Corona-Pandemie - Gesundheitsschutz und Hilfsangebote ...
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Neue Corona-Regeln des Landes - Rhein-Kreis Neuss in Inzidenzstufe 0
Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 512/2021
Datum: 8. Juli 2021
Neue Corona-Regeln des Landes - Rhein-Kreis Neuss in Inzidenzstufe 0
Rhein-Kreis Neuss. Ab dem morgigen Freitag, 9. Juli tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Diese sieht eine neue Inzidenzstufe 0 für Kreise und kreisfreie Städte mit einer dauerhaften 7-Tages-Inzidenz unter 10 vor. Im Rhein-Kreis Neuss liegt der Wert seit dem 18. Juni unter dem Schwellenwert von 10. Damit gelten im Kreisgebiet ab dem 9. Juli die Regelungen der Inzidenzstufe 0.
„Um dauerhaft von den Lockerungen profitieren zu können und eine vierte Infektionswelle mit schweren Erkrankungen zu vermeiden ist es zwingend notwendig, dass alle das Impfangebot annehmen und sich auch vollständig impfen lassen“, warnt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Impfen sei der Schlüssel zum Erfolg in der Bewältigung der Pandemie und es stehe ausreichend Impfstoff zur Verfügung. „Ich appelliere an alle noch nicht Geimpften: Vereinbaren sie unbedingt einen Impftermin bei ihrem Haus- oder Betriebsarzt oder im Impfzentrun“, ruft der Landrat auf und bittet zudem auch noch nicht geimpfte Verwandte, Freunde und Kollegen von einer Impfung zu überzeugen. „Mit einer Impfung schützt man sich selbst und andere wirksam vor einer Ansteckung und insbesondere auch vor schweren Verläufen“, ergänzt Petrauschke.
Zudem sei es aber auch künftig wichtig, verantwortungsvoll mit den wiedergewonnenen Freiheiten umzugehen. „Nutzen Sie daher regelmäßig das Angebot der kostenfreien Bürgertestungen auch dann, wenn ein negativer Test nicht vorgeschrieben ist oder sie geimpft sind“, weist der Landrat darauf hin, dass Schnelltests ein weiterer wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung sind und dabei helfen Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu unterbrechen. „Auch wenn man selber keine Symptome hat, kann man andere anstecken, die dann möglicherweise einen schweren Verlauf haben“, so Petrauschke.
Die ab Freitag für den Rhein-Kreis Neuss geltenden Regelungen der Inzidenzstufe 0 der Coronaschutzverordnung des Landes sehen folgendes vor:
Allgemeine Kontaktbeschränkung:
Für private Treffen im öffentlichen Raum gibt es keine Personenbegrenzungen. Das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern wird empfohlen.
Private Veranstaltungen und Partys:
Bei privaten Veranstaltungen ist bei mehr als 50 Personen (einschließlich der Geimpften und Genesenen) ein Negativtest (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) erforderlich. Dann bestehen keine weiteren Beschränkungen. Ohne Test müssen die Mindestabstände und Maskenpflicht von allen Teilnehmern eingehalten werden. Bei Partys ist bei mehr als 50 Personen (einschließlich der Geimpften und Genesenen) ein Negativtest (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) erforderlich. Dann bestehen keine weiteren Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht von allen Teilnehmern eingehalten werden.
Große Veranstaltungen:
Große Veranstaltungen sind mit Vorlage eines Negativtests sämtlicher teilnehmenden Personen (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) erlaubt, da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt.
Bildungsangebote außerhalb von Schulen:
Es muss eine Kontaktnachverfolgung sichergestellt werden. Weitere Einschränkungen bestehen nicht.
Kinder- und Jugendarbeit:
Bei Ferienfreizeiten besteht einmalig zu Beginn des Angebotes die Verpflichtung zur Vorlage eines Negativtests (außer für vollständig Geimpfte und Genesene), bei Kinder- und Jugendreisen zusätzlich zum Ende des Angebotes. Darüber hinaus gibt es keine Einschränkungen.
Kultur:
Bei kulturellen Veranstaltungen (z.B. Theater, Kino, Konzert) besteht wahlweise die Pflicht zur Vorlage eines Negativtests (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) oder eines Sitzplans nach Schachbrettmuster. Ab 5 000 Zuschauern sind ein negatives Testergebnis sowie ein Hygienekonzept erforderlich. Für den Besuch von Museen gibt es keine Einschränkungen, es muss auch keine Maske getragen werden.
Sport:
Die Sportausübung ist ohne Beschränkungen möglich. Veranstaltungen auf und in Sportanlagen sind mit mehr als 5 000 Zuschauerinnen
und Zuschauern (einschließlich immunisierter Personen) nur mit Negativtestnachweis (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) und einem von der zuständigen Behörde genehmigten Hygienekonzept zulässig, das eine Begrenzung auf bis zu 25 000 Zuschauerinnen und Zuschauer, höchstens aber die Hälfte der regulären Zuschauerkapazität, sowie Vorgaben zur Maskenpflicht, Ticketpersonalisierung und
so weiter vorsehen muss.
Einzelhandel:
Da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, entfällt die flächenmäßige Begrenzung. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
Gastronomie:
Es gibt keine Einschränkungen, solange der Mindestabstand zwischen Tischen oder eine bauliche Abtrennung (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden ist, die eine Übertragung von Viren für den Tisch- und kompletten Sitzbereich verhindert. Bedienpersonal benötigt eine Maske oder ein max. 48 Stunden altes negatives Testergebnis (außer vollständig Geimpfte und Genesene), hierbei ist ein dokumentierter Selbsttest zulässig.
Freizeit- und Vergnügungsstätten:
Es gibt keine Beschränkungen. Da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, besteht auch keine Pflicht zur Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung.
Der Betrieb von Clubs und Diskotheken ist auch in Innenräumen erlaubt, ein Hygienekonzept, die Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung sowie ein Negativtest (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) sind erforderlich.
Beherbergung/Tourismus:
Es besteht die Pflicht zur Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung. Bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10 am Tag des Reiseantritts besteht Testpflicht (außer für vollständig Geimpfte und Genesene).
Messen und Märkte:
Da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, gibt es keine Beschränkungen.
Tagungen und Kongresse:
Es gibt keine Einschränkungen.
Maskenpflicht:
In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 0 gilt die Masken-pflicht nur noch in Bereichen, auf deren Nutzung auch Personen, die noch kein Impfangebot wahrnehmen konnten, zwingend angewiesen sind, nämlich im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr samt Taxen und Schülerbeförderung, im Einzelhandel sowie in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen. Betreiber anderer Angebote und Einrichtungen können deren Nutzung allerdings weiterhin vom Tragen einer Maske abhängig machen.
Beschäftigte mit einem besonders nahen Kundenkontakt wie die Erbringer körpernaher Dienstleistungen oder Servicekräfte in der Gastronomie müssen weiterhin eine Maske tragen oder über einen negativen Testnachweis verfügen.
Regelungen für Urlaubsrückkehrer:
Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.
Allgemein gilt:
Vollständig Geimpfte und Genesene sind den negativ getesteten Personen in allen Bereichen gleichgestellt. Als vollständig Geimpft gilt auch ein Genesener mit einer Impfdosis. Negativtests sind nur von zugelassenen Schnellteststellen sowie Arbeitgeber- und Schultestungen mit entsprechendem Nachweis gültig und dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Übersicht über die Schnellteststellen im Rhein-Kreis Neuss ist unter www.rhein-kreis-neuss.de/schnelltest verfügbar. Kinder bis zum Schuleintritt sind von einem Testerfordernis ausgenommen.
Sowohl für Genesene als auch für Geimpfte haben die allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln wie das Tragen einer Maske oder Einhalten von Abständen weiterhin Bestand.
Die Regelungen des Landes gelten nur für Bereiche, die das Land selbst regeln kann. So bleiben weitergehende bundesrechtliche Vorgaben insbesondere des Arbeitsschutzes auch in der neuen Inzidenzstufe 0 bestehen.
Zuordnung der Inzidenzstufen:
Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht für Kreise und kreisfreie Städte Regelungen in vier Inzidenzstufen vor. Die Inzidenzstufe 0 greift bei einer dauerhaften 7-Tages-Inzidenz unter 10. Die Inzidenzstufe 1 gilt, wenn der Wert dauerhaft bei höchstens 35 liegt. Die Inzidenzstufe 2 greift, bei einer Inzidenz über 35, aber höchstens 50 liegt, die Inzidenzstufe 3 bei über 50. Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Abweichend davon erfolgt die Zuordnung beim Übergang von der Inzidenzstufe 0 zur Inzidenzstufe 1 erst, wenn der Grenzwert an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag.
Benjamin Josephs
Pressesprecher
Impressum:
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300
Rhein-Kreis Neuss
ZS5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330
Email: Presse@rhein-kreis-neuss.de
+++
Grundsätzlich spricht einiges dafür, dass die NRW-Landesregierung mit ihren jüngsten Lockerungserwägungen in der Tendenz richtig liegt. Aber angesichts der Tatsache, dass die Impfquote noch relativ niedrig liegt, hätte man wohl bis mindestens Ende August 2021 warten müssen. Jetzt wird mit den Lockerungen von vielen noch nicht geimpften Menschen unterstellt, dass die Pandemie wohl vorbei ist. Die Impfaktionen werden jetzt schwieriger mit der Folge, dass die sog. Herdenimmunisierung in weite Ferne rücken kann. Genau diese Aspekte werden aktuell von Virologen und sonstigen Infektionsschutzexperten angesprochen!
Man könnte aus den gemachten Erfahrungen gelernt haben. Im Verlauf der 2020 begonnenen Corona-Pandemie ist von den politisch Verantwortlich in Bund und Ländern wiederholt zu spät und mit unzureichenden Infektionsschutzmaßnahmen reagiert worden. Das hatte dann u.a. zur Folge, dass im Gefolge solcher Fehler auch systemimmanente Institutionen in harte Schutzmaßnahmen einbezogen werden mussten. Dies hatte und hat hohe Wirtschaftshilfen zur Folge, die nach grober Einschätzung bis jetzt wohl 200 - 300 Milliarden (oder sogar mehr) ausmachen. Darüber wird angesichts anstehender Wahlen kaum geredet. Aber das böse Erwachen wird alsbald erfolgen.
Werner Schell
PRESSEMITTEILUNG NR. 512/2021
Datum: 8. Juli 2021
Neue Corona-Regeln des Landes - Rhein-Kreis Neuss in Inzidenzstufe 0
Rhein-Kreis Neuss. Ab dem morgigen Freitag, 9. Juli tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Diese sieht eine neue Inzidenzstufe 0 für Kreise und kreisfreie Städte mit einer dauerhaften 7-Tages-Inzidenz unter 10 vor. Im Rhein-Kreis Neuss liegt der Wert seit dem 18. Juni unter dem Schwellenwert von 10. Damit gelten im Kreisgebiet ab dem 9. Juli die Regelungen der Inzidenzstufe 0.
„Um dauerhaft von den Lockerungen profitieren zu können und eine vierte Infektionswelle mit schweren Erkrankungen zu vermeiden ist es zwingend notwendig, dass alle das Impfangebot annehmen und sich auch vollständig impfen lassen“, warnt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Impfen sei der Schlüssel zum Erfolg in der Bewältigung der Pandemie und es stehe ausreichend Impfstoff zur Verfügung. „Ich appelliere an alle noch nicht Geimpften: Vereinbaren sie unbedingt einen Impftermin bei ihrem Haus- oder Betriebsarzt oder im Impfzentrun“, ruft der Landrat auf und bittet zudem auch noch nicht geimpfte Verwandte, Freunde und Kollegen von einer Impfung zu überzeugen. „Mit einer Impfung schützt man sich selbst und andere wirksam vor einer Ansteckung und insbesondere auch vor schweren Verläufen“, ergänzt Petrauschke.
Zudem sei es aber auch künftig wichtig, verantwortungsvoll mit den wiedergewonnenen Freiheiten umzugehen. „Nutzen Sie daher regelmäßig das Angebot der kostenfreien Bürgertestungen auch dann, wenn ein negativer Test nicht vorgeschrieben ist oder sie geimpft sind“, weist der Landrat darauf hin, dass Schnelltests ein weiterer wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung sind und dabei helfen Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu unterbrechen. „Auch wenn man selber keine Symptome hat, kann man andere anstecken, die dann möglicherweise einen schweren Verlauf haben“, so Petrauschke.
Die ab Freitag für den Rhein-Kreis Neuss geltenden Regelungen der Inzidenzstufe 0 der Coronaschutzverordnung des Landes sehen folgendes vor:
Allgemeine Kontaktbeschränkung:
Für private Treffen im öffentlichen Raum gibt es keine Personenbegrenzungen. Das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern wird empfohlen.
Private Veranstaltungen und Partys:
Bei privaten Veranstaltungen ist bei mehr als 50 Personen (einschließlich der Geimpften und Genesenen) ein Negativtest (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) erforderlich. Dann bestehen keine weiteren Beschränkungen. Ohne Test müssen die Mindestabstände und Maskenpflicht von allen Teilnehmern eingehalten werden. Bei Partys ist bei mehr als 50 Personen (einschließlich der Geimpften und Genesenen) ein Negativtest (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) erforderlich. Dann bestehen keine weiteren Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht von allen Teilnehmern eingehalten werden.
Große Veranstaltungen:
Große Veranstaltungen sind mit Vorlage eines Negativtests sämtlicher teilnehmenden Personen (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) erlaubt, da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt.
Bildungsangebote außerhalb von Schulen:
Es muss eine Kontaktnachverfolgung sichergestellt werden. Weitere Einschränkungen bestehen nicht.
Kinder- und Jugendarbeit:
Bei Ferienfreizeiten besteht einmalig zu Beginn des Angebotes die Verpflichtung zur Vorlage eines Negativtests (außer für vollständig Geimpfte und Genesene), bei Kinder- und Jugendreisen zusätzlich zum Ende des Angebotes. Darüber hinaus gibt es keine Einschränkungen.
Kultur:
Bei kulturellen Veranstaltungen (z.B. Theater, Kino, Konzert) besteht wahlweise die Pflicht zur Vorlage eines Negativtests (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) oder eines Sitzplans nach Schachbrettmuster. Ab 5 000 Zuschauern sind ein negatives Testergebnis sowie ein Hygienekonzept erforderlich. Für den Besuch von Museen gibt es keine Einschränkungen, es muss auch keine Maske getragen werden.
Sport:
Die Sportausübung ist ohne Beschränkungen möglich. Veranstaltungen auf und in Sportanlagen sind mit mehr als 5 000 Zuschauerinnen
und Zuschauern (einschließlich immunisierter Personen) nur mit Negativtestnachweis (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) und einem von der zuständigen Behörde genehmigten Hygienekonzept zulässig, das eine Begrenzung auf bis zu 25 000 Zuschauerinnen und Zuschauer, höchstens aber die Hälfte der regulären Zuschauerkapazität, sowie Vorgaben zur Maskenpflicht, Ticketpersonalisierung und
so weiter vorsehen muss.
Einzelhandel:
Da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, entfällt die flächenmäßige Begrenzung. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
Gastronomie:
Es gibt keine Einschränkungen, solange der Mindestabstand zwischen Tischen oder eine bauliche Abtrennung (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden ist, die eine Übertragung von Viren für den Tisch- und kompletten Sitzbereich verhindert. Bedienpersonal benötigt eine Maske oder ein max. 48 Stunden altes negatives Testergebnis (außer vollständig Geimpfte und Genesene), hierbei ist ein dokumentierter Selbsttest zulässig.
Freizeit- und Vergnügungsstätten:
Es gibt keine Beschränkungen. Da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, besteht auch keine Pflicht zur Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung.
Der Betrieb von Clubs und Diskotheken ist auch in Innenräumen erlaubt, ein Hygienekonzept, die Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung sowie ein Negativtest (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) sind erforderlich.
Beherbergung/Tourismus:
Es besteht die Pflicht zur Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung. Bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10 am Tag des Reiseantritts besteht Testpflicht (außer für vollständig Geimpfte und Genesene).
Messen und Märkte:
Da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, gibt es keine Beschränkungen.
Tagungen und Kongresse:
Es gibt keine Einschränkungen.
Maskenpflicht:
In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 0 gilt die Masken-pflicht nur noch in Bereichen, auf deren Nutzung auch Personen, die noch kein Impfangebot wahrnehmen konnten, zwingend angewiesen sind, nämlich im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr samt Taxen und Schülerbeförderung, im Einzelhandel sowie in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen. Betreiber anderer Angebote und Einrichtungen können deren Nutzung allerdings weiterhin vom Tragen einer Maske abhängig machen.
Beschäftigte mit einem besonders nahen Kundenkontakt wie die Erbringer körpernaher Dienstleistungen oder Servicekräfte in der Gastronomie müssen weiterhin eine Maske tragen oder über einen negativen Testnachweis verfügen.
Regelungen für Urlaubsrückkehrer:
Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.
Allgemein gilt:
Vollständig Geimpfte und Genesene sind den negativ getesteten Personen in allen Bereichen gleichgestellt. Als vollständig Geimpft gilt auch ein Genesener mit einer Impfdosis. Negativtests sind nur von zugelassenen Schnellteststellen sowie Arbeitgeber- und Schultestungen mit entsprechendem Nachweis gültig und dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Übersicht über die Schnellteststellen im Rhein-Kreis Neuss ist unter www.rhein-kreis-neuss.de/schnelltest verfügbar. Kinder bis zum Schuleintritt sind von einem Testerfordernis ausgenommen.
Sowohl für Genesene als auch für Geimpfte haben die allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln wie das Tragen einer Maske oder Einhalten von Abständen weiterhin Bestand.
Die Regelungen des Landes gelten nur für Bereiche, die das Land selbst regeln kann. So bleiben weitergehende bundesrechtliche Vorgaben insbesondere des Arbeitsschutzes auch in der neuen Inzidenzstufe 0 bestehen.
Zuordnung der Inzidenzstufen:
Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht für Kreise und kreisfreie Städte Regelungen in vier Inzidenzstufen vor. Die Inzidenzstufe 0 greift bei einer dauerhaften 7-Tages-Inzidenz unter 10. Die Inzidenzstufe 1 gilt, wenn der Wert dauerhaft bei höchstens 35 liegt. Die Inzidenzstufe 2 greift, bei einer Inzidenz über 35, aber höchstens 50 liegt, die Inzidenzstufe 3 bei über 50. Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Abweichend davon erfolgt die Zuordnung beim Übergang von der Inzidenzstufe 0 zur Inzidenzstufe 1 erst, wenn der Grenzwert an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag.
Benjamin Josephs
Pressesprecher
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+++
Grundsätzlich spricht einiges dafür, dass die NRW-Landesregierung mit ihren jüngsten Lockerungserwägungen in der Tendenz richtig liegt. Aber angesichts der Tatsache, dass die Impfquote noch relativ niedrig liegt, hätte man wohl bis mindestens Ende August 2021 warten müssen. Jetzt wird mit den Lockerungen von vielen noch nicht geimpften Menschen unterstellt, dass die Pandemie wohl vorbei ist. Die Impfaktionen werden jetzt schwieriger mit der Folge, dass die sog. Herdenimmunisierung in weite Ferne rücken kann. Genau diese Aspekte werden aktuell von Virologen und sonstigen Infektionsschutzexperten angesprochen!
Man könnte aus den gemachten Erfahrungen gelernt haben. Im Verlauf der 2020 begonnenen Corona-Pandemie ist von den politisch Verantwortlich in Bund und Ländern wiederholt zu spät und mit unzureichenden Infektionsschutzmaßnahmen reagiert worden. Das hatte dann u.a. zur Folge, dass im Gefolge solcher Fehler auch systemimmanente Institutionen in harte Schutzmaßnahmen einbezogen werden mussten. Dies hatte und hat hohe Wirtschaftshilfen zur Folge, die nach grober Einschätzung bis jetzt wohl 200 - 300 Milliarden (oder sogar mehr) ausmachen. Darüber wird angesichts anstehender Wahlen kaum geredet. Aber das böse Erwachen wird alsbald erfolgen.
Werner Schell
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Impfen, impfen, impfen ... Solidarität ist gefordert!
Impfen, impfen, impfen ... Solidarität ist gefordert!
Bekanntlich ist eine Impfung die wirksamste Corona-Schutzmaßnahme. Sie schützt die geimpfte Person, ist aber auch gleichzeitig ein Beitrag zum Schutz der Allgemeinheit. Sich Impfen zu lassen ist so gesehen ein Ausdruck der Solidarität. Offensichtlich ist es aber um diese Solidarität im Augenblick nicht so gut bestellt, wie dies gelegentlich vermutet wurde. Allzu viele Menschen nutzen das Impfangebot (noch) nicht oder verweigern sich ausdrücklich einer Impfung.
Dies gibt Veranlassung, darüber nachzudenken, wie die Impfskepsis überwunden werden kann. Eine klare Regelung wäre die Verfügung einer Impfpflicht. Dies ist aber politisch nicht gewollt. Dann verbleiben nur intensive Werbung und das Bemühen, Impfaktionen so wenig aufwendig, wie möglich, zu gestalten. Dabei sind besonders Migranten bzw. aus anderen EU-Ländern zugewanderte Personen in den Blick zu nehmen. Insoweit bietet sich, wie bereits teilweise praktiziert, vorrangig an, mit Impfangeboten an die Menschen wohnortnah heranzutreten. Von den darüber hinaus diskutierten Impfaktionen mit Anreizen - Preisvergabe - wird abgeraten. Es wäre ein Irrweg mit der Folge, dass die gebotene Solidarität endgültig aus dem Rennen wäre.
+++
Das Redaktions-Netzwerk Deutschland (RND) hat in seinem Newsletter vom 09.07.2021 zu dieser Thematik ausgeführt:
Ein Sprachkurs für den Piks
Diese Art des positiven Denkens erfordert zurzeit auch die deutsche Impfkampagne, die bei 33.909.828 vollständig geimpften Deutschen langsam, aber sicher ins Stocken gerät. Dafür kommt nun auch bei uns die Debatte um Impfanreize in Schwung. Fahrräder, Sprachkurse oder andere „schöne Preise“, die in einer Verlosung unter Impflingen angeboten werden, hält etwa der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans nach eigener Aussage für hinreichend, wenn es darum geht, die Impfquote zu steigern. Er ist nicht der Einzige.
In den USA war in den vergangenen Monaten zu beobachten, mit welchem Einfallsreichtum die Politik versucht hat, die Bürgerinnen und Bürger in die Impfstationen zu locken. Weltreisen, Studienstipendien, Lotterielose und sogar Cannabis waren als Incentive für den gleichsam schützenden wie solidarischen Piks im Angebot. Genützt hat es bisher nicht in ausreichendem Maße: Die USA haben ihr ausgerufenes Impfziel, bis zum Unabhängigkeitstag 70 Prozent aller Erwachsenen mindestens einmal zu impfen, jüngst verpasst. Wie es nun in den USA weitergehen soll, ist offen. Die Deutschen diskutieren unter anderem auch über die Frage, ob Impfanreize vielmehr dazu führen könnten, dass die Aufgerufenen ihre Zweitimpfung gar aufschieben, um später in den Genuss eines Rabattgutscheins oder eines anderen Incentives zu kommen. Möglicherweise ist die Methode des sogenannten Nudgings in diesem Fall nicht unbedingt sinnvoll. Im Kampf gegen die Delta-Variante fehlt uns schlichtweg Zeit.
Auch moralisch sollten sich Impfanreizjäger und jägerinnen einmal ernsthaft hinterfragen. Schließlich sollte nach langen Monaten mit überfüllten Corona-Stationen, einer überlasteten Ärzteschaft, erschöpften Pflegekräften und dem Stopp des öffentlichen Lebens die Impfung selbst ein Geschenk sein. Bei mehr als 36.000 Menschen war im vergangenen Jahr Covid-19 als Erkrankung auf der Todesbescheinigung vermerkt, vermeldete das Statistische Bundesamt gestern. Allein das könnte einem zu denken geben.
Man kann es aber auch so formulieren, wie es ein Kollege aus dem RND-Newsroom gestern Morgen in der Frühkonferenz erklärte: „Ist ein neues Fahrrad wirklich wichtiger, als das Leben der eigenen Großmutter zu schützen?“ Oder, um es mit Adi Preißler zu sagen, die Antwort könnte auch lauten: Jedes Mittel, das mehr Deutsche zu einer Impfung bewegt und damit die Herdenimmunität steigert, sollte willkommen sein. Denn: „Grau is’ im Leben alle Theorie – aber entscheidend is’ aufm Platz.“
Zitat des Tages:
Man könnte an eine Verlosung denken, bei der unter den Impfbereiten beispielsweise ein Fahrrad, ein Fremdsprachenkurs oder ein anderer schöner Preis ausgegeben wird.
Tobias Hans, der saarländische Ministerpräsident, zu Impfanreizen
+++
Für die Aussage von Tobias Hans kann es von hier nur die rote Karte geben! Die BundesbürgerInnen, die sich bisher intensiv um einen Impftermin bemüht und dafür zum Teil einen großen Zeitaufwand in Kauf genommen haben, müssen sich durch die "Preisdiskussion" verarscht vorkommen. Es geht im Übrigen nicht nur um die aktuelle Impfkampagne. Es ist jetzt schon absehbar, dass es - v.a. für die Älteren - alsbald Auffrischungsimpfungen geben muss. Wird es dann eine Fortsetzung der "Preisdiskussion" geben?
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Impfzentrum im Rhein-Kreis Neuss: Ab sofort auch Impfen ohne Termin möglich
Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 517/2021
Datum: 9. Juli 2021
Impfzentrum im Rhein-Kreis Neuss: Ab sofort auch Impfen ohne Termin möglich
Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss erweitert die Impfmöglichkeiten in seinem gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein betriebenen Impfzentrum in der Hammfeld-Halle am Kreisberufsbildungszentrum in Neuss. Ab sofort können Impfinteressierte zwischen 8 und 20 Uhr auch ohne Anmeldung ins Impfzentrum kommen und sich impfen lassen. Wer lieber vorplant, kann sich weiter zu einem der in den nächsten zwei Wochen noch zahlreichen freien Impftermine anmelden. Zum Einsatz kommen mRNA-Impfstoffe der Hersteller BioNTech und Moderna.
Terminbuchungen für die freien Termine sind über die Buchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung möglich: online unter www.116117.de oder telefonisch unter (0800) 116 117 01. Berechtigt zur Anmeldung wie zur terminlosen Impfung sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 16 Jahren. Erforderliche Unterlagen für die Impfung im Impfzentrum sind: Personalausweis oder Reisepass, falls vorhanden der gelbe Impfausweis, möglichst in zweifacher Ausfertigung der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für eine mRNA-Impfung (Download möglich unter: www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum). Wer über keinen Drucker verfügt, erhält den Bogen auch vor Ort.
„Jede Möglichkeit zur Impfung sollte unbedingt genutzt werden, um sich selbst und andere schützen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Nur so könne eine vierte Infektionswelle mit schweren Erkrankungen vermieden werden. Die Impfungen seien der Schlüssel zum Erfolg in der Bewältigung der Pandemie und es stehe ausreichend Impfstoff zur Verfügung.
„Ich rufe alle noch nicht Geimpften auf: Vereinbaren Sie unbedingt einen Impftermin bei Ihrem Haus- oder Betriebsarzt oder im Impfzentrum oder nutzen Sie die neu geschaffene Möglichkeit der terminlosen Impfung im Impfzentrum.“ Zudem bittet der Landrat, noch nicht geimpfte Verwandte, Freunde und Kollegen von einer Impfung zu überzeugen. Gleichzeitig kündigt er an, dass das Impfzentrum in Kürze auch vermehrt mobile, ortsnahe Impfangebote im Kreisgebiet umsetzen werde.
Petrauschke weist auch darauf hin, dass es wichtig sei den vollständigen Impfschutz zu erlangen. Dies ist bei den Impfstoffen von BioNTech, Moderna und Astrazeneca nach der Zweitimpfung, bei dem Vakzin von Johnson & Johnson bereits nach einer Impfung der Fall.
Reinhold Jung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Impressum:
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300
Rhein-Kreis Neuss
ZS5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330
Email: Presse@rhein-kreis-neuss.de
PRESSEMITTEILUNG NR. 517/2021
Datum: 9. Juli 2021
Impfzentrum im Rhein-Kreis Neuss: Ab sofort auch Impfen ohne Termin möglich
Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss erweitert die Impfmöglichkeiten in seinem gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein betriebenen Impfzentrum in der Hammfeld-Halle am Kreisberufsbildungszentrum in Neuss. Ab sofort können Impfinteressierte zwischen 8 und 20 Uhr auch ohne Anmeldung ins Impfzentrum kommen und sich impfen lassen. Wer lieber vorplant, kann sich weiter zu einem der in den nächsten zwei Wochen noch zahlreichen freien Impftermine anmelden. Zum Einsatz kommen mRNA-Impfstoffe der Hersteller BioNTech und Moderna.
Terminbuchungen für die freien Termine sind über die Buchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung möglich: online unter www.116117.de oder telefonisch unter (0800) 116 117 01. Berechtigt zur Anmeldung wie zur terminlosen Impfung sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 16 Jahren. Erforderliche Unterlagen für die Impfung im Impfzentrum sind: Personalausweis oder Reisepass, falls vorhanden der gelbe Impfausweis, möglichst in zweifacher Ausfertigung der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für eine mRNA-Impfung (Download möglich unter: www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum). Wer über keinen Drucker verfügt, erhält den Bogen auch vor Ort.
„Jede Möglichkeit zur Impfung sollte unbedingt genutzt werden, um sich selbst und andere schützen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Nur so könne eine vierte Infektionswelle mit schweren Erkrankungen vermieden werden. Die Impfungen seien der Schlüssel zum Erfolg in der Bewältigung der Pandemie und es stehe ausreichend Impfstoff zur Verfügung.
„Ich rufe alle noch nicht Geimpften auf: Vereinbaren Sie unbedingt einen Impftermin bei Ihrem Haus- oder Betriebsarzt oder im Impfzentrum oder nutzen Sie die neu geschaffene Möglichkeit der terminlosen Impfung im Impfzentrum.“ Zudem bittet der Landrat, noch nicht geimpfte Verwandte, Freunde und Kollegen von einer Impfung zu überzeugen. Gleichzeitig kündigt er an, dass das Impfzentrum in Kürze auch vermehrt mobile, ortsnahe Impfangebote im Kreisgebiet umsetzen werde.
Petrauschke weist auch darauf hin, dass es wichtig sei den vollständigen Impfschutz zu erlangen. Dies ist bei den Impfstoffen von BioNTech, Moderna und Astrazeneca nach der Zweitimpfung, bei dem Vakzin von Johnson & Johnson bereits nach einer Impfung der Fall.
Reinhold Jung
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Der Landrat
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Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
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Ohne vorherige Terminvereinbarung: Offenes Impfangebot am Samstag im Neusser Rheinpark-Center
Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 519/2021
Datum: 9. Juli 2021
Ohne vorherige Terminvereinbarung: Offenes Impfangebot am Samstag im Neusser Rheinpark-Center
Rhein-Kreis Neuss. Das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss bietet am morgigen Samstag, 10. Juli ein offenes Impfangebot im Neusser Rheinpark-Center. Von 11 bis 17 Uhr können sich Impfwillige dort ohne vorherige Anmeldung impfen lassen. Die mobile Impfstation steht im Erdgeschoss des Einkaufszentrums. Zum Einsatz kommt der mRNA-Impfstoff des Herstellers BioNTech. Vor Ort erhält man bei der Impfung unmittelbar einen Termin für die Zweitimpfung im Impfzentrum.
Mitzubringen ist lediglich der Personalausweis oder Reisepass und falls vorhanden der gelbe Impfausweis. Der Anamnese- und Einwilligungsbogen für eine mRNA-Impfung kann vor Ort ausgefüllt werden.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke dankt dem Center-Management für die kurzfristige Umsetzung und die Möglichkeit, dies im Rheinpark-Center durchführen zu können. „Wir möchten mit dem niederschwelligen Angebot die Menschen vor Ort abholen und von einer Impfung überzeugen“, so Petrauschke.
„Jede Möglichkeit zur Impfung sollte unbedingt genutzt werden, um sich selbst und andere schützen“, appelliert der Landrat. Nur so könne eine vierte Infektionswelle mit schweren Erkrankungen vermieden werden. Die Impfungen seien der Schlüssel zum Erfolg in der Bewältigung der Pandemie und es stehe ausreichend Impfstoff zur Verfügung.
„Ich rufe alle noch nicht Geimpften auf: Vereinbaren Sie unbedingt einen Impftermin bei Ihrem Haus- oder Betriebsarzt oder im Impfzentrum oder nutzen Sie auch die neu geschaffene Möglichkeit der terminlosen Impfung im Impfzentrum.“ Zudem bittet der Landrat, noch nicht geimpfte Verwandte, Freunde und Kollegen von einer Impfung zu überzeugen.
Petrauschke weist auch darauf hin, dass es wichtig sei den vollständigen Impfschutz zu erlangen. Dies ist bei den Impfstoffen von BioNTech, Moderna und Astrazeneca nach der Zweitimpfung, bei dem Vakzin von Johnson & Johnson bereits nach einer Impfung der Fall.
Benjamin Josephs
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PRESSEMITTEILUNG NR. 519/2021
Datum: 9. Juli 2021
Ohne vorherige Terminvereinbarung: Offenes Impfangebot am Samstag im Neusser Rheinpark-Center
Rhein-Kreis Neuss. Das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss bietet am morgigen Samstag, 10. Juli ein offenes Impfangebot im Neusser Rheinpark-Center. Von 11 bis 17 Uhr können sich Impfwillige dort ohne vorherige Anmeldung impfen lassen. Die mobile Impfstation steht im Erdgeschoss des Einkaufszentrums. Zum Einsatz kommt der mRNA-Impfstoff des Herstellers BioNTech. Vor Ort erhält man bei der Impfung unmittelbar einen Termin für die Zweitimpfung im Impfzentrum.
Mitzubringen ist lediglich der Personalausweis oder Reisepass und falls vorhanden der gelbe Impfausweis. Der Anamnese- und Einwilligungsbogen für eine mRNA-Impfung kann vor Ort ausgefüllt werden.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke dankt dem Center-Management für die kurzfristige Umsetzung und die Möglichkeit, dies im Rheinpark-Center durchführen zu können. „Wir möchten mit dem niederschwelligen Angebot die Menschen vor Ort abholen und von einer Impfung überzeugen“, so Petrauschke.
„Jede Möglichkeit zur Impfung sollte unbedingt genutzt werden, um sich selbst und andere schützen“, appelliert der Landrat. Nur so könne eine vierte Infektionswelle mit schweren Erkrankungen vermieden werden. Die Impfungen seien der Schlüssel zum Erfolg in der Bewältigung der Pandemie und es stehe ausreichend Impfstoff zur Verfügung.
„Ich rufe alle noch nicht Geimpften auf: Vereinbaren Sie unbedingt einen Impftermin bei Ihrem Haus- oder Betriebsarzt oder im Impfzentrum oder nutzen Sie auch die neu geschaffene Möglichkeit der terminlosen Impfung im Impfzentrum.“ Zudem bittet der Landrat, noch nicht geimpfte Verwandte, Freunde und Kollegen von einer Impfung zu überzeugen.
Petrauschke weist auch darauf hin, dass es wichtig sei den vollständigen Impfschutz zu erlangen. Dies ist bei den Impfstoffen von BioNTech, Moderna und Astrazeneca nach der Zweitimpfung, bei dem Vakzin von Johnson & Johnson bereits nach einer Impfung der Fall.
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156 Impfungen bei offenem Angebot im Neusser Rheinpark-Center
Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 520/2021
Datum: 11. Juli 2021
156 Impfungen bei offenem Angebot im Neusser Rheinpark-Center
Rhein-Kreis Neuss / Neuss. In seinem Impferlass von Donnerstag hatte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Impfzentren gebeten, auch mobile Impfangebote für die Allgemeinbevölkerung durchzuführen. Schon am Samstag hat das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung ein offenes Impfangebot im Neusser Rheinpark-Center durchgeführt. Von 11 bis 17 Uhr haben sich 156 Personen an der im Erdgeschoss des Einkaufszentrums aufgestellten Impfstation spontan mit dem mRNA-Impfstoff des Herstellers BioNTech gegen das Coronavirus impfen lassen. Eine vorherige Anmeldung war nicht erforderlich. Alle Erstgeimpften haben unmittelbar einen Termin für die Zweitimpfung im nur wenige Minuten entfernten Impfzentrum in der Hammfeldhalle des Berufsbildungszentrums des Kreises erhalten.
Dirk Brügge, Kreisdirektor und Leiter des Corona-Krisenstabes, freute sich über den großen Andrang auf die Mobile Impfstation. „Viele haben sich ganz spontan für eine Impfung entschieden und waren dankbar für das niederschwellige Angebote“, berichtet Brügge. Er dankt dabei allen Beteiligten aus dem Team der Kreisverwaltung, der Kassenärztlichen Vereinigung, den Hilfsorganisationen und dem Center Management, die eine so kurzfristige Umsetzung möglich gemacht haben. „Der Erfolg des offenen Impfangebotes ist für uns Bestätigung, neben den Impfungen im Impfzentrum weiter auch auf mobile Angebote zu setzen“, kündigt der Kreisdirektor neue Impfaktionen auch schon für die nächste Woche an.
„Jede Impfung zählt bei dem Weg aus der Pandemie. Wir möchten mit niederschwelligen Angeboten die Menschen vor Ort abholen und von einer Impfung überzeugen“, so Brügge.
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PRESSEMITTEILUNG NR. 520/2021
Datum: 11. Juli 2021
156 Impfungen bei offenem Angebot im Neusser Rheinpark-Center
Rhein-Kreis Neuss / Neuss. In seinem Impferlass von Donnerstag hatte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Impfzentren gebeten, auch mobile Impfangebote für die Allgemeinbevölkerung durchzuführen. Schon am Samstag hat das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung ein offenes Impfangebot im Neusser Rheinpark-Center durchgeführt. Von 11 bis 17 Uhr haben sich 156 Personen an der im Erdgeschoss des Einkaufszentrums aufgestellten Impfstation spontan mit dem mRNA-Impfstoff des Herstellers BioNTech gegen das Coronavirus impfen lassen. Eine vorherige Anmeldung war nicht erforderlich. Alle Erstgeimpften haben unmittelbar einen Termin für die Zweitimpfung im nur wenige Minuten entfernten Impfzentrum in der Hammfeldhalle des Berufsbildungszentrums des Kreises erhalten.
Dirk Brügge, Kreisdirektor und Leiter des Corona-Krisenstabes, freute sich über den großen Andrang auf die Mobile Impfstation. „Viele haben sich ganz spontan für eine Impfung entschieden und waren dankbar für das niederschwellige Angebote“, berichtet Brügge. Er dankt dabei allen Beteiligten aus dem Team der Kreisverwaltung, der Kassenärztlichen Vereinigung, den Hilfsorganisationen und dem Center Management, die eine so kurzfristige Umsetzung möglich gemacht haben. „Der Erfolg des offenen Impfangebotes ist für uns Bestätigung, neben den Impfungen im Impfzentrum weiter auch auf mobile Angebote zu setzen“, kündigt der Kreisdirektor neue Impfaktionen auch schon für die nächste Woche an.
„Jede Impfung zählt bei dem Weg aus der Pandemie. Wir möchten mit niederschwelligen Angeboten die Menschen vor Ort abholen und von einer Impfung überzeugen“, so Brügge.
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Aktuell 93 mit dem Coronavirus Infizierte im Rhein-Kreis Neuss
Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 523/2021
Datum: 12. Juli 2021
Aktuell 93 mit dem Coronavirus Infizierte im Rhein-Kreis Neuss
Rhein-Kreis Neuss. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 93 Personen (Vortag: 99) eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 3 (Vortag: 4) in einem Krankenhaus. Unverändert 355 Menschen sind an den Folgen einer Infektion mit dem Coronavirus verstorben. Kreisweit 17 855 Personen (Vortag: 17 846) sind wieder von der Infektion genesen.
Insgesamt 135 657 Personen (Vortag: 135 057) haben im Impfzentrum und durch den mobilen Impfdienst des Rhein-Kreises Neuss bislang eine Impfung und 121 831 (Vortag: 120 016) bereits die Zweitimpfung gegen das Coronavirus erhalten.
Der 7-Tage-Inzidenz-Wert des Robert Koch Instituts (RKI) liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 9,7 (Vortag: 10,4). Damit gilt für den Kreis weiter die Inzidenzstufe 0 der Coronaschutzverordnung des Landes. Unter den im Kreisgebiet aktuell mit dem Coronavirus infizierten Personen ist bei 43 Fällen (Vortag: 48) die Alpha-Variante – „britische“ –, bei einem Fall (Vortag: 1) die Beta-Variante – „südafrikanische“ – und bei 34 Fällen (Vortag: 33) die Delta-Variante – „indische“ – nachgewiesen. Hierbei gibt es aktuell keinen Hot-Spot. Der Rhein-Kreis Neuss untersucht seit Ende Januar alle in den Testzentren Neuss und Grevenbroich sowie durch die mobilen Testteams entnommenen positiven Corona-Tests auf ihre Sequenzierung.
Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss seit Pandemie-Beginn 18 303 (Vortag: 18 300) Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Von den aktuell 93 Infizierten gehören 23 (Vortag: 22) der Gruppe der unter 20-Jährigen an. Zurzeit sind 235 Personen (Vortag: 232) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt.
Die derzeit mit dem Coronavirus infizierten Personen verteilen sich wie folgt auf die Städte und die Gemeinde im Kreis:
Neuss: 42 (Vortag: 48)
Grevenbroich: 14 (Vortag: 13)
Dormagen: 10 (Vortag: 12)
Meerbusch: 11 (Vortag: 9)
Kaarst: 11 (Vortag: 11)
Korschenbroich: 3 (Vortag: 3)
Jüchen: 1 (Vortag: 1)
Rommerskirchen: 1 (Vortag: 2)
„Jeder der ein Impfangebot erhält, sollte dies unbedingt annehmen und so sich selbst und andere schützen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Nur so könne eine vierte Infektionswelle mit schweren Erkrankungen vermieden werden. Die Impfungen seien der Schlüssel zum Erfolg in der Bewältigung der Pandemie und es stehe ausreichend Impfstoff zur Verfügung. „Ich rufe alle noch nicht Geimpften auf: Vereinbaren Sie unbedingt einen Impftermin bei Ihrem Haus- oder Betriebsarzt oder im Impfzentrum.“ Zudem bittet der Landrat, noch nicht geimpfte Verwandte, Freunde und Kollegen von einer Impfung zu überzeugen.
Auch künftig, so Petrauschke, sei es wichtig, verantwortungsvoll mit den derzeit wiedergewonnenen Freiheiten umzugehen. „Nutzen Sie daher regelmäßig das Angebot der kostenfreien Bürgertestungen auch dann, wenn ein negativer Test nicht vorgeschrieben ist oder sie geimpft sind“, weist er darauf hin, dass Schnelltests weiter ein wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung sind und dabei helfen, Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu unterbrechen. „Auch wenn man selbst keine Symptome hat, kann man andere anstecken, die dann möglicherweise einen schweren Verlauf haben“, rät Petrauschke weiter zur Vorsicht.
Für wichtige Fragen hat das Kreis-Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 02181/601-7777 eine Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 – 18 Uhr und am Wochenende von 10 – 14 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen und weitere Statistiken finden sich auf der Kreis-Homepage unter www.rhein-kreis-neuss.de/corona.
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PRESSEMITTEILUNG NR. 523/2021
Datum: 12. Juli 2021
Aktuell 93 mit dem Coronavirus Infizierte im Rhein-Kreis Neuss
Rhein-Kreis Neuss. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 93 Personen (Vortag: 99) eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 3 (Vortag: 4) in einem Krankenhaus. Unverändert 355 Menschen sind an den Folgen einer Infektion mit dem Coronavirus verstorben. Kreisweit 17 855 Personen (Vortag: 17 846) sind wieder von der Infektion genesen.
Insgesamt 135 657 Personen (Vortag: 135 057) haben im Impfzentrum und durch den mobilen Impfdienst des Rhein-Kreises Neuss bislang eine Impfung und 121 831 (Vortag: 120 016) bereits die Zweitimpfung gegen das Coronavirus erhalten.
Der 7-Tage-Inzidenz-Wert des Robert Koch Instituts (RKI) liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 9,7 (Vortag: 10,4). Damit gilt für den Kreis weiter die Inzidenzstufe 0 der Coronaschutzverordnung des Landes. Unter den im Kreisgebiet aktuell mit dem Coronavirus infizierten Personen ist bei 43 Fällen (Vortag: 48) die Alpha-Variante – „britische“ –, bei einem Fall (Vortag: 1) die Beta-Variante – „südafrikanische“ – und bei 34 Fällen (Vortag: 33) die Delta-Variante – „indische“ – nachgewiesen. Hierbei gibt es aktuell keinen Hot-Spot. Der Rhein-Kreis Neuss untersucht seit Ende Januar alle in den Testzentren Neuss und Grevenbroich sowie durch die mobilen Testteams entnommenen positiven Corona-Tests auf ihre Sequenzierung.
Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss seit Pandemie-Beginn 18 303 (Vortag: 18 300) Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Von den aktuell 93 Infizierten gehören 23 (Vortag: 22) der Gruppe der unter 20-Jährigen an. Zurzeit sind 235 Personen (Vortag: 232) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt.
Die derzeit mit dem Coronavirus infizierten Personen verteilen sich wie folgt auf die Städte und die Gemeinde im Kreis:
Neuss: 42 (Vortag: 48)
Grevenbroich: 14 (Vortag: 13)
Dormagen: 10 (Vortag: 12)
Meerbusch: 11 (Vortag: 9)
Kaarst: 11 (Vortag: 11)
Korschenbroich: 3 (Vortag: 3)
Jüchen: 1 (Vortag: 1)
Rommerskirchen: 1 (Vortag: 2)
„Jeder der ein Impfangebot erhält, sollte dies unbedingt annehmen und so sich selbst und andere schützen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Nur so könne eine vierte Infektionswelle mit schweren Erkrankungen vermieden werden. Die Impfungen seien der Schlüssel zum Erfolg in der Bewältigung der Pandemie und es stehe ausreichend Impfstoff zur Verfügung. „Ich rufe alle noch nicht Geimpften auf: Vereinbaren Sie unbedingt einen Impftermin bei Ihrem Haus- oder Betriebsarzt oder im Impfzentrum.“ Zudem bittet der Landrat, noch nicht geimpfte Verwandte, Freunde und Kollegen von einer Impfung zu überzeugen.
Auch künftig, so Petrauschke, sei es wichtig, verantwortungsvoll mit den derzeit wiedergewonnenen Freiheiten umzugehen. „Nutzen Sie daher regelmäßig das Angebot der kostenfreien Bürgertestungen auch dann, wenn ein negativer Test nicht vorgeschrieben ist oder sie geimpft sind“, weist er darauf hin, dass Schnelltests weiter ein wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung sind und dabei helfen, Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu unterbrechen. „Auch wenn man selbst keine Symptome hat, kann man andere anstecken, die dann möglicherweise einen schweren Verlauf haben“, rät Petrauschke weiter zur Vorsicht.
Für wichtige Fragen hat das Kreis-Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 02181/601-7777 eine Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 – 18 Uhr und am Wochenende von 10 – 14 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen und weitere Statistiken finden sich auf der Kreis-Homepage unter www.rhein-kreis-neuss.de/corona.
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Kreisweit in sechs Städten - Mobile Impfangebote mit Johnson & Johnson
Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 524/2021
Datum: 13. Juli 2021
Kreisweit in sechs Städten - Mobile Impfangebote mit Johnson & Johnson
Rhein-Kreis Neuss/Neuss/Dormagen/Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich/Jüchen. Am kommenden Wochenende bietet das Impfzentrum Rhein-Kreis Neuss mit Unterstützung der Städte Dormagen, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Neuss erneut mobile Impfangebote mit dem Corona-Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson an. An kreisweit 6 mobilen Impfstationen stehen dann insgesamt 4800 Impfdosen zur Verfügung. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Impfberechtigt sind alle Menschen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Impfstoff von Johnson & Johnson ist ab 18 Jahren zugelassen, für eine vollständige Immunisierung ist eine einmalige Impfung ausreichend.
„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bewohner das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.
Die mobilen Impfangebote finden an folgenden Orten statt:
• Grundschule Burg in Dormagen-Hackenbroich,
Salm-Reifferscheid-Allee 6,
Samstag, 17. Juli von 13 – 18 Uhr und Sonntag, 18. Juli von 10 – 14 Uhr
• Gesamtschule Jüchen-Hochneukirch,
Mühlenstraße 19,
Samstag, 17. Juli von 13 – 16 Uhr und Sonntag, 18. Juli von 10 – 13 Uhr
• Jugendeinrichtung „Die Insel“ in Kaarst,
Asternweg 6 – 10,
Samstag, 17. Juli von 9:30 – 15 Uhr
• Familienzentrum „Sonnengarten“ in Meerbusch-Büderich,
Laacher Weg 65,
Samstag, 17. Juli von 13 – 16 Uhr und Sonntag, 18. Juli von 10 – 14 Uhr
• AWO-Kita „Die Weltendecker in Neuss-Furth“,
Kaarster Straße 14,
Samstag, 17. Juli und Sonntag, 18. Juli jeweils von 9 – 15 Uhr.
• Ratssaal der Stadt Korschenbroich,
Don-Bosco-Straße 6,
Samstag, 17. Juli von 13 - 16 Uhr und Sonntag, 18. Juli von 10 – 14 Uhr.
Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen Vektorimpfstoff und – sofern vorhanden – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung heruntergeladen werden, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden.
Kreisdirektor Dirk Brügge, der auch den Corona-Krisenstab leitet, dankt den Städten, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie den Hilfsorganisationen für die gute Zusammenarbeit. „Mit der gemeinsamen Kraftanstrengung gelingt es uns, niederschwellige Impfangebote vor Ort anbieten zu können. Dies ist ein wesentlicher Beitrag um Menschen für eine Impfung zu begeistern“, so Brügge, der zudem auch weitere mobile Impfaktionen noch für diese Woche ankündigt. Die Impfaktionen werden in den umliegenden Wohnbereichen auch über Flyer beworben, die durch die Städte verteilt werden.
Eine Übersicht über alle mobilen Impfangebote findet sich auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung. Zudem ist zu den Öffnungszeiten des Impfzentrums in der Hammfeldhalle des Berufsbildungszentrums des Rhein-Kreis Neuss (Anton-Kux-Straße in Neuss) auch dort eine Impfung ohne Anmeldung möglich.
Das Impfzentrum hatte bereits Anfang Juni insgesamt 2 008 Dosen des Herstellers Johnson & Johnson bei einem mobilen Impfangebot in Neuss und Grevenbroich verimpft.
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PRESSEMITTEILUNG NR. 524/2021
Datum: 13. Juli 2021
Kreisweit in sechs Städten - Mobile Impfangebote mit Johnson & Johnson
Rhein-Kreis Neuss/Neuss/Dormagen/Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich/Jüchen. Am kommenden Wochenende bietet das Impfzentrum Rhein-Kreis Neuss mit Unterstützung der Städte Dormagen, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Neuss erneut mobile Impfangebote mit dem Corona-Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson an. An kreisweit 6 mobilen Impfstationen stehen dann insgesamt 4800 Impfdosen zur Verfügung. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Impfberechtigt sind alle Menschen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Impfstoff von Johnson & Johnson ist ab 18 Jahren zugelassen, für eine vollständige Immunisierung ist eine einmalige Impfung ausreichend.
„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bewohner das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.
Die mobilen Impfangebote finden an folgenden Orten statt:
• Grundschule Burg in Dormagen-Hackenbroich,
Salm-Reifferscheid-Allee 6,
Samstag, 17. Juli von 13 – 18 Uhr und Sonntag, 18. Juli von 10 – 14 Uhr
• Gesamtschule Jüchen-Hochneukirch,
Mühlenstraße 19,
Samstag, 17. Juli von 13 – 16 Uhr und Sonntag, 18. Juli von 10 – 13 Uhr
• Jugendeinrichtung „Die Insel“ in Kaarst,
Asternweg 6 – 10,
Samstag, 17. Juli von 9:30 – 15 Uhr
• Familienzentrum „Sonnengarten“ in Meerbusch-Büderich,
Laacher Weg 65,
Samstag, 17. Juli von 13 – 16 Uhr und Sonntag, 18. Juli von 10 – 14 Uhr
• AWO-Kita „Die Weltendecker in Neuss-Furth“,
Kaarster Straße 14,
Samstag, 17. Juli und Sonntag, 18. Juli jeweils von 9 – 15 Uhr.
• Ratssaal der Stadt Korschenbroich,
Don-Bosco-Straße 6,
Samstag, 17. Juli von 13 - 16 Uhr und Sonntag, 18. Juli von 10 – 14 Uhr.
Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen Vektorimpfstoff und – sofern vorhanden – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung heruntergeladen werden, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden.
Kreisdirektor Dirk Brügge, der auch den Corona-Krisenstab leitet, dankt den Städten, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie den Hilfsorganisationen für die gute Zusammenarbeit. „Mit der gemeinsamen Kraftanstrengung gelingt es uns, niederschwellige Impfangebote vor Ort anbieten zu können. Dies ist ein wesentlicher Beitrag um Menschen für eine Impfung zu begeistern“, so Brügge, der zudem auch weitere mobile Impfaktionen noch für diese Woche ankündigt. Die Impfaktionen werden in den umliegenden Wohnbereichen auch über Flyer beworben, die durch die Städte verteilt werden.
Eine Übersicht über alle mobilen Impfangebote findet sich auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung. Zudem ist zu den Öffnungszeiten des Impfzentrums in der Hammfeldhalle des Berufsbildungszentrums des Rhein-Kreis Neuss (Anton-Kux-Straße in Neuss) auch dort eine Impfung ohne Anmeldung möglich.
Das Impfzentrum hatte bereits Anfang Juni insgesamt 2 008 Dosen des Herstellers Johnson & Johnson bei einem mobilen Impfangebot in Neuss und Grevenbroich verimpft.
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Rhein-Kreis Neuss setzt verstärkt auf mobile Impfungen
Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 526/2021
Datum: 13. Juli 2021
Kreis setzt verstärkt auf mobile Impfungen
Rhein-Kreis Neuss. Die bislang durchgeführten mobilen Impfangebote sind gut angenommen worden. Daher setzt das Impfzentrum des Rhein-Kreis Neuss noch stärker auf mobile Impfangebote vor Ort. An den Wochenenden wird künftig sogar ausschließlich mobil und nicht mehr im Impfzentrum geimpft. Für das Impfzentrum bereits vereinbarte Termine für Wochenendtage bleiben bestehen.
„Wir gestalten das Impfen so einfach wie es geht und bringen den Impfstoff mit mobilen Angeboten dorthin, wo die Menschen sind. Hierbei wird auch keine Terminvereinbarung erforderlich sein“, erläutert Dirk Brügge, Kreisdirektor und Leiter des Corona-Krisenstabes. „Um möglichst viele Angebote schaffen zu können, werden an den Wochenenden alle personellen Ressourcen in den mobilen Impfstationen gebündelt“, erläutert Brügge.
Das Impfzentrum bleibt montags – freitags zwischen 8 und 20 Uhr durchgehend geöffnet. Impfungen sind dort auch ohne Termin möglich. Wer lieber vorplant, kann sich weiter zu einem der in den nächsten zwei Wochen noch zahlreichen freien Impftermine anmelden. Zum Einsatz kommen im Impfzentrum mRNA-Impfstoffe der Hersteller BioNTech und Moderna. Berechtigt zur Anmeldung wie zur terminlosen Impfung sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 16 Jahren.
Terminbuchungen für die freien Termine sind über die Buchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung möglich: online unter www.116117.de oder telefonisch unter (0800) 116 117 01. Erforderliche Unterlagen für die Impfung im Impfzentrum sind: Personalausweis oder Reisepass, falls vorhanden der gelbe Impfausweis, möglichst in zweifacher Ausfertigung der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für eine mRNA-Impfung (Download möglich unter: www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum). Wer über keinen Drucker verfügt, erhält den Bogen auch vor Ort.
„Jede Möglichkeit zur Impfung sollte unbedingt genutzt werden, um sich selbst und andere schützen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Nur so könne eine vierte Infektionswelle mit schweren Erkrankungen vermieden werden. Die Impfungen seien der Schlüssel zum Erfolg in der Bewältigung der Pandemie und es stehe ausreichend Impfstoff zur Verfügung. Zudem bittet der Landrat, noch nicht geimpfte Verwandte, Freunde und Kollegen von einer Impfung zu überzeugen.
Eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote hat der Kreis unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung erstellt. Alle Angebote werden auch noch einmal separat angekündigt.
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PRESSEMITTEILUNG NR. 526/2021
Datum: 13. Juli 2021
Kreis setzt verstärkt auf mobile Impfungen
Rhein-Kreis Neuss. Die bislang durchgeführten mobilen Impfangebote sind gut angenommen worden. Daher setzt das Impfzentrum des Rhein-Kreis Neuss noch stärker auf mobile Impfangebote vor Ort. An den Wochenenden wird künftig sogar ausschließlich mobil und nicht mehr im Impfzentrum geimpft. Für das Impfzentrum bereits vereinbarte Termine für Wochenendtage bleiben bestehen.
„Wir gestalten das Impfen so einfach wie es geht und bringen den Impfstoff mit mobilen Angeboten dorthin, wo die Menschen sind. Hierbei wird auch keine Terminvereinbarung erforderlich sein“, erläutert Dirk Brügge, Kreisdirektor und Leiter des Corona-Krisenstabes. „Um möglichst viele Angebote schaffen zu können, werden an den Wochenenden alle personellen Ressourcen in den mobilen Impfstationen gebündelt“, erläutert Brügge.
Das Impfzentrum bleibt montags – freitags zwischen 8 und 20 Uhr durchgehend geöffnet. Impfungen sind dort auch ohne Termin möglich. Wer lieber vorplant, kann sich weiter zu einem der in den nächsten zwei Wochen noch zahlreichen freien Impftermine anmelden. Zum Einsatz kommen im Impfzentrum mRNA-Impfstoffe der Hersteller BioNTech und Moderna. Berechtigt zur Anmeldung wie zur terminlosen Impfung sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 16 Jahren.
Terminbuchungen für die freien Termine sind über die Buchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung möglich: online unter www.116117.de oder telefonisch unter (0800) 116 117 01. Erforderliche Unterlagen für die Impfung im Impfzentrum sind: Personalausweis oder Reisepass, falls vorhanden der gelbe Impfausweis, möglichst in zweifacher Ausfertigung der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für eine mRNA-Impfung (Download möglich unter: www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum). Wer über keinen Drucker verfügt, erhält den Bogen auch vor Ort.
„Jede Möglichkeit zur Impfung sollte unbedingt genutzt werden, um sich selbst und andere schützen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Nur so könne eine vierte Infektionswelle mit schweren Erkrankungen vermieden werden. Die Impfungen seien der Schlüssel zum Erfolg in der Bewältigung der Pandemie und es stehe ausreichend Impfstoff zur Verfügung. Zudem bittet der Landrat, noch nicht geimpfte Verwandte, Freunde und Kollegen von einer Impfung zu überzeugen.
Eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote hat der Kreis unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung erstellt. Alle Angebote werden auch noch einmal separat angekündigt.
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Mobiles Impfangebot mit BioNTech beim Wochenmarkt Dormagen
Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 531/2021
Datum: 15. Juli 2021
Mobiles Impfangebot mit BioNTech beim Wochenmarkt Dormagen
Rhein-Kreis Neuss/Dormagen. An diesem Freitag, 16. Juli bietet das Impfzentrum Rhein-Kreis Neuss mit Unterstützung der Stadt Dormagen von 9 – 14 Uhr ein mobiles Impfangebot während des Dormagener Wochenmarktes an. Geimpft wird auf dem Parkplatz neben dem historischen Rathaus (Paul-Wierich-Platz 2 in Dormagen) mit dem Corona-Impfstoff des Herstellers BioNTech. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Impfberechtigt sind alle Menschen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Es ist auch möglich dort eine Zweitimpfung zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca.
„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.
Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff und – sofern vorhanden – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden.
Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.
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Datum: 15. Juli 2021
Mobiles Impfangebot mit BioNTech beim Wochenmarkt Dormagen
Rhein-Kreis Neuss/Dormagen. An diesem Freitag, 16. Juli bietet das Impfzentrum Rhein-Kreis Neuss mit Unterstützung der Stadt Dormagen von 9 – 14 Uhr ein mobiles Impfangebot während des Dormagener Wochenmarktes an. Geimpft wird auf dem Parkplatz neben dem historischen Rathaus (Paul-Wierich-Platz 2 in Dormagen) mit dem Corona-Impfstoff des Herstellers BioNTech. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Impfberechtigt sind alle Menschen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Es ist auch möglich dort eine Zweitimpfung zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca.
„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.
Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff und – sofern vorhanden – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden.
Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.
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Nach Überflutungen in der Region - Grundwasser im Kreis nicht verunreinigt
Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 540/2021
Datum: 17. Juli 2021
Nach Überflutungen in der Region - Grundwasser im Kreis nicht verunreinigt
Rhein-Kreis Neuss. In einigen Kommunen in der Region wurde aufgrund von Verunreinigungen des Trinkwassers als Folge von Überflutungen ein Abkochgebot erlassen. Der Rhein-Kreis Neuss ist hiervon nicht betroffen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Das Trinkwasser ist nicht belastet und kann ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen genutzt werden.
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Datum: 17. Juli 2021
Nach Überflutungen in der Region - Grundwasser im Kreis nicht verunreinigt
Rhein-Kreis Neuss. In einigen Kommunen in der Region wurde aufgrund von Verunreinigungen des Trinkwassers als Folge von Überflutungen ein Abkochgebot erlassen. Der Rhein-Kreis Neuss ist hiervon nicht betroffen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Das Trinkwasser ist nicht belastet und kann ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen genutzt werden.
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