Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weitergegeben werden. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig.
Diese Dokumente werden laufend aktualisiert (Anamnese- und Einwilligungsbogen und Aufklärungsmerkblatt zuletzt am 01.04.2021). - Quelle: > https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Im ... n-Tab.html

>>> Dokumente ausdrucken!

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Im ... cationFile
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Im ... cationFile

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Impfzentrum empfiehlt: Ausgefüllte Unterlagen zum Impftermin mitbringen!

Beitrag von WernerSchell » 06.04.2021, 16:42

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 261/2021
Datum: 6.4.2021



Impfzentrum empfiehlt: Ausgefüllte Unterlagen zum Impftermin mitbringen!

Rhein-Kreis Neuss. Das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss hat kurzfristig zusätzliche Termine für Impfungen vergeben. Ziel ist, den zur Verfügung stehenden Impfstoff schnellstmöglich zu verimpfen. Um Wartezeiten vor dem Impfzentrum zu vermeiden, empfiehlt das Team allen Besuchern, dass sie den Aufklärungs- und Anamnesebogen zuhause ausdrucken und diese Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben in doppelter Ausführung zum Impftermin mitbringen. Auf diese Weise verkürzen sich die Wartezeiten erheblich.
Neben diesen Unterlagen sollten Personen zum Impftermin ihre Terminbestätigung, ihren Ausweis, ihre FFP2-Maske sowie – falls vorhanden – den Impfausweis mitbringen.
Der Rhein-Kreis Neuss stellt die Aufklärungs- und Anamnesebögen zum Herunterladen unter diesem Link zur Verfügung: www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung.

Petra Koch
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Impfbrücke: Rest-Impfstoffe gehen nur an priorisierte Personen

Beitrag von WernerSchell » 07.04.2021, 12:49

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 263/2021
Datum: 7.4.2021



Impfbrücke: Rest-Impfstoffe gehen nur an priorisierte Personen

Rhein-Kreis Neuss. Das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss nutzt die Software „Impfbrücke“, um alle übrig gebliebenen Impfdosen am Ende des Tages zu verimpfen. Der Rhein-Kreis Neuss weist darauf hin, dass nur priorisierte Personen von diesem Angebot profitieren können. Barbara Edelhagen, Leiterin des Impfzentrums, betont: „Nur wer zur Gruppe mit hoher Priorität gehört und einen Antrag an den Rhein-Kreis Neus gestellt hat, wird im Rahmen der ´Impfbrücke´ per SMS angeschrieben. Eine telefonische Anmeldung für diese Liste ist nicht möglich.“ Sie weist außerdem darauf hin, dass in der Regel wenige Impfdosen übrig bleiben, denn nur bereits geöffnete Packungen werden noch am selben Tag verteilt.
Da auch die Hausärzte jetzt mit dem Impfen begonnen haben, sollten sich insbesondere Menschen mit Vorerkrankungen für ihre Impfung direkt an ihren Hausarzt wenden. Informationen rund um die Impfung und zur Impfbrücke finden sich auf der Internetseite des Rhein-Kreises Neuss unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung.

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Ab wann wirkt eine Corona-Impfung wie gut?

Beitrag von WernerSchell » 08.04.2021, 06:30

Ab wann wirkt eine Corona-Impfung wie gut?

Dass die zugelassenen Corona-Impfstoffe gut wirken, ist bekannt. Ab wann sie wie gut wirken, war bisher noch nicht ganz klar. Eine große britische Studie kommt nun zu diesem Ergebnis: Drei Wochen nach der ersten Dosis des Biontech/Pfizer-Impfstoffes sind die Infektionen bereits um 75 Prozent heruntergegangen – im Vergleich zu Ungeimpften. Und eine Woche nach der zweiten Dosis um 85 Prozent. Das heißt, der Impfstoff verhindert nicht jede Ansteckung, aber er reduziert sie stark. Und selbst wenn man sich nach der Impfung anstecken sollte, gibt es Hinweise darauf, dass man dann weniger Viren ausscheidet – also auch weniger ansteckend ist. Wenn – nach der zweiten Dosis – die Impfung komplett abgeschlossen ist und noch mal ein bis zwei Wochen vergangen sind, ist das Übertragungsrisiko wohl nur noch sehr klein. Es ist nicht null. Deshalb sollte man weiter Maske tragen und Abstand halten. Antje Sieb aus dem Quarks-Team ordnet die Studien ein | DailyQuarks – 00:14:47 > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/dai ... l-100.html

Mehr:
"Der Corona-Impfstoff: Schnell, effektiv und sicher?" ¬– eine Quarks-Sendung vom 26.01.21 | video > https://www.ardmediathek.de/video/quark ... mQ0N2Q5Zg/
"Corona-Impfung: Wie kann man sich vorbereiten?" ¬– ein Quarks-Beitrag von gestern | video > https://www.ardmediathek.de/video/quark ... mRkNzZkMg/
"Corona" ¬– eine Quarks-Übersicht | quarks.de > https://www.quarks.de/tag/corona/

Quelle: Mitteilung vom 07.04.2021
Quarks-Team - quarks@wdr.de

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Corona: Kontaktdaten-Übermittlung per Luca-App im Rhein-Kreis Neuss ab sofort möglich

Beitrag von WernerSchell » 08.04.2021, 17:37

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 268/2021
Datum: 8. April 2021



Corona: Kontaktdaten-Übermittlung per Luca-App im Rhein-Kreis Neuss ab sofort möglich

Luca App 08042021.jpg
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Abdruck nur in Verbindung mit dieser Pressemitteilung frei!



Rhein-Kreis Neuss. Im Kampf gegen das Corona-Virus kann die Luca-App zur digitalen Kontaktdaten-Übermittlung ab sofort von Gastronomie, Einzelhandel oder Veranstaltungsbranche eingesetzt werden. Der Rhein-Kreis Neuss hat den Kooperationsvertrag für die Testphase bis August mit dem Entwickler, der culture4life GmbH, unterschrieben. Sein Gesundheitsamt ist an Luca angeschlossen, grundsätzlich aber auch für andere Gästelisten- und Check-in-Anbieter sowie deren am Markt erprobten App-Lösungen offen, sofern eine nahtlose Anbindung an das Fachverfahren „SORMAS“ gewährleistet ist.

„Die App hilft die Kontaktnachverfolgung für das Gesundheitsamt noch zu verfeinern und ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern leichter, bei Lockerungen des Corona-Lockdowns geöffnete Geschäfte, Gastronomiebetriebe oder Veranstaltungen wieder aufsuchen zu können“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Kreisdirektor Dirk Brügge, der Leiter des Corona-Krisenstabs. Die Nutzung der Luca-App sei für Gastgeber und Gast „eine Option, kein Muss“. Nur das Gesundheitsamt könne die in Luca gesicherten Daten wieder entschlüsseln, nachdem beide Seiten ihr Einverständnis erklärt hätten.

Die technischen Voraussetzungen für den Einsatz der Luca-App hat die Stabstelle Digitalisierung des Kreises in kürzester Zeit eingerichtet. Als nächstes werden jetzt die Mitarbeiter des Gesundheitsamts geschult. Die App ist für die Nutzer wie auch für die teilnehmenden Betriebe kostenfrei und kann in allen gängigen App-Stores heruntergeladen oder alternativ ohne Installation über einen mobilen Browser genutzt werden.
Luca ist eine mobile Anwendung, die die bisherige Zettelwirtschaft etwa in Restaurants ablösen und den Aufwand zur Kontaktnachverfolgung einfacher machen soll. Die Gäste erfassen zunächst einmalig ihre Kontaktdaten, die in der Anwendung verschlüsselt werden. Luca erzeugt aus den persönlichen Daten regelmäßig einen neuen QR-Code, der nur vom Gesundheitsamt entschlüsselt werden kann.

Restaurantbesitzer, Einzelhändler oder Veranstalter müssen ebenfalls ihren Standort bei Luca registrieren. Danach können individuelle QR-Codes für einen Ort und Tisch generiert, ausgedruckt oder ebenfalls auf einem mobilen Endgerät gespeichert werden. Ab diesem Zeitpunkt kann ein Check-in auf zwei Wegen erfolgen: Entweder der Gastgeber scannt den QR-Code seines Gastes oder der Gast scannt den QR-Code seines Gastgebers.

Verlässt der Gast den Gastgeber, erfolgt der Check-out im Idealfall automatisch („Geofencing“) oder manuell durch Gast beziehungsweise Gastgeber. Tritt nun im Umfeld des besuchten Ortes eine Infektion auf, kann das Kreisgesundheitsamt die gefährdeten Besucher über die App ermitteln, sobald der positiv bestätigte Gast seinen Besuch und der Gastgeber den Ort sowie die Kontaktliste freigegeben haben.

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Pharma-Unternehmen Janssen ausgezeichnet

Beitrag von WernerSchell » 09.04.2021, 06:29

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung informiert am 09.04.2021:

Pharma-Unternehmen Janssen ausgezeichnet
Innovationspreis für Corona-Impfstoff-Entwicklung geht nach Neuss


Rosellerheide Das Pharma-Unternehmen Janssen mit Sitz in Neuss war an der Entwicklung des Corona-Impfstoffs von Johnson & Johnson beteiligt. Dafür wurde es jetzt mit dem Innovationspreis „Rheinland genial“ geehrt.
Die USA legen vor: Ab 19. April sollen dort alle Erwachsenen einen Termin zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus vereinbaren können. Eingesetzt werden dort derzeit drei Impfstoffe: Neben den Präparaten von Moderna und Biontech/Pfizer, bei denen zwei Dosen gespritzt werden, handelt es sich um den Impfstoff von Johnson & Johnson, der nur eine Impfdosis vorsieht.
Und bei diesem Impfstoff spielt der Rhein-Kreis Neuss eine Rolle: ... (weiter lesen unter) ... > https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-57217943

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Arbeitgeber können nach Corona-Test Nachweis für Beschäftigte ausstellen

Beitrag von WernerSchell » 09.04.2021, 11:50

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 270/2021
Datum: 9. April 2021



Arbeitgeber können nach Corona-Test Nachweis für Beschäftigte ausstellen

Rhein-Kreis Neuss. Ab sofort können auch Arbeitgeber ihren Beschäftigten nach einem Corona-Test einen entsprechenden Nachweis ausstellen. Darauf weist der Rhein-Kreis Neuss hin. Für das Verfahren muss das Unternehmen den Test oder die Beaufsichtigung durch geschultes oder fachkundiges Personal beziehungsweise konkret für die Begleitung von Selbsttest unterwiesene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitstellen. „Damit kommen wir einen weiteren wichtigen Schritt voran, denn dadurch sollte es schlagartig mehr Teststellen geben“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.
Die Arbeitgeber nutzen die Internet-Präsenz des Landesgesundheitsministeriums. Unter dem Link https://www.mags.nrw/coronavirus-bescha ... ng-anzeige können sie den Behörden berichten, dass sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Test nach den Regelungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung anbieten und darüber einen Nachweis ausstellen.
Mit dem Absenden des ausgefüllten Formulars erhält das Kreisgesundheitsamt automatisch eine Mail mit der Anzeige. Eine Kopie geht an das Landeszentrum Gesundheit und wird dort gespeichert, so lange die aktuellen Richtlinien zur Beschäftigtentestung oder entsprechende Nachfolgeregelungen Bestand haben.

Thilo Zimmermann
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