Corona-Pandemie - Gesundheitsschutz und Hilfsangebote ...

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Coronavirus-Testverordnung – TestV - vom 21.09.2021

Beitrag von WernerSchell » 23.09.2021, 08:30

Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) vom 21.09.2021

Wortlaut der Verordnung - Bundesanzeiger
Inkrafttreten: 11.10.2021 >>> https://www.bundesanzeiger.de/pub/publi ... pdf?inline

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Jetzt der Grippe zuvorkommen – mit der Grippeschutzimpfung!

Beitrag von WernerSchell » 06.10.2021, 12:16

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Jetzt der Grippe zuvorkommen – mit der Grippeschutzimpfung!
BMG, BZgA, RKI und PEI rufen zur Grippeschutzimpfung auf

Im Herbst 2021 ist die Grippeschutzimpfung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie besonders wichtig. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), das Robert Koch-Institut (RKI) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) rufen daher insbesondere Menschen mit einem erhöhten Risiko für den schweren Verlauf einer Grippe auf, sich jetzt impfen zu lassen.

Im Herbst 2021 ist die Grippeschutzimpfung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie besonders wichtig. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), das Robert Koch-Institut (RKI) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) rufen daher insbesondere Menschen mit einem erhöhten Risiko für den schweren Verlauf einer Grippe auf, sich jetzt impfen zu lassen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagt: „Fast genauso wichtig wie die Corona-Impfung ist für diesen Herbst und Winter eine zweite Impfung - die Grippeschutzimpfung. Eine zu große Grippewelle in diesem Winter hat das Risiko, die Folgen und Belastungen der vierten Corona-Welle noch zu verstärken. Eine zusätzliche Belastung der Intensivstationen sollten wir auf jeden Fall vermeiden. Deshalb appelliere ich besonders an alle Älteren, Schwangere, Vorerkrankte und auch an das medizinische Personal: Lassen Sie sich gegen Grippe impfen! Damit schützt man sich und andere. Und man schützt unser Gesundheitssystem vor Überlastung.“

Grippe wird durch Influenzaviren hervorgerufen. Die Grippewelle 2020/21 ist weltweit ausgefallen – die Coronavirus-Schutzmaßnahmen haben auch die Influenzaviren erfolgreich eingedämmt. Dadurch könnte unser Immunsystem in diesem Winter jedoch weniger gut auf die dann zirkulierenden Influenzaviren vorbereitet sein. Daher sollten sich Menschen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko, darunter Menschen ab 60 Jahren, Schwangere und chronisch Kranke aller Altersgruppen, im Oktober, November oder in der ersten Dezemberhälfte gegen Grippe impfen lassen. Dies gilt zudem für medizinisches und pflegerisches Personal, das ein berufliches Ansteckungsrisiko hat.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, betont: „Um möglichst viele Menschen dazu zu bewegen, sich jetzt gegen Grippe impfen zu lassen, motivieren wir mit Plakaten, Anzeigen und Wartezimmerpostern und informieren auf http://www.impfen-info.de/grippeimpfung sowie in den sozialen Netzwerken. Wir rufen zur Grippeschutzimpfung auf, damit sich insbesondere Menschen ab 60 Jahren, Schwangere und Menschen mit chronischen Erkrankungen schützen. Denn auch in diesem Jahr gilt: Kommen Sie der Grippe zuvor – mit einer Impfung.“

Die Wirksamkeit einer Grippeschutzimpfung kann bei älteren Menschen geringer ausfallen. Um dieser Personengruppe einen besseren Schutz vor einer Grippe-Infektion und möglichen Komplikationen zu bieten, wurde für sie ein Hochdosis-Grippeimpfstoff entwickelt. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt diesen Impfstoff allen Menschen ab 60 Jahren. Zudem ist eine zeitgleiche Impfung gegen Grippe und zum Schutz vor COVID-19 möglich.

Prof. Dr. Lothar H. Wieler, Präsident des RKI, erläutert: „Die Grippeschutzimpfung ist der beste Schutz, auch wenn die Wirksamkeit von Saison zu Saison unterschiedlich ausfallen kann. Aber auch die Basismaßnahmen gegen COVID-19 – Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske und Lüften – verringern das Risiko, sich mit Influenzaviren anzustecken. In Kliniken und Pflegeheimen ist der Grippeschutz besonders wichtig – für Beschäftigte und für Betreute. Alle über 60 sollten nicht nur gegen Influenza und COVID-19, sondern auch gegen Pneumokokken geimpft sein.“

Prof. Dr. Klaus Cichutek, Präsident des PEI, ergänzt: „Mit den für die Saison 2021/2022 insgesamt über 26 Millionen geplanten Impfstoffdosen werden wir – wie in den Vorjahren auch – zuverlässig für die bevorstehende Grippesaison mit qualitativ hochwertigen, sicheren und wirksamen Impfstoffen in Deutschland gerüstet sein. Bis zum 04.10.2021 hat das Paul-Ehrlich-Institut bereits 22,8 Millionen Impfstoffdosen nach erfolgreicher Chargenprüfung freigegeben. Wir veröffentlichen den Verlauf der Chargenfreigabe kontinuierlich unter http://www.pei.de/grippeimpfstoff-chargenfreigabe. Alle, die sich gegen Grippe impfen lassen wollen, können und sollten auch in der kommenden Saison die Grippeschutzimpfung in Anspruch nehmen.“

Die echte Grippe ist eine ernste Erkrankung, die nicht mit einer Erkältung zu verwechseln ist: Nach der Ansteckung mit dem Grippevirus erkranken ungefähr zwei Drittel der Betroffenen und entwickeln teils heftige Krankheitssymptome wie plötzliches hohes Fieber über 38,5 Grad Celsius, trockenen Reizhusten, Kopf-, Hals- und Muskelschmerzen, Abgeschlagenheit oder Schweißausbrüche. Besonders ältere Menschen entwickeln jedoch häufig keine typischen Krankheitszeichen, weshalb sie und andere Risikopatienten im Zweifelsfall immer auf Influenza getestet werden sollten – auch wenn sie geimpft sind. Für gefährdete Gruppen stehen zudem eine antivirale Therapie und eine Postexpositionsprophylaxe zur Verfügung. Auch Personen, die keine Krankheitszeichen entwickeln, können andere Personen mit einer Grippe anstecken.

Die BZgA-Informationsmaterialien, die gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut entwickelt wurden, können online abgerufen oder kostenfrei bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bestellt werden, teilweise auch in Fremdsprachen wie Türkisch, Russisch, Englisch und Arabisch, unter:
http://www.bzga.de/infomaterialien/impf ... onsschutz/...

Weitere Informationen zum Thema Grippeschutz:
http://www.impfen-info.de/grippeimpfung/
http://www.infektionsschutz.de/erregers ... influenza/
http://www.pei.de/influenza-impfstoffe
http://www.rki.de/influenza
http://www.rki.de/impfen-faktenblaetter
http://www.bundesgesundheitsministerium ... uenza.html

Quelle: Pressemitteilung vom 06.10.2021
Dr. Marita Völker-Albert Pressestelle
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
https://idw-online.de/de/news777004

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Wer Coronatests nun selbst bezahlen muss – und wer nicht

Beitrag von WernerSchell » 07.10.2021, 10:35

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Wer Coronatests nun selbst bezahlen muss – und wer nicht


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Was sich ab Montag ändert, was die Tests kosten und wer weiterhin Anspruch auf einen kostenfreien Test hat.
Da sich mittlerweile fast alle Menschen in Deutschland impfen lassen können, werden die Kosten für Coronatests nicht länger vom Staat getragen. Das kostenlose Testangebot endet am 11. Oktober 2021. Menschen ohne corona-spezifische Symptome, die keinen anderweitigen Anspruch aus der Coronavirus-Testverordnung haben, müssen die Testkosten damit grundsätzlich selber tragen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben jedoch auch weiterhin einen Anspruch auf einen kostenlosen wöchentlichen Schnelltest.

• Wer kann weiterhin kostenlose Tests in Anspruch nehmen?
Folgende Personen haben auch nach dem 11. Oktober 2021 die Möglichkeit, sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen:
- Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und drei Monaten;
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel);
- Verbraucher:innen, die sich wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne begeben mussten, wenn sie sich zur Beendigung testen lassen müssen.

• Übergangsfrist für Minderjährige und Schwangere
Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, weiterhin kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Obwohl auch für diese Personengruppen eine allgemeine Impfempfehlung besteht, soll ihnen noch bis zum Jahresende die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Impfangebote zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.

• Welche Nachweise muss man für einen kostenlosen Test vorlegen?
Wer nach dem Ende der sogenannten allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der Teststelle ausweisen und den persönlichen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest aus einem der oben genannten Gründen belegen. Wer beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen.
• Wie teuer wird ein kostenpflichtiger Test?
Das Bundesgesundheitsministerium gibt keinen Preis vor und plant derzeit keine Regulierung. Bisher variieren die Preise für Antigen-Schnelltests zwischen 18 und 40 Euro. Es ist deshalb ratsam, Preise zu vergleichen. Das Testzentrum sollte durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zertifiziert und die Tests durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüft und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sein.

Weiterführende Infos und Links:
Weitere Informationen zu Corona-Schnelltests bietet die Verbraucherzentrale NRW online unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/57907
.

Für weitere Informationen:
Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbraucherzentrale.nrw
--
Quelle: Pressemitteilung vom 07.10.2021
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216

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Corona-Auffrischungsimpfung zur Optimierung für bestimmte Personengruppen von STIKO empfohlen

Beitrag von WernerSchell » 07.10.2021, 16:28

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Pressemitteilung der STIKO zur COVID-19-Auffrischimpfung und zur Optimierung der Janssen-Grundimmunisierung

Die STIKO spricht eine Empfehlung für eine COVID-19-Auffrischimpfung für Personen ≥ 70 Jahre sowie für bestimmte Indikationsgruppen aus und empfiehlt außerdem Personen, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden, eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis – der Beschlussentwurf ist soeben in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen.

COVID-19-Auffrischimpfung
Generell schützen die COVID-19-Impfstoffe effektiv und anhaltend vor schweren Erkrankungen und Tod durch COVID-19. Die Impfung schützt zudem vor SARS-CoV-2 Infektion und reduziert so auch das Übertragungsrisiko von Geimpften auf deren Kontaktpersonen. Allerdings zeigt sich, dass der Impfschutz mit der Zeit insbesondere in Bezug auf die Verhinderung asymptomatischer Infektionen und milder Krankheitsverläufe nachlässt. Im höheren Alter fällt die Immunantwort nach der Impfung insgesamt geringer aus und Impfdurchbrüche können häufiger auch zu einem schweren Krankheitsverlauf führen.
Daher soll folgenden Personen eine Auffrischimpfung angeboten werden:

Personen im Alter von ≥ 70 Jahren
BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen. Aufgrund des erhöhten Ausbruchspotentials sind hier auch BewohnerInnen im Alter von < 70 Jahren eingeschlossen.
Pflegepersonal und andere Tätige mit direktem Kontakt mit den zu Pflegenden in ambulanten, teil- oder vollstationären Einrichtungen der Pflege für (i) alte Menschen oder (ii) für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Krankheitsverläufe
Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt
Die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff soll frühestens 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Bei mRNA-Impfstoffen soll möglichst der bei der Grundimmunisierung verwendete Impfstoff zur Anwendung kommen.

Optimierung der Grundimmunisierung mit der COVID-19 Vaccine Janssen
Im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen werden in Deutschland die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen bei Personen beobachtet, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden. Weiterhin wurde für den Janssen-Impfstoff im Unterschied zu den anderen zugelassenen Impfstoffen eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Delta-Variante beobachtet. Aufgrund des ungenügenden Impfschutzes nach der bislang bei diesem Impfstoff nur einen empfohlenen Impfstoffdosis empfiehlt die STIKO, eine Grundimmunisierung mit der COVID-19 Vaccine Janssen mit einem mRNA-Impfstoff als weitere Dosis zu optimieren. Personen, die bisher eine Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, sollen eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung erhalten.

Der Beschlussentwurf und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung sind heute in ein Stellungnahmeverfahren betroffener Fachkreise und der Bundesländer gegangen. Änderungen sind daher noch möglich. Die endgültige Aktualisierung der STIKO-Empfehlung erscheint zeitnah im Epidemiologischen Bulletin.

Weitere Informationen
STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung
Internetseite des RKI zur COVID-19-Impfung, u.a. mit Antworten auf häufig gestellte Fragen

Quelle: Pressemitteilung vom 07.10.2021
> https://www.rki.de/DE/Content/Kommissio ... 10-07.html

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Corona-Schutzimpfungen: Angebote nochmals verstärken - Problembereiche vorrangig in den Blick nehmen

Beitrag von WernerSchell » 02.11.2021, 08:59

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


02.11.2021

An den
Rhein-Kreis Neuss



Corona-Schutzimpfungen:
Angebote nochmals verstärken - Problembereiche vorrangig in den Blick nehmen



Sehr geehrte Damen und Herren,

in der immunologischen Fachwelt ist man sich einig darüber, dass die angebotenen Corona-Schutzimpfungen hilfreich sind. Dazu gibt es auch von hier eine umfangreiche Liste mit über 40 aktuellen Buchtipps zum Thema (> https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... t=47&p=415 ). Offen ist allerdings, wie umfangreich der Impfschutz wirkt und wie lange er anhält. Bei älteren Menschen lässt der Impfschutz offensichtlich frühzeitiger nach, so dass sich entsprechend Auffrischungsimpfungen anbieten. Es wird auch wahrscheinlich so sein, dass Corona-Schutzimpfungen in den kommenden Jahren bei der gesamten Bevölkerung wiederholt werden müssen, möglicherweise kombiniert mit der Grippeschutzimpfung. Da es z.Zt. keine Impfpflicht gibt, können entsprechende Immunisierungen - aus welchen Gründen auch immer - abgelehnt werden. Ob das eine gute Lösung ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Wissenschaftlich begründbar sind solche Ablehnungen aber eher nicht!

Die zur Zeit laufenden Diskussionen zur Corona-Schutzimpfung sollten Veranlassung geben, die bereits praktizierten Impfangebote nochmals zu verstärken und dabei Problembereiche, z.B. soziale Brennpunkte, vorrangig in den Blick zu nehmen. Es wird daher angeregt, im Rahmen der mobilen Impfungen u.a. noch einmal den Bereich Erfttal - Norf/Derikum zu berücksichtigen. Entsprechende Angebote könnten z.B. am Bürgerhaus Erfttal bzw. bei EDEKA gestaltet werden. Es scheint so, dass die niedergelassenen Ärzte mit einem verstärkten Impfen und der gleichzeitigen Krankenbehandlung ein wenig überfordert sind.

Es sollte auch erwogen werden, ob mit Hilfe der vorhandenen Daten, die Grundlage für die Einladungen zu den Erstimpfungen waren, ein aktuell gestaltetes Informationsverfahren in Betracht kommen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).



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Landrat spricht sich für 2G bei Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen aus

Beitrag von WernerSchell » 08.11.2021, 17:27

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 979/2021
Datum: 8. November 2021



Landrat spricht sich für 2G bei Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen aus

Rhein-Kreis Neuss. Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen sollen künftig nur noch für vollständig Geimpfte und Genesene zugänglich sein. Ausnahmen solle es dabei für Menschen geben, die sich aufgrund ihres Alters oder gesundheitlichen Zustandes nicht impfen lassen können. Hierfür spricht sich Landrat Hans-Jürgen Petrauschke aus und appelliert an die Verantwortlichen im Bund, sich für eine solche bundesweit einheitliche Regelung einzusetzen.

„Die aktuelle Impfquote ist nicht ausreichend, um die Pandemie einzudämmen. Dabei merken wir, dass insbesondere Ungeimpfte immer wieder viele andere anstecken“, begründet Petrauschke seine Forderung. Auch schwere Verläufe seien vor allem bei nicht vollständig Geimpften zu verzeichnen. „Wir werden Corona nur in den Griff bekommen, wenn sich möglichst viele Menschen solidarisch zeigen und impfen lassen. Wer hierbei nicht selber Solidarität gegenüber gefährdeten Menschen zeigt, kann auch nicht erwarten, dass es für ihn die gleichen Lockerungen bei den Regeln gibt, wie für Geimpfte und Genese“, so der Landrat.

Insbesondere für diejenigen, die regelmäßigen Kontakt zu kranken und pflegebedürftigen Menschen fordert Petrauschke zudem eine Impfpflicht: „Wer andere pflegt, sollte diese nicht wissentlich dem Risiko einer Infektion aussetzen, sondern die ihm anvertrauten Menschen durch eine Impfung schützen.“ Ungeimpfte infizieren sich deutlich häufiger mit dem Coronavirus und sind dann auch häufiger infektiös als Geimpfte. „Zur Verantwortung gegenüber den einem anvertrauten Personen gehört auch, sie vor Gefahren zu schützen. Und dazu trägt eine milliardenfach erprobte Coronaschutzimpfung bei“, macht Petrauschke deutlich.

Zudem appelliert der Landrat, die Impfangebote der niedergelassenen Ärzte sowie die mobilen Impfangebote der Koordinierenden Covid-Impfeinheit des Kreises zu nutzen, um eine dritte Impfung zu erhalten. „Diese bietet noch einmal einen besseren Schutz und ist so ein weiterer wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung“, so Petrauschke.

Bei den mobilen Impfangeboten können diejenigen eine Auffrischungsimpfung erhalten, für die eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde. Dies ist der Fall, wenn, ihre letzte Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt: Personen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal in Pflegeeinrichtungen, Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt und Personen mit Immunschwäche. Personen, die vor mindestens vier Wochen mit Johnson & Johnson geimpft wurden, können ebenfalls eine Auffrischimpfung mit BionTech erhalten.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

Benjamin Josephs
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Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
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Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vrlängern!

Beitrag von WernerSchell » 10.11.2021, 08:14

Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite soll über den 25.11.2021 nicht verlängert werden. Geplant ist ein Katalog möglicher Schutzvorkehrungen in § 28a IfSG, die nach regionalen Erwägungen umgesetzt werden sollen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP vor (> https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/20/000/2000015.pdf / > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 3163#p3163 ). Angesichts drastisch steigender Infektionszahlen sind die geplanten Regelungen nicht wirklich hilfreich, weil bundesweit einheitliche Pandemiebekämpfungsmaßnahmen geboten erscheinen. Bereits jetzt gibt in den Bundesländern zu viele unterschiedliche Regelungen. Ein Durchblick ist für den Normalbürger kaum noch möglich. Hilfreich sind auf jeden Fall Corona-Schutzimpfungen (einschließlich Auffrischungsimpfungen)!


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"Es ist ernst, liebe Politiker, nehmen Sie es auch ernst"

Beitrag von WernerSchell » 13.11.2021, 09:32

Die epidemische Lage nationaler Tragweite aufzulösen muss als neuerlicher Fehler in der Corona-Pandemie-Bekämpfung angesehen werden. Erforderlich sind klare bundeseinheitliche Kompetenzen bei den dringend gebotenen Schutzmaßnahmen und keine Zementierung des föderalen Flickenteppichs! - Es ist im Übrigen völlig unverständlich, wenn der NRW-Gesundheitsminister die Massenversammlungen beim Karnevalsauftakt am 11.11. in Köln und Düsseldorf (als hygienisch gelungen) rechtfertigt. - Martin Kessler hat die politisch Verantwortlichen in einem Zeitungskommentar scharf kritisiert und u.a. bemerkt; "Es ist ernst, liebe Politiker, nehmen Sie es auch ernst" (Rheinische Post vom 13.11.2021). - Mittlerweile können zahlreiche Krankenhausintensivstationen keine Patienten mehr aufnehmen. Die Anwendung von Triage-Erwägungen steht wohl unmittelbar bevor. Die Rheinische Post vom 13.11.2021 stellt daher in einem Leitartikel folgerichtig die Frage: "Wer darf überleben?"


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Die ZDF "Heute Show" am 12.11.2021 kritisierte den Kölner Karnevalsauftakt!

Beitrag von WernerSchell » 14.11.2021, 07:42

Die ZDF "Heute Show" am 12.11.2021 kritisierte den Kölner Karnevalsauftakt!


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Kreis erweitert sein Impfangebot: Stationäre Impfstelle geht an den Start

Beitrag von WernerSchell » 15.11.2021, 16:41

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 1006/2021
Datum: 15. November 2021



Kreis erweitert sein Impfangebot: Stationäre Impfstelle geht an den Start

Rhein-Kreis Neuss. Angesichts der vierten Corona-Welle mit hohen Infektionszahlen, auch unter voll Geimpften, erweitert der Rhein-Kreis Neuss sein Impfangebot. Zusätzlich zu den mobilen Impfterminen im Kreisgebiet wird eine feste Impfstation in Neuss den Betrieb aufnehmen. Die dauerhafte Impfstelle mit zunächst vier Impfstraßen wird am Donnerstag, dem 18. November, an der Hammer Landstraße 51 in den Räumen des dortigen Corona-Testzentrums ihre Türen öffnen.

„Seitdem die großen Impfzentren Ende September geschlossen wurden, gibt es fast nur noch die mobilen Impfteams und die Arztpraxen. Die neue stationäre Impfstelle soll hier für Entlastung sorgen – vor allem bei den derzeit stark nachgefragten Booster-Impfungen. Wir werden abhängig von der Auslastung die Kapazitäten wenn nötig noch anpassen“, sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

Die dauerhafte Impfstelle in Neuss wird vom Rhein-Kreis Neuss, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Hilfsorganisationen DRK, Malteser und Johanniter betrieben. Die Öffnungszeiten sind: dienstags und donnerstags von 9 bis 15 Uhr, samstags von 9 bis 17 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Geimpft wird mit den Vakzinen der Hersteller BioNTech und Johnson & Johnson.
Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 12 Jahren. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen. Es ist auch möglich, eine Zweitimpfung mit BioNTech zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich. Darüber hinaus können alle Personen eine dritte Impfung mit dem Vakzin von BioNTech erhalten, deren letzte Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Wer vor mindestens vier Wochen mit Johnson & Johnson geimpft worden ist, kann ebenfalls eine Auffrischungsimpfung mit BionTech erhalten.

„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Da der Schutz, den eine Impfung bietet, mit der Zeit abnimmt, ist es zudem wichtig, dass viele – besonders ältere - Menschen das Angebot einer Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus in Anspruch nehmen, um im Herbst und Winter weiterhin geschützt zu sein“, so der Landrat.

Reinhold Jung
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