Corona-Pandemie - Gesundheitsschutz und Hilfsangebote ...

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Impfangebot am 06.08.2021 vor EDEKA, Derikum, scheint gut angenommen zu werden

Beitrag von WernerSchell » 06.08.2021, 11:33

Das Impfangebot am 06.08.2021 vor EDEKA, Derikum (> viewtopic.php?f=6&t=454&p=8948#p8948 ), scheint gut angenommen zu werden. Gegen 11.30 Uhr konnten zahlreiche Wartende ausgemacht werden. Weitere Interessenten waren offensichtlich noch auf der Suche nach einem Parkplatz. Die hiesige Werbung / Animation war offensichtlich erfolgreich. - Leider hat die NGZ trotz mehrerer Hinweise nicht über den Impftermin berichtet.


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Mobiles Impfangebot mit BioNTech und Johnson & Johnson am Edeka-Center Gossens in Norf

Beitrag von WernerSchell » 11.08.2021, 14:34

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 637/2021
Datum: 11. August 2021



Mobiles Impfangebot mit BioNTech und Johnson & Johnson am Edeka-Center Gossens in Norf


Rhein-Kreis Neuss/Neuss. Am kommenden Samstag, 14. August, bietet das Impfzentrum Rhein-Kreis Neuss mit Unterstützung der Stadt Neuss von 10 bis 17 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird auf dem Parkplatz am Edeka-Center Gossens in Norf, Schellbergstraße 1. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 16 Jahren. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen. Es ist auch möglich vor Ort eine Zweitimpfung mit BioNTech zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich.

„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger, das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – sofern vorhanden – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

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Richard David Precht über soziale Ungleichheit, Reisen, Impfungen ...

Beitrag von WernerSchell » 12.08.2021, 06:38

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Richard David Precht über soziale Ungleichheit, Reisen, Impfungen ... Phoenix - Video vom 04.08.2021 (rd. 15 Min.) … > https://www.youtube.com/watch?v=LIplvIFLnik

Die Rheinische Post hat in ihrer Ausgabe vom 12.08.2021 die Statements von Richard David Precht aufgegriffen und u.a. zusammen gefasst:
> Richard David Precht weiß, was gut für uns ist. ... "Die Menschen werden sehen, dass es auch abseits von Urlauben und Partys ein Leben geben kann." ...

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Aktuelle Impfangebote der mobilen Teams im Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 13.08.2021, 09:23

Aktuelle Impfangebote der mobilen Teams im Rhein-Kreis Neuss


Impfangebote im RKN 13082021.PNG
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Impfaktion vor EDEKA, Derikum, am 14.08.2021 - zwei Fotos informieren

Beitrag von WernerSchell » 14.08.2021, 16:32

Impfaktion vor EDEKA, Derikum, am 14.08.2021 - zwei Fotos informieren:


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Ab Freitag gilt neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW

Beitrag von WernerSchell » 18.08.2021, 13:06

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 662/2021
Datum: 18. August 2021



Ab Freitag gilt neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW

Rhein-Kreis Neuss. Am Freitag, 20. August 2021, tritt die neue Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Damit entfällt auch im Rhein-Kreis Neuss die Einordnung in Inzidenzstufen. Die neue Landesverordnung gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021. Durch das Fortschreiten der Impfkampagne, das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Beschränkungen soll ein weiterer Schritt in Richtung einer Normalität im Alltag gegangen und gleichzeitig den aktuell steigenden Infektionszahlen Rechnung getragen werden.

Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Coronaschutzverordnung mit neuer Systematik keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr. Die neue Verordnung ist geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3-G-Regel“). Die sonstigen bewährten Verhaltensregeln (AHA) bleiben für Privatpersonen weiterhin empfohlen.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke begrüßt, dass es mit der neuen Verordnung des Landes nun über kommunale Grenzen hinweg einheitliche und gut verständliche Regelungen gibt. Das sorge für eine hohe Akzeptanz. Die Regeln zeigten aber auch, dass es weiter von höchster Wichtigkeit ist, sich impfen zu lassen. So appelliert Petrauschke an die Bürgerinnen und Bürger, weiter vorsichtig zu bleiben, nach gesundem Menschenverstand zu handeln, möglichst Abstand zu halten und, wo dies nicht möglich ist, Maske zu tragen.

Da die Verordnung aufgrund des Impffortschritts keine Schließungen von Einrichtungen oder Verbote von Angeboten ab einem bestimmten Infektionsgeschehen mehr vorsieht, bedarf es keiner konkreten Festlegung von Indikatoren des Infektionsgeschehens. Das Infektionsgeschehen wird vielmehr nach wie vor täglich vom Gesundheitsministerium unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Parameter bewertet: Neben der Zahl der Neuinfektionen werden die Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt. Die Regeln der Coronaschutzverordnung werden anhand dieser Kriterien mindestens alle vier Wochen überprüft.

Die wichtigsten Regeln im Überblick
Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen im Land, in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.

3G-Nachweis
Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:
- Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
- Sport in Innenräumen
- Innengastronomie
- Körpernahe Dienstleistungen
- Beherbergung
- Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)

Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.
Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Maskenpflicht und AHA+L-Regeln
Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz).
Die AHA gelten ansonsten generell weiter als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.

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Corona-Impfung für Kinder jetzt zu jeder Öffnungszeit im Impfzentrum des Kreises

Beitrag von WernerSchell » 18.08.2021, 14:28

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 660/2021
Datum: 18. August 2021


Corona-Impfung für Kinder jetzt zu jeder Öffnungszeit im Impfzentrum des Kreises

Rhein-Kreis Neuss. Kinder im Alter von zwölf bis 17 Jahren können jetzt zu jeder Öffnungszeit im Impfzentrum in der Sporthalle am Neusser Hammfelddamm gegen Corona geimpft werden. Das gleiche gilt für mobile Angebote mit dem Biontech-Vakzin. Möglich ist dies, da ein Kinderarzt bei der Impfung nicht mehr anwesend sein muss. Kinder können nun in den Arztpraxen geimpft werden. Hier empfiehlt es sich dies vorher mir der Arztpraxis abzustimmen. Darauf hat der Rhein-Kreis Neuss hingewiesen.

Im Zusammenhang mit der Corona-Impfung von Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren ist inzwischen die Einwilligung eines Sorgeberechtigten ausreichend. Sofern keine Begleitung durch eine sorgeberechtigte Person zum Impfterminerfolgt, vergewissern sich die impfenden Ärztinnen und Ärzte im Zweifelsfall von der Einsichtsfähigkeit des beziehungsweise der Minderjährigen.

Hintergrund ist ein neuer Erlass der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Nach sorgfältiger Bewertung neuer wissenschaftlicher Beobachtungen und Daten war die Ständige Impfkommission (STIKO) zu der Einschätzung gekommen, dass nach gegenwärtigem Wissensstand die Vorteile einer mRNA-Impfung gegen Covid-19 gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Nebenwirkungen auch bei Kindern und Jugendlichen ohne Vorerkrankungen überwiegen. Daher hat die STIKO entschieden, ihre bisherige Einschätzung zu aktualisieren und eine allgemeine Covid-19-Impfempfehlung für Zwölf- bis 17-Jährige auszusprechen.

Diese Empfehlung zielt in erster Linie auf den direkten Schutz der geimpften Kinder und Jugendlichen vor Covid-19 und den damit assoziierten psychosozialen Folgeerscheinungen ab. Unverändert soll die Impfung nach ärztlicher Aufklärung über Nutzen und Risiko erfolgen. Aufgrund dieser breiten Empfehlung von Impfungen der Zwölf- bis 17-Jährigen haben alle Impfzentren entsprechende Angebote zu schaffen. Die Aufklärung und Beratung kann dabei sowohl durch Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie durch Hausärztinnen und -ärzte erfolgen.

Thilo Zimmermann
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Das Impfbuch für alle

Beitrag von WernerSchell » 26.08.2021, 06:43

Das Impfbuch für alle
Das Thema Impfen geht unter die Haut, betrifft uns alle und wirft viele Fragen auf. Mit diesem Buch und einer Menge Grundwissen möchten wir unterstützend zur Seite stehen.
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Einkaufshilfe für Menschen unter Quarantäne gesucht

Beitrag von WernerSchell » 01.09.2021, 12:00

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 732/2021
Datum: 1.9.2021



Einkaufshilfe für Menschen unter Quarantäne gesucht

Rhein-Kreis Neuss. Menschen, die unter Quarantäne stehen und niemanden haben, der sie in dieser Ausnahmesituation unterstützt, können sich an den Rhein-Kreis Neuss wenden. Das Kreissozialamt steht ihnen zur Seite und organisiert konkrete Einkaufshilfe. Da die Zahl der Menschen, die unter Quarantäne stehen, in den letzten Wochen angesichts steigender Infektionszahlen zugenommen hat, sucht der Rhein-Kreis Neuss freiwillige Helfer.

Interessierte können im Online-Portal des Kreises für freiwillige Helfer unter dem Link rkn.nrw/ehrenamt ihre Hilfsbereitschaft anmelden und das entsprechende Formular ausfüllen. Barbara Nieskens und Alice Bieberich-Muckel vom Kreissozialamt bringen die Freiwilligen und die Hilfesuchenden zusammen. Gefragt sind in erster Linie Einkaufshilfen für alleinstehende Menschen, die wegen Quarantäne nicht ihr Haus verlassen dürfen.

Anfragen an das Sozialamt gehen vor allem über das Kreisgesundheitsamt: Die Mitarbeiter stehen in engem Kontakt mit den Menschen in Quarantäne und fragen in ihren Telefonaten auch nach, ob Unterstützung benötigt wird. Barbara Nieskens appelliert an alle Hilfesuchenden, das Angebot des Sozialamtes nur zu nutzen, wenn keine Hilfe durch Familie oder Nachbarn möglich ist.

Petra Koch
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Mobiles Impfangebot mit BioNTech und Johnson & Johnson am Edeka-Center Gossens in Norf

Beitrag von WernerSchell » 21.09.2021, 09:39

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 823/2021
Datum: 21. September 2021



Mobiles Impfangebot mit BioNTech und Johnson & Johnson am Edeka-Center Gossens in Norf


Rhein-Kreis Neuss/Neuss. Am kommenden Freitag, 24. September bietet das Impfzentrum Rhein-Kreis Neuss mit Unterstützung der Stadt Neuss von 14 bis 18 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird auf dem Parkplatz am Edeka-Center Gossens in Norf, Schellbergstraße 1. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 12 Jahren. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen. Es ist auch möglich vor Ort eine Zweitimpfung mit BioNTech zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich.

„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger, das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – sofern vorhanden – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

Melanie Schröder
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