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von WernerSchell » 20.12.2023, 07:43
Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG
Datum: 31. Oktober 2023
Krankenhausaufsicht: Rhein-Kreis Neuss stellt Qualität in Krankenhäusern sicher
Rhein-Kreis Neuss. Das Kreisgesundheitsamt hat in diesem Jahr ein Team für die Krankenhausaufsicht zusammengestellt und bietet damit eine zentrale Anlaufstelle, um Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern entgegen zu nehmen. In der Kreisverwaltung sind jetzt Maike Render, Michael Ende und Kathrin Lünnemann die Ansprechpersonen, wenn es um Beschwerden von Patientinnen und Patienten oder deren Angehörigen zu Krankenhäusern im Kreis geht.
„Unsere Krankenhausaufsicht nimmt Beschwerden von Betroffenen entgegen und geht allen Hinweisen nach. Mit diesem Service wollen wir zusammen mit den Krankenhäusern und Privatkliniken die Qualität vor Ort sicherstellen“, erläutert Nadine Broisch, Leiterin der Abteilung Gesundheitsmanagement und Aufsichtswesen im Kreisgesundheitsamt. „Wenn es irgendwo Missstände gibt, suchen wir zusammen mit den Einrichtungen nach Lösungen und unterstützen sie dabei, die Abläufe dauerhaft zu optimieren.“ Sie betont, dass der Rhein-Kreis Neuss alle Beschwerden ernst nehme und jeden Einzelfall untersuche, um die Qualität der Patientenversorgung bestmöglich zu sichern. „Für uns ist wichtig, dass wir keineswegs gegen die Krankenhäuser arbeiten, sondern immer nach einem Weg für ein Miteinander suchen und dadurch für eine hohe Patientenzufriedenheit sorgen“, sagt Nadine Broisch.
Mangelnde Hygiene, defekte Ausstattung, organisatorische Probleme oder sonstige Unannehmlichkeiten – dies sind Dinge, die im Rahmen einer Krankenhausbehandlung auftreten können. Im Laufe dieses Jahres sind bereits einige Beschwerden bei der vor kurzem neu eingerichteten Krankenhausaufsicht eingegangen.
Die Anliegen sind vielfältig. Sie reichen von hilfesuchenden Patienten, die nach vielen Versuchen keinen Termin in einem Krankenhaus bekommen haben und sich am Telefon nicht ernst genommen fühlten, bis hin zu Menschen, die zu lange auf Ihre Entlassung warten mussten. Auch Beschwerden über eine Vernachlässigung durch das Pflegepersonal gibt es – sei es durch zu seltenes Waschen des Patienten oder durch unzureichende Hilfe beim Einnehmen der Mahlzeiten.
Maike Render schildert, wie sie und ihre Kollegen vorgehen: „Wenn eine Beschwerde eingeht, überprüfen wir die Aktenlage, holen Stellungnahmen ein und besuchen, wenn das notwendig ist, auch die Krankenhäuser.“ Zunächst wird eine Vollmacht der Person benötigt, die die Beschwerde eingereicht hat; im Anschluss daran nimmt das Team Kontakt zum betroffenen Krankenhaus auf.
Während Maike Render nach ihrem Bachelorabschluss in Gesundheits- und sozialem Management an der FOM Köln ab 2020 zunächst das Coronateam beim Rhein-Kreis Neuss und seit letztem Jahr die Abteilung Gesundheitsmanagement verstärkt, sind ihre Kollegin und ihr Kollege erfahrene Verwaltungskräfte. „Unsere Arbeit besteht darin sicherzustellen, dass die Krankenhäuser alle Vorgaben beachten, die sich aus den geltenden Vorschriften für sie ergeben“, sagen die drei. „Nicht zuständig sind wir allerdings für vermutete oder nachgewiesene Behandlungsfehler. In solch einem Fall sind die Ärztekammern die richtigen Ansprechpartner.“ Die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes ergibt sich aus dem Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW, §11).
Patientinnen und Patienten oder deren Angehörige können sich mit Beschwerden oder Hinweisen per E-Mail direkt an das Gesundheitsamt werden: krankenhausaufsicht@rhein-kreis-neuss.de. Außerdem ist das Team der Krankenhausaufsicht unter Telefon 02181 601-5480 zu erreichen.
Petra Koch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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von WernerSchell » 20.12.2023, 07:45
Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG
Datum: 19. Dezember 2023
Alarmierungsfehler führte zu falscher Warnung
Keine „Extreme Gefahr“ aufgrund angespannter Lage im Gesundheitswesen
Rhein-Kreis Neuss. Aufgrund eines Alarmierungsfehlers wurde am heutigen Abend durch die Leitstelle des Rhein-Kreises Neuss eine Warnmeldung über die NINA-App ausgelöst, in der versehentlich vor einer „extremen Gefahr“ aufgrund einer angespannten Situation im Gesundheitswesen im Kreisgebiet gewarnt wird. Eine solche Gefahr für die Bevölkerung liegt nicht vor.
Richtig ist, dass es aufgrund eines hohen Krankenstandes in der Gesamtbevölkerung sowie auch im Gesundheitswesen in der Patientenversorgung zu längeren Wartezeiten kommt. So führt diese bundesweite Situation auch im Rhein-Kreis Neuss zu einer höheren Auslastung im Rettungsdienst sowie dazu, dass es in den Akutkrankenhäusern im Kreisgebiet immer wieder dazu kommt, dass die Notaufnahmen und Intensivstationen als ausgelastet gemeldet werden. Am heutigen Abend hat diese Situation vorübergehend zu einer außergewöhnlich hohen Zahl an Einsätzen für den Rettungsdienst geführt. Gleichzeitig haben viele Patienten eigenständig die Notaufnahmen in den Krankenhäusern aufgesucht. Diese Lage hat sich am späten Abend wieder entspannt.
Die Kreisleitstelle bittet grundsätzlich, nicht dringliche oder lebensbedrohliche Notfälle prinzipiell über den Hausarzt in den dafür vorgesehenen Sprechzeiten, oder außerhalb der Sprechzeiten über den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel.: 116 117) abklären zu lassen und die Notrufnummer 112 (Rettungsdienst und Feuerwehr) für lebensbedrohliche Notfälle freizuhalten.
Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst hilft außerhalb der Sprechstundenzeiten bei Erkrankungen, die sonst in einer Arztpraxis behandelt werden und deren Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten kann.
Die Notfallpraxen in Dormagen, Grevenbroich und Neuss stehen außerhalb der regulären Sprechzeiten der Hausärzte zur Verfügung.
Notfallpraxis Grevenbroich in der Ambulanz des Rheinland Klinikums
Von-Werth-Straße 5
41515 Grevenbroich
Tel: 116 117
Notfallpraxis Dormagen in der Ambulanz des Rheinland Klinikums
Dr-Geldmacher-Straße 20
41540 Dormagen
Tel: 02133-269595
Notfallpraxis Neuss am Johanna-Etienne-Krankenhaus
An Hasenberg 46
41462 Neuss
Tel: 02131-529 588 52
Kinderärztliche-Notdienstpraxis am Rheinland-Klinikum Neuss
Preußenstrasse 84
41464 Neuss
Tel: 116 117
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von WernerSchell » 17.07.2024, 09:59
Die Krankenhauslandschaft muss gewährleisten, dass die älter werdende Gesellschaft ortsnah versorgt werden kann. Die zur Zeit beklagte Schieflage vieler Krankenhäuser hängt mit der mangelhaften Finanzierung durch Bund und Länder zusammen. Im Übrigen war die Einführung von Fallpauschalen ein Fehler und bedarf einer Rückabwicklung. Die Durchführung von medizinisch oft nicht notwendigen Behandlungsmaßnahmen (z.B. Rücken, Knie) muss beendet werden. Und die Notfallversorgung muss die wirklich notwendigen Notversorgungen im Blick haben. Wer aus purer Bequemlichkeit die Notfallversorgung behelligt, muss abgewiesen werden. Eigene Beobachtungen haben gezeigt, dass insoweit vieles im Argen liegt (Quelle: https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 931#p12931 ). – Im übrigen wird nochmals erwähnt, dass auch die geriatrischen Angebote deutlich ausgeweitet werden müssen (> https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... f=7&t=1149 ). Für ältere Menschen sollte es im Übrigen in den Krankenhaus-Notaufnahmen Lotsen geben (> https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... f=5&t=1017 ).
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von WernerSchell » 21.08.2026, 06:34
Medizinischer Dienst Bund
Behandlungsfehler: Vermeidbare Gesundheitsschäden verursachen Milliardenkosten – Einsparpotenziale durch mehr Patientensicherheit nutzen
Der Medizinische Dienst hat im vergangenen Jahr bundesweit 11.735 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In jedem 4. Fall (3.098 Fälle) stellten die Gutachterinnen und Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden fest. In 2.700 Fällen war der Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden. In 97 Fällen hat der Fehler zum Tod geführt oder wesentlich dazu beigetragen. Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin vorgestellt hat. Die Begutachtungszahlen zeigen nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens. Die Dunkelziffer ist hoch. Gesundheitspolitisches Handeln ist gefordert.

Bildquelle; Medizinischer Dienst Bund
Wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass es bei etwa 2 bis 4 Prozent der stationären Behandlungen zu vermeidbaren Schadensereignissen kommt. Auf Deutschland übertragen entspricht das einer Größenordnung von rund 350.000 bis 700.000 Ereignissen pro Jahr. Unsichere Versorgung verursacht nicht nur unnötiges menschliches Leid, sondern auch erhebliche unnötige Kosten. Dazu gehören zusätzliche Behandlungen, längere Krankenhausaufenthalte, dauerhafte Gesundheitsschäden und Pflegebedürftigkeit – mit erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem. Die OECD schätzt, dass in hochentwickelten Ländern rund 15 Prozent der Kosten der stationären Versorgung für die Folgen vermeidbarer Schadensereignisse aufgewendet werden. Überträgt man diesen Schätzwert auf die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, ergibt sich für 2025 eine Größenordnung von rund 16,7 Milliarden Euro.
„Wir diskutieren intensiv über steigende Beitragssätze, Finanzierungslücken und Einsparpotenziale. Dann müssen wir auch darüber sprechen, wie viele Ressourcen durch vermeidbare Schäden in Medizin und Pflege gebunden werden“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Nicht alle diese Kosten werden sich vermeiden lassen. Aber jeder vermeidbare Schaden, den wir verhindern, bedeutet weniger Leid und vermeidet zugleich unnötige Folgekosten. Mehr Patientensicherheit ist deshalb auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit unseres Gesundheitswesens.“
Pflicht zur Offenheit stärkt Patientenrechte und schafft Anreiz für Fehlerprävention
Systematische Maßnahmen zur Fehlervermeidung gilt es konsequent einzuführen und umzusetzen: Dazu gehören ein obligatorisches, pseudonymisiertes und sanktionsfreies Meldesystem für schwere aber eindeutig vermeidbare Schadensereignisse, sogenannte Never Events, sowie die Pflicht zur Offenheit der Leistungserbringenden. Behandelnde müssen gesetzlich verpflichtet werden, Patientinnen und Patienten umgehend zu informieren, wenn bei ihrer Behandlung etwas Unerwünschtes passiert ist und es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Behandlungsfehler die Ursache sein könnte. Eine solche Informationspflicht stärkt nicht nur die Rechte der Betroffenen. Sie schafft auch einen zusätzlichen Anreiz, solche Ereignisse aufzuarbeiten und Maßnahmen zu ergreifen, damit sie sich nicht wiederholen. „Offenheit ist deshalb nicht nur ein Patientenrecht. Sie ist auch ein Instrument der Fehlerprävention“, sagt Gronemeyer.
Vergessenes OP-Material im Patienten, Medikamenten- und Seitenverwechslungen
In der Jahresstatistik 2025 stuften die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes 150 Fälle (2024: 134) als sogenannte Never Events ein. Dazu zählen schwerwiegende Medikationsfehler, unbeabsichtigt im Körper zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen wie Tupfer o.ä., Patienten- und Seitenverwechslungen, die zu erheblichen Schäden führen können. Immer wieder stellt der Medizinische Dienst in seinen Gutachten die gleichen folgenschweren Fehler fest. Wenn solche Fehler geschehen, dann weist das eindeutig auf Risiken im Versorgungsprozess hin, denen systematisch nachgegangen werden muss, um weitere Schadensfälle zu verhindern.
Sanktionsfreies Meldesystem hilft Fehler zu vermeiden
Never Events sind für das Erkennen, Umsetzen und Bewerten von Sicherheitsmaßnahmen wichtig und werden daher in vielen Ländern erfolgreich für die Prävention genutzt. Deutschland hinkt hinterher. International anerkannte Konzepte zur systematischen Fehlervermeidung sollten auch hierzulande eine Selbstverständlichkeit in der Versorgung sein. Die Meldung von Never Events dient ausschließlich der Verbesserung der Patientensicherheit und ist frei von Haftungsfragen. Das muss gesetzlich garantiert sein.
Vorwürfe in vielen Fachgebieten und bei unterschiedlichsten Eingriffen
In der aktuellen Jahresstatistik des Medizinischen Dienstes beziehen sich zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (7.633 Fälle). Ein Drittel (4.073 Fälle) entfällt auf den ambulanten Bereich.
Betrachtet man die Fachgebiete, ergibt sich folgendes Bild: 29,6 Prozent der Vorwürfe (3.476 Fälle) betreffen die Orthopädie und Unfallchirurgie; 10,6 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.246 Fälle); 9,4 Prozent die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1.099 Fälle); 8,9 Prozent die Zahnmedizin (1.043 Fälle) und 8,2 Prozent die Allgemein- und Viszeralchirurgie (961 Fälle). 6,6 Prozent der Vorwürfe beziehen sich auf Pflege (776 Fälle). 26,7 Prozent der Vorwürfe entfallen auf 29 weitere Fachgebiete (3.134 Fälle).
„Die Häufung in einzelnen Bereichen lässt keinerlei Rückschlüsse auf die Sicherheit in einem Fachbereich zu. Eine Häufung im Fachgebiet zeigt, dass Patientinnen und Patienten auf Behandlungsergebnisse reagieren, wenn diese nicht ihren Erwartungen entsprechen und sie deshalb ein Schadensereignis vermuten“, erläutert Dr. Christine Adolph, Leitende Ärztin und stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern.
„Fehler bei chirurgischen Eingriffen sind für Patienten in der Regel leichter zu erkennen als zum Beispiel Medikationsfehler. Deshalb werden Fehler bei Operationen eher vorgeworfen als bei anderen Behandlungen.“
In der Jahresstatistik 2025 sind 11.735 Verdachtsfälle zu knapp 1.000 verschiedenen Diagnosen erfasst. Die Vorwürfe betreffen fehlerhafte Behandlungen bei Hüft- und Kniegelenksverschleiß, Knochenbrüchen, Gallensteinen, Zahnwurzelbehandlungen und vieles andere mehr.
Hintergrund
Wenn Patientinnen und Patienten einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben, können sie sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann den Medizinischen Dienst beauftragten, ein Sachverständigengutachten zu erstellen. Die Gutachterinnen und Gutachter gehen dabei der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard und mit aller Sorgfalt abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird geprüft, ob der Schaden, den der Versicherte erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann bestehen Schadensersatzansprüche. Auf der Basis des Sachverständigengutachtens können die Betroffenen entscheiden, welche weiteren Schritte sie unternehmen wollen. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.
Hinweis zu Infografiken:
Die Infografiken unten können im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Jahresstatistik 2025 der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste mit dem Quellenhinweis „Medizinischer Dienst“ verwendet werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 20.08.2026
Medizinischer Dienst Bund
https://md-bund.de/presse/pressemitteil ... utzen.html